@@matthiashinkel8349 Auf jeden Fall, weil wenn dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird bei bestimmten Straftaten am Ort, spielt es für dich keine Rolle ob dein Führerschein als physischer Nachweis, sicher und trocken zu Hause liegt. Auch in einer einfachen Kontrolle kann es je nach Dokumentenvariante zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen, die lange Wartezeit der Kontrolle mal außen vor. Klar, wer darauf Lust hat, gern 🙂
Wenn ich den Führerschein nicht dabei habe bin ich immer noch " im Besitz der Fahrerlaubnis". Sonst dürfte ich nach einer Kontrolle nicht weiterfahren. Die Polizei kann allerdings aus gegebenem Anlass den Führerschein und damit die Fahrerlaubnis "einziehen". Das ist ein juristisches Problem das in manchen Fällen durch "vergessen" umgangen werden kann. Wenn der Führerschein allerdings durch Gerichtsbeschluss eingezogen wird gilt er ab Zustelldatum des richterlichen Beschlusses bis zur Rückgabe/Wiedererteilung nicht. Dann wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein sehr komplexes Thema das man nicht so einfach sehen kann.
So wie mir bekannt kann die Polizei auch über eine Datenbankanfrage nachschaun, anhand der Personalien, ob derjenige einen Führerschein hat, auch entsprechend der Klasse des geführten Fahrzeugs.
Nein, im Besitz einer Fahrerlaubnis bist Du nur wenn Du ihn auch dabei hast. Die Polizei kann ihn nur beschlagnahmen oder sicherstellen. Einziehen kann den Führerschein nur die erteilende Behörde. Also das Straßenverkehrsamt.
Guter Tip, ich habe schon lange einen Ausdruck vom Führerschein im Auto. Das Original ist nie dabei. Auf dem selben Ausdruck steht auf der anderen Seite diese Erinnerung: "Ich möchte im Moment weiter keine Aussagen zum Vorfall machen!"
Ich arbeite bei der Pannenhilfe/einem großen Schutzbrief (Innendienst) und organisiere z.B. Mietwagen für Leute, die mit ihrem Auto liegen geblieben sind. AAAAABER: Wenn man keinen Führerschein im Original verweisen kann, bekommt man in der Regel keinen Mietwagen! Kopie oder Bild auf dem Handy sind nicht ausreichend. Und da hat mein Arbeitgeber geschweige denn ich (als Sachbearbeiter) keinen Einfluss drauf. Die Autovermietungen dürfen (bzw. müssen) auf ein Original bestehen. Da durften schon einige meiner Kunden mit dem Zug oder Taxi nach Hause fahren.
@@Bechlado ein Auto zu mieten, war bei diesem Tipp auch nicht die Diskussionsgrundlage. Noch mal. es geht darum, den Führerschein nicht dabei zu haben, wenn man weiß, dass man zu Unrecht beschuldigt wird, damit man ihn direkt selbst hat, wenn man die Information bekommt, dass man ihn zurückbekommt. Hat mit Mietwagen Diskussion überhaupt nichts zu tun.
Das mach ich schon immer so. Und wenn die Beamten freundlich sind und klar ist um was es geht finde ich am Ende urplötzlich den Führerschein "ach ich Dummersch, was war ich nervös 😇" und schwubs 10 Euro gespart.
Wie ist das eigentlich rechtlich mit dem Führerschein Umtausch? Der Rosa EU Schein soll ja "ersetzt" werden. ABER In meinem Schein steht kleingedruckt: Dieser ist UNBEGRENZT gültig ... Die Antwort von der Behörde: Aber das machen doch alle so... 😮 Kann ich mich dagegen wehren?
Gültig sind die weiterhin - aber mein Vater hat deshalb neulich z.B. keinen Mietwagen bekommen, weil die alten "Lappen" im Auto-Vermieter-System gar nicht mehr unterstützt werden. Da hatte ich meinen Führerschein zum Glück dabei.
Ich bin der Ansicht, daß das im Zeitalter der Digitalisierung sogar sinnvoll sein kann. Wer bereits den aktuellen elektronisch erfassten hat, brauch auch kein schlechtes Gewissen haben. Die Pol. hat soviel elektronischen Zugriff auf meine Daten, das glaubt man nicht, wenn man es nicht erlebt hat. Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt!??! Und das in einem anderen Bundesland.
> Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt Nein, das habe ich nicht. Du brauchst aber nicht „Sie“ zu schreiben, wir können uns duzen.
Danke, sehr guter Typ im Dschungel des Irrsinns dieses Systems. Weil interessanterweise hat der Beschuldigte nicht einmal Anspruch auf Akteneinsicht, sondern nur ein Anwalt.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft persönlich Alteneinsicht nehmen, die Akte wird dir aber nicht in Kopie zugesandt. Ggf. darfst du sie dann auch fotografieren, damit du dafür nicht stundenlang brauchst.
@@AndreasSchendelAMDas ist richtig. Aber da die Polizei kein Fahrverbot verhängen kann, behält man bis zu einer etwaigen richterlichen Entscheidung erstmal die Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis
@@christiandemuth Aber dann darf man doch trotzdem Fahrzeug führen, solange ein Verbot noch nicht verhängt wurde. Unabhängig davon wo sich der Führerschein befindet.
@@TommyG0577 Ein Gericht kann die Fahrerlaubnis nach § 111a-StPO vorläufig entziehen. Das darf aber nur ein Richter und dies erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Hier wird, zumindest bei bereits anwaltlich vertretenen Verdächtigen aber zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und Akteneinsicht gegeben. Die Polizei darf und kann ein Fahrverbot ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheindokuments nicht bewirken.
Wenn das mal so wäre wie es immer gesagt wird. Mich hat jemand über 5 km, inständig ausgebremst, benötigt mich geschnitten, er ist sogar auf der Straße aus dem Auto ausgestiegen und hat ein Foto gemacht von uns, es ist alles per Video festgehalten, untere und sogar noch ins Fahrzeug reinfahren wollte wo ich gerade noch ausweichen konnte. Das Gesicht von ihm, so dass er als Fahrer auch eindeutig zu erkennen ist, ist einwandfrei zu erkennen und trotzdem nachdem ich die Strafanzeige gestellt habe, ist es eingestellt worden. Es ist mir bestätigt worden, das seit 2 Jahren eine beweislastumkehr stattgefunden hat. 😡
Guter Tipp mit dem Führerschein. Und noch ein Tipp: ab 4:44 .... deswegen habe ich immer eine Dashcam im Auto und diese Cam hat mir schon mind. zwei Mal den Hintern gerettet. noch ein Tipp: Deswegen eine Speicherkarte wählen, die groß ist und nicht sofort überschrieben wird, falls die Anschuldigen erst in ein paar Tagen/Wochen kommen.
Die ZPO wie auch die STPO ist seit den Bereinigungsgesetzen ungültig! Alles ist nur Simulation, sämtliche Anwälte haben keine Legitimation mehr! Lasst euch nicht länger verarschen..
Ich bin schon mal mit einer einfachen führerscheinkopie kontrolliert worden. Ich wurde lediglich aufgefordert das original die nächsten tage in der polizeidienststelle vorzuzeigen. Das war alles.
Wie verhält es sich denn, wenn der Fahrzeugführer bei der Kontrolle seiner Personalien identifiziert wird als jemand, der einen Dritten als "Schwachkopf" bezeichnet hat und die Polizisten feststellen, dass ein offener Beschluß zur Sicherstellung seines Handy und / oder Laptop aussteht - in dem Zuge wird das KFZ durchsucht und als "Zufallsfund" auch noch der "vergessene" Führerschein entdeckt. Dürfte er dann mit beschlagnahmt werden?
Ich nehme an, das lansame rein- und rauszoomen soll optisch etwas auflockern. Dann hat man aber nach dem zoomen das Video beschnitten, und dadurch entstehen Sprünge. Also, wenn es schon unbedingt sein soll, dann erst nach dem Schnitt das Zoomen. Aber überflüssig ist es allemal. Und übrigens, es ist mir gar nicht aufgefallen, wenn es nicht diese Kommentare gäbe.
Das scheint ja inzwischen regelrecht zwingend zu sein, dass überall störend gezoomt wird, egal ob es Sinn ergibt oder nicht. Mich stört es extrem und ich lasse inzwischen bei vielen Videos schon das Bild weg und höre nur noch zu, weil es mich regelrecht ankotzt, dass es kaum noch Videos gibt, wo das nicht gemacht wird.
@@niner8275 Bei solchen Videos kann man auch getrost auf das Bild verzichten. Oft setze ich mir einen Kopfhörer auf und gehe in die Küche, oder aufs Klo ;-), und höre nur das Gespräch.
Wenn ich mir so die Kommentare unter diesem Video ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Dies ist mal ein Video das sehr, sehr Realitätsnah ist. Genau so läuft es ab. Über kleine Wortwahlfehler kann man auch mal hinwegsehen, der Inhalt, der Sinn ist entscheidend. Wenn man keinerlei Kenntnisse hat, regt man sich halt darüber auf….nein, gutes am Leben orientiertes Darlegen … Danke
ich empfehle folgenden trick am besten wenn du ein haus oder wohnung im ausland hast führerschein dort hinbringen und dort lassen, wenn du in deutschland bist sagst du hab ihn zu hause gelassen vergessen bei einer kontrolle, wenn du aufgeforderst wirst trotzdem zu zeigen oder der schein ja entzogen wird sagst du nicht auffindbar oder verloren. es ist vorteilhaft wenn das ausland kein eu staatt ist, wegen info austausch. somit hättest du wenigsten im ausland ein gültigen schein und könntest du im urlaub fahren.
Ich sag das immer so : Beamter " Guten Tag, Verkerskontolle, bitte Kfz Papiere und Führerschein" Ich: " Führerschein ?... Den habe ich Ihnen doch erst neulich abgegeben! WENN DER WEG IST! 🧐🧐🧐
Danke für die Infos! Aber um Schnitte zu kaschieren, kann man auch Morphblenden nutzen. Funktioniert auch nur bedingt, aber wahrscheinlich besser als das ganze gezoomte 😅
Das war sehr Interessant. Meine Frage wäre, kann ich den Führerschein dabei haben und einfach sagen ich hätte ihn nicht dabei? Die Personendurchsuchung wäre ja ebenso unverhältnismäßig wie die Hausdurchsuchung in dem Falle, würd ich mal vermuten.
@@hendy24 Ja, das sollte auch gehen. Solange die Polizei nicht Gefahr in Verzug annehmen kann, wäre eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt. Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen. Hat mich 3 Stunden gekostet. Ist mir auch noch nie passiert.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt. Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen. Hat mich 3 Stunden gekostet. Ist mir auch noch nie passiert.
Eine Frage: wie sieht's aus wenn man den Führerschein dabei hat, aber sagt man hätte ihn nicht dabei? Ist eine Taschenkontrolle im angegebenen Fall verhältnismäßig?
Eine beglaubigte beidseitig hochwertig gedruckte Kopie von Personalausweis und Führerschein habe ich nur noch dabei. allein wegen der unverschämten kosten der Wiederbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl.
aber die Kosten für die Beglaubigung haben Sie nicht gescheut? und wenn die beglaubigte Kopie verloren geht, müssen Sie ja wieder eine Kopie vom Original machen und die dann zusätzlich beglaubigen lassen, weil sie ja von der beglaubigten Kopie keine Kopie machen dürfen...ein Teufelskreis! Da habe ich lieber mein Original dabei und passe darauf auf wie ein Luchs.
