Ich kann nur immer wieder staunen, was sich damals die Politik da ausgedacht hat. Überall Abschläge, Steuern und Versicherungen, das fast nix mehr übrigbleibt. Zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel. Danke für diese interessante Information.
Das Rentensystem der Schweiz ist auf jeden Fall nicht zu verachten. Dabei darf man natürlich nicht vergessen, dass die hohen Renten zumindest zum Teil auch auf die hohen Löhne in der Schweiz zurückzuführen sind.
Nur der Nominalwert ist höher. Wenn ich mit einer schweizer Rente in der Schweiz einkaufe, kann ich mir ungefähr dasselbe leisten, wie in Deutschland(im Schnitt). Wenn ich allerdings mit dem CHF im Euroraum einkaufe, kann ich mir mehr leisten. Desweiteren ist das mit den höheren Löhnen ist ebenfalls nur nominell, denn von dem "hohen" Nettogehalts muss ich immer noch Steuern und KK abziehen, da diese nicht automatisch abgezogen werden und da kann es durchaus sein, dass ich kaufkraftmässig gleich viel leisten kann.
Habe auch ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet. Jetzt in Rente mit Wechselkurs. Bei meinem Verdienst in der Schweiz hätte ich in Deutschland zwei Eckpunkte bekommen. Wo ist jetzt der Vorteil
Bevor ich über 50000€ einzahle , lege ich es unterm Kopfkissen und gib es später bei renteneintritt aus, wie ich gerade lust habe. Z.b 210€ monatl. ohne Abzüge.Wenn ich vorher Versterbe haben meine Lieben wenigstens was davon ;-)
Mir persönlich wären die Inflationsverluste beim "Geld unter das Kopfkissen legen" zu hoch...kann aber ja zum Glück jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Geld macht bzw. wie er es anlegt. Was richtig ist: Sollten Sie früh versterben, ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung womöglich weniger lukrativ (wobei sich auch eine etwaige Witwen- und Witwerrente hierdurch erhöht). Sollten Sie jedoch durchschnittlich oder sogar überdurchschnittlich lange leben, wird das Geld, das Sie unters Kopfkissen gelegt haben, irgendwann aufgebraucht sein...
@@derplaner9482 Das hört sich ohne Zweifel nach einem guten Plan an! Wollte Sie auch gar nicht von Ihrer Entscheidung abbringen. Für andere, die großen Wert auf eine höhere lebenslange Rentenzahlung legen, mag aber möglicherweise die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung der richtige Weg sein.
@@rentenfuchs Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht die Richtige Anlage. Diese sollte meiner meinung nach reformiert werden. Sehr gute Wertanlage sind Weine Kunst und Oldtimer. Was unbezahlbar ist ist die eigene Gesundheit und das leben geniessen.
Meiner Meinung macht es nur Sinn wenn früh damit begonnen wird und eine Hohe Steuerlast hat...und wenn man den Durchschnitt des Höchstbetrages einbezahlt. Wenn die jährliche Erhöhungen wie der letzten Jahre stattfindet glaube ich hat man eine zufriedenstellende Rendite erreicht.... also als Mix mit den restlichen Anlagenmöglichkeiten eine Überlegungen wert
Steckt sicherlich viel Wahres drin in Ihrem Kommentar. Gerade bei der Ausgleichszahlung kann es individuell sehr unterschiedlich sein; da muss man sich jeden Einzelfall genau ansehen. Zum Thema "Lohnst sich die Ausgleichszahlung" habe ich übrigens vor Kurzem ein Video veröffentlicht. Hier der Link: ruclips.net/video/GsIem3-EI2M/видео.html
Wenn ich dort eine "Lotterie auf mein Leben" abschließe, indem ich eine Summe "jenseits" der 10.000 Euro einzahle ist das Geld weg, wenn ich vor Renteneintritt versterbe. Das ist der HAMMER! Die Rentenkasse darf es einfach so behalten. Dann nehme ich mir doch von dem Ersparten lieber jeden Monat etwas weg und lege es auf die niedrigere Rente drauf!!
Ich würde es nicht als "Lotterie" bezeichnen. So funktioniert halt eine Versicherung. Wenn ich eine Risiko-Lebensversicherung abschließe und dann - zum Glück - nicht in jungen Jahren versterben sollte, ist das Geld ja auch weg. Letztlich zwingt Sie aber niemand, über die Pflichtbeiträge hinaus in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Tatsächlich wird diese Möglichkeit aber von immer mehr Personen genutzt, weil man in der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell deutlich mehr für sein Geld bekommt als bei privaten Renten- und Lebensversicherungen. Hier muss aus meiner Sicht jeder für sich selbst entscheiden, wie er sein Geld am besten anlegen möchte.
@@rentenfuchs Vielen Dank für ihre Antwort, aber so stimmt das ganz und gar nicht! Wenn ich eine private Risikolebensversicherung abschließe, gibt es immer einen "Begünstigten", wenn ich sterbe. Dafür ist sie ja. Das Geld ist NIE! weg. Frau, Tochter, Nichte oder so bekommen dann das Geld! Aber bei den Sondereinzahlungen zur Rente gibt es nichts. Das Geld ist futsch! Noch nicht mal ein Beileidschreiben, oder?
@@pennylane8859 Bei der Risikolebensversicherung ist das Geld weg, sollte man nicht innerhalb des Versicherungszeitraums versterben. Genauso ist es ja auch bei der Krankenversicherung: Wenn man gesund bleibt, ist das eingezahlte Geld weg... Bei der gesetzlichen Rente besteht die Möglichkeit, sich gegen das "Langlebigkeitsrisiko" zu versichern. Sollte man also überdurchschnittlich alt werden, profitiert man von der Einzahlung, verstirbt man früher, ist dies nicht der Fall (wobei natürlich auch die Witwenrente höher ausfällt, wenn man die Ausgleichszahlung geleistet hat). Ob man nun zusätzlich einzahlt oder nicht, muss man selbst entscheiden. Aus meiner Sicht aktuell aber deutlich lukrativer als eine private Rentenversicherung.
@@rentenfuchs Wir finden hier wohl keinen Einklang. Aber ich werde in ca. 3 Jahren in vorzeitige Rente gehen. Und mein Erspartes ( nicht wenig ) ;-) bleibt meins! Wenn dann es sein soll/muss , dann greif ich in die Spardose............ Ihr Kanal ist sehr interessant und Danke für ihre Mühe diese aufwendigen Videos zu erstellen.. Leider sind nur viel zu wenige Zugriffe darauf. Schade. Von mir gibts jedenfalls ein ABO. Viele Grüße.
Hab ich mir ausrechnen lassen, wenn ich mit 65 statt mit 67 gehen möchte und ich diese Differenz ausgleichen möchte, muss ich anschl. min. 88 Jahre alt werden, den erst dann würde sich das rentieren. Einfach lächerlich, wenn ich bedenke, dass ich seit meinem 15 Lebensjahr ohne einen einzigen Tag Stütze arbeite. Auch weiß ich, warum ich nicht mehr in einer Gewerkschaft bin, denn auch diese haben keinen Sinn für Otto Normalo.........🤢
Das mit 88 passt ungefähr. Ich sage immer, dass es grob 20 Jahre dauert, bis man das eingezahlte Geld zurück hat. Berücksichtigt man noch Rentenanpassungen und steuerliche Vorteile, geht es möglicherweise etwas schneller, als grobe Orientierung sind die 20 Jahre aus meiner Sicht aber gar nicht schlecht.
@@rentenfuchs meiner Meinung nach eine absolute Frechheit, es müssten eigentlich alle aktuellen Rentner und alle die in die Rentenkasse einzahlen dürfen, einfach Mal für Bier Wochen auf die Straße setzen, dann würde die Politik und unser Beamtenstaat aufwachen......😫
Hallo, verstehe ich nicht, wenn Sie mit 65 in Rente gehen wollen dürften Sie doch 45 Versicherungsjahre voll haben.Aktuell können sie mit 45 Versicherungsjahren und mit 65 ohne Abzüge Rente beziehen, Rente für besonders langjährig Versicherter heißt das
@@kaileonhardt8153 Vergiss es. 😉 hab mit 15 angefangen, ab dem 20.LJ dann 60 GdB, arbeite nun schon 42 Jahre. Lt. RV " DARF" ich 47 Jahre arbeiten, dann DARF ich mit 10,8 Abschlag in Rente wegen meiner Schwerbehinderung. Lächerlich, dann kommt die volle Versteuerung und Armutsrente. Wäre ich jung, hätte ich dieses Land verlassen. Woanders arbeitet man bis 62. Welche Verhöhnung, denn ist man 4 Jahre Politiker ist die Pension von 8000 Euro monatlich sicher, ohne Einzahlungen.
Für 2024 gelten folgende Höchstgrenzen: Alleinstehende können bis zu 27.566 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 55.132 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Siehe auch mein folgendes Video: Bis zu diesem Betrag Rentenbeiträge 2024 steuerlich absetzen (ruclips.net/video/Y1Utu3gl22s/видео.html). Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie von diesem Maximalbetrag aber noch die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Diese mindern nämlich den Maximalbetrag.
Meiner Meinung nach rechnet sich eine Rentennachzahlung nicht. 7500 Euro für einen Rentenpunkt der derzeit ca 33 Euro mehr Rente im Monat ausmacht. Macht ca 19 Jahre um auf 0 zu sein. Ich hoffe ich habe hier richtig gerechnet. Desweiteren ist die höhere Rente auch noch mit mehr Abschlägen ( Krankenversicherung,Pflegeversicherung und ggf Steuern) zu berücksichtigen. Was ich mich auch frage warum hat jemand der zb 1955 geboren ist einen Rentenvorteil zu einem der 10 Jahre später geboren ist ?
