Reicht Blaulicht ohne Martinshorn? (Sonderrechte, Wegerechte, Sondersignal laut StVO bei Feuerwehr)

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  • Опубликовано: 25 окт 2024

Комментарии • 358

  • @feuerwehrleben
    @feuerwehrleben  Год назад +7

    Hol Dir hier den Dachaufsetzer ➡ shop.feuerwehrleben.de/products/dachaufsetzer-feuerwehr-im-einsatz (Werbung)

    • @theonlyfridge8376
      @theonlyfridge8376 Год назад +1

      Manche Feuerwehren verbieten die Nutzung von Dachaufsätzern und co.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      @@theonlyfridge8376 Ah danke, hast Du mal ein Beispiel?

    • @coolcarver
      @coolcarver Год назад +1

      Würde hier mal noch folgendes in den Raum werfen: Wer führt die Einsatzkraft, die mit dem Privat PKW nachkommt?

    • @OK-dx3kg
      @OK-dx3kg Год назад

      @@coolcarver eigentlich sollten FF Leute nicht mit dem Privat PKW direkt zum Einsatz kommen. Normalerweise ist er ja erstmal keinem Fahrzeug zugeordnet. Eigentlich ist für Ihn der Gruppenführer zuständig.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      @@coolcarver Hallo Markus, es geht gar nicht darum, dass die Einsatzstelle angefahren wird. Ich habe den Dachaufsetzer auf dem Weg zum Feuerwehrhaus genutzt.

  • @vonHammersmarck
    @vonHammersmarck Год назад +23

    Ein NotSan hier, seit 12 Jahren im RD, ländlich und mittelstädtisch. Ich bin genau Deiner Meinung. Ohne Verkehrsteilnehmer auf der Straße, von denen ich „freie Bahn“ fordern könnte, bleibt das Horn aus, tags wie nachts. An kleine Rechts-vor-links-Kreuzungen kann man nachts auch im Schrittempo und Bremsbereitschaft heran rollen. Auf der Landstraße ist auf die Entfernung eh die wohldosierte Lichthupe effektiver.
    Ich lasse nachts bei Eigenblendung - blöde nicht-dimmbare LED-Monster oben und vorn - sogar das Blaulicht aus und schalte es nur ein, wenn ich die vorher freigegebenen Sonderrechte auch wirklich nutze. Es gibt nichts nervigeres als auf der Autobahn fast zu krampfen, weil es hundertfach von den Schildern widerspiegelt.
    Wie immer alles nach gutem Menschenverstand, Berufs- und Fahrerfahrung eben 😉

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад +2

      Lichthupe wäre ich Vorsichtig, da man - rein rechtlich - schnell im Bereich der Nötigung ist.
      Ja, Blaulicht kann massiv blenden. Da hilft es oftmals schon, die Frontblitzer abzuschalten. 😊

    • @vonHammersmarck
      @vonHammersmarck Год назад

      @@rob9514 Das stimmt, deshalb die Lichthupe nur eins-, zweimal ziehen zum Aufmerksammachen und kein Dauerfeuer. Aktuell nutze ich auch gerne den Powerblitzer auf dem Dach, der wirkt wie blaue Lichthupe 😅

    • @rubberduck4966
      @rubberduck4966 Год назад +4

      Nachts um drei ohne Autos auf der Straße am besten in einer Häuserschlucht das Horn einschalten kann auch dazu führen dass die Kollegen vom Rettungsdienst auch noch ausrücken müssen weil Opa Heinz mit Herzinfarkt ausm Bett gefallen ist.
      Zudem es sicher auch nicht gut ist sich als Feuerwehr mit den Anwohnern zu verscherzen, man möchte doch einmal im Jahr ein schönes Feuerwehrfest veranstalten können und neue Kammeraden anwerben. Schwierig wenn man vorher der halben Stadt tierisch auf den Senkel gegangen ist mit unnötigem Krach.
      Dazu kommt noch: je inflationärer solche Signale verwendet werden desto weniger interessierts den "Normalbürger". "Abstumpfungseffekt". Daher: Wo es nötig ist: natürlich auch benutzen, aber wenn nicht (mehr) nötig eben nicht. Augenmaß ist angesagt. Ich bin sehr froh darüber dass der Rettungsdienst des nahegelegenen Krankenhauses in 99,9% der Fälle bei uns nur mit Blaulicht aber nicht mit Horn durch den Ort fährt sonst würd ich mindestens jede 2. Nacht ausm Bett fallen. Bei uns im Ort ist aber auch Nachts absolut nix los auf der Straße, da wäre keiner zu verscheuchen oder so. Ortskenntnis der Fahrer ist hier sehr hilfreich.

  • @Schlassenracht
    @Schlassenracht Год назад +19

    Teils fast wortgleich halte ich (Beruf: Polizist - Hobby #1: Feuerwehr) auch immer meine Dienstunterrichte in der Feuerwehr zu dem Thema Sonderrechte und Sondersignale. Sehr gut aufbereitet!

  • @Firescue112
    @Firescue112 Год назад +8

    Hervorragend zusammengefasst! Vielen Dank für den informativen Beitrag 😊

  • @manfreddietrich9028
    @manfreddietrich9028 Год назад +21

    Gute Info von dir. Das größte Problem, ist meiner Meinung nach, die Fahrt zum Feuerwehrhaus im Einsatzfalle. Was ich da in meiner 49 Jahre langen aktiven Zeit gesehen habe ist Wahnsinn. Sowohl von einigen Aktiven - als auch von den anderen Verkehrsteilnehmern. Bemerkung: Der Dachaufsetzer fürs Privatauto ist ein Muss. Die 10 Minutenfrist setzt die Wehrmitglieder, vielleicht auch im Unterbewußtsein, unter Druck. Vielleicht kannst du mal etwas über die schwierigen Anfahrten und "Rechte" mit dem Privat-PKW zum Depot sagen. DANKE!!!

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +8

      Danke für den Themenvorschlag, da werde ich was dazu machen 👍

    • @s1lanc98
      @s1lanc98 Год назад +1

      Bei mir in der Wehr ist der Dachaufsetzer meines Wissens "verboten" oder zumindesr unerwünscht.

    • @manfreddietrich9028
      @manfreddietrich9028 Год назад +3

      @@s1lanc98 Meiner Ansicht nach muss ein aktives Feuerwehrmitglied, vorausgesetzt er oder sie hat auch den entsprechenden Ausbildungsstand, einen Dachaufsetzer zu nutzen. Dieser Aufsetzer teilt dem Umfeld und auch anderen Orginationen (z. B. Poizei) mit das man für eine wichtige Tätigkeit unterwegs ist. Ein Verbot dieses Aufsetzers ist unsinnig!!!

    • @ronald3690
      @ronald3690 Год назад +2

      Und warum fahren alle wie die verrückten zum Feuerwehrhaus? Weil sie die geilen Plätze auf den Autos haben wollen. Seid ruhig alle mal ehrlich zu euch selbst.

    • @backfishde4066
      @backfishde4066 Год назад

      ​@@ronald3690stimmt, aber die wo so heiß drauf sind n guten Platz zu bekommen sind auch die Motiviertesten und die, die im Einsatz auch am meisten leisten dadurch, meine Meinung

  • @EnjoyFirefighting
    @EnjoyFirefighting Год назад +9

    sind das wirklich Einsatzkräfte, die im Dienst Einsatzfahrzeuge bewegen, die solche Kommentare schreiben?
    1. Nein, auch unter Verwendung des Horns ist man im Fall eines Unfalls nicht sicher vor einer Teilschuld
    2. Die StVO besagt zwar, dass man sein "Wegerecht" (absichtlich in Anführungsstrichen weil der Begriff in der StVO so nicht fällt) nur unter Verwendung von Blaulicht und Sondersignal gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich machen kann, man kann sich das Recht aber nicht erzwingen und dazu kommt noch, dass die StVO nicht vorschreibt, dass man sein Recht wahrnehmen müsse!
    3. Ich brauche kein Blaulicht um mein Sonderrecht kenntlich zu machen. Wie du bei Minute 5 schon sagst, da ist das Kapitel Sonderrechte abgefrühstückt. So habe ich beispielsweise auch dann meine Sonderrechte, wenn mein Einsatzfahrzeug an der Einsatzstelle auf der Straße, im Parkverbot oder sonst irgendwo steht/parkt, ggf. gar die Straße blockiert. Dazu braucht es kein Blaulicht. Man stelle sich nur mal vor, jeder KTW würde beim Krankentransport mit Blaulicht an der EInsatzstelle stehen müssen, das wäre vollkommen realitätsfern
    4. richtig: ist kein Verkehrsteilnehmer da, dem gegenüber ich mein Recht durch Verwendung des Sondersignals kenntlich machen könnte, dann habe ich durch die Verwendung meines Sondersignals absolut keinen Mehrwert. Beispielsweise auf einer leeren, gut einsehbaren Straße, ohne jegliche Kreuzungen von wo aus eine Gefahr kommen könnte. Selbst wenn die Straße nicht leer ist, aber der erkennbare Verkehr keinerlei Behinderung oder Einschränkung für mich darstellt (z.B. weil nur Gegenverkehr) habe ich praktisch keinen Grund das Sondersignal zu nutzen. Ebenso wenig, wenn ich zwar mit meinem EInsatzfahrzeug auf beispielsweise einer mäßig stark befahrenen Autobahn unterwegs bin, ich aber durch die eigene technische Geschwindigkeitsbegrenzung das langsamte KFZ im fließenden Verkehr bin und mich alle anderen überholen. Wozu sollte ich da bitte das Sondersignal nutzen?
    5. es gibt Situationen, wo die Einsatzfahrt ohne Horn und nur mit Blaulicht gar sinnvoll ist, beispielsweise in einer einspurigen Baustelle in welche die Verkehrsteilnehmer schlichtweg keinen Platz schaffen können, selbst wenn sie wollten
    6. Sondersignal ist kein Wundermittel! Man muss sich bewusst sein, dass nicht jedes Einsatzfahrzeug gleich gut wahrgenommen werden kann, sei es visuell oder akustisch. Auch das Presslufthorn ist kein Wundermittel welches alle Probleme beseitigt. Bestes Beispiel ist das bisherige Bayern NEF: das E-Horn ist im Grill platziert und strahlt nach vorne ab. Das Presslufthorn hingegen ist zwischen dem linken Kotflügel und dem linken Vorderrad so verbaut, dass es senkrecht nach unten (zur Straße hin) ausgerichtet ist. Dazu wurden zusätzlich Löcher in die Plastikverkleidung des Unterbodens geschnitten. Was ist der Effekt: auf große Distanz ist das E-Horn gar BESSER zu hören als das Presslufthorn, während dem Fahrer des NEF durch die Geräuschkulisse im NEF genau das Gegenteil suggeriert wird "das Presslufthorn ist hier so laut, damit werde ich sicher gehört" ... dem ist aber nicht so. Der Effekt eines falsch oder schlecht eingebauten Presslufthorns wird davon stark beeinträchtigt. Ebenso ist eine unzureichende Wartung des Presslufthornes ebenso ein Faktor der die Wahrnehmbarkeit stark beeinträchtigt
    ABER, ganz im Ernst: MICH WUNDERT ES NICHT dass viele Einsatzkräfte über die rechtliche SItuation nicht bescheid wissen, v.a. die, die ehrenamtlich unterwegs sind und wenige Einsätze fahren (und das ist nicht abwertend gemeint, sondern einfach nur der Umstand!). Deutschland ist eines der wenigen Ländern in denen es zum Führen von Einsatzfahrzeugen keinerlei EInsatzfahrtentraining oder Qualifkationsnachweis bedarf. Nichtmal überspitzt gesagt, sondern ganz der Realität entsprechend (!): es kann ein absoluter Führerscheinneuling ohne jegliche Fahrerfahrung am Lenkrad eines Einsatzfahrzeuges hocken.
    Da sind uns viele andere Länder weit voraus! Womit wird es von vielen Einsatzkräften hierzulande begründet, dass Einsatzfahrtentrainings ohne real vorliegenden Einsatz nicht gemacht werden? "Es sei zu gefährlich" ... ach, aber unerfahrene Leute ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges zu hocken wird dann als sicher empfunden?
    Nehmen wir jetzt mal eine Freiwillige Feuerwehr, Bereitschaft, sonstige ehrenamtliche EInheit wo keiner der Kameraden hauptamtlich woanders, z.B. bei der Berufsfeuerwehr oder Rettungsdienst, tätig ist. Jetzt fahren die mal nur 10 Einsätze im Jahr. Bei den 10 Einsätzen hockt ja auch nicht immer der gleiche am Lenkrad, heißt der einzelne Kamerad ist dann vllt zwei drei mal im Jahr am Steuer. Ja wo soll denn die Sicherheit beim Fahren mit Tatütablau auch bitte herkommen, ohne regelmäßige Einsätze bleibt man da nicht in Übung, man ist es nicht gewohnt, es ist eine besondere Ausnahmesituation. Da kann ich schon irgendwo den Gedankengang nachvollziehen, dass man sich mit dauerhaft eingeschalteten Horn irgendwo sicherer fühlt

    • @vonHammersmarck
      @vonHammersmarck Год назад +1

      Danke dafür, Du sprichst mir aus der Seele!