Alleine die neuen Passbilder.... sauteuer... und die Rennerei und Wartezeiten auf den Ämtern. Ich habe auch beglaubigte Kopien im Fahrzeug. Zusätzlich gute Bilder auf dem Mobiltelefon. Hat bisher prima funktioniert. 😊
Bei einer Verkehrskontrolle, zeige ich meinen Führerschein, aber gebe ihn nicht aus der Hand.. Auf Fragen antworte ich nicht, muss ich auch nicht.. Frage höchstens, auf welcher Rechtsgrundlage Erfolgt diese Kontrolle? Und ab da, muss die Rennleitung sehr vorsichtig sein, was sie sagt.. In der Regel nehme ich Gespräche zu meinem Schutz auf.. Ich hatte schon so Clowns..wissen sie warum wir sie anhalten? Sie sind bei rot über die Ampel gefahren. Ich: und wo standen sie? Auf der Gegenüberliegenden Seite. Ich: und von da konnten sie das sehen? Ja. Dann sagte er: was meinen sie, wem der Richter mehr glaubt, mir oder ihnen? Ich: Name Dienstgrad 😁. Wofür? Werde gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten. Er: mein Kollege dahinten ist mein Zeuge. Ich: welcher.. Am Ende mußte ich 10€ bezahlen und durfte weiterfahren..😂
Würde es nicht Sinn machen, den Führerschein grds. dabei zu haben und ihn in normalen Kontrollen vorzuzeigen, bei besonderen Fällen aber einfach zu sagen, dass man ihn nicht dabei hat?
@@ralfn.8083 Das geht natürlich auch, da die Polizei das Fahrzeug grundsätzlich nicht durchsuchen darf. Aber unter Umständen könnte ein Polizist dies mit der Begründung "Gefahr in Verzug" versuchen.
Auch hier gilt "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht", denn man kann dir keine Erlaubnis entziehen, wenn die Richtigkeit nicht bereits nachgewiesen wurde. 🕺 Alles andere wird ignoriert.
Muss man in dem Falle des Nichtmitführens den Fühererschein nicht diesen bei der nächsten Polizeiwache vorzeigen und können die Polizisten diesen nicht dann dort einbehalten? Und wie sieht es bei Berufskraftfahrern aus?
Wirklich ein hervorragendes Video mit einem absoluten Mehrwert was mich betrifft leider zu spät hätte ich vor zweieinhalb Jahren über diese Informationen verfügt hätte ich meinen Führerschein wohl immer noch leider bin ich genau in diese Falle getappt... Habe natürlich direkt mein Abo dagelassen für den Kanal🥳 rechtlich über ein gesundes Grundverständnis zu Verfügen ist in unserer heutigen Zeit wohl eine sinnvolles kognitives Investment🤓 ? --> Frage: sofern ich nach einer Beschlagnahme durch die Polizei vor Ort weiterfahre stellt das doch grundsätzlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis da und wie sieht es aus wenn ich in dieser Zeit in eine Kontrolle komme wird mir das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis doppelt zur Last gelegt?
Ich fahre auch nur mit der Kopie durch die Lande, schon, um mir mein schönes altes Teil nicht weg nehmen zu lassen. Bei der letzten VK haben sie es zwar bemängelt, mich dann aber nur aufgefordert, in den nächsten Tagen aus Revier zu kommen, um ihn zur Kontrolle zu zeigen. Das war ein Akt von wenigen Minuten und ich musste nichts bezahlen.
Ja, aber genau das kann die Polizei veranlassen - und der Aufwand ist ja wohl auch nicht ohne. Die Wahrscheinlichkeit, dass man in eine normale Verkehrskontrolle gerât, ist weitaus größer, als einer Straftat verdächtigt zu werden.
@@sh59173Ich bin seit 1985 im Besitz des PKW-Führerscheins und habe seitdem ca. 1,5 Millionen Kilometer zurückgelegt, den weitaus größten Teil davon im dicht besiedelten NRW. In all der Zeit bin ich, wenn ich recht erinnere, fünfmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten in deren Verlauf ich meinen Führerschein zeigen musste. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, halte ich demnach für absolut gering, beinahe vernachlässigbar.
Und selbst dann trägt man, auch unschuldig, erst mal die Kosten. Um Recht zu bekommen. Hatte ich mit meinen Sohn vor 2 Jahren. Keine Punkte, Verfahren wurde eingestellt, aber fast 900 € abdrücken dürfen. Auch wenn mein Sohn nichts gemacht hatte. Du (man) muss Geld haben um Recht zu bekommen. Haste keine Geld, bist im Arsc..... Lief alles über Anwalt, sonst hätte mein Sohn richtig Ärger bekommen
Wie ist es denn wenn die den weg nehmen weil mir was vorgeworfen wird, es stellt sich hinterher raus ich bin Unschuldig, kann ich trotzdem normal weiter Autofahren? Weil die Fahrerlaubnis habe ich doch weiterhin? Unabhängig davon ob die Führerschein Karte weg ist oder nicht? (kann den ja auch verloren haben)
Sehr gute Aufklärung, vielen Dank. Eine Frage - Was ist denn, wenn ich den Führerschein dabei habe, aber einfach behaupte ich habe ihn nicht dabei? Durchsucht werden darf ich ja erstmal nicht. Und so könnte ich den Führerschein einfach weiter mit ihr führen für Situationen, wo er nützlich ist und dann in so einem Unfall-Beispiel zurückhalten. Geht das?
Vielen Dank für diesen guten Trick ... äh ... ich meinte Tip !! Ich hatte meinen rosa Lappen auch immer bei mir, werde jenen aber ab sofort zu Hause deponieren. Ja ... ich habe noch meinen "rosa Lappen" ... und ich werde diesen auch NICHT gegen etwas anderes ein tauschen !! ... alleine schon aus pers. Protest gegen die "Obrigkeit" !!
Es steht doch drauf, daß der rosa Lappen unbefristet gültig ist. Fertig. Ist jemand von uns Mitglied in der EU? Also ich nicht. Es ist ein privater Verein, der keinerlei Befugnisse über Nichtmitglieder hat.
@@geraldoperez7050 wenn Du in Thailand Wohnsitz hast und den Thai-Führerschein legal erworben hast, darfst Du auch in Yörmani fahren. Aber in der Regel nur für drei Monate und es braucht zusätzlich einen internationalen Führerschein. So hat es mir ein thailändischer Beamte mir es erklärt, als ich meinen in der Schweiz ausgestellter Führerschein habe umschreiben lassen.
Für einen Mietwagen (bspw. auch wenn das eigene Kfz liegengeblieben ist und man vom Schutzbrief ein Fahrzeug bekommt) muss man immer den Führerschein im Original vorlegen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Der FS ist ja eigentlich ein obsoletes Dokument wo die Polizei nur schnell den Namen erkennen kann, wenn man kontrolliert wkrd, prüfen die ja eh jedesmal ob man unabhängig vom Führerschein eine Fahrerlaubnis hat. Der FS dient einfach nur dazu, wenn man zb keinen Ausweis dabei hat, i sich irgendwie doch noch auszuweisen.
Danke für den Tip! Wäre es dann nicht am schlauesten, den Schein einfach situationsabhängig dabei zu haben? D.h. bei Verkehrskontrolle hat man ihn dabei, bei Unfall hat man ihn nicht dabei?
@@christiandemuth Das stimmt. Obwohl es eine Qualifikation ist, die dieser Tage immer wichtiger wird. Wie man alleine schon bei der wiederholten Wahl des nächsten US-Präsidenten sieht.
Wenn mir ein Polizist eine Straftat vorwirft dann kann ich ja immer noch entscheiden meinen Führerschein garnicht aus der Tasche zu holen, der darf mich ja nicht untersuchen. Ich kann ja auch erstmal abwarten was die Polizei von mir will, und wenn dann nur allg Verkebrskontrolle gesagt wird dann kann ich ja immer noch sagen, ach ja doch den Führerschein habe ich glaube ich doch dabei, und holt den dann aus der Tasche.
@@Viv8ldi was sollen die denn eskalieren? Ist mir auch egal, ich habe keinen Respekt vor Polizisten, habe in der Vergangenheit sehr viel schlechte Erfahrung mit Polizei gemacht und weiß wie viel Mist die bauen. Einer hat mir mal sogar gegen das Auto getreten.
@ danke für die Antwort. Ich habe halt dunkle Haare und Augen und die halten mich halt oft an und ich muss sagen ich habe auch keinen respekt weil das racial profiling ist, aber ich hab halt schiss dass die mir dann was anhängen wenn ich nicht mitmache, vor allem wenn sie zu zweit sind.
Ich habe eine frage ich muss einen strafbefehl bezahlen ..hab jetzt rechnung bekommen und gestern bezahlt unten steht Rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
@christiandemuth vielen Dank fürs antworten...ich habe eine Rechnung erhalten von Staatsanwaltschaft..unten steht rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
Guten Abend, vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Video, von dem Standpunkt habe ich das noch nie betrachtet. Eine rein fiktive Frage, wenn es zum „Fall des Falles“ kommt und die Polizei mich nach meinem Führerschein fragt und ich erwidere ihn nicht bei mir zu haben, dürfen diese mich dann danach durchsuchen ? Vielen Dank und beste Grüße aus Aachen !
@@lukasac7967 Zunächst danke für das Lob. Eine Durchsuchung darf die Polizei nur Durchführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie den Führerscheins mit sich führen. Das ist nicht der Fall, wenn man sagt, dass man diesem nicht dabei hat.
Herr Demuth ist eine super Anwalt jemand hat meine Frau vorgeworfen Fahrer Flucht begannen zu haben was natürlich nicht war Gericht pustekuchen er ist mit seinem angeblichen Schaden sitzen geblieben danke Herr Demuth
Bei 5:20 "die Polizei sucht dich auf" , als das bedeutet sie werden zuhause an der Türe klingeln.. Und da kann man ja schlecht sagen ich habe meinen Führerschein zuhause vergessen .. 🤣🤣🤣 .. Besser wäre es sich nur auszuweisen , und keine weiteren angaben zu machen.. Aber wer macht das schon , in einem "Überfallmoment" ..Aber ich meine einfach so werden sie den Führerschein nicht einbehalten, wenn sie an der Türe klingeln.. Nun mich hat mal jemand am Fussgängerüberweg Vorsätzlich angefahren , also leicht aber trozdem hat er mich angefahren.. Nun es gab für mich zwei Möglichkeiten , ihn aus dem Auto zu ziehen. Oder bei der Polizei anzeigen, nun ich bin zur Polizei gegangen.. Und was haben sie getan ? NICHTS !!! Werde ich nie vergessen !! Hätte ich das gewusst , würde ich ihn aus dem Auto ziehen...
können die bei einer verkehrskontrolle on the spot feststellen ob man einen führerschein überhaupt besitzt? wenn es reicht zu sagen hab ich nicht dabei und es kostet mich dann nur 10 euro, was hält mich davon ab garkeinen zu haben und mein leben lang ohne führerschein zu fahren und bei ner kontrolle immer zu sagen ich hab den nicht dabei? wenn das eh vergessen und nicht nachgeprüft wird wie eben gesagt und es keinen unfall gibt sondern einfach nur ne random kontrolle? fahrzeug papiere sind meist ja im auto von jeder person. wenn du zb ein auto klauen würdest hättest ja die fahrzeug papiere gerade dabei (warscheinlich im handschuhfach wie die meisten) und wenn du sagst führerschein nicht bei und perso auch nicht weil zb deine brieftasche "ausversehen" zuhause vergessen hast fragen die dann nach dem namen gehe ich mal von aus oder? du könntest dann den namen angeben den vorher auf den fahrzeug papieren gelesen hast? d.h. der person von der du das auto hast bekommt nun auch noch 10 euro strafe zugesendet auf seinen namen? oder können die da bei der kontrolle on the spot irgendwie feststellen wenn du sagst ja ich bin peter lustig (fahrzeug papiere auf den ausgestellt) hab die brieftasche zuhause vergessen, dass dies nun eine lüge ist? weil wenn sie in nem pc den namen suchen steht da ja das ist peter lustig's fahrzeug und er hat einen füherschein. wenn dass der fall ist wär das ja zum heulen witzig.
