Für mich stellt es sich als eine politisch-ideologische Aktion dar, die so richtig in das gegenwärtige Tollhaus Deutschland paßt. Da kann man so richtig schön mitschwimmen und sich wichtig tun und aufplustern.
Eine außerordentliche Kündigung ist denke ich hier schwer durchzusetzen, da sicher nichts im Arbeitsvertrag oder in betriebsvereinbarungen geregelt ist, wie man sich privat verhalten sollte. Aber eine ordentliche wäre hier durchsetzbar, da es zu einem imageschaden des Arbeitgebers kommt/kommen kann und damit eine Weiterbeschäftigung nicht mehr vorteilhaft für den Arbeitgeber wäre.
Ich sehe das auch schwierig ich sag mal so wenn mann sich öffentlich entschuldigen tut und hatt sich zuvor nicht s zu Schulden lassen dann sollte mann ein Auge zu drücken
Kommt halt drauf an, was in den Verträgen steht. Wenn da ne entsprechende Klausel drin ist, kann ich mir schon vorstellen, dass auch eine fristlose Kündigung rechtens sein kann. Aber i.d.R. nutzen viele Leute Standardverträge, in denen eine solche Klausel natürlich nicht vorhanden ist. Deswegen sollte man übrigens keine Standardverträge nutzen, sondern sich seine Verträge von einem Arbeitsrechtlicher passgenau fertigen lassen. Aber was weiß ich schon...
Eine fristlose Kündigung wegen der Inanspruchnahme der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit? Ich glaub, mein Schwein pfeift. Aber bei so einem Arbeitgeber würde ich freiwillig sowieso nicht arbeiten.
Was hältst Du von Volksverhetzung? Das ist das was die Frau und die anderen da gegröhlt haben. Das andere ist daß zeigen von verbotenen verfassungsfeindlichen Symbolen, wie den Hitlergruß. Beides strafrechtlich sehr wohl relevant.
Ich finde die Infos immer sehr gut. Hätte da auch gleich eine Frage. Darf das Ordnungshüter Strafzettel ergeben auf einem Privatgelände mit öffentlicher Nutzung ( Parkplatz eines Einkaufcenters)
Wussten alle Menschen, dass sie gefilmt wurden? Ich denke ein Arbeitgeber sollte selber entscheiden dürfen wenn er einstellt oder wieder feuert. Aber die Medien die das unverpixelt gezeigt haben müssen dann halt auch Schadensersatz zahlen
mach mal bitte was zum Thema Kassendifferenzen. Gerne an Tankstellen verlangen Chefs dass MA ihre Differenzen aus den eigenen Taschen zahlen müssen,.. große Ketten Supermarkt etc machen das nicht. Aber bei Tankstellenbetreiber habe ich es schon öfters erlebt..
coole typ.. Kann bitte mich jemand weiter helfen, Wie ist im eine mietwohnung mit klausel ' Kleinereparaturen ', Ich habe im mietvertrag stehen 77€, Jetzt habe ich Problem mit Balkotür, lasst sich nicht richtig schliessen, einfach verschleisst. Wer übernehmt die kosten ? Danke
Hallo Herr Anwalt. Ich habe eine Frage, an der ich mir die Zähne seit Tagen ausbeiße. Können Sie sich bitte dazu äußern? Ich finde Ihren Kanal wirklich super. Ist eine schriftliche üble Nachrede, bei der Polizei, öffentlich erfolgt? Es geht um die Verjährungsfrist. Die Unwahrheit kann nachgewiesen werden, jedoch nicht ob dies wider besseres Wissen erfolgte, sonst wäre es Verleumdung. Kann man die Polizei als öffentlich definieren? Die Angelegenheit ist Aktenkundig und in den Computersystemen der Polizei und Staatsanwaltschaft vermerkt.
Der Arbeitnehmer repräsentiert seine Firma. Und bei so einem Verhalten, auch wenn es außerdienstlich geschieht, fügt der Arbeitnehmer der Firma einen Schaden zu. Das muss die Firma nicht hinnehmen. Das gilt ganz besonders, wenn der Arbeitnehmer auch Kundenkontakt hat.
