Vielen Dank! Habe die letzten Tage abwechselnd mit dem Gewerbe- und dem Finanzamt telefoniert, wo mir keiner sagen konnte, was zu tun ist. Dein Video hat mir grad einen riesen Knoten im Kopf gelöst. :)
Großartig, vielen Dank, Herr Müller, für diesen ersten Einblick. Falls eine kleine Rückfrage möglich ist: wenn ich als Freiberuflerin (in der KSK) einen neuen Etsy-Shop eröffnen möchte, um Produkte mit meiner Kunst zu verkaufen, färbt das dann automatisch auf meine Freiberuflichkeit ab? Auch im Falle der buchhalterischen Trennung? Zweite Frage, nehmen Sie Klienten aus ganz D auf?
Hey Claas-Peter, danke für das tolle Erklärvideo. Toll gemacht. Ich hätte auch noch eine spezielle Frage zu meinem Fall. Würde mich sehr über eine Antwort freuen :) Folgendes Problem. Mein Kunde benötigt eine Rechnung von mir mit einer Berliner Adresse, um Fördungsgelder zu erhalten. Leider ist mein Gewerbe in Stuttgart gemeldet, weshalb ich eine Stuttgarter Adresse eingeben muss bei meinen Rechnungen. Jetzte zu meinen Fragen: - Kann ich ein weiteres Gewerbe in Berlin anmelden, mit der selben Tätigkeit (Mediendesigner/Visuell Effects Artist)? Das wäre der Idealfall, da ich eigentlich meine Stuttgarter Adresse weiter benötige, aus den selben Gründen die meine Kunden in Stuttgart haben. - Oder kann ich ggf. mein bestehendes Gewerbe eine weiter Adresse anmelden? - Oder müsste ich mein bestehendes Gewerbe nach Berlin ummelden? Es geht mir nur darum, dass ich auf der Rechnung eine Berliner oder Stuttgart Adresse angeben kann (je nachdem mit welchem Kunde ich arbeite). Ich selber lebe in Berlin und würde an die selbe Adresse mein Gewerbe dann auch anmelden wollen. Ich hoffe du kannst mir hierzu weiter helfen. Freue mich von dir zu hören. Cheers, Emil
Hallo und vielen Dank Herr Claas-Peter Müller vielen Dank für die Infos. Ich habe eine Frage, würde mich freuen falls sie mir eine Antwort geben könnten. Ich bin aktuell als Freiberufler (Ersthelfer) tätig und verdiene nur den Grundfreibetrag und möchte jetzt ein Gewerbe eröffnen und meine Frage ist kann ich auch im Gewerbe den sogenannten Grundfreibetrag verdienen oder summiert es sich zusammen ? Mit freundlichem Gruß Gerald Gees
Sehr gutes Video! Vielen Dank! Eine Frage noch: Ist es möglich, beim Finanzamt zwei unterschiedliche freiberufliche Selbstständigkeiten anzumelden und für beide die Kleinunternehmerregelung zu nutzen? Z. B. Nummer 1 als Ingenieur/Architekt und Nummer 2 als Autor?
