Wohnmobil über 3,5 to mit jährlich tüv September bis März Nordafrika, April bis August Portugal August bis Oktober Spanien von da mit der Fähre von Barcelona nach Italien. Also es ist keine Kunst ohne TÜV. Sobald ich nach Deutschland komm fahr ich zum nächsten. Hatte aber auch noch nie Probleme deswegen, aber gut zu wissen mit Italien und Ungarn. Im Moment ist es ja sowieso fraglich ob man das wieder so machen kann.
Toll ich hatte erwartet, dass der ADAC einem irgendwie helfen kann oder zumindest einen Hinweis auf die korrekte Rechtslage in verschiedenen Sprachen als Dokument zur Verfügung stellt. Wenn man beispielsweise nach tausend Kilometern an einem Grenzübergang steht und es eilig hat (Termine, Verpflichtungen, Arbeit usw.) bringt der Tipp nichts zu zahlen und einen Anwalt kontaktieren null. In solchen Fällen zahlt man dann lieber wissentlich dass das Bußgeld ohne Grundlage erhoben wurde, als dass man dort schlimmstenfalls noch Tage ausharren muss. Übrigens verschärft sich diese Situation, wenn man Staatsbürger dieser Länder ist. Und selbst, wenn es verbindliche Gerichtsurteile geben würde, so gibt es immer noch die Willkür und Korruption in einigen dieser Länder.
Danke für die sehr ausführlichen Informationen. Auch mir ist es im ligurischen Hinterland passiert:TÜV abgelaufen, Bußgeld bezahlt, Stempel im Kfz-Schein. Das Fahrzeug ist seit Jahren in Italien, wo wir einen Zweitwohnsitz haben, keine 'residenza'. Hauptwohnsitz ist Deutschland; deshalb kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Das Fahrzeug wird in Italien regelmäßig gewartet und überprüft, auch nach den Richtlinien der 'Revisione'. Diese Unterlagen haben sich die Beamten der 'Guardia di Finanza' nicht einmal anschauen wollen. Hätte ich nicht gezahlt, wäre das Fahrzeug stillgelegt und meine Papiere hätte ich auch nicht bekommen. Ich muss also zurück nach Deutschland. - Meine Frage: Wäre es nicht sinnvoll, die von Ihnen dargelegten rechtlichen Informationen in italienischer Sprache von einem italienischen Anwalt bestätigt zu veröffentlichen? Dann hätte man wenigstens eine kleine Chance und kommt sich nicht vor wie ein Verbrecher.
Hallo ADAC, ich habe jetzt mehrmals in türkischen Comunities gehört, das serbische Beamten an der Grenze bei der Ausfahrt nach der Tüv Plakette schauen und bei Ablauf korrupt Bestechungsgelder verlangen. Wo könnte man sich beschweren?
Hallo Taylan, über den kommenden Sommer werden wir die Schilderungen sammeln und die Situation beobachten. Falls diese Sachlage vermehrt bei uns gemeldet wird, werden wir ggfls. unsere Mitglieder über unsere Medien rechtzeitig informieren. Eine offizielle Beschwerdestelle dafür gibt es nicht. Du kannst dich aber an die Serbische Botschaft wenden: Böhmerwaldplatz 2 D-81679 MÜNCHEN Tel + 4989 / 982-475-21, 982-47-50 Faxs: + 4989 / 981-319 Е-mail: gk.muenchen@mfa.rs VG Heidi vom ADAC Team
Grüße Tekin, Mir ist das persönlich passiert und musste 50€ Zahlen (Korruption) rechtlich dürfen die das nicht aber die nützen die Situation aus, das man da Stunden warten muss und drohen mit Stilllegung …
Ich habe vom Serbischen Innenministerium eine Freigabe erhalten, mit meinem Fahrzeug ohne TÜV durch Serbien fahren zu dürfen. Hat die Beamten nicht interessiert. Man hat uns nicht durchgelassen. Habe Beschwerde beim Innenministerium eingereicht: bis heute scheint es keinen interessiert zu haben.
Als Italiener, der in eurem Land lebt, hätte ich das gleiche gedacht, wollte aber nichts sagen. Der Ansatz zwischen Nord- und Süditalien ist aber auch unterschliedlich. Vielleicht lohnt es sich, auch die andere Regionen zu besuchen, da normalerweise die Bevölkrung (und ide Polizisten) freundlicher als in Nord ist.
Mein Kennzeichen wurde am Wochenende Abgeschraubt, da mein TÜV vor 3 Wochen abgelaufen ist, während ich in Ungarn war. War ca. 5-mal bei der Polizei, habe die Ihnen EU Richtlinie gezeigt, allerdings ohne Erfolg. Mir wurde gesagt, dass Sie mein Kennzeichen an das deutsche Konsulat schicken - die haben gesagt, dass Sie damit nichts anfangen können und mein Kennzeichen zurückschicken an die Polizei. Das bedeutet, dass ich ca. 6 Monate auf mein Kennzeichen warten muss. Die Polizei hat gesagt dass Sie es laut einer Regierungsverodnung 326/2011 (XII 28.) 97§ 1b beschlagnahmen MÜSSEN (nicht können). Leider binn ich ratlos was ich machen kann, da ich jetzt 6 monate ohne Auto bin :(
Hallo Thomas, nach dem Wiener Straßenverkehrsabkommen von 1968 und der EU Richtlinie 45/2014 sind andere Mitgliedstaaten nicht ermächtigt, einen abgelaufenen nationalen bzw. deutschen TÜV zu beanstanden. In Ungarn wurde in zweiter Instanz sogar bestätigt, dass insbesondere das Abschrauben von Kennzeichen gesetzeswidrig ist. Schreib uns bitte eine E-Mail an socialmedia@adac.de zusammen mit deiner Mitgliedsnummer und deinen Kontaktdaten und verweise auf deinen RUclips Kommentar. VG Evi/ADAC Team
Nehmen wir mal an die Polizei eines Mitgliedstaates stellt fest, dass die Plakette bereits seit 8 Monaten abgelaufen ist und informiert die deutsche Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle fordert den Halter auf, das Fahrzeug vorzuführen und die Bußgeldstelle setzt ein Bußgeld gegen den Halter fest. Kann dagegen widersprochen werden? Ich habe gehört, dass es unerheblich ist, ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird oder auf einem Privatgrundstück steht.
Hallo Emma, uns ist nicht bekannt, dass ausländische Behörden oder Polizisten jemals deutsche Behörden über eine abgelaufene HU informiert haben. Insofern können wir deine hypothetische Frage nicht beantworten. VG Marion/ Social Team
Ich bin Halter eines alten Audi den mein demnächst geschiedener Gatte in Italien ohne TÜV fährt. Er hat einen Strafzettel für Schnellfahrt nicht bezahlt. Ich habe Einspruch eingelegt und nichts erhalten. Nur den Zettel von Einschreiben Rückschein. Nach fast zwei Jahren bekomme ich von einer italienischen Anwältin einen Brief ich muss die Strafe plus Anwalts. Und Gerichtskosten von 1055 EU bezahlen. Haftet in Italien auch der Halter.? Was kann ich tun? Was ist bei einem Unfall? Kann man das Auto zwangsstillegen? Komme ich in U Haft wenn ich in Italien Einreise? Danke und Gruß
Hallo Ulrike, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular 👉 www.adac.de/rechtsberatung VG Andi vom ADAC Team
Das selbe gilt aber auch für Deutschland wenn man als Ausländer zu euch fährt. In Österreich gibt es eine Toleranzfrist. Man kann 1 Monat zuvor und bis zu 4 Monate danach zum TÜV fahren. Wenn z.B. die Plakette den Februar anzeigt ist sie noch im Juni gültig. Man wird aber gewarnt nach Februar nach Deutschland zu fahren weil man dort ein Knöllchen bekommt obwohl die Plakette offiziell noch gültig ist.