Privat ist privat... Es gibt keinen geschäftlichen Bezug. Schließlich zahlt der Arbeitgeber ja nicht für die Freizeit der Angestellten. Sondern natürlich nur für die Arbeitszeit.
Ist das so? Zum Einen hat sie das nicht nur privat gemacht, sondern öffentlich gepostet. Zum Anderen verdient die Arbeitgeberin mit ihrem Account Geld und die negativen Kommentare könnten sich auf die Arbeit der Arbeitgeberin nachteilig auswirken. Zum Dritten könnte das Vertrauensverhältnis oder das Arbeitsklima nachhaltig gestört sein, da die Arbeitgeberin diese politische Einstellung offensichtlich nicht teilt. Wir reden hier nicht von Arbeiten am Band, sondern von social Media.
Die eine war ja bei einer Influencerin beschäftigt und der andere bei einer Werbeagentur. Beide haben sicher auch ausländische Kunden. Da es viral gegangen ist und somit auch die Kunden des Arbeitgebers mitbekommen (könnten), gilt dieses Verhalten als geschäftsschädigend. Somit sind die Kündigungen meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt. Ich meine, wenn eine Kassiererin für das einlösen eines gefundenen Pfandbons fristlos gekündigt werden darf, dann diese Personen erst recht.
So eine übereilte fristlose Kündigung ist m.A. nach v.a. eine Marketing-Maßnahme des Unternehmens. Ich würde solche Typen auch nicht in meiner Firma haben wollen. Aber man kann mit denen erstmal reden und immer noch in Ruhe eine reguläre Kündigung aussprechen.
Ups, da fehlt aber etwas Grundwissen: de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_und_terroristischer_Organisationen (Da ging es nicht um "Beleidigung")
Wären die nicht so dämlich gewesen, sich dabei zu filmen und das auch noch hoch zu laden, wäre ich bei Dir. Aber so ist das Verhalten stark geschäftsschädigend.
Durch das Bekanntwerden dieser Person muss letztlich die Arbeitgeberin negative Konsequenzen für ihren Betrieb fürchten. Ich kann diesen Schritt also gut nachvollziehen
Auf welche Weise wurde denn der öffentliche Friede gestört? Und was waren die verfassungsfeindlichen Symbole? Etwa das angedeutete Oberlippenbärtchen (auch Chaplin-Bart genannt)? Oder das Winken mit der rechten Hand?
Immer noch in einem Rechtsstaat indem Volksverhetzung durch das Singen von dem was da zu hören ist unter Strafe steht. Paragraph 86a und das verwenden von verbotenen verfassungsfeindlichen Symbolen, wie dem Hitlergruß Paragraph 130 StGB. Beides im Video zu sehen und zu hören. Noch Fragen?
"Wenn die Nazis wiederkehren, werden sie nicht sagen, dass sie Nazis sind" so oder so ähnlich soll es ein gewisser Ignazio Siglione (Name nicht richtig geschrieben) gesagt haben. Das im Hinterkopf behaltend, sollte man einige Kommentare hier betrachten.
Wo bleibt denn die angeblich und vielfach zitierte Meinungsfreiheit? Endweder wir haben eine - dann kann ich auch meine Meinung sagen. Wenn ich nur sagen darf was anderen genehm ist haben wir keine. So ein bißchen geht wohl nicht
Die Verletzung der Treuepflichten rechtfertigen eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die entsprechenden Arbeitsgerichte werden wohl darüber entscheiden, ob diese wirksam sind.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, die Kündigung war fristlos, und sie war gerechtfertigt. Weil es Geschäftsschädigend ist. Das Vertrauensverhältnios ist gestört. Natürlich kann sie klagen, da kommt vielleicht eine Abfindung bein raus, das war es dann auch.