    • @EnjoyFirefighting
      @EnjoyFirefighting Год назад

      @@vonHammersmarck ich bin froh, dass ich nicht alleine mit dieser Sichtweise bin.
      Da, wo ich es noch am ehesten nachvollziehen kann, ist wenn ich einen ganz frischen Kollegen aufm Auto hab und der noch nie mit Blaulicht unterwegs war, oder erst ganz selten. Wenn ich die dann ein wenig anleite, dann lass ich die sich erstmal auf den Verkehr und ihre eigene Fahrweise konzentrieren und sag denen "kümmert euch nicht ums Sondersignal, lass es einfach mal laufen" ... sobald die bissel sicherer sind, kommt das von ganz alleine, dass die es dann situativ angepasst an die Situation verwenden

    • @robertjung4407
      @robertjung4407 Год назад

      ich weiß nicht ob es in anderen Bundesländern auch so etwas gibt, aber in NRW gibt es den Erlass, dass sich alle BOS Kräfte 1Mal jährlich zu §35 und 38 nachweislich fortbilden müssen, damit hätte man dann zumindest die Theorie mal wieder aufgefrischt

    • @EnjoyFirefighting
      @EnjoyFirefighting Год назад

      @@robertjung4407 wir müssen das (zumindest bei meinem Betreiber in Bayern) auch, das ist aber nur eine banale Online Fortbildung

  • @simon.schwedtke
    @simon.schwedtke Год назад +14

    Danke für diesen fundierten Beitrag. Der Sachverhalt wird leider noch viel zu oft falsch in den Ausbildungen weitergegeben.
    Dennoch möchte ich zur weiteren Lektüre die VwV-StVO nennen.
    Zu §35 StVO:
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.
    Zur Klarstellung: Die Vorschrift besagt nicht, dass dies immer so gemacht werden muss! Der GMV ist stets zu nutzen.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Hallo Simon, vielen Dank, das ist noch ein wichtiger Hinweis 👍

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад

      Wobei es eine ausdrückliche Empfehlung ist. Signalwort: Soll - also sollte dies der Regelfall sein.

    • @simon.schwedtke
      @simon.schwedtke Год назад

      @@rob9514 Dieses hohe Maß an Verbindlichkeit einer Soll-Vorschrift gilt für Gesetzestexte. In Verwaltungsvorschriften hat »soll« dagegen den Charakter einer Beurteilungsrichtlinie von geringerer Verbindlichkeit.

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад

      @@simon.schwedtke Die Verwaltungsvorschrift ist keine Richtlinie, sondern eine Vorschrift. Folglich hat sie sehr wohl Verbindlichkeitscharakter. Die VwV ist nämlich eine Ergänzung zur StVO, wie gewisse Dinge umzusetzen sind, bzw. präzisieren gewisse Regelungen, die die StVO beschreibt.

    • @simon.schwedtke
      @simon.schwedtke Год назад

      @@rob9514 Alles klar, JETZT hab ich den Durchblick. 😂

  • @MustafaDuran-zp2vf
    @MustafaDuran-zp2vf Год назад +7

    Erst mal vielen Dank für die tollen Videos und ausführliche Erklärungen. Mach weiter so . Da ich Kraftfahrer bin und als Angehörige der Feuerwehr hilft mir meine Erfahrung im Straßenverkehr enorm

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Danke für Dein positives Feedback 😊

    • @inesvonkohlenreibach866
      @inesvonkohlenreibach866 Год назад +1

      🖐🏼 *Highfive* Kollege Dieselknecht, ich als Dieselmagt auf nem Kippsattelzug teile Dein Schicksal, öfters 🚒fahren zu müssen, grad wenn in der engen Altstadt was Zeitkritisches ist.

  • @SteffenBanhardt
    @SteffenBanhardt Год назад +5

    Danke fürs Aufdröseln! Ich hatte letzt eine Anfahrt zu einem PSNV-Einsatz mit SoSi nachts um 2 über rund 20km. Unterwegs noch eine Kreis-Führungskraft aufgenommen und wir haben beide festgestellt, dass die allgemeine Anweisung "immer mit Horn" einfach nur Menschen aus dem Schlaf gerissen hätte. Von daher: vor Kreuzungen Horn an, sonst mit Licht und Umsicht sicher angekommen 👍

    • @bratwurstmitsenf1622
      @bratwurstmitsenf1622 Год назад +4

      Zudem bekommt man mit dem Arbeitschutz in Kontakt. Würde man die Lärmbelastung anschauen für die BOS-Mitarbeiter.

    • @inesvonkohlenreibach866
      @inesvonkohlenreibach866 Год назад +1

      ​@@bratwurstmitsenf1622 Man könnte auch 7 zottelige Sozialpädagogen Sternchen innen mit Fahrrädern vorwegradeln lassen, die die Straßenverkehrsteilnehmenden behutsam mit sanften Worten wegquatschen.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Ja das stimmt, mal davon abgesehen, dass es für die Insassen ja auch nicht so der Hit ist, wenn das Horn die ganze Zeit läuft.

    • @nilog8587
      @nilog8587 Год назад

      Nachts um 2 brauch ich auch vor Kreuzungen kein Horn

  • @netzmarathon
    @netzmarathon Год назад +6

    Eine sehr gute Zusammenfassung zur Thematik Einsatzfahrten.
    Zu beachten wäre allerdings noch folgender Absatz aus den „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO“
    Zu § 35 Sonderrechte
    I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.“
    Es handelt sich hierbei zwar nur um eine Empfehlung des Gesetzgebers (das Wort „sollte“ hat keinen bindenden Charakter) aber dennoch gibt es wenig denkbare Einsatzindikationen bei der Feuerwehr, bei denen die Verwendung des Einsatzhorns nicht möglich wäre, sofern die Vorraussetzungen des §38 I gegeben sind.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Danke für Deinen Hinweis 👍. Das ist eine wichtig Ergänzung und wurde auch von einem anderen User in den Kommentaren genannt.

    • @massls.7226
      @massls.7226 Год назад +2

      Das Wort „Sollte“ bringt uns ganz ganz nah an „Muss“, vgl. Hartmund Maurer/Christian Waldhoff: Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Auflage München 2020, § 7 Rn. 11 f.
      Soll-Vorschriften laufen auf verbindliche Vorgaben hinaus, von denen nur im atypischen Einzelfall abgewichen werden darf.

    • @BlackEagleGermany
      @BlackEagleGermany День назад

      @@feuerwehrleben Deshalb wäre ich auch dafür, das es endlich eine bundeseinheitliche Kenntlichmachung beschlossen wird für zb. Freiwillige Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Gerätehaus, genau wegen dieser Verwaltungsvorschrift und weil ein Verkerhsteilnehmer nie weiß, wer darf Sonderrechte in Anpruch nehmen und es wird auch nicht in den Fahrschulen, deren Büchern gelehrt bzw. im Buch oder im Fragenkatalog abgefragt. Wer will das somit als Verkehrsteilnehmer wissen oder verstehen, wenn er das nciht mal durch zufall mitbekomen hat oder das Gesetz gelesen hat. Dies führt mittlerweile sehr oft zu Problemen im öffentlichen Straßenverkehr, wegen unwissenheit und Sheriff spielen. Früher gab es die Probleme komischerweise nicht. In den letzten 5 Jahren wurde ich zwei mal bedrängt, abgedrängt bzw. ausgebremst. Sprich, der andere Verkehrsteilnehmer hat die Sonderrechte unerlaubt in Anspruch genommen um mich zu verfolgen und hat mich ausgebremst und mich blockiert, weil ich nach Alamierung, sogar mit Feuer2 Y(MIG) mit Menschenleben in Gefahr über eine rote Ampel gefahren bin, ohne irgendein Fahrzeug zu nötigen oder zu behindern. Deshalb wünsche ich mir eine bundeseinheitliche Kennzeichnung, egal wie! Es gab mal eine Petition zur Einführung eines grünen Blinklicht´s. Magnet Aufsetzer wurden uns verboten. Weiß auch erhlich gesagt nicht, ob das nicht auch eine Fahrzeugtechnische Veränderung darstellt.

  • @betterunderfire
    @betterunderfire Год назад +6

    Danke! Ich bin diese ewigen Diskussionen so leid. So viele in den freiwilligen Wehren sind so "Das haben wir schon immer so gemacht!!!".. Am besten noch das Horn in der Fahrzeughalle Einschalten und den Kameraden das Trommelfell wegpusten. 😂

    • @inesvonkohlenreibach866
      @inesvonkohlenreibach866 Год назад +2

      Hi🙋🏻‍♀️. In der Fahrzeughalle kurz das Bullhorn betätigen, wirkt nachts zum richtig Wachwerden super 🤭.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +2

      Das kann schon mal passieren, aber bewusst vom Feuerwehrhaus bis zur Einsatzstelle das Horn durchlaufen zu lassen, ist aus meiner Sicht übertrieben.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Da dürfte doch das Adrenalin vom Melder + Weg zum Feuerwehrhaus doch ausreichen 😊

    • @inesvonkohlenreibach866
      @inesvonkohlenreibach866 Год назад

      ​@@feuerwehrleben Nicht bei allen Trödelanern und Schlendrianen. Besonders bei BMA Alarmen nicht.

    • @betterunderfire
      @betterunderfire Год назад

      @@inesvonkohlenreibach866 heyho. gemeine Taktik 😄

  • @moritz2403
    @moritz2403 Год назад +6

    Ich finde es hängt auch davon ab, wie das Bedienfeld der Sondersignalanlage im Fahrzeug verbaut ist, wie oft man das Horn an und aus macht. Bei manchen Lkw von uns ist es oben im Dachbereich, wo normalerweise der Fahrtenschreiber eingebaut ist. Da muss man den Arm und den Blick schon lange abwenden, um da den kleinen 2 auf 2 cm Knopf zu treffen.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Danke für die Ergänzung. Wenn es echt so fummelig ist, wäre ein Fußtaster nicht schlecht. Die sind gerade bei Alleinfahrten hilfreich. Früher war der Schalter ja häufig in der Mittelkonsole, da konnte die Gruppenführerin oder der Gruppenführer auch gut unterstützen.

    • @bratwurstmitsenf1622
      @bratwurstmitsenf1622 Год назад

      ​@@feuerwehrleben Ich nehme gerne die 3er-folge Blaulicht und auf die Hupe drücken, reich ja oft aus um dich bemerkbar zu machen.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@feuerwehrleben Gibt es die Fahrzeuge nicht mehr bei denen das Horn an die Hupe gekoppelt werden konnte?

    • @matthias385
      @matthias385 Год назад +1

      Ist mir bei der Frage auch direkt eingefallen. Doch, das gibts immernoch. Bei eingeschaltetem Blaulicht einfach die Hupe betätigen und du hast 1 Durchgang des Martinhorns.

    • @vonHammersmarck
      @vonHammersmarck Год назад

      @@matthias385 Obwohl ich das gerne getrennt hätte. Manchmal würde ich, bei eingeschaltetem Blicht, gerne ohne 110-dB-Horn nur hupen können. Gerade in kleinen Straßen für Radfahrer und Fußgänger.

