habe ich das korrekt interpretiert, dass ich (als Ausschlagender) dann im Hinblick auf das von mir erwünschte Ergebnis (Mutter gesetzliche Alleinerbin) besser in meine Willenserklärung (WE), mit der ich meine Stellung als Erbe ausschlage, die Bedingung einbaue: "diese WE steht unter der Bedingung, dass außer mir und meiner Mutter keine weiteren Erben 1. Ordnung vorhanden sind" - oder ist die Ausschlagung absolut bedingungsfeindlich? BTW starke Videoreihe; das korrekte AZ dieser Entscheidung lautet (IV. Senat): BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Tolle Videoreihe, danke dafür
Sehr interessant 👍
habe ich das korrekt interpretiert, dass ich (als Ausschlagender) dann im Hinblick auf das von mir erwünschte Ergebnis (Mutter gesetzliche Alleinerbin) besser in meine Willenserklärung (WE), mit der ich meine Stellung als Erbe ausschlage, die Bedingung einbaue: "diese WE steht unter der Bedingung, dass außer mir und meiner Mutter keine weiteren Erben 1. Ordnung vorhanden sind" - oder ist die Ausschlagung absolut bedingungsfeindlich? BTW starke Videoreihe; das korrekte AZ dieser Entscheidung lautet (IV. Senat): BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Fällt wohl in die Kategorie schmerzhaftes Urteil 😀 In der letzten Minute habe ich mitgefiebert, dass der BGH hier noch einen anderen Weg findet.