Hallo Herr Fervers, leider finde ich den Downloadlink nicht in der Beschreibung!! Ich würde gerne darauf zugreifen, da Sie super unterrichten! Grüße von der RUB!
@@KarimRamadan-f5c Sie finden die Downloadlinks zu allen Materialien in der Beschreibung der Playlist (also nicht in der Videobeschreibung, sondern in der Beschreibung der Playlist). Gucken Sie nochmal nach und melden Sie sich gerne, wenn sie die Links tatsächlich nicht finden können. Herzliche Grüße ins Ruhrgebiet!
Es ist einfach wieder nur eine Wohltat lieber Herr Prof.Dr. Fervers! Ich denke Sie wissen um Ihre wertvolle Arbeit! Ich darf trotzdem gesondert noch einmal Danke sagen😀
Sehr geehrter Herr Professor Fervers, erst einmal möchte ich mich für das tolle Angebot von Ihnen auf RUclips bedanken. Gibt es eine Möglichkeit für Außenstehende, ebenfalls an die Unterrichtsmaterialien zu kommen? Ich bin besonders an dem Fallskript mit den Musterlösungen interessiert. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Westermann
Ja gibt es. Ich habe sowohl die Fallsammlung als auch die ausformulierten Lösungen zum Download bereitgestellt. Sie finden einen Downloadlink in der Beschreibung der Playlist. Viele Grüße!!
Hallo Herr Fervers, hoffe, dass Sie sich in Ihrem neuen Universitätsumfeld gut eingefunden haben. Die Vorlesungen sind wie immer auf höchstem Niveau und sehr hilfreich, danke :)
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Nachfrage! Ich habe mich sehr gut eingefunden und freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße 🖖
Sehr geehrter Herr Professor Fervers, wann können wir mit dem Video zum digitalen Produkterecht rechnen, das Sie in Ihrer Schuldrecht-BT-Vorlesung angekündigt haben? Vielen Dank für eine Antwort.
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Video! Nageln Sie mich nicht fest, aber ich würde tendenziell mal auf Juni tippen (oder etwas später). Die Produktion des Videos ist extrem aufwändig und beansprucht in etwa so viele Ressourcen wie 4-5 JuS-Aufsätze. Herzliche Grüße!!
Sehr geehrter Herr Fervers, Vielen Dank für den Podcast, nur ich kann leider über den Link das Skript nicht herunterladen. Könnten Sie den Link in einem Kommentar vllt nochmal schicken? Mfg
Auch von mir vielen Dank für die tolle Vorlesung. Ich hätte eine Frage. Können Sie mir erklären, warum die Klageerhebung, anders als im Verwaltungsprozess, erst mit Zustellung an den Beklagten erfolgt? Warum differenziert man hier zwischen Verwaltungsprozess und Zivilprozess? Danke!
Das hätte man natürlich ohne Weiteres auch anders regeln können. Dass man aber im Verwaltungsprozess früher zur Rechtshängigkeit kommt, dürfte damit zu tun haben, dass einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist, sodass sich die Parteien - anders als im Zivilprozess - nicht auf Augenhöhe begegnen. Herzliche Grüße!!
Also ich hab das jetzt auch nicht ganz kapiert, wieso die 200.000 den Schaden nicht ausreichend "beschreiben" und wieso man sagen muss welches Material man einkauft, welche Lohnkosten man hatte? Oder ist der Gedankengang der, dass man z.B. 50 % Materialkosten, 20% Lohnkosten und 30% Gewinn hat und der SCHADEN nur die Position 1 und 2 ausmacht, der Schädiger dein einkalkulierten Gewinn aber nicht zu ersetzen hat?
