Warum hast du ihm unterbrochen? Ich wollte wiesen wie viel ich auf das gemeinsame Konto von meinem Privaten einzahlen darf, damit es keine Schenkung wird... Lass den Gast ausreden!
Ich fände das Thema Chartanalysen sehr spannend. Ich bin selber von solche Ansätzen nicht so sehr überzeugt, mich würde aber eure Meinung zu diesem Thema interessieren. VG Jakob
Ab 15:25 Tut mir Leid Herr Juhn, Ein gemeinsames Konto bei Ehegatten braucht keine Freibeträge auf. Hintergrund: im §13 ErbStG steht, dass Unterhaltsleistungen steuerfrei sind. Das ist ja genau der Fall. Übrigens verifiziert durch Lehrer aus der Betriepsprüfung/Bewertung vom Finanzamt
@@peterers3 Wenn man mehr hat, kann man auch mehr quantenmechanische Effekte für sich nutzen. Mit dem Tunneleffekt kann man das Geld in ein Steuerparadies schaffen ohne, dass der Fiskus von der Existenz des Vermögens Wind bekommt. Das Unschärfeprinzip (Heisenbergsche Unschärferelation) kann man bestimmt auch irgendwie für sich nutzen um Vermögen zu verschleiern.
Hallo Thomas, die Videos sind echt gut, aber ich finde es schwierig, den Konstellationen zu folgen. Hier wäre eine gewisse Visualisierung durchaus hilfreich. VG
Zwei Fragen zu der Thematik Gemeinschaftsdepot: 1. Gilt das Delta bei der "versehentlichen Schenkung" durch Nutzung eines Gemeinschaftskontos auch bei Einkommenspausen der Frau, bspw. durch Elternzeit, oder werden hier Ausnahmen gemacht? 2. Beide Partner haben jeweils ein eigenes Depot und die auf diesen Depots laufenden Sparpläne werden aus einem Gemeinschaftskonto mit asymmetrischem Gehaltseingang bedient. Gilt dies dann durch den "Umweg" über das Gemeinschaftskonto ebenfalls als Schenkung?
Vielen Dank für das Video. Vor allem die Thematik rund ums erben und schenken bei Ehepartnern fand ich sehr spannend. Die Problematik habt ihr im Video sehr schön beschrieben. Allerdings fehlen mir konkrete Lösungsansetze oder Ideen, wie man es besser machen kann. Es bleiben einfach viele Fragen noch offen. Zum Beispiel: Als Alleinverdiener lasse ich mein Gehalt auf ein nicht Gemeinschaftskonto einzahlen. Dann wird aber dennoch von diesem Geld alles bezahlt (Einkäufe, Versicherungen, Sparpläne, Anschaffungen etc.). Werden diese Beträge dann nicht auch als Schenkung verstanden? Zu dieser Thematik kann ich mir sehr gut ein separates Video vorstellen, da es zwangsläufig für jeden irgendwann relevant wird. Wer hier aktiv ist wird mit Geld hantieren und vermutlich auch irgendwann versterbern.
Ja werden sie, was der Herr Prof. Dr. Juhn aber auch im Video schon unterschlagen hatte, ist, dass es zusätzlich zu den Freibeträgen auch noch Steuerfrei Zuwendungen gibt, bei Gemeinsamen Konto käme da ins besonders die § 13 Nr 4a und Nr 12 ErbStG infrage (Zuwendungen zum Erwerb des Eigentums an einem Familienheim und Zuwendungen für den Angemessenen Unterhalt). Zusätzlich wäre meiner Meinung nach z.B. ein Betrag den der Ehemann im Anschluss an die eingegangen Gehaltsüberweisung auf einen Depot was nur im Gehört überweist auch nicht bei der Zuwendung zu berücksichtigen. Nähmen wir mal 10k Netto, 2k Darlehenszahlung Familienheim, 2k Sparzahlung EM und 2k pro Person angemessener Unterhalt, dann kämen also pro Monat 2k Steuerpflichtige Zuwendung zustande. Somit käme man auf 10 Jahre gesehen "nur" auf 240k und würde keine SchenkSt auslösen, hätte halt aber weniger Freibetrag für weitere Schenkungen übrig. Bei dem dir beschrieben Verfahren handelt es wie von dir schon Vermutet auch um Zuwendungen, sie werden aber vermutlich aber alle entweder als angemessener Unterhalt oder als Gelegenheitsgeschenk steuerfrei sein. Eine Variante zumindest bei den Lohnzahlungen alle SchenkSt. Fallstricke den Ehegatten betreffend zu beseitigen wären der Güterstand der Gütergemeinschaft. Und wenn dieser meiner Vorstellung von Ehe am besten entspricht, sollte man es sich sehr gut Überlegen ob man den wirklich eingehen will, weil er sowohl im Zivil als auch im Steuerrecht den ein oder anderen Fallstrick bereithält.
Und ein Urteil des BFH vom 23.11.2011 (II R 33/10) sagt zudem auch das die Aussage die EF müsste garkein Geld vom Konto abheben damit eine Zuwendung vorliegt stimmt so übrigens auch nicht, da FA muss nach weisen, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen am Kontoguthaben partizipieren.
Um mal meine Einschätzung das es sich bei den Gehalt zumindest teilweise um Steuerfreie Zuwendungen handelt hier mal ein Zitat vom Blog von KMPG-Law "Gehaltszahlungen auf ein Gemeinschaftskonto sind i.d.R. ohne schenkungsteuerliche Relevanz. Sofern der nicht das Gehalt beziehende Ehegatte über diese Geld verfügt, handelt es sich in aller Regel um Bereicherungen, die als nicht steuerbare Unterhaltszuwendungen qualifizieren. Es liegen bereits dem Grunde nach keine Schenkungen vor, sondern Zuwendungen, die im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht geschuldet werden (§ 1353 BGB)."
Aber das sucht sich der Steuerberater ja meistens bei seiner Berufswahl aus 😁. Und sicher ist sein Geschäft allemal, gerade wegen der Komplexität des Steuerrechts. Darum hält sich mein Mitleid in Grenzen, beeindruckend ist es dennoch!
@@tomlxyz Wenn das Wort Wenn nicht wäre gäbe es viele Jobs nicht oder auf was willst du konkret hinaus? Die Komplexität des Steuerrechts hat sich durch die vielen benutzen Schlupflöcher so über die Zeit entwickelt.
#fragfinanzfluss wenn es auf 10 Jahre angerechnet wird, zählt dann am Ende die Differenz? Also wie ist das wenn die Frau ihrem Mann 500.000 € schenkt und der Mann ihr ein Jahr später 600.000€ schenkt. Die Differenz ist 100.000€ obwohl 1,1 Mio geflossen sind. Und welche 10 Jahre zählen da, also wann wird der Zähler wieder zurückgesetzt?