Warum ist das geschäftsschädigend? Vllt kommen durch diese Art des Ausdrucks über die tatsächliche Lage in Deutschland viele neue Gäste mit einer anderen politischen Einstellung. Die übers Meer gekommenden Goldstücke können mit ihrem begrenzten finanziellen Budget dort bestimmt nichts für das Lokal tun 🎉
Wer so in der Öffentlichkeit feiert, dass das Video viral geht, durch sein Verhalten, riskiert dass es nicht im Privatleben bleibt, und muss damit rechnen dass der Arbeitgeber sich durch eine Kündigung vom Arbeitnehmer distanziert.
Vor Gott wird sie sich verantworten müssen und dann vor den Menschen sie war betrunken und ihr Geist benebelt 😔. Sie bereut es sicherlich möge Gott ihr gnade schenken 🙏
Richtig. Nachdem sie ihren Job verloren hat, wird sie ihr Verhalten wohl bereuen. Aber wie heißt es auch so richtig? "Kinder und Betrunkene sagen die Wahrheit". Also was und wie sie wirklich denken.
Dadurch, dass es auf Video aufgenommen wurde und eine breite Anzahl anderer Menschen trifft, ist es nicht mehr nur privat und in diesem Fall tatsächlich auch schädigend für das Unternehmen, wodurch dieses Einbußen erleidet. Durch diese Einbußen, die auf diese angestellte Person zurück zu führen sind, wird dem Unternehmen ein erheblicher Schaden zugefügt. Und mir ist kein Unternehmen bekannt, dass sein angestelltes Personal weiter beschäftigt, wenn dieses dem Unternehmen erheblich schadet. Aus diesem Grund ist die Kündigung aus meiner Sicht rechtmäßig. Was dem Unternehmen nun diese erheblichen Einbußen bringt, sei es rechts- links- oder sonst irgendein Müll, ist dabei völlig irrelevant. Ich selbst würde so einen Mitarbeiter auch sofort feuern und je nachdem wie groß der Schaden ist auch eine Schadenersatzklage aufbrummen. Diese Personen können ja denken wie sie wollen, da hab ich überhaupt nichts gegen, aber das Unternehmen bei dem gearbeitet wird darf kein Nachteil dadurch entstehen.
Als Kleinunternehmer mit rund 25 Mitarbeitern, also ähnlich groß, wie ein Restaurant, bin ich auf die Reputation meines Betriebes angewiesen. Wenn ein Mitarbeiter / Mitarbeiterin sich in aller Öffentlichkeit fremdenfeindlich, antisemitisch und / oder antidemokratisch äußert und mir das Bekannt wird, setzt es mindestens eine Abmahnung. Wenn das Vergehen von Polizei oder ähnlichen Sicherheitsbehörden verfolgt wird, ist das in meinen Augen ein Kündigungsgrund. - Kommt Gewalttätigkeit ins Spiel, auch fristlos. Und ja, wir leben in einem Land mit Meinungsfreiheit. - Das hier ... ist meine.
Gab es strafrechtlich etwas zu beanstanden? Ist ein Straftatbestand erfüllt? Nichts ist wie es scheint. Wer privat und Geschäft nicht trennen kann, sollte keine Angestellten einstellen. Wenn du das vermischst und das nicht nach außen so tragen kannst.. Arbeite lieber alleine.
Ich sehe das genau so. Zudem steht die Arbeitgeberin in der Öffentlichkeit und hat damit klar Position bezogen. Auch wenn es in der Freizeit passiert ist , ist es im höchsten Maße schädigend.
@@axelvondornheim Wer nicht versteht, welche Verantwortung man gegenüber dem guten Ruf des Arbeitgebers hat und die Werte, für die der Arbeitgeber, die Gesellschaft und der Staat einstehen, mit Füßen tritt, hat auf dem 1. Arbeitsmarkt nichts verloren.
@@kunoknollenbuddler2167 also darf auch jeder" Refugees welcome" rufende Arbeitnehmer aus diesen Grund gekündigt werden, wenn er dabei gefilmt wird, und der Chef anderer Meinung ist? Ich muss mich doch nicht als Chef für die Meinungen meiner Angestellten rechtfertigen? Oder auf die gleiche Stufe stellen lassen. Einfach mal nicht kuschen und gerade machen. Das sollte ein Chef eigentlich drauf haben.
