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Hey! Ich bin neu auf deine Videos gestoßen. Was ich schon mal loben muss, ist dass du die Videos echt aufwändig gestaltest. Vor allem mit den Texten und Folien die du einblendest. Ich bin mir unsicher wie ich mich anmelden soll (Kleingewerbe oder Freiberufler). In erster Linie möchte ich Erfahrung sammeln als Dienstleister. Hierbei geht es mir um das erstellen einer Homepage und das Auswerten der Besucherdaten. Marketing und Werbung schalten und diese analysieren. Kundenkontakt, Rechnungen schreiben... Ich rechne mit ein bis zwei Kunden pro Monat und max. 50€ Einnahmen.
Hi Daniel, ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, kann ich Dir so pauschal nicht sagen. Frag dazu doch mal bei dem für dich zuständigen Gewerbeamt und Finanzamt nach. Zusätzlich kannst Du bei den Katalog- oder auch katalogähnlichen Berufen schauen, ob Du da reinfallen würdest mit deiner Tätigkeit, um schonmal eine erste Richtung zu bekommen. Viel Erfolg.
Hat gerade ein bisschen Klick gemacht, nach viel wirrwar in meinem Kopf 😂 Also ist es so, dass wenn ich bpsw. nur ein Kleingewerbe habe und keinen anderen Job ausübe bis zu 24500€ im Jahr an Umsatz haben darf, bevor ich steuern zahlen muss? Und wenn ich einen Hauptberuf habe, muss ich das womit ich privat noch Geld verdiene als Nebengewerbe sehen und egal wie viel ich mit beiden Tätigkeiten verdiene, immer Steuern auf den Gewinn der Nebentätigkeit zahlen? Ich finde das ganze Thema so unglaublich nervig, gibt echt kaum etwas schlimmeres als sich da als Normalo durchzuwurschteln🙈 Danke für dein Video, hoffe du kannst mir da weiterhelfen😊
🎬 Video-Kapitel: 00:00 Einleitung 00:18 Was ist ein Kleingewerbe? 01:08 Kleingewerbe Vor- und Nachteile 02:11 Namensgebung Kleingewerbe 03:40 Ist dein Gewerbe ein Kleingewerbe? 05:15 Kleingewerbe Umsatz-Grenze 06:14 Meine Kleingewerbe 06:50 Kleingewerbe und Steuern 10:54 sevDesk #werbung 13:05 Kleingewerbe neben Hauptberuf 14:08 Nebengewerbe vs. Kleingewerbe
Hey Laura gutes video, ich hätte eine frage muss mann beim Kleingewerbe steuern zahlen. Oder gibt es ein frei Betrag wo man keine Steuern zahlen muss. Würde ein paar teure sachen auf ebay stellen (15-20 Tausend wert).Ich wünsche dir angenehme Feiertage und ein frohes Fest
Hi, ja für deine Einnahmen im Kleingewerbe musst Du Steuern zahlen. Je nach Gründungsform und individueller Situation kommen verschiedene Steuerarten auf dich zu, wie zu Beispiel die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer usw. Und je nach Steuerart gibt es verschiedene Freibeträge. Um hier mehr Klarheit zu bekommen, würde ich Dir das Gespräch mit einer Steuerberaterin/einem Steuerberater nahelegen, da sie sich deine individuelle Situation im Detail ansehen und dich entsprechend beraten können. Um ein erstes Verständnis für das Thema Steuern und Selbstständigkeit zu bekommen, schau doch gerne mal bei diesem Kanal vorbei: www.youtube.com/@STEUERFIT.Selbststaendige (#werbungwegenamensnennung).
Wenn sich der Kleingewerbe treibende Einzelunternehmer ins HR eintragen lässt , ist er nicht buchführungspflichtig Die Grenzen der AO in Höhe von 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz haben nichts mit den Grenzen des Kleingewerbe zu tun. Die liegen beim Umsatz denn auch wesentlich niedriger, bei ca. 150.000 bis 250.000 Euro. Das wichtigste für den Kleingewerbe treibende bei Eintragung ins HR ist , die unmittelbare Rügepflicht bei beidseitigem Handelskauf.
Hallo Laura, ich nutze zur Zeit das Abrechnungsprogramm von SumUp, würde aber zu sevDesk wechseln, wenn es mir Vorteile bieten würde. Vielleicht kannst du mir ja welche benennen. Danke!
Hi Herri, ich habe mit SumUp bisher noch nicht selbst gearbeitet und generell bisher nur recht wenig davon gehört, weshalb ich Dir hier leider nicht sagen kann, ob und welche Vorteile sevDesk im Vergleich zu SumUp bietet. Wenn es aber bei SumUp spezielle Funktionen gibt, die Du noch gebrauchen könntest, kann ich gerne mal schauen, ob sevDesk diese hat.