Gutes Video aber leider wurden einige Stolpersteine in den jeweiligen Bereichen nicht angesprochen. Immer vorher einen Steuerberater aufsuchen um vollumfänglich beraten zu werden! 👌
Kann mir jmd die folgende Fragen beantworten: Gilt es auch als Schenkung, wenn beide Ehepartner regelmäßig gleich hohe Beträge auf das Depot einzahlen, oder „gleicht sich das aus“? Und zweitens: Wie ist das bei der Bezahlung der Miete? Meine Frau überweist mir monatlich den Mietanteil, den ich wiederum gesamt an den Vermieter überweise. Zählt das dann auch als Schenkung? Ist es besser, wenn jeder seinen Mietanteil direkt an den Vermieter zahlt? Danke :)
Wie sieht das denn mit dem "Delta" aus, wenn es nicht ums Gehalt geht sondern um Einzelzahlungen erst hin, später zurück. Z.B. vom Gemeinschaftskonto 20.000 € im Januar wir das Tagesgeldkonto von Partner A. Dann im Juni 10.000 € zurück auf das Gemeinschaftskonto. Gilt dann hier auch nur die Differenz als Schenkung oder beide Male jeweilis der volle Betrag?
Könnt ihr bitte mal auf das Thema „Erben von Immobilien“ eingehen? Im konkreten Fall geht es um das angetretene Erbe eines Hauses, ohne Belastungen, welches von den Erben nicht genutzt wird. Beide sind 35 Jahre alt, ohne Kinder und stellen sich die Frage: Vermieten oder verkaufen?
War super. Besonders das mit dem Gemeinschaftskonto macht mich nachdenklich. Wäre evtl. nochmal interessant, wann als Privatanleger eine Stiftung sinn macht, wo man Aktien einbringt und die Dividenden reinvestiert und evtl. teilweise ausschütten will. Möglich? Sky
Das mit dem Gemeinschaftskonto und der Schenkungssteuer halte ich für etwas unrealistisch. Wenn man sich einen Erbschaftsteuerbescheid anschaut, findet man dort nur eine Auflistung sämtlicher Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben...). Dort wird nicht geschaut, wer wie viel Geld jemanden zur Verfügung gestellt hat.
Hallo Finanzfluss. Das war mal wieder ein mega tolles Video. Jedoch würde es mich und sicherlich viele anderen auch freuen wenn du ein Video über aktienanalyse machen würdest.
Problematisch ist das Gemeinschaftskonto vorallem bei nichtverheirateten Paaren. Die 20k in 10 Jahren hat man das schnell zusammen. In dem Zusammenhang eine Frage an die Runde: Weiß einer wie das ist, wenn man sich als unverheiratetes Paar öfters mal gegenseitig Geld überweist? Wird das dann gegengerechnet? Und wie sieht das bei gemeinsamen Anschaffungen aus? Beispiel: Meine Freundin überweist mir 5000 EUR, da wir uns gemeinsam ne Küche für 10000 kaufen. Ich bezahle die Küche mit dem "gemeinsamen" Geld. Hat sie mir dann 5000 EUR geschenkt, oder spielt das keine Rolle, da uns die Küche gemeinsam gehört? Muss das irgendwo festgelegt sein, dass die uns gemeinsam gehört?
Angenommen 2 nicht verheiratete Personen fuehren kein Gemeinsschaftsdepot, aber Person A ueberweist Person B monatlich Geld, d.h. das Depot laeuft unter Person B. Sind das hier bloss Ueberweisungen von Person A zu Person B oder handelt es sich hier um Schenkungen (wo die Grenze bei 20k liegt)?
@@andyschild5565 ist das eine Schenkung, wenn A und B den gleichen Betrag in das Konto von A überweisen, um gemeinsame Haushaltsausgaben und das Besparen eines Aktienfonds zu bestreiten? Schenkt B A etwas oder nicht, weil A nicht wirklich bereichert wird?
Danke. Warum ist in dem Beispiel ab 8:00 das Haus nach 50 Jahren zu 50% vom Finanzamt abgeschrieben? 2% x 50 Jahre müssten doch eine hundertprozentige Abschreibung zu einer Million ergeben. Warum hier nur 500.000 €? Das verstehe ich leider nicht und stehe aufm Schlauch. hoffentlich kann mich einer aufklären! Das wäre klasse. Danke.
Die Anrechnung auf das gemeinsame Konto dürfte doch nur bei Gütertrennung greifen, vermisse aber einen Hinweis darauf. Und auch dann dürfte einer Kinder erziehenden Ehefrau Geld zustehen und nicht alles als Geschenk gewertet werden. - Es scheint auch in der nicht extrem wohlhabenden Mittelschicht kein Thema zu sein, kenne keinen Fall in meinem Umfeld, wo diese Art der Aufrechnung ein Thema beim Erben war.
ist umstritten - aber das fassen die wenigsten finanzämter überhaupt auf - wenn, dann gehts auch um ordentlich geld :) aber im Otto-Normal-Betrieb kommt das nicht vor.
Eine kurze Frage: Habe mit meiner Freundin ein gemeinsames 15K Aktien Depot. Wir wollen die Aktien auf beide Depots aufteilen. Wie kommen wir ohne Besteuerung da durch? Besten Dank für die Mühe 🤗
Wie ist das denn, wenn meine Frau Hausfrau ist und sie gar nichts verdient? Kann ich ihr dann maximal ein "Taschengeld" auf ihr Depot/Konto einzahlen? KLingt für mich komplett entfernt von der Realtität - sie muss ja für die Family einkaufen etc...
So wie ich es verstanden habe rechnest du das monatliche "Taschengeld" auf 10 Jahre hoch. Dieser Endwert darf 500.000 Euro nicht überschreiten, damit es steuerfrei bleibt. Das macht aktuell eine Grenze von ca. 4166 € pro Monat. Jeder Euro darüber müsste dann versteuert werden, wenn du das wirklich 10 Jahre lang durchziehst.
Laut §13 ErbStG (www.steuertipps.de/gesetze/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-erbstg/13-steuerbefreiungen) gibt es noch einen Freibetrag von 41000 für Hausrat einschließlich Kleidungsstücke und Wäsche.
Eine kurze Frage zum Video: Meine Frau und ich haben kein Gemeinschaftskonto, sondern sie hat eine Vollmacht für mein Konto. Besitzt aber kein eigenes mehr. Ihr und mein Gehalt gehen auf mein Konto ein. Nehmen wir an sie verdient irgendwann mehr und es kommt zusätzlich Geld von einem Investmentdepot (auf ihren Namen) mehr Geld auf mein Konto. Zählt dies alles dann als Schenkung an mich (also ihr gesamtes Gehalt und ggf. Gewinne aus Renditen) und könnte ab 500.000€ in 10 Jahren zu unnötigen Steuern führen?
Ich hätte mal ne Frage zum Freibetrag. Ich habe zwei Kinder und könnten die beiden nicht ein gemeinschaftsdepot eröffnen und da jedes Kind 400k frei hat könnte man so 800k verschenken und das Depot müsste nicht auseinandergerissen werden ?? Danke
Es wäre toll wenn ihr ein Video machen könntet mit einer Beispielrechnung für das Schenkungssteuer Thema bei Gemeinschaftsdepots. Gegen die Empfehlung zwei Depots zu haben steht ja die Kapitalertragssteuer weil ich bei zwei Depots bei verheirateten den Freibetrag von 1602 € nicht nutzen kann. Wie sieht das bei einem solchen Fall mit dem typischen ETF Depot nach 30-40 Jahren in Summe aus?
@@YouTorsten78 Hi, mir hat meine Bank gesagt ich könnte bei einem Gemeinschaftsdepot nur den gemeinsamen Freibetrag nutzen. Das hab ich so gedeutet, dass es umgedreht auch so ist. Können verheiratete denn bei Einzeldepots den 801€ Freibetrag nutzen?