Und was ist, wenn man den Führerschein zwar dabei hat, man in einer solchen Situation sagt, man hätte ihn nicht dabei? Darf die Polizei dann das Auto durchsuchen oder den Fahrer am Körper durchsuchen?
Wie sieht das ganze mit einer Entschädigung aus wenn mein Führerschein zu Unrecht beschlagnahmt wird? Wenn ich z.B. alternativ Taxi fahren muss obwohl ich unschuldig bin
Es erweist sich immer wieder, daß jedwede übereilte "Kooperation" im Ermittlungsverfahren schädlich ist. Nicht nur im Verfahren wegen Verkehrsdelikten...
Mein Führerschein ist immer da wo ich ihn nicht brauche. Werde ich mit dem Auto kontrolliert ist er in der Motorradjacke und fahre ich Motorrad ist er im Auto. Aber die Polizisten waren nett und haben ein Auge zugedrückt.
Wie ist es eigentlich wenn die Plizei bei der Verkehs Kontrolle den Führerschein mitnimmt zum über prüfen. Wie lange dauert es bis dieser dan per Post wieder beim Inhaber ist?
Die nehmen den nicht mit, die gehen höchstens zu ihrem Auto um bei der Stelle die Daten abzufragen. Es sei denn Du hast nen gefälschten, dann macht deine Frage Sinn.
Die Weiterfahrt kann dann aber durch die Polizei untersagt werden, wenn diese sich nicht sicher ist, dass eine Fahrerlaubnis vorliegt. Klar kann man diese abfragen, aber aktuell ist das System auch nicht immer. Zudem muss der Führerschein in der Regel innerhalb der nächsten Tage auf der Wache vorgezeigt werden.
Ich hätte mir eine bessere Differenzierung zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein gewünscht. Bin am Ende nicht schlauer als vorher. Daher kein Daumen hoch und die Bitte an den RA, dieses Thema differenziert und detailliert in einem weiteren Video aufzuarbeiten. - Vielen Dank!
Die Fahrerlaubnis ist die (immaterielle) Zulassung zum Führen eines Kfz., der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass die Fahrerlaubnis vorliegt. Wenn dein Führerschein zu Hause liegt, hast du natürlich immer noch eine Fahrerlaubnis, weswegen du bei Fahren ohne Führerschein (aber mit Fahrerlaubnis) die 10 € Verwarnungsgeld riskierst. Dasselbe gilt auch bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, allerdings sollte man in dem Fall den Verlust melden und einen neuen beantragen. Wenn die Polizei bei einer Kontrolle den Führerschein (vorläufig) sicherstellt, wird damit aber gleichzeitig die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen! Wenn man dann wieder fährt und erwischt wird, riskiert man ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mit deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen. Die Polizei kann, wenn man den Führerschein dabei hat, diesen unter Umgehung eines richterlichen Beschlusses wegen "Gefahr in Verzug" (Gründe dafür finden sie immer), direkt einziehen. Wenn man den Führerschein hingegen zu Hause hat, kann die Polizei die Fahrerlaubnis nicht ohne den für sie lästigen Umweg über ein Gericht entziehen. Sie kann ihn auch nicht einfach zu Hause beschlagnahmen. Wenn allerdings das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, gilt das aber sofort und unabhängig davon, ob der Führerschein schon beschlagnahmt wurde oder noch im eigenen Besitz ist. Man ist dann verpflichtet, ihn abzugeben. Der springende Punkt ist, dass man es der Polizei einfacher macht, wenn man den Führerschein dabei hat. Es gibt ohnehin schon durch die Möglichkeit des vorläufigen Fahrerlaubniseinzuges durch ein Gericht und durch die höhere Glaubwürdigkeit, die dem Anzeigenden eingeräumt wird, eine massive Verzerrung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Wenn man jetzt noch der Polizei den Lappen auf dem Präsentierteller serviert, wird sie diesen Vorteil rücksichtslos ausnutzen. Wie gesagt, sie müssen einfach nur "Gefahr in Verzug" begründen. Das könnte zwar wiederum nachträglich von einem Gericht gekippt werden, aber das dauert für einen selbst lange und ist mit Aufwand verbunden, während die Polizei keine Nachteile durch die Anwendung hat (egal, wie hanebüchen die Begründung ausgefallen ist), sondern nur Vorteile. Sprich, sie hat eine starke Motivation, diesen Weg zu gehen. Gerade im Verkehr sollte man die Polizei nie als wohlwollenden Freund und Helfer betrachten, sondern immer als einen missgünstigen Widersacher, den man immer bestmöglich (im Rahmen des Erlaubten natürlich) abwehren sollte. Dazu gehört z.B. auch der unbedingte Verzicht auf eine Aussage. Man kommt manchmal gar nicht auf die Idee, dass man gerade ins Ziel einer Ermittlung geraden sein könnte! Im Zweifelsfall tut man damit zwar manchem guten Polizisten Unrecht, das Risiko, gegenüber einem nicht so wohlgesonnenem die Deckung zu öffnen, ist aber größer.
@@wolffmueller8287 "Nachtrag"? Damit es keine Missverständnisse gibt, ich bin nicht der OP und ich bin auch kein Rechtsanwalt. Meine fachfremde Einschätzung und persönliche Meinung beruht allein auf den Informationen, die ich aus dem Video und weiteren Onlinequellen nach einer kurzen Recherche entnommen habe und sollte nicht mit einer Rechtsberatung verwechselt werden, die ich mangels Qualifikation weder abgeben kann noch darf. Möglicherweise kommt RA Demuth zu einer ganz anderen Einschätzung.
Irgendwo hieß es aber mal, dass es ein Unterschied wäre, ob man den Führerschein vergessen oder absichtlich nicht mitgenommen hat. Bei Vergessen sei es nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 €, bei Absichtlich sei's wesentlich teurer. Also am besten immer nur sagen, dass man ihn vergessen.
Wen mir die Polizei bei einem Unfall den Führerschein einzieht, habe ich dann automatisch die Fahrerlaubnis verloren? Also ich kann doch trotzdem weiterfahren, bis mir die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht. Liege ich da falsch?
wie schaut es denn aus mit den Fahrzeugpapieren? MUSS ich die Wirklich im Original mitführen, oder wäre es eher empfehlenswert ne Kopie mitzunehmen und notfalls die 15€zu zahlen?was ja sicher nur 1x im Jahr vorkommen sollte? denn wenn Papiere weg sind wirds teurer... ???
Schein Teil II nicht dabei gehabt und Zack 10€. Obwohl ich eine echt gute Kopie wegen (mein Grund) Diebstahl dabei hatte. Hat die jungen a nicht gejuckt und direkt die Strafe erhängt und einfach davongefahren. Da kann man kein polizeifreund sein bei solchen
@antonyswheelsandthrills dann lie er 1 oder 2x im Jahr die 10 € zahlen. Anstatt neue Papiere beantragen zu müssen wenn se weg sind..hätte auch aufm Bus schon mal zahlen müssen. Da haben wa ja generell nur ne Kopie an Board... hab ich nur zu den zwei pappnasen gesagt das die sich mit der firma in Verbindung setzen sollen... nicht mit uns Fahrern die eh keinen Einfluss haben...
Was macht man wenn die Polizei verlangt den Führerschein unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen, entweder am selben Tag noch oder am nächsten Tag? 🤨
@@arnulfschnitzler4695 Keinen Führerschein mitgeführt = Owi. Mängelmeldung wird ausgestellt. Führerschein muss bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt werden. Ansonsten weitere Konsequenzen. Kein richterlicher Beschluss dazu notwendig.
@@arnulfschnitzler4695 Aber da du mir offensichtlich meinen Beruf erklären möchtest, bin ich auf die Rechtsgrundlage gespannt, die hierzu einen richterlichen Beschluss erforderlich macht.
Ein guter Tipp für Menschen, die sich nicht so gut im Griff haben! Dann braucht der/die den Führerschein bis zum Schreiben verschiedener Stellen die Aufforderungen zur vorläufigen Abgabe der Fahrerlaubnis auffordern. Da geht Menschen dann langsam das gute Gefühl flöten und Stress kommt auf und und und und......deshalb die Fahrerlaubnis lieber dabei haben und dann kann und darf man immer noch lügen. 😉
wenn man sich durch den führerschein beziehungsweise mit den eintragungen darauf nicht selbst belasten will. man liest ja auch oft, dass bei diversen anlässen mobiltelefone beschlagnahmt werden, gibt es da auch eine rechtsgrundlage?
Die Fahrerlaubniss wird doch von der Polizei während einer Kontrolle sowieso fernmündlich oder elektronisch abgefragt. Auch wenn Du die Pappe mit dabei hast.
Die Frage wurde im Video beantwortet. Es ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich, wenn Du die Herausgabe verweigerst. Als Beschuldigter bist Du auch grundsätzlich nicht zur Kooperation verpflichtet. Du musst insbesondere keine Angaben zum Vorwurf machen und auch keiner Ladung der Polizei Folge leisten. Falls ein Haft- oder Strafbefehl ergeht, dann sollte man sich einen Anwalt nehmen. Bis dahin gilt: Klappe halten!
@KeroZimerman Ich hätte es gerne noch einmal explizit gehört... Wenn sich der Fahrer in der Probezeit befindet, gilt folgendes; Sollte jedoch bei einer zweiten Kontrolle in der Probezeit wieder die Mitführpflicht des Führerscheins missachtet worden sein, droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Was die wenigstens wissen. Das „Ich habe meinen Führerschein zuhause vergessen“ iVm mit einer z.B. Trunkenheitsfahrt kann unter Umständen die Durchsuchung der Wohnung bedeuten. Müsste man telefonisch mit der Staatsanwaltschaft abklären.
Die Fremdschadensgrenze ist gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Werde ich schlechter gestellt, wenn ich nen Benz oder Leasingfahrzeug beschädige. So ein Quatsch können sich nur Menschen ausdenken. 😅
@@a4n625 Das sehe ich auch so. Diese Konstruktion ist Mist. Wer mit einem Truck einen ausgelutschten Fiat 500 überrollt, der keine 1300 € mehr Wert war, darf seinen Führerschein behalten, aber wer beim Parken einem Porsche 911 touchiert hatte, gilt durch die hohen Instandsetzungskosten als "Ungeeignet zum Führen von KfZ'. Diese Betrachtungsweise beim Vorwurf der Unfallflucht kann nicht richtig sein. Das sehen zum Glück auch immer mehr Richter so.
Es kann aber auch anders laufen. Wenn jemand bei einer Polizeikontrolle Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigt, und auch sonst alles auf den ersten Blick in Ordnung erscheint, kommt es oft vor, dass der Autofahrer gleich weiterfahren darf. Wenn der Führerschein aber nicht vorgezeigt werden kann, schauen die Polizisten gerne etwas genauer hin, und bemerken vieles, was sonst nicht aufgefallen wäre (abgelaufener Verbandskasten, technische Mängel, verbotene Gegenstände im Auto, usw.)
1. muss man den Führerschein dann nicht innerhalb einer bestimmten Zeit nachreichen? 2. wenn ich den Führerschein direkt abgebe und das Verfahren läuft und noch nix geklärt ist, kommt es doch bei einer weiteren Kontrolle dann einfach nur zu der „tatsächlichen Situation“, dass man den Führerschein „nicht dabei“ hat. Kommt es dann also nicht auf das selbe heraus?
die prüfen dann bei der Kontrolle ob eine Fahrerlaubnis generell vorhanden ist. Und ich glaube dann hast du ein dickes Problem. Obwohl man im Recht ist und der Vorgang offen ist, könnten die auf ihr Recht beharren dass ja keine Erlaubnis vorhanden ist und man dann halt nicht fahren darf, egal wie unschuldig man ist. Ich finde das ist eine Lücke im Gesetz. Solange mir nicht eindeutig Schuld bewiesen wird sollte ich garnichts abgeben.
