Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Angestellte nach § 19 EStG) | Einkommensteuer 4/8
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- Опубликовано: 7 авг 2024
- Als nächstes gehen wir auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ein. Mit anderen Worten stehen Löhne und Gehälter im Vordergrund, für die eine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer vorgesehen ist. Außerdem sind Pensionszahlungen zu den Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Im Übrigen gehören Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu den Überschusseinkünften, sodass Werbungskosten abziehbar sind.
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0:00 Einleitung & Intro
1:55 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
5:29 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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Ihr macht da super
Danke
Könnten Sie mal ein Video über die "Flucht" Bushidos nach Dubai machen? Wie macht man das mit den ganzen Musikrechten, Streaminggeldern etc.? Müssen Gewinne in DE versteuert werden oder in Dubai?
Stichwort z.B. Abzugsteuer
Ergänzung: Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde jetzt auf 1.200 EUR geändert
Als das Video gedreht wurde, waren die 1.200 EUR noch nicht durch das Gesetzgebungsverfahren "geschritten"! Daran sieht man beispielhaft, wie das Steuerrecht "lebt" und sich ständig verändert.
@@taxteachertutorials Das ist nämlich das Alleinstellungsmerkmal des Steuerrechts, alle anderen Rechtsgebiete bleiben unverändert :D
@@taxteachertutorials ja war ja nur eine Ergänzung für Studenten/Azubis, dass sie die Neuerung kennen :)
@@taxteachertutorials Ich würde bei einer Anpassung von absoluten Beträgen jetzt nicht von sich sich änderndem Recht sprechen. :D
Ich habe eine Frage und zwar wenn im § 13 III EStG steht, dass ich die Einkünfte aus LuF bei Berechnung GdE beachten soll, wenn die 900 Euro übersteigt und die S. 2 erfüllt ist, kann ich den Betrag i.H.v. 700 Euro abziehen, wenn das in Aufgabe steht oder wird das automatisch 0, da es nicht 900 Euro übersteigt? Ich wäre dankbar für die Antwort.
Wie unterscheidet sich denn die bereits abgezogene Lohnsteuer von dieser Kategorie ,, Einkünfte aus NICHT selbsständiger Tätigkeit '' ? Heißt das, dass ich trotz der bereits abgezogenen Lohnsteuer darüber hinaus die Einkommensteuer bezahlen soll ? Danke im Voraus!
Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer - Sie müssen Ihr Einkommen nicht doppelt besteuern.
Lohnsteuer ist derjenige Teil der Einkommenssteuer, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an das FA abführt. Es kommt doch selten vor, dass Arbeitnehmer Steuern ans FA zahlen, das liegt genau daran ;)