Endlich mal ein vernünftiges Urteil . Ich persönlich habe fast 2 Jahre gekämpft um das Merkzeichen AG zubekommen Seit dem ich den Blauen Parkausweis habe und nutze hat sich die Lebensqualität sehr stark verbessert Leider halten sich nicht alle Menschen an diese Regeln des parkens
Vielen Dank, für diese ausführliche Info Ich denke, auf dieses Urteil haben schon viele gewartet. Endlich eine Lockerung Für Alle, die es jetzt versuchen, möge es uns gelingen!!! und alles Gute
@@heikewolf4254 Hallo :) Ja, da hast Du Recht, wichtig ist, daß man es erneut versucht und nicht schon so Kraft- und auch motivationslos geworden ist und die Hoffnung aufgegeben hat. Nee, bitte versucht es nochmal. Gebt auch das neue Urteil mit an Ich drücke fest die Daumen. Ich versuche es auch noch mal. Alles Gute
@@samcuambe4055 Danke, sam cuambe! Genau so, nie den Mut aufgeben, auch wenn es verdammt schwer fällt! Wer aufgibt, hat nämlich schon freiwillig verloren. Ihnen auch Mut, Kraft, Nerven und alles Gute!
Also ich komme dann die ganz klar ich kann nur mit mit Rollator laufen drinnen sowie draußen bekomme trotzdem kein Merkzeichen aG nach dem Video hört sich das aber für mich so an als hätte ich Anspruch
Habe letzte Woche gdb 100 und das Merkzeichen "B", aber kein aG bekommen. Habe jetzt Widerspruch erhoben, und das Urteil mit angegeben. Bin gespannt...
Ich kann aufgrund einer COPD und Herzinsuffizienz gar nicht mehr alleine laufen. Komme außerhalb der Wohnung nicht mehr alleine klar und habe trotzdem nur 70% und G, B.
Bekomme selbst bei GdB 90 und stark eingeschränkter Gehfähigkeit außerhalb der Wohnung und des KFZ kein Merkzeichen aG, weil das Versorgungsamt das nicht will.
Ich würde zum Hausarzt bzw Orthopäden gehen und alles genau schildern. Man sagt am besten man kann weniger wie 50 Meter gehen auch nur mit einer Begleitperson. Das kommt alles in die Medizinischen Unterlagen und dann bekommt man das auch anerkannt.
Hallo, es bleibt aber bei den 80 Prozent? Ich kann gar nicht gehen und habe einen ERollscoter von Pflegekasse bekommen und bekomme wahrscheinlich nur 50 GdB.
80 GdB oder höher, nicht 'Prozent' und ein Merkzeichen aG müssen im Schwerbehindertenausweis anerkannt, bestätigt und eingetragen sein. Nur damit haben Sie das Recht so eine blaue Sonderparkerlaubnis nach Paragraf 46, Abs. 1 (1), StVO, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu beantragen. Das sind verbindliche rechtliche Vorgaben ohne Abweichung. Wenn Sie dieses nicht im Bescheid vom Versorgungsamt bestätigt bekommen haben, müssen Sie sich an das Amt wenden. Widerspruch, wenn noch fristgerecht möglich oder Klage oder Verschlechterungsantrag. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht. Der E-Scooter von der Pflegekasse interessiert leider dabei nicht. Nur die vom Amt eingeholten ärztlichen Befundberichte.
Wie bekomme ich Ag ich habe 80% und kann ohnen Krüvcken nicht laufen sonst Stürze ich. Nur Langsam und kurze Stecken mit Krücken. Komme nicht zum Auto, ohne Krücken, würde auf jedenfall Stürzen. Wie bekomme ich endlich AG habe eine Polyneuropathie in Taube Füße .bin wie ein Blatt im Wind keine Balance. Grüße Christiane 😊
Kannst du abhaken.... das Thema wäre zwar wichtig, ist aber in Wirklichkeit eine pseudodemokratische Veranstaltung, die den Beitragszahlern außer Kosten rein gar nichts bringt.