Hallo Tobias, wo ich dir zustimmen würde: Bomben-Renditen kann und darf man bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erwarten. Von der Tendenz her zeigt deine Berechnung schon ganz gut auf, mit welchen Zeithorizonten man hier kalkuliert. Wann sich die Einzahlung aber tatsächlich amortisiert hat, hängt auch noch von einigen individuellen Faktoren ab: Wie ist die steuerliche Situation zum Zeitpunkt der Einzahlung und im Rentenalter? Wie ist man krankenversichert? Wird voraussichtlich eine Hinterbliebenenrente gezahlt? In diesem Beitrag auf meinem Blog habe ich mich genauer mit diesen Fragen auseinandergesetzt: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/ Das Entscheidende ist: Durch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erwirbt man einen Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung inklusive regelmäßiger Rentenanpassungen. Es ist also quasi eine "Versicherung auf ein langes Leben". Wenn man stattdessen jeden Monat einen Teil seiner Ersparnisse entnehmen würde, könnte es sein, dass "am Ende vom Geld noch Leben" übrig ist... Ich würde keineswegs jedem empfehlen, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen. Wer aber auf der Suche nach einem Produkt ist, das lebenslange Zahlungen leistet, sollte sich aus meiner Sicht nicht nur die Rentenversicherungen der privaten Versicherungsunternehmen anschauen, sondern diese auch mit der zusätzlichen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung vergleichen.
@@rentenfuchsine Frage: Gilt es auch für Erwerbsminderungsrente? Eigentlich wollte mein Vater mit 63 Jahren in die EM Rente, dann könnte er abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch bezieht er zurzeit Krankengeld und die Krankenkasse will ihn aussteuern. MDK Termin, dann vermutlich Reha oder direkt EM Rente. Er ist jetzt jedoch 61. wenn er in EM Rente geht, muss er Sonderzahlungen bis 67 bezahlen? 3:36 Der Abschlag ist doch auf maximal 10,8% begrenzt.
@@Zeitzauberer Bei EM-Renten muss man etwas vorsichtig mit der Ausgleichszahlung sein. Denn bei der EM-Rente wird die Zahlung nur berücksichtigt, wenn die Einzahlung vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erfolgt ist. Da dieser Zeitpunkt bei Ihrem Vater - sollte er von der Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft werden-, voraussichtlich in der Vergangenheit liegt, hätte die Einzahlung zunächst keinen Effekt auf die Rentenhöhe. Und auch beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist die Berechnung nicht trivial. Bevor man sich in so einer Situation zur Ausgleichszahlung entscheidet, empfehle ich, sich gut beraten zu lassen. Der maximal einzahlbare Betrag ist übrigens nicht vom Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente abhängig, sondern vom Abschlag, den man bei einer vorgezogenen Altersrente hätte.
@@rentenfuchs Danke für die Info und die Tipps. Ich habe eine kurze Frage, falls Sie heute noch zurück schreiben. Morgen hat er einen Termin beim MDK. Der Termin wurde telefonisch am Dienstag oder Mittwoch mitgeteilt, der Brief zum Termin kam erst Freitag und Montag ist schon der Termin. Im Brief stand, wir sollen den Brief vom Arzt ausfüllen lassen, was für eine Diagnose, ob er den Termin antreten kann oder aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, jedoch hatten wir gar nicht die Möglichkeit dazu. Erstens, hat es Sinn den Termin zu verschieben da man am Ende sowieso hin muss. Zweitens, der MDK hat schon die Daten eingeholt und nicht nach Aktenlage entschieden, sondern zum persönlichen Termin. Er bezieht gerade Krankengeld. Entweder sagt man er ist arbeitsfähig, was er nicht ist. Oder man sagt Reha oder direkt Erwerbsminderungsrente. Können sie auf kurze Tipps geben? Wir haben jetzt nur zusätzlich einen Attest vom Arzt mitgenommen. Und ein Blatt vom Amt für Versorgung und Soziales wo nochmal alle Krankheiten wegen der Behinderung aufgezählt sind. Er hat eine GdB von 100 mit 3 Merkzeichen. Sollte man es erwähnen oder verschweigen? Primär geht es um die Krankmeldung wo eine Krankheit vermerkt ist. Bei meinem Vater ist es so, man sieht seine GdB ihm nicht direkt an, obwohl er sehr viele Probleme hat. Kann der MDK wegen seiner Schwerbehinderung das Amt für Versorgung und Soziales kontaktieren es sich negativ auswirken wenn er irgendwie anderer Meinung ist. Wurde erst kürzlich als unbefristet erklärt. Ist ja auch ein staatlicher Arzt der es entschieden hat.
Wählt man die Variante, den Ausgleich der Rentenminderung über mehrere Jahre zu verteilen, muss man dann später auch eine neue Berechnung beantragen? Wenn nein, wie weiß man dann überhaupt, was man noch einzahlen darf? Denn wenn man einfach die Summe laut besonderer Auskunft über die Jahre einzahlt, bekommt man ja in der Regel nicht mehr genau so viele (geminderte) Entgeltpunkte laut Auskunft, da diese ja teurer geworden sind. (Ausnahmen bestätigen die Regel). Andersherum, will man dann genau die maximal mögliche Anzahl an Entgeltpunkten ausgleichen, weiß Otto Normalbürger ja nicht, was er noch genau einzahlen soll, außer er kennt das vorläufige Durchschnittsentgelt, den Beitragssatz und rechnet auch noch richtig… Und… was passiert eigentlich, wenn man zu viel einzahlt? Überweist dann die Rentenkasse genau den überschüssigen Betrag zurück? Und zuletzt: Was steht auf der Bestätigung der Rentenversicherung für eine Ausgleichszahlung genau drauf?
Wer sich für die Ratenzahlung entscheidet, erhält meines Wissens nach nach jeder Einzahlung einen Hinweis, wie viele Rentenpunkte er durch seine Zahlung erworben hat und wie viel Geld er noch einzahlen kann. Nach einer Einzahlung bekommt man also quasi automatisch eine aktualisierte Berechnung und kann so gut abschätzen, wie viel man noch einzahlen kann. Alternativ kann man den Betrag vor der letzten Einzahlung aber auch bei der Rentenversicherung erfragen. Sollte man zu viel einzahlen, sind die zu viel gezahlten Beträge von der Rentenversicherung an den Versicherten zurückzuzahlen. Inhaltlich findet man in der besonderen Rentenauskunft neben dem maximal einzahlbaren Betrag Hinweise zur Einzahlung sowie die Berechnung anhand derer der Maximalbetrag bestimmt wird.
Das ist die spannende Frage! Eine pauschale Antwort fällt hier jedoch schwer, da das Ergebnis von vielen Faktoren beeinflusst wird: Wie hoch werden die zukünftigen Rentenanpassungen sein, wie groß ist die Steuerersparnis bei der Einzahlung, ist die einzahlende Person privat oder gesetzlich krankenversichert, wird nach dem Tod noch eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt...? Grob lässt sich sagen, dass man so ca. 20 Jahre Rente beziehen muss, bis man sein Geld wieder raus hat. Deutlich genauer habe ich mich aber auf meinem Blog mit dieser Frage auseinandergesetzt: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/
Wenn Sie sich für die steuerlichen Aspekte der Ausgleichszahlung interessieren, empfehle ich den folgenden Beitrag auf meinem Blog: "Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen (www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/)
Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Achtung: Höchstbetrag beachten); das Geld ist bei Einzahlung dann also defacto unversteuert und wird erst bei der Auszahlung der Rente versteuert. Da der Grenzsteuersatz zum Einzahlungszeitpunkt häufig deutlich höher liegt als bei Auszahlung der Rente, lässt sich durch die Einzahlung abhängig vom Einzelfall sogar der ein oder andere Euro an Steuern sparen.
Interessant wäre es einmal auszurechnen, ob sich das Kündigen eines Riestervertrages mit Rückzahlung der Steuerersparnis/Förderung und Versteuern des eventuell angefallenen Gewinns lohnt wenn man das Geld anschließend wieder steuerfrei zum Rentenpunktekauf nutzt. Der Rentenfaktor ist ja bei der GRV deutlich höher als bei den Privaten und diese sind oft auch noch ohne dynamischer Anpassung.
sehr geehrte wieviel renten punkte bekomme ich wenn ich 20 tausend euro bar in die rentenkasse zubezhale ! und wieviel monatluche rente sind das ? ich habe bis jetzt nur 5 jahre in deutschland gearbeitet und habe nur 100 euro rente bis jetzt
Zunächst einmal müsste man schauen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie überhaupt die Möglichkeit hätten, in die Rentenkasse einzuzahlen - und bar wird das schon mal nicht klappen. Angenommen, bei Ihnen gibt es einen Weg, dann würde man für 20.000 Euro derzeit ca. 2,5 Entgeltpunkte erhalten. Ein Entgeltpunkt steigert die monatliche Brutto-Rente um 37,60 Euro. Die Gesamteinzahlung würde somit - Stand heute - zu einem Brutto-Rentenplus von rund 94 Euro führen .
Hallo, ich bin am 17.05.59 geboren und aktuell im Vorruhestand. Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 50 %,Ich will in 2022 die Rente mit 63 beantragen. Macht es Sinn,noch vorher einen Einmalbettag einzuzahlen oder ggf. mit der Beantragung der Rente noch zu warten? Ob ich besonders langjährig Versicherte bin, weiss ich aber nicht,ich denke eher nicht,da ich erst mit 19 mit der Ausbildung begonnen habe und ein Kind habe, zwischen 1987 und 1990 habe ich nicht gearbeitet.