Hallo und vielen Dank für dieses Video. Dort wird erwähnt, dass man bei abgelaufenen TÜV nicht sofort nach Deutschland muss zur neuen HU. Wo wird das gesetzlich so formuliert, damit ich das als Begründung nehmen kann? Obwohl ich meiner Zulassungsbehörde das mitgeteilt habe dass mein Fzg im Ausland ist, drohen sie mir mit einer Zwangsabmeldung wenn ich binnen 4 Wochen das fzg nicht nach D bringe zur HU...
Hallo @TheGiuliano1989, die Aussage dieser Zulassungsstelle hört sich etwas dubios an. Wende dich mit näheren Angaben und deiner Mitgliedsnummer am besten direkt an die ADAC Clubjuristen. Die Kontaktmöglichkeiten - telefonisch oder per Mail - findest du auf dieser Seite 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Marion/ Social Team
Mal abgesehen von den Reisenden, die mit ihren Wohnmobilen jahrelang außerhalb von Deutschland unterwegs sind. Wie kommt man auf die Idee, mit einem Kfz in das Ausland zu fahren, wenn klar ist, dass der TÜV vor Rückkehr nach Deutschland abgelaufen ist? Das verstehe wer will.
Spanien, bei Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Jahr und 2.Wohnsitz bei Verkehrskontrolle mit PKW (egal ob D oder Span Zulassung) Strafe und Auflage den D Führerschein in Esp umzuwandeln. Bei Esp Behörden kein Durchkommen. Wie ist die Rechtslage? Wer kann helfen, gibt es Musterprozess?
Hallo Hans-Martin, wende dich als ADAC Mitglied bitte an unsere kostenlose juristische Erstberatung. Du erreichst meine Kolleginnen und Kollegen unter der Nummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Halte beim Anruf bitte deine Mitgliedsnummer bereit. VG Evi/Social Team
Habe gestern am Gardasee ein Ticket wegen des seit 30.06. abgelaufenen TÜVs erhalten. Bringt es mir einen Vorteil, wenn ich diesen zahle, um anschließend nach Deutschland zu fahren? Und in dem Bescheid steht, ich dürfe die Autobahn nicht benutzen. Wenn ich dies doch mache, wird mein Nummernschild gescannt. Hat dies Auswirkungen auf das folgende Bußgeld (Androhung von ab 2.000 EUR bei Zuwiderhandlung)? Freue mich auf ein kurzes Feedback
Hallo Torsten, das können wir hier so nicht beurteilen. Bitte wende dich per Mail an Auslandsrecht@adac.de. Die Kollegen helfen dir gerne individuell weiter. Bitte vergiss aber nicht, deine Mitgliedsnummer anzugeben.. VG Heidi/Social Team
Hallo Bengoshi, wie im Video ab 6:10 empfohlen, sollte man sich zunächst an die Behörden wenden,. Wenn man nicht weiter kommt, sollte ein Rechtsanwalt vor Ort eingeschaltet werden. Viele Grüße Marion
Die Sprache dürfte wohl das geringere Problem sein😉. Deutschsprachige ADAC Vertrauensanwälte im Ausland - auch in Ungarn und Italien - findest du im Pdf in diesem Artikel 👉 www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/vertragsanwaltsuche/ . VG
Hallo ,das Video ist von 08/20 Meine Frage: 05/23 Gibt es da in Ungarn eine Endgültige Gerichtsentscheidung und hält sich die Ungarische Polizei daran?
Hallo Peter, die Recherche hat leider etwas länger gedauert: Wir haben nach wie vor nur die Entscheidung, die auch im Video erwähnt wurde: Gerichtshofes Kaposvár Nr. 6.K.21.317/2011/4. Ansonsten gibt es keine neuere Entscheidung. VG Marion/ Social Team
Serbin ist noch nicht mal in der EU, da würde ich erst garnicht mit den Auto hin fahren. Später schnappen sie dir dein Auto weg und du bekommst es nie wieder mehr. Außer wen Deutschland Krieg mit Serbien droht xD
Möchte das Auto meines verstorbenen Sohnes in Italien nach Ungarn holen. Kann ich in Italien noch für die Überführung nach Ungarn den abgelaufenen Tüv und für 2 Tage eine Versicherung in Italien schließen um das Fahrzeug dann in Ungarn regulär anmelden?
@wilmarenz1432 Zu deiner sehr individuellen Frage können wir dir keine pauschale Antwort geben. Als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen aber gerne für eine rechtliche Beratung bzw. Recherche zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Claude/ Social Team
Hallo Denisa, den ADAC-Clubjuristen sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen es in Belgien beim Fahren eines in Deutschland zugelassenen Kfz mit abgelaufener TÜV-Plakette zu Beanstandungen der dortigen Polizeibehörden gekommen ist. Um eventuelle Missverständnisse und daraus resultierende Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, von Auslandsfahrten mit abgelaufener TÜV-Plakette möglichst abzusehen.. VG Marion vom ADAC Team
@ahab22, die im Video dargestellte Rechtslage ist nach wie vor aktuell. Insbesondere in Italien kommt es immer wieder zu Beanstandungen der Polizei bei abgelaufenen Prüfplaketten. Aus Österreich sind uns bislang allerdings keine Fälle bekannt, in denen die dortige Polizei abgelaufene deutsche Prüfplaketten beanstandet hat. VG Marion/ Social Team
Meine Plakette steht auf 9-2023. Ist der Tüv nun offiziell zum 1.9. oder zum 30.9 abgelaufen? ich möchte bis 25.9.ins Ausland fahren und habe keine Lust mich mit solchen Polizisten auseinander zu setzen.
Ich will in den nächsten Wochen extra mit einer FAST abgelaufenen Tüv-Plakette in den Urlaub fahren, um das Auto für Diebe weniger attraktiv zu machen. 6 Tage nach Rückkehr habe ich schon einen Tüv-Termin gebucht. Das müsste ja noch hinhauen...
Vielen Dank für dieses Video! Ich habe aktuell einen Zweitwohnsitz in Österreich und habe mein Motorrad für zwei Jahre dort. Im Endeffekt werde ich meinen TÜV ein paar Monate überziehen. Allerdings möchte ich nun meine Bremsanlage umbauen. Dafür habe ich auch alle nötigen Gutachten vorliegen. Aber muss oder kann ich diese überhaupt dort eintragen? Oder muss ich dies, wie die HU, einfach unverzüglich nach meiner Heimreise nachholen?
Hallo Jonas, eine Eintragung in die Papiere wird durch die Zulassungsbehörde vorgenommen. Man muss sich daher mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug an die Behörde am deutschen Wohnsitz wenden. VG Franz/Social Team
Hallo Kinetik Speicher, wie bereits im Video erklärt, dürfen ausländische Behörden eine abgelaufene HU nicht beanstanden, einen offensichtlich verkehrsunsicheren Zustand hingegen schon. Das gilt auch bei einer jahrelangen Weltreise. VG Marion vom ADAC Team
Hallo Kinetik Speicher, Tipps findest du hier => www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/ und hier => www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/kontinente/ . VG Franz vom ADAC Team
Das Video ist nun ein Jahr alt und es werden gerichtliche Verfahren in Italien erwähnt. Meine Frage daher, gibt es hier bereits eine rechtsverbindliche Entscheidung? Herzlichen Dank!