@@matthiasbackhaus370 Natürlich kann man bei einem Gemeinschaftsdepot nur maximsl den gemeinsamen Freibetrag von 1602 € nutzen. Wenn aber jeder Partner sein eigenes Depot hat (oder nur ein Partner ein Einzeldepot hat), steht dennoch der gleiche Freibetrag von 1602 € zur Verfügung. Wie die Partner den Freibetrag verteilen, entscheiden sie selbst. Bei Verheirateten kann im Extremfall also auch ein Partner die 1602 € für sein Einzeldepot beanspruchen.
Super Video. Eine Frage: Was kann man tun wenn man bereits privat z.b. ein paar Eigentumswohnungen gekauft hat, möchte nun aber Steuern sparen. Kann ich nun noch eine Immobilien GmbH gründen und wie kommen die ETW in die GmbH? Per 1 € Verkauf/Kauf? Oder gibt es als Privatmann nun keine Steuerliche Verbesserung mehr? Erst nach den 10 Jahren Haltefrist? Danke für einen Lösungsansatz. BG.
Bitte Steuerberater fragen. Diese Hinweise sind nur unter Vorbehalt.... aber meine Vermutung wäre: GmbH gründen mit 12500€, alternativ UG in Höhe der Notarkosten+Puffer und die Immobilien "einlegen" (glaube der Begriff ist korrekt). Die Gründung mit Sacheinlagen (nur bei vollwertiger GmbH) ist gerade bei Immobilien nur unter Heranziehen eines Gutachters möglich, den man zunächst privat bezahlen muss. Gründest du eine UG, hast du ähnliche Kosten wie die der GmbH, musst den Gewinn zu 25% für dir Umfirmierung der GmbH vorhalten, kannst aber auch die weiteren Kosten geltend machen und gehst mit weniger Stammkapital ins Rennen. - Aber Frage: Wenn wir von Eigentumswohnungen reden, dann zählst du diese zu deinem Eigentum und nutzt diese selbst? Wenn du diese selbst nutzt, kannst du sie auch nach und nach privat an die gegründete GmbH verkaufen. Das ist jetzt eher ein theoretisches Modell, aber dazu ziehst du mit Ummeldung in der jeweiligen Kommune von einer Wohnung in die andere und verkaufst diese steuerfrei an deine GmbH. Danach vermietest du diese natürlich. Anderweitig, wie eingangs im Video beschrieben, macht es keinen Sinn.
Ist es denn erlaub Strohmänner zu nutzen ? Also ich schenke 10 Menschen jeweils 20.000 Euro und sie sacken 500 Euro ein und alle geben einer Person die restlichen 19.500 ???
@@YouTorsten78 Doch, und genau deswegen ist das mit einem großen Risiko verbunden. Wenn du den 10 Menschen aus diesem Beispiel das Geld schenkst, dann hast du es ihnen (shocking) geschenkt. Das bedeutet du hast keine Rechtsgrundlage um zu sagen "Aber ich wollte, dass der 19500€ davon an Person X weiter gibt! ", da es ganz einfach nicht mehr dein Geld ist. Also nur mit Leuten machen bei denen man weiß, dass die Beziehung zueinander dem Gegenüber mehr als 20000€ (bzw. in diesem Beispiel 19500€ ) wert ist.
Warum zählt die Gehaltszahlung aufs Gemeinschaftskonto als halbe Schenkung? Die Ehe ist doch in der Regel eine Zugewinngemeinschaft, d.h. dem Partner "gehört" die Hälfte doch ohnehin?
Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, aber ich denke, dass das eher ein Tipp für Superreiche ist. Die haben dann ihr richtiges Vermögen in Millionenhöhe schon über einen Ehevertrag abgesichert, vergessen aber vielleicht das die Peanuts von 10.000€ im Monat auch noch zu einem Problem werden können. Und viel wichtiger als die darauf anfallenden Steuern könnte für die auch das mit dem Steuerhinterzug sein, denn wenn das dann dem Finanzamt auffällt kommen vielleicht auch noch andere Summen zum Vorschein, von denen das Amt eigentlich nichts wissen sollte
Wenn ich mit meinem Halbwissen zuhöre, kommt es mir teilweise so vor als wenn mein Bankberater mir gegenübersitzt und sein Produkt verkaufen will. Bsp.: wenn ich meinen Eltern für 2 Mio. € Immobilien abkaufen würde (was in meinem Fall nicht geht, da sie keine Immobilien im Wert von 2 Mio. besitzen), würden in NRW zunächst einmal 6,5% Grunderwerbssteuer und 1,5% Notarkosten (😉) und Grundbuchgebühren fällig. Diese in Summe knapp 200.000 Euro müssten entweder finanziert werden. Oder ich könnte das Geld, wenn ich es hätte, für die genannten 20 bis 30 Jahre in einem ETF angelegen. Da käme sicherlich eine erbauliche Summe zustande. Die sollte man zumindest gedanklich dagegenhalten. Btw: Grund und Boden soweit in weiß gar nicht abschreiben. Beruht die Wertsteigerung, wie z.B. in München in erster Linie auf ansteigenden Grundstückwerten, ist nicht von einer erheblichen Steigerung der Abschreibung auszugehen. Zudem drängt sich mir die Frage auf, ob der gestundete und ggf. nach ableben der Eltern noch nicht zurückgezahlte Teil des Kaufpreises nicht noch steuerpflichtig wird? Sicherlich viele interessante Themen und ich kann vieles offen gestanden auch nicht einordnen. Ich finde es nur etwas bedauerlich, dass aus meiner Sicht etwas wenig abgewägt wurde, insbesondere deshalb, da ich den Kanal sonst so sehr schätze.
tv junkie : ja genau, wie ich sagte: Auszug daraus: 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden; Heißt 3 Kalenderjahre
Würde gerne ein etf Sparplan machen aber kenne mich damit nicht gut aus, wäre es sinvoll wenn ich mit meiner Bankberaterin ein Termin mache damit sie mich darüber bisschen aufklärt und ich mit der ein Sparplan Gründe ? Könnte mir jemand sagen worauf ich achten sollte bei so einem Sparplan ?:)
Du bist ja schon beim richtigen Kanal. Schau dir hier und anderswo Videos an, les dich ein und mach dich selbst schlau. Ist im Grunde nicht wirklich kompliziert. Zur Bankberaterin kannst du natürlich auch gehen, bedenke aber das die und die Bank (direkt oder indirekt) bezahlt werden will. Achte also drauf, was die dort für Produkte empfehlen bekommst. Und meine Meinung ist: Wenn du abschätzen kannst, ob das Produkt gut oder schlecht ist, kannst du es auch selbst raussuchen.
Jein - bei den heutigen Immo-Preisen, kommst du hier in Bayern auch mit normalen Zweifamilienhäusern (Eltern/Kind) sehr schnell in Regionen, wo das relevant ist. Meine Verwandschaft im Norden ist immer schockiert, wenn ich denen erzähle was bei uns kleine Wohnungen kosten. Da bekommst du bei denen Haus mit Grundstück...