  • @ado089
    @ado089 Год назад +49

    Jeder kennt es. Ausrücken nachts um 3 mit Blaulicht und Martinshorn zur Ölspur.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +2

      Ja und wenn die Straße schon gesperrt ist (Polizei/ Meisterei) stellt das sogar einen Missbrauch da.

    • @thomasnovacek4686
      @thomasnovacek4686 Год назад

      @@You-wy6teNicht unbedingt, da bedeutende Sachwerte (Umwelt) geschädigt werden können! Wenn das Öl im Boden versickert, dann ist das ganze ein massives Problem, da dann ettliche M3 Erdreich abgetragen und entsorgt werden müssen, und selbst wenn „nur“ die Kanalisiation betroffen ist, dann wird es lustig!

    • @Blaulichtundso
      @Blaulichtundso Год назад +5

      @@You-wy6te Nein! nein und nochmal nein, es kommt nur darauf an was die Leitstelle anordnet. Wenn die dir sagen fahr mit Blau hast du das auch zu tun, dann kann man sich auch jederzeit rechtlich darauf berufen. Wenn diese allerdings das ganze als nicht zeitkritisch einordnet dann wäre eine Benutzung missbrauch und bei nem Unfall haftet man selbst. Mann mann was ist denn mit euch los das lernt man doch überall?!

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +2

      @@Blaulichtundso Dann bring mir bitte belastbare Quellen. Denn die StVO sagt ganz klar, der Fahrer ist verantwortlich. Auch im Bayrischen und im BW sowie im Berliner Feuerwehrgesetz steht dahin gehend nichts drin (oder ich war zu d mm zum suchen, denn ja ich habe sie nicht komplett durchgelesen). Auch im Rettungsdienstgesetz kann ich deine Behauptung nicht finden. Also Bitte bring mir die Verordnung (und da bitte mit der genauen Stelle) wo deine Aussage drinsteht. Und zu dem Thema "lernt man doch überall", wenn der Ausbilder eine Niete ist dann lernt man sogar dass man ohne Blaulicht und Horn keine Sonderrechte hat und sich streng an die StVO halten muss und selbst mit allem an, sich an die StVO halten muss und nur bei der Geschwindigkeit (da aber nur 20%) und beim Thema rote Ampel dann eine Ausnahme gilt.

    • @nootherchannel
      @nootherchannel Год назад +1

      @@Blaulichtundso der Einsatz des Blaulicht und Einsatzhorn obliegt dem Einheitsführer.
      Wenn die Leitstelle sagt Müllbehälterbrand, Anfahrt ohne SoSi, der Einheitsführer weiss allerdings das dort nur große Container am Gebäude stehen, kann er selbstständig entscheiden die Sondersignale zu nutzen. Natürlich muss dann die Leitstelle informiert werden

  • @VT_1101
    @VT_1101 Год назад +4

    An sich gutes Video, ich hätte mir aber gewünscht, dass man bei §35 noch herausstellt, dass im Paragraphen von "Feuerwehr" die Rede ist und im Vergleich dazu von "Fahrzeuge des Rettungsdienstes". Je nach Auslegung kann man hier diskutieren, ob das den Rahmen für die Feuerwehr ebenfalls etwas weiter fasst.
    Was mir noch fehlt, ist der Hinweis auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), welche folgendes besagt: "Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden."
    Für Blaulichtfahrten ist das nicht ganz unwichtig, wenngleich ich dir natürlich trotzdem zustimme, dass es häufig aufgrund der Verkehrslage gar nicht erforderlich ist, während der gesamten Einsatzfahrt das Einsatzhorn laufen zu lassen.

  • @Feuerwehrrecht
    @Feuerwehrrecht Год назад +3

    Danke für das Video. Das hast du super erklärt! Falls du einen Nebenjob im Bereich Feuerwehrrecht suchst, darfst du dich gerne melden ;-)
    Zwei Punkte möchte ich auch noch beisteuern: Die schon erwähnte Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO ist eine “Soll-Vorschrift”. Wenn es einen guten Grund gibt, darf man also von der VV abweichen. Das wäre dann zum Beispiel der Fall, wenn nachts um 2 Uhr auf der Vorfahrtsstraße gerade kein anderer Verkehrsteilnehmer sonst auf der Straße unterwegs ist.
    
Und die leidige Diskussion zum Begriff des Wegerechts: Kameraden, habt ihr keine anderen Probleme ;-) Lest euch doch mal ein Urteil durch. Selbst die Gerichte sprechen von Wegerecht, auch wenn der Begriff in der StVO nicht vorkommt…

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +3

      Hallo Markus, danke für Dein Feedback. Ich muss zugeben, dass wir im Rahmen der Ausbildung extrem gute Dozenten im Bereich Einsatzrecht hatten. Das hat richtig Spaß gemacht und hat uns allen richtig weitergeholfen. Aber zwischen ein wenig was von Einsatzrecht gehört zu haben und dem was Du machst sind natürlich Welten 😊.
      Das Thema Wegerecht erwähnt zu haben fand ich durchaus wichtig, nicht dass noch jemand auf die Idee kommt in der StVO nach dem Begriff Wegerecht zu suchen.

    • @mpunkttpunkt9132
      @mpunkttpunkt9132 Год назад

      Zum Thema Verwaltungvorschrift und Sollvorschrift kommt bei mir eine Frage auf, die ich bislang nicht entkräften konnte. Als Gegenargument zum auslassen des Horns wurde mir nach einem Urteil mit Beschluss vom 03.12.2009 -
      BVerwG 9 B 79.09 Das für Behörden (dazu würde die Fw dann zählen) eine Sollvorschrift zur Mussvorschrift wird.
      Somit muss immer bei Inanspruchnahme von Sonderrechte auch das Sondersignal genutzt werden, da es eine Mussvorschrift wäre.
      Bin mir nicht sicher ob man diesen Beschluss der ja in der Sache etwas anderes behandelt auf diesen Fall anwenden muss.
      Über eine Einschätzung zu diesem Sachverhalt wäre ich dankbar.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht Год назад +1

      @@mpunkttpunkt9132 Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Behörde bei einer Soll-Vorschrift so verfahren muss, wie es das Gesetz vorgibt. Allerdings handelt es sich hier schon nicht um ein Gesetz, sondern "nur" um eine Verwaltungsvorschrift. Der von dir zitierte Beschluss des BVerwG sagt auch selbst: "Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden". Wenn du tagsüber bei Verkehr durch eine Stadt fährst, macht es ja durchaus Sinn das Horn laufen zu lassen - und dürfte auch gerade der typische Fall sein. Auch wenn man wohl streng genommen dem Wortlaut nach nicht von "atypisch" sprechen kann, weil es einfach häufig vorkommt, macht es keinen Sinn z.B. nachts auf der Landstraße zwischen zwei Orten ohne jeglichen Verkehr auf der Vorfahrtsstraße das Horn laufen zu lassen. Ebensowenig innerorts wenn weit und breit niemand zu sehen ist und ihr auf der Vorfahrtsstraße fahrt. Es gibt auch kein einziges, mir bekanntes Urteil, was das jemals anders gesehen hat.

    • @mpunkttpunkt9132
      @mpunkttpunkt9132 Год назад

      @@Feuerwehrrecht danke, ich sehe das persönlich ja auch so das man das Sondersignal mit Verstand einsetzt, dort wo man es braucht rechtzeitig laufen lassen und an Stellen an denen es nichts anzuweisen gibt kann das Horn ausbleiben.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@feuerwehrleben Deshalb finde ich die Bezeichnung, die vor allem auch von den Gerichten früher benutzt wurde (denn das Wegerecht begegnet mir erst seit 3 Jahren in Urteilen), "Recht auf freie Bahn" besser.

  • @betalars
    @betalars 3 месяца назад +1

    Ich habe beim Einsatzhorn oft wenig Verständnis für den Rettungsdienst.
    Ich bin sehr regelmäßig spät in der Nacht auf dem Rad unterwegs und sehe da Einsatzfahrten. Ich sehe das blaulicht oder höre das Martinshorn meist mehr als eine Minute, bevor mich das Fahrzeug erreicht. Ich stelle immer unmisverständlich Blickkontakt zum Fahrzeug her, ich werde meistens langsamer, ich halte oft an und werde ständig angehornt - auch auf vollkommen freien Straßen, oder an Kreuzungen, wo die Feuerwehr eh Vorfahrt oder grün gehabt hätte.
    So ein Martinshorn donnert halt schon sehr im Schädel und kann auch zu Stürzen führen, wenn es unerwartet hinter mir angeschaltet wird. Ich habe keine Tonne Blech um mich herum, die mich von den Straßengeräuschen abschirmt oder mir den Blick nimmt und Straßenbeobachtung schwer macht. Ich würde vermutlich auch ganz ohne Signale ein Einsatzfahrzeug mitkriegen, weil es groß ist und sich schnell nähert.
    Ich wünsche mir da schon im allgemeinen sparsamere Nutzung, vor allem wenn einfach freie Bahn ist.

    • @Hosopfzeljko
      @Hosopfzeljko 20 дней назад

      leider kann man solange das horn nicht genutzt gewurde um dir geziehlt das gehör zu nehmen nix dagegen machen. ausser vielleicht die fahrer nett ansprechen wenn die zurück an der wache sind und nicht beschäftigt. Eine person würde warscheinlich nicht viel bewirken aber wenn nach und nach immer öfters welche kommen kann das ja vielleicht was bringen. einfach mal probieren wenn man zeit und mut dazu hat. schaden tuts ja nix ;-)

  • @matthiaswiegand8970
    @matthiaswiegand8970 Год назад +1

    Vielen Dank für das Video, wichtig da immer wieder drüber aufzuklären

  • @inesvonkohlenreibach866
    @inesvonkohlenreibach866 Год назад +2

    Sehr gur erläutert. Es ist nunmal immer Ermessenssache, weil Situationsbedingt, wann man Elektrosondersignal oder Tröte bzw Bullhorn aktiviert.

  • @tobiasr.6903
    @tobiasr.6903 5 часов назад

    Wirklich gut erklärte Sache ;) Viele Grüße von der Pol.

  • @guidosinram
    @guidosinram Год назад +2

    Super. Endlich mal einer der das Ganze mal so zerlegt hat wie es ist! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen....Aber bestimmt kommen jetzt die, die es doch besser wissen....Popkorn

  • @gewurzgurkenkaiser2575
    @gewurzgurkenkaiser2575 Год назад +3

    Wir fahren bei uns aufm Dorf nahezu nur mit Blaulicht, weil meistens gar niemand da ist den wir wegscheuchen könnten, außer wir fahren auf der Hauptstraße wo "viel" Verkehr ist da schalten wir das Horn meistens ein. Und Nachts fahren wir grundsätzlich nur mit Blaulicht. Ich persönlich richte mich gerne nach dem eigens erfunden Grundsatz "Das Fahrzeug fährt ohne Horn nicht schlechter, als mit Horn"🙈

    • @renelukii9303
      @renelukii9303 Год назад

      Und Fußgänger?

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Der Spruch ist auch nicht schlecht 👍😊

    • @gewurzgurkenkaiser2575
      @gewurzgurkenkaiser2575 Год назад +1

      @@renelukii9303 Wir fahren ja nicht auf dem Gehweg oder? Und wenn du normal Auto fährst wo du kein SoSi drauf hast fährst du ja auch nicht jeden fußgänger um

    • @renelukii9303
      @renelukii9303 Год назад

      @@gewurzgurkenkaiser2575 aber wenne etwas schneller unterwegs bist mit nem 15 Tonnen Fahrzeug ist das ein unterschied. Und im Dorf gibt es enge Gassen etc und gern paar betrunkene Bewohner Nachts..🤷🏿‍♀️ hatten wir mal mit nem NEF.
      Jeder wie er meint.