Hallo Daniel, Urteile aus Italien sind uns derzeit nicht bekannt. Da die meisten Betroffenen zur Vermeidung weiterer Probleme auch vor Ort zahlen, ist es aufgrund der dadurch folgenden Rechtskraft bis jetzt auch noch zu keinem Verfahren oder sogar Musterprozess in den TÜV Fragen gekommen. Sollte sich dies ändern, werden wir natürlich umgehend darüber informieren. VG Marion vom ADAC Team
Hallo Paul, in Österreich drohen bei Fahrten mit einem abgelaufenen Pickerl sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker theoretisch bis zu 5.000,- Euro Strafe (vgl. www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/pickerl-abgelaufen-hohe-strafen-drohen-57a-ueberpruefung-16184550 . VG Franz vom ADAC Team
Wir sind seit 3,5 Jahren Langzeitreisende und seit 1,5 Jahren ist unser TÜV abgelaufen. Wir recherchieren seit Wochen bzgl. dieses Themas und ganz so einfach ist es nicht, wie es hier beschrieben wird, denn eine Richtlinie (in diesem Fall EU45, von 2014) ist eben eine Richtlinie und wurde sehr häufig im Konjunktiv verfasst und KEIN Gesetz! Wir haben mit vielen Ländern um Deutschland herum Kontakt aufgenommen und unsere Lage erklärt. Fahrzeug ist angemeldet, versichert, entspricht den technischen Voraussetzungen und ist verkehrssicher, hat aber keinen TÜV mehr. Das Innenministerium Ungarn hat uns mitgeteilt, dass wir nach deren Auffassung OHNR TÜV am Straßenverkehr teilnehmen dürften. Reisende berichteten aber anderes, da dieses Land keine Regelungen für ausländische Fahrzeuge hat) Das Innenministerium in Serbien (Belgrad) hat uns das gleiche mitgeteilt und wenn wir die og. Voraussetzungen erfüllen, dürfen wir OHNE TÜV das Land bereisen. Vorgestern wurden wir trotz der Vorlage dieser Informationen an der Grenze abgeschmettert und zurück geschickt (an einer Grenze, 20 KM nördlich wurden wir ohne Nachfrage zum TÜV durchgelassen). Rumänien - an derer Grenze wir wieder eingereist sind und die der dt. TÜV eigentlich nicht interessiert, hat nachgefragt, warum wir zurück kommen. Leider weckte ich damit schlafende Hunde und plötzlich war der TÜV wichtig und wir wären eigentlich nicht erlaubt, hier zu fahren (man hat uns dennoch fahren lassen). Das polnische Polizei-Headquarter hat ebenfalls geantwortet: OHNE TÜV, keine Chance. Eine italienische Rechtsanwältin hat den von Ihnen genannten ital. Paragraphen beschrieben: "Null Ermessensspielraum und Fahrzeugstillegung sind die Folge". (DAS steht in der EU Richtlinie de facto anders oder nennen Sie mir bitte den Absatz, denn auch die Künstliche Intelligenz hat nichts in der Art gefunden und ist der einhelligen Auffassung, dass im Ausland der TÜV u.U eingefordert werden kann!) Dieses ganze Spektakel zieht sich bis in den Norden (Litauen) und den Westen (Spanien) und ich würde dringendst raten, den Reisenden keinen Floh ins Ohr zu setzen, wenn Sie nicht klar die inländischen und ausländischen Artikel, Paragraphen und Absätze benennen können, die Ihre Aussage einwandfrei und rechtskonform belegen. Alles andere ist Wunschdenken und bringt Reisende u.U. in große Schwierigkeiten, denn auf Basis dieses Videos haben wir jetzt genau diesen Schlamassel, stehen vor der bosnischen Grenze und erwarten erneut Unangenehmes. Fazit: Wir haben Paragraphen, Richtlinien, Beweise und sogar Bestätigungen der Innenministerien und obersten Polizeibehörden vorgelegt, dennoch: "Unser Fahrzeug wäre NICHT registriert und NICHT erlaubt, an deren Straßenverkehr teilzunehmen. Der Vorschlag, einer Hauptuntersuchung im vorherigen Gastland oder in deren Land machen zu lassen wurde verwehrt." Das ist die Lage und von daher ist dieses Video leider: wenig hilfreich, gar nutzlos!
Hallo TRAVELcandies On Tour, herzlichen Dank für euren interessanten Erfahrungsbericht.Tut uns leid, dass dieses Video für euch nicht hilfreich war. Habt aber bitte Verständnis, das wir solche Spezialfälle nicht im Rahmen eines 7minütigen Videos behandeln können. Wir empfehlen generell, sich vor einer Reise über die Bestimmungen in den geplanten Reiseländern zu informireren. ADAC Mitglieder können sich übrigens kostenlos bei unseren Clubjuristen beraten lassen. Kontaktmöglichkeiten wären hier 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
@@ADAC naja... genau das haben wir ja getan: uns schlau gemacht! Und das spiegelt halt gar nicht das wider, was hier publiziert wurde, zudem las ich gerade in der EU-Richtlinie folgendes: "(4) Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, strengere Prüfkriterien als in dieser Richtlinie gefordert festzulegen." Finden Sie den Fehler 🤷♀
@@ADAC sehr gerne! Im Übrigen bekomme ich gerade von italienischen Innenministerium folgende Antwort: "Gentile signore, i veicoli, anche con targa estera, non possono circolare con revisione scaduta. In Italia non è possibile fare la revisione a veicoli con targa estera!" ChatGPT-Übersetzung: Sehr geehrter Herr, Fahrzeuge, auch solche mit ausländischem Kennzeichen, dürfen nicht mit abgelaufener Inspektion fahren. In Italien ist es nicht möglich, die Inspektion an Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen durchzuführen.
was nützt es, wenn die zwar die Strafen - nicht - aussprechen dürfen, es aber trotzdem tun....vor allem in Italien, in Ungarn ist es ja gerichtlich überprüft und abgelehnt worden. In Italien ist leider ohnehin seit einigen Jahren, vor allem was das Verhalten der Polizei ggü. von deutschen Motorradfahrern angeht, sehr fragwürdig...(heisst, sehr häufig Willkür)
Das sind beides EU Länder und würden später vor EU Gericht eh verlieren. Im ersten moment greifen immer die EU Richtlinie. Auch nicht EU zugelassene KFZ dürfen in der EU fahren aber müssen halt nach der EU Richtline sein. Nicht EU Länder können dir gegen Menschenrechte alles abnehmen und keiner kann dir es wieder zurück holen. Da hilft auch das EU Gericht nichts. Da kannst du nur hoffen, dass Deutschland gute Beziehungen zum Land hat, ansonsten hilft nur Krieg, wobei das Lächerlich wäre. Es gab noch kein Weltkrieg wegen ein Auto xD
Gutes Video. Leider finde ich nicht in der Richtlinie 2014/45/EU wo genau steht, dass die ausländische Behörden mein Auto ohne gültiges TÜV nicht beanstanden dürfen
Hallo John, Voraussetzung für eine Teilnahme von Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr ist sowohl im In- als auch im Ausland eine ordnungsgemäße Zulassung in dem Land, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge haben auch nach Ablauf der Prüfplakette für die Hauptuntersuchung eine ordnungsgemäße, unbefristete Zulassung. Weder das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 noch die EU-Richtlinie 2014/45/EU ermöglichen den Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten die Ahndung ausländischer Kraftfahrer wegen der im Zulassungsstaat fälligen technischen Hauptuntersuchung bzw. abgelaufener Prüfplakette. Dies wird insbesondere von der Polizeipraxis derjenigen Länder verkannt, in denen die meisten einschlägigen Beanstandungen zu verzeichnen sind: Italien, Spanien und Ungarn. Eine nähere Betrachtung der dort herangezogenen Sanktionsgrundlagen im jeweiligen nationalen Recht zeigt, dass diese im international-rechtlichen Kontext kaum überzeugend und belastbar sind. Wird die Hauptuntersuchung zu einem Zeitpunkt fällig, während sich das betreffende Fahrzeug im Ausland befindet, genügt es grundsätzlich, das Fahrzeug unverzüglich nach Rückkehr nach Deutschland zur Untersuchung vorzuführen. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Liebes ADAC-Team, finde ebenfalls den Absatz nicht. Wurde am Wochenende in Ungarn wegen abgelaufenem TÜV angehalten. Die 100€ Strafe habe ich nun bezahlt, jedoch drucke ich mir den Teil gerne aus für die nächste Kontrolle. Leider dauert es noch etwas, bevor ich nach Deutschland mit dem Auto fahren kann. Vielen Dank vorab!
