Wann geht eine Kündigung zu? Kündigung ohne Zeugen, Kündigung mit Zeugen, oder per Post?

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  • Опубликовано: 22 июн 2020
  • Kündigung ohne Zeugen, Kündigung mit Zeugen, oder per Post?
    In diesem Video erfahren Sie wie eine Kündigung wirksam zugeht, wann man widersprechen kann und ob eine Kündigung im Briefkasten automatisch als zugestellt gilt.
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Комментарии • 4

  • @sybillebille5651
    @sybillebille5651 4 года назад

    Hallo von wann ist das Urteil und steht es zum Nachlesen?

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  4 года назад

      Wann geht eine Kündigung zu, die in den Hausbriefkasten eingeworfen wird? Zu dieser im Kündigungsfall wichtigen Frage ändert sich gerade die Rechtsprechung. Bemerkt hat das in der betrieblichen Praxis bislang kaum jemand. Rechtsanwalt Niklas Pastille untersucht in diesem Video sowohl die „alte“ für Gekündigte dunkle als auch die „neue“ für Gekündigte hellere Welt der Rechtsprechung zum Kündigungszugang (alt: BGH, Urteil vom 21.1.2004 - XII ZR 214/00. Neu: BAG, Urteil vom 22.8.2019 - 2 AZR 111/19).Hiernach gilt weiterhin: Eine in den Hausbriefkasten eingeworfene Kündigungserklärung geht zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Leerung des Briefkastens durch den Empfänger zu rechnen ist, wobei individuelle Verhältnisse wie Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit außer Betracht zu bleiben haben.Neu ist: Mit der Leerung des Briefkastens ist nicht mehr in jedem Fall unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten zu rechnen. Es darf auch nicht unterschiedslos von „Normalarbeitsverhältnissen“ und „gewöhnlichen“ Arbeitszeiten ausgegangen werden. Die Arbeitsgerichte müssen künftig also genauer hinschauen. Auch regionale Besonderheiten bei der Postzustellung müssen ggf. Beachtung finden.So manche bereits verfristet geglaubte Kündigungsschutzklage kann auf dieser Grundlage doch noch erhoben und gewonnen werden.
      Freundliche Grüße aus Berlin, RA Niklas Pastille

    • @sybillebille5651
      @sybillebille5651 4 года назад

      @@BetriebsratVideo vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort wir haben das im Gremium diskutiert unter dem Gesichtspunkt der AG uns die evt. Kündigungen übergibt, wir als Personal-Ausschuss die betr. Kollegen informieren. Die Frage ergibt sich ob da nicht ein Widerspruch entsteht da der Kollege über die beabsichtigte Kündigung informiert wurde. Hier haben aber keinen Nachteil für die Kollegen gesehen.

    • @ceasy
      @ceasy Год назад

      ​@@sybillebille5651 manchmal geht es ja tatsächlich um Tage und wenn der Arbeitgeber davon erfährt, dass der Arbeitnehmer durch Sie informiert wurde, dann kann der Arbeitnehmer sich nicht mehr darauf berufen, dass er nichts von der Kündigung wusste. Ich würde Ihre Arbeitspraxis in jedem Fall anpassen