Eine kleine Frage habe ich noch: Folgende Annahme: Wenn man mit 50 Jahre diese Berechnung macht, berechnet man im Schritt 2 die Punkte, die man bis 63 noch erreichen könnte. Mit diesen erreichbaren Rentenpunkte wird dann der Abschlag für den vorgezogenen Ruhestand berechnet. Daraus ergibt sich dann der zu zahlende Betrag. Nehmen wir mal an, daß bei dieser Rechnung auch genau 56.830 Euro rauskommen würde. Jetzt entscheidet man sich diesen Betrag nicht auf einmal, sondern als Ratenzahlung in den nächsten 10 Jahren zu machen. Man zahlt also jedes Jahr 5683 Euro. So weit so gut. Jetzt entscheidet man sich mit 55 Jahren nur noch Teilzeit zu arbeiten. Dadurch verdient man weniger, und man kann weniger Punkte bis 63 noch erreichen. Nun meine Frage: Darf man trotzdem weiterhin die vollen 56.830 Euro in die Rente einzahlen, oder wird durch die Teilzeit dieser Maximalbetrag gekürzt.
Von sich aus "korrigiert" die Rentenversicherung den maximal einzahlbaren Betrag nicht. Lediglich,, wenn Sie erneut die Ausstellung einer besonderen Rentenauskunft beantragen sollte, würde ein neuer Wert festgestellt, der dann die Obergrenze bilden würde. Solange Sie dies nicht tun, bleibt es bei den 56.830 €.
Mal angenommen ich zahle, wie bei unserem Beispiel ca. € 56.000,- in die Rentenkasse ein. Da die Altersrente bei der ersten Auszahlung zu 100% besteuert wird werde ich wohl mit erneuten Abschlägen konfrontiert. Oder nicht??? Desweitern ist es strategisch wohl sehr unklug am Anfang der zusätzlichen Einzahlmöglichkeit hohe Summen zu zahlen. Beim Beispiel: 10 Jahre Inflation von ca. 2% (sehr konserativ) wären wiederum - 20%(ca.) Abschlägen im Gegensatz zu der spätmöglichsten Zahlungsvariante. Sie merken da stimmt Etwas nicht ! Mit Bitte um Aufklärung Ihr K.Schwarz
Gerne bemühe ich mich hier um Aufklärung: 1. Korrekt ist, dass die Rente - zumindest zum Teil - versteuert werden muss. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 werden beispielsweise 81 % der Rentenzahlung als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Der große Vorteil der Ausgleichszahlung ist jedoch, dass man die Einzahlung auch steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann; und da das zu versteuernde Einkommen während der Erwerbsphase meist deutlich höher liegt als das zu versteuernde Einkommen als Rentner, kann man hierdurch - abhängig vom steuerlichen Einzelfall - nicht unerheblich Steuern sparen (Stichwort: Steuerprogression). 2. Ihre Annahme wäre korrekt, wenn der Preis zum Ausgleich von Rentenabschlägen unverändert bleibt, egal wann man die Ausgleichszahlung vornimmt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Preis für die Ausgleichszahlung ist an die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes geknüpft. Wer beispielsweise 2012 50.000 Euro zum Ausgleich von Rentenabschlägen einzahlen musste, muss im Jahr 2021 mit Kosten von ca. 63.000 Euro rechnen - für die gleiche Anzahl an Rentenpunkten. Mit Blick auf die aktuelle Zinslage kann folglich auch eine frühere Einzahlung sinnvoll sein, sofern man zusätzlich über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorsorgen möchte.
Macht es mehr Sinn, eine Einzhlg. Von z.B 40 TEUR auf 2 oder 3 Jahre zu verteilen? Oder ist die Zahlung, z.B.durch den Arbeitgeber statt Abfindung als Einmalzahlung. immer SV frei und steuerfrei?
Wenn die Ausgleichszahlung über den Arbeitgeber läuft, ist die Hälfte - also 50 % - vollständig steuer- und beitragsfrei. Die andere Hälfte kann bis zum Maximalbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Ob es sich eher lohnt, die Einzahlung über den Arbeitgeber laufen zu lassen oder über mehrere Jahre zu strecken, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht; die kann dir höchstens ein Steuerberater geben.
@@michaelme4028 Nein,kein Papierkram für mich.Der AG hat einfach einen Betrag an die DRV überwiesen und den Restbetrag der Abfindung an mich.Der AG hat dazu ein Schreiben an die DRV geschickt als Zahlungsmitteilung.Wäre aber nicht unbedingt erforderlich gewesen.Die DRV bestätigt dann nach ein paar Wochen,dass sie Geld überwiesen bekommen hat.
Ein Witz wer das macht, da zahlt man sein Geld ein um sofort 14,4 % Wert zu verlieren - Respekt. Einfach vom Geld leben und später die Rente beantragen ist lukrativer. Geld in Erlebtes zu investieren ist allemal besser als in Lebenserwartungen.
@@rentenfuchs Ganz einfach, du kaufst dir Punkte hinzu, weil du mit 63 in Rente gehen willst. Von dieser Summe zieht man dir deswegen dann 14,4 % ab, also auch von den hinzu gekauften.
@@cartesianer1288 Aus meiner Sicht ist der Gedanke etwas verkürzt: 1. Ist ja nicht so, dass die 14,4 % einfach weg sind. Dafür bekommt man vier Jahre früher die Rentenzahlung. Alternativ kann man ja auch einzahlen und dann mit dem Rentenantrag trotzdem bis 67 warten. In dem Fall hätte man keinen Rentenabschlag auf die zugekauften Rentenpunkte und das Geld hätte nach Ihrer Argumentation auch keinen Wert verloren... tatsächlich hat man in der Zeit von 63 bis 67 aber auf ziemlich viel Geld verzichtet. 2. Welche Berechnungsgrundlagen (Entgeltpunkte, Abschlag etc.) der Ermittlung des Auszahlungsbetrags zu Grunde gelegt werden, spielt für die Entscheidung, ob man eine solche leisten möchte, meines Erachtens keine wirkliche Rolle. Entscheidend ist doch: Für einen Geldbetrag x bekomme ich ab 63 bis Lebzeitende (inklusive Rentenanpassungen) einen Betrag y. Maßgeblich ist die Höhe des Betrags y, nicht, mit welchen Formel dieser bestimmt wurde. Bei einer privaten Versicherung gehen Sie doch genauso vor und schauen, welchen Rentenbetrag diese Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt für einen Einzahlungsbetrag x auszahlen würde. Wenn Sie den Geldbetrag früher haben möchten, rechnet diese genauso mit Abschlägen wie die Rentenversicherung (die vermutliche noch deutlich höher sein werden) - alles andere wäre finanzmathematisch auch total unsinnig. Ich will damit nicht sagen, dass man auf jeden Fall Rentenabschläge ausgleichen sollte. Eine solche Entscheidung sollte gut durchdacht sein und hängt meiner Meinung nach stark von den persönlichen Präferenzen und der eigenen Lebenssituation ab.
@@rentenfuchs finanzmathematischer Unfug ist es Geld in eine Versicherung einzuzahlen, die das Startkapital um 14,4 % senkt. Jede Versicherung ist letztlich eine Wette auf die Langlebigkeit und kostet Geld. Im übrigen war auch die Riesterwette finanzmathematischer Unfug usw usf. Geld das mir gehört, gebe ich keinen Anderen und schon gar nicht dem Staat, denn der will es nur haben. Geld gehört niemals verwettet oder gespart. Es gehört konsequent investiert - in bleibende Erinnerungen oder in passives Einkommen. Geld sollte diversifiziert angelegt sein, ja und dann darf man nicht "Riestern" - gesetzlich.- und dann noch Sondereinzahlungen in ein und dasselbe Produkt tätigen. Das müssen Sie den Menschen klar machen, als Rentenfuchs. Sie müssen den Menschen Wege aus deren sicherer Altersarmut aufzeigen und nicht wie noch mehr Geld in den gleichen Brunnen versenkt wird.
Ab 2023 sollen Beiträge zur GRV in voller Höhe absetzbar sein. Stimmt das? Kann dann auch eine sehr hohe Ausgleichszahlung von z.B 100.000€ in voller Höhe abgesetzt werden?
Die Begrenzung der steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen wird auch 2023 bestehen bleiben. Die geplante Regelung, die bisher noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, bezieht sich lediglich auf den Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen, die steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Im Jahr 2022 sind dies 94 %. Nach alter Regelung kommen hier jedes Jahr 2 % drauf, sodass nach bisheriger Regelung ab 2025 die 100 % erreicht würde. Geplant ist nun, dass der Wert schon 2023 auf 100 % erhöht werden soll. Der steuerlich absetzbare Maximalbetrag bleibt aber unverändert.
steigt meine witwer Rente, wenn ich selber wenig Rente bekomme ? bin 50 Jahre alt.war 8 Jahre verheiratet und bin seid 7 Jahren witwer.jetzt bekomme ich nur 350 Euro witwer Rente ,obwohl es 60 Prozent sein sollte ?
Ihre Witwerrente fällt aktuell voraussichtlich geringer aus, weil Ihr Arbeitsentgelt auf die Witwerrente angerechnet wird. Zwar wird auch die gesetzliche Rente auf die Witwerrente angerechnet, sofern diese netto jedoch geringer als Ihr Netto-Arbeitsentgelt ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Witwerrente entsprechend erhöht. Zum Thema Einkommensanrechnung habe ich vor Kurzem ein Video veröffentlicht (ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html) und auch einige Beiträge auf meinem Blog geschrieben: Wie wird Arbeitsentgelt auf Witwen- oder Witwerrenten angerechnet? www.rentenfuchs.info/anrechnung-arbeitsentgelt-auf-witwenrente/ Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet? www.rentenfuchs.info/einkommensanrechnung-witwenrente-rentenbezug/
Kann ich eigentlich parallel sowohl meine Rentenausgleichszahlung leisten als auch freiwillig den Maximalbetrag in die Rente einzahlen (also dem Äquivalent von 2 RP pro Jahr), sollte ich keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen?