Hallo, zwei unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten können ebenso angemeldet werden. Unternehmer sind Sie bei Einzelunternehmen jedoch auch nur einmal. D.h. die Summe der eigentlich steuerpflichtigen Umsätze aus beiden freiberuflichen Tätigkeiten ist für die Prüfung der Kleinunternehmergrenze heranzuziehen. MfG Müller
Verständlich erklärt! Danke! Aber wie genau verhält sich das, wenn mein Hauptgewerbe jetzt eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit ist z. B. Versicherungsmakler und ich nun noch ein Gewerbe (Handel) öffnen will, das ja Umsatzsteuerpflichtig ist. Der Gewinn allerdings gering sein wird (Würde als Kleinunternehmen durchgehen). Vorläufig frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Hallo NicoPloch, Einzelunternehmer gelten mit allen ihren Betrieben als 1 Unternehmer. Alle Umsätze werden gesamt betrachtet. BIeibt die Summe aller ust-pflichtigen Umsätze unter 22.000€, kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. MfG Müller
Ich betreibe eine Gaststätte, die Ich aber auch für Events vermiete bzw. geschlossene Gesellschaften für kleinere Veranstaltungen anbiete. Wir haben damit begonnen die Gaststätte für diese Events zu dekorieren und erhalten verstärkt Anfragen unsere Dekorationen auch außerhalb der Gaststätte zu vermieten/bereitzustellen und auch aufzubauen. Wäre das Eröffnen eines zweiten Gewerbes für unsere 'Dekotätigkeit' sinnvoll? Vielen Dank für Ihre informativen Videos!! Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
Hallo, danke für das gute Video! Habe ich richtig verstanden, dass wenn ich Physiotherapeut bin (Freiberuflich ohne Ust. Und zusätzlich Wellness Dienstleistungen mit 19% Ust.) und zusätzlich in meiner Praxis Artikel (mit Ust) verkaufen möchte, dann 2 Gewerbe haben muss? Wie würde es sich Verhalten, wenn für Hausbesuche ein Kfz gebraucht wird und man die Ust. geltend machen möchte? Vielen lieben Dank! Habe gleich den Kanal abonniert 😊
Freiberuflichkeit und Gewerblichkeit vermengen, sollte man nicht, da dann alles gewerblich werden kann. Verschiedene Gewerbe können zusammengefasst werden. Eine Trennung sichert aber 2 x den Gewerbesteuerfreibetrag.
Die Kosten für den PKW müssen aufgeteilt werden. Wahrscheinlich nach dem Verhältnis der Umsätze. Oder ein Fahrtenbuch führen und nach den tatsächlichen gefahrenen Kilometern für die Bereiche. Die USt genauso.
Hallo Herr Müller, tolles informatives Video! Eine Frage: Ich bin Freiberufler und habe ein kleines Nebengewerbe, mir wurde nur eine Steuernummer für beides zugeteilt. Muss ich nun die Anlage S und G ausfüllen und reicht es nur eine EÜR zu machen, wo ich Gewerbebetrieb angebe? Eine Vermengung spielt keine Rolle, da ich sowieso Kleinunternehmer bin und bleiben werde, also keine Gewerbesteuer. Ich freue mich auf eine Antwort!
Wenn der gesamte Gewinn unter 24.500 eur bleibt spielt es praktisch keine Rolle. Dann aber nur die Anlage G. Wenn auch Anlage S, dann muss auch eine zweite Anlage EÜR gemacht werden.
Super Video danke dafür. Hätte auch eine Frage, und zwar Mein Vater betreibt eine indoor Fussballhalle mit einem kleinen Gastro Bereich, und er möchte einen Eiswagen noch betreiben. Meine Frage jetzt, muss er dann ein zweites Gewerbe eröffnen oder kann es sein Gewerbe erweitern ?
Hallo, ich habe eine UG gegründet. Meine Frage ist kann ich eine Tochterfirma gründen die keine Gesellschaft ist bzw. Kann diese UG unter einem anderen Namen Geschäfte machen ohne eine weitere Gesellschaft gründen zu müssen? Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert. MfG
Hallo jeram2790, die UG kann mehrere Geschäftsbereiche haben. Dies sollte in der Satzung im Gesellschaftszweck so formuliert sein. Unter anderem Namen jeweils kann die UG nicht agieren. Sie kann aber die beiden Geschäftsbereiche separat durchführen.
Hallo stefanjanzen8786, was Sie sagen, ist grundsätzlich richtig. Es kann aber in vielen Fällen nicht die komplette Gewerbesteuer gegen die Einkommensteuer angerechnet werden. Angerechnet wir ja nur das 400fache des GewStMessbetrags. Die Gewerbesteuer liegt aber oft weit über 400%, so dass man u.U. auf GewSt sitzen bleibt... MfG Müller
Hallo 🖐 ich Betreibe gewerbe als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG und möchte noch zusätzlich Kurzgeschichten mit animationen auf youtube teilen, meine Frage ist geht es mit meine Gewerbe und wie ist es mit der Steuer? Dankeschön.
Die Kleinunternehmerumsätze betreffen alle Umsätze. Also auch die RUclips-Einnahmen. Alles muss also addiert werden zur Kontrolle, ob die Grenze überschritten ist.