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад +1

      ​@@renelukii9303Hängt vom Dorf ab... nicht jedes Dort hat enge Gassen. 😉

  • @BlackEagleGermany
    @BlackEagleGermany День назад

    Bei 8:02 hast du vergessen das "nur zur Warnung" zu erwähnen bzw. gelb mit hervorzuheben! bzgl. zb. Einsatzfahrten...
    Dazu gehört aber nicht "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"!
    Es erweckt somit den Eindruck, das man alleine nur mit blauem Blinklicht, die gleichen Rechte hätte, was nicht der Fall ist.
    Erst das Einsatzhorn schreibt den anderen Verkerhrsteilnehmern vor "freie Bahn" zu schaffen!
    So wurde es uns allen, auf etlichen Seminaren, immer wieder beigebracht.
    Weshalb ich das leider nochmal ansprechen muss. Blaues Blinklicht = nur Warnung! Nur zusammen mit Einsatzhorn "müssen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen, das ist ein Unterschied.
    Es wurde uns auch beigebracht, das zu nutzen, was uns der Gesetzgeber vorgibt (mit an die Hand gibt) und von uns erwartet, weil wir uns sonst in einer Grauzone bewegen bzw. uns sonst nachteilig zum Gesetz verhalten und uns vor Gericht angreifbar machen, falls wir ohne Einsatzhorn fahren und dann etwas passiert.
    Es gibt vor Gericht immer Ausnahmen und unterschiedliche Deutungen bzw. Auslegungen. Das Urteil bezüglich der Kollision mit Einsatzhorn und der verurteilung zu 50% muss sich viel näher angeschaut werden. Hier können auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, deutlich überhöhte Geschwindigkeit, in die Kreuzung eingefahren ohne sich eine Übersicht über die Reaktion der Verkerhteilnehmer verschafft zu haben, so das keine abwendung von der Gefahr, Sicherheit und Ordnung stattgefunden hat bzw. nicht gewährleistet war, diese abzuwenden. Aber natürlich fahren wir bei bereits "freier Bahn" (Landstraße) nicht durchgehend mit Einsatzhorn. Aber! Es kann zu jeder Zeit (zb. Stadtgebiet) ein Fahrzeug, Fußgänger etc. aus einer Straße oder einem Grundstück fahren oder kommen, der uns ohne Einsatzhorn nicht wahrnimmt, gerade weil wir Sonderrechte in Anpruch nehmen und zb. schneller etc. unterwegs sind, ist es auch zur Sicherheit, das wir alle heile ankommen und es ebend nicht unterlassen sollten das Einsatzhorn zu nutzen, da es somit deutlich erhöhte Gefahr darstellt ist, das wir übersehen werden. Mit Einsatzhorn ist daher immer zu wählen, weil hiermit übersehen und überhören zwei Faktoren sind und somit immer die sicherste Variante ist. Wobei naütrlich auch immer bedacht werden muss, das es auch seh- und hörbehinderte Menschen gibt, diese aber meist nicht alleine unterwegs sind. rd-factsheets.de/recht-teil4/

  • @JürgenHofstett
    @JürgenHofstett 2 месяца назад

    Super erklärt tolles Video

  • @Ekowitt
    @Ekowitt Год назад +1

    15 Jahre RTW gefahren...in der Stadt tagsüber IMMER Blau UND Horn. Später am Abend/Nacht Blaulicht und vor der Kreuzung einmal die Hupe für die Dreier-Folge.

    • @nilog8587
      @nilog8587 Год назад

      Und ? haste dich Cool gefühlt mit deinem Horn ? XD

    • @Hosopfzeljko
      @Hosopfzeljko 20 дней назад

      @@nilog8587 falls du den satz nicht provokativ meinst würde ich den ab ändern, da der doppeldeutig eingesehen werden kann. Nur als kleiner hinweis ;)

  • @36789
    @36789 Год назад +2

    Mal wieder ein sehr lehrreiches Video 😄

  • @NotfallsRene
    @NotfallsRene Год назад +2

    Das bekommt man einigen leider schlicht nicht in den Schädel eingetrichtert... Danke für den guten Versuch!

  • @the._.psychopath6448
    @the._.psychopath6448 Год назад

    Danke für die tollen Videos sie helfen mir in der Grundausbildung Sehr ❤

  • @sb-modder1393
    @sb-modder1393 Год назад +3

    Also tagsüber in der Stadt fahre ich mit dem RTW oder dem Feuerwehrfahrzeug grundsätzlich mit Blau und Horn. Aber auch eher, da dort viel Verkehr und auch viele Ampeln sind. Sollte es dann wirklich sein, dass die Straße frei und auch über längere STrecke ersichtlich ist, dann mache ich es auch aus.
    Was ich wichtig finde: Lieber auf die Fahrt konzentrieren und nicht am Bedienfeld rumfingern. Das lenkt mehr ab als dass es im Notfall nützt.
    Und mit Wegerechte: "es ist im Funk einfach einfacher zu sagen "Transport mit Sonder- und Wegerechten" also "Transport gemäß Paragraphen 35 und 38 StVO"

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      Achtung wenn der RTW nicht von der Feuerwehr ist und nicht mit Feuerwehrleuten besetzt ist die in dem Moment auch für die Feuerwehr tätig sind, gelten eh andere Regeln.

    • @sb-modder1393
      @sb-modder1393 Год назад +3

      @@You-wy6te wieso zählen da andere Regeln?
      Wenn ich mit dem RTW (egal, welche HiOrg) zu einem Notfallalarm alarmiert werde, dann habe ich gemäß §35 Abs 5a StVO Sonderrechte mit dem Fahrzeug. Und auch §38 StVO gilt dann für mich. Der einzige Unterschied ist, dass im Rettungsdienst expliziet das Fahrzeug genannt wird und nicht die Person.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +2

      @@sb-modder1393 Ja und damit darf z.B. ein Notarzt Fahrzeug des DRK ohne den Notarzt nicht mit Blaulicht und Horn hinter dem RTW herfahren (ja die eine Ausnahme mit dem "Einsatzverband" in einem Bundesland, welches ist mir gerade entfallen, ist mir bekannt) Was aber Grundsätzlich nicht geht ist das Vorrausfahren und freimachen von Kreuzungen. Ist jetzt aber das Fahrzeug von der Feuerwehr und der Fahrer ebenfalls bei der Feuerwehr angestellt, dann kann er sich auf den Absatz 1 berufen und dann im absoluten Notfall eben auch den Verkehr regeln.

    • @sb-modder1393
      @sb-modder1393 Год назад

      @@You-wy6te auch Quatsch. Nur weil das NEF zur FW gehört, ist es ein Rettungsdienst-Fahrzeug und somit an den Abs. 5a gebunden - auch wenn es oft anders gehandhabt wird

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@sb-modder1393 "Die Feuerwehr" Punkt aus. Da steht nichts von nur den Löschfahrzeugen oder Einsatzfahrzeugen für technische Hilfe. Da steht Die Feuerwehr. Und damit spielt es keine Rolle für was das Fahrzeug eingesetzt wird. Somit ist auch ein NEF nur an Absatz 1 gebunden wenn es von der Feuerwehr (incl. der Aufschrift Feuerwehr) ist. Und das haben schon zig Leute diskutiert.

  • @amerubix185
    @amerubix185 День назад

    Ich habe den Eindruck, an der ganzen Sache müsste noch mal intensiv geforscht werden. Zum Einen, was Lautstärke und Art des Tons betrifft, zum Anderen die Richtungsanzeige. Als Verkehrsteilnehmer ist man oft einfach nur aufgeschreckt, ohne richtig reagieren zu können, weil beim besten Willen nicht ersichtlich bzw. erhörbar ist, woher der Ton bzw. das Fahrzeug kommt. Hat man es dann erspäht, ist es oft schon so nah und man selbst so gestresst, dass die Reaktion gerade im unübersichtlichen Stadtgewirr eher etwas konfus ausfällt und nicht unbedingt so geordnet, wie man es sich wünschen würde. Auch frage ich mich, ob nicht eine Lautstärkenabstufung Sinn macht. Man muss ja nicht immer gleich die ganze Nachbarschaft in Mark und Bein erschüttern. Aber nur Blaulicht allein kann gerade an Kreuzungen auch wieder zu dezent sein. Vor allem tagsüber, wenn das Licht nicht schon weithin sichtbar ist. Dank moderner Technik könnte man überdies auch ein Signal direkt an motorisierte bzw. "elektrifizierte" (Handy) Verkehrsteilnehmer senden. Im Idealfall mit Fahrtroute auf der Navigationskarte.

  • @heikohobohm827
    @heikohobohm827 Год назад +1

    Vielen Dank für die ausführlichen Infos! Leider hast du vergessen darauf hinzuweisen, dass ein/e FFler/in mit dem Dachaufsetzer nicht mehr Rechte hat als bei einer Fahrt ohne diesen und schon gar nicht die Rechte wie bei einer Fahrt mit Horn und Blaulicht. Der Dachaufsetzer ist ausschließlich eine Info an die anderen Verkehrsteilnehmer, dass jemand auf dem Weg zum Feuerwehrhaus ist.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +1

      ÄHHH Doch er hat ALLE Rechte die er auch sonst hat. Einzig und alleine das Recht auf freie Bahn (Wegerecht) hat er nicht.

    • @EnjoyFirefighting
      @EnjoyFirefighting Год назад

      @@You-wy6te ja, nur verstehen das auch sehr viele falsch und jagen halsbrecherisch ohne Sinn und Verstand durch die Straßen zum Gerätehaus. Leider

    • @rubberduck4966
      @rubberduck4966 Год назад +1

      @@You-wy6te Der Dachaufsetzer verschafft keine Extrarechte - darauf wurde hingewiesen. Der Aufsetzer alleine ist _NUR_ eine Information, nichts weiter.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +1

      @@rubberduck4966 Ja denn die Sonderrechte haben sie auch schon ohne ihn.

  • @maximilian3645
    @maximilian3645 Год назад

    Ein sehr gutes/Informatives Video! Danke dir!!!

  • @timoschweiger7936
    @timoschweiger7936 Год назад +1

    Mache deine Videos so weiter das is sehr hilfreich

  • @Dispatcher90
    @Dispatcher90 Год назад

    Sehr schön erklärt, hoffe es verstehen jetzt endlich mal alle.

  • @derehstprinz
    @derehstprinz Год назад

    Bei mir gab es mal nachts, gegen 23:45, einen Mülltonnenbrand ( gelbe Tonne) . Die Berufsfeuerwehr kam nur mit Blaulicht, die Freiwillige Feuerwehr kam mit Blaulicht und Horn. mfg

  • @23Fireman12
    @23Fireman12 Год назад

    ich habe Mal eine Frage wie läuft das ganze mit dem Bull Horn ab bei den Feuerwehrefahzeug gibt es da auch eine Regelung? (da wir eine dlk haben und ein lf haben)

  • @fox4germany85
    @fox4germany85 Год назад

    Super Video toll erklärt. Unsere Rettungswache liegt direkt in einem Wohngebiet und auch über unserer Wache sind im gleichen Haus auch Wohnungen vermietet. Da es sich bei der Stadt um eine vergleichsweise kleine handelt und dementsprechend nachts auch wenig Verkehr herrscht. Versuchen wir beim Ausrücken mit dem RTW oder NEF möglichst das Horn erst mal aus zu lassen also Nachts. Dies gilt auch für die gleich nach unserer Ausfahrt kommenden Kreuzung. Trotz Rotlicht fahren wir meist nur mit Blaulicht drüber. Das wurde uns, wie du uns ja in deinem Video auch erklärt hast, vor ca. 30 Jahren auch so erlaubt. 👍

  • @The_Undergrounder
    @The_Undergrounder Год назад

    Wie ist das dann mit der Zeit zur Kreuzung? Auf RUclips gibt es den Kanal Feuerwehrrecht und der sagte mal in einem Video dass das Horn ca 10 Sekunden vor einer Kreuzung anzuschalten ist, damit die anderen sich darauf einstellen können und reagieren können. Den genauen Wortlaut weiß ich aber nicht mehr. Nagelt mich da nicht fest.

    • @supersommertv7565
      @supersommertv7565 Год назад

      Gibt hierzu keine rechtlichen angaben, nur rechtsprechungen

    • @Hosopfzeljko
      @Hosopfzeljko 20 дней назад

      rechtlich gesehen kannst du auch ohne sondersignale über die kreuzung kachern. wenn dadurch jedoch ein unfall passiert trägst du die volle schuld daran.