Hallo Domenic, wie wir bereits im Video erklären: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden, einen offensichtlich verkehrsunsicheren Zustand hingegen schon. VG Claude vom ADAC Team
@MelancholicaForest Die Rechtslage ist weiterhin wie dargestellt. Betroffene können im Einzelfall gegen solche Maßnahmen vorgehen. Es kann dabei empfehlenswert sein einen Anwalt vor Ort hinzuzuziehen. VG Andi / Social Team
Lieber Clubjurist, das ist keine TÜV - Plakette, das ist ist eine Plakette zur Hauptuntersuchung! Seid ihr beim TÜV am Umsatz beteiligt oder warum verwendet ihr diesen fachlich falschen Ausdruck! Man sollte schon darauf hinweisen, dass auch andere Institutionen diese Untersuchung durchführen dürfen!
Lieber Rolf, du hast recht. Streng genommen, müsste immer von der Hauptuntersuchung die Rede sein. Aber so wie Papiertaschentücher nur Tempos genannt werden, ist die HU umgangssprachlich meist einfach der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. VG Marion/ Social Team
Einfach die HU hier vorher machen.Anwalt im Ausland für ein Knöllchen?Keine gute Idee ...wenn die merken das man aus Deutschland ist und dann natürlich deren Hilfe benötigt,um nach Hause zu kommen,verdreifacht sich das Honorar.
Hallo Tobias, den ADAC-Clubjuristen sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen es in Serbien oder in anderen Drittstaaten beim Fahren eines in Deutschland zugelassenen Kfz mit abgelaufener TÜV-Plakette vermehrt zu Beanstandungen der dortigen Polizeibehörden gekommen ist. Um eventuelle Missverständnisse und daraus resultierende Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, von Auslandsfahrten mit abgelaufener TÜV-Plakette möglichst abzusehen. VG Marion vom ADAC Team
Hallo Tobias, aktuell höre ich vermehrt in den Türkischen Comunities, das bei der Ausfahrt von Serbien die Beamten sich die Tüv-Plakette ansehen und bis zu 150 Euro als Bestechung verlangen. Das ist bei mehreren jetzt vorgekommen.
@@taylantekin6909 Danke, Tekin, für den Hinweis. Ich vermute, dass die serbischen Beamten bemerkt haben, dass der abgelaufene TüV in diesem Jahr mehrere PKW betrifft, die während der letzten beiden Coronajahre das Heimatland nicht gesehen haben. Vielleicht ist da doch besser die etwas längere Durchfahrt durch Rumänien in Kauf zu nehmen?!
@@taylantekin6909 Kann ich bestätigen. Ist uns im Februar passiert. Der Tüv war gerade mal Januar abgelaufen. Den serbischen Beamten war die Rechtslage egal sie drohten damit die Kennzeichen zu entnehmen und erst wieder auszuhändigen, wenn man bei einer serbischen Technischen Überwachung gewesen wäre zu der man sich hätte abschleppen lassen müssen (eine perfide Geschichte zum abschrecken). Als Alternative lies man mit viel hin und her irgendwann durchblicken, dass man gegen einen "monetären Ausgleich" (Schmiergeld!) ausnahmsweise fahren dürfe. Ich dachte es traf uns nur, weil wir serbische Staatsbürgerschaft haben. Hätte nicht gedacht, dass sie sich auch bei anderen trauen.
Oh Gott, morgen geht mein Urlaub los! Überraschung! Das hab ich gar nicht kommen sehen.... Man muss schon dumm wie Brot sein, ohne TÜV oder im Urlaub ablaufenden TÜV loszufahren.
Es gibt auch Menschen, die machen länger "Urlaub", als der TÜV gültig ist... ;-) !! Und die sind dann nicht "dumm wie Brot", dann könnten sie sich das nämlich nicht leisten,..- so wie DU :-) :-)
Das Auto hatte vor der Fahrt 2 Jahre TÜV. Das Auto steht/bleibt für 4 Wochen Benutzung dort. Also das Auto aus Sizilien zum Bodensee zurückfahren für den TÜV und wieder nach Sizilien runterfahren? Alle 2 Jahre? (Kein Wohnsitz dort). Schuld ist die EU oder ich? Was also machen? Die DMark wollte jeder.
Tolle Info und sehr verständlich und kurz erklärt. Wusste gar nicht, dass es in Ungarn solche Wildwestmethoden gibt.
Freut uns, dass unsere Infos über "Absonderlichkeiten" im europäischen Ausland für dich hilfreich sind. VG
Gültige TÜV-Plakette ist nicht mit Verkehrssicherheit gleichzusetzen!
Ansonsten kurz und knackig, nicht üblich für Anwälte!
Wohnmobil über 3,5 to mit jährlich tüv September bis März Nordafrika, April bis August Portugal August bis Oktober Spanien von da mit der Fähre von Barcelona nach Italien. Also es ist keine Kunst ohne TÜV. Sobald ich nach Deutschland komm fahr ich zum nächsten. Hatte aber auch noch nie Probleme deswegen, aber gut zu wissen mit Italien und Ungarn. Im Moment ist es ja sowieso fraglich ob man das wieder so machen kann.
Danke für die Info !
Toll ich hatte erwartet, dass der ADAC einem irgendwie helfen kann oder zumindest einen Hinweis auf die korrekte Rechtslage in verschiedenen Sprachen als Dokument zur Verfügung stellt. Wenn man beispielsweise nach tausend Kilometern an einem Grenzübergang steht und es eilig hat (Termine, Verpflichtungen, Arbeit usw.) bringt der Tipp nichts zu zahlen und einen Anwalt kontaktieren null. In solchen Fällen zahlt man dann lieber wissentlich dass das Bußgeld ohne Grundlage erhoben wurde, als dass man dort schlimmstenfalls noch Tage ausharren muss. Übrigens verschärft sich diese Situation, wenn man Staatsbürger dieser Länder ist. Und selbst, wenn es verbindliche Gerichtsurteile geben würde, so gibt es immer noch die Willkür und Korruption in einigen dieser Länder.
