BGB AT - Fristen und Verjährung

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  • Опубликовано: 11 окт 2024
  • Das war unser Video „Fristen und Verjährung“ aus der Playlist „BGB Allgemeiner Teil“.
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Комментарии • 5

  • @privat5318
    @privat5318 2 года назад +4

    Vielen Dank für die ganzen Videos!

  • @Maik1968
    @Maik1968 10 месяцев назад

    Vielen Dank für Ihre Mühe 👍

  • @Anna-rg7wl
    @Anna-rg7wl 3 года назад +1

    Gemäß Paragraph 199 Abs. 2-4 BGB beginnt die Verjährung am selben Tag und nicht am Ende des Jahres. Sprich Verjährung beginnt am 15.02.18 bis 30 Jahr später.

    • @6MinutenJura
      @6MinutenJura  3 года назад +4

      Danke für Ihren wichtigen Hinweis, der in der verkürzten Darstellung der Klarstellung bedarf. § 199 Abs. 2 BGB legt für Schadensersatzansprüche wg. Velertzung der genantnen höchstpersönlichen Rechtsgüter eine Höchstfrist (30 Jahre) fest , die unabhängig von der § 199 Absatz 1 BGB beginnenden dreijährigen Regelverjährung läuft. Abs. 3 ordnet dasselbe (also Höchstfrist) für alle Schadensersatzansprüche, die nicht von Abs. 2 erfasst werden, weil keines der dort genannten Rechtsgüter verletzt wurde. Nur diese Höchstfrist beginnt ab Entstehung des Anspruchs. Im Film geht es aber um die Regelverjährung von drei Jahren.