Wie begründet man einen Härtefall zur Waffenaufbewahrung für A- und B-Waffenschränke

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  • Опубликовано: 23 окт 2024

Комментарии • 57

  • @frederikr.4983
    @frederikr.4983 Год назад +6

    Super Video, vielen Dank! Gerade für mich als Jugendleiter sehr hilfreich. Habe immer mal wieder Jugendliche die gerne KK schießen wollen, sich dann aber von den Kosten abschrecken lassen.

  • @marcoengelbracht4141
    @marcoengelbracht4141 Год назад +3

    Vielen Dank für die Ausführungen und daß Du Dir die Zeit dafür genommen hast!

  • @elmsfeuer
    @elmsfeuer Год назад +12

    Das ist schon sehr spezifisches Wissen. Auch wenn wir sachkundig sind, werden fast alle in unserem Verein das nicht wissen. Mir war das auch nicht bekannt.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +11

      So ist das leider. Und dass in einem kleinen Verein niemand diese Ausnahmen kennt ist ja verständlich. Aber dass die faulen Verbandsfunktionäre das nicht großflächig bekannt machen, damit es genutzt werden kann, ist schon ziemlich verwerflich.

  • @MSKommando
    @MSKommando Год назад +5

    Danke für deine tollen Videos. Das gute ist das man das immer auch weitererzählen und anderen zeigen kann die es nicht wissen. Du fasst das wirklich immer gut zusammen

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +3

      Danke für das Kompliment, das weis ich sehr zu schätzen.

  • @StefanWiehlandLWT
    @StefanWiehlandLWT Год назад +3

    Auch wenn ich persönlich aus dem Thema des Videos keinen Nutzen ziehen kann, trotzdem mal wieder äußerst interessant Innenansichten zu erhalten. Wie immer! :-)

  • @larswoidich4052
    @larswoidich4052 Год назад

    Vielen Lieben Dank für Deine Kompetenz ,👍Alles Gute und nur das Beste Wünsche ich euch.

  • @Jonasmon
    @Jonasmon Год назад +3

    Solche Ausnahme Genehmigungen finde ich wirklich super spannend und wie du auch schon sagtest leider viel zu wenig bekannt. Gut das du drauf aufmerksam machst. Hoffe es kommen noch mehr so Videos in diese Richtung. LG

  • @Trident023
    @Trident023 Год назад +1

    Tolles Video, Danke dafür. Ich finde es sehr schön, dass Du dir die Zeit nimmst, dich so für die Belange der Legalwaffenbesitzer in Deutschland einzusetzen.
    Besonders freue ich mich über die Videos, in denen die Katze zu Besuch kommt, denn das vereint zwei Dinge an denen ich viel Freude habe ;)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад

      Ich danke Dir! Die eine Katze (das sind zwei) ist heute in meinen Pistolenkoffer geklettert und wollte da nicht mehr raus. Ich hätte ihn dann eigentlich auf meinen Schreibtisch tragen sollen und den Koffer samt Katze vorstellen. Aber so oder so, die Beiden wirst Du sicher noch mal zu sehen bekommen. Das hier ist übrigens der Koffer: www.tactical-dad.com/%C3%BCber-mich/thema-der-woche-teil-2/

  • @eismann6667
    @eismann6667 Год назад

    Sehr sachlich und doch sehr interessant 👍🏻⭐
    Es scheint dir sein echtes Anliegen zu sein!
    Beste Grüße 🥶✨❕

  • @erebostd
    @erebostd Год назад +3

    Sehr interessant 😊👍

  • @hollemeyer2719
    @hollemeyer2719 Год назад

    Danke für dieses Video, ich werde es versuchen. Bin gespannt, wie das ausgeht.

  • @herzogoleg6131
    @herzogoleg6131 8 месяцев назад

    😮. Es ist doch im Sinne und im Verhältnis mit bestmöglicher Umsetzung.