Super nervig wenn man als Einzelunternehmer für jede Tätigkeit eine eigene Steuernummer braucht. Ich mache eigentlich E-Commerce. Habe aber jetzt erweitert auf Unternehmensberatung und "Hausmeister Service" (Weil Gewerbeamt keine passende Begriffe für Kurzzeitvermietungsverwaltung für Eigentümer hat lol). Jetzt muss ich für jeden Bereich eine eigene Steuernummer, Buchhaltung und EÜR machen, obwohl ich eigentlich alles über ein Geschäftskonto mache... warum kann man das nicht einfach unter einem Dach zusammenfassen?
@@cpm_steuerberater Also beim Finanzamt sagte man mir, dass ich zwecks Steuernumnern nur bei ähnlichen und passenden Tätigkeiten diese unter einem Gewerbe führen kann, wenn’s thematisch nicht passt, muss ich eine weitere Steuernummer nehmen. Beim Gewerbeamt ist wiederum nur ein Gewerbe mit verschiedenen Bereichen
Super Erklärung! Hat gerade einiger meiner Fragezeichen gelöst. Vielen Dank! :)
sehr gut
Absolut TOP. Besten Dank!
Danke sehr.
Ich bin erst bei der Hälfte des Videos aber kann jetzt schon erkennen herzlichsten vielen Dank für die wertvollen Informationen, Grüße
Das freut mich sehr!
Vielen Dank! Habe die letzten Tage abwechselnd mit dem Gewerbe- und dem Finanzamt telefoniert, wo mir keiner sagen konnte, was zu tun ist. Dein Video hat mir grad einen riesen Knoten im Kopf gelöst. :)
Herrlich
Ja, Hier auch 😊
Großartig, vielen Dank, Herr Müller, für diesen ersten Einblick. Falls eine kleine Rückfrage möglich ist: wenn ich als Freiberuflerin (in der KSK) einen neuen Etsy-Shop eröffnen möchte, um Produkte mit meiner Kunst zu verkaufen, färbt das dann automatisch auf meine Freiberuflichkeit ab? Auch im Falle der buchhalterischen Trennung? Zweite Frage, nehmen Sie Klienten aus ganz D auf?
Wenn die Gewinnermittlungen getrennt ermittelt werden, färbt die Gewerblichkeit nicht ab. Wir betreuen deutschlandweit digital. MfG
Danke
gern
Hey Claas-Peter, danke für das tolle Erklärvideo. Toll gemacht.
Ich hätte auch noch eine spezielle Frage zu meinem Fall. Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)
Folgendes Problem. Mein Kunde benötigt eine Rechnung von mir mit einer Berliner Adresse, um Fördungsgelder zu erhalten. Leider ist mein Gewerbe in Stuttgart gemeldet, weshalb ich eine Stuttgarter Adresse eingeben muss bei meinen Rechnungen.
Jetzte zu meinen Fragen:
- Kann ich ein weiteres Gewerbe in Berlin anmelden, mit der selben Tätigkeit (Mediendesigner/Visuell Effects Artist)? Das wäre der Idealfall, da ich eigentlich meine Stuttgarter Adresse weiter benötige, aus den selben Gründen die meine Kunden in Stuttgart haben.
- Oder kann ich ggf. mein bestehendes Gewerbe eine weiter Adresse anmelden?
- Oder müsste ich mein bestehendes Gewerbe nach Berlin ummelden?
Es geht mir nur darum, dass ich auf der Rechnung eine Berliner oder Stuttgart Adresse angeben kann (je nachdem mit welchem Kunde ich arbeite).
Ich selber lebe in Berlin und würde an die selbe Adresse mein Gewerbe dann auch anmelden wollen.
Ich hoffe du kannst mir hierzu weiter helfen.
Freue mich von dir zu hören.
Cheers,
Emil
Hallo, wenn du zwei Standorte hast, kannst du auch die beiden Standorte auf den Rechnungen angeben.
Hallo und vielen Dank Herr Claas-Peter Müller vielen Dank für die Infos. Ich habe eine Frage, würde mich freuen falls sie mir eine Antwort geben könnten. Ich bin aktuell als Freiberufler (Ersthelfer) tätig und verdiene nur den Grundfreibetrag und möchte jetzt ein Gewerbe eröffnen und meine Frage ist kann ich auch im Gewerbe den sogenannten Grundfreibetrag verdienen oder summiert es sich zusammen ?