Ja, ich finde es völlig in Ordnung, dass die Frau gekündigt wurde. Sie hat sich schließlich in hohem Maße verfassungsfeindlich in der Öffentlichkeit verhalten.
Sehe ich nicht so. Was ist an der Aussage denn Verfassungsfeindlich? Man kann da vieles sagen…aber meiner - nicht Juristen - Meinung nach, war das nicht einmal strafrechtlich relevant. Was allerdings den sog. „Hitler oder Deutschen Gruß“ angeht, so gibt es bestimmt schon einige Gerichtsurteile , die Auskunft gibt, welche Form justiziabel und welche Form nicht ist. Einem AFDler wurde da bei einer winkenden oder man kann auch einladenden Bewegung, wurde da auch schon ein „Deutscher Gruß“ angedichtet. Aus dem Bauch heraus, würde ich - ausgehend von der kurzen Sequenz die ich gesehen habe - dass es nicht justiziabel ist.
Fristlose Kündigung ist absolut gerechtfertigt. Das sollte sogar das mindeste sein. Meiner Meinung nach sollte es dafür sogar Freiheitsstrafe erteilt werden
Meiner Meinung nach ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn das negative Verhalten des Arbeitnehmers (m/w/d), egal ob in der Privat- oder Arbeitszeit, auf den Arbeitgeber (m/w/d) zurückfällt.
Die Kündigung dürfte wohl nicht halten. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2019, Aktenzeichen: 13 Sa 371/18
Ja schön und was besagt das?
Wenn es danach geht, müssten wir unsere Bundesregierung auch sofort entlassen dürfen.
Für mich stellt es sich als eine politisch-ideologische Aktion dar, die so richtig in das gegenwärtige Tollhaus Deutschland paßt. Da kann man so richtig schön mitschwimmen und sich wichtig tun und aufplustern.
Eine außerordentliche Kündigung ist denke ich hier schwer durchzusetzen, da sicher nichts im Arbeitsvertrag oder in betriebsvereinbarungen geregelt ist, wie man sich privat verhalten sollte. Aber eine ordentliche wäre hier durchsetzbar, da es zu einem imageschaden des Arbeitgebers kommt/kommen kann und damit eine Weiterbeschäftigung nicht mehr vorteilhaft für den Arbeitgeber wäre.
Ich bin da eher sprachlos. 🙃
Arbeitssklavenalltag 24/7 , 100 %..geht los! born for Future of happy few...😮
Ich sehe das auch schwierig ich sag mal so wenn mann sich öffentlich entschuldigen tut und hatt sich zuvor nicht s zu Schulden lassen dann sollte mann ein Auge zu drücken
Denen tut es ja gar nicht leid was sie getan und gesagt haben. Das einzige was denen wirklich leid tut, ist das es in die Öffentlichkeit gekommen ist.
Hallo, auch ich hätte eine Frage zu einem bestimmten Thema.
Wo kann ich diese anonym stellen?
Kommt halt drauf an, was in den Verträgen steht. Wenn da ne entsprechende Klausel drin ist, kann ich mir schon vorstellen, dass auch eine fristlose Kündigung rechtens sein kann. Aber i.d.R. nutzen viele Leute Standardverträge, in denen eine solche Klausel natürlich nicht vorhanden ist. Deswegen sollte man übrigens keine Standardverträge nutzen, sondern sich seine Verträge von einem Arbeitsrechtlicher passgenau fertigen lassen. Aber was weiß ich schon...
Eine fristlose Kündigung wegen der Inanspruchnahme der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit? Ich glaub, mein Schwein pfeift. Aber bei so einem Arbeitgeber würde ich freiwillig sowieso nicht arbeiten.