  • @bilalsteffen3598
    @bilalsteffen3598 Год назад

    Du machst echt sehr informative Videos muss man dir lassen,aber kann das sein das du nicht so gerne aufm stand gesehen wirst?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад

      Wie kommst Du darauf? Einige freuen sich sogar sehr wenn ich da bin, weil ich immer Kuriositäten zum ausprobieren dabei habe. Davon abgesehen gibt es natürlich auch immer Neider... Vor allem ein paar Ältere können oft nicht damit umgehen, wenn ein wesentlich jüngerer so ne Erlaubnis hat.

  • @queenannesrevenge8137
    @queenannesrevenge8137 Год назад +1

    Wertvolle Arbeit! Großes Lob. Mich betrifft es zwar nicht, aber ich stelle mir dennoch die Frage, ob die Behörde die Ausnahmegenehmigung wieder entziehen kann/wird. Also ein 18-jähriger bleibt nicht immer 18 und verdient womöglich irgendwann sehr viel Geld. Kannst du dazu eine Aussage treffen?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +1

      Die Möglichkeit dazu hat die Waffenbehörde natürlich. In dem Fall bei mir ist es so, dass die Behörde das nur so lange genehmigt hat, bis er GK-Waffen erwerben darf. Dann muss man halt erneut prüfen wie die Lage ist. Wenn er sich GK-Waffen kauft, kann man vielleicht erneut darauf hinwirken, dass man weiterhin KK-Waffen in den A- und B-Schränken lagern darf. Im schlimmsten Fall, darf er den A-Schrank nicht mehr nutzen. Wenn ich selber SB wäre, würde mich die Weiternutzung nicht stören, wenn in einem A-Schrank nur KK Langwaffen mit entnommenem Verschluss gelagert würden. Schlauer wäre es vermutlich, wenn man zu seinem Antrag für die GK-Waffen gleich einen Nachweis für einen 0er oder 1er Tresor mit vorlegt und hofft, dass der SB gar nicht an die frühere Sondergenehmigung denkt. Wenn er es dann nicht widerruft, kann man ihn dann natürlich einfach weiternutzen.

    • @queenannesrevenge8137
      @queenannesrevenge8137 Год назад

      @@tactical-dad clever 👍

  • @imbram84
    @imbram84 Год назад

    Da ist jemand die Nemesis für Sachbearbeiter 😁
    Das mit den getrennten verschluss ist interessant.
    Ich hatte mal bei mir nachgefragt da ich in der Verordnung darüber gestolpert bin das wenn Waffen nicht schussfähig gelagert werden die Anforderungen an den Schrank entfallen.
    Hab dann nachgefragt und nach ner Beratung mit Kollegen waren sich die Sachbearbeiter einig dies gelte nur für wechselsysteme.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +2

      Das mit der getrennten Aufbewahrung vom Verschluss steht nirgends, das ist eine Idee von mir.

  • @Trinidat2008
    @Trinidat2008 Год назад +1

    Gäbe es so eine Regel/Ausnahme für eine Erbschaftswaffe? (Perkusionsrevolver) "Sprengschein" ist nicht vorhanden und ohne Munition.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +1

      Wenn es sich nur um eine einzige Waffe handelt, sehe ich da gute Chancen. Vor allem ist ein Perkussionsrevolver wirklich keine sonderlich "gefährliche" Waffe. Ich würde es versuchen. Für eine Erbwaffe, ohne Pulver usw. ist ein Klasse 0 Tresor wirklich übertrieben.

    • @Trinidat2008
      @Trinidat2008 Год назад

      @@tactical-dad momentan ist es noch keine Erbwaffe. Liegt eigentlich seit dem ich sie kenne nur rum.
      Vor allem überschreitet auch der Preis des Tresors den Preis der Waffe erheblich und um die Waffe der Vernichtung zuzuführen wäre sie a. zu schade und b. noch zu wertvoll.

    • @Trinidat2008
      @Trinidat2008 Год назад

      @@tactical-dad vielen Dank für deine Einschätzung, wenn sich am Gesetz bis zum Erbeintritt nichts ändert werd ich diesen Weg versuchen.