@Bei einer normalen Kontrolle, werden die Daten grundsätzlich im System abgeglichen. Wenn ich mich also „durchgeschummelt“ habe, wird man spätestens ab diesem Zeitpunkt sowieso auffliegen. Das ist keine Lücke.
@@geraldoperez7050 Ist der deutsche Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt worden, gilt für Deutschland ein Fahrverbot. Deshalb bringt es nichts, wenn man noch einen ausländischen Führerschein hat.
Hi, gut zu wissen! Wenn ich den Führerschein mitführe, muss ich den denn heraus geben, oder würde "vorzeigen" reichen? "Nur gucken - nicht anfassen"! Könnte ich den Führerschein auch kopieren, um dann die Kopie auszuhändigen.... (klar als Kopie erkennbar oder gekennzeichnet - soll ja keine Urkundenfälschung sein). Wäre dieses Vorgehen auch für die anderen Dokumente eine Option? In den Kommentaren werden auch noch weitere Ideen zu dem Thema auftauchen und ich freue mich auf Ihr nächstes informatives Video.... VGvG
Stimmt. Eine Kopie ist nicht‘s wert. Versuch doch mal ( Bitte ! ! NICHT ! ! tun ) mit einem kopierten Geldschein Deinen Strafzettel ( z.B. für überzogene Parkzeit ) direkt vor Ort bzw. bei der Verkehrsüberwachung zu bezahlen . . . . . . . . . . . Klick - Klick. Sie haben eben zwei hochwertige Armreif aus Edelstahl angelegt bekommen. Wie einleitend bereits bestätigt: „eine Kopie ist nicht‘s wert“ (-:)
Vorschlag, man führt den Führerschein zwar physisch mi, zeigt ihn aber nur bei offensichtlich anlasslosen Verkehrskontrollen vor. Z. B. typische massenhafte Alkoholkontrolle an den Ausfahrten der Parkplätze vom Oktoberfest oder am englischen Garten. Dann zahlt man hier keine 10€. In allen anderen Fällen, wo man nicht genau weiß worum es geht, behauptet man halt man habe ihn nicht dabei.
Wenn ich Max Headroom sehen will, dann sehe ich mir Max Headroom an. Bei einem Informationsvideo ist so eine Schnitthäufigkeit - oft mitten im Satz mehrfach - einfach nur störend. Lass die Kamera ohne Bewegung; oder blende ein Standbild von dir ein. Dann kannst du in der Audiospur so oft schneiden wie du willst. btw: Die inhaltliche Info ist interessant.
@@christiandemuth Danke für deine Offenheit. Ich möchte dir einen Tipp geben, den ich meinen Radio-Schülern vor 30 Jahren gegeben habe. Damals war das Wort "Schneiden" wörtlich zu nehmen: Auf Magnetband wurde der Ton aufgenommen, dann wurde mit einem Messer geschnitten. Die erwünschten Teile der Aufnahme wurden dann zusammengeklebt. Mein Tipp damals war: Wenn zuviele Worte in einem (Ab)Satz geschnitten werden müssten, dann ist es einfacher, den gesamten (Ab)Satz neu einzusprechen. Zum einen hat man damit wesentlich weniger Schnitte (im Idealfall nur einen), zum anderen klingt das erheblich natürlicher als DieZusammenGeschnittenenWorte oder die durch unpassend geschnittene Worte gedehnten Sätze . Wenn du es schaffst, deinen Text _absatzweise_ ohne Fehler einzusprechen, dann hast du ja auch perfektes Videomaterial. Irgendeinen Trick mit Standbild oder asynchronem Scheiden musst du dann nicht anwenden. Das erleichtert die Nachbearbeitung. Wenn alles fertig ist, kannst du mit Effekten wie Kamerazoom arbeiten. Dass das Ausgangsmaterial geschnitten wurde, interessiert den Effektprozessor nicht. Das ist ja vorher passiert. Du vermeidest so, dass du von geschnittener Kameraeinstellung auf eine andere geschnittene Kameraeinstellung umschneidest, was den Max-Headroom-Effekt noch verstärkt.
Da könnte man das Geld vielleicht sogar noch sparen. Die Frage dazu: Wenn die Polizei jemanden mit der möglichen Klausel "Anlassbezogene Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrezeugschein Bitte?" (Ich weiß nicht, ob da noch mehr ist, da ich bisher zum Glück noch nicht in so einer Situation war) anhält, darf derjenige denn vor Aushändigung der Dokumente schon Erfahren, weswegen er angehalten wurde? Weil, wenn man nur zu Schnell gefahren ist, hat man den Führerschein natürlich dabei, aber wenn es wegen Fahrerflucht ist, dann hat man ihn leider nicht dabei 😉
Wenn die Polizei den Führerschein will dann fährt sie eben mit dir nach hause wo du ihn wohl hast. Außerdem stellt sich mir die frage ob es nicht ausreicht wenn die Polizei die Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Fahrverbot ausspricht. Besser finde ich es eine Dashcam mit Rückansicht zu nutzen, dann kannst man seine Unschuld im falle einer "falschen" Beschuldigung sofort beweisen. Wenn man allerdings mit Absicht Fahrerflucht begangen hat dann sollte man eh keinen Führerschein besitzen.
@@alexanderg5810 Eine Dashcam ist zweifellos oft hilfreich. Aber die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins kein Fahrverbot bewirken. Dazu bedarf es einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, die ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschließen kann (§ 111a-StPO)
@@lXoT1mUpLsyGeeZdguWl20gTder FS ist nicht ungültig, das ist auch so eine falsch verbreitete Meinung. Ich fahre zum Beispiel mit meinem DDR FS weiter, den hätte ich umtauschen müssen. Wozu? Steht unbegrenzt gültig drauf😉
Wie ist es mit einer Entschädigung in diesem Fall ? Ich meine viele sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen um zur Arbeit zu kommen oder sind gar beruflich an diesen gebunden ~ Berufskraftfahrer ~ was quasi einem Berufsverbot gleichkommen würde !? Der Schaden kann unter Umständen immens sein , bis hin zum Verlust des Jobs und damit der finanziellen Existenzgrundlage !? Davon ab das die Verhältnismäßigkeit und die besondere Härte dabei eine Rolle spielen würden , Schaden bleibt Schaden ?
Nur was hat das generelle nicht dabei haben mit einer Aktion die aufgrund einer behaupteten Fahrerflucht erfolgt zu tun, m.E. nichts....ausser das man ermutigt wird rumzutricksen was sich nicht immer auszahlt.
Warum eigentlich dieses ständige überflüssige reinzoomen? Macht es für mich anstrengender zu schauen.
...Kameraautomatik !!!
Dasmachen echt viele im Moment. Scheint wohl cool zu sein. Geht mir auch auf die Nerven
@@Harleyleckerbier...kann man bzw. sollte man deaktivieren. LG
Hypnose?
Das sind Schnitte im Video. Das Zoomen ist nur ein Effekt.
FS vergessen: 10€
Brille laut FS nicht aufgehabt: 25€
Ihnen ist klar, dass Auflagen genauso wie die Führerscheindaten am Kontrollort abfragbar sind?😂
Wenn sie allerdings ohne vorgeschriebene Brille einen Unfall mit Personenschäden verursachen gibts 3 punkte und fettes Bußgeld/Knast
Dann ist doch das nicht mitführen des Führerscheins kostengünstiger-oder...?
Außer du bist wirklich blind wie ein Maulwurf...
Gruß Klaus
@@flyKlaus Was soll daran günstiger sein, wenn beides somit tateinheitlich vorliegt anstatt nur der fehlenden Brille? Logisch ist anders
@@DaNiel-85-9 wenn er seinen Führerschein nicht dabei hat, dann kann er auch nicht abgenommen werden.
Hr. RA Demuth rät hier einen guten Tipp.
Macht Sinn.
Danke für die Aufklärung.
@@matthiashinkel8349 Auf jeden Fall, weil wenn dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird bei bestimmten Straftaten am Ort, spielt es für dich keine Rolle ob dein Führerschein als physischer Nachweis, sicher und trocken zu Hause liegt.
Auch in einer einfachen Kontrolle kann es je nach Dokumentenvariante zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen, die lange Wartezeit der Kontrolle mal außen vor.
Klar, wer darauf Lust hat, gern 🙂
Wenn ich den Führerschein nicht dabei habe bin ich immer noch " im Besitz der Fahrerlaubnis". Sonst dürfte ich nach einer Kontrolle nicht weiterfahren. Die Polizei kann allerdings aus gegebenem Anlass den Führerschein und damit die Fahrerlaubnis "einziehen". Das ist ein juristisches Problem das in manchen Fällen durch "vergessen" umgangen werden kann. Wenn der Führerschein allerdings durch Gerichtsbeschluss eingezogen wird gilt er ab Zustelldatum des richterlichen Beschlusses bis zur Rückgabe/Wiedererteilung nicht. Dann wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Ein sehr komplexes Thema das man nicht so einfach sehen kann.
Ist es ähnlich wie bei den Problemen mit der Abschiebung von Flüchtlingen
So wie mir bekannt kann die Polizei auch über eine Datenbankanfrage nachschaun, anhand der Personalien, ob derjenige einen Führerschein hat, auch entsprechend der Klasse des geführten Fahrzeugs.
Nein, im Besitz einer Fahrerlaubnis bist Du nur wenn Du ihn auch dabei hast. Die Polizei kann ihn nur beschlagnahmen oder sicherstellen. Einziehen kann den Führerschein nur die erteilende Behörde. Also das Straßenverkehrsamt.
@@stefe29 Bist du Lebensmüde oder ist dir langweilig wenn du morgens aufstehst im Hartz IV leben?
Guter Tip, ich habe schon lange einen Ausdruck vom Führerschein im Auto. Das Original ist nie dabei. Auf dem selben Ausdruck steht auf der anderen Seite diese Erinnerung: "Ich möchte im Moment weiter keine Aussagen zum Vorfall machen!"
Würde das als Gesprächsprotokoll mit allen notwendigen Daten ausführen. Im Protokoll der Polizeibeamten steht nämlich oft "Angaben verweigert".
Vorsicht mit Kopien von Dokumenten, dass kann rechtlich nach hinten losgehen. Einfach sagen, ich habe den Führerschein nicht dabei.
Ich habe sie gehört aber nicht verstanden. Ich beantworte+ keine Fragen.
@@kerstinf.4408 Was soll da "nach hinten losgehen" ?
@@kerstinf.4408 Schwarz-Weiß-Kopien sollten unbedenklich sein und nicht als Urkundenfälschung geahndet werden.
Ich arbeite bei der Pannenhilfe/einem großen Schutzbrief (Innendienst) und organisiere z.B. Mietwagen für Leute, die mit ihrem Auto liegen geblieben sind.
AAAAABER: Wenn man keinen Führerschein im Original verweisen kann, bekommt man in der Regel keinen Mietwagen! Kopie oder Bild auf dem Handy sind nicht ausreichend. Und da hat mein Arbeitgeber geschweige denn ich (als Sachbearbeiter) keinen Einfluss drauf. Die Autovermietungen dürfen (bzw. müssen) auf ein Original bestehen.
Da durften schon einige meiner Kunden mit dem Zug oder Taxi nach Hause fahren.
Man kann den Führerschein ja dabei haben, muss doch nur sagen, habe ich nicht dabei ;-)
@@SulaBauer
Du bist ja eine ganz ausgebuffte..! 🤣👍
@@Bechlado ein Auto zu mieten, war bei diesem Tipp auch nicht die Diskussionsgrundlage. Noch mal. es geht darum, den Führerschein nicht dabei zu haben, wenn man weiß, dass man zu Unrecht beschuldigt wird, damit man ihn direkt selbst hat, wenn man die Information bekommt, dass man ihn zurückbekommt. Hat mit Mietwagen Diskussion überhaupt nichts zu tun.