15:00 Und das machen viele falsch... Wer sich mit so einem Vermögen keinen Steuerberater leistet um solche Probleme zu umgehen ist meiner Meinung nach selbst Schuld. Weiterhin frage ich mich wer denn mit "viele" gemeint ist. Denn "viele" werden in Deutschland niemals auch nur in die Nähe der 500.000€ geschweige denn 400.000€ kommen. Den Freibetrag von den 20.000€ unter Geschwistern halte ich für deutlich zu niedrig angesetzt. Der sollte mindestens 100.000€ betragen. Hier zeigt sich aber vermutlich die Lobbyarbeit der Machthaber. Da geht es wohl größtenteils darum ihr Familienvermögen auf die Kinder zu übertragen und die Relevanz der Übertragung auf Geschwister ist wohl weniger ein Problem.
Also hier in Bayern ist das durchaus schnell passiert. Die Eltern haben zu ihrer Zeit ein Haus gebaut - damals noch zu normalen Immopreisen und heute sind Grundstück und Haus ein vielfaches mehr Wert. Die Immoblase machts möglich...
Hab das Gefühl das dem Kanal die Ideen ausgehen! Eure älteren Videos fand ich besser. Das Thema ist zwar interessant aber ich fühle mich nicht angesprochen.
Wenn ein Steuerberater von "optimieren" spricht, weiß man wo die Reise hingeht. Manche würden es Beschiss nennen, aber zum Glück sind wir ja in Deutschland. Edit: Mein Gott, bin ich froh, dass ich nicht 10k netto verdiene und mir solche Gedanken nicht machen muss. Ganz ehrlich, Eure Videos mag ich generell sehr gerne, aber in diesem Video reihen sich die verachtenswerten Punkte der Finanz- bzw. Steuerbranche aneinander. Da könnt ihr dann auch aufhören, Videos zum ethischen Investieren zu veröffentlichen. Diese Steuerumgehung ist einfach nur unsolidarisch.
@Y T Nur weil etwas rechtlich in Ordnung ist, ist es noch lange nicht ethisch in Ordnung. Beispiele sind glaube ich nicht erforderlich. Dass der Gesetzgeber nicht nacharbeitet liegt einfach daran, dass es für intelligente und qualifizierte Menschen in vielerlei Hinsicht unattraktiv ist, für den Staat zu arbeiten. Dementsprechend wird da auch nichts passieren. Denn die Politiker sind froh um ihre Bezüge. In der freien Wirtschaft würden sie niemals in solche Gehaltsklassen kommen.
@tv junkie jetzt haben wir zwei Möglichkeiten. Entweder du bist ein Bot und damit entschuldigt. Oder du bist ein sehr einfältiger Mensch. Warum muss man Aluhutträger sein, wenn man das deutsche Steuerrecht unsolidarisch findet? Warum muss man AfD-Nadel-Träger sein, wenn man die Regierung, zu großen Teilen, für von Lobbyisten gesteuerte Papiertiger hält? Warum darf ich das Steuerrecht nicht kritisieren? Weil die vom Volk gewählten Vertreter es gebacken haben und ich deshalb damit zufrieden sein und es akzeptieren muss? Kann man machen, wenn man es gerne gemütlich hat. Und man etwas einfältig ist.
@tv junkie @tv junkie Ich weiß nicht, was das Volk will. Ja, ich bin unzufrieden mit den Ergebnissen der Wahlen. Damit muss man aber in einer Demokratie wohl oder übel rechnen. Mir ist dieser Hebel durchaus bekannt. Aber meine Partei muss noch ein paar Jahre warten, bis die Natur die alten, weißen Männer erlöst hat. Trotzdem ist es albern zu behaupten wir hätten entschieden, dass es diese Freibeträge gibt. Haben Sie dann auch entschieden, dass es Massentierhaltung gibt? Dass es lächerliche Strafen für Kindesmissbrauch gibt? Und all die anderen Missstände. Wie fühlen sie sich damit? Warum ändern sie nichts daran? Ich habe das nicht entschieden, denn ich habe mein Kreuz bei keiner im Bundestag vertretenen Partei gemacht. Und Sie?
Das mit dem Gemeinschaftskonto und der Schenkungssteuer halte ich für etwas unrealistisch. Wenn man sich einen Erbschaftsteuerbescheid anschaut, findet man dort nur eine Auflistung sämtlicher Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben...). Dort wird nicht geschaut, wer wie viel Geld jemanden zur Verfügung gestellt hat.
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Warum hast du ihm unterbrochen? Ich wollte wiesen wie viel ich auf das gemeinsame Konto von meinem Privaten einzahlen darf, damit es keine Schenkung wird... Lass den Gast ausreden!
Ich fände das Thema Chartanalysen sehr spannend. Ich bin selber von solche Ansätzen nicht so sehr überzeugt, mich würde aber eure Meinung zu diesem Thema interessieren. VG Jakob
Ab 15:25 Tut mir Leid Herr Juhn,
Ein gemeinsames Konto bei Ehegatten braucht keine Freibeträge auf. Hintergrund: im §13 ErbStG steht, dass Unterhaltsleistungen steuerfrei sind. Das ist ja genau der Fall.
Übrigens verifiziert durch Lehrer aus der Betriepsprüfung/Bewertung vom Finanzamt
Ich mag den Dude. Fresh. Smart.
Danke! Die Videos mit Christoph Juhn sind immer mega gut:)
Der Herr ist echt gut :)
Quantenphysik und Steuern - Von der Komplexität auf dem gleichen Level :D
Hab ich mir auch gedacht. 😂
Ach was ich meine Physik...wesentlich komplexer...😂😂
Klassische Physik ist leichter!! Die Paradoxie beim Steuerrecht erinnert an Quanten..
@@peterers3 Wenn man mehr hat, kann man auch mehr quantenmechanische Effekte für sich nutzen. Mit dem Tunneleffekt kann man das Geld in ein Steuerparadies schaffen ohne, dass der Fiskus von der Existenz des Vermögens Wind bekommt. Das Unschärfeprinzip (Heisenbergsche Unschärferelation) kann man bestimmt auch irgendwie für sich nutzen um Vermögen zu verschleiern.
Sonst bräuchte es auch keine Steuerberater. ;)
Erstaunlich sympathischer Typ! Danke für das Gespräch
Hallo Thomas, die Videos sind echt gut, aber ich finde es schwierig, den Konstellationen zu folgen. Hier wäre eine gewisse Visualisierung durchaus hilfreich. VG
Mega:-)! Muss es mir allerdings drei mal anhören 😅. Danke für die Zeit :-).
Danke für das sehr informative Video! Die Videos mit Herrn Juhn sind immer top!
Zwei Fragen zu der Thematik Gemeinschaftsdepot:
1. Gilt das Delta bei der "versehentlichen Schenkung" durch Nutzung eines Gemeinschaftskontos auch bei Einkommenspausen der Frau, bspw. durch Elternzeit, oder werden hier Ausnahmen gemacht?
2. Beide Partner haben jeweils ein eigenes Depot und die auf diesen Depots laufenden Sparpläne werden aus einem Gemeinschaftskonto mit asymmetrischem Gehaltseingang bedient. Gilt dies dann durch den "Umweg" über das Gemeinschaftskonto ebenfalls als Schenkung?
Richtig guter Smarthead-Gast, hard am Wind bei Steuern, so macht es Laune nebenher zu überlegen :-)
Dieses Interview erklärt für mich echt so einiges 😅🤣
Thema Erbschaften wären mal sehr interessant.
Hab das Video in meiner Abo-Übersicht gesehen und gedacht: "Nanu, was macht denn Philipp Amthor da auf dem Thumbnail?!"
Superinteressant. Vielen Dank für die Infos!