  • @t.watamanik
    @t.watamanik Год назад

    Hallo Miteinand, ist das aber in der BRD kompliziert. Habe selber einen einfachen Waffenschrank, aber nur weil ich ein Kleinkind zuhause habe. Wäre sonst bei uns gesetzlich nicht gefordert.

  • @Andreas-mit-PV
    @Andreas-mit-PV Год назад

    Wie sieht es aus? Ich will meiner Tochter (BSSB Kader Schützin) eine .22lfr kaufen. Genemigung bekomme ich von Verband da erst 16 Jahre. LRA in Bayern würde auch mitmachen! Darf die Waffe in meinen Bestand A/B Schräke? Darf die Tochter dann mit ihrer eigenen WBK einen Schlüssel für den Schrank haben wo auch meine Waffen liegen? Oder muss ich ihr jedesmal die Waffe übergeben obwohl diese auf sie läüft geben? Der Sachbearbeiter war sich nicht sicher und meinte zugriff nur auf die eigene eingetragene Waffe.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад

      Das sind Dinge die ich Dir nicht beantworten kann, Sondergenehmigungen werden immer im Einzelfall geregelt. Und das was Ihr später damit genau einhalten müsst, steht im Genehmigungsbescheid vom LRA. Wenn Deine Tochter eine WBK mit 16 Jahren bekommt, was möglich ist, wird sie sich vermutlich auch selber einen 0er oder 1er Schrank kaufen müssen. Außer das LRA genehmigt in diesem speziellen Fall die gemeinsame Aufbewahrung, was ich nicht glaube. Du solltest den SB fragen, ob er die Lagerung in Deinem Altbestand genehmigt, so dass Deine Tochter keinen Zugriff auf Deine Waffen hat. Das könnte funktionieren.

    • @Andreas-mit-PV
      @Andreas-mit-PV Год назад

      @@tactical-dad oder eine 30 tägige Überlassung jeden Monat schreiben.

  • @alexanderkuhl7777
    @alexanderkuhl7777 Год назад +2

    Für Gk kW und lw würde aber so was nicht gehen oder ?
    Ich bin Student und im einer ähnlichen Situation , spass am Sportschießen gefunden , aber mal eben 600 Euro für nen Tresor is hart ......

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +1

      Das kann schon klappen, dann musst Du halt begründen, warum Du einen B-Tresor verwenden willst. Dann würde ich unbedingt anbieten, dass Du den Verschluss getrennt lagerst. In dem Fall bei mir wurde das mit den KK Waffen übrigens nur genehmigt, bis er alt genug für GK-Waffen ist.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Год назад

      Ich würde das einfach probieren und fragen. Du musst es halt begründen. Wenn es nur eine oder zwei GK Waffen sind, hilft vielleicht die Menge dass es so wenige sind. Der wichtigste Punkt in 36.2.12 des WaffVwV sind ja die beiden Wörter "z.B." und das hat Tactical-Dad ja auch deutlich gesagt. Zugegeben, ich habe das "z.B." damals beim Lesen des WaffVwV auch nur überlesen und somit gedacht, dass die Härtefälle nur auf die beiden aufgeführten Beispiele zutreffen würden, aber dem ist nicht so, weil das ja nur Beispiele sind, die für vieles stehen können.