Mit freundlichem Gruß
Gerald Gees
Hallo, alles wird addiert. Den Grundfreibetrag gibt es nur einmal.
@@cpm_steuerberater 🙏🌷
Sehr gutes Video! Vielen Dank!
Eine Frage noch:
Ist es möglich, beim Finanzamt zwei unterschiedliche freiberufliche Selbstständigkeiten anzumelden und für beide die Kleinunternehmerregelung zu nutzen? Z. B. Nummer 1 als Ingenieur/Architekt und Nummer 2 als Autor?
Hallo, zwei unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten können ebenso angemeldet werden. Unternehmer sind Sie bei Einzelunternehmen jedoch auch nur einmal. D.h. die Summe der eigentlich steuerpflichtigen Umsätze aus beiden freiberuflichen Tätigkeiten ist für die Prüfung der Kleinunternehmergrenze heranzuziehen. MfG Müller
Verständlich erklärt! Danke! Aber wie genau verhält sich das, wenn mein Hauptgewerbe jetzt eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit ist z. B. Versicherungsmakler und ich nun noch ein Gewerbe (Handel) öffnen will, das ja Umsatzsteuerpflichtig ist. Der Gewinn allerdings gering sein wird (Würde als Kleinunternehmen durchgehen).
Vorläufig frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Hallo NicoPloch, Einzelunternehmer gelten mit allen ihren Betrieben als 1 Unternehmer. Alle Umsätze werden gesamt betrachtet. BIeibt die Summe aller ust-pflichtigen Umsätze unter 22.000€, kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. MfG Müller
Ich betreibe eine Gaststätte, die Ich aber auch für Events vermiete bzw. geschlossene Gesellschaften für kleinere Veranstaltungen anbiete. Wir haben damit begonnen die Gaststätte für diese Events zu dekorieren und erhalten verstärkt Anfragen unsere Dekorationen auch außerhalb der Gaststätte zu vermieten/bereitzustellen und auch aufzubauen. Wäre das Eröffnen eines zweiten Gewerbes für unsere 'Dekotätigkeit' sinnvoll?
Vielen Dank für Ihre informativen Videos!!
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
Hallo Mutlu, das schafft Ihnen die Möglichkeit eines zweiten Freibetrags für die Gewerbesteuer. Mfg Müller
Hallo, danke für das gute Video! Habe ich richtig verstanden, dass wenn ich Physiotherapeut bin (Freiberuflich ohne Ust. Und zusätzlich Wellness Dienstleistungen mit 19% Ust.) und zusätzlich in meiner Praxis Artikel (mit Ust) verkaufen möchte, dann 2 Gewerbe haben muss? Wie würde es sich Verhalten, wenn für Hausbesuche ein Kfz gebraucht wird und man die Ust. geltend machen möchte?
Vielen lieben Dank! Habe gleich den Kanal abonniert 😊
Freiberuflichkeit und Gewerblichkeit vermengen, sollte man nicht, da dann alles gewerblich werden kann. Verschiedene Gewerbe können zusammengefasst werden. Eine Trennung sichert aber 2 x den Gewerbesteuerfreibetrag.
Die Kosten für den PKW müssen aufgeteilt werden. Wahrscheinlich nach dem Verhältnis der Umsätze. Oder ein Fahrtenbuch führen und nach den tatsächlichen gefahrenen Kilometern für die Bereiche. Die USt genauso.
Hallo Herr Müller,
tolles informatives Video!
Eine Frage: Ich bin Freiberufler und habe ein kleines Nebengewerbe, mir wurde nur eine Steuernummer für beides zugeteilt. Muss ich nun die Anlage S und G ausfüllen und reicht es nur eine EÜR zu machen, wo ich Gewerbebetrieb angebe? Eine Vermengung spielt keine Rolle, da ich sowieso Kleinunternehmer bin und bleiben werde, also keine Gewerbesteuer. Ich freue mich auf eine Antwort!