Was ist, wenn ich neben RUclips machen will? Arbeite 40 Stunden Vollzeit. Muss ich mein normales Gehalt auch nochmal extra versteuern oder nur die RUclips Einnahmen?
Dein normales Gehalt versteuerst Du bereits. Wenn Du mal auf deine Lohnabrechnung schaust, müsste da irgendwo schon was von Lohnsteuer stehen, die bereits automatisch abgeht. Das ist meines Wissens nach eine Form der Einkommensteuer. Sobald Du dich nebenberuflich selbstständig machst, musst Du diese zusätzlichen Einnahmen ebenfalls versteuern. In deinem Fall die Einnahmen, die Du mit deinem RUclips-Kanal erzielst. Es gibt gewisse Sonderfälle, zum Beispiel, wenn dein RUclips-Kanal als Liebhaberei eingestuft werden sollte... Aber besprich dich am besten dazu mit einem Steuerberater/einer Steuerberaterin oder dem für dich zuständigen Finanzamt. Auf die Einnahmen deines Gewerbes werden dann die Einkommensteuer fällig und je nach Einnahmenhöhe zusätzlich noch die Gewerbe- und die Umsatzsteuer.
Was passiert wenn einer Kleingewerbe als Nebengewerbe anmeldet und nach 6 Monaten vom Arbeitgeber gekündigt wird? Gibt es Probleme mit dem Arbeitslosengeld?
Hi Adem, ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Also sagen wir mal Du bist im Angestelltenverhältnis tätig und meldest ein Nebengewerbe an. Ich denke, dass das keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Beziehst Du dann aber Arbeitslosengeld, kann ich mir vorstellen, dass die Einnahmen des Nebengewerbes auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Aber da habe ich wirklich keine Ahnung. Wende dich mit der Frage gerne an die für dich zuständige Agentur für Arbeit. Übrigens ist ein Kleingewerbe etwas Anderes als ein Nebengewerbe. Aber kann auch sein, dass ich deine Frage falsch verstanden habe, dann schreibe hier gerne nochmal.
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Hey! Ich bin neu auf deine Videos gestoßen. Was ich schon mal loben muss, ist dass du die Videos echt aufwändig gestaltest. Vor allem mit den Texten und Folien die du einblendest.
Ich bin mir unsicher wie ich mich anmelden soll (Kleingewerbe oder Freiberufler). In erster Linie möchte ich Erfahrung sammeln als Dienstleister. Hierbei geht es mir um das erstellen einer Homepage und das Auswerten der Besucherdaten. Marketing und Werbung schalten und diese analysieren. Kundenkontakt, Rechnungen schreiben...
Ich rechne mit ein bis zwei Kunden pro Monat und max. 50€ Einnahmen.
Hi Daniel, ob Du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, kann ich Dir so pauschal nicht sagen. Frag dazu doch mal bei dem für dich zuständigen Gewerbeamt und Finanzamt nach. Zusätzlich kannst Du bei den Katalog- oder auch katalogähnlichen Berufen schauen, ob Du da reinfallen würdest mit deiner Tätigkeit, um schonmal eine erste Richtung zu bekommen. Viel Erfolg.
@@LauraFruehauf Ja da hast du Recht. Am besten ich Frage direkt mal nach. Danke
Hat gerade ein bisschen Klick gemacht, nach viel wirrwar in meinem Kopf 😂
Also ist es so, dass wenn ich bpsw. nur ein Kleingewerbe habe und keinen anderen Job ausübe bis zu 24500€ im Jahr an Umsatz haben darf, bevor ich steuern zahlen muss? Und wenn ich einen Hauptberuf habe, muss ich das womit ich privat noch Geld verdiene als Nebengewerbe sehen und egal wie viel ich mit beiden Tätigkeiten verdiene, immer Steuern auf den Gewinn der Nebentätigkeit zahlen?
Ich finde das ganze Thema so unglaublich nervig, gibt echt kaum etwas schlimmeres als sich da als Normalo durchzuwurschteln🙈
Danke für dein Video, hoffe du kannst mir da weiterhelfen😊
🎬 Video-Kapitel:
00:00 Einleitung
00:18 Was ist ein Kleingewerbe?
01:08 Kleingewerbe Vor- und Nachteile
02:11 Namensgebung Kleingewerbe
03:40 Ist dein Gewerbe ein Kleingewerbe?