Der vereinbarte Lohn in Höhe von 200.000 € ist mit dem Schaden eben nicht identisch. Der Schaden besteht in den unnützen Aufwendungen (also tatsächlich angefallene Material- und Lohnkosten) und der vereinbarte Lohn ist schlicht das, was die Parteien vereinbart haben (ohne Rücksicht auf das, was tatsächlich angefallen ist). Dabei sehen Sie richtig, dass der Gewinn nicht zu den tatsächlich angefallenen Kosten gehört. Wie hoch aber welcher Posten ist, lässt sich nicht einschätzen, wenn der Kläger hierzu trotz gerichtlichen Hinweises nichts vorträgt. Herzliche Grüße 🖖
Sie haben gesagt, dass Fall 1 an eine Akte angelehnt ist, die Sie als Referendar bearbeiten mussten. Nur mal interessehalber: Wie viel Zeit hat man als Referendar für so eine Akte und was muss man da schreiben? Ein Gutachten oder ein Urteil oder ein Votum? Und hat der Kläger nichts zu seinen Aufwendungen vorgetragen, weil er es nicht konnte oder war sein Anwalt so schlecht, dass er ihn darauf nicht hingewiesen hat? Weil dann könnte er ja eventuell einen Anspruch aus § 280 I BGB gegen den Anwalt haben. Ich meine es kann ja nicht sein, dass das Gericht schon einen Hinweis erteilt und der arme Tischler dann gar nichts bekommt, weil er einen schlechten Anwalt hat.
Wie viel Zeit man für eine Akte hat und welches Produkt gefordert ist, ist zwar individuell verschieden und hängt insbesondere vom Umfang der Akte und von den Präferenzen des Einzelausbilders ab. Man wird aber sagen können, dass man tendenziell 1-2 Wochen Zeit hat und dass zumindest nicht selten schon ein Urteil geschrieben werden soll (denn das kann der Ausbilder dann im besten Fall 1:1 verwerten). Natürlich weiß man (und das ist der Haken) zu dem Zeitpunkt häufig noch nicht, wie die Verhandlung laufen wird und wie die Entscheidung aussehen wird. Aber auch das lässt sich manchmal antizipieren und falls es doch anders läuft, kann man die entsprechenden Passagen umändern. Herzliche Grüße!!
Zu Ihrer „Anwalts-Frage": Dass eine Partei nicht zu ihrem Recht kommt, weil sie einen schlechten Anwalt hat, ist bei Gericht leider Alltag. Andere Prozessrechtsordnungen sind teilweise insofern noch deutlich härter, als - anders als bei uns - der Grundsatz „iura novit curia" nicht gilt, sondern von den Anwälten erwartet wird, dass sie auch rechtliche Erwägungen vortragen. Bei einer Pflichtverletzung des Anwalts greift zwar im Grundsatz § 280 Abs. 1 BGB: Aber 1) muss der Mandant das wissen (viele ahnen ja nicht, dass der Prozess wegen eines anwaltlichen Verschuldens verloren gegangen ist und der Anwalt wird es ihnen nicht sagen) und 2) stellt sich in vielen Fällen das Kausalitätsproblem. Denn wer weiß, ob der Prozess wirklich gewonnen worden wäre, wenn der Anwalt sich sorgfaltsgemäß verhalten hätte. Herzliche Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen Oha. Das ist krass. Das ist ja weniger Zeit als man als Student für jede Hausarbeit hat. Und da umfasst der Sachverhalt ja „nur“ wenige Seiten 😦
@@MaxMustermann-ym3wb Das ist richtig. Aber wenn man einmal das System durchschaut und kapiert hat, wie man Akten lesen muss, dann sind die 400 Seiten nicht so viel, wie es zunächst scheint. Denn anders als bei einer studentischen Hausarbeit sind ja nicht in jedem Satz fünf Streitstände drin, sondern eine Akte enthält ja jede Menge Hin und Her zwischen den Parteien und damit auch jede Menge Leerlauf.
Einen Downloadlink zum Vorlesungsskript, zum Fallskript und zu den ausformulierten Lösungen finden Sie in der Beschreibung der Playlist.
Hallo Herr Fervers, leider finde ich den Downloadlink nicht in der Beschreibung!! Ich würde gerne darauf zugreifen, da Sie super unterrichten! Grüße von der RUB!
@@KarimRamadan-f5c Sie finden die Downloadlinks zu allen Materialien in der Beschreibung der Playlist (also nicht in der Videobeschreibung, sondern in der Beschreibung der Playlist). Gucken Sie nochmal nach und melden Sie sich gerne, wenn sie die Links tatsächlich nicht finden können. Herzliche Grüße ins Ruhrgebiet!