Ja, das ist kein Problem! Ich würde in diesem Zusammenhang nur zwei Aspekte beachten: 1. Ich würde zunächst die freiwillige Einzahlung in Höhe des Höchstbeitrags leisten und erst dann die besondere Rentenauskunft beantragen. Denn geht man so vor, werden zur Bestimmung des im Wege der Ausgleichszahlung maximal einzahlbaren Betrags nämlich für die Zeit bis zum Rentenbeginn Einzahlungen in Höhe des Höchstbeitrags angenommen; der im Wege der Ausgleichszahlung einzahlbare Maximalbetrag fällt damit entsprechend höher aus (ob man diesen dann vollständig ausschöpfen will, kann man später immer noch entscheiden). 2. Wenn man für 12 Monate den Höchstbeitrag einzahlt, hat man bereits freiwillige Beiträge in Höhe von rund 15.400 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei der Entscheidung, wie viel Geld man dann zusätzlich noch im Wege der Ausgleichszahlung einzahlen möchte, sollte man schauen, dass man den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nicht überschreitet. Da bei der Ausgleichszahlung jedoch Ratenzahlung möglich ist, sollte dies kein Hindernis sein.
Wenn ich Einzelunternehmer bin und meine Frau in abhängiger Beschäftigung habe ich die Möglichkeit, bei meiner Frau familienversichert zu sein. Allerdings nur bis zu einer sehr geringen Gewinnhöhe von etwa 550€ im Monat, darüber hinaus muß ich selber Krankenversicherungsbeiträge leisten, die sehr schnell sehr teuer werden können- bis über 900€ im Monat. Ich weiß das man als Einzelunternehmer die freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse Gewinn- und damit steuermindernd Gegenrechnung darf. Aber mindern diese auch den Gewinn aus Sicht der Krankenkasse, um dort meine Beiträge drücken zu können?
Nun bin ich weder Experte im Steuerrecht noch im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - nach meinem Verständnis können Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bei der Einkommensteuererklärung jedoch als Altersvorsorgeaufwendungen und damit als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, reduzieren allerdings nicht den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit - und dieser ist nach meinem Verständnis entscheidend für die Frage, ob man sich familienversichern kann oder nicht. Bei Arbeitnehmern zählt an dieser Stelle ja auch das Brutto-Einkommen (abzüglich Werbungskosten), nicht jedoch abzüglich der Beiträge zur Rentenversicherung. Quelle: www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696
Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Achtung: Höchstbetrag beachten); das Geld ist bei Einzahlung dann also defacto unversteuert und wird erst bei der Auszahlung der Rente versteuert. Da der Grenzsteuersatz zum Einzahlungszeitpunkt häufig deutlich höher liegt als bei Auszahlung der Rente, lässt sich durch die Einzahlung abhängig vom Einzelfall sogar der ein oder andere Euro an Steuern sparen.
Hängt davon ab: Die Möglichkeit zur Ausgleichszahlung besteht - sofern man seine Altersrente mit Abzügen in Anspruch nimmt - bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Personen, die vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen können - also über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - können ab dem Zeitpunkt keine Rentenabschläge mehr ausgleichen, ab dem Sie die abschlagsfreie Rente erhalten können.
Das ist auch Ihr gutes Recht! Ob man zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, anderweitig vorsorgen oder sein Geld lieber ausgeben möchte, kann man (zum Glück) noch selbst entscheiden. Die mögliche Rendite ist bei einem Aktieninvestment natürlich (deutlich) höher als bei zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Hier muss man wohl nicht diskutieren. Dass das Geld bei einem Aktieninvestment jedoch auch sicherer angelegt ist, würde ich persönlich so nicht unterschreiben. Dividenden können gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden, Aktienkurse können fallen und Unternehmen sogar gänzlich wertlos werden (Stichwort: Wirecard). Die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Rente keine Leistungen mehr erbringt, halte ich persönlich hingegen für äußerst gering. Dass das Aktieninvestment nicht bis Lebzeitende reicht, bei guter Streuung auch für eher unwahrscheinlich, jedoch alles andere als ausgeschlossen. Wie man sich aber letztlich entscheidet, hängt dann von der individuellen Lebenssituation und den persönlichen Risikopräferenzen ab...
@@uwereich6932 Solange noch etwas Zeit bis zum Renteneintritt ist, würde ich auch auf jeden Fall ein Investment am Kapitalmarkt empfehlen; bin aber eher der Freund einer breiten Streuung - also mehr als ein Unternehmen und am besten auch nicht nur solche aus Deutschland.
Mir persönlich wären die Inflationsverluste beim "Geld unter das Kopfkissen legen" zu hoch...kann aber ja zum Glück jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Geld macht bzw. wie er es anlegt. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich eh nicht mit Sicherheit sagen, wie die optimale Form der Anlage aussieht. Dies wird man in der Rückschau wohl erst in 10 oder 20 Jahren bewerten können.
Inwieweit sich eine zusätzliche Einzahlung lohnt oder nicht, hängt aus meiner Sicht von ganz vielen Faktoren ab, die ich in diesem Beitrag genauer zusammengefasst habe: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/ sowie davon, welches Ziel man mit der Einzahlung verfolgt (Stichwort "lebenslange Rentenzahlung") und was man alternativ mit dem Geld machen würde. Traumrenditen braucht man in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich nicht zu erwarten, im Vergleich zu privaten Rentenversicherung schlägt sich diese aktuell aber recht gut. Kann aber genauso auch jeden verstehen, der sich für einen anderen Weg entscheidet. Das mit dem "Austreten und das Geld aufs eigene Konto transferieren" wird bei einer Pflichtversicherung eher schwierig, solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben...
Ich gehe davon aus, dass man ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten wird, in dem man über den maximal einzahlbaren Betrag informiert wird - inklusive des Hinweises, dass alle darüber liegenden Beträge zurücküberweisen werden.
@@baerlch Stimmt! Die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichszahlung als Altersvorsorgeaufwendungen kann die Einzahlung durchaus attraktiv machen, was ich unter anderem in diesem Beitrag auch noch genauer beschrieben habe: www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/
Freiwillig Rentenbeitrag zahlen, damit man ohne Abschlag...irgendwann...in Rente kann?! 56.000 Euro, mein Gott, wer das macht, muss doch mit dem Klammernbeutel gepudert worden sein
Inwieweit sich eine zusätzliche Einzahlung lohnt oder nicht, hängt aus meiner Sicht von ganz vielen Faktoren ab, die ich in diesem Beitrag genauer zusammengefasst habe: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/ sowie davon, welches Ziel man mit der Einzahlung verfolgt (Stichwort "lebenslange Rentenzahlung") und was man alternativ mit dem Geld machen würde. Traumrenditen braucht man in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich nicht zu erwarten, im Vergleich zu privaten Rentenversicherung schlägt sich diese aktuell aber recht gut. Das Gute ist: Letztlich kann jeder selber entscheiden, ob er zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen möchte oder nicht.
Die Vermischung der Begrifflichkeit von "Entgeltpunkten" (korrekter Begriff) mit der frei kreierten Begrifflichkeit "Rentenpunkte" (und das auch noch in ein und der selben Berechnung), ist weder sinnvoll noch für Unbedarfte verständlich. Sie hinterlässt keinen qualitativ guten Eindruck.
Der Begriff "Rentenpunkte" ist in der Öffentlichkeit recht gebräuchlich. Mir ist bisher auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass Zuschauern nicht klar war, was sich hinter dem Begriff verbirgt bzw., dass diese durch die Verwendung der Begriffe "Rentenpunkte" und "Entgeltpunkte" verwirrt wurden. Die Empfindungen mögen hier aber auch unterschiedlich sein, weshalb ich Ihnen für den Hinweis danke, dass das Video durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die doch das selbe meinen, für Sie unverständlich geworden ist.
Aktuell lohnt sich die Einzahlung in die gesetzliche Rente meist weit mehr als private Rentenversicherungen. Wie genau das mit der Rendite ausschaut, habe ich versucht, in diesem Beitrag genauer zu berechnen (soweit dies denn möglich ist):www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/
Ich kann nur immer wieder staunen, was sich damals die Politik da ausgedacht hat. Überall Abschläge, Steuern und Versicherungen, das fast nix mehr übrigbleibt. Zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel. Danke für diese interessante Information.
Ich bin 2010 aus dem Deutschen Rentensystem ausgestiegen und war bis 2018 in der Schweiz AHV/IV versichert. Bin ich froh!
Das Rentensystem der Schweiz ist auf jeden Fall nicht zu verachten. Dabei darf man natürlich nicht vergessen, dass die hohen Renten zumindest zum Teil auch auf die hohen Löhne in der Schweiz zurückzuführen sind.
Nur der Nominalwert ist höher. Wenn ich mit einer schweizer Rente in der Schweiz einkaufe, kann ich mir ungefähr dasselbe leisten, wie in Deutschland(im Schnitt). Wenn ich allerdings mit dem CHF im Euroraum einkaufe, kann ich mir mehr leisten.
Desweiteren ist das mit den höheren Löhnen ist ebenfalls nur nominell, denn von dem "hohen" Nettogehalts muss ich immer noch Steuern und KK abziehen, da diese nicht automatisch abgezogen werden und da kann es durchaus sein, dass ich kaufkraftmässig gleich viel leisten kann.
@@michaelzirell5680 Die Schweiz ist gut zum arbeiten beim gleichzeitigen Wohnsitz und Einkaufen in Deutschland! Lebe seit 2018 in Kolumbien.
Habe auch ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet. Jetzt in Rente mit Wechselkurs. Bei meinem Verdienst in der Schweiz hätte ich in Deutschland zwei Eckpunkte bekommen. Wo ist jetzt der Vorteil
@@joergewert4677 wie sind die Voraussetzungen für die Minimapension in der Schweiz, bzgl. Einzahldauer ?