Das mach ich schon immer so.
Und wenn die Beamten freundlich sind und klar ist um was es geht finde ich am Ende urplötzlich den Führerschein "ach ich Dummersch, was war ich nervös 😇" und schwubs 10 Euro gespart.
Wie ist das eigentlich rechtlich mit dem Führerschein Umtausch? Der Rosa EU Schein soll ja "ersetzt" werden.
ABER In meinem Schein steht kleingedruckt: Dieser ist UNBEGRENZT gültig ... Die Antwort von der Behörde: Aber das machen doch alle so... 😮
Kann ich mich dagegen wehren?
@@sniebie32 ja, das würde mich auch interessieren.
Gültig sind die weiterhin - aber mein Vater hat deshalb neulich z.B. keinen Mietwagen bekommen, weil die alten "Lappen" im Auto-Vermieter-System gar nicht mehr unterstützt werden.
Da hatte ich meinen Führerschein zum Glück dabei.
Ich bin der Ansicht, daß das im Zeitalter der Digitalisierung sogar sinnvoll sein kann. Wer bereits den aktuellen elektronisch erfassten hat, brauch auch kein schlechtes Gewissen haben. Die Pol. hat soviel elektronischen Zugriff auf meine Daten, das glaubt man nicht, wenn man es nicht erlebt hat. Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt!??! Und das in einem anderen Bundesland.
> Mir haben Sie durch Zufall meinen letzten TÜV bericht ausgedruckt
Nein, das habe ich nicht.
Du brauchst aber nicht „Sie“ zu schreiben, wir können uns duzen.
Ich fahre seit 10 jahren ohne 😂😂😂😂liegt immer sauber zuhause
Vielen Dank für diese wichtigen Informationen. 👍
Man kann ja den Führerschein mithaben und behaupten ihn nicht dabei zu haben um flexibel zu reagieren. Toller Tipp. Danke.
Gern geschehen!
Danke, sehr guter Typ im Dschungel des Irrsinns dieses Systems. Weil interessanterweise hat der Beschuldigte nicht einmal Anspruch auf Akteneinsicht, sondern nur ein Anwalt.
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft persönlich Alteneinsicht nehmen, die Akte wird dir aber nicht in Kopie zugesandt. Ggf. darfst du sie dann auch fotografieren, damit du dafür nicht stundenlang brauchst.
Das ist nicht richtig!
@@MaxMustermann-gn8ry Habe ich selbst so gemacht.
was wir nicht dabei haben, kann nicht weggenommen werden!!!
Fahrverbot ist nicht an ein Führerschein gebunden.
@@AndreasSchendelAMDas ist richtig. Aber da die Polizei kein Fahrverbot verhängen kann, behält man bis zu einer etwaigen richterlichen Entscheidung erstmal die Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis
@@christiandemuth Aber dann darf man doch trotzdem Fahrzeug führen, solange ein Verbot noch nicht verhängt wurde. Unabhängig davon wo sich der Führerschein befindet.
Was nicht gesagt wird , dass man die Fahrerlaubnis auch unabhängig vom Führerschein entziehen kann.
Bingo!
Ja aber nicht willkürlich!
@@TommyG0577 Ein Gericht kann die Fahrerlaubnis nach § 111a-StPO vorläufig entziehen. Das darf aber nur ein Richter und dies erfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Hier wird, zumindest bei bereits anwaltlich vertretenen Verdächtigen aber zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und Akteneinsicht gegeben. Die Polizei darf und kann ein Fahrverbot ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheindokuments nicht bewirken.
Das dauert aber eine ganze Weile, weil das die Polizei nicht selber kann
@@TommyG0577 aber du hast sie trotzdem, wenn du ihn nicht dabei hast. darum geht es doch.
Wenn das mal so wäre wie es immer gesagt wird. Mich hat jemand über 5 km, inständig ausgebremst, benötigt mich geschnitten, er ist sogar auf der Straße aus dem Auto ausgestiegen und hat ein Foto gemacht von uns, es ist alles per Video festgehalten, untere und sogar noch ins Fahrzeug reinfahren wollte wo ich gerade noch ausweichen konnte. Das Gesicht von ihm, so dass er als Fahrer auch eindeutig zu erkennen ist, ist einwandfrei zu erkennen und trotzdem nachdem ich die Strafanzeige gestellt habe, ist es eingestellt worden. Es ist mir bestätigt worden, das seit 2 Jahren eine beweislastumkehr stattgefunden hat. 😡
Guter Tipp mit dem Führerschein. Und noch ein Tipp: ab 4:44 .... deswegen habe ich immer eine Dashcam im Auto und diese Cam hat mir schon mind. zwei Mal den Hintern gerettet. noch ein Tipp: Deswegen eine Speicherkarte wählen, die groß ist und nicht sofort überschrieben wird, falls die Anschuldigen erst in ein paar Tagen/Wochen kommen.
Dank, zu Dashcams haben wir auch ein Video Gilt ein Video als Beweismittel? #dashcam
ruclips.net/video/qonvW1H5DSk/видео.html
Die ZPO wie auch die STPO ist seit den Bereinigungsgesetzen ungültig! Alles ist nur Simulation, sämtliche Anwälte haben keine Legitimation mehr! Lasst euch nicht länger verarschen..
Ist das auch in der Probezeit zu empfehlen?
Sehr gute Idee. Ich werde einfach eine Kopie machen und das Original zu Hause lassen.
Viel Erfolg!
Ich bin schon mal mit einer einfachen führerscheinkopie kontrolliert worden. Ich wurde lediglich aufgefordert das original die nächsten tage in der polizeidienststelle vorzuzeigen. Das war alles.
Wie verhält es sich denn, wenn der Fahrzeugführer bei der Kontrolle seiner Personalien identifiziert wird als jemand, der einen Dritten als "Schwachkopf" bezeichnet hat und die Polizisten feststellen, dass ein offener Beschluß zur Sicherstellung seines Handy und / oder Laptop aussteht - in dem Zuge wird das KFZ durchsucht und als "Zufallsfund" auch noch der "vergessene" Führerschein entdeckt. Dürfte er dann mit beschlagnahmt werden?
Genau so praktiziere ich es seit Jahren. Danke für Ihr wichtiges Video.
@marie419 Gut so. Gern geschehen
Wurde für die zooms und Schnitte eine spezielle Software genutzt? Irritiert ein wenig.
Ich nehme an, das lansame rein- und rauszoomen soll optisch etwas auflockern. Dann hat man aber nach dem zoomen das Video beschnitten, und dadurch entstehen Sprünge. Also, wenn es schon unbedingt sein soll, dann erst nach dem Schnitt das Zoomen. Aber überflüssig ist es allemal. Und übrigens, es ist mir gar nicht aufgefallen, wenn es nicht diese Kommentare gäbe.
Das scheint ja inzwischen regelrecht zwingend zu sein, dass überall störend gezoomt wird, egal ob es Sinn ergibt oder nicht. Mich stört es extrem und ich lasse inzwischen bei vielen Videos schon das Bild weg und höre nur noch zu, weil es mich regelrecht ankotzt, dass es kaum noch Videos gibt, wo das nicht gemacht wird.
@@niner8275 Bei solchen Videos kann man auch getrost auf das Bild verzichten. Oft setze ich mir einen Kopfhörer auf und gehe in die Küche, oder aufs Klo ;-), und höre nur das Gespräch.
Sehr interessant 😊❤
Dankeschön 🤗
Wenn ich mir so die Kommentare unter diesem Video ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Dies ist mal ein Video das sehr, sehr Realitätsnah ist. Genau so läuft es ab. Über kleine Wortwahlfehler kann man auch mal hinwegsehen, der Inhalt, der Sinn ist entscheidend. Wenn man keinerlei Kenntnisse hat, regt man sich halt darüber auf….nein, gutes am Leben orientiertes Darlegen … Danke
Danke für das Lob!
ich empfehle folgenden trick am besten wenn du ein haus oder wohnung im ausland hast führerschein dort hinbringen und dort lassen, wenn du in deutschland bist sagst du hab ihn zu hause gelassen vergessen bei einer kontrolle, wenn du aufgeforderst wirst trotzdem zu zeigen oder der schein ja entzogen wird sagst du nicht auffindbar oder verloren. es ist vorteilhaft wenn das ausland kein eu staatt ist, wegen info austausch. somit hättest du wenigsten im ausland ein gültigen schein und könntest du im urlaub fahren.
@@ahmetyas3402 klassische Türken- und Albanertaktik 😂
Ich sag das immer so :
Beamter " Guten Tag, Verkerskontolle, bitte Kfz Papiere und Führerschein"
Ich: " Führerschein ?... Den habe ich Ihnen doch erst neulich abgegeben! WENN DER WEG IST!
🧐🧐🧐
Danke für die Infos! Aber um Schnitte zu kaschieren, kann man auch Morphblenden nutzen. Funktioniert auch nur bedingt, aber wahrscheinlich besser als das ganze gezoomte 😅
Danke, wir experimentieren
👍 super !
Hab ihn sofort aus dem Portemonnaie genommen .
Dankeschön ❗
Sehr schön!
Dafür beträgt der Zeitverlust bei einer normalen Kontrolle nun 30 Minuten länger
Das war sehr Interessant.
Meine Frage wäre, kann ich den Führerschein dabei haben und einfach sagen ich hätte ihn nicht dabei? Die Personendurchsuchung wäre ja ebenso unverhältnismäßig wie die Hausdurchsuchung in dem Falle, würd ich mal vermuten.
@@hendy24 Ja, das sollte auch gehen. Solange die Polizei nicht Gefahr in Verzug annehmen kann, wäre eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig.
@@christiandemuth Was die Durchsuchung aber nicht ausschließt?
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt.
Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen.
Hat mich 3 Stunden gekostet.
Ist mir auch noch nie passiert.
@@vattenfall100 kann natürlich sein. Ich wurde Beispielsweise mitgenommen auf die Wache weil man mich auf meinem Ausweis nicht erkennt.
Trotz Einsicht der neuen Unterlagen, haben die das dennoch durchgezogen.
Hat mich 3 Stunden gekostet.
Ist mir auch noch nie passiert.
Eine Frage: wie sieht's aus wenn man den Führerschein dabei hat, aber sagt man hätte ihn nicht dabei? Ist eine Taschenkontrolle im angegebenen Fall verhältnismäßig?
Darf die Polizei nicht
Eine beglaubigte beidseitig hochwertig gedruckte Kopie von Personalausweis und Führerschein habe ich nur noch dabei. allein wegen der unverschämten kosten der Wiederbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl.
aber die Kosten für die Beglaubigung haben Sie nicht gescheut? und wenn die beglaubigte Kopie verloren geht, müssen Sie ja wieder eine Kopie vom Original machen und die dann zusätzlich beglaubigen lassen, weil sie ja von der beglaubigten Kopie keine Kopie machen dürfen...ein Teufelskreis! Da habe ich lieber mein Original dabei und passe darauf auf wie ein Luchs.
Alleine die neuen Passbilder.... sauteuer... und die Rennerei und Wartezeiten auf den Ämtern.
Ich habe auch beglaubigte Kopien im Fahrzeug. Zusätzlich gute Bilder auf dem Mobiltelefon. Hat bisher prima funktioniert. 😊
Bei einer Verkehrskontrolle, zeige ich meinen Führerschein, aber gebe ihn nicht aus der Hand..
Auf Fragen antworte ich nicht, muss ich auch nicht..
Frage höchstens, auf welcher Rechtsgrundlage Erfolgt diese Kontrolle?
Und ab da, muss die Rennleitung sehr vorsichtig sein, was sie sagt..