  • @gustavgt
    @gustavgt Год назад

    Sehr gute Erklärung.

  • @bratwurstmitsenf1622
    @bratwurstmitsenf1622 Год назад +4

    Manchmal ist ohne Horn besser, wenige Stress für die anderen Staßenteilnehmer und mit Überraktionen muss gerechnet werden. Horn und Blaulicht ziehen Kinder an, deswgeen muss man auf Kinder wo plötzlich zur Straße rennen zu beachten.

    • @inesvonkohlenreibach866
      @inesvonkohlenreibach866 Год назад +2

      Das verwechselst Du wohl mit dem lieblichen Flötenspiel und buntem Gewand vom Rattenfänger.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Und weniger Stress für die Besatzung 😊

    • @rubberduck4966
      @rubberduck4966 Год назад

      @@feuerwehrleben Das wird ja eh zu gerne ignoriert. So ein Horn ist ja gerne mal sehr nahe am Fahrer angebracht und die Schallimmisionen ins Führerhaus sind nicht zu vernachlässigen. Nicht umsonst muss bei einer solchen Belastung im "normalen" Beruf eigentlich immer ein Hörschutz getragen werden. Sobald ein Fahrzeugführer taub ist fällt er aber als Fahrzeugführer oder ganz für die Feuerwehr aus. Ist nicht im Sinne des Erfinders wenn es eh schon Nachwuchsprobleme gibt.

  • @rob9514
    @rob9514 Год назад +1

    Die Frage, ob man Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist mMn viel zu ungenau. Viel mehr wäre die Frage zu stellen in wie Weit man Sonderrechte in Anspruch nimmt. Sonderrechte nehmen wir nämlich in nahezu jedem Einsatz in Anspruch - und wenn es das Parken (das Fahrzeug an der Einsatzstelle abstellen) an Stellen ist, wo man nach StVO nicht parken bzw halten darf.

  • @paraedge3487
    @paraedge3487 Год назад

    Super Info!
    In Minute 8 dachte ich mir:"Aha! da lässt er aber die Rechtsprechung außer Acht!" und in dem Moment, in dem ich ausgedacht habe, kamst du schon darauf.
    Ich hatte leider schon einen Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug und Personenschaden (nur Blaulicht) - Anschließend bekommt man Post vom Staatsanwalt - Unangenehme Sache.
    Wie du aber schon richtig erläutert hast, spielt nur die Tatsache eine Rolle, dass ich entsprechend umsichtig gefahren bin und niemanden fahrlässig gefährdet habe.
    Grüße

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Puh, dann habe ich ja gerade noch die Kurve bekommen 😊. Danke auch für Dein Beispiel. D. h. Du musstest für den Schaden nicht haften?

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      Auch für dich vielleicht. Die Sonderrechte befreien einen von dem Bussgeld aber nicht von der Schuld. Fährst du über eine rote Ampel und es kommt zum Unfall bist du erstmal zu 100% Schuld. Egal ob ohne oder mit allen SoSi gefahren wurde. Erst der Richter schaut dann ob er was von deiner Schuld abzieht und dieses dann einem anderen Teilnehmer zuteilt. Und da ist die Regel so, je mehr Signale an waren um so höher ist die Wahrscheinlichkeit dass dir Schuld abgezogen wird. Dass du aber mit 0% rausgehst ist eher selten.

    • @paraedge3487
      @paraedge3487 Год назад

      @@feuerwehrleben Nein musste ich nicht, das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

  • @alletschowech
    @alletschowech Год назад

    Wen es interessiert: Der Begriff Wegerecht leitet sich aus der Rechtsprechung ab.
    BGH, Urteil vom 09. Juli 1962 - III ZR 85/61, BGHZ 37, 336-341, Rn. 7

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад +2

      Schwierig, ein so altes BGH-Urteil als Grundlage zu benennen. Dafür müsste man schauen, inwiefern die damaligen Grundlagen mit der heutigen noch übereinstimmen.
      Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich sehr groß, dass dies nicht mehr der Fall ist.Fängt vereits im 1. Absatz an, weil hier von §48 StVO die Rede ist. Inhaltlich umfasst §48 StVO heute eine ganz andere Regelung.
      Zumal der Begriff Wegerecht irreführend ist, da er suggerieren könnte, dass hiervon eine Vorfahrtsregelung abgeleitet werden könnte. Das betont übrigens auch besagtes Urteil des BGH, dass dem eben nicht so ist.
      "Für den hier zu beurteilenden Fall des Einflusses von 48 Abs. 1 StVO auf die Vorfahrtsregelung hat der Senat (BGHZ 26, 69 ff = LM zu StVO § 48 Nr. 2) bereits hervorgehoben, daß dem Einsatzfahrer der Polizei oder Feuerwehr durch die Bestimmung nicht ein Vorfahrtsrecht verliehen wird, sondern daß der nach der allgemeinen Regelung Vorfahrtsberechtigte grundsätzlich das Vorfahrtrecht behält, der Einsatzfahrer aber berechtigt ist, es unter bestimmten Voraussetzungen zu "mißachten"."
      Daher würde ich persönlich vom Begriff Wegerecht Abstand nehmen, und eher nah am Wortlaut der StVO bleiben: Es ist eine Anordnung, unverzüglich freie Bahn zu schaffen. Zwamgsmittel (diese freie Bahn zu erzwingen) haben wir nicht.

    • @alletschowech
      @alletschowech Год назад

      @@rob9514 danke für deine Meinung. Ich habe nur den Ursprung des Begriffs erklärt. Wie alt das Urteil ist, oder wie die Gesetze aktuell aussehen, haben mit dem Begriff nichts zu tun.

  • @Syndur
    @Syndur Год назад

    Was mir als Laie da aber gerade aufgefallen, ganz am Anfang, §35 -- da sind Rettungswagen/Krankenwagen oder wie auch immer die offiziell heissen garnicht aufgelistet? Als 0815-Bürger ist das für mich egal, die haben ihr Blaulicht genauso wie Feuerwehr und Polizei, aber aus welchem Grund dürfen die sich das auf's Auto schrauben und rote Ampeln ignorieren?

    • @d99x4z4
      @d99x4z4 Год назад

      Natürlich sind die im §35 StVO aufgeführt. Im Absatz 5a, "Fahrzeuge des Rettungsdienstes". Im §35 gehts aber auch überhaupt nicht um Blaulicht. Welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht ausgerüstet werden dürfen, steht im §52 StVZO, Absatz 3. Da stehen eben auch die Fahrzeuge des Rettungsdienstes drin.

  • @MilkaCowie
    @MilkaCowie Год назад +1

    Du hast schön erklärt, warum man nicht immer das Martinshorn nutzen muss, aber es fehlt eventuell, warum man es nicht unbedingt dauernd nutzen sollte. Die Lärmbelästigung kann doch einige negative Reaktionen von Anwohnern erzeugen, insbesondere bei dauerhafter Nutzung. Auch sonst kann gerade Pressluft in der Nähe von Fußgängern gerne mal zu Anzeigen wegen Körperverletzung führen.

    • @w-peter
      @w-peter Год назад +1

      .... eieiei, wie soll er dazu was sagen ?
      Es gibt im Gesetz nur Regelungen wann du es benutzen darfst und musst.
      Da steht aber nix wann es auszuschalten ist.
      Es gibt hier halt nur den §1 der StVo.

  • @elias2627
    @elias2627 Год назад

    Also ich kenne es so die letzte Entscheidung trägt der Maschinist ob jetzt nur mit Blaulicht oder auch mit Horn. Bei uns ost es so wenn die Meldung mit Achtung Achtung beginnt, sind damit automatisch die Sonderrechte freigegeben. Der Gruppenführer darf das Horn zwar an machen, aber nicht wieder deaktivieren, denn in Zweifel haftet der Maschinst .

    • @Grantelbart1337
      @Grantelbart1337 11 месяцев назад

      Der hat da gar nichts zu suchen, einzig alleine der Maschinist macht das Teil an oder aus.

    • @112stokes
      @112stokes 4 месяца назад

      Die Leitstelle ordnet an, ob ich dieser Anordnung folge leiste ist mein Ding… da hat der GF nix mitzureden, ich hab das Lenkrad, ich hab die Verantwortung und die Haftung.

  • @thorstens.9936
    @thorstens.9936 Год назад

    Wir machen das horn nur an wenn wir wo vorbei müssen bzw vor Kreuzungen.

  • @CSSPlayer2000
    @CSSPlayer2000 10 месяцев назад

    Die Sonderrechte gelten auch unabhängig von der Fahrzeugart. Auch im Privat-PKW hat man ab dem Zeitpunkt der Alarmierung Sonderrechte.

    • @Hosopfzeljko
      @Hosopfzeljko 20 дней назад

      Die Einsatzalarmierung gilt für die alarmierte Fahrzeuge, nicht der Personen für das Fahrzeug. So lange man auf dem Fahrzeug ausgebildet ist, erst recht bei der FF, kann man auch mit auf Einsatzfahrt in dem speziellen Fahrzeug welches alarmiert wurde (sofern gestattet). Wär ja sonst viel zu kompliziert, die einzelnen Personen zu alarmieren. In kurz, Nur die alarmierten Einsatzfahrzeuge bekommen durch den Einsatz Sonderrechte. Wenn es auf der Wache ein "HLF1" und "HLF2" gibt, das "HLF1" alarmiert wurde und die Besatzung mit dem "HLF2" losfährt, hätten diese keine Sonderrechte und würden diese missbrauchen. Natürlich würde so etwas nie passieren, aber ich habe dies nur zur Veranschaulichung hinzugefügt. Ich hoffe ich konnte dein Wissen um dieses kleine Detail erweitern. ;)

  • @jensschroder8214
    @jensschroder8214 9 месяцев назад

    wenn Nachts um 3 Uhr der Krankenwagen die leere Straße herunter rast, dann reicht es schon wenn der Blaulicht einschaltet. Es ist nötig sämtliche Anwohner per Martinshorn aus dem Schlaf zu reißen.

  • @joachimdeckart1913
    @joachimdeckart1913 Год назад

    Bei uns würde der Maschinist vom Gruppenführer eine in den Nacken bekommen wenn er die ganze Zeit mit Pressluft fährt.
    Bei dem Lärm kann man es doch vergessen zu funken oder der Mannschaft hinten im Fahrzeug Befehle zu erteilen.

  • @Anriandor
    @Anriandor Год назад +1

    1:10 Was sind denn die "Vorteile" (Plural) dieses Gimmicks, außer dass dich die Polizei vielleicht mal nicht rauswinkt, weil du 120 in der 70er Zone ballerst? 🤔

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +2

      Ich bin nicht mit 120 durch die 70 Zone gefahren, aber wurde beim Zebrastreifen vorgelassen, oder bei Rechts vor Links hat mich ein Autofahrer reingelassen, oder die Polizei hat die Straßenabsperrung zur Seite, weil sie gesehen hat, dass ich komme.

  • @sergeant6064
    @sergeant6064 Год назад

    Top! Schön erklärt! Danke dafür!
    Wie schaut’s bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus aus. Je nachdem wie man den §35 StVO auslegt, würden die Hoheitlichen Aufgaben ja bereits mit der Alarmierung beginnen (von der Hilfsfrist mal ganz zu schweigen)
    Würd mich über deine Meinung hierzu freuen!
    Danke und viele Grüße

    • @defender-helmut9872
      @defender-helmut9872 Год назад +1

      Die der Feuerwehr eingeräumten Sonderrechte gelten ab der Alarmierung; egal ob du zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit nem "Panzer" zum GH unterwegs bist. Natürlich nur unter besagten Dingens von dem Paragrafen 1 der StVO. Du darfst sogenannte Dritte nicht gefährden und schon gar nicht schädigen. Belästigen wird gerade noch geduldet.