  • @OpenGL4ever
    @OpenGL4ever Год назад

    Danke für das informative Video. Ich habe dazu auch eine Frage. In meiner Waffensachkunde habe ich gelernt, dass man als Sportschütze zum Transport der Waffen und Munition von Zuhause vom Waffenschrank zum Schießstand im Schießsportverein den direkten Weg gehen muss.
    Für mich ist das etwas ungünstig, da sich genau zwischen meinem Wohnort und dem Schießstand das Haus meiner Eltern befindet, die ich gerne vor oder nach dem Schießen kurz besuchen würde. Momentan müsste ich also bei meinen Eltern vorbei fahren, sobald ich Waffen oder Munition zum Schießen auf dem Schießstand mitnehme.
    Gibt es für so eine Situation auch eine mögliche Härtefallregelung auf die man sich beziehen kann, so dass man die Eltern auch dann besuchen kann, wenn man die transportierten Waffen und Munition dabei hat? Ich könnte die Waffen und die Munition bspw. mit in das Elternhaus nehmen, die würden nicht im Auto bleiben. Im Haus gäbe es die Möglichkeit die Waffen vorübergehend in einem Stahlblechschrank unterzubringen. Mehr als 1-2 h bleibe ich da nicht, das hätte also nur vorübergehenden Charakter und ich wäre vor Ort bei den Waffen und der Munition anwesend.
    Kann man für so eine Situation eine Ausnahmegenehmigung bei der Waffenbehörde bekommen und falls ja, welche Regelungen im Gesetz eignen sich da dafür, also welche könnte man hierfür dem Sachbearbeiter vorbringen?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +2

      Dein Ausbilder hat Dir das nicht ganz richtig erzählt. Kleinere Umwege von Zuhause zur Jagd oder zum Schießstand sind überhaupt kein Problem, z.B. Einkaufen oder so. Dafür wurde extra in die WaffVwV eine Erläuterung unter 12.3.3.2 rein geschrieben. Ich selber habe schon öfter Waffen in Hotelsafes gelagert, oder in einem Kleiderschrank bei den Schwiegereltern. Die Erläuterung besagt sinngemäß, dass man dabei mit gesundem Menschenverstand vorgehen muss. Dass man dann z.B. den Verschluss enfernen soll, die Munition getrennt lagern, jeden Hinweis auf eine Waffe im Auto vermeiden soll (keine offen darin liegende Gewehrtasche) usw. Dafür benötigst Du daher keine extra Genehmigung.
      www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Год назад

      @@tactical-dad Ok, das bezieht sich aber auf weiter entfernte Orte bzw. auf Reisen zu Wettbewerben oder wie es im Gesetzestext als Beispiel steht einer weiter entfernten Jagdveranstaltung.
      Das würde in meinem Fall nicht zutreffen, die Strecke von mir zum Schießstand sind ja nur ein paar Kilometer.
      Wären das hunderte Kilometer, dann könnte ich im Sinne dieses Paragrafen natürlich bei meinen Eltern übernachten, da wäre dann das Elternhaus mit dem Hotel vergleichbar, aber ich habe hier halt nur eine kurze Strecke, eine richtige Reise ist das ja nicht.
      Ich werden den Sachbearbeiter aber mal fragen. Das mit dem Reisen haben die Ausbilder schon erwähnt.
      Vom Einkaufen wurde mir abgeraten, da es die Zuverlässigkeit kosten könnte. Maximal würde vielleicht das Tanken in Frage kommen, aber auch da wurde dann empfohlen einfach besser vorher zu Tanken.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад

      @@OpenGL4ever Das Einkaufen soll die Zuverlässigkeit kosten? Das ist schlichtweg falsch. Es kommt immer auf die genauen Umstände an. Aber Du dürftest Sogar zu deinen Schwiegereltern, weil diese mal deine Jagdwaffen sehen und anschauen wollen. Das ist nirgend verboten. Und dann erst im Anschluss zum Schießstand. Hier findest Du übrigens das mit dem Einkaufen in einer Erläuterung eines LRA: www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/amt-fuer-oeffentliche-ordnung-und-bevoelkerungsschutz/waffen-und-sprengstoffrecht/informationen-zum-waffentransport