Bevor ich über 50000€ einzahle , lege ich es unterm Kopfkissen und gib es später bei renteneintritt aus, wie ich gerade lust habe. Z.b 210€ monatl. ohne Abzüge.Wenn ich vorher Versterbe haben meine Lieben wenigstens was davon ;-)
Mir persönlich wären die Inflationsverluste beim "Geld unter das Kopfkissen legen" zu hoch...kann aber ja zum Glück jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Geld macht bzw. wie er es anlegt. Was richtig ist: Sollten Sie früh versterben, ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung womöglich weniger lukrativ (wobei sich auch eine etwaige Witwen- und Witwerrente hierdurch erhöht). Sollten Sie jedoch durchschnittlich oder sogar überdurchschnittlich lange leben, wird das Geld, das Sie unters Kopfkissen gelegt haben, irgendwann aufgebraucht sein...
@@rentenfuchs Mag sein aber wenigstens habe ich mir persöhnlich einige schöne Reisen gegönnt und mein Leben gelebt.
@@derplaner9482 Das hört sich ohne Zweifel nach einem guten Plan an! Wollte Sie auch gar nicht von Ihrer Entscheidung abbringen. Für andere, die großen Wert auf eine höhere lebenslange Rentenzahlung legen, mag aber möglicherweise die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung der richtige Weg sein.
@@rentenfuchs Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht die Richtige Anlage. Diese sollte meiner meinung nach reformiert werden. Sehr gute Wertanlage sind Weine Kunst und Oldtimer. Was unbezahlbar ist ist die eigene Gesundheit und das leben geniessen.
Meiner Meinung macht es nur Sinn wenn früh damit begonnen wird und eine Hohe Steuerlast hat...und wenn man den Durchschnitt des Höchstbetrages einbezahlt. Wenn die jährliche Erhöhungen wie der letzten Jahre stattfindet glaube ich hat man eine zufriedenstellende Rendite erreicht.... also als Mix mit den restlichen Anlagenmöglichkeiten eine Überlegungen wert
Steckt sicherlich viel Wahres drin in Ihrem Kommentar. Gerade bei der Ausgleichszahlung kann es individuell sehr unterschiedlich sein; da muss man sich jeden Einzelfall genau ansehen. Zum Thema "Lohnst sich die Ausgleichszahlung" habe ich übrigens vor Kurzem ein Video veröffentlicht. Hier der Link: ruclips.net/video/GsIem3-EI2M/видео.html
Wenn ich dort eine "Lotterie auf mein Leben" abschließe, indem ich eine Summe "jenseits" der 10.000 Euro einzahle ist das Geld weg, wenn ich vor Renteneintritt versterbe. Das ist der HAMMER! Die Rentenkasse darf es einfach so behalten. Dann nehme ich mir doch von dem Ersparten lieber jeden Monat etwas weg und lege es auf die niedrigere Rente drauf!!
Ich würde es nicht als "Lotterie" bezeichnen. So funktioniert halt eine Versicherung. Wenn ich eine Risiko-Lebensversicherung abschließe und dann - zum Glück - nicht in jungen Jahren versterben sollte, ist das Geld ja auch weg.
Letztlich zwingt Sie aber niemand, über die Pflichtbeiträge hinaus in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Tatsächlich wird diese Möglichkeit aber von immer mehr Personen genutzt, weil man in der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell deutlich mehr für sein Geld bekommt als bei privaten Renten- und Lebensversicherungen.
Hier muss aus meiner Sicht jeder für sich selbst entscheiden, wie er sein Geld am besten anlegen möchte.
@@rentenfuchs Vielen Dank für ihre Antwort, aber so stimmt das ganz und gar nicht! Wenn ich eine private Risikolebensversicherung abschließe, gibt es immer einen "Begünstigten", wenn ich sterbe. Dafür ist sie ja. Das Geld ist NIE! weg. Frau, Tochter, Nichte oder so bekommen dann das Geld! Aber bei den Sondereinzahlungen zur Rente gibt es nichts. Das Geld ist futsch! Noch nicht mal ein Beileidschreiben, oder?
@@pennylane8859 Bei der Risikolebensversicherung ist das Geld weg, sollte man nicht innerhalb des Versicherungszeitraums versterben. Genauso ist es ja auch bei der Krankenversicherung: Wenn man gesund bleibt, ist das eingezahlte Geld weg...
Bei der gesetzlichen Rente besteht die Möglichkeit, sich gegen das "Langlebigkeitsrisiko" zu versichern. Sollte man also überdurchschnittlich alt werden, profitiert man von der Einzahlung, verstirbt man früher, ist dies nicht der Fall (wobei natürlich auch die Witwenrente höher ausfällt, wenn man die Ausgleichszahlung geleistet hat).
Ob man nun zusätzlich einzahlt oder nicht, muss man selbst entscheiden. Aus meiner Sicht aktuell aber deutlich lukrativer als eine private Rentenversicherung.
@@rentenfuchs Wir finden hier wohl keinen Einklang. Aber ich werde in ca. 3 Jahren in vorzeitige Rente gehen. Und mein Erspartes ( nicht wenig ) ;-) bleibt meins! Wenn dann es sein soll/muss , dann greif ich in die Spardose............
Ihr Kanal ist sehr interessant und Danke für ihre Mühe diese aufwendigen Videos zu erstellen.. Leider sind nur viel zu wenige Zugriffe darauf. Schade. Von mir gibts jedenfalls ein ABO. Viele Grüße.
@@pennylane8859 Vielen Dank für das Abo und alles Gute für den absehbaren Rentenbeginn!
Hab ich mir ausrechnen lassen, wenn ich mit 65 statt mit 67 gehen möchte und ich diese Differenz ausgleichen möchte, muss ich anschl. min. 88 Jahre alt werden, den erst dann würde sich das rentieren.
Einfach lächerlich, wenn ich bedenke, dass ich seit meinem 15 Lebensjahr ohne einen einzigen Tag Stütze arbeite. Auch weiß ich, warum ich nicht mehr in einer Gewerkschaft bin, denn auch diese haben keinen Sinn für Otto Normalo.........🤢
Das mit 88 passt ungefähr. Ich sage immer, dass es grob 20 Jahre dauert, bis man das eingezahlte Geld zurück hat. Berücksichtigt man noch Rentenanpassungen und steuerliche Vorteile, geht es möglicherweise etwas schneller, als grobe Orientierung sind die 20 Jahre aus meiner Sicht aber gar nicht schlecht.
@@rentenfuchs meiner Meinung nach eine absolute Frechheit, es müssten eigentlich alle aktuellen Rentner und alle die in die Rentenkasse einzahlen dürfen, einfach Mal für Bier Wochen auf die Straße setzen, dann würde die Politik und unser Beamtenstaat aufwachen......😫
Hallo, verstehe ich nicht, wenn Sie mit 65 in Rente gehen wollen dürften Sie doch 45 Versicherungsjahre voll haben.Aktuell können sie mit 45 Versicherungsjahren und mit 65 ohne Abzüge Rente beziehen, Rente für besonders langjährig Versicherter heißt das
@@kaileonhardt8153 Vergiss es. 😉 hab mit 15 angefangen, ab dem 20.LJ dann 60 GdB, arbeite nun schon 42 Jahre. Lt. RV " DARF" ich 47 Jahre arbeiten, dann DARF ich mit 10,8 Abschlag in Rente wegen meiner Schwerbehinderung. Lächerlich, dann kommt die volle Versteuerung und Armutsrente. Wäre ich jung, hätte ich dieses Land verlassen. Woanders arbeitet man bis 62. Welche Verhöhnung, denn ist man 4 Jahre Politiker ist die Pension von 8000 Euro monatlich sicher, ohne Einzahlungen.
Was ist der max. Betrag jährlich der RM-Zahlung den ich in der Einkommenssteuererklärung absetzen kann?
Für 2024 gelten folgende Höchstgrenzen: Alleinstehende können bis zu 27.566 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 55.132 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Siehe auch mein folgendes Video: Bis zu diesem Betrag Rentenbeiträge 2024 steuerlich absetzen (ruclips.net/video/Y1Utu3gl22s/видео.html). Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie von diesem Maximalbetrag aber noch die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Diese mindern nämlich den Maximalbetrag.
super Infos! Danke
Vielen Dank 😊
Würde gerne bzgl.einer Beratung auf dich zukommen...wie bist du zu erreichen ? Danke lg
@@susannelopp7195 Sie können mich gerne über rentenfuchs@gmx.de kontaktieren.
@@rentenfuchs vielen Dank...bis demnächst lg
Meiner Meinung nach rechnet sich eine Rentennachzahlung nicht.
7500 Euro für einen Rentenpunkt der derzeit ca 33 Euro mehr Rente im Monat ausmacht. Macht ca 19 Jahre um auf 0 zu sein. Ich hoffe ich habe hier richtig gerechnet.
Desweiteren ist die höhere Rente auch noch mit mehr Abschlägen
( Krankenversicherung,Pflegeversicherung und ggf Steuern) zu berücksichtigen.
Was ich mich auch frage warum hat jemand der zb 1955 geboren ist einen Rentenvorteil zu einem der 10 Jahre später geboren ist ?
Hallo Tobias, wo ich dir zustimmen würde: Bomben-Renditen kann und darf man bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erwarten. Von der Tendenz her zeigt deine Berechnung schon ganz gut auf, mit welchen Zeithorizonten man hier kalkuliert. Wann sich die Einzahlung aber tatsächlich amortisiert hat, hängt auch noch von einigen individuellen Faktoren ab: Wie ist die steuerliche Situation zum Zeitpunkt der Einzahlung und im Rentenalter? Wie ist man krankenversichert? Wird voraussichtlich eine Hinterbliebenenrente gezahlt? In diesem Beitrag auf meinem Blog habe ich mich genauer mit diesen Fragen auseinandergesetzt: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/
Das Entscheidende ist: Durch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erwirbt man einen Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung inklusive regelmäßiger Rentenanpassungen. Es ist also quasi eine "Versicherung auf ein langes Leben". Wenn man stattdessen jeden Monat einen Teil seiner Ersparnisse entnehmen würde, könnte es sein, dass "am Ende vom Geld noch Leben" übrig ist...