Selber Schuld wenn man Nazi Parolen brüllt
Es gibt schließlich keine unendliche Meinungsfreiheit in Deutschland. Nur in USA
Wie sollte denn die Begründung aussehen? Strafrechtlich Relevantes hat sie sich ja nicht geleistet.
Was hältst Du von Volksverhetzung? Das ist das was die Frau und die anderen da gegröhlt haben. Das andere ist daß zeigen von verbotenen verfassungsfeindlichen Symbolen, wie den Hitlergruß. Beides strafrechtlich sehr wohl relevant.
Wiederbetätigung?
@@david_santiagoo
NSDAP Verbot? Lass mal die Kirche im Dorf.
@@david_santiagoo
Das n sdap (muss man so schreiben, sonst löscht der Algorithmus den Kommentar) Verbot? Aussichtslos. Gott sei Dank.
Ich finde die Infos immer sehr gut.
Hätte da auch gleich eine Frage. Darf das Ordnungshüter Strafzettel ergeben auf einem Privatgelände mit öffentlicher Nutzung ( Parkplatz eines Einkaufcenters)
Woher kannte man die Arbeitgeberin?
Wussten alle Menschen, dass sie gefilmt wurden? Ich denke ein Arbeitgeber sollte selber entscheiden dürfen wenn er einstellt oder wieder feuert. Aber die Medien die das unverpixelt gezeigt haben müssen dann halt auch Schadensersatz zahlen
Nein da müßte das Vertrauen in den AN beschädigt sein
Es kommt drauf an
Nein warum?
mach mal bitte was zum Thema Kassendifferenzen. Gerne an Tankstellen verlangen Chefs dass MA ihre Differenzen aus den eigenen Taschen zahlen müssen,.. große Ketten Supermarkt etc machen das nicht. Aber bei Tankstellenbetreiber habe ich es schon öfters erlebt..
Google mal nach Mankogeld...
coole typ.. Kann bitte mich jemand weiter helfen, Wie ist im eine mietwohnung mit klausel ' Kleinereparaturen ', Ich habe im mietvertrag stehen 77€, Jetzt habe ich Problem mit Balkotür, lasst sich nicht richtig schliessen, einfach verschleisst. Wer übernehmt die kosten ? Danke
Hallo Herr Anwalt. Ich habe eine Frage, an der ich mir die Zähne seit Tagen ausbeiße.
Können Sie sich bitte dazu äußern? Ich finde Ihren Kanal wirklich super.
Ist eine schriftliche üble Nachrede, bei der Polizei, öffentlich erfolgt?
Es geht um die Verjährungsfrist.
Die Unwahrheit kann nachgewiesen werden, jedoch nicht ob dies wider besseres Wissen erfolgte, sonst wäre es Verleumdung.
Kann man die Polizei als öffentlich definieren?
Die Angelegenheit ist Aktenkundig und in den Computersystemen der Polizei und Staatsanwaltschaft vermerkt.
Der Arbeitnehmer repräsentiert seine Firma. Und bei so einem Verhalten, auch wenn es außerdienstlich geschieht, fügt der Arbeitnehmer der Firma einen Schaden zu. Das muss die Firma nicht hinnehmen. Das gilt ganz besonders, wenn der Arbeitnehmer auch Kundenkontakt hat.
Wenn jemand ein idiologischer Rechtsextremist ist und vorsätzlich handelt stimme ich dir zu.
In China sind die Umstände doch sehr ähnlich, oder ...?
Nicht wenn die Arbeitsstelle international ist und einen guten Ruf zu verlieren hätte.🤔
Eine Frage in was vor ein Staat leben wir ihr eigentlich ??????????
DDR 2.0
In „was vor ein“ Staat wir leben? 😅
Lern mal Deutsch.
bei einem Systemrelevanten Job wird nicht gekündigt, wenn der Chef danach die Vorhänge bei seiner Firma zuziehen muß 😆
Privat ist privat... Es gibt keinen geschäftlichen Bezug. Schließlich zahlt der Arbeitgeber ja nicht für die Freizeit der Angestellten. Sondern natürlich nur für die Arbeitszeit.