Die Sozialwahl ist am 31.05.23, also in 2 Monaten...so eilig ist das jetzt noch nicht👀 Oder wollen Sie, falls Herr Knöppel überhaupt darüber berichtet, bis dahin erneut "5" Videos zu diesem Thema, damit er auf seine Klicks kommt, es aber letztlich eh nur immer das gleiche erzählt wird?👀
Du musst dir alls bescheinigen lassen Was für eine Erkrankung vorliegt Wie weit du ohne Hilfsmittel gehen kannst, ob eine Sturzgefahr vorliegt Dann alle Merkzeichen beantragen Der arzt angeben der dich untersucht
@Marion weisel Ein eigenes Fahrzeug u./o. eigene Fahrerlaubis spielen keine Rolle! Es ist allein eine rein personenbezogene Erlaubnis für den berechtigten Behinderten!
Wie ist das mit GdB 60 und Einschränkung beim gehen durch Polyneuropathie? Hatte vorletztes Jahr kein aG bekommen obwohl ich nicht die 2 km gehen kann.
@Carsten Zeuch 80 GdB oder höher und Merkzeichen aG im Bescheid zum SBA sind zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die international gültige blaue Karte. Jedoch haben manche dt. Kommunen auch andere, jedoch meist nur regional gültige Parkerleichterungsmöglichkeiden für andere Schwerbehinderteneigenschaften. Da darf man anders Parken, jedoch nicht auf einem ausgewiesenen Behi-Parkplatz! Da das überall unterschiedlich gehandhabt wird, muß man sich gezielt jeweils selbst erkundigen und schlau machen.
@@wahrscheinlich.chronisch6347 Schlimme Situation, leider erleben das ganz viele Betroffene ganz ähnlich. Jedoch müssen Sie selbst aktiv werden, sonst erreichen Sie leider nichts. Viel Kraft und Mut und alles Gute! (Bei mir ging ohne Klage nichts, über 6 Jahre bis u.a. zum aG), das interessiert leider niemanden, außer Sie selbst, wie gut oder schlecht es Ihnen geht. Auch hier nicht.
Das ist Deutschland . Versuchen sie den Schwerbehindertenbeauftragte den mit ins Boot zu nehmen. Dies habe ich bei meiner Mutter gemacht . Erst durch Sozialgericht hat Sie als Schmerzpatienten was immer schlimmer wird , den Ausweis erhalten ,nach 2 Jahre.
Meine Oma hat kein Auto. Wird aber von ihrem Mann, ihrem Sohn und mir hin und wieder gefahren. Gibt es da einlegbare Merktafeln, damit man mit behinderten Beifahrer auf Behinderten Parkplatz parken darf? Mir selbst, zwar 80% aber ohne Ag würde es ja alleine nicht zustehen.
Natürlich, die Oma muss den Ausweis beantragen und der kann in jedem Auto ausgelegt werden in dem sie mitfährt. Voraussetzung, sie muss auf jeden Fall dabei sein wenn der Ausweis benutzt wird. Eigenen Führerschein oder Auto braucht sie nicht. Der Ausweis ist Blau ( EU Ausweis) und eigentlich nur eine Karte. Wichtig, es muss der blaue EU Ausweis sein , nur mit dem darf man auch auf Behindertenparkplatz Parken. Der Orange Ausweis bringt zwar auch Parkvorteile aber auf Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol darf man mit dem auch nicht.
@@JoJo601 das stimmt nicht was Sie schreiben, es reicht wenn der jenige unterwegs ist der das Merkzeichen AG hat ! Es soll tatsächlich Familien geben die die ein Auto haben und ein Kind haben was behindert ist. Eltern verdienen den Lebensunterhalt auch das zählt dazu ! Einkäufe , da ich die zu pflegendene Person davon was hat etc und jeder der kein Auto hat kann sie von der Familie oder Freunden. Fahren lassen nur bekommen die nur 0,20 Cent für die Fahrt zu Ärzten oder Therapeuten während die Taxifahrer ein wesentlich häufigeren Betrag haben ach und sollte ein Unfall mit dem Auto passieren ist das privat Vergnügen ! Deswegen mit dem AG oder ab pflegegrad 3 lieber das Taxi nutzen! Die Kassen wollen es so !