Danke für die sehr ausführlichen Informationen. Auch mir ist es im ligurischen Hinterland passiert:TÜV abgelaufen, Bußgeld bezahlt, Stempel im Kfz-Schein. Das Fahrzeug ist seit Jahren in Italien, wo wir einen Zweitwohnsitz haben, keine 'residenza'. Hauptwohnsitz ist Deutschland; deshalb kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden. Das Fahrzeug wird in Italien regelmäßig gewartet und überprüft, auch nach den Richtlinien der 'Revisione'. Diese Unterlagen haben sich die Beamten der 'Guardia di Finanza' nicht einmal anschauen wollen. Hätte ich nicht gezahlt, wäre das Fahrzeug stillgelegt und meine Papiere hätte ich auch nicht bekommen. Ich muss also zurück nach Deutschland. - Meine Frage: Wäre es nicht sinnvoll, die von Ihnen dargelegten rechtlichen Informationen in italienischer Sprache von einem italienischen Anwalt bestätigt zu veröffentlichen? Dann hätte man wenigstens eine kleine Chance und kommt sich nicht vor wie ein Verbrecher.
Hallo Monika, herzlichen Dank für die Anregung, die wir gern an unsere Auslandsjuristen weitergeben. VG Marion vom ADAC Team
Hallo ADAC, ich habe jetzt mehrmals in türkischen Comunities gehört, das serbische Beamten an der Grenze bei der Ausfahrt nach der Tüv Plakette schauen und bei Ablauf korrupt Bestechungsgelder verlangen. Wo könnte man sich beschweren?
Hallo Taylan, über den kommenden Sommer werden wir die Schilderungen sammeln und die Situation beobachten. Falls diese Sachlage vermehrt bei uns gemeldet wird, werden wir ggfls. unsere Mitglieder über unsere Medien rechtzeitig informieren. Eine offizielle Beschwerdestelle dafür gibt es nicht. Du kannst dich aber an die Serbische Botschaft wenden:
Böhmerwaldplatz 2
D-81679 MÜNCHEN
Tel + 4989 / 982-475-21, 982-47-50
Faxs: + 4989 / 981-319
Е-mail: gk.muenchen@mfa.rs
VG Heidi vom ADAC Team
Ist uns im Februar auch passiert. Der Hinweis auf die Rechtslage brachte nichts.
Grüße Tekin, Mir ist das persönlich passiert und musste 50€ Zahlen (Korruption) rechtlich dürfen die das nicht aber die nützen die Situation aus, das man da Stunden warten muss und drohen mit Stilllegung …
Ich habe vom Serbischen Innenministerium eine Freigabe erhalten, mit meinem Fahrzeug ohne TÜV durch Serbien fahren zu dürfen. Hat die Beamten nicht interessiert. Man hat uns nicht durchgelassen.
Habe Beschwerde beim Innenministerium eingereicht: bis heute scheint es keinen interessiert zu haben.
und wieder ein Grund mehr, nicht nach Italien und sowieso nie nach Ungarn zu fahren.
Als Italiener, der in eurem Land lebt, hätte ich das gleiche gedacht, wollte aber nichts sagen.
Der Ansatz zwischen Nord- und Süditalien ist aber auch unterschliedlich. Vielleicht lohnt es sich, auch die andere Regionen zu besuchen, da normalerweise die Bevölkrung (und ide Polizisten) freundlicher als in Nord ist.
Mein Kennzeichen wurde am Wochenende Abgeschraubt, da mein TÜV vor 3 Wochen abgelaufen ist, während ich in Ungarn war. War ca. 5-mal bei der Polizei, habe die Ihnen EU Richtlinie gezeigt, allerdings ohne Erfolg. Mir wurde gesagt, dass Sie mein Kennzeichen an das deutsche Konsulat schicken - die haben gesagt, dass Sie damit nichts anfangen können und mein Kennzeichen zurückschicken an die Polizei. Das bedeutet, dass ich ca. 6 Monate auf mein Kennzeichen warten muss.
Die Polizei hat gesagt dass Sie es laut einer Regierungsverodnung 326/2011 (XII 28.) 97§ 1b beschlagnahmen MÜSSEN (nicht können).
Leider binn ich ratlos was ich machen kann, da ich jetzt 6 monate ohne Auto bin :(
Hallo Thomas, nach dem Wiener Straßenverkehrsabkommen von 1968 und der EU Richtlinie 45/2014 sind andere Mitgliedstaaten nicht ermächtigt, einen abgelaufenen nationalen bzw. deutschen TÜV zu beanstanden. In Ungarn wurde in zweiter Instanz sogar bestätigt, dass insbesondere das Abschrauben von Kennzeichen gesetzeswidrig ist. Schreib uns bitte eine E-Mail an socialmedia@adac.de zusammen mit deiner Mitgliedsnummer und deinen Kontaktdaten und verweise auf deinen RUclips Kommentar. VG Evi/ADAC Team
Gutes Video. Danke für die Information.
Nehmen wir mal an die Polizei eines Mitgliedstaates stellt fest, dass die Plakette bereits seit 8 Monaten abgelaufen ist und informiert die deutsche Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle fordert den Halter auf, das Fahrzeug vorzuführen und die Bußgeldstelle setzt ein Bußgeld gegen den Halter fest. Kann dagegen widersprochen werden? Ich habe gehört, dass es unerheblich ist, ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird oder auf einem Privatgrundstück steht.
Hallo Emma, uns ist nicht bekannt, dass ausländische Behörden oder Polizisten jemals deutsche Behörden über eine abgelaufene HU informiert haben. Insofern können wir deine hypothetische Frage nicht beantworten. VG Marion/ Social Team
Ich bin Halter eines alten Audi den mein demnächst geschiedener Gatte in Italien ohne TÜV fährt. Er hat einen Strafzettel für Schnellfahrt nicht bezahlt. Ich habe Einspruch eingelegt und nichts erhalten. Nur den Zettel von Einschreiben Rückschein. Nach fast zwei Jahren bekomme ich von einer italienischen Anwältin einen Brief ich muss die Strafe plus Anwalts. Und Gerichtskosten von 1055 EU bezahlen. Haftet in Italien auch der Halter.? Was kann ich tun? Was ist bei einem Unfall? Kann man das Auto zwangsstillegen? Komme ich in U Haft wenn ich in Italien Einreise?
Danke und Gruß
Hallo Ulrike, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular 👉 www.adac.de/rechtsberatung VG Andi vom ADAC Team
Das selbe gilt aber auch für Deutschland wenn man als Ausländer zu euch fährt. In Österreich gibt es eine Toleranzfrist. Man kann 1 Monat zuvor und bis zu 4 Monate danach zum TÜV fahren. Wenn z.B. die Plakette den Februar anzeigt ist sie noch im Juni gültig. Man wird aber gewarnt nach Februar nach Deutschland zu fahren weil man dort ein Knöllchen bekommt obwohl die Plakette offiziell noch gültig ist.
Ganz toll erklärt!!!👍
Vielen Dank für das Lob! 😊
Hallo und vielen Dank für dieses Video. Dort wird erwähnt, dass man bei abgelaufenen TÜV nicht sofort nach Deutschland muss zur neuen HU. Wo wird das gesetzlich so formuliert, damit ich das als Begründung nehmen kann? Obwohl ich meiner Zulassungsbehörde das mitgeteilt habe dass mein Fzg im Ausland ist, drohen sie mir mit einer Zwangsabmeldung wenn ich binnen 4 Wochen das fzg nicht nach D bringe zur HU...
