Gewerbeanmeldung für Influencer - So geht's!

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  • Опубликовано: 23 ноя 2024

Комментарии •

  • @SteuernmitKopf
    @SteuernmitKopf  Год назад

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  • @asskfjcuneosos6845
    @asskfjcuneosos6845 Год назад +6

    Kann ich für tiktoks das gleiche Gewerbe nutzen welches ich für meinen online Shop habe? Oder brauche ich zwei separate? 1 für Handel und 1 für influenzer

  • @Sashiantes
    @Sashiantes Год назад +1

    Lieber Roland, vielen Dank für das Anwenderfreundliche Durchlotsen mit Bsp. Beste Grüße

  • @maiksmeinung
    @maiksmeinung Год назад

    Frage gehabt, Frage dank dieses Videos beantwortet. Danke!👍

  • @kcare888
    @kcare888 2 месяца назад

    Super hilfreich, dankeschön ❤

  • @hayopapayo1717
    @hayopapayo1717 Год назад +5

    Bei den eingetragenen Namen (erster Punkt) hatten Sie "Otto goes Tax", und hatten es wieder gelöscht. Kann man sich trotzdem als Einzelunternehmer dort eintragen, wenn man z.B. ein RUclips-Kanal hat mit den Namen "How to with Tim"? Oder ist das generell nicht für Einzelunternehmen gedacht und sollte für Einzelunternehmer dementsprechend leer sein/nicht ausgefüllt? Was ist wenn man z.B. RUclipsr influencer ist und gleichzeit eine Online-Dienstleistung/Website anbieten möchte? Muss man dann als Einzelunternehmer zwei Anträge einreichen? Oder gibt es ein Trick bei der Tätigkeit angabe die beides Umfasst? Vielen Dank!

    • @LiaMiaHier
      @LiaMiaHier Год назад

      Das würde mich auch interessieren??! :)

    • @articbettie
      @articbettie Год назад +2

      Man kann in einem Gewerbeantrag direkt mehrere Bereiche mit angeben, damit direkt alles gedeckt ist. In vielen Gemeinden kann man den Antrag vor Ort ausfüllen, falls noch Fragen offen sind, wie zum Beispiel die Formulierung eines online stores etc.

    • @rutgensbernd2729
      @rutgensbernd2729 5 месяцев назад +2

      In Punkt 1 muss ein Einzelunternehmen nur eingetragen werden, wenn es im Handelsregister eingetragen ist.

  • @liss_fgs
    @liss_fgs Год назад

    Hallo, tolles Video, ich habe eine Frage. In Punkt 15 habe ich mich als "Online-Shop" registriert, aber jetzt möchte ich UGC-Ersteller sein. Muss ich mich neu registrieren, indem ich das eintippe? Oder kann ich das mit meiner aktuellen Registrierung machen? 😅

  • @Vannyofficial97
    @Vannyofficial97 Год назад

    Super Video! Wie ist es wenn ich neben meinem Hauptberuf regelmäßig auf TikTok Gesangt streame und nur durch dortige Geschenke Geld verdiene? Was ich aber für das Equipment wieder ausgeben muss?

  • @michaelschneider3446
    @michaelschneider3446 4 месяца назад

    Kann ich mit einer Anmeldung auch gleich influencer und Amazon kdp also Bücher und merchandise zusammen mit dem reinen influencer (affiliate, of usw) als ein Gewebe im Einzelunternehmen anmelden?

  • @beebuchkind
    @beebuchkind Год назад

    Wie sieht das eigentlich mit Buchbloggern aus die Rezensionsexemplare bekommen. Ab welchem Betrag im Monat oder Jahr muss man mindestens ein Kleingewerbe anmelden. Also in dem Fall meine ich Bezahlung rein per Sachleistung.

  • @Johnnyfan-oc5gp
    @Johnnyfan-oc5gp Год назад +1

    Hi! Erstmal vielen Dank für Deine Arbeit die Du hier leistest. Ich habe eine Frage. Gelten diese im Video gezeigten Angaben auch für OF oder gibt es diesbezüglich Abweichungen? Mich würde auch interessieren wie es mit dem Thema Amazon Wishlist ist. Im Prinzip sind diese Dinge ja Geschenke des Fans oder Kunden, müssen diese irgendwie angegeben oder versteuert werden? LG

    • @SteuernmitKopf
      @SteuernmitKopf  Год назад

      Hallo,
      grundsätzlich ja.