Hallo. Ich habe seit Geburt eine gehbehinderung 50% und buchstabe G. Der Ausweis besteht seit ich 5 Jahre alt bin. Jetzt hat sich das laufen durch Arthrose im Knie verändert ich benutze für längere Strecken einen Rollator. Und seit 2017 beziehe ich eine arbeitsmarktrente. Aktuell ist über den Anwalt ein weiter zahlungs Antrag gestellt worden und zusätzlich beim versorgungsamt Antrag auf verschlechterung das die % erhöht werden und zusätzlich buchstabe ag beantragt. Meinen sie ich bekomme dieses merkzeichen? Danke für die Antwort
@Sonia Neff Stellen Sie beim zuständigen Amt einen Verschlechterungsantrag und sprechen Sie darüber vorher mit Ihren behandelnden Ärzten, denn diese werden vom Amt zu Ihrem Gesundheitszustand/Prognose angefragt. Alles Gute! Was und warum und wie Ihnen das Amt bescheidet, kann hier niemand beurteilen. Sie können gegen den Bescheid, da er immer eine Rechtsbehelfsklausel am Ende hat, auch immer fristgerecht Rechtsmittel einlegen.
@Heike Wolf. Mein hausarzt ist ja für merkzeichen ag. Der Antrag dafür ist ja schon vom Anwalt beim versorgungsamt gestellt worden. Ich habe aber kein eigenes Auto. Aber es wird ja erwähnt außerhalb des eigenen Fahrzeug.
@@sonjaneff1337 Diese Parkerlaubnis ist ausschließlich personenbezogen und gilt für jedes Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind, nicht nur für ein bestimmtes. Verstehen Sie das nicht? Denn nur Sie als Person können schwerbehindert sein, nicht ein bestimmtes Fahrzeug! Wenn, dann stehen Ihr Name und Ihr Paßbild auf der Rückseite der blauen Karte, kein bestimmtes Kennzeichen! Die Karte legt nicht fest, ob Sie Fahrzeuglenker oder -halter oder nur -mitfahrer sind. Das wäre auch Quatsch. Selbst z. B. das Taxi oder ein Fahrdienst oder eine Bekannte usw. können diese Karte benutzen, es zählt nur, daß Sie als Inhaber dieser Parkkarte von deren Fahrzeug irgendwie transportiert werden, Sie bei einer Kontrolle persönlich anwesend sind bzw. erscheinen und Ihren SBA mit mindestens GdB 80 und Merkzeichen aG vorweisen können. Es kann schon mal länger dauern, bis das Versorgungsamt Ihnen diese Schwerbehinderteneigenschaften nach Prüfung ihrer von Ihren schweigepflichtsentbundenen Ärzten vom Amt abgeforderten med. Unterlagen bescheidet. Viele Betroffene müssen deswegen auch klagen. Das kann schon mal Jahre dauern, leider. Bei mir waren es z. B. über 6 Jahre "Theater" mit rückwirkendem Gültigkeitsbeginn zum med. nachgewiesenem Beginn der Erkrankung. (Das ist für die Stererklärung interessant). Wenn Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht haben, könnte er Ihnen aber alles schon erklären. Es benötigt Nerven und Geduld und dabei ist es der Behörden völlig wurscht, wie es Ihnen als Antragsteller geht, leider. Es ist ein reiner Verwaltungsakt. Viel Erfolg!
Endlich mal ein vernünftiges Urteil .
Ich persönlich habe fast 2 Jahre gekämpft um das Merkzeichen AG zubekommen
Seit dem ich den Blauen Parkausweis habe und nutze hat sich die Lebensqualität sehr stark verbessert
Leider halten sich nicht alle Menschen an diese Regeln des parkens
@Andreas Geißler
Bleiben Sie stark! 👍
Vielen Dank
@@andreasgeiler1092
Gerne! 👍
Bei mir dauerte es "nur" (nachweislich) 6,5 Jahre, mit Sozialgericht.
Bei einem Asylantrag undenkbar.
Was bedeutet das , wenn kein Auto vorhanden ist und heutzutage zu den Ärzten außerhalb reisen müssen!!
Der blaue Parkausweis ist personenbezogenen mit einem Lichtbild
sauber erklärt - danke 🙂
Vielen Dank, für diese ausführliche Info
Ich denke, auf dieses Urteil haben schon viele gewartet.
Endlich eine Lockerung
Für Alle, die es jetzt versuchen, möge es uns gelingen!!! und alles Gute
@sam cuambe
Mich würde es wirklich interessieren, für wieviele Betroffene dieses Urteil tatsächlich zu einer Hilfe wird?
@@heikewolf4254 Hallo :)
Ja, da hast Du Recht, wichtig ist, daß man es erneut versucht und nicht schon so Kraft- und auch motivationslos geworden ist und die Hoffnung aufgegeben hat.
Nee, bitte versucht es nochmal.