Hallo @TheGiuliano1989, die Aussage dieser Zulassungsstelle hört sich etwas dubios an. Wende dich mit näheren Angaben und deiner Mitgliedsnummer am besten direkt an die ADAC Clubjuristen. Die Kontaktmöglichkeiten - telefonisch oder per Mail - findest du auf dieser Seite 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Marion/ Social Team
Mal abgesehen von den Reisenden, die mit ihren Wohnmobilen jahrelang außerhalb von Deutschland unterwegs sind. Wie kommt man auf die Idee, mit einem Kfz in das Ausland zu fahren, wenn klar ist, dass der TÜV vor Rückkehr nach Deutschland abgelaufen ist? Das verstehe wer will.
Spanien, bei Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Jahr und 2.Wohnsitz bei Verkehrskontrolle mit PKW (egal ob D oder Span Zulassung) Strafe und Auflage den D Führerschein in Esp umzuwandeln. Bei Esp Behörden kein Durchkommen. Wie ist die Rechtslage? Wer kann helfen, gibt es Musterprozess?
Hallo Hans-Martin, wende dich als ADAC Mitglied bitte an unsere kostenlose juristische Erstberatung. Du erreichst meine Kolleginnen und Kollegen unter der Nummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Halte beim Anruf bitte deine Mitgliedsnummer bereit. VG Evi/Social Team
Habe gestern am Gardasee ein Ticket wegen des seit 30.06. abgelaufenen TÜVs erhalten. Bringt es mir einen Vorteil, wenn ich diesen zahle, um anschließend nach Deutschland zu fahren?
Und in dem Bescheid steht, ich dürfe die Autobahn nicht benutzen. Wenn ich dies doch mache, wird mein Nummernschild gescannt. Hat dies Auswirkungen auf das folgende Bußgeld (Androhung von ab 2.000 EUR bei Zuwiderhandlung)?
Freue mich auf ein kurzes Feedback
Hallo Torsten, das können wir hier so nicht beurteilen. Bitte wende dich per Mail an Auslandsrecht@adac.de. Die Kollegen helfen dir gerne individuell weiter. Bitte vergiss aber nicht, deine Mitgliedsnummer anzugeben.. VG Heidi/Social Team
OK, verstanden. Aber was mache ich, wenn ich ohne Kennzeichen dastehe? Wie komme ich wieder nach Deutschland?
Hallo Bengoshi, wie im Video ab 6:10 empfohlen, sollte man sich zunächst an die Behörden wenden,. Wenn man nicht weiter kommt, sollte ein Rechtsanwalt vor Ort eingeschaltet werden. Viele Grüße Marion
@@ADAC Hmm... danke. Wohl dem, der Ungarisch/Italienisch spricht. Sonst wird's schwierig.🙂
Die Sprache dürfte wohl das geringere Problem sein😉. Deutschsprachige ADAC Vertrauensanwälte im Ausland - auch in Ungarn und Italien - findest du im Pdf in diesem Artikel 👉 www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/vertragsanwaltsuche/ . VG
Hallo ,das Video ist von 08/20 Meine Frage: 05/23 Gibt es da in Ungarn eine Endgültige Gerichtsentscheidung und hält sich die Ungarische Polizei daran?
Hallo Peter, die Recherche hat leider etwas länger gedauert: Wir haben nach wie vor nur die Entscheidung, die auch im Video erwähnt wurde: Gerichtshofes Kaposvár Nr. 6.K.21.317/2011/4. Ansonsten gibt es keine neuere Entscheidung. VG Marion/ Social Team
@@ADAC könnten sie bitte einen direkten Link zum Urteil einstellen? Danke
Versucht immer Ungarn oder Serbien zu vermeiden..
Serbin ist noch nicht mal in der EU, da würde ich erst garnicht mit den Auto hin fahren. Später schnappen sie dir dein Auto weg und du bekommst es nie wieder mehr. Außer wen Deutschland Krieg mit Serbien droht xD
Möchte das Auto meines verstorbenen Sohnes in Italien nach Ungarn holen. Kann ich in Italien noch für die Überführung nach Ungarn den abgelaufenen Tüv und für 2 Tage eine Versicherung in Italien schließen um das Fahrzeug dann in Ungarn regulär anmelden?
@wilmarenz1432 Zu deiner sehr individuellen Frage können wir dir keine pauschale Antwort geben. Als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen aber gerne für eine rechtliche Beratung bzw. Recherche zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Claude/ Social Team
Also machen die es aus Spaß. Oder zum ärgern oder zum abkassieren?
Hat jemand Erfahrung in Belgien? Sind sie auch so streng wie in Ungarn?
Hallo Denisa, den ADAC-Clubjuristen sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen es in Belgien beim Fahren eines in Deutschland zugelassenen Kfz mit abgelaufener TÜV-Plakette zu Beanstandungen der dortigen Polizeibehörden gekommen ist. Um eventuelle Missverständnisse und daraus resultierende Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, von Auslandsfahrten mit abgelaufener TÜV-Plakette möglichst abzusehen.. VG Marion vom ADAC Team
Gilt dies auch noch September 2024? Muss mein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV aus Östereich wegbringen. LG
@ahab22, die im Video dargestellte Rechtslage ist nach wie vor aktuell. Insbesondere in Italien kommt es immer wieder zu Beanstandungen der Polizei bei abgelaufenen Prüfplaketten. Aus Österreich sind uns bislang allerdings keine Fälle bekannt, in denen die dortige Polizei abgelaufene deutsche Prüfplaketten beanstandet hat. VG Marion/ Social Team
Meine Plakette steht auf 9-2023. Ist der Tüv nun offiziell zum 1.9. oder zum 30.9 abgelaufen? ich möchte bis 25.9.ins Ausland fahren und habe keine Lust mich mit solchen Polizisten auseinander zu setzen.
Hallo Peter, die HU ist in deinem Fall bis zum 30.09. gültig. VG Marion/ Social Team
Wissen aber viele von der Behörde nicht
Ich will in den nächsten Wochen extra mit einer FAST abgelaufenen Tüv-Plakette in den Urlaub fahren, um das Auto für Diebe weniger attraktiv zu machen. 6 Tage nach Rückkehr habe ich schon einen Tüv-Termin gebucht. Das müsste ja noch hinhauen...
Vielen Dank für dieses Video! Ich habe aktuell einen Zweitwohnsitz in Österreich und habe mein Motorrad für zwei Jahre dort. Im Endeffekt werde ich meinen TÜV ein paar Monate überziehen. Allerdings möchte ich nun meine Bremsanlage umbauen. Dafür habe ich auch alle nötigen Gutachten vorliegen. Aber muss oder kann ich diese überhaupt dort eintragen? Oder muss ich dies, wie die HU, einfach unverzüglich nach meiner Heimreise nachholen?
Hallo Jonas, eine Eintragung in die Papiere wird durch die Zulassungsbehörde vorgenommen. Man muss sich daher mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug an die Behörde am deutschen Wohnsitz wenden. VG Franz/Social Team
Gilt das auch für die Weltreise, wenn man ein paar Jahre mit einem LKW unterwegs ist?
Hallo Kinetik Speicher, wie bereits im Video erklärt, dürfen ausländische Behörden eine abgelaufene HU nicht beanstanden, einen offensichtlich verkehrsunsicheren Zustand hingegen schon. Das gilt auch bei einer jahrelangen Weltreise. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC Danke für die Antwort! Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wie man das am besten mit der Versicherung macht.