Ist das so? Zum Einen hat sie das nicht nur privat gemacht, sondern öffentlich gepostet. Zum Anderen verdient die Arbeitgeberin mit ihrem Account Geld und die negativen Kommentare könnten sich auf die Arbeit der Arbeitgeberin nachteilig auswirken. Zum Dritten könnte das Vertrauensverhältnis oder das Arbeitsklima nachhaltig gestört sein, da die Arbeitgeberin diese politische Einstellung offensichtlich nicht teilt. Wir reden hier nicht von Arbeiten am Band, sondern von social Media.
@@snoopy0155 dann hoffe ich nur, daß die private Einschränkung im Arbeitsentgelt eingepreist ist.
@@axelvondornheim Nochmal: Wann ist öffentliches Posten privat? Nur in geschlossen Kleingruppen. Und es berührt die Arbeitstätigkeit ihrer AG.
@@snoopy0155 und schon kontrolliert der Arbeitgeber meine privaten Kanäle auf Konformität? 24/7? Ist das der Weg?
Durch die Veröffentlichung des Videos ist dieses Verhalten eben NICHT mehr privat und somit für den AG geschäftsschädigend geworden.
Die eine war ja bei einer Influencerin beschäftigt und der andere bei einer Werbeagentur. Beide haben sicher auch ausländische Kunden.
Da es viral gegangen ist und somit auch die Kunden des Arbeitgebers mitbekommen (könnten), gilt dieses Verhalten als geschäftsschädigend. Somit sind die Kündigungen meiner Meinung nach absolut gerechtfertigt.
Ich meine, wenn eine Kassiererin für das einlösen eines gefundenen Pfandbons fristlos gekündigt werden darf, dann diese Personen erst recht.
Echt totaler Quatsch!
So eine übereilte fristlose Kündigung ist m.A. nach v.a. eine Marketing-Maßnahme des Unternehmens.
Ich würde solche Typen auch nicht in meiner Firma haben wollen. Aber man kann mit denen erstmal reden und immer noch in Ruhe eine reguläre Kündigung aussprechen.
Es ist ihre freie Meinung und sonst nichts 🤷🏼.
Ich erkenne da keine Beleidigung oder sonst was
Ups, da fehlt aber etwas Grundwissen:
de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_und_terroristischer_Organisationen
(Da ging es nicht um "Beleidigung")
@@dirkprivat5106 ich habe dieses Grundwissen aber trotzdem danke für ihre Mühe 🙂
@@dirkprivat5106konnte auf dem Video nichts strafrechtlich relevantes erkennen. Da hat unser Kanzler schon viel strammer den rechten Arm gehoben.
Geschäftlich und privat trennen heißt es doch immer oder ?
Wären die nicht so dämlich gewesen, sich dabei zu filmen und das auch noch hoch zu laden, wäre ich bei Dir. Aber so ist das Verhalten stark geschäftsschädigend.
@@blacksheep3066Stimme Dir da im vollem Umfang zu.
Durch das Bekanntwerden dieser Person muss letztlich die Arbeitgeberin negative Konsequenzen für ihren Betrieb fürchten. Ich kann diesen Schritt also gut nachvollziehen
Auf welche Weise wurde denn der öffentliche Friede gestört? Und was waren die verfassungsfeindlichen Symbole? Etwa das angedeutete Oberlippenbärtchen (auch Chaplin-Bart genannt)? Oder das Winken mit der rechten Hand?
so einfach kann man sich also kündigen lassen, früher war alles viel komplizierter
Immer noch in einem Rechtsstaat indem Volksverhetzung durch das Singen von dem was da zu hören ist unter Strafe steht. Paragraph 86a und das verwenden von verbotenen verfassungsfeindlichen Symbolen, wie dem Hitlergruß Paragraph 130 StGB. Beides im Video zu sehen und zu hören. Noch Fragen?