05:15 Kleingewerbe Umsatz-Grenze
06:14 Meine Kleingewerbe
06:50 Kleingewerbe und Steuern
10:54 sevDesk #werbung
13:05 Kleingewerbe neben Hauptberuf
14:08 Nebengewerbe vs. Kleingewerbe
Tolles Video! Bitte mehr davon :-)
Vielen Dank für deinen Kommentar :)
Hey Laura gutes video, ich hätte eine frage muss mann beim Kleingewerbe steuern zahlen. Oder gibt es ein frei Betrag wo man keine Steuern zahlen muss. Würde ein paar teure sachen auf ebay stellen (15-20 Tausend wert).Ich wünsche dir angenehme Feiertage und ein frohes Fest
Hi, ja für deine Einnahmen im Kleingewerbe musst Du Steuern zahlen. Je nach Gründungsform und individueller Situation kommen verschiedene Steuerarten auf dich zu, wie zu Beispiel die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer usw. Und je nach Steuerart gibt es verschiedene Freibeträge. Um hier mehr Klarheit zu bekommen, würde ich Dir das Gespräch mit einer Steuerberaterin/einem Steuerberater nahelegen, da sie sich deine individuelle Situation im Detail ansehen und dich entsprechend beraten können. Um ein erstes Verständnis für das Thema Steuern und Selbstständigkeit zu bekommen, schau doch gerne mal bei diesem Kanal vorbei: www.youtube.com/@STEUERFIT.Selbststaendige (#werbungwegenamensnennung).
Danke👍
Gerne
Wenn sich der Kleingewerbe treibende Einzelunternehmer ins HR eintragen lässt , ist er nicht buchführungspflichtig
Die Grenzen der AO in Höhe von 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz haben nichts mit den Grenzen des Kleingewerbe zu tun. Die liegen beim Umsatz denn auch wesentlich niedriger, bei ca. 150.000 bis 250.000 Euro.
Das wichtigste für den Kleingewerbe treibende bei Eintragung ins HR ist , die unmittelbare Rügepflicht bei beidseitigem Handelskauf.
Hallo Laura, ich nutze zur Zeit das Abrechnungsprogramm von SumUp, würde aber zu sevDesk wechseln, wenn es mir Vorteile bieten würde. Vielleicht kannst du mir ja welche benennen. Danke!
Hi Herri, ich habe mit SumUp bisher noch nicht selbst gearbeitet und generell bisher nur recht wenig davon gehört, weshalb ich Dir hier leider nicht sagen kann, ob und welche Vorteile sevDesk im Vergleich zu SumUp bietet. Wenn es aber bei SumUp spezielle Funktionen gibt, die Du noch gebrauchen könntest, kann ich gerne mal schauen, ob sevDesk diese hat.
Was ist, wenn ich neben RUclips machen will? Arbeite 40 Stunden Vollzeit. Muss ich mein normales Gehalt auch nochmal extra versteuern oder nur die RUclips Einnahmen?
Dein normales Gehalt versteuerst Du bereits. Wenn Du mal auf deine Lohnabrechnung schaust, müsste da irgendwo schon was von Lohnsteuer stehen, die bereits automatisch abgeht. Das ist meines Wissens nach eine Form der Einkommensteuer. Sobald Du dich nebenberuflich selbstständig machst, musst Du diese zusätzlichen Einnahmen ebenfalls versteuern. In deinem Fall die Einnahmen, die Du mit deinem RUclips-Kanal erzielst. Es gibt gewisse Sonderfälle, zum Beispiel, wenn dein RUclips-Kanal als Liebhaberei eingestuft werden sollte... Aber besprich dich am besten dazu mit einem Steuerberater/einer Steuerberaterin oder dem für dich zuständigen Finanzamt. Auf die Einnahmen deines Gewerbes werden dann die Einkommensteuer fällig und je nach Einnahmenhöhe zusätzlich noch die Gewerbe- und die Umsatzsteuer.
Was passiert wenn einer Kleingewerbe als Nebengewerbe anmeldet und nach 6 Monaten vom Arbeitgeber gekündigt wird? Gibt es Probleme mit dem Arbeitslosengeld?
Hi Adem, ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Also sagen wir mal Du bist im Angestelltenverhältnis tätig und meldest ein Nebengewerbe an. Ich denke, dass das keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Beziehst Du dann aber Arbeitslosengeld, kann ich mir vorstellen, dass die Einnahmen des Nebengewerbes auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Aber da habe ich wirklich keine Ahnung. Wende dich mit der Frage gerne an die für dich zuständige Agentur für Arbeit. Übrigens ist ein Kleingewerbe etwas Anderes als ein Nebengewerbe. Aber kann auch sein, dass ich deine Frage falsch verstanden habe, dann schreibe hier gerne nochmal.
Hi l Laura ich möchte neben Autohandel machen