In der Regel nehme ich Gespräche zu meinem Schutz auf..
Ich hatte schon so Clowns..wissen sie warum wir sie anhalten?
Sie sind bei rot über die Ampel gefahren.
Ich: und wo standen sie? Auf der Gegenüberliegenden Seite.
Ich: und von da konnten sie das sehen? Ja.
Dann sagte er: was meinen sie, wem der Richter mehr glaubt, mir oder ihnen?
Ich: Name Dienstgrad 😁.
Wofür?
Werde gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.
Er: mein Kollege dahinten ist mein Zeuge.
Ich: welcher..
Am Ende mußte ich 10€ bezahlen und durfte weiterfahren..😂
Hallo, wo kann man denn so eine Beglaubigung machen lassen?
@geraldkainz7781 Notare.
Würde es nicht Sinn machen, den Führerschein grds. dabei zu haben und ihn in normalen Kontrollen vorzuzeigen, bei besonderen Fällen aber einfach zu sagen, dass man ihn nicht dabei hat?
@@ralfn.8083 Das geht natürlich auch, da die Polizei das Fahrzeug grundsätzlich nicht durchsuchen darf. Aber unter Umständen könnte ein Polizist dies mit der Begründung "Gefahr in Verzug" versuchen.
Ich habe das gleiche gemacht wurde durchsucht wenn ich der Durchsuchung abgelehnt hätte wäre ich vorläufig festgenommen
@@christiandemuth die könnten einen auch vorläufig festnehmen um das durchzukriegen was sie wollen
Auch hier gilt "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht", denn man kann dir keine Erlaubnis entziehen, wenn die Richtigkeit nicht bereits nachgewiesen wurde. 🕺
Alles andere wird ignoriert.
Ich bin der Meinung, dass ein Straftäter in bestimmten Fällen sofort den Führerschein abgeben sollte. Das kann Leben retten!
Muss bewiesen werden
Muss man in dem Falle des Nichtmitführens den Fühererschein nicht diesen bei der nächsten Polizeiwache vorzeigen und können die Polizisten diesen nicht dann dort einbehalten? Und wie sieht es bei Berufskraftfahrern aus?
Genau das habe ich mich auch gefragt, also ob man den Führerschein dann nicht ein paar tage später los ist...
Wirklich ein hervorragendes Video mit einem absoluten Mehrwert was mich betrifft leider zu spät hätte ich vor zweieinhalb Jahren über diese Informationen verfügt hätte ich meinen Führerschein wohl immer noch leider bin ich genau in diese Falle getappt...
Habe natürlich direkt mein Abo dagelassen für den Kanal🥳 rechtlich über ein gesundes Grundverständnis zu Verfügen ist in unserer heutigen Zeit wohl eine sinnvolles kognitives Investment🤓
? --> Frage: sofern ich nach einer Beschlagnahme durch die Polizei vor Ort weiterfahre stellt das doch grundsätzlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis da und wie sieht es aus wenn ich in dieser Zeit in eine Kontrolle komme wird mir das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis doppelt zur Last gelegt?
Vielen Dank
Sehr guter Tipp danke. Ich weiß was ich morgen mache. Ich werde von meinem Führerschein Krankenkassen Dings hier Personalausweis fotokopien machen.
Viel Erfolg!
Ich fahre auch nur mit der Kopie durch die Lande, schon, um mir mein schönes altes Teil nicht weg nehmen zu lassen. Bei der letzten VK haben sie es zwar bemängelt, mich dann aber nur aufgefordert, in den nächsten Tagen aus Revier zu kommen, um ihn zur Kontrolle zu zeigen. Das war ein Akt von wenigen Minuten und ich musste nichts bezahlen.
Das ist ja ganz praktisch, dann wird der Lappen auf dem Revier beschlagnahmt.
Ja, aber genau das kann die Polizei veranlassen - und der Aufwand ist ja wohl auch nicht ohne.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man in eine normale Verkehrskontrolle gerât, ist weitaus größer, als einer Straftat verdächtigt zu werden.
@@sh59173Ich bin seit 1985 im Besitz des PKW-Führerscheins und habe seitdem ca. 1,5 Millionen Kilometer zurückgelegt, den weitaus größten Teil davon im dicht besiedelten NRW. In all der Zeit bin ich, wenn ich recht erinnere, fünfmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten in deren Verlauf ich meinen Führerschein zeigen musste. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, halte ich demnach für absolut gering, beinahe vernachlässigbar.
Und selbst dann trägt man, auch unschuldig, erst mal die Kosten. Um Recht zu bekommen. Hatte ich mit meinen Sohn vor 2 Jahren. Keine Punkte, Verfahren wurde eingestellt, aber fast 900 € abdrücken dürfen. Auch wenn mein Sohn nichts gemacht hatte. Du (man) muss Geld haben um Recht zu bekommen. Haste keine Geld, bist im Arsc.....
Lief alles über Anwalt, sonst hätte mein Sohn richtig Ärger bekommen
Darum Rechtsschutzversicherung.
@puttyfrutti hatten wir zum Glück. SB und fertig
@@puttyfrutti Hatten wir zum Glück. Es geht aber um das Thema das man Geld haben muss um Recht zu bekommen, egal wer zahlt, RS oder man selbst.
Muss ich bei einer Verkehrskontrolle aus dem Fahrzeug steigen?
Wie ist es denn wenn die den weg nehmen weil mir was vorgeworfen wird, es stellt sich hinterher raus ich bin Unschuldig, kann ich trotzdem normal weiter Autofahren? Weil die Fahrerlaubnis habe ich doch weiterhin? Unabhängig davon ob die Führerschein Karte weg ist oder nicht? (kann den ja auch verloren haben)
Sehr gute Aufklärung, vielen Dank. Eine Frage - Was ist denn, wenn ich den Führerschein dabei habe, aber einfach behaupte ich habe ihn nicht dabei? Durchsucht werden darf ich ja erstmal nicht. Und so könnte ich den Führerschein einfach weiter mit ihr führen für Situationen, wo er nützlich ist und dann in so einem Unfall-Beispiel zurückhalten. Geht das?
Vielen Dank für diesen guten Trick ... äh ... ich meinte Tip !!
Ich hatte meinen rosa Lappen auch immer bei mir, werde jenen aber ab sofort zu Hause deponieren.
Ja ... ich habe noch meinen "rosa Lappen" ... und ich werde diesen auch NICHT gegen etwas anderes ein tauschen !! ... alleine schon aus pers. Protest gegen die "Obrigkeit" !!
@@oliverweber6842 die 'da Oben' weinen schon.
Es steht doch drauf, daß der rosa Lappen unbefristet gültig ist. Fertig. Ist jemand von uns Mitglied in der EU? Also ich nicht. Es ist ein privater Verein, der keinerlei Befugnisse über Nichtmitglieder hat.
ist die camera kaputt?
In Spanien könnte ich mit den Thaischein fahren?
@@geraldoperez7050 wenn Du in Thailand Wohnsitz hast und den Thai-Führerschein legal erworben hast, darfst Du auch in Yörmani fahren. Aber in der Regel nur für drei Monate und es braucht zusätzlich einen internationalen Führerschein. So hat es mir ein thailändischer Beamte mir es erklärt, als ich meinen in der Schweiz ausgestellter Führerschein habe umschreiben lassen.
Für einen Mietwagen (bspw. auch wenn das eigene Kfz liegengeblieben ist und man vom Schutzbrief ein Fahrzeug bekommt) muss man immer den Führerschein im Original vorlegen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
...aber wenn ich den FS nicht dabei habe, muss ich ihn innerhalb ein paar Tagen vorlegen....dann ist er weg, oder?
Der FS ist ja eigentlich ein obsoletes Dokument wo die Polizei nur schnell den Namen erkennen kann, wenn man kontrolliert wkrd, prüfen die ja eh jedesmal ob man unabhängig vom Führerschein eine Fahrerlaubnis hat. Der FS dient einfach nur dazu, wenn man zb keinen Ausweis dabei hat, i sich irgendwie doch noch auszuweisen.
Vielen Dank für das tolle Video! Was passiert, wenn ich einfach ein Foto meines Führerscheins mit dem Handy zeige, anstatt ihn vergessen zu sagen?
Danke für den Tip.
Sehr gerne!
Danke für den Tip! Wäre es dann nicht am schlauesten, den Schein einfach situationsabhängig dabei zu haben? D.h. bei Verkehrskontrolle hat man ihn dabei, bei Unfall hat man ihn nicht dabei?
@@kokolorenz Das wäre klug. Aber nicht jeder kann gut schwindeln.
@@christiandemuth Das stimmt. Obwohl es eine Qualifikation ist, die dieser Tage immer wichtiger wird. Wie man alleine schon bei der wiederholten Wahl des nächsten US-Präsidenten sieht.
Wie läuft das mit einem Eu Führerschein aus Kroatien? Den kann man nicht beschlagnahmen bzw sicherdtellen oder?
Erster! Ich wünsche euch allen einen wunderschönen guten Abend.
Wünsche ich dir auch
Wenn mir ein Polizist eine Straftat vorwirft dann kann ich ja immer noch entscheiden meinen Führerschein garnicht aus der Tasche zu holen, der darf mich ja nicht untersuchen. Ich kann ja auch erstmal abwarten was die Polizei von mir will, und wenn dann nur allg Verkebrskontrolle gesagt wird dann kann ich ja immer noch sagen, ach ja doch den Führerschein habe ich glaube ich doch dabei, und holt den dann aus der Tasche.
Traust du dich das? Die eskalieren ja sofort den Fall, vor allem wenn du männlich und jünger bist?
@@Viv8ldi was sollen die denn eskalieren? Ist mir auch egal, ich habe keinen Respekt vor Polizisten, habe in der Vergangenheit sehr viel schlechte Erfahrung mit Polizei gemacht und weiß wie viel Mist die bauen. Einer hat mir mal sogar gegen das Auto getreten.
@ danke für die Antwort. Ich habe halt dunkle Haare und Augen und die halten mich halt oft an und ich muss sagen ich habe auch keinen respekt weil das racial profiling ist, aber ich hab halt schiss dass die mir dann was anhängen wenn ich nicht mitmache, vor allem wenn sie zu zweit sind.
Ich habe eine frage ich muss einen strafbefehl bezahlen ..hab jetzt rechnung bekommen und gestern bezahlt unten steht Rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
Bitte präziser die Frage stellen und mehr Informationen
@christiandemuth vielen Dank fürs antworten...ich habe eine Rechnung erhalten von Staatsanwaltschaft..unten steht rechtsbelehrung erinnerung was heisst das bitte
Guten Abend,
vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Video, von dem Standpunkt habe ich das noch nie betrachtet.
Eine rein fiktive Frage, wenn es zum „Fall des Falles“ kommt und die Polizei mich nach meinem Führerschein fragt und ich erwidere ihn nicht bei mir zu haben, dürfen diese mich dann danach durchsuchen ?
Vielen Dank und beste Grüße aus Aachen !
@@lukasac7967 Zunächst danke für das Lob. Eine Durchsuchung darf die Polizei nur Durchführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie den Führerscheins mit sich führen. Das ist nicht der Fall, wenn man sagt, dass man diesem nicht dabei hat.
Außerdem müsste eine Situation vorliegen, in der der Führerschein sicherzustellen wäre (z.B. Trunkenheitsfahrt/Fahruntüchtigkeit)
Herr Demuth ist eine super Anwalt jemand hat meine Frau vorgeworfen Fahrer Flucht begannen zu haben was natürlich nicht war Gericht pustekuchen er ist mit seinem angeblichen Schaden sitzen geblieben danke Herr Demuth
Sehr interessant, sehr kompetent, vielen dank.😊
Sehr gerne!