Es ist einfach wieder nur eine Wohltat lieber Herr Prof.Dr. Fervers!
Ich denke Sie wissen um Ihre wertvolle Arbeit!
Ich darf trotzdem gesondert noch einmal Danke sagen😀
Ich freu mich sehr darüber! Vielen herzlichen Dank!! ☺️
Goat
Vielen lieben Dank :)
Sehr geehrter Herr Professor Fervers, erst einmal möchte ich mich für das tolle Angebot von Ihnen auf RUclips bedanken.
Gibt es eine Möglichkeit für Außenstehende, ebenfalls an die Unterrichtsmaterialien zu kommen? Ich bin besonders an dem Fallskript mit den Musterlösungen interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Westermann
Dem schließe ich an
Ja gibt es. Ich habe sowohl die Fallsammlung als auch die ausformulierten Lösungen zum Download bereitgestellt. Sie finden einen Downloadlink in der Beschreibung der Playlist. Viele Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen Danke!
Hallo Herr Fervers, hoffe, dass Sie sich in Ihrem neuen Universitätsumfeld gut eingefunden haben. Die Vorlesungen sind wie immer auf höchstem Niveau und sehr hilfreich, danke :)
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Nachfrage! Ich habe mich sehr gut eingefunden und freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße 🖖
Sehr geehrter Herr Professor Fervers, wann können wir mit dem Video zum digitalen Produkterecht rechnen, das Sie in Ihrer Schuldrecht-BT-Vorlesung angekündigt haben? Vielen Dank für eine Antwort.
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Video! Nageln Sie mich nicht fest, aber ich würde tendenziell mal auf Juni tippen (oder etwas später). Die Produktion des Videos ist extrem aufwändig und beansprucht in etwa so viele Ressourcen wie 4-5 JuS-Aufsätze. Herzliche Grüße!!
Sehr geehrter Herr Fervers,
Vielen Dank für den Podcast, nur ich kann leider über den Link das Skript nicht herunterladen. Könnten Sie den Link in einem Kommentar vllt nochmal schicken?
Mfg
Probieren Sie doch nochmal diesen Link hier: 1drv.ms/b/s!Aos0I1k7XePIhaBQJx8J6qC6xB3YfQ?e=dOJNgt
Bei mir funktioniert er jedenfalls. Herzliche Grüße!
Perfekt, vielen lieben Dank!! @@Jura-Vorlesungen
Bei der Aufnahme gibt es glaube ich mehrere kurze Unterbrechungen in der Tonaufnahme.
Auch von mir vielen Dank für die tolle Vorlesung. Ich hätte eine Frage. Können Sie mir erklären, warum die Klageerhebung, anders als im Verwaltungsprozess, erst mit Zustellung an den Beklagten erfolgt? Warum differenziert man hier zwischen Verwaltungsprozess und Zivilprozess? Danke!
Das hätte man natürlich ohne Weiteres auch anders regeln können. Dass man aber im Verwaltungsprozess früher zur Rechtshängigkeit kommt, dürfte damit zu tun haben, dass einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Träger hoheitlicher Gewalt beteiligt ist, sodass sich die Parteien - anders als im Zivilprozess - nicht auf Augenhöhe begegnen. Herzliche Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen Okay verstehe. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
professor sui generis
Das verstehe ich (unverschämterweise) einfach mal als Kompliment und bedanke mich herzlich dafür!
@@Jura-Vorlesungen genau so war es auch gemeint 👍🏻
Also ich hab das jetzt auch nicht ganz kapiert, wieso die 200.000 den Schaden nicht ausreichend "beschreiben" und wieso man sagen muss welches Material man einkauft, welche Lohnkosten man hatte? Oder ist der Gedankengang der, dass man z.B. 50 % Materialkosten, 20% Lohnkosten und 30% Gewinn hat und der SCHADEN nur die Position 1 und 2 ausmacht, der Schädiger dein einkalkulierten Gewinn aber nicht zu ersetzen hat?