Vielen Dank für das Video. Vor allem die Thematik rund ums erben und schenken bei Ehepartnern fand ich sehr spannend. Die Problematik habt ihr im Video sehr schön beschrieben. Allerdings fehlen mir konkrete Lösungsansetze oder Ideen, wie man es besser machen kann. Es bleiben einfach viele Fragen noch offen. Zum Beispiel: Als Alleinverdiener lasse ich mein Gehalt auf ein nicht Gemeinschaftskonto einzahlen. Dann wird aber dennoch von diesem Geld alles bezahlt (Einkäufe, Versicherungen, Sparpläne, Anschaffungen etc.). Werden diese Beträge dann nicht auch als Schenkung verstanden?
Zu dieser Thematik kann ich mir sehr gut ein separates Video vorstellen, da es zwangsläufig für jeden irgendwann relevant wird. Wer hier aktiv ist wird mit Geld hantieren und vermutlich auch irgendwann versterbern.
Ja werden sie, was der Herr Prof. Dr. Juhn aber auch im Video schon unterschlagen hatte, ist, dass es zusätzlich zu den Freibeträgen auch noch Steuerfrei Zuwendungen gibt, bei Gemeinsamen Konto käme da ins besonders die § 13 Nr 4a und Nr 12 ErbStG infrage (Zuwendungen zum Erwerb des Eigentums an einem Familienheim und Zuwendungen für den Angemessenen Unterhalt). Zusätzlich wäre meiner Meinung nach z.B. ein Betrag den der Ehemann im Anschluss an die eingegangen Gehaltsüberweisung auf einen Depot was nur im Gehört überweist auch nicht bei der Zuwendung zu berücksichtigen. Nähmen wir mal 10k Netto, 2k Darlehenszahlung Familienheim, 2k Sparzahlung EM und 2k pro Person angemessener Unterhalt, dann kämen also pro Monat 2k Steuerpflichtige Zuwendung zustande. Somit käme man auf 10 Jahre gesehen "nur" auf 240k und würde keine SchenkSt auslösen, hätte halt aber weniger Freibetrag für weitere Schenkungen übrig. Bei dem dir beschrieben Verfahren handelt es wie von dir schon Vermutet auch um Zuwendungen, sie werden aber vermutlich aber alle entweder als angemessener Unterhalt oder als Gelegenheitsgeschenk steuerfrei sein.
Eine Variante zumindest bei den Lohnzahlungen alle SchenkSt. Fallstricke den Ehegatten betreffend zu beseitigen wären der Güterstand der Gütergemeinschaft. Und wenn dieser meiner Vorstellung von Ehe am besten entspricht, sollte man es sich sehr gut Überlegen ob man den wirklich eingehen will, weil er sowohl im Zivil als auch im Steuerrecht den ein oder anderen Fallstrick bereithält.
Und ein Urteil des BFH vom 23.11.2011 (II R 33/10) sagt zudem auch das die Aussage die EF müsste garkein Geld vom Konto abheben damit eine Zuwendung vorliegt stimmt so übrigens auch nicht, da FA muss nach weisen, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen am Kontoguthaben partizipieren.
Um mal meine Einschätzung das es sich bei den Gehalt zumindest teilweise um Steuerfreie Zuwendungen handelt hier mal ein Zitat vom Blog von KMPG-Law
"Gehaltszahlungen auf ein Gemeinschaftskonto sind i.d.R. ohne schenkungsteuerliche Relevanz. Sofern der nicht das Gehalt beziehende Ehegatte über diese Geld verfügt, handelt es sich in aller Regel um Bereicherungen, die als nicht steuerbare Unterhaltszuwendungen qualifizieren. Es liegen bereits dem Grunde nach keine Schenkungen vor, sondern Zuwendungen, die im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht geschuldet werden (§ 1353 BGB)."
Der Christoph ist ein feiner Kerl
Glückwunsch Herr Professor :-)
Steuern sind echt ein wichtiges Thema. Beneide aber Steuerberater nicht. Macht oft keinen Spaß sich mit Steuern zu beschäftigen. 🤪
Aber das sucht sich der Steuerberater ja meistens bei seiner Berufswahl aus 😁. Und sicher ist sein Geschäft allemal, gerade wegen der Komplexität des Steuerrechts.
Darum hält sich mein Mitleid in Grenzen, beeindruckend ist es dennoch!
@@f1kuba Ja leider alles sehr Komplex für Leien. Dafür ein gutes Geschäft für die Steuerberater.
Wenn Steuern nicht so kompliziert wären gäbe es auch keine Steuerberater
@@tomlxyz Wenn das Wort Wenn nicht wäre gäbe es viele Jobs nicht oder auf was willst du konkret hinaus? Die Komplexität des Steuerrechts hat sich durch die vielen benutzen Schlupflöcher so über die Zeit entwickelt.
#fragfinanzfluss wenn es auf 10 Jahre angerechnet wird, zählt dann am Ende die Differenz? Also wie ist das wenn die Frau ihrem Mann 500.000 € schenkt und der Mann ihr ein Jahr später 600.000€ schenkt. Die Differenz ist 100.000€ obwohl 1,1 Mio geflossen sind. Und welche 10 Jahre zählen da, also wann wird der Zähler wieder zurückgesetzt?
brilliantes interview!
Gute Infos! Gemeinschaftsdepot haben wir aber keins... die Frau ist froh, dass ich mich um das ganze "Finanz-Zeugs" kümmere ;)
Heißt das Du hast nur ein Einzel Depot?
Oder jeweils ein Einzel Depot für deine Frau und für dich.
Gutes Video aber leider wurden einige Stolpersteine in den jeweiligen Bereichen nicht angesprochen. Immer vorher einen Steuerberater aufsuchen um vollumfänglich beraten zu werden! 👌
Kann mir jmd die folgende Fragen beantworten:
Gilt es auch als Schenkung, wenn beide Ehepartner regelmäßig gleich hohe Beträge auf das Depot einzahlen, oder „gleicht sich das aus“?
Und zweitens: Wie ist das bei der Bezahlung der Miete? Meine Frau überweist mir monatlich den Mietanteil, den ich wiederum gesamt an den Vermieter überweise. Zählt das dann auch als Schenkung? Ist es besser, wenn jeder seinen Mietanteil direkt an den Vermieter zahlt?
Danke :)
Könnt ihr ein Video über das Thema "Immobilienblase" machen?
Wie sieht das denn mit dem "Delta" aus, wenn es nicht ums Gehalt geht sondern um Einzelzahlungen erst hin, später zurück.
Z.B. vom Gemeinschaftskonto 20.000 € im Januar wir das Tagesgeldkonto von Partner A. Dann im Juni 10.000 € zurück auf das Gemeinschaftskonto.
Gilt dann hier auch nur die Differenz als Schenkung oder beide Male jeweilis der volle Betrag?
Könnt ihr bitte mal auf das Thema „Erben von Immobilien“ eingehen? Im konkreten Fall geht es um das angetretene Erbe eines Hauses, ohne Belastungen, welches von den Erben nicht genutzt wird. Beide sind 35 Jahre alt, ohne Kinder und stellen sich die Frage: Vermieten oder verkaufen?
War super. Besonders das mit dem Gemeinschaftskonto macht mich nachdenklich.
Wäre evtl. nochmal interessant, wann als Privatanleger eine Stiftung sinn macht, wo man Aktien einbringt und die Dividenden reinvestiert und evtl. teilweise ausschütten will. Möglich?
