Hinweisgeberschutzgesetz - Infos für Arbeitgeber

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  • Опубликовано: 5 сен 2024
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz ist beschlossene Sache. Es wird noch 2023 in Kraft treten. Wer es nicht umsetzt, obwohl er müsste, dem drohen bis zu 20.000 € Bußgeld.
    Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Website:
    ➡️ www.ra-wittig....
    Wittig Ünalp ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung - 7 Standorte mit 20 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie über 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten insgesamt.

Комментарии • 6

  • @janmorbitzer7351
    @janmorbitzer7351 Год назад +1

    Vielen Dank für euer super Video, jetzt habe ich nur noch die Frage was davon muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden?

  • @masterjohn6994
    @masterjohn6994 10 месяцев назад +1

    Perfekt die Mitarbeiter bespitzeln sich gegenseitig und bei Verdacht taucht die privat Polizei auf für nur 280€ pro Stunde 😂
    Wer will den da noch Chef sein?

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  10 месяцев назад

      Unsere Idee war’s nicht mit dem Hinweisgeberschutzgesetz - aber wenn’s schon mal da ist sollten sich externe um die Hinweise kümmern und nicht Herr Müller, Hausmeister, um Anzeigen wegen sexueller Übergriffe des Prokuristen, oder?