Einwilligung, Einverständnis oder Selbstgefährdung? So geht die Abgrenzung!

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 12 ноя 2020
  • Wann haben wir eigentlich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung, wann ein tatbestandsausschließendes Einverständnis und wann eine rechtfertigende Einwilligung?
    Diese Basics im Strafrecht sauber voneinander zu trennen fällt nicht immer leicht. Daher erklärt RA Oliver Brandt im Video was es mit diesen Rechtsinstituten auf sich hat und was bei der Abgrenzung zu beachten ist.
    Viel Spaß beim Ansehen und viel Erfolg beim Examen!

Комментарии • 4

  • @beyzaavci4040
    @beyzaavci4040 3 года назад +6

    super erklärt:)

  • @Super0tter
    @Super0tter 3 года назад +4

    Exzellent, danke sehr!!!

  • @pininfarinarossa8112
    @pininfarinarossa8112 Год назад

    TBAE- "gegen Willen" agieren im TB: zB 123, Nö, Erpr

    • @andrewlugner
      @andrewlugner Год назад

      Nö, Erpr muss allerdings mehr sein als nur "gegen Willen"