Hallo Kinetik Speicher, Tipps findest du hier => www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/ und hier => www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/fahrzeug-weltreise/kontinente/ . VG Franz vom ADAC Team
Na toll, dass kann man ja dann versuchen den Polizisten auf Italienisch oder Ungarisch zu erklären….das wollen die dann sicher nicht verstehen…
Das Video ist nun ein Jahr alt und es werden gerichtliche Verfahren in Italien erwähnt. Meine Frage daher, gibt es hier bereits eine rechtsverbindliche Entscheidung?
Herzlichen Dank!
Hallo Daniel, Urteile aus Italien sind uns derzeit nicht bekannt. Da die meisten Betroffenen zur Vermeidung weiterer Probleme auch vor Ort zahlen, ist es aufgrund der dadurch folgenden Rechtskraft bis jetzt auch noch zu keinem Verfahren oder sogar Musterprozess in den TÜV Fragen gekommen. Sollte sich dies ändern, werden wir natürlich umgehend darüber informieren. VG Marion vom ADAC Team
welche strafe als österreicher fahren in österreich ohne tüv ?
Hallo Paul, in Österreich drohen bei Fahrten mit einem abgelaufenen Pickerl sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker theoretisch bis zu 5.000,- Euro Strafe (vgl. www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/pickerl-abgelaufen-hohe-strafen-drohen-57a-ueberpruefung-16184550 . VG Franz vom ADAC Team
theoretisch ja ok
was kostets in der praxis in den meisten fällen ?
Wir sind seit 3,5 Jahren Langzeitreisende und seit 1,5 Jahren ist unser TÜV abgelaufen.
Wir recherchieren seit Wochen bzgl. dieses Themas und ganz so einfach ist es nicht, wie es hier beschrieben wird, denn eine Richtlinie (in diesem Fall EU45, von 2014) ist eben eine Richtlinie und wurde sehr häufig im Konjunktiv verfasst und KEIN Gesetz!
Wir haben mit vielen Ländern um Deutschland herum Kontakt aufgenommen und unsere Lage erklärt.
Fahrzeug ist angemeldet, versichert, entspricht den technischen Voraussetzungen und ist verkehrssicher, hat aber keinen TÜV mehr.
Das Innenministerium Ungarn hat uns mitgeteilt, dass wir nach deren Auffassung OHNR TÜV am Straßenverkehr teilnehmen dürften. Reisende berichteten aber anderes, da dieses Land keine Regelungen für ausländische Fahrzeuge hat)
Das Innenministerium in Serbien (Belgrad) hat uns das gleiche mitgeteilt und wenn wir die og. Voraussetzungen erfüllen, dürfen wir OHNE TÜV das Land bereisen.
Vorgestern wurden wir trotz der Vorlage dieser Informationen an der Grenze abgeschmettert und zurück geschickt (an einer Grenze, 20 KM nördlich wurden wir ohne Nachfrage zum TÜV durchgelassen).
Rumänien - an derer Grenze wir wieder eingereist sind und die der dt. TÜV eigentlich nicht interessiert, hat nachgefragt, warum wir zurück kommen. Leider weckte ich damit schlafende Hunde und plötzlich war der TÜV wichtig und wir wären eigentlich nicht erlaubt, hier zu fahren (man hat uns dennoch fahren lassen).
Das polnische Polizei-Headquarter hat ebenfalls geantwortet: OHNE TÜV, keine Chance.
Eine italienische Rechtsanwältin hat den von Ihnen genannten ital. Paragraphen beschrieben:
"Null Ermessensspielraum und Fahrzeugstillegung sind die Folge".
(DAS steht in der EU Richtlinie de facto anders oder nennen Sie mir bitte den Absatz, denn auch die Künstliche Intelligenz hat nichts in der Art gefunden und ist der einhelligen Auffassung, dass im Ausland der TÜV u.U eingefordert werden kann!)
Dieses ganze Spektakel zieht sich bis in den Norden (Litauen) und den Westen (Spanien) und ich würde dringendst raten, den Reisenden keinen Floh ins Ohr zu setzen, wenn Sie nicht klar die inländischen und ausländischen Artikel, Paragraphen und Absätze benennen können, die Ihre Aussage einwandfrei und rechtskonform belegen. Alles andere ist Wunschdenken und bringt Reisende u.U. in große Schwierigkeiten, denn auf Basis dieses Videos haben wir jetzt genau diesen Schlamassel, stehen vor der bosnischen Grenze und erwarten erneut Unangenehmes.
Fazit: Wir haben Paragraphen, Richtlinien, Beweise und sogar Bestätigungen der Innenministerien und obersten Polizeibehörden vorgelegt, dennoch:
"Unser Fahrzeug wäre NICHT registriert und NICHT erlaubt, an deren Straßenverkehr teilzunehmen. Der Vorschlag, einer Hauptuntersuchung im vorherigen Gastland oder in deren Land machen zu lassen wurde verwehrt."
Das ist die Lage und von daher ist dieses Video leider: wenig hilfreich, gar nutzlos!
Hallo TRAVELcandies On Tour, herzlichen Dank für euren interessanten Erfahrungsbericht.Tut uns leid, dass dieses Video für euch nicht hilfreich war. Habt aber bitte Verständnis, das wir solche Spezialfälle nicht im Rahmen eines 7minütigen Videos behandeln können. Wir empfehlen generell, sich vor einer Reise über die Bestimmungen in den geplanten Reiseländern zu informireren. ADAC Mitglieder können sich übrigens kostenlos bei unseren Clubjuristen beraten lassen. Kontaktmöglichkeiten wären hier 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
@@ADAC naja... genau das haben wir ja getan: uns schlau gemacht! Und das spiegelt halt gar nicht das wider, was hier publiziert wurde, zudem las ich gerade in der EU-Richtlinie folgendes:
"(4) Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, strengere Prüfkriterien als in dieser Richtlinie gefordert festzulegen."
Finden Sie den Fehler 🤷♀
Danke für die Rückmeldung - ich gebe sie gerne an die Juristen weiter. Trotzdem viel Glück für die Heim-/ Weiterreise 👍
@@ADAC sehr gerne!
Im Übrigen bekomme ich gerade von italienischen Innenministerium folgende Antwort:
"Gentile signore, i veicoli, anche con targa estera, non possono circolare con revisione scaduta. In Italia non è possibile fare la revisione a veicoli con targa estera!"
ChatGPT-Übersetzung:
Sehr geehrter Herr, Fahrzeuge, auch solche mit ausländischem Kennzeichen, dürfen nicht mit abgelaufener Inspektion fahren. In Italien ist es nicht möglich, die Inspektion an Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen durchzuführen.
Dankeschön - haltet uns gerne auf dem Laufenden!
In solche Länder nicht mehr fahren. Fertig.
was nützt es, wenn die zwar die Strafen - nicht - aussprechen dürfen, es aber trotzdem tun....vor allem in Italien, in Ungarn ist es ja gerichtlich überprüft und abgelehnt worden. In Italien ist leider ohnehin seit einigen Jahren, vor allem was das Verhalten der Polizei ggü. von deutschen Motorradfahrern angeht, sehr fragwürdig...(heisst, sehr häufig Willkür)
Das sind beides EU Länder und würden später vor EU Gericht eh verlieren.
Im ersten moment greifen immer die EU Richtlinie. Auch nicht EU zugelassene KFZ dürfen in der EU fahren aber müssen halt nach der EU Richtline sein.