    • @Johnnyfan-oc5gp
      @Johnnyfan-oc5gp Год назад

      @@SteuernmitKopf Ehm?

    • @articbettie
      @articbettie Год назад

      @@Johnnyfan-oc5gp Hi ich geh davon aus, dass Amazon Wishlist Inhalte unter die gleiche Regelung wie PR Pakete zählen könnte. Deren VK muss nämlich mit versteuert werden, auch wenn sie einem kostenlos zugeschickt wurden. Einfach mal mit nem Steuerberater auseinander setzen.

  • @madeleineschwarz9692
    @madeleineschwarz9692 Год назад +1

    Super content! 👍🏻 wie ist es wenn ich nur minijobberin bin und Gewerbe anmelde - ist das dann auch als nebengewerbe gesehen? 🤷🏻‍♀️

  • @ilhandemirbas1373
    @ilhandemirbas1373 Год назад +1

    sehr hilfreiche Videos. Danke sehr für den Content. Gebe es eine Möglichkeit ein Beispiel der Gewerbeanmeldung in Form von einem Prop. Trading Beispiel zu geben? Hier ist Beschreibung der Tätigkeit bzw. Erlaubnis GeWo 34 interessant... Vielen Dank!

  • @itsMeDevos
    @itsMeDevos Год назад

    Geiler Typ, vielen Dank!

  • @maxfrohlich4618
    @maxfrohlich4618 Год назад +1

    Hi, kann der Beginn der Tätigkeit auch in der Vergangenheit liegen, wenn ja wie weit? Vielen Dank Gruß

    • @SteuernmitKopf
      @SteuernmitKopf  Год назад +3

      Ja ist möglich. Grundsätzlich drei Monate kein Problem. Ab 12 Monaten können Bußgelder festgesetzt werden.

  • @KevGames98
    @KevGames98 7 месяцев назад

    Hey,
    Ich bin nervös. Ich melde morgen mein Kleingewerbe an bei meiner Gemeinde als Content Creator. Ist das fast das gleiche ?

  • @Boersenwunder-
    @Boersenwunder- 4 месяца назад

    Und wie kann ich es als Kleingewerbe laufen lassen?

  • @SGiro-je5sw
    @SGiro-je5sw Год назад

    Vielen Dank für Ihre hilfreiche Videos. Ich hätte eine Frage. Wenn ich ein Gewerbe anmelden würde, dürfte ich Werbung von meinem Kanal über RUclips-Ads einschalten. Da steht geschrieben, dass man diese Funktion nur benutzen darf, wenn man ein Unternehmen ist, weil man die Steuer selber in Deutschland bezahlen soll usw. Ist Gewerbe anmelden ausreichend, um dies in Anspruch zu nehmen?

  • @Kordanor
    @Kordanor Год назад

    Bezüglich Kleinunternehmer oder nicht, das wird dann erst später gemacht?

  • @herbertdeppel659
    @herbertdeppel659 Год назад +2

    Bin "entsetzt" !!! Nur männlich oder weiblich beim Geschlecht wählbar ? Was macht denn die wachsende Zahl der Diversen? Wurden die mal wieder "übersehen" ?
    😂😂😂😂😂😂😂😂

  • @robinhood5135
    @robinhood5135 Год назад +2

    ok was ist wenn man primär creator ist zb musiker aber ua. hin und wieder auch mal irgendwo nen affiliate link für irgendwas hat? oder für irgendwas mal influenced. ?? kann doch nicht sein dass man dann den vollen gewerbe müll veranstalten muss oder?

    • @SteuernmitKopf
      @SteuernmitKopf  Год назад +2

      Das „kann“ ab einem gewissen Umfang gewerblich werden. Grundsätzlich sollte man das sauber trennen.
      Gewerbe wäre aber bei Affiliate naheliegend.

    • @erdogan2075
      @erdogan2075 Год назад +1

      Müll :D. So ist eben das steuerrecht