"Wenn die Nazis wiederkehren, werden sie nicht sagen, dass sie Nazis sind" so oder so ähnlich soll es ein gewisser Ignazio Siglione (Name nicht richtig geschrieben) gesagt haben. Das im Hinterkopf behaltend, sollte man einige Kommentare hier betrachten.
Wo bleibt denn die angeblich und vielfach zitierte Meinungsfreiheit? Endweder wir haben eine - dann kann ich auch meine Meinung sagen. Wenn ich nur sagen darf was anderen genehm ist haben wir keine. So ein bißchen geht wohl nicht
Hass ist keine Meinung.
ja, da es einen direkten einfluss auf das Buissnes der chefin hat…
Die Verletzung der Treuepflichten rechtfertigen eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die entsprechenden Arbeitsgerichte werden wohl darüber entscheiden, ob diese wirksam sind.
Ihre beiden Sätze widersprechen sich.
Absolut!
Wir hatten einen ähnlichen Fall, die Kündigung war fristlos, und sie war gerechtfertigt. Weil es Geschäftsschädigend ist. Das Vertrauensverhältnios ist gestört. Natürlich kann sie klagen, da kommt vielleicht eine Abfindung bein raus, das war es dann auch.
Warum ist das geschäftsschädigend? Vllt kommen durch diese Art des Ausdrucks über die tatsächliche Lage in Deutschland viele neue Gäste mit einer anderen politischen Einstellung. Die übers Meer gekommenden Goldstücke können mit ihrem begrenzten finanziellen Budget dort bestimmt nichts für das Lokal tun 🎉
Nein.
Das Privatleben des Arbeitnehmers geht den Cheff nichts an.
Es ist nicht mehr Privat wenn es als Video ins Internet gestellt wird.
Wer so in der Öffentlichkeit feiert, dass das Video viral geht, durch sein Verhalten, riskiert dass es nicht im Privatleben bleibt, und muss damit rechnen dass der Arbeitgeber sich durch eine Kündigung vom Arbeitnehmer distanziert.
Vor Gott wird sie sich verantworten müssen und dann vor den Menschen sie war betrunken und ihr Geist benebelt 😔. Sie bereut es sicherlich möge Gott ihr gnade schenken 🙏
Richtig. Nachdem sie ihren Job verloren hat, wird sie ihr Verhalten wohl bereuen.
Aber wie heißt es auch so richtig? "Kinder und Betrunkene sagen die Wahrheit". Also was und wie sie wirklich denken.
Dadurch, dass es auf Video aufgenommen wurde und eine breite Anzahl anderer Menschen trifft, ist es nicht mehr nur privat und in diesem Fall tatsächlich auch schädigend für das Unternehmen, wodurch dieses Einbußen erleidet. Durch diese Einbußen, die auf diese angestellte Person zurück zu führen sind, wird dem Unternehmen ein erheblicher Schaden zugefügt. Und mir ist kein Unternehmen bekannt, dass sein angestelltes Personal weiter beschäftigt, wenn dieses dem Unternehmen erheblich schadet.
Aus diesem Grund ist die Kündigung aus meiner Sicht rechtmäßig.
Was dem Unternehmen nun diese erheblichen Einbußen bringt, sei es rechts- links- oder sonst irgendein Müll, ist dabei völlig irrelevant. Ich selbst würde so einen Mitarbeiter auch sofort feuern und je nachdem wie groß der Schaden ist auch eine Schadenersatzklage aufbrummen.
Diese Personen können ja denken wie sie wollen, da hab ich überhaupt nichts gegen, aber das Unternehmen bei dem gearbeitet wird darf kein Nachteil dadurch entstehen.
Als Kleinunternehmer mit rund 25 Mitarbeitern, also ähnlich groß, wie ein Restaurant, bin ich auf die Reputation meines Betriebes angewiesen. Wenn ein Mitarbeiter / Mitarbeiterin sich in aller Öffentlichkeit fremdenfeindlich, antisemitisch und / oder antidemokratisch äußert und mir das Bekannt wird, setzt es mindestens eine Abmahnung. Wenn das Vergehen von Polizei oder ähnlichen Sicherheitsbehörden verfolgt wird, ist das in meinen Augen ein Kündigungsgrund. - Kommt Gewalttätigkeit ins Spiel, auch fristlos. Und ja, wir leben in einem Land mit Meinungsfreiheit. - Das hier ... ist meine.
