Erholungsbeihilfe ist vom AG mit 25% pauschal zu versteuern. Einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Rückstellung für Gewährleistungen mit 0,5% gibt es seit 1995 oder so nicht mehr. Es sind immer Nachweise für die Inanspruchnahme zu erbringen. (Sofern das FA es darauf anlegt)
Das bezieht sich alles auf die doppelte Buchführung, oder? Weil Rückstellungen sind mir ein Fremdwort. Ich habe einfache Buchführung. Mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung ist dieses Video hinfällig oder verstehe ich das falsch?
Eins würde mich mal dabei interessieren: Kann man den Mitarbeiter dann auch seine Bordellbesuche steuerfrei zahlen oder seinen Cannabis Konsum als Kiffer, was ja jetzt erst legalisiert wurde ? 🤣🤪
Na das mit der Abschreibung ist ein zwei schneidiges Schwert. Macht man eine 40% Sonderabschreibung kann man in den nächsten Jahren weniger abschreiben und das kann weh tun.
Hammer !! Ich bin begeistert!!
Erholungsbeihilfe ist vom AG mit 25% pauschal zu versteuern.
Einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Rückstellung für Gewährleistungen mit 0,5% gibt es seit 1995 oder so nicht mehr. Es sind immer Nachweise für die Inanspruchnahme zu erbringen. (Sofern das FA es darauf anlegt)
Das bezieht sich alles auf die doppelte Buchführung, oder?
Weil Rückstellungen sind mir ein Fremdwort. Ich habe einfache Buchführung.
Mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung ist dieses Video hinfällig oder verstehe ich das falsch?
Eins würde mich mal dabei interessieren: Kann man den Mitarbeiter dann auch seine Bordellbesuche steuerfrei zahlen oder seinen Cannabis Konsum als Kiffer, was ja jetzt erst legalisiert wurde ? 🤣🤪
Na das mit der Abschreibung ist ein zwei schneidiges Schwert. Macht man eine 40% Sonderabschreibung kann man in den nächsten Jahren weniger abschreiben und das kann weh tun.