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever Год назад

      @@tactical-dad Danke für deinen Link. Im Link steht allerdings:
      "Ausgenommen hiervon sind Jäger, diese dürfen zur befugten Jagdausübung oder im Zusammenhang damit Jagdwaffen ungeladen führen. ...
      Damit verbunden dürfen auch kleinere Besorgungen oder Abstecher zur Post/Bank etc. gemacht werden.
      In allen anderen Fällen (z. B. auf dem Weg zum Büchsenmacher oder zum Schießstand) ist die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit zu transportieren."
      Ich würde das folgendermaßen interpretieren. Der Jäger darf im Rahmen seiner Jagdausübung auch mal einen Abstecher zur Post/Bank oder eben einkaufen gehen und in diesem Fall die Waffe sogar führen, denn dieser Abschnitt bezieht sich praktisch auf das Führen im Rahmen der Jagdausübung, wo er dann auch mal zum Bäcker darf.
      Aber im nächsten Satz heißt es dann "in allen anderen Fällen".
      Also nicht bei der Jagdausübung, sondern z.B. auf dem Weg zum Schießstand, wo er die Waffe dann nicht mehr führen darf, sondern transportieren muss, gilt das dann nicht mehr.
      Das Problem mit der Zuverlässigkeit beim Einkaufen ist meiner Auffassung nach WaffG § 5 (1) 2 b).
      Das ist ein Gummiparagraf, der einem zum Strick gemacht werden kann.
      Wenn man jetzt bspw. länger für 2 h einkaufen geht und die Waffen im geschlossenen Kofferraum lässt, dann könnte nach diesem Paragrafen das schon die Zuverlässigkeit kosten, weil es eben nicht zu verantworten ist, dass man die Waffen 2 h unbeaufsichtigt im Kofferraum des Autos lässt. Bei der BW hieß es sogar "Waffen immer am Mann".
      Bei einem ganz kurzen Einkauf beim Bäcker oder an der Tanke kann das anders aussehen, aber die Unsicherheit schwimmt halt immer mit und auch da könnte man sagen, wer beim Schießtraining noch einkaufen gehen muss und das nicht vorher machen kann, der geht mit seinen Waffen unzuverlässig um.
      Und in meinem speziellen Fall will ich ja nicht nur 3 min bei den Eltern vorbeischauen, sondern durchaus eine Stunde da bleiben.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад +1

      @@OpenGL4ever Na klar ist es ein Graubereich. Aber das dennoch ist es erlaubt Abstecher zu machen und ob als Jäger oder Sportschütze spielt keine Rolle. Im §12 WaffG Absatz 3 Nr. 2 steht "im Zusammenhang". Da steht eben nicht "auf direktem Weg". Du schaffst Du gerade selber ein Problem, wo keines ist. Wenn Du bedenken hast, frag Seinen SB, der wird Dir, wenn er Ahnung hat, das selbe erzählen. Dein Waffensachkundeausbilder hat jedenfalls Unsinn erzählt und eine Vorschrift erfunden. Es gab mal ein Urteil, wo einem Jäger die Erlaubnis entzogen wurde, aber in dem Fall wurde das Auto nicht auf dem Weg irgendwo für eine Besorgung geparkt, sondern stundenlag vor dem eigenen Haus.

  • @biftannen6135
    @biftannen6135 Год назад

    Leider kommt das Video zu spät. Ich bin Sportschütze (nur Langwaffen) und wollte die Kurzwaffen meines Vaters auf „Erbschein“ übernehmen. Leider wurde mir von der Behörde die Übernahme des zugehörigen B-Schranks mit der Begründung verweigert, dass hier kein Bestandsschutz gelte.
    Die Investition in einen neuen Tresor für rund 800€ war es dann einfach nicht wert, weshalb ich die Waffen der Behörde zur Vernichtung übergeben musste.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  Год назад

      Es ist aber auch die Frage, ob Du für mehrere Waffen überhaupt eine Sondergenehmigung bekommen hättest. In meinem Beispiel geht es ja um einen 18 Jährigen mit wenig Geld der nur KK-Waffen erwerben darf.

    • @biftannen6135
      @biftannen6135 Год назад

      Auch wieder wahr. Aber ein Versuch wäre es wert gewesen 😊

  • @Hugo-ke6ro
    @Hugo-ke6ro Год назад

    👍👍👍👍👍👍👍🙋‍♂️