Wenn der gesamte Gewinn unter 24.500 eur bleibt spielt es praktisch keine Rolle. Dann aber nur die Anlage G. Wenn auch Anlage S, dann muss auch eine zweite Anlage EÜR gemacht werden.
Super Video danke dafür.
Hätte auch eine Frage, und zwar Mein Vater betreibt eine indoor Fussballhalle mit einem kleinen Gastro Bereich, und er möchte einen Eiswagen noch betreiben. Meine Frage jetzt, muss er dann ein zweites Gewerbe eröffnen oder kann es sein Gewerbe erweitern ?
Hallo, er kann auch einfach sein Gewerbe erweitern. Mehrere Gewerbe machen aber mehrere Gewerbesteuerfreibeträge möglich.
Hallo, ich habe eine UG gegründet. Meine Frage ist kann ich eine Tochterfirma gründen die keine Gesellschaft ist bzw. Kann diese UG unter einem anderen Namen Geschäfte machen ohne eine weitere Gesellschaft gründen zu müssen? Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert. MfG
Hallo jeram2790, die UG kann mehrere Geschäftsbereiche haben. Dies sollte in der Satzung im Gesellschaftszweck so formuliert sein. Unter anderem Namen jeweils kann die UG nicht agieren. Sie kann aber die beiden Geschäftsbereiche separat durchführen.
Hallo, aber die Gewerbesteuer wird doch auf die Einkommensteuer angerechnet. Was macht es für ein Sinn einen 2. Freibetrag zu erhalten?
Hallo stefanjanzen8786, was Sie sagen, ist grundsätzlich richtig. Es kann aber in vielen Fällen nicht die komplette Gewerbesteuer gegen die Einkommensteuer angerechnet werden. Angerechnet wir ja nur das 400fache des GewStMessbetrags. Die Gewerbesteuer liegt aber oft weit über 400%, so dass man u.U. auf GewSt sitzen bleibt... MfG Müller
@@cpm_steuerberater okay. Bei uns liegt er bei 350. also macht es keinen Sinn denke ich.
Wo und wie ordne ich ein Leasingauto wenn ich einmal freiberuflich bin und einmal gewerbe habe?
Danke
Hallo, die Kosten können Sie anteilig zuordnen entsprechend der geleisteten Kilometer pro Betrieb. Das erfordert entsprechende Aufzeichnungen. MfG
Hallo 🖐 ich Betreibe gewerbe als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG und möchte noch zusätzlich Kurzgeschichten mit animationen auf youtube teilen, meine Frage ist geht es mit meine Gewerbe und wie ist es mit der Steuer? Dankeschön.
Die Kleinunternehmerumsätze betreffen alle Umsätze. Also auch die RUclips-Einnahmen. Alles muss also addiert werden zur Kontrolle, ob die Grenze überschritten ist.
Wird die Einkommenssteuer auch getrennt bei 2 freiberuflichen Gewerben? Also jeweils 2x der Grundfreibetrag?
Nein, in der Einkommensteuer wird alles nur zusammengefasst. Den Grundfreibetrag gibt es nur einmal.
@@cpm_steuerberater Vielen Dank für die Antwort!
Super nervig wenn man als Einzelunternehmer für jede Tätigkeit eine eigene Steuernummer braucht. Ich mache eigentlich E-Commerce. Habe aber jetzt erweitert auf Unternehmensberatung und "Hausmeister Service" (Weil Gewerbeamt keine passende Begriffe für Kurzzeitvermietungsverwaltung für Eigentümer hat lol). Jetzt muss ich für jeden Bereich eine eigene Steuernummer, Buchhaltung und EÜR machen, obwohl ich eigentlich alles über ein Geschäftskonto mache... warum kann man das nicht einfach unter einem Dach zusammenfassen?
Sie können auch einen Gewerbebetrieb haben mit verschiedenen Bereichen.
@@cpm_steuerberater Also beim Finanzamt sagte man mir, dass ich zwecks Steuernumnern nur bei ähnlichen und passenden Tätigkeiten diese unter einem Gewerbe führen kann, wenn’s thematisch nicht passt, muss ich eine weitere Steuernummer nehmen. Beim Gewerbeamt ist wiederum nur ein Gewerbe mit verschiedenen Bereichen