    • @sergeant6064
      @sergeant6064 Год назад +1

      @@defender-helmut9872 Ja genauso hab ich mir das vorgestellt… 🥳🦄
      Spannend bleibt die Frage bei Geschwindigkeitsüberschreitung 🫣 natürlich immer im Hinblick auf das alamierungskennzeichen… H1 ist es schon was anderes als F2Y

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@sergeant6064 Die weitläufige Meinung unter den Juristen und Sachverständigen ist so dass die Rechte schon bei der Alarmierung gelten das Problem ist einfach die Bedingung der Dringlichkeit. Dort haben schon einige Gerichte angesetzt und dann Angehörige der FFW verurteilt. Denn bei strenger Auslegung ist manchmal sogar das Fahren mit Blaulicht und Martinhorn (ja ohne s) ein Missbrauch der Sonderrechte. Wenn man zu einer Katze im Baum fährt oder auch zu einer Ölspur auf einer von der Polizei/ (Autobahn/Straßen) Meisterei komplett gesperrten Straße. Denn dann besteht keine Gefahr mehr und damit ist keine Dringlichkeit mehr geboten. Deshalb wird es in der Regel per Dienstanweisung untersagt bei reiner Sirenenalarmierung die Sonderrechte im Privat Pkw in Anspruch zu nehmen da man ja erst auf der Wache erfährt ob sie berechtigt sind oder nicht.

    • @tobiasb3013
      @tobiasb3013 Год назад +1

      @@sergeant6064 Die Frage bleibt nicht spannend, da sie mit defender's Antwort ja geklärt ist. Du darfst unter der gebührenden Brücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten. Die Überschreitung sollte natürlich Verhältnismäßig sein. Denke jedoch dran, dass du beweisen können musst, dass es einen Einsatz gab und dir diese Sonderrechte zustehen. Denke auch daran, dass du zwar Sonderrechte hast, die anderen Verkehrsteilnehmer dir durch das Fehlen von Blaulicht und Martinhorn aber nicht sofort Platz machen oder Rücksicht auf dich nehmen müssen. Also halt dich lieber an die StvO auf der Fahrt zum GH, denn ankommen ist das Ziel und nicht auf dem Weg verunfallen.

    • @michaelkonig5576
      @michaelkonig5576 Год назад

      Es heißt die anderen Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen. Dies geht teilweise nur unter Missachtung einzelner Regeln der STVO, zB rote Ampel. Wo liegt hier die Grenze?

  • @alexanderirle5727
    @alexanderirle5727 Год назад

    Also dürfen bei Übungen keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden oder?

    • @bratwurstmitsenf1622
      @bratwurstmitsenf1622 Год назад

      Du musst nur gute Argumentation haben, wenn du vor einem Richter stehst mit einer Anklage Sach- oder Personenschäden, warum du Sonderrechte in einer Übung angewendet hast.
      Stell dir mal vor deine Feuerwehr macht eine Alarmübung, Piper geht (Einsatzstichwort Feuer Personen in gefahr) und ein Kamerad von dir verunglückt auf dem Weg ins Feuerwehrhaus, bei einer Übung.
      Wozu benötigst du Übungen mit Sonderrechte, worin ist der mehrwert einer solchen Übung oder Ausbildung!
      Für mich bedeute in vielen Situationen Horn und Blaulicht, langsamer fahren und nicht schneller, weil bei Anwendung von Sonderrechte weitere Gefahren entstehen. Noch ein Argument die Physik ist mit oder ohne Sonderrechte die gleiche, der Bremsweg bleibt gleich lang.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      Das kommt darauf an wie die Übung kommuniziert wird. Weist du schon vor der Fahrt dass es eine Übung ist, ja dann wird es sehr dünn mit SoSi zu fahren. Merkst du es erst an der Einsatzstelle ist es ja das gleiche wie wenn einer einen großen Unfall meldet und sich erst vor Ort rausstellt dass sich einer nur die Stoßstange an einem Stein angekratzt hat.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@bratwurstmitsenf1622 Dass du den Stress den es bei einem echten Einsatz gibt erlebst. Wenn du immer mit Jogginghose zur Übung gehst bringt dir das ja nichts wenn dann mal ein Kompletter Wohnblock in Vollbrand steht. Denn dann fehlt dir die "Gelassenheit" / Routine um mit der Situation richtig umzugehen.

    • @bratwurstmitsenf1622
      @bratwurstmitsenf1622 Год назад

      @@You-wy6te Routine bekommst du bei einer guten Ausbildung und bei einer guten organisation in der Feuerwehr.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@bratwurstmitsenf1622 Ich war in einem Congress Center tätig und ich kann dir sagen KEINE Übung hat mich auf das Adrenalin vorbereitet als ich einen echten Alarm hatte.

  • @black4estmike587
    @black4estmike587 Год назад

    Leider trennt Gesetzgeber BOS/HiOrg in der StVo, und Föderralismus tut noch einiges dazu! Mir tun Fahrer unter Signalfahrt leid, da hier zwei Welten kollidieren; überforderter Regelverkehr und Notfallretter! Wünsche jedem Retter unfallfreies Arbeiten, und den Verkehrsteilnehmern mehr Verständniss für diese Arbeit!

    • @ghize8347
      @ghize8347 8 месяцев назад

      Was hat der Föderralismus damit zu tun? Die StVO ist BUNDESrecht, da ist Landesrecht irrelevant.

  • @RickStolz
    @RickStolz Год назад

    Unser Kommandant sagt immer: Auch wenn wir um 3 Uhr morgens einen Einsatz haben, fahren wir mit Martinshorn zur Einsatzstelle, weil wir dann richtig abgesichert sind! Wenn das mal der Oppa mit seinem Radl hinterherfährt, weil er sehen will, was da los ist und wir ihn über den Haufen fahren, sind wir einfach abgesichert.
    Wir haben hier ein 800 Seelen Dorf. Nachts um 3 Stehen die Opas da nicht auf. Sonst steht da auch niemand auf, um zu schauen, was da los ist. Das erfährt man dann am nächsten Tag am Stammtisch. Da brauch ich wegen einer Türöffnung nicht mit Martinshorn durchs Dorf knallen. Macht ja der RTW auch nicht.

    • @PeterNichtlustig0815
      @PeterNichtlustig0815 Год назад +3

      Das ist faktisch ungefähr so richtig, wie dass die Erde eine Scheibe ist.

    • @ZJokerX
      @ZJokerX Год назад +1

      "Da sind wir dann abgesichert." 🤓
      Des Deutschen liebster Satz.

    • @Grantelbart1337
      @Grantelbart1337 11 месяцев назад

      Das spielt es keine Rolle ob du mit oder ohne Horn gefahren bist, kachelst du den Um, haste immer ein Problem.
      Vlt. nich Grob fahrlässig aber immer Fahrlässig.
      Dein Kommandant sollte sich mal richtig schulen.

  • @horstkollmeyer6654
    @horstkollmeyer6654 Год назад

    Nun ja , wenn jemand meint alles mir Rechtsansprüchen zu klären , hat nicht den Grund verstanden . Einsatzfahrzeuge im Einsatz , haben immer Sonderrechte . Nur wofür gbt es denn das lustige Licht und das Horn ? Nicht um sich auf zu spielen sondern um anderen Verkehrsteilnehmer die Info zu geben , wir sind im Einsatz und bitte lasst mich vor . Je nach dem , welche Situation vor liegt kann es ausreichen das per optischen Zeichen oder halt akustischen Zeichen mit zu teilen .

  • @JuniorKDK
    @JuniorKDK Год назад

    Gutes Video! Aber die „ich muss immer mit Horn fahren“ Besserwisser wird das sicherlich inhaltlich nicht erreichen

  • @augustinaugustein5748
    @augustinaugustein5748 Год назад +2

    Die Abwägung wann man das Horn zieht oder nicht scheint allerdings immer wieder zu überfordern, wie man im echten Leben feststellt.
    Erst am Samstag wäre ich fast in einen schweren Frontalcrash mit einem RTW verwickelt worden. Aber eben nur fast.
    In der Mittagszeit bei gutem Wetter und damit guten Sichtbedingungen war ich mit dem 04-MediPKW-02 als Hausnotrufreserve mit dem zeitunkritischen Einsatzauftrag der Nachschau nach dem Wohlbefinden einer Patientin unterwegs.
    Ich fahre auf einen Kreuzungsbereich zu, die LZA springt für mich auf Grün so ~ 20 Meter vor erreichen, erstes Fahrzeug in dieser Phase. Links von mir BAB-Auffahrt, rechts von mir gut einsehbare Straße aus meiner(!) Fahrtrichtung. Von mir aus hinter der Kreuzung eine Eisenbahnunterführung, für zwei Fahrstreifen durchaus schmal (was also die Sicht angeht). Gut zwei PKW-Längen hinter dem Haltebalken des Gegenverkehrs macht die Straße eine Rechtskurve. Meine Sicht endet also ungefähr am Heck des zweiten PKW im Gegenverkehr.
    Ahnt jemand worauf es hinaus läuft? Ich beschleunige gemächlich wieder um die Kreuzung zu passieren - und bremse sofort wieder ab um mindestens eine Fahrzeugbreite nach rechts in die Straße auszuweichen. Warum? In einem kleinen Teil eines Plakates an der Innenwand der Unterführung sehe ich so gerade eben wahrnehmbar das typische Reflektieren eines Blaulichtes und ahne schon, dass mir da ein Fahrzeug der nur wenige hundert Meter weiter geradeaus liegenden Feuer- und Rettungswache entgegenkommen wird. Ein vor mir in meine Fahrtrichtung fahrendes Fahrzeug mit Blaulicht wäre schon längst weg und würde keine Reflektion werfen. Und tatsächlich, in meinem Fahrstreifen vorbei an dem inzwischen stehen gebliebenen Gegenverkehr schüsselt mit erheblichem Tempo ein RTW durch die Unterführung in den Kreuzungsbereich. Der hätte mich wenn ich die kleine Reflektion im Plakat nicht wahrgenommen hätte (aus meiner Sicht) kurz vor der Unterführung frontal gerammt, hätte ich nicht schon längst einen Schlenker in die von rechts kommende Straße gemacht und dort auf das Einsatzfahrzeug gewartet. Und dafür, dass der RTW dann auch noch hinter mir von sich aus gesehen links in die Straße abgebogen ist, fand ich die Geschwindigkeit für 90 Grad abbiegen dann auch arg schnell.
    So. Und nu? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der nicht selber schon Sondersignalfahrten gefahren ist und weiß, dass die nächst FW nur 2 Minuten entfernt ist die minimale Reflektion links oben hinter der Kreuzung nicht wahrgenommen hätte. Nicht vergessen, es war auch noch taghell, so dass das Blaulicht nicht das gesamte Umfeld in Blau getaucht hat wie das an der Stelle nachts wäre.
    Das war mal wieder so ein richtiges Paradebeispiel dafür, warum man mit der Lärmbelästigung der sich ständig beschwerenden Bürger dann noch nicht allzu sparsam sein und IMMER wenn man entweder nicht klar erkennen kann ob Querverkehr möglich ist oder man auf Kreuzungsbereiche zufährt das Horn anmachen sollte. Und hier herrschte ja auch noch halbwegs dichter Mittagsverkehr am Samstag. Und (aus Sicht des RTW) der Verkehr auf der anderen Seite der Unterführung nicht einsehbar, bevor man genau drinnen steht, erst recht nicht beim Fahrstreifenwechsel auf den Gegenfahrstreifen. Genau wie die Fahrbahn der Straße in die man links abzubiegen vorhatte, weil alles jenseits der Unterführung.
    Es hätte nur einen Grund gebraucht einen Sekundenbruchteil meine Verkehrsbeobachtung auf etwas anderes zu richten, ein Kind an der Fußgänger-LZA, ein Radfahrer, ich hätte die minimale Reflektion nicht gesehen und es hätte ganz böse geknallt. Mit toller Schlagzeile: Zwei Einsatzfahrzeuge frontal kollidiert.
    Wäre ich in meinem alten Job an deren Stelle mit dem Blut-PKW auf die selbe Kreuzung / Situation zugefahren: Horn an schon vor der vorherigen T-Kreuzung ab dem Autohändler (an der Kreuzung müssen die ja auch schon ohne Horn vorbeigefahren sein, sonst hätte ich es gehört), 1/3 Geschwindigkeit ab dem Wechsel auf den Gegenfahrstreifen, in den Kreuzungsbereich mit knapp Schritttempo. Schon alleine weil Quer- Gegen- und Linksabbiegerverkehr in Frage kommen wo man erst mal checken muss ob die das überhaupt alle kapiert haben. Und die Straße in die die abgebogen sind kannste auch gleich die Pfote am Schalter lassen, die ist voller uneinsehbarer Querstraßen wo du mindestens immer wieder kurz das Horn anmachen musst, damit da nicht doch einer rausschusselt, auch wenn du da an vielen von den Querstraßen auch so Vorrang hast. Und in der ersten Kurve wird’s auch immer wieder mal eng mit dem Gegenverkehr.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Danke für Dein ausführliches Feedback

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 Год назад +2

      Baron von Münchhausen, Ausgabe 4/23.

