Na das mit der Abschreibung ist ein zwei schneidiges Schwert. Macht man eine 40% Sonderabschreibung kann man in den nächsten Jahren weniger abschreiben und das kann weh tun.
Erholungsbeihilfe ist vom AG mit 25% pauschal zu versteuern. Einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Rückstellung für Gewährleistungen mit 0,5% gibt es seit 1995 oder so nicht mehr. Es sind immer Nachweise für die Inanspruchnahme zu erbringen. (Sofern das FA es darauf anlegt)
Na das mit der Abschreibung ist ein zwei schneidiges Schwert. Macht man eine 40% Sonderabschreibung kann man in den nächsten Jahren weniger abschreiben und das kann weh tun.
Erholungsbeihilfe ist vom AG mit 25% pauschal zu versteuern.
Einen gesetzlichen Anspruch auf pauschale Rückstellung für Gewährleistungen mit 0,5% gibt es seit 1995 oder so nicht mehr. Es sind immer Nachweise für die Inanspruchnahme zu erbringen. (Sofern das FA es darauf anlegt)
Hammer !! Ich bin begeistert!!