Genau, das ist eine vernünftige Eskalationsleiter.
Gab es strafrechtlich etwas zu beanstanden? Ist ein Straftatbestand erfüllt? Nichts ist wie es scheint. Wer privat und Geschäft nicht trennen kann, sollte keine Angestellten einstellen. Wenn du das vermischst und das nicht nach außen so tragen kannst.. Arbeite lieber alleine.
Ich sehe das genau so. Zudem steht die Arbeitgeberin in der Öffentlichkeit und hat damit klar Position bezogen. Auch wenn es in der Freizeit passiert ist , ist es im höchsten Maße schädigend.
@@axelvondornheim Wer nicht versteht, welche Verantwortung man gegenüber dem guten Ruf des Arbeitgebers hat und die Werte, für die der Arbeitgeber, die Gesellschaft und der Staat einstehen, mit Füßen tritt, hat auf dem 1. Arbeitsmarkt nichts verloren.
@@kunoknollenbuddler2167 also darf auch jeder" Refugees welcome" rufende Arbeitnehmer aus diesen Grund gekündigt werden, wenn er dabei gefilmt wird, und der Chef anderer Meinung ist?
Ich muss mich doch nicht als Chef für die Meinungen meiner Angestellten rechtfertigen? Oder auf die gleiche Stufe stellen lassen. Einfach mal nicht kuschen und gerade machen. Das sollte ein Chef eigentlich drauf haben.
Ja, ich finde es völlig in Ordnung, dass die Frau gekündigt wurde. Sie hat sich schließlich in hohem Maße verfassungsfeindlich in der Öffentlichkeit verhalten.
Demokratie?!
@@ifdmdhs4458 Da kannst du zehn Mal Demokratie schreiben. Es ist und bleibt verfassungsfeindlich. Punkt
@@ifdmdhs4458 Auch in einer Demokratie darf man sich nicht grenzenlos alles erlauben.
Sehe ich nicht so. Was ist an der Aussage denn Verfassungsfeindlich? Man kann da vieles sagen…aber meiner - nicht Juristen - Meinung nach, war das nicht einmal strafrechtlich relevant. Was allerdings den sog. „Hitler oder Deutschen Gruß“ angeht, so gibt es bestimmt schon einige Gerichtsurteile , die Auskunft gibt, welche Form justiziabel und welche Form nicht ist. Einem AFDler wurde da bei einer winkenden oder man kann auch einladenden Bewegung, wurde da auch schon ein „Deutscher Gruß“ angedichtet. Aus dem Bauch heraus, würde ich - ausgehend von der kurzen Sequenz die ich gesehen habe - dass es nicht justiziabel ist.
Was genau war denn verfassungsfeindlich? 😂
Fristlose Kündigung.
denke so ne kündigung dürfte schon klar gehen... man kann ja keinem nichtdeutschen zumuten mit so jemanden zusammenzuarbeiten.
Das ist Unsinn. Ich muss mich ja auch mit extremen islamisch orientierten Mitarbeitern zusammenarbeiten.
Nach meinem Empfinden ist die fristlose Kündigung gerechtertigt.
Weg mit Nazis
Nazis waren im Krieg Dummkopf 😂
Ich finde die Kündigung gerechtfertigt. Ich möchte u.a. auch mit solchen Kolleg*innen nicht zusammenarbeiten.
Fristlose Kündigung ist absolut gerechtfertigt. Das sollte sogar das mindeste sein. Meiner Meinung nach sollte es dafür sogar Freiheitsstrafe erteilt werden
Meiner Meinung nach ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn das negative Verhalten des Arbeitnehmers (m/w/d), egal ob in der Privat- oder Arbeitszeit, auf den Arbeitgeber (m/w/d) zurückfällt.