Bei 5:20 "die Polizei sucht dich auf" , als das bedeutet sie werden zuhause an der Türe klingeln.. Und da kann man ja schlecht sagen ich habe meinen Führerschein zuhause vergessen .. 🤣🤣🤣 .. Besser wäre es sich nur auszuweisen , und keine weiteren angaben zu machen.. Aber wer macht das schon , in einem "Überfallmoment" ..Aber ich meine einfach so werden sie den Führerschein nicht einbehalten, wenn sie an der Türe klingeln.. Nun mich hat mal jemand am Fussgängerüberweg Vorsätzlich angefahren , also leicht aber trozdem hat er mich angefahren.. Nun es gab für mich zwei Möglichkeiten , ihn aus dem Auto zu ziehen. Oder bei der Polizei anzeigen, nun ich bin zur Polizei gegangen.. Und was haben sie getan ? NICHTS !!! Werde ich nie vergessen !! Hätte ich das gewusst , würde ich ihn aus dem Auto ziehen...
Muß ich mich bei einer Verkehskontrolle ausweisen, wenn ja, womit?
können die bei einer verkehrskontrolle on the spot feststellen ob man einen führerschein überhaupt besitzt? wenn es reicht zu sagen hab ich nicht dabei und es kostet mich dann nur 10 euro, was hält mich davon ab garkeinen zu haben und mein leben lang ohne führerschein zu fahren und bei ner kontrolle immer zu sagen ich hab den nicht dabei? wenn das eh vergessen und nicht nachgeprüft wird wie eben gesagt und es keinen unfall gibt sondern einfach nur ne random kontrolle? fahrzeug papiere sind meist ja im auto von jeder person. wenn du zb ein auto klauen würdest hättest ja die fahrzeug papiere gerade dabei (warscheinlich im handschuhfach wie die meisten) und wenn du sagst führerschein nicht bei und perso auch nicht weil zb deine brieftasche "ausversehen" zuhause vergessen hast fragen die dann nach dem namen gehe ich mal von aus oder? du könntest dann den namen angeben den vorher auf den fahrzeug papieren gelesen hast? d.h. der person von der du das auto hast bekommt nun auch noch 10 euro strafe zugesendet auf seinen namen? oder können die da bei der kontrolle on the spot irgendwie feststellen wenn du sagst ja ich bin peter lustig (fahrzeug papiere auf den ausgestellt) hab die brieftasche zuhause vergessen, dass dies nun eine lüge ist? weil wenn sie in nem pc den namen suchen steht da ja das ist peter lustig's fahrzeug und er hat einen füherschein. wenn dass der fall ist wär das ja zum heulen witzig.
bei sind die sogar mit schlüsseldienst in meine wohnung eingebrochen um den führerschein zu suchen , ich war aber nicht zu hause
@@ahmetyas3402 typisch dieser Tyrannenstaat
Genau deshalb habe ich meinen Führerschein auch freiwillig bei der Führerscheinstelle abgegeben 😂
Und was ist, wenn man den Führerschein zwar dabei hat, man in einer solchen Situation sagt, man hätte ihn nicht dabei? Darf die Polizei dann das Auto durchsuchen oder den Fahrer am Körper durchsuchen?
Nein
Kommt drauf an
Wie sieht das ganze mit einer Entschädigung aus wenn mein Führerschein zu Unrecht beschlagnahmt wird? Wenn ich z.B. alternativ Taxi fahren muss obwohl ich unschuldig bin
Es erweist sich immer wieder, daß jedwede übereilte "Kooperation" im Ermittlungsverfahren schädlich ist. Nicht nur im Verfahren wegen Verkehrsdelikten...
Mein Führerschein ist immer da wo ich ihn nicht brauche.
Werde ich mit dem Auto kontrolliert ist er in der Motorradjacke und fahre ich Motorrad ist er im Auto.
Aber die Polizisten waren nett und haben ein Auge zugedrückt.
Verkehrsrecht ist wirklich wild
Wie ist es eigentlich wenn die Plizei bei der Verkehs Kontrolle den Führerschein mitnimmt zum über prüfen. Wie lange dauert es bis dieser dan per Post wieder beim Inhaber ist?
Die nehmen den nicht mit, die gehen höchstens zu ihrem Auto um bei der Stelle die Daten abzufragen. Es sei denn Du hast nen gefälschten, dann macht deine Frage Sinn.
Die Weiterfahrt kann dann aber durch die Polizei untersagt werden, wenn diese sich nicht sicher ist, dass eine Fahrerlaubnis vorliegt. Klar kann man diese abfragen, aber aktuell ist das System auch nicht immer.
Zudem muss der Führerschein in der Regel innerhalb der nächsten Tage auf der Wache vorgezeigt werden.
Ich hätte mir eine bessere Differenzierung zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein gewünscht. Bin am Ende nicht schlauer als vorher. Daher kein Daumen hoch und die Bitte an den RA, dieses Thema differenziert und detailliert in einem weiteren Video aufzuarbeiten. - Vielen Dank!
Die Fahrerlaubnis ist die (immaterielle) Zulassung zum Führen eines Kfz., der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass die Fahrerlaubnis vorliegt. Wenn dein Führerschein zu Hause liegt, hast du natürlich immer noch eine Fahrerlaubnis, weswegen du bei Fahren ohne Führerschein (aber mit Fahrerlaubnis) die 10 € Verwarnungsgeld riskierst. Dasselbe gilt auch bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, allerdings sollte man in dem Fall den Verlust melden und einen neuen beantragen. Wenn die Polizei bei einer Kontrolle den Führerschein (vorläufig) sicherstellt, wird damit aber gleichzeitig die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen! Wenn man dann wieder fährt und erwischt wird, riskiert man ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mit deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen.
Die Polizei kann, wenn man den Führerschein dabei hat, diesen unter Umgehung eines richterlichen Beschlusses wegen "Gefahr in Verzug" (Gründe dafür finden sie immer), direkt einziehen. Wenn man den Führerschein hingegen zu Hause hat, kann die Polizei die Fahrerlaubnis nicht ohne den für sie lästigen Umweg über ein Gericht entziehen. Sie kann ihn auch nicht einfach zu Hause beschlagnahmen. Wenn allerdings das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, gilt das aber sofort und unabhängig davon, ob der Führerschein schon beschlagnahmt wurde oder noch im eigenen Besitz ist. Man ist dann verpflichtet, ihn abzugeben.
Der springende Punkt ist, dass man es der Polizei einfacher macht, wenn man den Führerschein dabei hat. Es gibt ohnehin schon durch die Möglichkeit des vorläufigen Fahrerlaubniseinzuges durch ein Gericht und durch die höhere Glaubwürdigkeit, die dem Anzeigenden eingeräumt wird, eine massive Verzerrung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Wenn man jetzt noch der Polizei den Lappen auf dem Präsentierteller serviert, wird sie diesen Vorteil rücksichtslos ausnutzen. Wie gesagt, sie müssen einfach nur "Gefahr in Verzug" begründen. Das könnte zwar wiederum nachträglich von einem Gericht gekippt werden, aber das dauert für einen selbst lange und ist mit Aufwand verbunden, während die Polizei keine Nachteile durch die Anwendung hat (egal, wie hanebüchen die Begründung ausgefallen ist), sondern nur Vorteile. Sprich, sie hat eine starke Motivation, diesen Weg zu gehen. Gerade im Verkehr sollte man die Polizei nie als wohlwollenden Freund und Helfer betrachten, sondern immer als einen missgünstigen Widersacher, den man immer bestmöglich (im Rahmen des Erlaubten natürlich) abwehren sollte. Dazu gehört z.B. auch der unbedingte Verzicht auf eine Aussage. Man kommt manchmal gar nicht auf die Idee, dass man gerade ins Ziel einer Ermittlung geraden sein könnte! Im Zweifelsfall tut man damit zwar manchem guten Polizisten Unrecht, das Risiko, gegenüber einem nicht so wohlgesonnenem die Deckung zu öffnen, ist aber größer.
@@ostling87 Okay, herzlichen Dank für den Nachtrag. Jetzt ist alles klar.
@@wolffmueller8287 "Nachtrag"? Damit es keine Missverständnisse gibt, ich bin nicht der OP und ich bin auch kein Rechtsanwalt. Meine fachfremde Einschätzung und persönliche Meinung beruht allein auf den Informationen, die ich aus dem Video und weiteren Onlinequellen nach einer kurzen Recherche entnommen habe und sollte nicht mit einer Rechtsberatung verwechselt werden, die ich mangels Qualifikation weder abgeben kann noch darf. Möglicherweise kommt RA Demuth zu einer ganz anderen Einschätzung.
Qualität ist immer gern gesehen, vielen Dank dafür 😅
8:37 verstehe ich nicht, „Verkehrskontrolle …dann Hausdurchsuchung“? Was denn nun
Irgendwo hieß es aber mal, dass es ein Unterschied wäre, ob man den Führerschein vergessen oder absichtlich nicht mitgenommen hat. Bei Vergessen sei es nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 €, bei Absichtlich sei's wesentlich teurer. Also am besten immer nur sagen, dass man ihn vergessen.
Kann ich mir eine Kopie beglaubigen lassen?
Wen mir die Polizei bei einem Unfall den Führerschein einzieht, habe ich dann automatisch die Fahrerlaubnis verloren? Also ich kann doch trotzdem weiterfahren, bis mir die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht. Liege ich da falsch?
wie schaut es denn aus mit den Fahrzeugpapieren? MUSS ich die Wirklich im Original mitführen, oder wäre es eher empfehlenswert ne Kopie mitzunehmen und notfalls die 15€zu zahlen?was ja sicher nur 1x im Jahr vorkommen sollte? denn wenn Papiere weg sind wirds teurer... ???
Schein Teil II nicht dabei gehabt und Zack 10€. Obwohl ich eine echt gute Kopie wegen (mein Grund) Diebstahl dabei hatte. Hat die jungen a nicht gejuckt und direkt die Strafe erhängt und einfach davongefahren. Da kann man kein polizeifreund sein bei solchen
@antonyswheelsandthrills dann lie er 1 oder 2x im Jahr die 10 € zahlen. Anstatt neue Papiere beantragen zu müssen wenn se weg sind..hätte auch aufm Bus schon mal zahlen müssen. Da haben wa ja generell nur ne Kopie an Board... hab ich nur zu den zwei pappnasen gesagt das die sich mit der firma in Verbindung setzen sollen... nicht mit uns Fahrern die eh keinen Einfluss haben...
Was macht man wenn die Polizei verlangt den Führerschein unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen, entweder am selben Tag noch oder am nächsten Tag?
🤨
Den Führerschein vorlegen. Sonst drohen weitere Konsequenzen.
@@MichaeI86 Nein, es droht gar nix ohne richterlichen Beschluss.
@@arnulfschnitzler4695 Keinen Führerschein mitgeführt = Owi. Mängelmeldung wird ausgestellt. Führerschein muss bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt werden. Ansonsten weitere Konsequenzen. Kein richterlicher Beschluss dazu notwendig.
@@arnulfschnitzler4695 Aber da du mir offensichtlich meinen Beruf erklären möchtest, bin ich auf die Rechtsgrundlage gespannt, die hierzu einen richterlichen Beschluss erforderlich macht.
Danke für den Hinweis
Ein guter Tipp für Menschen, die sich nicht so gut im Griff haben! Dann braucht der/die den Führerschein bis zum Schreiben verschiedener Stellen die Aufforderungen zur vorläufigen Abgabe der Fahrerlaubnis auffordern.
Da geht Menschen dann langsam das gute Gefühl flöten und Stress kommt auf und und und und......deshalb die Fahrerlaubnis lieber dabei haben und dann kann und darf man immer noch lügen. 😉
wenn man sich durch den führerschein beziehungsweise mit den eintragungen darauf nicht selbst belasten will. man liest ja auch oft, dass bei diversen anlässen mobiltelefone beschlagnahmt werden, gibt es da auch eine rechtsgrundlage?