Ich würde keineswegs jedem empfehlen, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen. Wer aber auf der Suche nach einem Produkt ist, das lebenslange Zahlungen leistet, sollte sich aus meiner Sicht nicht nur die Rentenversicherungen der privaten Versicherungsunternehmen anschauen, sondern diese auch mit der zusätzlichen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung vergleichen.
TOP Information!
Danke aus MUC...
Gerne, gerne 😊
@@rentenfuchsine Frage: Gilt es auch für Erwerbsminderungsrente?
Eigentlich wollte mein Vater mit 63 Jahren in die EM Rente, dann könnte er abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch bezieht er zurzeit Krankengeld und die Krankenkasse will ihn aussteuern. MDK Termin, dann vermutlich Reha oder direkt EM Rente.
Er ist jetzt jedoch 61. wenn er in EM Rente geht, muss er Sonderzahlungen bis 67 bezahlen?
3:36 Der Abschlag ist doch auf maximal 10,8% begrenzt.
@@Zeitzauberer Bei EM-Renten muss man etwas vorsichtig mit der Ausgleichszahlung sein. Denn bei der EM-Rente wird die Zahlung nur berücksichtigt, wenn die Einzahlung vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erfolgt ist. Da dieser Zeitpunkt bei Ihrem Vater - sollte er von der Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft werden-, voraussichtlich in der Vergangenheit liegt, hätte die Einzahlung zunächst keinen Effekt auf die Rentenhöhe. Und auch beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist die Berechnung nicht trivial. Bevor man sich in so einer Situation zur Ausgleichszahlung entscheidet, empfehle ich, sich gut beraten zu lassen. Der maximal einzahlbare Betrag ist übrigens nicht vom Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente abhängig, sondern vom Abschlag, den man bei einer vorgezogenen Altersrente hätte.
@@rentenfuchs Danke für die Info und die Tipps.
Ich habe eine kurze Frage, falls Sie heute noch zurück schreiben. Morgen hat er einen Termin beim MDK. Der Termin wurde telefonisch am Dienstag oder Mittwoch mitgeteilt, der Brief zum Termin kam erst Freitag und Montag ist schon der Termin. Im Brief stand, wir sollen den Brief vom Arzt ausfüllen lassen, was für eine Diagnose, ob er den Termin antreten kann oder aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, jedoch hatten wir gar nicht die Möglichkeit dazu. Erstens, hat es Sinn den Termin zu verschieben da man am Ende sowieso hin muss. Zweitens, der MDK hat schon die Daten eingeholt und nicht nach Aktenlage entschieden, sondern zum persönlichen Termin.
Er bezieht gerade Krankengeld. Entweder sagt man er ist arbeitsfähig, was er nicht ist. Oder man sagt Reha oder direkt Erwerbsminderungsrente.
Können sie auf kurze Tipps geben? Wir haben jetzt nur zusätzlich einen Attest vom Arzt mitgenommen. Und ein Blatt vom Amt für Versorgung und Soziales wo nochmal alle Krankheiten wegen der Behinderung aufgezählt sind.
Er hat eine GdB von 100 mit 3 Merkzeichen. Sollte man es erwähnen oder verschweigen? Primär geht es um die Krankmeldung wo eine Krankheit vermerkt ist. Bei meinem Vater ist es so, man sieht seine GdB ihm nicht direkt an, obwohl er sehr viele Probleme hat. Kann der MDK wegen seiner Schwerbehinderung das Amt für Versorgung und Soziales kontaktieren es sich negativ auswirken wenn er irgendwie anderer Meinung ist. Wurde erst kürzlich als unbefristet erklärt. Ist ja auch ein staatlicher Arzt der es entschieden hat.
Wählt man die Variante, den Ausgleich der Rentenminderung über mehrere Jahre zu verteilen, muss man dann später auch eine neue Berechnung beantragen?
Wenn nein, wie weiß man dann überhaupt, was man noch einzahlen darf? Denn wenn man einfach die Summe laut besonderer Auskunft über die Jahre einzahlt, bekommt man ja in der Regel nicht mehr genau so viele (geminderte) Entgeltpunkte laut Auskunft, da diese ja teurer geworden sind. (Ausnahmen bestätigen die Regel). Andersherum, will man dann genau die maximal mögliche Anzahl an Entgeltpunkten ausgleichen, weiß Otto Normalbürger ja nicht, was er noch genau einzahlen soll, außer er kennt das vorläufige Durchschnittsentgelt, den Beitragssatz und rechnet auch noch richtig…
Und… was passiert eigentlich, wenn man zu viel einzahlt? Überweist dann die Rentenkasse genau den überschüssigen Betrag zurück? Und zuletzt: Was steht auf der Bestätigung der Rentenversicherung für eine Ausgleichszahlung genau drauf?
Wer sich für die Ratenzahlung entscheidet, erhält meines Wissens nach nach jeder Einzahlung einen Hinweis, wie viele Rentenpunkte er durch seine Zahlung erworben hat und wie viel Geld er noch einzahlen kann. Nach einer Einzahlung bekommt man also quasi automatisch eine aktualisierte Berechnung und kann so gut abschätzen, wie viel man noch einzahlen kann. Alternativ kann man den Betrag vor der letzten Einzahlung aber auch bei der Rentenversicherung erfragen. Sollte man zu viel einzahlen, sind die zu viel gezahlten Beträge von der Rentenversicherung an den Versicherten zurückzuzahlen.
Inhaltlich findet man in der besonderen Rentenauskunft neben dem maximal einzahlbaren Betrag Hinweise zur Einzahlung sowie die Berechnung anhand derer der Maximalbetrag bestimmt wird.
Interessant wäre,wie alt Olaf werden muss bis sich die Einzahlung für die Rentenpunkte auszahlen.
Das ist die spannende Frage! Eine pauschale Antwort fällt hier jedoch schwer, da das Ergebnis von vielen Faktoren beeinflusst wird: Wie hoch werden die zukünftigen Rentenanpassungen sein, wie groß ist die Steuerersparnis bei der Einzahlung, ist die einzahlende Person privat oder gesetzlich krankenversichert, wird nach dem Tod noch eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt...?
Grob lässt sich sagen, dass man so ca. 20 Jahre Rente beziehen muss, bis man sein Geld wieder raus hat. Deutlich genauer habe ich mich aber auf meinem Blog mit dieser Frage auseinandergesetzt: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/
Ja wie lange reicht ein Betrag von 500.000€ wenn ich mir jeden Monat 2.500€ entnehme?
Wie berechne ich was ich steuerlich pro Jahr absetzen kann?
Wenn Sie sich für die steuerlichen Aspekte der Ausgleichszahlung interessieren, empfehle ich den folgenden Beitrag auf meinem Blog: "Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen (www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/)
Ich bezahle dann Geld in die Rentenversicherung das ich schon versteuert habe,um dann wieder Steuern drauf zu bezahlen,super Idee
Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Achtung: Höchstbetrag beachten); das Geld ist bei Einzahlung dann also defacto unversteuert und wird erst bei der Auszahlung der Rente versteuert. Da der Grenzsteuersatz zum Einzahlungszeitpunkt häufig deutlich höher liegt als bei Auszahlung der Rente, lässt sich durch die Einzahlung abhängig vom Einzelfall sogar der ein oder andere Euro an Steuern sparen.
Interessant wäre es einmal auszurechnen, ob sich das Kündigen eines Riestervertrages mit Rückzahlung der Steuerersparnis/Förderung und Versteuern des eventuell angefallenen Gewinns lohnt wenn man das Geld anschließend wieder steuerfrei zum Rentenpunktekauf nutzt.
Der Rentenfaktor ist ja bei der GRV deutlich höher als bei den Privaten und diese sind oft auch noch ohne dynamischer Anpassung.
Spannende Frage auf jeden Fall!
Also ich kann meine Riester NICHT kündigen !!! Musste ich erfahren. Wie das bei Rentenantritt aussieht, ist was anderes.
sehr geehrte
wieviel renten punkte bekomme ich wenn ich 20 tausend euro bar in die rentenkasse zubezhale !
und wieviel monatluche rente sind das ? ich habe bis jetzt nur 5 jahre in deutschland gearbeitet und habe nur 100 euro rente bis jetzt
Zunächst einmal müsste man schauen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie überhaupt die Möglichkeit hätten, in die Rentenkasse einzuzahlen - und bar wird das schon mal nicht klappen. Angenommen, bei Ihnen gibt es einen Weg, dann würde man für 20.000 Euro derzeit ca. 2,5 Entgeltpunkte erhalten. Ein Entgeltpunkt steigert die monatliche Brutto-Rente um 37,60 Euro. Die Gesamteinzahlung würde somit - Stand heute - zu einem Brutto-Rentenplus von rund 94 Euro führen .
Hallo, ich bin am 17.05.59 geboren und aktuell im Vorruhestand. Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 50 %,Ich will in 2022 die Rente mit 63 beantragen. Macht es Sinn,noch vorher einen Einmalbettag einzuzahlen oder ggf. mit der Beantragung der Rente noch zu warten? Ob ich besonders langjährig Versicherte bin, weiss ich aber nicht,ich denke eher nicht,da ich erst mit 19 mit der Ausbildung begonnen habe und ein Kind habe, zwischen 1987 und 1990 habe ich nicht gearbeitet.
😂
Eine kleine Frage habe ich noch:
Folgende Annahme:
Wenn man mit 50 Jahre diese Berechnung macht, berechnet man im Schritt 2 die Punkte, die man bis 63 noch erreichen könnte. Mit diesen erreichbaren Rentenpunkte wird dann der Abschlag für den vorgezogenen Ruhestand berechnet. Daraus ergibt sich dann der zu zahlende Betrag. Nehmen wir mal an, daß bei dieser Rechnung auch genau 56.830 Euro rauskommen würde.