Nicht EU Länder können dir gegen Menschenrechte alles abnehmen und keiner kann dir es wieder zurück holen. Da hilft auch das EU Gericht nichts. Da kannst du nur hoffen, dass Deutschland gute Beziehungen zum Land hat, ansonsten hilft nur Krieg, wobei das Lächerlich wäre. Es gab noch kein Weltkrieg wegen ein Auto xD
Serbien hat mich nicht durch die grenze gelassen weil mein TÜV abgelaufen ist jetzt muss ich zurückfahren
Und wie bist du nach Deutschland gefahren
Kann Mann über Griechenland fahren
Gutes Video. Leider finde ich nicht in der Richtlinie 2014/45/EU wo genau steht, dass die ausländische Behörden mein Auto ohne gültiges TÜV nicht beanstanden dürfen
Hallo John, Voraussetzung für eine Teilnahme von Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr ist sowohl im In- als auch im Ausland eine ordnungsgemäße Zulassung in dem Land, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge haben auch nach Ablauf der Prüfplakette für die Hauptuntersuchung eine ordnungsgemäße, unbefristete Zulassung. Weder das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 noch die EU-Richtlinie 2014/45/EU ermöglichen den Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten die Ahndung ausländischer Kraftfahrer wegen der im Zulassungsstaat fälligen technischen Hauptuntersuchung bzw. abgelaufener Prüfplakette. Dies wird insbesondere von der Polizeipraxis derjenigen Länder verkannt, in denen die meisten einschlägigen Beanstandungen zu verzeichnen sind: Italien, Spanien und Ungarn. Eine nähere Betrachtung der dort herangezogenen Sanktionsgrundlagen im jeweiligen nationalen Recht zeigt, dass diese im international-rechtlichen Kontext kaum überzeugend und belastbar sind.
Wird die Hauptuntersuchung zu einem Zeitpunkt fällig, während sich das betreffende Fahrzeug im Ausland befindet, genügt es grundsätzlich, das Fahrzeug unverzüglich nach Rückkehr nach Deutschland zur Untersuchung vorzuführen. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Liebes ADAC-Team, finde ebenfalls den Absatz nicht. Wurde am Wochenende in Ungarn wegen abgelaufenem TÜV angehalten. Die 100€ Strafe habe ich nun bezahlt, jedoch drucke ich mir den Teil gerne aus für die nächste Kontrolle. Leider dauert es noch etwas, bevor ich nach Deutschland mit dem Auto fahren kann. Vielen Dank vorab!
Wie sieht die Strafe in der Schweiz aus, wenn ein Auto mit einem deutschen TÜV, welcher 3 Monate abgelaufen ist, trotzdem gefahren wird?
Hallo Domenic, wie wir bereits im Video erklären: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden, einen offensichtlich verkehrsunsicheren Zustand hingegen schon. VG Claude vom ADAC Team
Gibt es neue Erkenntnisse zu der Problematik? Gab es endlich mal handfeste Gerichtsurteile?
@MelancholicaForest Die Rechtslage ist weiterhin wie dargestellt. Betroffene können im Einzelfall gegen solche Maßnahmen vorgehen. Es kann dabei empfehlenswert sein einen Anwalt vor Ort hinzuzuziehen. VG Andi / Social Team
Lieber Clubjurist,
das ist keine TÜV - Plakette, das ist ist eine Plakette zur Hauptuntersuchung! Seid ihr beim TÜV am Umsatz beteiligt oder warum verwendet ihr diesen fachlich falschen Ausdruck! Man sollte schon darauf hinweisen, dass auch andere Institutionen diese Untersuchung durchführen dürfen!
Lieber Rolf, du hast recht. Streng genommen, müsste immer von der Hauptuntersuchung die Rede sein. Aber so wie Papiertaschentücher nur Tempos genannt werden, ist die HU umgangssprachlich meist einfach der „TÜV“, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. VG Marion/ Social Team
Einfach die HU hier vorher machen.Anwalt im Ausland für ein Knöllchen?Keine gute Idee ...wenn die merken das man aus Deutschland ist und dann natürlich deren Hilfe benötigt,um nach Hause zu kommen,verdreifacht sich das Honorar.
Serbien wollte das Fahrzeug beschlagnahmen, 1 Monat abgelaufen, musste 100 Euro geben ohne Quittung und so. Eine Katastrophe.
Serbien ist nicht Mitglied der EU, daher gilt dort auch kein EU Recht
Wer fährt ohne oder nicht mehr lange gültige HU ins Ausland ?
Danke für diese nützlichen Infos! Wie sieht es außerhalb der EU, z.B. in Serbien aus?
Hallo Tobias, den ADAC-Clubjuristen sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen es in Serbien oder in anderen Drittstaaten beim Fahren eines in Deutschland zugelassenen Kfz mit abgelaufener TÜV-Plakette vermehrt zu Beanstandungen der dortigen Polizeibehörden gekommen ist. Um eventuelle Missverständnisse und daraus resultierende Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, von Auslandsfahrten mit abgelaufener TÜV-Plakette möglichst abzusehen. VG Marion vom ADAC Team
Hallo Tobias, aktuell höre ich vermehrt in den Türkischen Comunities, das bei der Ausfahrt von Serbien die Beamten sich die Tüv-Plakette ansehen und bis zu 150 Euro als Bestechung verlangen. Das ist bei mehreren jetzt vorgekommen.
@@taylantekin6909 Danke, Tekin, für den Hinweis. Ich vermute, dass die serbischen Beamten bemerkt haben, dass der abgelaufene TüV in diesem Jahr mehrere PKW betrifft, die während der letzten beiden Coronajahre das Heimatland nicht gesehen haben. Vielleicht ist da doch besser die etwas längere Durchfahrt durch Rumänien in Kauf zu nehmen?!
@@taylantekin6909 Kann ich bestätigen. Ist uns im Februar passiert. Der Tüv war gerade mal Januar abgelaufen. Den serbischen Beamten war die Rechtslage egal sie drohten damit die Kennzeichen zu entnehmen und erst wieder auszuhändigen, wenn man bei einer serbischen Technischen Überwachung gewesen wäre zu der man sich hätte abschleppen lassen müssen (eine perfide Geschichte zum abschrecken). Als Alternative lies man mit viel hin und her irgendwann durchblicken, dass man gegen einen "monetären Ausgleich" (Schmiergeld!) ausnahmsweise fahren dürfe. Ich dachte es traf uns nur, weil wir serbische Staatsbürgerschaft haben. Hätte nicht gedacht, dass sie sich auch bei anderen trauen.
Oh Gott, morgen geht mein Urlaub los!
Überraschung!
Das hab ich gar nicht kommen sehen....
Man muss schon dumm wie Brot sein, ohne TÜV oder im Urlaub ablaufenden TÜV loszufahren.
Es gibt auch Menschen, die machen länger "Urlaub", als der TÜV gültig ist... ;-) !! Und die sind dann nicht "dumm wie Brot", dann könnten sie sich das nämlich nicht leisten,..- so wie DU :-) :-)
@@berndscheider1301ganz genau
Wir sind ja nicht 6 monate in Kroatien weil wir kein geld haben
Ich fahre nicht nach Italien, meine Handtasche ist mir einfach zu schade. Und Ungarn mag ich einfach nicht.
Ich fahre nach Alaska Lachse angeln.
Wenn das so knapp ist, fährt man vorher noch zum TÜV. Also selber Schuld.
Das Auto hatte vor der Fahrt 2 Jahre TÜV.
Das Auto steht/bleibt für 4 Wochen Benutzung dort.
Also das Auto aus Sizilien zum Bodensee zurückfahren für den TÜV und wieder nach Sizilien runterfahren? Alle 2 Jahre? (Kein Wohnsitz dort). Schuld ist die EU oder ich? Was also machen? Die DMark wollte jeder.