Sky
tolles Duo
Das mit dem Gemeinschaftskonto und der Schenkungssteuer halte ich für etwas unrealistisch. Wenn man sich einen Erbschaftsteuerbescheid anschaut, findet man dort nur eine Auflistung sämtlicher Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben...). Dort wird nicht geschaut, wer wie viel Geld jemanden zur Verfügung gestellt hat.
Diese Gemeinschaftskonto (bzw. Depot)-Problematik gibt es aber nicht wirklich, wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen, richtig?
Er liebt seinen Job.
Hallo Finanzfluss. Das war mal wieder ein mega tolles Video. Jedoch würde es mich und sicherlich viele anderen auch freuen wenn du ein Video über aktienanalyse machen würdest.
Problematisch ist das Gemeinschaftskonto vorallem bei nichtverheirateten Paaren. Die 20k in 10 Jahren hat man das schnell zusammen.
In dem Zusammenhang eine Frage an die Runde: Weiß einer wie das ist, wenn man sich als unverheiratetes Paar öfters mal gegenseitig Geld überweist? Wird das dann gegengerechnet? Und wie sieht das bei gemeinsamen Anschaffungen aus?
Beispiel: Meine Freundin überweist mir 5000 EUR, da wir uns gemeinsam ne Küche für 10000 kaufen. Ich bezahle die Küche mit dem "gemeinsamen" Geld. Hat sie mir dann 5000 EUR geschenkt, oder spielt das keine Rolle, da uns die Küche gemeinsam gehört? Muss das irgendwo festgelegt sein, dass die uns gemeinsam gehört?
Hammer Interview. Trotzdem: mich macht diese steuerfickerei absolut wahnsinnig. ich werde das wahrscheinlich niemals verstehen....
mehr davon bitte
Nur eine Bemerkung: PROFI! Grüße aus Salzburg ✍
Angenommen 2 nicht verheiratete Personen fuehren kein Gemeinsschaftsdepot, aber Person A ueberweist Person B monatlich Geld, d.h. das Depot laeuft unter Person B. Sind das hier bloss Ueberweisungen von Person A zu Person B oder handelt es sich hier um Schenkungen (wo die Grenze bei 20k liegt)?
Das sollte unter Schenkung fallen. Der Freibetrag liegt dann bei 20K wird aber meines Wissens nach alle 10 Jahre "erneuert".
@@andyschild5565 Prof. Juhn spricht von Saldierung, andere Finanzwebsiten aber von gegenseitiger Schenkung. Wie siehst du das?
@@andyschild5565 ist das eine Schenkung, wenn A und B den gleichen Betrag in das Konto von A überweisen, um gemeinsame Haushaltsausgaben und das Besparen eines Aktienfonds zu bestreiten? Schenkt B A etwas oder nicht, weil A nicht wirklich bereichert wird?
Hat die Aufteilung der GmbH nach zb Städten auch den Vorteil einer Risikominimierung falls eine Tochter negativ wird
Danke. Warum ist in dem Beispiel ab 8:00 das Haus nach 50 Jahren zu 50% vom Finanzamt abgeschrieben? 2% x 50 Jahre müssten doch eine hundertprozentige Abschreibung zu einer Million ergeben. Warum hier nur 500.000 €? Das verstehe ich leider nicht und stehe aufm Schlauch. hoffentlich kann mich einer aufklären! Das wäre klasse. Danke.
Die Anrechnung auf das gemeinsame Konto dürfte doch nur bei Gütertrennung greifen, vermisse aber einen Hinweis darauf. Und auch dann dürfte einer Kinder erziehenden Ehefrau Geld zustehen und nicht alles als Geschenk gewertet werden. - Es scheint auch in der nicht extrem wohlhabenden Mittelschicht kein Thema zu sein, kenne keinen Fall in meinem Umfeld, wo diese Art der Aufrechnung ein Thema beim Erben war.
17:00 kommt man da nicht schon raus, weil der Geringverdiener regelmäßig das Geld für gemeinsame Haushaltsführung nutzt?
ist umstritten - aber das fassen die wenigsten finanzämter überhaupt auf - wenn, dann gehts auch um ordentlich geld :) aber im Otto-Normal-Betrieb kommt das nicht vor.
Eine kurze Frage: Habe mit meiner Freundin ein gemeinsames 15K Aktien Depot. Wir wollen die Aktien auf beide Depots aufteilen. Wie kommen wir ohne Besteuerung da durch? Besten Dank für die Mühe 🤗
@Y T Ich hatte mit der Comdirekt und einer Steuerfachfrau gesprochen. Beide konnten mir nicht helfen. Sicher, dass da keine Kosten entstehen?
@Y T das Problem könnte die Kapitalertragssteuer werden, falls die Aktien zur Übertragung verkauft werden müssen!
Also wenn du die nur per Depotübertrag verschiebst ist alles Safe
@@Valete00 Das ist auch meine Sorge
@@tobilektri Genau, wir wollen nur übertragen. Nichts verkaufen.
Wie ist das denn, wenn meine Frau Hausfrau ist und sie gar nichts verdient?
Kann ich ihr dann maximal ein "Taschengeld" auf ihr Depot/Konto einzahlen? KLingt für mich komplett entfernt von der Realtität - sie muss ja für die Family einkaufen etc...
So wie ich es verstanden habe rechnest du das monatliche "Taschengeld" auf 10 Jahre hoch. Dieser Endwert darf 500.000 Euro nicht überschreiten, damit es steuerfrei bleibt. Das macht aktuell eine Grenze von ca. 4166 € pro Monat. Jeder Euro darüber müsste dann versteuert werden, wenn du das wirklich 10 Jahre lang durchziehst.
Laut §13 ErbStG (www.steuertipps.de/gesetze/erbschaftsteuer-schenkungsteuer-erbstg/13-steuerbefreiungen) gibt es noch einen Freibetrag von 41000 für Hausrat einschließlich Kleidungsstücke und Wäsche.
Man sieht am Grinsen des Steuerberaters, dass es ihm schon mehr Spaß macht 100.000€ weniger steuern zu zahlen als 100.000€ mehr einzunehmen 😄
" Mal angenommen du verdienst 10 tausend "....
Aber netto bitte!
Hast Du nicht? Bitter. Wie willst du denn dann ernsthaft Steuern sparen? 🤣
@@derlachendem4nn besorg dir Mal einen Job
Junge, Junge, dieser Steuerdschungel...
Eine kurze Frage zum Video:
Meine Frau und ich haben kein Gemeinschaftskonto, sondern sie hat eine Vollmacht für mein Konto. Besitzt aber kein eigenes mehr. Ihr und mein Gehalt gehen auf mein Konto ein. Nehmen wir an sie verdient irgendwann mehr und es kommt zusätzlich Geld von einem Investmentdepot (auf ihren Namen) mehr Geld auf mein Konto.
Zählt dies alles dann als Schenkung an mich (also ihr gesamtes Gehalt und ggf. Gewinne aus Renditen) und könnte ab 500.000€ in 10 Jahren zu unnötigen Steuern führen?
Ich hätte mal ne Frage zum Freibetrag. Ich habe zwei Kinder und könnten die beiden nicht ein gemeinschaftsdepot eröffnen und da jedes Kind 400k frei hat könnte man so 800k verschenken und das Depot müsste nicht auseinandergerissen werden ??