Gebt auch das neue Urteil mit an
Ich drücke fest die Daumen.
Ich versuche es auch noch mal.
Alles Gute
@@samcuambe4055
Danke, sam cuambe!
Genau so, nie den Mut aufgeben, auch wenn es verdammt schwer fällt!
Wer aufgibt, hat nämlich schon freiwillig verloren.
Ihnen auch Mut, Kraft, Nerven und alles Gute!
Super erklärt Herr Knöppel,besser als dieses Fachchinesisch in Fachblättern oder Internetseiten,Sie sind eine wahre Koryphäe 👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼
@dream box
Caritas Familienratgeber im Internet
Also ich komme dann die ganz klar ich kann nur mit mit Rollator laufen drinnen sowie draußen bekomme trotzdem kein Merkzeichen aG nach dem Video hört sich das aber für mich so an als hätte ich Anspruch
Genau das selbe Problem habe ich auch und nur gdb von 50
Habe letzte Woche gdb 100 und das Merkzeichen "B", aber kein aG bekommen. Habe jetzt Widerspruch erhoben, und das Urteil mit angegeben. Bin gespannt...
Wie immer seeeehr gut erklärt, vielen herzlichen Dank 👍🤝
Sehr gut erklärt
Ich kann aufgrund einer COPD und Herzinsuffizienz gar nicht mehr alleine laufen. Komme außerhalb der Wohnung nicht mehr alleine klar und habe trotzdem nur 70% und G, B.
Bekomme selbst bei GdB 90 und stark eingeschränkter Gehfähigkeit außerhalb der Wohnung und des KFZ kein Merkzeichen aG, weil das Versorgungsamt das nicht will.
Ich würde zum Hausarzt bzw Orthopäden gehen und alles genau schildern. Man sagt am besten man kann weniger wie 50 Meter gehen auch nur mit einer Begleitperson. Das kommt alles in die Medizinischen Unterlagen und dann bekommt man das auch anerkannt.
@@andyandreas8446
Danke. Werde ich mal machen und hoffe, daß es was nützt.
Hallo, es bleibt aber bei den 80 Prozent? Ich kann gar nicht gehen und habe einen ERollscoter von Pflegekasse bekommen und bekomme wahrscheinlich nur 50 GdB.
80 GdB oder höher, nicht 'Prozent' und ein Merkzeichen aG müssen im Schwerbehindertenausweis anerkannt, bestätigt und eingetragen sein.
Nur damit haben Sie das Recht so eine blaue Sonderparkerlaubnis nach Paragraf 46, Abs. 1 (1), StVO, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu beantragen.
Das sind verbindliche rechtliche Vorgaben ohne Abweichung.
Wenn Sie dieses nicht im Bescheid vom Versorgungsamt bestätigt bekommen haben, müssen Sie sich an das Amt wenden. Widerspruch, wenn noch fristgerecht möglich oder Klage oder Verschlechterungsantrag. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht. Der E-Scooter von der Pflegekasse interessiert leider dabei nicht. Nur die vom Amt eingeholten ärztlichen Befundberichte.
Das würde mich auch interessieren
kann man bei COPD auch das Merkzeichen beantragen? Da ich mit der Luft zu kämpfen habe und öfter pause machen muss.
Heutiger Grad der Behinderung ?
Ja auf alle Fälle Erhöhung beantragen
Ich habe ein Merkzeichen AG und einen gdb von 100 . Der blauer oarkausweis wird mir aber trotz Amputation verweigert . LG
AG berechtigt zum Parkausweis.
Hnbe keinen eignen PKW und benöte hilfe beim Einkaufen da ich vor 2 jahren mein Bein verloren habr und mit einen Pfhgedienst unterstützt werden muss
👍👍👍
Wie bekomme ich Ag ich habe 80% und kann ohnen Krüvcken nicht laufen sonst Stürze ich. Nur Langsam und kurze Stecken mit Krücken.
Komme nicht zum Auto, ohne Krücken, würde auf jedenfall Stürzen. Wie bekomme ich endlich AG habe eine Polyneuropathie in Taube Füße .bin wie ein Blatt im Wind keine Balance. Grüße Christiane 😊
was ist jetzt eigentlich mit der Sozialwahl - denke, das wäre doch ein super wichtiges Thema - hier fehlen Info´s
Kannst du abhaken.... das Thema wäre zwar wichtig, ist aber in Wirklichkeit eine pseudodemokratische Veranstaltung, die den Beitragszahlern außer Kosten rein gar nichts bringt.