Jetzt entscheidet man sich diesen Betrag nicht auf einmal, sondern als Ratenzahlung in den nächsten 10 Jahren zu machen. Man zahlt also jedes Jahr 5683 Euro.
So weit so gut.
Jetzt entscheidet man sich mit 55 Jahren nur noch Teilzeit zu arbeiten. Dadurch verdient man weniger, und man kann weniger Punkte bis 63 noch erreichen.
Nun meine Frage: Darf man trotzdem weiterhin die vollen 56.830 Euro in die Rente einzahlen, oder wird durch die Teilzeit dieser Maximalbetrag gekürzt.
Von sich aus "korrigiert" die Rentenversicherung den maximal einzahlbaren Betrag nicht. Lediglich,, wenn Sie erneut die Ausstellung einer besonderen Rentenauskunft beantragen sollte, würde ein neuer Wert festgestellt, der dann die Obergrenze bilden würde. Solange Sie dies nicht tun, bleibt es bei den 56.830 €.
Mal angenommen ich zahle, wie bei unserem Beispiel ca. € 56.000,- in die Rentenkasse ein. Da die Altersrente bei der ersten Auszahlung zu 100% besteuert wird werde ich wohl mit erneuten Abschlägen konfrontiert. Oder nicht??? Desweitern ist es strategisch wohl sehr unklug am Anfang der zusätzlichen Einzahlmöglichkeit hohe Summen zu zahlen. Beim Beispiel: 10 Jahre Inflation von ca. 2% (sehr konserativ) wären wiederum - 20%(ca.) Abschlägen im Gegensatz zu der spätmöglichsten Zahlungsvariante. Sie merken da stimmt Etwas nicht ! Mit Bitte um Aufklärung Ihr K.Schwarz
Gerne bemühe ich mich hier um Aufklärung:
1. Korrekt ist, dass die Rente - zumindest zum Teil - versteuert werden muss. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 werden beispielsweise 81 % der Rentenzahlung als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Der große Vorteil der Ausgleichszahlung ist jedoch, dass man die Einzahlung auch steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann; und da das zu versteuernde Einkommen während der Erwerbsphase meist deutlich höher liegt als das zu versteuernde Einkommen als Rentner, kann man hierdurch - abhängig vom steuerlichen Einzelfall - nicht unerheblich Steuern sparen (Stichwort: Steuerprogression).
2. Ihre Annahme wäre korrekt, wenn der Preis zum Ausgleich von Rentenabschlägen unverändert bleibt, egal wann man die Ausgleichszahlung vornimmt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Preis für die Ausgleichszahlung ist an die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes geknüpft. Wer beispielsweise 2012 50.000 Euro zum Ausgleich von Rentenabschlägen einzahlen musste, muss im Jahr 2021 mit Kosten von ca. 63.000 Euro rechnen - für die gleiche Anzahl an Rentenpunkten. Mit Blick auf die aktuelle Zinslage kann folglich auch eine frühere Einzahlung sinnvoll sein, sofern man zusätzlich über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorsorgen möchte.
Macht es mehr Sinn, eine Einzhlg. Von z.B 40 TEUR auf 2 oder 3 Jahre zu verteilen? Oder ist die Zahlung, z.B.durch den Arbeitgeber statt Abfindung als Einmalzahlung. immer SV frei und steuerfrei?
Wenn die Ausgleichszahlung über den Arbeitgeber läuft, ist die Hälfte - also 50 % - vollständig steuer- und beitragsfrei. Die andere Hälfte kann bis zum Maximalbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Ob es sich eher lohnt, die Einzahlung über den Arbeitgeber laufen zu lassen oder über mehrere Jahre zu strecken, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht; die kann dir höchstens ein Steuerberater geben.
@@rentenfuchs Danke für die ausf.Antwort.
Wie funktioniert das über den Arbeitgeber? Geht das im Wege der Entgeltumwandlung und was für Papierkram ist dafür zu erledigen?
@@michaelme4028 Nein,kein Papierkram für mich.Der AG hat einfach einen Betrag an die DRV überwiesen und den Restbetrag der Abfindung an mich.Der AG hat dazu ein Schreiben an die DRV geschickt als Zahlungsmitteilung.Wäre aber nicht unbedingt erforderlich gewesen.Die DRV bestätigt dann nach ein paar Wochen,dass sie Geld überwiesen bekommen hat.
Ein Witz wer das macht, da zahlt man sein Geld ein um sofort 14,4 % Wert zu verlieren - Respekt. Einfach vom Geld leben und später die Rente beantragen ist lukrativer. Geld in Erlebtes zu investieren ist allemal besser als in Lebenserwartungen.
Wie kommen Sie darauf, dass man sofort 14,4 % des Werts verliert?
@@rentenfuchs Ganz einfach, du kaufst dir Punkte hinzu, weil du mit 63 in Rente gehen willst. Von dieser Summe zieht man dir deswegen dann 14,4 % ab, also auch von den hinzu gekauften.
@@cartesianer1288 Aus meiner Sicht ist der Gedanke etwas verkürzt:
1. Ist ja nicht so, dass die 14,4 % einfach weg sind. Dafür bekommt man vier Jahre früher die Rentenzahlung. Alternativ kann man ja auch einzahlen und dann mit dem Rentenantrag trotzdem bis 67 warten. In dem Fall hätte man keinen Rentenabschlag auf die zugekauften Rentenpunkte und das Geld hätte nach Ihrer Argumentation auch keinen Wert verloren... tatsächlich hat man in der Zeit von 63 bis 67 aber auf ziemlich viel Geld verzichtet.
2. Welche Berechnungsgrundlagen (Entgeltpunkte, Abschlag etc.) der Ermittlung des Auszahlungsbetrags zu Grunde gelegt werden, spielt für die Entscheidung, ob man eine solche leisten möchte, meines Erachtens keine wirkliche Rolle. Entscheidend ist doch: Für einen Geldbetrag x bekomme ich ab 63 bis Lebzeitende (inklusive Rentenanpassungen) einen Betrag y. Maßgeblich ist die Höhe des Betrags y, nicht, mit welchen Formel dieser bestimmt wurde. Bei einer privaten Versicherung gehen Sie doch genauso vor und schauen, welchen Rentenbetrag diese Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt für einen Einzahlungsbetrag x auszahlen würde. Wenn Sie den Geldbetrag früher haben möchten, rechnet diese genauso mit Abschlägen wie die Rentenversicherung (die vermutliche noch deutlich höher sein werden) - alles andere wäre finanzmathematisch auch total unsinnig.
Ich will damit nicht sagen, dass man auf jeden Fall Rentenabschläge ausgleichen sollte. Eine solche Entscheidung sollte gut durchdacht sein und hängt meiner Meinung nach stark von den persönlichen Präferenzen und der eigenen Lebenssituation ab.
@@rentenfuchs finanzmathematischer Unfug ist es Geld in eine Versicherung einzuzahlen, die das Startkapital um 14,4 % senkt. Jede Versicherung ist letztlich eine Wette auf die Langlebigkeit und kostet Geld. Im übrigen war auch die Riesterwette finanzmathematischer Unfug usw usf. Geld das mir gehört, gebe ich keinen Anderen und schon gar nicht dem Staat, denn der will es nur haben. Geld gehört niemals verwettet oder gespart. Es gehört konsequent investiert - in bleibende Erinnerungen oder in passives Einkommen. Geld sollte diversifiziert angelegt sein, ja und dann darf man nicht "Riestern" - gesetzlich.- und dann noch Sondereinzahlungen in ein und dasselbe Produkt tätigen.
Das müssen Sie den Menschen klar machen, als Rentenfuchs. Sie müssen den Menschen Wege aus deren sicherer Altersarmut aufzeigen und nicht wie noch mehr Geld in den gleichen Brunnen versenkt wird.
Ab 2023 sollen Beiträge zur GRV in voller Höhe absetzbar sein.
Stimmt das?
Kann dann auch eine sehr hohe Ausgleichszahlung von z.B 100.000€ in voller Höhe abgesetzt werden?
Die Begrenzung der steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen wird auch 2023 bestehen bleiben. Die geplante Regelung, die bisher noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, bezieht sich lediglich auf den Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen, die steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Im Jahr 2022 sind dies 94 %. Nach alter Regelung kommen hier jedes Jahr 2 % drauf, sodass nach bisheriger Regelung ab 2025 die 100 % erreicht würde. Geplant ist nun, dass der Wert schon 2023 auf 100 % erhöht werden soll. Der steuerlich absetzbare Maximalbetrag bleibt aber unverändert.
Sie könnten Urheber der DRV-Formulare sein.
Tatsächlich jedoch nicht...
steigt meine witwer Rente, wenn ich selber wenig Rente bekomme ? bin 50 Jahre alt.war 8 Jahre verheiratet und bin seid 7 Jahren witwer.jetzt bekomme ich nur 350 Euro witwer Rente ,obwohl es 60 Prozent sein sollte ?
Ihre Witwerrente fällt aktuell voraussichtlich geringer aus, weil Ihr Arbeitsentgelt auf die Witwerrente angerechnet wird. Zwar wird auch die gesetzliche Rente auf die Witwerrente angerechnet, sofern diese netto jedoch geringer als Ihr Netto-Arbeitsentgelt ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Witwerrente entsprechend erhöht. Zum Thema Einkommensanrechnung habe ich vor Kurzem ein Video veröffentlicht (ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html) und auch einige Beiträge auf meinem Blog geschrieben:
Wie wird Arbeitsentgelt auf Witwen- oder Witwerrenten angerechnet?
www.rentenfuchs.info/anrechnung-arbeitsentgelt-auf-witwenrente/
Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?
www.rentenfuchs.info/einkommensanrechnung-witwenrente-rentenbezug/
Kann ich eigentlich parallel sowohl meine Rentenausgleichszahlung leisten als auch freiwillig den Maximalbetrag in die Rente einzahlen (also dem Äquivalent von 2 RP pro Jahr), sollte ich keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen?