Danke
smarter typ---schade dass man dies nicht für Österreich 1 zu1 übernehmen kann
Schade das Thema Kinder ( Depot für Kinder, Sparerfreibetrag,...) hat komplett gefeht in dieser "Steuer Triologie".
Kann mir zufällig jemand sagen, wie man an das Format "Frag Finanzfluss" stellt ?
Ich checks nicht. Die Videos von Finanzfluss waren doch ursprünglich dafür da uns "Normalos" die Finanzwelt zu erklären. Leider verstehe ich es nicht
Es wäre toll wenn ihr ein Video machen könntet mit einer Beispielrechnung für das Schenkungssteuer Thema bei Gemeinschaftsdepots. Gegen die Empfehlung zwei Depots zu haben steht ja die Kapitalertragssteuer weil ich bei zwei Depots bei verheirateten den Freibetrag von 1602 € nicht nutzen kann. Wie sieht das bei einem solchen Fall mit dem typischen ETF Depot nach 30-40 Jahren in Summe aus?
Wieso soll man bei zwei Depots den Freibetrag nicht in Anspruch nehmen können?
@@YouTorsten78 Hi, mir hat meine Bank gesagt ich könnte bei einem Gemeinschaftsdepot nur den gemeinsamen Freibetrag nutzen. Das hab ich so gedeutet, dass es umgedreht auch so ist. Können verheiratete denn bei Einzeldepots den 801€ Freibetrag nutzen?
@@matthiasbackhaus370 Natürlich kann man bei einem Gemeinschaftsdepot nur maximsl den gemeinsamen Freibetrag von 1602 € nutzen. Wenn aber jeder Partner sein eigenes Depot hat (oder nur ein Partner ein Einzeldepot hat), steht dennoch der gleiche Freibetrag von 1602 € zur Verfügung. Wie die Partner den Freibetrag verteilen, entscheiden sie selbst. Bei Verheirateten kann im Extremfall also auch ein Partner die 1602 € für sein Einzeldepot beanspruchen.
@@YouTorsten78 Danke
Danke, Danke, leider habe ich eine ungebildete give me give me Familie, kommt für mich zu spät.
Hmmm leider für dich; aber deine Zukunft (und ggf. für eine Kinder) hast du ja in der Hand
Viele Grüße
Super Video.
Eine Frage: Was kann man tun wenn man bereits privat z.b. ein paar Eigentumswohnungen gekauft hat, möchte nun aber Steuern sparen.
Kann ich nun noch eine Immobilien GmbH gründen und wie kommen die ETW in die GmbH? Per 1 € Verkauf/Kauf?
Oder gibt es als Privatmann nun keine Steuerliche Verbesserung mehr? Erst nach den 10 Jahren Haltefrist? Danke für einen Lösungsansatz. BG.
Bitte Steuerberater fragen. Diese Hinweise sind nur unter Vorbehalt.... aber meine Vermutung wäre: GmbH gründen mit 12500€, alternativ UG in Höhe der Notarkosten+Puffer und die Immobilien "einlegen" (glaube der Begriff ist korrekt). Die Gründung mit Sacheinlagen (nur bei vollwertiger GmbH) ist gerade bei Immobilien nur unter Heranziehen eines Gutachters möglich, den man zunächst privat bezahlen muss. Gründest du eine UG, hast du ähnliche Kosten wie die der GmbH, musst den Gewinn zu 25% für dir Umfirmierung der GmbH vorhalten, kannst aber auch die weiteren Kosten geltend machen und gehst mit weniger Stammkapital ins Rennen.
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Aber Frage: Wenn wir von Eigentumswohnungen reden, dann zählst du diese zu deinem Eigentum und nutzt diese selbst? Wenn du diese selbst nutzt, kannst du sie auch nach und nach privat an die gegründete GmbH verkaufen. Das ist jetzt eher ein theoretisches Modell, aber dazu ziehst du mit Ummeldung in der jeweiligen Kommune von einer Wohnung in die andere und verkaufst diese steuerfrei an deine GmbH. Danach vermietest du diese natürlich. Anderweitig, wie eingangs im Video beschrieben, macht es keinen Sinn.
Where is the ETHIC?
Ist es denn erlaub Strohmänner zu nutzen ?
Also ich schenke 10 Menschen jeweils 20.000 Euro und sie sacken 500 Euro ein und alle geben einer Person die restlichen 19.500 ???
Das wäre dann ja keine Schenkung, wenn die 10 Menschen das Geld nicht behalten bzw. über die weitere Verwendung nicht frei entscheiden dürften.
@@YouTorsten78 Doch, und genau deswegen ist das mit einem großen Risiko verbunden. Wenn du den 10 Menschen aus diesem Beispiel das Geld schenkst, dann hast du es ihnen (shocking) geschenkt. Das bedeutet du hast keine Rechtsgrundlage um zu sagen "Aber ich wollte, dass der 19500€ davon an Person X weiter gibt! ", da es ganz einfach nicht mehr dein Geld ist. Also nur mit Leuten machen bei denen man weiß, dass die Beziehung zueinander dem Gegenüber mehr als 20000€ (bzw. in diesem Beispiel 19500€ ) wert ist.
Warum zählt die Gehaltszahlung aufs Gemeinschaftskonto als halbe Schenkung? Die Ehe ist doch in der Regel eine Zugewinngemeinschaft, d.h. dem Partner "gehört" die Hälfte doch ohnehin?
Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, aber ich denke, dass das eher ein Tipp für Superreiche ist. Die haben dann ihr richtiges Vermögen in Millionenhöhe schon über einen Ehevertrag abgesichert, vergessen aber vielleicht das die Peanuts von 10.000€ im Monat auch noch zu einem Problem werden können. Und viel wichtiger als die darauf anfallenden Steuern könnte für die auch das mit dem Steuerhinterzug sein, denn wenn das dann dem Finanzamt auffällt kommen vielleicht auch noch andere Summen zum Vorschein, von denen das Amt eigentlich nichts wissen sollte
Wenn ich mit meinem Halbwissen zuhöre, kommt es mir teilweise so vor als wenn mein Bankberater mir gegenübersitzt und sein Produkt verkaufen will. Bsp.: wenn ich meinen Eltern für 2 Mio. € Immobilien abkaufen würde (was in meinem Fall nicht geht, da sie keine Immobilien im Wert von 2 Mio. besitzen), würden in NRW zunächst einmal 6,5% Grunderwerbssteuer und 1,5% Notarkosten (😉) und Grundbuchgebühren fällig. Diese in Summe knapp 200.000 Euro müssten entweder finanziert werden. Oder ich könnte das Geld, wenn ich es hätte, für die genannten 20 bis 30 Jahre in einem ETF angelegen. Da käme sicherlich eine erbauliche Summe zustande. Die sollte man zumindest gedanklich dagegenhalten.
Btw: Grund und Boden soweit in weiß gar nicht abschreiben. Beruht die Wertsteigerung, wie z.B. in München in erster Linie auf ansteigenden Grundstückwerten, ist nicht von einer erheblichen Steigerung der Abschreibung auszugehen.
Zudem drängt sich mir die Frage auf, ob der gestundete und ggf. nach ableben der Eltern noch nicht zurückgezahlte Teil des Kaufpreises nicht noch steuerpflichtig wird?