@Mira Merlin
😂😂😂
Viel Praxiserfahrung haben Sie nicht, stimmt's?
Die Sozialwahl ist am 31.05.23, also in 2 Monaten...so eilig ist das jetzt noch nicht👀 Oder wollen Sie, falls Herr Knöppel überhaupt darüber berichtet, bis dahin erneut "5" Videos zu diesem Thema, damit er auf seine Klicks kommt, es aber letztlich eh nur immer das gleiche erzählt wird?👀
68
@@heikewolf4254 ne ne, musst leider feststellen, es bringt nicht wirklich viel wenn ich zum arzt gehe 😞
Hab 90 Grad kämpfe für Merkzeichen g wie kann Ich Hilfe bekommen
Du musst dir alls bescheinigen lassen
Was für eine Erkrankung vorliegt
Wie weit du ohne Hilfsmittel gehen kannst, ob eine Sturzgefahr vorliegt
Dann alle Merkzeichen beantragen
Der arzt angeben der dich untersucht
Frag mal bei der Caritas.
Und wer keinen Pkw hat?
@Marion weisel
Ein eigenes Fahrzeug u./o. eigene Fahrerlaubis spielen keine Rolle!
Es ist allein eine rein personenbezogene Erlaubnis für den berechtigten Behinderten!
Wie ist das mit GdB 60 und Einschränkung beim gehen durch Polyneuropathie?
Hatte vorletztes Jahr kein aG bekommen obwohl ich nicht die 2 km gehen kann.
Ich kann gerade mal 400m gehen und mir haben sie nicht mal G gegeben. Es ist einfach schrecklich 😔
@Carsten Zeuch
80 GdB oder höher und Merkzeichen aG im Bescheid zum SBA sind zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die international gültige blaue Karte.
Jedoch haben manche dt. Kommunen auch andere, jedoch meist nur regional gültige Parkerleichterungsmöglichkeiden für andere Schwerbehinderteneigenschaften.
Da darf man anders Parken, jedoch nicht auf einem ausgewiesenen Behi-Parkplatz!
Da das überall unterschiedlich gehandhabt wird, muß man sich gezielt jeweils selbst erkundigen und schlau machen.
@@wahrscheinlich.chronisch6347
Schlimme Situation, leider erleben das ganz viele Betroffene ganz ähnlich. Jedoch müssen Sie selbst aktiv werden, sonst erreichen Sie leider nichts.
Viel Kraft und Mut und alles Gute!
(Bei mir ging ohne Klage nichts, über 6 Jahre bis u.a. zum aG), das interessiert leider niemanden, außer Sie selbst, wie gut oder schlecht es Ihnen geht. Auch hier nicht.
Das ist Deutschland . Versuchen sie den Schwerbehindertenbeauftragte den mit ins Boot zu nehmen. Dies habe ich bei meiner Mutter gemacht . Erst durch Sozialgericht hat Sie als Schmerzpatienten was immer schlimmer wird , den Ausweis erhalten ,nach 2 Jahre.
Ich habe auch pnp..100%ag
Was ist eigentlich mit blinden Männchen die ein G haben
Viek dank herr knöppel
Meine Oma hat kein Auto. Wird aber von ihrem Mann, ihrem Sohn und mir hin und wieder gefahren. Gibt es da einlegbare Merktafeln, damit man mit behinderten Beifahrer auf Behinderten Parkplatz parken darf? Mir selbst, zwar 80% aber ohne Ag würde es ja alleine nicht zustehen.
Natürlich, die Oma muss den Ausweis beantragen und der kann in jedem Auto ausgelegt werden in dem sie mitfährt. Voraussetzung, sie muss auf jeden Fall dabei sein wenn der Ausweis benutzt wird. Eigenen Führerschein oder Auto braucht sie nicht. Der Ausweis ist Blau ( EU Ausweis) und eigentlich nur eine Karte. Wichtig, es muss der blaue EU Ausweis sein , nur mit dem darf man auch auf Behindertenparkplatz Parken. Der Orange Ausweis bringt zwar auch Parkvorteile aber auf Behindertenparkplatz mit Rollstuhlsymbol darf man mit dem auch nicht.
Parkerlaubnis gibt es nur für die jeweils betroffene, berechtigte Person. Unabhäbgig, welches Fahrzeug sie benutzt.