    • @kreuzler1
      @kreuzler1 Год назад

      @@andybisandenbelt1399 Warum soll das erfunden sein ?? A.Kannst du weder das Gegenteil noch die Richtigkeit bestätigen ! B.Bist du nicht dabei gewesen C.Ich bin jetzt 22 Jahre im Drk Tätig davon unter anderem 2 Jahre Hausnotruf und 5 Jahre HvO (Helfer vor Ort(Das gibt es wirklich kuck bei Wikipedia )) und ich habe es x mal erlebt das der "normal Bürger " In eine Schockstarre fällt und entweder ne Vollbremsung hinlegt oder sich wild im Auto umkuckt oder einfach ignorant ist und nicht zur Seite fährt ,Es kommt ja auch immer darauf an ob ich die Stadt kenne wo ich mit Blau +Horn fahre und wie die Straßen Verhältnisse aussehen . Letzt endlich bist du immer der dumme wenn es kracht

  • @sn1p3r_p4nda7
    @sn1p3r_p4nda7 Год назад +1

    also ist das Einsatzhorn nur dafür da, das man als Einsatzfahrzeug schneller und besser wahrgenommen wird ?
    Ich weiß nicht warum, aber irgendwie hab ich gedacht, dass man „nur“ Platz machen muss, wenn das Martinhorn an ist
    Also ich hoffe ihr versteht das mit dem „nur“
    Kein Plan woher das Denken kommt
    Ich hab schon vor dieser Erkenntnis immer Platz gemacht
    Anders als viele andere spackos die ich schon gesehen hab

    • @ghize8347
      @ghize8347 8 месяцев назад

      Ja, Du hast genau richtig gedacht, und GENAU DAS erklärt er doch auch so!

    • @Hosopfzeljko
      @Hosopfzeljko 20 дней назад

      in stau's muss man rechtlich egal wo immer rettungsgassen machen, ob einsatzfahrzeuge in der nähe sind oder nicht. jedoch bist du nur gezwungen in anderen situationen platz zu machen wenn entweder blaulicht, martinhorn oder beides am laufen ist.

  • @deinchef7535
    @deinchef7535 Год назад

    Zu kleinen einsätzen fahren wir nur mit Blaulicht manchmal kommt auch von der Leitstelle der zusatz ,, Einsatzfahrt ohne Sonder und Wegerechte"

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад +2

      Ja weil es dann nicht dringend geboten ist. Eine Ölspur auf einer komplett gesperrten Straße stellt keine Gefahr für Leib und Leben mehr da.

    • @renelukii9303
      @renelukii9303 Год назад +1

      Wobei die Leitstelle eigentlich nicht befugt ist dies zu entscheiden.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@renelukii9303 es kommt darauf an. Bei der Rettungsdienst Leitstelle wurde mir gesagt wäre der dienstgrad meistens vom Disponenten höher und damit kann er es erstmal anordnen. Auch die Initial Meldung bei der Feuerwehr kann schon eine "Empfehlung " sein aber ja grundsätzlich entscheidet der Fahrer. Wenn aber der Kommandant oder der Notarzt sagt wir fahren mit Blaulicht dann muss man schon gute Gründe haben sich dagegen zu entscheiden.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@renelukii9303 das ist der große Irrglaube. Einzig und alleine der Fahrer ist der, der entscheidet. Denn er und nur er steht nachher vor Gericht wenn es um den Missbrauch der Sosi geht oder warum sie eben nicht an waren.

    • @renelukii9303
      @renelukii9303 Год назад

      @@You-wy6te hast recht. Ja war grad bisschen verwirrt. Hab bisschen vorbei gedacht^^. Stimmt was du sagst!^^

  • @nicolaiwillius9997
    @nicolaiwillius9997 Год назад

    Wichtig, da steht freie Bahn… wenn die Straße zu eng ist das dass BOS Fahrzeug an mir vorbei kommt darf ich Gas geben bis ich Platz machen kann. Im Zweifel darf ich sogar vorsichtig, natürlich über eine rote Ampel fahren.

  • @LarsSchmidt-n7w
    @LarsSchmidt-n7w 5 месяцев назад

    Wenn man kein Maschinist ist darf man auch mit Blaulicht fahren?

  • @FinnBirker
    @FinnBirker 13 дней назад

    Mein Papa ist bei der Feuerwehr und macht das Horn nur an Kreuzungen und wen er durch muss

  • @danielmeyer6593
    @danielmeyer6593 Год назад +1

    Tagsüber ist das Horn meistens durchgehend an, Nachts dagegen meistens aus (abgesehen ein Fahrzeug ist vor uns).

  • @notrufnurnberg
    @notrufnurnberg Год назад +2

    ps: es heist Martinhorn
    (Tieltelbild)

  • @bratwurstmitsenf1622
    @bratwurstmitsenf1622 Год назад

    Ich nehme gerne die 3er-folge Blaulicht und auf die Hupe drücken, reich ja oft aus um dich bemerkbar zu machen.

  • @risiko-runterde
    @risiko-runterde Год назад +1

    Noch ein Hinweis zum Begriff Wegerecht. Den gibt es tatsächlich auch im Verkehr zu Wasser und beschreibt Ausweichregelungen in der Schifffahrt.

  • @good4nothing887
    @good4nothing887 Год назад

    Also die Feuerwehr in meinem Heimatort macht das Horn meiste Zeit nur in Kreuzungsbereichen an.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      So machen das viele Feuerwehren, da (unübersichtliche) Kreuzungen ja durchaus kritisch sind

  • @frankrichter5027
    @frankrichter5027 Год назад +1

    es gibt kein Martin`s Horn!
    MARTINHORN
    08:47 Überlege mal!
    VORBEIFUHR! Seitlicher Abstand?

  • @JohnnyBGoode_564
    @JohnnyBGoode_564 Год назад +1

    Ein sehr gutes Beispiel ist dieses Video von Anfang bis Minute 1:15:
    ruclips.net/video/nVdTkeWmWpk/видео.html
    Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges wartet ab bis die Straße nicht mehr kurvig und unübersichtlich ist, weil der Lkw eh nicht ausweichen kann und ein Überholen auch mit Horn gefährlich wäre. Habe ich als Positiv-Beispiel bei meinen letzten Beschulungen gezeigt.

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Danke für das Video. Was ich auch positiv vom Fahrer finde, der bedankt sich sogar bei den anderen Autofahrern 👍

  • @lordariusgrufendius1553
    @lordariusgrufendius1553 Год назад +2

    Martinhorn. Es heißt Martin-Horn

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Sagt wer?

    • @NotfallsRene
      @NotfallsRene Год назад

      @@feuerwehrleben: Theoretisch ist nur Martin-Horn korrekt, da de Firma Martin das Folgetonhorn zusammengebastelt hat - und ich gestehe, ich muss auch immer schmunzeln, wenn einer BOS-Angehöriger da ein S reinschummelt. Im Gegensatz dazu kann man das S unter den "Laien" kaum vermeiden, weshalb es in den Sprachgebrauch einging.

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 Год назад

      ​@@NotfallsRene Praktisch würde ich mal einen Blick in den Duden werfen....

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@feuerwehrleben Die Firma Martin die das Horn herstellt und patentiert hat.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@andybisandenbelt1399 Kannst du ja selber nicht denn dort steht es auch ohne S als Original Registrierte Marke drin.

  • @Lukkkkkkkas876
    @Lukkkkkkkas876 Год назад +1

    Es heißt Martinhorn oder einfach nur Klangfolgeanlage

  • @bornewst1
    @bornewst1 Год назад +1

    Martin Horn nicht Martins Horn

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад +1

      Einsatzhorn 😜 Firma Martin ist nicht der einzige Hersteller von Sondersignalanlagen.

  • @kveite7367
    @kveite7367 Год назад +1

    Es heißt Martinhorn und nicht Martinshorn

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Wo seht das denn?

    • @kveite7367
      @kveite7367 Год назад

      @@feuerwehrleben Es "seht" ( sie haben versehentlich das "t" gelöscht) fälschlicherweise in der Überschrift Ihres Videos. Der Erfinder heißt Max B. Martin und das gleichnamige Unternehmen wird von den Nachkommen heute noch geführt. Auf der Homepage des Unternehmens können Sie auch etwas über die spannende Geschichte der Signalinstrumente nachlesen.

  • @compacty87
    @compacty87 5 месяцев назад

    Es heißt Martinhorn... Ohne s 😂

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  5 месяцев назад

      Schau mal in den Duden 😊

    • @compacty87
      @compacty87 5 месяцев назад

      1932 hat dann die Firma Max Martin zusammen mit Feuerwehr und Polizei ein Signal für Einsatzfahrzeuge entwickelt. Die Firma hat sich das Wort "Martin-Horn" schützen lassen. Und umgangssprachlich ist ein "s" dazugekommen, deswegen sagen wir heute Martinshorn.

  • @Fausteund
    @Fausteund Год назад +1

    In der Nachbarwehr gibt es eine Dienstanweisung tröte an wenn du aus der Halle fährst und erst aus wenn du an der est angekommen bist selbst beim Bahnübergang bleibt das an auch wenn du 2 Minuten warten musst 😂😂😂

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      Dann mal den Dienstherren auf seine Führsorgepflicht hinweisen was Lautstärke am Arbeitsplatz angeht. Und ja ich weis dass der Fahrer da ein Problem hat denn das Führerhaus gilt nicht als Arbeitsstätte für die Beifahrer habe ich aber keine solche Regelung gefunden.

    • @EnjoyFirefighting
      @EnjoyFirefighting Год назад +2

      absolut hirnrissig, leider. Ohne Sinn und Verstand

    • @tweederwitt3021
      @tweederwitt3021 Год назад +1

      Diese Dienstanweisung würde ich zum Eigenschutz und Schutz der Anwohner missachten. Was soll es denn als Konsequenz geben?

    • @ZJokerX
      @ZJokerX Год назад

      Ne Dienstanweisung, so so. In Deutschland wird die natürlich bis zur Verg..... streng befolgt 🤦🏼‍♂️
      Solche Dienstanweisungs-Hohlbirnen kann niemand gebrauchen.

    • @rubberduck4966
      @rubberduck4966 Год назад

      @@You-wy6te Und was hilft es dir wenn du als Fahrer nach so einem Einsatz ein Hörgerät brauchst? So ein Horn kann wenn ungünstig angebracht (häufig) sau-laut im Innenraum sein.

  • @reinholdschade2319
    @reinholdschade2319 Год назад

    Würde sagen immer beides an, vorallem im Sommer wenn die Sonne Scheint. Weil man die LED Lichtleisten nicht erkennen kann, ob die an oder aus sind. So würde ich es machen.

  • @Christoph-Wilhelm_Rieckmann
    @Christoph-Wilhelm_Rieckmann Год назад

    00:52 will bei uns das Kommando nicht.🤷‍♂️ Für mich sind das nur 150 Meter, aber schon in manchen Unterhaltungen kam heraus, dass viele Bürger eben nicht wissen, ob da ein Kamerad auf Einsatzfahrt ist, oder eben ein charakterlich zweifelhafter Verkehrsteilnehmer nichts auf die Verkehrsregeln gibt.🤷‍♂️

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +2

      Ah danke, ist halt die Frage ob es ohne Dachaufsetzer besser. Ich habe damit positive Erfahrungen gemacht, muss ja gar nicht zu schnelles Fahren sein, aber man lässt Dich halt auch mal eher einfädeln, oder Leute warten am Zebrastreifen und lassen dich vorbei fahren.

