Ich bin im Moment in dieser Situation,alles ist neu und irgendwie ein riesiger Berg voller Fragen liegt vor mir.Vielen Dank für die stärkenden Worte und die tollen Tipps 😊aber an sich denken wird wohl etwas dauern bis wahrscheinlich alles seinen Gang geht.lg Christine Weickinger
Wenn der pflegebedürftige Angehörige uneinsichtig ist (Diagnose »Dickschädel im Endstadium«) und jeden Pflegedienst kategorisch ablehnt, aber dennoch bei jeder Gelegenheit Hilfe von seinem selbst ausgewählten Personal (a.k.a. Kinder) einfordert, helfen die genannten Tipps leider nichts.😇
Das tut uns leid. Ist denn ein Pflegegrad vorhanden/ beantragt? Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen und dies für die "zusätzliche Hilfe" der Angehörigen zu nutzen.
@@technikerkrankenkasse Wenn der uneinsichtige Angehörige konsequent dagegen ist und der Pflegekasse eine »heile Gesundheit« vorspielt, wird es nichts mit dem Pflegegrad. Dass Pflegekassen das Schauspiel einer »Heilen Gesundheit« dankbar annehmen, weil den Pflegekassen damit Pflegekosten erspart bleiben, sollte klar sein.
Ich habe mir den Anfang angeschaut und möchte anmerken, dass oftmals die Fragen erst im Laufe der Zeit auftreten. Auch die, ob man einen Job aufgibt oder nicht. Viele geraten schleichend dahin "Pflegende Angehörige" zu sein. Natürlich geht es auch von jetzt auf gleich, aber das ist nicht unbedingt die Norm. Dann MUSS kein Antrag auf PG gestellt werden, sondern kann oder sollte. Die erfolgende Einstufung zeigt allerdings -das zeigt die Realität- oftmals nicht den wirklichen Pflegebedarf. Das wurde sogar noch deutlicher, als von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt wurde. Seitdem sind die kognitiven Erkrankungen deutlich mehr gewichtet als die körperlichen. Dass sie mehr berücksichtigt wurden als vorher ist gut, dass sie schwerer wiegen als körperliche Beeinträchtigungen ist in meinen Augen jedoch grundverkehrt. In sofern würde ich auch die Aussage, dass der Pflegebedarf dann festgelegt, wird eher kritisch betrachten. Theorie und Praxis eben. Wir lesen in unseren Angehörigengruppen wirklich viel. Bei zweitens VORSICHT! Das wird nur mit den Kassen abgerechnet, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde ;) - das ist eine Info, die hier fehlt. Sachleistungen kann man auch ohne Einstufung beantragen, aber dann zahlt der/die zu Pflegende selber. Dazu kommt, dass nicht alles, was man beantragt ggf auch bezahlt wird, hier kommt es auf die Höhe des PG an und auf das, was man mit einem Pflegedienst verabredet. Auch hier kann es zu (teilweise enormen!) Zuzahlungen kommen. Es tut mir leid, bei diesem Punkt habe ich aufgehört, mir das Video weiter anzuschauen.
Ich bin im Moment in dieser Situation,alles ist neu und irgendwie ein riesiger Berg voller Fragen liegt vor mir.Vielen Dank für die stärkenden Worte und die tollen Tipps 😊aber an sich denken wird wohl etwas dauern bis wahrscheinlich alles seinen Gang geht.lg Christine Weickinger
Wir drücken dir die Daumen. 👍 Ruf uns gerne an, wenn wir dir helfen können.
Wenn der pflegebedürftige Angehörige uneinsichtig ist (Diagnose »Dickschädel im Endstadium«) und jeden Pflegedienst kategorisch ablehnt, aber dennoch bei jeder Gelegenheit Hilfe von seinem selbst ausgewählten Personal (a.k.a. Kinder) einfordert, helfen die genannten Tipps leider nichts.😇
Das tut uns leid. Ist denn ein Pflegegrad vorhanden/ beantragt? Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen und dies für die "zusätzliche Hilfe" der Angehörigen zu nutzen.
@@technikerkrankenkasse Wenn der uneinsichtige Angehörige konsequent dagegen ist und der Pflegekasse eine »heile Gesundheit« vorspielt, wird es nichts mit dem Pflegegrad. Dass Pflegekassen das Schauspiel einer »Heilen Gesundheit« dankbar annehmen, weil den Pflegekassen damit Pflegekosten erspart bleiben, sollte klar sein.
Hmm dann muss ihn wohl erstmal machen lassen, bis es zu einem kleinen Unfall komm, wenn die Person es anders nicht lernt.
So traurig es auch klingt.
Wie sieht es aus, wenn man selbst nicht fit ist, hat man dann auch ein Anrecht auf 24h Pflege, oder wie das heißt?
Ich habe mir den Anfang angeschaut und möchte anmerken, dass oftmals die Fragen erst im Laufe der Zeit auftreten. Auch die, ob man einen Job aufgibt oder nicht. Viele geraten schleichend dahin "Pflegende Angehörige" zu sein. Natürlich geht es auch von jetzt auf gleich, aber das ist nicht unbedingt die Norm.
Dann MUSS kein Antrag auf PG gestellt werden, sondern kann oder sollte. Die erfolgende Einstufung zeigt allerdings -das zeigt die Realität- oftmals nicht den wirklichen Pflegebedarf. Das wurde sogar noch deutlicher, als von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt wurde. Seitdem sind die kognitiven Erkrankungen deutlich mehr gewichtet als die körperlichen. Dass sie mehr berücksichtigt wurden als vorher ist gut, dass sie schwerer wiegen als körperliche Beeinträchtigungen ist in meinen Augen jedoch grundverkehrt. In sofern würde ich auch die Aussage, dass der Pflegebedarf dann festgelegt, wird eher kritisch betrachten. Theorie und Praxis eben. Wir lesen in unseren Angehörigengruppen wirklich viel.
Bei zweitens VORSICHT! Das wird nur mit den Kassen abgerechnet, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde ;) - das ist eine Info, die hier fehlt. Sachleistungen kann man auch ohne Einstufung beantragen, aber dann zahlt der/die zu Pflegende selber. Dazu kommt, dass nicht alles, was man beantragt ggf auch bezahlt wird, hier kommt es auf die Höhe des PG an und auf das, was man mit einem Pflegedienst verabredet. Auch hier kann es zu (teilweise enormen!) Zuzahlungen kommen. Es tut mir leid, bei diesem Punkt habe ich aufgehört, mir das Video weiter anzuschauen.
G...