@@JoJo601 das stimmt nicht was Sie schreiben, es reicht wenn der jenige unterwegs ist der das Merkzeichen AG hat ! Es soll tatsächlich Familien geben die die ein Auto haben und ein Kind haben was behindert ist. Eltern verdienen den Lebensunterhalt auch das zählt dazu ! Einkäufe , da ich die zu pflegendene Person davon was hat etc und jeder der kein Auto hat kann sie von der Familie oder Freunden. Fahren lassen nur bekommen die nur 0,20 Cent für die Fahrt zu Ärzten oder Therapeuten während die Taxifahrer ein wesentlich häufigeren Betrag haben ach und sollte ein Unfall mit dem Auto passieren ist das privat Vergnügen ! Deswegen mit dem AG oder ab pflegegrad 3 lieber das Taxi nutzen! Die Kassen wollen es so !
Hallo. Ich habe seit Geburt eine gehbehinderung 50% und buchstabe G. Der Ausweis besteht seit ich 5 Jahre alt bin. Jetzt hat sich das laufen durch Arthrose im Knie verändert ich benutze für längere Strecken einen Rollator. Und seit 2017 beziehe ich eine arbeitsmarktrente. Aktuell ist über den Anwalt ein weiter zahlungs Antrag gestellt worden und zusätzlich beim versorgungsamt Antrag auf verschlechterung das die % erhöht werden und zusätzlich buchstabe ag beantragt. Meinen sie ich bekomme dieses merkzeichen? Danke für die Antwort
@Sonia Neff
Stellen Sie beim zuständigen Amt einen Verschlechterungsantrag und sprechen Sie darüber vorher mit Ihren behandelnden Ärzten, denn diese werden vom Amt zu Ihrem Gesundheitszustand/Prognose angefragt. Alles Gute!
Was und warum und wie Ihnen das Amt bescheidet, kann hier niemand beurteilen.
Sie können gegen den Bescheid, da er immer eine Rechtsbehelfsklausel am Ende hat, auch immer fristgerecht Rechtsmittel einlegen.
@Heike Wolf. Mein hausarzt ist ja für merkzeichen ag. Der Antrag dafür ist ja schon vom Anwalt beim versorgungsamt gestellt worden. Ich habe aber kein eigenes Auto. Aber es wird ja erwähnt außerhalb des eigenen Fahrzeug.
@@sonjaneff1337 Diese Parkerlaubnis ist ausschließlich personenbezogen und gilt für jedes Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind, nicht nur für ein bestimmtes. Verstehen Sie das nicht?
Denn nur Sie als Person können schwerbehindert sein, nicht ein bestimmtes Fahrzeug!
Wenn, dann stehen Ihr Name und Ihr Paßbild auf der Rückseite der blauen Karte, kein bestimmtes Kennzeichen!
Die Karte legt nicht fest, ob Sie Fahrzeuglenker oder -halter oder nur -mitfahrer sind. Das wäre auch Quatsch.
Selbst z. B. das Taxi oder ein Fahrdienst oder eine Bekannte usw. können diese Karte benutzen, es zählt nur, daß Sie als Inhaber dieser Parkkarte von deren Fahrzeug irgendwie transportiert werden, Sie bei einer Kontrolle persönlich anwesend sind bzw. erscheinen und Ihren SBA mit mindestens GdB 80 und Merkzeichen aG vorweisen können.
Es kann schon mal länger dauern, bis das Versorgungsamt Ihnen diese Schwerbehinderteneigenschaften nach Prüfung ihrer von Ihren schweigepflichtsentbundenen Ärzten vom Amt abgeforderten med. Unterlagen bescheidet.
Viele Betroffene müssen deswegen auch klagen.
Das kann schon mal Jahre dauern, leider.
Bei mir waren es z. B. über 6 Jahre "Theater" mit rückwirkendem Gültigkeitsbeginn zum med. nachgewiesenem Beginn der Erkrankung. (Das ist für die Stererklärung interessant).
Wenn Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht haben, könnte er Ihnen aber alles schon erklären.
Es benötigt Nerven und Geduld und dabei ist es der Behörden völlig wurscht, wie es Ihnen als Antragsteller geht, leider.
Es ist ein reiner Verwaltungsakt.
Viel Erfolg!
Arbeitsgemeinschaft 😉
ich bin E-Rollstuhl fahrer keine G markzeichen shade