Glaubwürdigkeitsvorteil?!
Ihre Dubiosen Tipps sind mehr als Fragwürdig und ich stelle Ihre Kompetenz Massiv in frage.
Bitte sachlich bleiben
Sehr hilfreicher Tipp. Ok dann bezahle ich lieber die 10,- EUR. Aber muss ich den Führerschein später nicht auf der Polizeiwache vorzeigen?
die antwort auf diese frage interessiert mich auch
Die Fahrerlaubniss wird doch von der Polizei während einer Kontrolle sowieso fernmündlich oder elektronisch abgefragt. Auch wenn Du die Pappe mit dabei hast.
@@ChristianGugel Ich meine das obliegt der Willkür des jeweiligen Beamten.
Die Frage wurde im Video beantwortet. Es ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich, wenn Du die Herausgabe verweigerst. Als Beschuldigter bist Du auch grundsätzlich nicht zur Kooperation verpflichtet. Du musst insbesondere keine Angaben zum Vorwurf machen und auch keiner Ladung der Polizei Folge leisten. Falls ein Haft- oder Strafbefehl ergeht, dann sollte man sich einen Anwalt nehmen. Bis dahin gilt: Klappe halten!
@KeroZimerman Ich hätte es gerne noch einmal explizit gehört...
Wenn sich der Fahrer in der Probezeit befindet, gilt folgendes;
Sollte jedoch bei einer zweiten Kontrolle in der Probezeit wieder die Mitführpflicht des Führerscheins missachtet worden sein, droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Was die wenigstens wissen. Das „Ich habe meinen Führerschein zuhause vergessen“ iVm mit einer z.B. Trunkenheitsfahrt kann unter Umständen die Durchsuchung der Wohnung bedeuten. Müsste man telefonisch mit der Staatsanwaltschaft abklären.
Die Fremdschadensgrenze ist gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Werde ich schlechter gestellt, wenn ich nen Benz oder Leasingfahrzeug beschädige. So ein Quatsch können sich nur Menschen ausdenken. 😅
@@a4n625 Das sehe ich auch so. Diese Konstruktion ist Mist. Wer mit einem Truck einen ausgelutschten Fiat 500 überrollt, der keine 1300 € mehr Wert war, darf seinen Führerschein behalten, aber wer beim Parken einem Porsche 911 touchiert hatte, gilt durch die hohen Instandsetzungskosten als "Ungeeignet zum Führen von KfZ'. Diese Betrachtungsweise beim Vorwurf der Unfallflucht kann nicht richtig sein. Das sehen zum Glück auch immer mehr Richter so.
@ man muss noch bedenken Leasingfahrzeuge und insbesondere Porsche dürfen nicht per kostengünstigem Smartrepair repariert werden.
Es kann aber auch anders laufen. Wenn jemand bei einer Polizeikontrolle Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigt, und auch sonst alles auf den ersten Blick in Ordnung erscheint, kommt es oft vor, dass der Autofahrer gleich weiterfahren darf. Wenn der Führerschein aber nicht vorgezeigt werden kann, schauen die Polizisten gerne etwas genauer hin, und bemerken vieles, was sonst nicht aufgefallen wäre (abgelaufener Verbandskasten, technische Mängel, verbotene Gegenstände im Auto, usw.)
1. muss man den Führerschein dann nicht innerhalb einer bestimmten Zeit nachreichen? 2. wenn ich den Führerschein direkt abgebe und das Verfahren läuft und noch nix geklärt ist, kommt es doch bei einer weiteren Kontrolle dann einfach nur zu der „tatsächlichen Situation“, dass man den Führerschein „nicht dabei“ hat. Kommt es dann also nicht auf das selbe heraus?
die prüfen dann bei der Kontrolle ob eine Fahrerlaubnis generell vorhanden ist. Und ich glaube dann hast du ein dickes Problem. Obwohl man im Recht ist und der Vorgang offen ist, könnten die auf ihr Recht beharren dass ja keine Erlaubnis vorhanden ist und man dann halt nicht fahren darf, egal wie unschuldig man ist. Ich finde das ist eine Lücke im Gesetz. Solange mir nicht eindeutig Schuld bewiesen wird sollte ich garnichts abgeben.
@Bei einer normalen Kontrolle, werden die Daten grundsätzlich im System abgeglichen. Wenn ich mich also „durchgeschummelt“ habe, wird man spätestens ab diesem Zeitpunkt sowieso auffliegen. Das ist keine Lücke.
Ich hab nen Deutschen unnen Thailand FS. Wie sieht es in so einem Fall aus?
@@geraldoperez7050 Ist der deutsche Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt worden, gilt für Deutschland ein Fahrverbot. Deshalb bringt es nichts, wenn man noch einen ausländischen Führerschein hat.
kann ich ihn auch mitführen, aber der Polizei sagen das ich ihn nicht dabei habe?
Hi, gut zu wissen! Wenn ich den Führerschein mitführe, muss ich den denn heraus geben, oder würde "vorzeigen" reichen? "Nur gucken - nicht anfassen"!
Könnte ich den Führerschein auch kopieren, um dann die Kopie auszuhändigen.... (klar als Kopie erkennbar oder gekennzeichnet - soll ja keine Urkundenfälschung sein). Wäre dieses Vorgehen auch für die anderen Dokumente eine Option?
In den Kommentaren werden auch noch weitere Ideen zu dem Thema auftauchen und ich freue mich auf Ihr nächstes informatives Video.... VGvG
@@guennipegaso1543 Der Führerschein ist auf Verlangen "auszuhändigen". Nur Vorzeigen würde nicht genügen.
@christiandemuth hi, ärgerlich! Vielen Dank für die Info! Dank und Gruß
Stimmt. Eine Kopie ist nicht‘s wert. Versuch doch mal ( Bitte ! ! NICHT ! ! tun ) mit einem kopierten Geldschein Deinen Strafzettel ( z.B. für überzogene Parkzeit ) direkt vor Ort bzw. bei der Verkehrsüberwachung zu bezahlen . . . . . . . . . . . Klick - Klick. Sie haben eben zwei hochwertige Armreif aus Edelstahl angelegt bekommen.
Wie einleitend bereits bestätigt: „eine Kopie ist nicht‘s wert“ (-:)
...Danke, sehr hilfreich 🤓 Abo & Daumen gehen raus 👍 ...
@@martinkidjoemueller Herzlichen Dank
Vorschlag, man führt den Führerschein zwar physisch mi, zeigt ihn aber nur bei offensichtlich anlasslosen Verkehrskontrollen vor. Z. B. typische massenhafte Alkoholkontrolle an den Ausfahrten der Parkplätze vom Oktoberfest oder am englischen Garten. Dann zahlt man hier keine 10€.
In allen anderen Fällen, wo man nicht genau weiß worum es geht, behauptet man halt man habe ihn nicht dabei.
Wie sieht es im (EU-)Ausland aus, wenn ich da meinen Führerschein nicht vorzeigen kann?
Bei mir hat es 6 Wochen gedauert bis ich mein Führerschein wieder bekommen hab durch ein richterlichen Beschluss
Einfach sagen man hat ihn nichr dabei
Mache ich seit 20 Jahren so
Wenn ich Max Headroom sehen will, dann sehe ich mir Max Headroom an.
Bei einem Informationsvideo ist so eine Schnitthäufigkeit - oft mitten im Satz mehrfach - einfach nur störend.
Lass die Kamera ohne Bewegung; oder blende ein Standbild von dir ein.
Dann kannst du in der Audiospur so oft schneiden wie du willst.
btw: Die inhaltliche Info ist interessant.
@@Anwender2008 Danke für den Hinweis
@@christiandemuth Danke für deine Offenheit.
Ich möchte dir einen Tipp geben, den ich meinen Radio-Schülern vor 30 Jahren gegeben habe.
Damals war das Wort "Schneiden" wörtlich zu nehmen:
Auf Magnetband wurde der Ton aufgenommen, dann wurde mit einem Messer geschnitten.
Die erwünschten Teile der Aufnahme wurden dann zusammengeklebt.
Mein Tipp damals war:
Wenn zuviele Worte in einem (Ab)Satz geschnitten werden müssten, dann ist es einfacher,
den gesamten (Ab)Satz neu einzusprechen.
Zum einen hat man damit wesentlich weniger Schnitte (im Idealfall nur einen), zum anderen klingt das erheblich natürlicher als
DieZusammenGeschnittenenWorte oder die durch
unpassend
geschnittene
Worte
gedehnten
Sätze
.
Wenn du es schaffst, deinen Text _absatzweise_ ohne Fehler einzusprechen,
dann hast du ja auch perfektes Videomaterial.
Irgendeinen Trick mit Standbild oder asynchronem Scheiden musst du dann nicht anwenden.
Das erleichtert die Nachbearbeitung.
Wenn alles fertig ist, kannst du mit Effekten wie Kamerazoom arbeiten.
Dass das Ausgangsmaterial geschnitten wurde, interessiert den Effektprozessor nicht.
Das ist ja vorher passiert.
Du vermeidest so, dass du von geschnittener Kameraeinstellung auf eine andere geschnittene
Kameraeinstellung umschneidest, was den Max-Headroom-Effekt noch verstärkt.
Da könnte man das Geld vielleicht sogar noch sparen. Die Frage dazu: Wenn die Polizei jemanden mit der möglichen Klausel "Anlassbezogene Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrezeugschein Bitte?" (Ich weiß nicht, ob da noch mehr ist, da ich bisher zum Glück noch nicht in so einer Situation war) anhält, darf derjenige denn vor Aushändigung der Dokumente schon Erfahren, weswegen er angehalten wurde? Weil, wenn man nur zu Schnell gefahren ist, hat man den Führerschein natürlich dabei, aber wenn es wegen Fahrerflucht ist, dann hat man ihn leider nicht dabei 😉
Wenn die Polizei den Führerschein will dann fährt sie eben mit dir nach hause wo du ihn wohl hast. Außerdem stellt sich mir die frage ob es nicht ausreicht wenn die Polizei die Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Fahrverbot ausspricht. Besser finde ich es eine Dashcam mit Rückansicht zu nutzen, dann kannst man seine Unschuld im falle einer "falschen" Beschuldigung sofort beweisen. Wenn man allerdings mit Absicht Fahrerflucht begangen hat dann sollte man eh keinen Führerschein besitzen.
@@alexanderg5810 Eine Dashcam ist zweifellos oft hilfreich. Aber die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann ohne Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins kein Fahrverbot bewirken. Dazu bedarf es einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, die ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschließen kann (§ 111a-StPO)
@@lXoT1mUpLsyGeeZdguWl20gTder FS ist nicht ungültig, das ist auch so eine falsch verbreitete Meinung. Ich fahre zum Beispiel mit meinem DDR FS weiter, den hätte ich umtauschen müssen. Wozu? Steht unbegrenzt gültig drauf😉
@@Positivdenker Dein DDR-Lappen ist hier aber nicht das Thema.
Wie ist es mit einer Entschädigung in diesem Fall ? Ich meine viele sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen um zur Arbeit zu kommen oder sind gar beruflich an diesen gebunden ~ Berufskraftfahrer ~ was quasi einem Berufsverbot gleichkommen würde !? Der Schaden kann unter Umständen immens sein , bis hin zum Verlust des Jobs und damit der finanziellen Existenzgrundlage !? Davon ab das die Verhältnismäßigkeit und die besondere Härte dabei eine Rolle spielen würden , Schaden bleibt Schaden ?
Insofern keine Vitamin B vorliegt, interessiert es keinen!
Nur was hat das generelle nicht dabei haben mit einer Aktion die aufgrund einer behaupteten Fahrerflucht erfolgt zu tun, m.E. nichts....ausser das man ermutigt wird rumzutricksen was sich nicht immer auszahlt.