Ja, das ist kein Problem! Ich würde in diesem Zusammenhang nur zwei Aspekte beachten:
1. Ich würde zunächst die freiwillige Einzahlung in Höhe des Höchstbeitrags leisten und erst dann die besondere Rentenauskunft beantragen. Denn geht man so vor, werden zur Bestimmung des im Wege der Ausgleichszahlung maximal einzahlbaren Betrags nämlich für die Zeit bis zum Rentenbeginn Einzahlungen in Höhe des Höchstbeitrags angenommen; der im Wege der Ausgleichszahlung einzahlbare Maximalbetrag fällt damit entsprechend höher aus (ob man diesen dann vollständig ausschöpfen will, kann man später immer noch entscheiden).
2. Wenn man für 12 Monate den Höchstbeitrag einzahlt, hat man bereits freiwillige Beiträge in Höhe von rund 15.400 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei der Entscheidung, wie viel Geld man dann zusätzlich noch im Wege der Ausgleichszahlung einzahlen möchte, sollte man schauen, dass man den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nicht überschreitet. Da bei der Ausgleichszahlung jedoch Ratenzahlung möglich ist, sollte dies kein Hindernis sein.
Wenn ich Einzelunternehmer bin und meine Frau in abhängiger Beschäftigung habe ich die Möglichkeit, bei meiner Frau familienversichert zu sein. Allerdings nur bis zu einer sehr geringen Gewinnhöhe von etwa 550€ im Monat, darüber hinaus muß ich selber Krankenversicherungsbeiträge leisten, die sehr schnell sehr teuer werden können- bis über 900€ im Monat.
Ich weiß das man als Einzelunternehmer die freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse Gewinn- und damit steuermindernd Gegenrechnung darf. Aber mindern diese auch den Gewinn aus Sicht der Krankenkasse, um dort meine Beiträge drücken zu können?
Nun bin ich weder Experte im Steuerrecht noch im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - nach meinem Verständnis können Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bei der Einkommensteuererklärung jedoch als Altersvorsorgeaufwendungen und damit als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, reduzieren allerdings nicht den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit - und dieser ist nach meinem Verständnis entscheidend für die Frage, ob man sich familienversichern kann oder nicht. Bei Arbeitnehmern zählt an dieser Stelle ja auch das Brutto-Einkommen (abzüglich Werbungskosten), nicht jedoch abzüglich der Beiträge zur Rentenversicherung. Quelle: www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696
@@rentenfuchs danke für die Info, das bringt mich immerhin zu neuen Infos und Überlegungen.
Mmmh, demnach zahle ich von meinem bereits versteuerten Geld in die Rentenkasse ein, damit meine Rente im Anschluss zum Teil nochmals versteuert wird?
Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen (Achtung: Höchstbetrag beachten); das Geld ist bei Einzahlung dann also defacto unversteuert und wird erst bei der Auszahlung der Rente versteuert. Da der Grenzsteuersatz zum Einzahlungszeitpunkt häufig deutlich höher liegt als bei Auszahlung der Rente, lässt sich durch die Einzahlung abhängig vom Einzelfall sogar der ein oder andere Euro an Steuern sparen.
Geht's noch?
Hängt davon ab: Die Möglichkeit zur Ausgleichszahlung besteht - sofern man seine Altersrente mit Abzügen in Anspruch nimmt - bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Personen, die vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen können - also über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - können ab dem Zeitpunkt keine Rentenabschläge mehr ausgleichen, ab dem Sie die abschlagsfreie Rente erhalten können.
Für das geld kauf ich mir lieber aktien da ist meine kohle sicherer angelegt mit einer jährlichen dividente
Das ist auch Ihr gutes Recht! Ob man zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, anderweitig vorsorgen oder sein Geld lieber ausgeben möchte, kann man (zum Glück) noch selbst entscheiden. Die mögliche Rendite ist bei einem Aktieninvestment natürlich (deutlich) höher als bei zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Hier muss man wohl nicht diskutieren. Dass das Geld bei einem Aktieninvestment jedoch auch sicherer angelegt ist, würde ich persönlich so nicht unterschreiben. Dividenden können gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden, Aktienkurse können fallen und Unternehmen sogar gänzlich wertlos werden (Stichwort: Wirecard). Die Wahrscheinlichkeit, dass die gesetzliche Rente keine Leistungen mehr erbringt, halte ich persönlich hingegen für äußerst gering. Dass das Aktieninvestment nicht bis Lebzeitende reicht, bei guter Streuung auch für eher unwahrscheinlich, jedoch alles andere als ausgeschlossen. Wie man sich aber letztlich entscheidet, hängt dann von der individuellen Lebenssituation und den persönlichen Risikopräferenzen ab...
@@rentenfuchs habe schon seit 20 jahren basf aktien und habe es bis heute nicht bereut
@@uwereich6932 Solange noch etwas Zeit bis zum Renteneintritt ist, würde ich auch auf jeden Fall ein Investment am Kapitalmarkt empfehlen; bin aber eher der Freund einer breiten Streuung - also mehr als ein Unternehmen und am besten auch nicht nur solche aus Deutschland.
Das Geld lege ich mir lieber unters Kopfkissen.
Mir persönlich wären die Inflationsverluste beim "Geld unter das Kopfkissen legen" zu hoch...kann aber ja zum Glück jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Geld macht bzw. wie er es anlegt. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich eh nicht mit Sicherheit sagen, wie die optimale Form der Anlage aussieht. Dies wird man in der Rückschau wohl erst in 10 oder 20 Jahren bewerten können.
Das lohnt ja gar nicht. Das beste ist sofort austreten und das Geld aufs eigene Konto transferieren.
Inwieweit sich eine zusätzliche Einzahlung lohnt oder nicht, hängt aus meiner Sicht von ganz vielen Faktoren ab, die ich in diesem Beitrag genauer zusammengefasst habe: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/ sowie davon, welches Ziel man mit der Einzahlung verfolgt (Stichwort "lebenslange Rentenzahlung") und was man alternativ mit dem Geld machen würde. Traumrenditen braucht man in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich nicht zu erwarten, im Vergleich zu privaten Rentenversicherung schlägt sich diese aktuell aber recht gut. Kann aber genauso auch jeden verstehen, der sich für einen anderen Weg entscheidet.
Das mit dem "Austreten und das Geld aufs eigene Konto transferieren" wird bei einer Pflichtversicherung eher schwierig, solange Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben...
Was passiert denn, wenn man mehr einzahlt?
Ich gehe davon aus, dass man ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten wird, in dem man über den maximal einzahlbaren Betrag informiert wird - inklusive des Hinweises, dass alle darüber liegenden Beträge zurücküberweisen werden.
@@rentenfuchs Danke für die Info, hab grade die 2. Rate eingezahlt, in 8 Jahren werde ich das dann rausfinden ;)
@@baerlch Du planst also, mehr als den Maximalbetrag einzuzahlen? Dann kannst du in acht Jahren ja mal berichten, wie es gelaufen ist :D
Wichtig noch der Hinweis, von der Einzahlung 2019 (7000,-) gabs noch ca 28,5% über die Steuererklärung zurück
@@baerlch Stimmt! Die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichszahlung als Altersvorsorgeaufwendungen kann die Einzahlung durchaus attraktiv machen, was ich unter anderem in diesem Beitrag auch noch genauer beschrieben habe: www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/
Viel zu kompliziert, wie das gesamte System. Hauptsache die Politiker und Beamten sind abgesichert.
Freiwillig Rentenbeitrag zahlen, damit man ohne Abschlag...irgendwann...in Rente kann?! 56.000 Euro, mein Gott, wer das macht, muss doch mit dem Klammernbeutel gepudert worden sein
Inwieweit sich eine zusätzliche Einzahlung lohnt oder nicht, hängt aus meiner Sicht von ganz vielen Faktoren ab, die ich in diesem Beitrag genauer zusammengefasst habe: www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/ sowie davon, welches Ziel man mit der Einzahlung verfolgt (Stichwort "lebenslange Rentenzahlung") und was man alternativ mit dem Geld machen würde. Traumrenditen braucht man in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich nicht zu erwarten, im Vergleich zu privaten Rentenversicherung schlägt sich diese aktuell aber recht gut. Das Gute ist: Letztlich kann jeder selber entscheiden, ob er zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen möchte oder nicht.
Zweitens kommt alles anderst als man denkt,..das zu eurer komischen Nepper, Schlepper Rente,. ...
Was genau meinen Sie damit?
Die Vermischung der Begrifflichkeit von "Entgeltpunkten" (korrekter Begriff) mit der frei kreierten Begrifflichkeit "Rentenpunkte" (und das auch noch in ein und der selben Berechnung), ist weder sinnvoll noch für Unbedarfte verständlich. Sie hinterlässt keinen qualitativ guten Eindruck.
Der Begriff "Rentenpunkte" ist in der Öffentlichkeit recht gebräuchlich. Mir ist bisher auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass Zuschauern nicht klar war, was sich hinter dem Begriff verbirgt bzw., dass diese durch die Verwendung der Begriffe "Rentenpunkte" und "Entgeltpunkte" verwirrt wurden. Die Empfindungen mögen hier aber auch unterschiedlich sein, weshalb ich Ihnen für den Hinweis danke, dass das Video durch die unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die doch das selbe meinen, für Sie unverständlich geworden ist.
Ausgleichszahlung , hä , das lohnt sich nicht,fertig,Kann man auch nicht schön reden.
Aktuell lohnt sich die Einzahlung in die gesetzliche Rente meist weit mehr als private Rentenversicherungen. Wie genau das mit der Rendite ausschaut, habe ich versucht, in diesem Beitrag genauer zu berechnen (soweit dies denn möglich ist):www.rentenfuchs.info/rentenabschlaege-ausgleichen/