  • @FazzelLp
    @FazzelLp Год назад +1

    Zu ca. 3:30:
    Hier hast du einen kleinen aber sehr wichtigen Punkt meiner Meinung nach nicht deutlich genug angesprochen. Denn eine hoheitliche Aufgabe alleine reicht nicht aus. Zur Erfüllung dieser Aufgabe muss der für Befreiung von den Vorschriften der StVO auch noch dringend geboten sein!

    • @EnjoyFirefighting
      @EnjoyFirefighting Год назад

      genau das sagt er doch nur paar Sekunden später ...

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Danke für Dein Feedback, den Punkt erwähne ich aber im Video.

    • @FazzelLp
      @FazzelLp Год назад +1

      Ich entschuldige mich. Das habe ich tatsächlich überhört.
      Ich bin bei dem Thema etwas empfindlich, da er aus meiner Sicht im Alltag zu häufig außer Acht gelassen wird und auch das Bewusstsein fehlt.

  • @frankenimker
    @frankenimker Год назад +1

    Sinnlose Diskussion, es heißt schließlich MARTIN-HORN...

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Wo steht denn das?

    • @frankenimker
      @frankenimker Год назад

      @@feuerwehrleben es handelt sich um eine geschützte Produktbezeichnung der Max Martin Instrumentenfabrik. Zudem redet ihr vom Signalhorn oder fachlich definiert "akustisches Sondersignal" 👍🏻

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 4 месяца назад

      ​@@frankenimkerSchon mal einen Blick in das komische Buch geworfen?
      Steht " Duden" auf dem Cover....

  • @DeppenGamingLP1987
    @DeppenGamingLP1987 Год назад

    Ohne S. Es heisst Martinhorn!

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад

      Wo steht das denn?

    • @rob9514
      @rob9514 Год назад

      ​@@feuerwehrleben Das Martinhorn wird gerne als Gattungsbegriff für Einsatzhörner verwendet. Das Martinhorn (genau genommen Martin-Horn) ist nämlich ein Produkt und eine Wortmarke von Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin.

  • @stormanimal83
    @stormanimal83 Год назад

    Es heisst MARTIN-HORN... nicht MARTINS-HORN...
    Das heisst nur so weil die Firma MARTIN das erfunden hat...

  • @alexxka9337
    @alexxka9337 9 месяцев назад

    Das Sonder- und Wegerecht gilt ausschließlich bei der kombinierten Anwendung von Blaulicht und Martinshorn. Leider halten sich viele nicht daran

    • @ghize8347
      @ghize8347 8 месяцев назад

      Nein, dass SONDERrecht gilt auch ohne Einsatzhorn! Wie dumm muss man sein, wenn man gerade die entsprechenden Auszüge der maßgeblichen Verordnung im Detail erklärt bekommt und trotzdem das Gegenteil behauptet?

    • @ghize8347
      @ghize8347 8 месяцев назад

      Nein, dass SONDERrecht gilt auch ohne Einsatzhorn! Wie dumm muss man sein, wenn man gerade die entsprechenden Auszüge der maßgeblichen Verordnung im Detail erklärt bekommt und trotzdem das Gegenteil behauptet?

    • @alexxka9337
      @alexxka9337 8 месяцев назад

      @@ghize8347 wie dumm muss man sein, wenn man meine Antwort nicht richtig liest..ich sagte Sonder- und WEGERECHT. Das Wegerecht gilt nur in Kombination mit Blaulicht und Martinshorn. Arschloch.

    • @alexxka9337
      @alexxka9337 8 месяцев назад

      @@ghize8347 wie dumm muss man sein, wenn man meine Antwort nicht richtig liest. Ich sprach von Sonder und WEGERECHTEN. Ja, auch ein Fahrzeug ohne Blaulicht kann grundsätzlich Sonderrechte in Anspruch nehmen, aber eben kein Wegerecht. Das geht nur in Kombination mit Blaulicht und Martinshorn. Überall in der StVO nachzulesen.

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 4 месяца назад

      ​@@alexxka9337Ach lächerliches Unterschichten-Wesen, du solltest deine grenzenlose Dummheit nicht auf andere spiegeln....

  • @heikoleitz7756
    @heikoleitz7756 10 месяцев назад

    Das der Maschinist hier die Alleinschuld trifft halte ich für völlig falsch! Bei Einsatzfahrten mit Horn haben alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen, und auch wer vor einer roten Ampel steht darf unter größter Vorsicht für den fließenden Verkehr die rote Ampel überfahren um dem § Folge zu leisten! Somit liegt die Schuld definitiv nicht beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges!!!

    • @ghize8347
      @ghize8347 8 месяцев назад

      Ohne die genauen Fakten zu kennen ist Deine Schuldzuweisung absolut unsinnig.
      Und die Pflicht, Platz zu schaffen ist nicht gleichzeitig das Recht des Maschinisten, andere Fahrzeuge zu beschädigen!

    • @heikoleitz7756
      @heikoleitz7756 8 месяцев назад

      Durch das überforderte Fehlverhalten des anderen Verkehrsteilnehmers ist sowas nicht ausgeschlossen! Genauso wenn Pkw-Fahrer eine Strasse zuparken und sich dann wundern wenn die Autos auch mit Beschädigungen entfernt werden! Du kannst ja nicht stundenlang irgendwo klingeln und die Menschenrewttung z.B. muss warten! Die hier genannte Beschädigung hat ja mit Vorsatz nichts zu tun! Wo gehobelt wird fallen Späne! Wer in die Enge will muss damit rechnen! Ich halte die Hauptschuldverteilung hier weiterhin für grundsätzlich FALSCH!!! Schütz die lieben Verkehrsteilnehmer vor der wilden Feuerwehr!!! Aber wehe jemand muss selbst gerettet werden und hofft auf jede Sekunde, neh!!!!@@ghize8347

  • @piuforte
    @piuforte Год назад

    Was ich nicht verstehe ...warum bekommen freiwillige feuerwehrleute statt diesem magnetschild kein blaulicht . Oder besser noch ein blaulicht dazu . Muss ja keine sirene bei . Aber ein blaulicht würde die hilfsfristen im freiwillig geschützten gebieten sicherlich deutlich verbessern .

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +2

      Na ich weiß nicht so recht, 60 Fahrzeuge die mit Blaulicht zum Feuerwehrhaus fahren, dürfte für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung sein.

  • @gerdholzhauser7256
    @gerdholzhauser7256 Год назад +1

    Das Ding heißt Martinhorn

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 Год назад +1

      Das Ding heißt Duden. Wenn du mit dessen Inhalt kognitiv überfordert bist Blubber-Frosch, dann hat Dieter Nuhr den passenden Ratschlag...

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@andybisandenbelt1399 Auch der Duden hat nicht immer Recht. Lieber mal ins Patent und bei der Firma schauen dann wirst du sehen dass es eigentlich ohne S geschrieben wird und das S sich nur über die Jahre eingebürgert hat und DESHALB in den Duden aufgenommen wurde.

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@andybisandenbelt1399 LOL Nicht mal richtig in Duden kannst du schauen denn da steht sogar MARTIN-Horn ohne S.

    • @andybisandenbelt1399
      @andybisandenbelt1399 Год назад

      @@You-wy6te Bist du kleiner Läggasdehnikährr tatsächlich so strunzdumm, oder willst du nur ein bisschen trollen? Beides, gell....

    • @You-wy6te
      @You-wy6te Год назад

      @@andybisandenbelt1399 Weist du, ich hatte mich nur versucht auf dein Niveau herunterzulassen damit vielleicht auch du kapierst dass du sch...ße schreibst.

  • @karstendoerr5378
    @karstendoerr5378 Год назад

    Da ist die StVO eindeutig! Im §38 Blaues und gelbes Blinlicht heisst es im Absatz 2:
    "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden." Jetzt kommt bestimmt, hier steht ja doch bei Einsatzfahrten, also müsste es doch reichen. Das ist aber falsch, denn hier wird nur der Missbrauch von Blaulicht unterbunden, indem man explizit sagt, dass es nur unter den genannten Umständen gebraucht werden darf. Wegerecht hat man aber nur unter den im Absatz 1 gegebenen Bedingungen. Und da steht explizit etwas von Blaulicht und Sondersignal. Es ist also ein Wagniss für den Fahrzeugführer, wenn er im Einsatz das Sondersignal ausmacht. Wenn dann etwas passiert, ist der Fahrzeugführer u.U. definitiv mit dran.

    • @defender-helmut9872
      @defender-helmut9872 Год назад +3

      @@jensbezold4562 Da ist wieder mal einer, der den Unterschied zwischen Sonderrechten und sogenannten "Wegerechten" nicht mal ansatzweise kennt!

    • @karstendoerr5378
      @karstendoerr5378 Год назад

      @@defender-helmut9872 , wie kommst du zu der Meinung, dass ich das nicht kenne? Mir ist durch 25 Jahre Feuerwehr sehr wohl der Unterschied bekannt. Hier geht es aber um Blaulicht und Sondersignal und nicht um Sonderrecht.

    • @pepe5371
      @pepe5371 Год назад +7

      Wie kann es denn sein dass es 11 Minuten lang ausführlich erklärt wird und es Menschen gibt die seit angeblich 25 Jahren in der Feuerwehr sind und es immernoch nicht verstehen?
      Blaulich reicht vollkommen aus, wenn ich eben „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“, nicht in anspruch nehmen will bzw. muss. Auf einem komplett leeren Feldweg muss mir niemand Platz machen ergo muss ich auch nicht das Horn an machen. Des Weiteren muss nicht Absatz 1 erfüllt sein damit Absatz 2 rechtsgültig ist, die Aussage von dir mach diesbezüglich absolut keinen Sinn.
      Und ja natürlich ist man mit dran wenn das Horn aus ist und ein Unfall passiert. Genauso aber auch wenn es an ist. Es gibt quasi kein Gerichtsurteil das einem Fahrer auf einer Einsatzfahrt nicht mindestens eine Teilschuld zugesprochen hat

    • @feuerwehrleben
      @feuerwehrleben  Год назад +1

      Das hängt aber von dem Umständen ab und nicht nur vom Einsatzhorn. Am Ende des Videos nenne ich ja drei Gerichtsurteile die zeigen, dass es unabhängig vom Einsatzhorn verschiedene Urteile gibt.

    • @ossi1127
      @ossi1127 Год назад

      Die StVO ist eindeutig, so ist es! Entsprechend muss man als Maschinist wissen, was man dem Verkehr (wenn auf der Straße vorhanden) anordnen möchte und was die Rechtsfolge der Anordnung ist. Fahre ich ausschließlich mit "blauem Blinklicht", muss dem Maschinisten bewusst sein , dass andere Verkehrsteilnehmer nicht verpflichtet sind "unverzüglich freie Bahn zu schaffen". Eine angepasste Fahrweise und das entsprechende Bewusstsein über die aktuelle Stellung des Einsatzfahrzeuges im Straßenverkehr muss die Folge sein. Möchte der Maschinist jedoch, dass der Verkehr ohne schuldhaftes Zögern dem Einsatzfahrzeug Platz macht ("unverzüglich freie Bahn zu schafft" - § 38 Abs. 1 StVO), dann muss zwingend "blaues Blinklicht" in Verbindung mit dem "Einsatzhorn" verwendet werden.
      !Wichtig: BLAULICHT ALLEIN, ORDNET dem Straßenverkehr NICHTS AN. Es WEIST lediglich auf eine UNFALL- oder EINSATZSTELLE, auf ein auf EINSATZFAHRT befindliches Fahrzeug oder ggf. auf einen GESCHLOSSENEN VERBAND hin! Möchte ich dem Verkehr eine ANORDNUNG MIT RECHTSFOLGE ERTEILEN, dann MUSS BALUCLIHT UND EINSATZHORN AKTIVIERT SEIN! Die StVO zwingt jedoch keinen Maschinisten dazu, auf Zwang das Einsatzhorn einzusetzen - man muss sich nur der entsprechenden Bedeutung und Stellung im Verkehr bewusst sein. Wie es im Video schön gesagt wurde: KÖPFECHEN EINSETZEN! Situationsbedingter und geeigneter Umgang mit dem Einsatzhorn, dass ist richtig und wichtig.