Sicherlich viele interessante Themen und ich kann vieles offen gestanden auch nicht einordnen. Ich finde es nur etwas bedauerlich, dass aus meiner Sicht etwas wenig abgewägt wurde, insbesondere deshalb, da ich den Kanal sonst so sehr schätze.
Grunderwerbssteuer fällt nicht an, wenn Du von Deinen Eltern kaufst ($3 Nr. 6 GrEStG), da ihr in gerader Linie verwandt seid.
Selbstgenutzte Immobilie kann man erst nach 3 Kalenderjahren steuerfrei verkaufen!!!
Bsp. Dezember 18 Kauf und Einzug, Januar 20 Verkauf und Auszug.
tv junkie :
ja genau, wie ich sagte:
Auszug daraus: 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Heißt 3 Kalenderjahre
Würde gerne ein etf Sparplan machen aber kenne mich damit nicht gut aus, wäre es sinvoll wenn ich mit meiner Bankberaterin ein Termin mache damit sie mich darüber bisschen aufklärt und ich mit der ein Sparplan Gründe ? Könnte mir jemand sagen worauf ich achten sollte bei so einem Sparplan ?:)
Du bist ja schon beim richtigen Kanal. Schau dir hier und anderswo Videos an, les dich ein und mach dich selbst schlau. Ist im Grunde nicht wirklich kompliziert. Zur Bankberaterin kannst du natürlich auch gehen, bedenke aber das die und die Bank (direkt oder indirekt) bezahlt werden will. Achte also drauf, was die dort für Produkte empfehlen bekommst. Und meine Meinung ist: Wenn du abschätzen kannst, ob das Produkt gut oder schlecht ist, kannst du es auch selbst raussuchen.
Wow. Echte Luxusprobleme
Jein - bei den heutigen Immo-Preisen, kommst du hier in Bayern auch mit normalen Zweifamilienhäusern (Eltern/Kind) sehr schnell in Regionen, wo das relevant ist. Meine Verwandschaft im Norden ist immer schockiert, wenn ich denen erzähle was bei uns kleine Wohnungen kosten. Da bekommst du bei denen Haus mit Grundstück...
Immer diese Vermögenden :-(
15:00 Und das machen viele falsch... Wer sich mit so einem Vermögen keinen Steuerberater leistet um solche Probleme zu umgehen ist meiner Meinung nach selbst Schuld. Weiterhin frage ich mich wer denn mit "viele" gemeint ist. Denn "viele" werden in Deutschland niemals auch nur in die Nähe der 500.000€ geschweige denn 400.000€ kommen. Den Freibetrag von den 20.000€ unter Geschwistern halte ich für deutlich zu niedrig angesetzt. Der sollte mindestens 100.000€ betragen.
Hier zeigt sich aber vermutlich die Lobbyarbeit der Machthaber. Da geht es wohl größtenteils darum ihr Familienvermögen auf die Kinder zu übertragen und die Relevanz der Übertragung auf Geschwister ist wohl weniger ein Problem.
Also hier in Bayern ist das durchaus schnell passiert. Die Eltern haben zu ihrer Zeit ein Haus gebaut - damals noch zu normalen Immopreisen und heute sind Grundstück und Haus ein vielfaches mehr Wert. Die Immoblase machts möglich...
Nice
Finanzamt hat deabonniert 😀
Hallo, mein Freund und ich besparen ein Tagesgeldkonto jeweils mit dem gleichen monatlichen Betrag. Wie verhält es sich hier mit der Schenkungssteuer?
Das habe ich mich auch gefragt aber ich gehe davon aus, da es kein Delta gibt, fallen auch 0€ Schenkungen an.
Hab das Gefühl das dem Kanal die Ideen ausgehen! Eure älteren Videos fand ich besser. Das Thema ist zwar interessant aber ich fühle mich nicht angesprochen.
Wenn ein Steuerberater von "optimieren" spricht, weiß man wo die Reise hingeht.
Manche würden es Beschiss nennen, aber zum Glück sind wir ja in Deutschland.
Edit: Mein Gott, bin ich froh, dass ich nicht 10k netto verdiene und mir solche Gedanken nicht machen muss.
Ganz ehrlich, Eure Videos mag ich generell sehr gerne, aber in diesem Video reihen sich die verachtenswerten Punkte der Finanz- bzw. Steuerbranche aneinander.
Da könnt ihr dann auch aufhören, Videos zum ethischen Investieren zu veröffentlichen. Diese Steuerumgehung ist einfach nur unsolidarisch.
@Y T Nur weil etwas rechtlich in Ordnung ist, ist es noch lange nicht ethisch in Ordnung. Beispiele sind glaube ich nicht erforderlich. Dass der Gesetzgeber nicht nacharbeitet liegt einfach daran, dass es für intelligente und qualifizierte Menschen in vielerlei Hinsicht unattraktiv ist, für den Staat zu arbeiten. Dementsprechend wird da auch nichts passieren. Denn die Politiker sind froh um ihre Bezüge. In der freien Wirtschaft würden sie niemals in solche Gehaltsklassen kommen.
@tv junkie ach, haben wir das? Erzähl mal, wie wir das beschlossen haben.
@tv junkie So kann man sich die Welt natürlich auch schönreden. Ist zumindest mal bequem.
@tv junkie jetzt haben wir zwei Möglichkeiten. Entweder du bist ein Bot und damit entschuldigt. Oder du bist ein sehr einfältiger Mensch. Warum muss man Aluhutträger sein, wenn man das deutsche Steuerrecht unsolidarisch findet? Warum muss man AfD-Nadel-Träger sein, wenn man die Regierung, zu großen Teilen, für von Lobbyisten gesteuerte Papiertiger hält? Warum darf ich das Steuerrecht nicht kritisieren? Weil die vom Volk gewählten Vertreter es gebacken haben und ich deshalb damit zufrieden sein und es akzeptieren muss? Kann man machen, wenn man es gerne gemütlich hat. Und man etwas einfältig ist.
@tv junkie @tv junkie Ich weiß nicht, was das Volk will. Ja, ich bin unzufrieden mit den Ergebnissen der Wahlen. Damit muss man aber in einer Demokratie wohl oder übel rechnen. Mir ist dieser Hebel durchaus bekannt. Aber meine Partei muss noch ein paar Jahre warten, bis die Natur die alten, weißen Männer erlöst hat.
Trotzdem ist es albern zu behaupten wir hätten entschieden, dass es diese Freibeträge gibt. Haben Sie dann auch entschieden, dass es Massentierhaltung gibt? Dass es lächerliche Strafen für Kindesmissbrauch gibt? Und all die anderen Missstände. Wie fühlen sie sich damit? Warum ändern sie nichts daran? Ich habe das nicht entschieden, denn ich habe mein Kreuz bei keiner im Bundestag vertretenen Partei gemacht. Und Sie?
Ohja Steuerberater, leider sind die meisten eher Steuerverwalter, als -berater ;-)
Boa ist dieses Thema langweilige und man bekommt richtig Kopfschmerzen... ich denke, ein Anwalt und fertig ! Grüße, Robert
Das mit dem Gemeinschaftskonto und der Schenkungssteuer halte ich für etwas unrealistisch. Wenn man sich einen Erbschaftsteuerbescheid anschaut, findet man dort nur eine Auflistung sämtlicher Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben...). Dort wird nicht geschaut, wer wie viel Geld jemanden zur Verfügung gestellt hat.