Der vereinbarte Lohn in Höhe von 200.000 € ist mit dem Schaden eben nicht identisch. Der Schaden besteht in den unnützen Aufwendungen (also tatsächlich angefallene Material- und Lohnkosten) und der vereinbarte Lohn ist schlicht das, was die Parteien vereinbart haben (ohne Rücksicht auf das, was tatsächlich angefallen ist). Dabei sehen Sie richtig, dass der Gewinn nicht zu den tatsächlich angefallenen Kosten gehört. Wie hoch aber welcher Posten ist, lässt sich nicht einschätzen, wenn der Kläger hierzu trotz gerichtlichen Hinweises nichts vorträgt. Herzliche Grüße 🖖
@@Jura-Vorlesungen danke 🙂
Sie haben gesagt, dass Fall 1 an eine Akte angelehnt ist, die Sie als Referendar bearbeiten mussten. Nur mal interessehalber: Wie viel Zeit hat man als Referendar für so eine Akte und was muss man da schreiben? Ein Gutachten oder ein Urteil oder ein Votum?
Und hat der Kläger nichts zu seinen Aufwendungen vorgetragen, weil er es nicht konnte oder war sein Anwalt so schlecht, dass er ihn darauf nicht hingewiesen hat? Weil dann könnte er ja eventuell einen Anspruch aus § 280 I BGB gegen den Anwalt haben. Ich meine es kann ja nicht sein, dass das Gericht schon einen Hinweis erteilt und der arme Tischler dann gar nichts bekommt, weil er einen schlechten Anwalt hat.
Wie viel Zeit man für eine Akte hat und welches Produkt gefordert ist, ist zwar individuell verschieden und hängt insbesondere vom Umfang der Akte und von den Präferenzen des Einzelausbilders ab. Man wird aber sagen können, dass man tendenziell 1-2 Wochen Zeit hat und dass zumindest nicht selten schon ein Urteil geschrieben werden soll (denn das kann der Ausbilder dann im besten Fall 1:1 verwerten). Natürlich weiß man (und das ist der Haken) zu dem Zeitpunkt häufig noch nicht, wie die Verhandlung laufen wird und wie die Entscheidung aussehen wird. Aber auch das lässt sich manchmal antizipieren und falls es doch anders läuft, kann man die entsprechenden Passagen umändern. Herzliche Grüße!!
Zu Ihrer „Anwalts-Frage": Dass eine Partei nicht zu ihrem Recht kommt, weil sie einen schlechten Anwalt hat, ist bei Gericht leider Alltag. Andere Prozessrechtsordnungen sind teilweise insofern noch deutlich härter, als - anders als bei uns - der Grundsatz „iura novit curia" nicht gilt, sondern von den Anwälten erwartet wird, dass sie auch rechtliche Erwägungen vortragen. Bei einer Pflichtverletzung des Anwalts greift zwar im Grundsatz § 280 Abs. 1 BGB: Aber 1) muss der Mandant das wissen (viele ahnen ja nicht, dass der Prozess wegen eines anwaltlichen Verschuldens verloren gegangen ist und der Anwalt wird es ihnen nicht sagen) und 2) stellt sich in vielen Fällen das Kausalitätsproblem. Denn wer weiß, ob der Prozess wirklich gewonnen worden wäre, wenn der Anwalt sich sorgfaltsgemäß verhalten hätte. Herzliche Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen Oha. Das ist krass. Das ist ja weniger Zeit als man als Student für jede Hausarbeit hat. Und da umfasst der Sachverhalt ja „nur“ wenige Seiten 😦
@@MaxMustermann-ym3wb Das ist richtig. Aber wenn man einmal das System durchschaut und kapiert hat, wie man Akten lesen muss, dann sind die 400 Seiten nicht so viel, wie es zunächst scheint. Denn anders als bei einer studentischen Hausarbeit sind ja nicht in jedem Satz fünf Streitstände drin, sondern eine Akte enthält ja jede Menge Hin und Her zwischen den Parteien und damit auch jede Menge Leerlauf.
@@Jura-Vorlesungen Klingt beruhigend! Herzlichen Dank❗️😊