Darf ein Sportschütze oder Jäger militärische Platzpatronen besitzen?
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- Опубликовано: 9 сен 2024
- Das sehr interessante Video vom Test der Platzpatronen mit Holzgeschoss findet Ihr hier: • Bulleted Blanks - What...
Meinen eigenen Blog findet Ihr hier:
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die Ableitpatte für die Holzgeschosse diente auch dazu den Rückstoß ertwas realistischer wirken zu lassen.
Es gab auch andere Aufsätze um Platzpatronen in einem Gasdrucklader benutzen zu können.
Diese Erklärungen find ich gut 👍
Bei uns am Standort waren mal Norweger zum üben, so 2008 rum.
Die hatten solche Patronen mit Holzgeschoss in ihrem m249 gegurtet verschossen.
Keine Modifikation an der Waffe ersichtlich und kurzer Sicherheitsbereich.
War interessant für uns wie andere üben 😉
Das hätte ich echt nicht gedach, dass die 2008 so was noch verwendet haben. Ich wüsste gar nicht, dass die Bundeswehr die überhaupt jemals verwendet hat?
@@tactical-dad die Bundeswehr nicht, die Norweger hatten ihre eigene Munition mitgebracht.
Und die haben nix mehr mit nach hause genommen 😁
Die blaue Patronen sind keine Platzpatronen sondern das Plastik Geschoss kann auf 10m ein 24mm Brett durchschlagen wird als kurzbahn Patrone verwendet auf Militärische Ziele, simulierte Flugzeugbekämpfung
Und an welcher Stelle im Video soll ich behauptet haben, dass es Platzpatronen wären? Ich sage doch sogar ausdrücklich (mehrfach) in dem Video dass bei denen ein Geschoss weg fliegt.
Darf ein Sportschütze mit Erwerbsberechtigung für .223 Rem alte militärische Platzpatronen besitzen, auf deren Verpackung 5,56 x 45 mm steht? Das beide nach CIP eigentlich gleich sind ist mir klar, es geht rein um die rechtliche Bewertung, wenn diese Munition bei einer Kontrolle im Schrank ist. Danke für eine Rückmeldung vorab. Wie immer klasse Video, sehr fundiert.
Ich halte das für erlaubt, siehe die Regelung in Nr. 10.10 WaffWvW:
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
@@tactical-dadDanke für die Textstelle, so würde ich es auch lesen. Die Vorschrift kannte ich noch nicht, wieder etwas gelernt. Mach bitte weiter so, viele Grüße und schönen Sonntag!
Hallo Tactical-Dad,
darf man Kartuschen bzw. Hülsen von Panzer und Artillerie besitzen?
Also z.b. als Dekoration wie Blumentopf oder Regenschirm.
Wie ist es mit blauer Übungsmunition?
Ja, Hülsen unterliegen keinen Einschränkungen, egal von welchem Kaliber, mit Geschossen muss man aber teilweise schon aufpassen, dazu hab ich ja das Waffenrecht für Fortgeschrittene Video gemacht, über die 20mm MK Munition. Blaue Übungsmunition ist idR. immer erlaubnispflichtig wenn es sich um Handfeuerwaffenpatronen handelt.
@@tactical-dad Okay, Danke für deine Rückmeldung.
Frage: die Holzgeschosse wie verhalten die sich beim Eintreffen ins Ziel? Oder zerlegen die sich von selber ?
Sagt er ja im Video, die Dinger zerlegt es in der Regel direkt nach der Mündung.
@@bavarianshooter stimmt jetzt wo du es sagst🤦♀️. Danke dir 👍
Beachte min 08:10 im Video.
Zunächst einmal stellt sich hier die Frage, welchen tatsächlichen Sinn C.I.P.-Prüfkennzeichnungen ergeben, wenn sie derart leicht zu fälschen sind?!? Munitionshersteller und Importeure sind streng kontrolliert, hier wird es also mit Sicherheit keine gefälschten Prüfsiegel geben. Ein Problem sehe ich aber im privaten Import von seltener Sammlermunition und natürlich im Altbesitz, denn im WaffG vor 2002 war in dieser Hinsicht vieles unreguliert. Wenn ich mich richtig erinnere, war in den 1990ern bspw. die spottbillige südafrikanische Swartklip-KK-Munition nicht C.I.P.-geprüft, bei Postenabnahme aber schon für 1,50 D-Mark per 50er Packung zu haben! Wiederlader durften damals zum Beispiel Patronen für jeden Inhaber einer entsprechenden Erwerbsberechtigung laborieren, selbstredend ohne dafür jeweils eine C.I.P.-Abnahme durchführen zu müssen. Welches Ungemach droht denn nun einem Berechtigten, der in gutem Treu und Glauben solche Munition mit einer gefälschten C.I.P.-Kennzeichnung (bspw. im Ausland) erwirbt und fortan besitzt oder evtl. sogar an andere Berechtigte weitergibt? Wie könnte man solch eine Fälschung denn überhaupt erkennen, und welche Prüfmöglichkeiten hätten die Behörden, wenn selbst Du als vereidigter Sachverständiger mit höchst respektablem Fachwissen im Einzelfall kein eindeutiges Urteil abgeben kannst? Und könnte ein Ketzer hier nicht schon behaupten, dass ab dieser Stelle die Vorschriften der Vollzugsgewalt entfliehen?
Ich glaube nicht, dass das ein großes Problem ist. Schließlich kann man alles fälschen. Und Waffenhändler sind nicht gerade dafür bekannt, dass sie mit unrechtmäßigen Dingen ihr Geld verdienen, sondern sich penibel an die Vorschriften halten. Und selbst wenn die Munition nicht CIP geprüft wurde, ist sie deswegen ja nicht unsicher.
Mega gutes viedeo 👌
Ich danke Dir.
Die 308 pt ist ja cool. Aus dem fr8 laufen die sogar gut. Leider gibt es keinen legalen PT Verschluss fürs g3.
Ja, die PT Munition macht wirklich Spaß. Gerade der FR8 ist auch gut dafür geeignet. Mit meinem israelischen Hadar hat die Munition überhaupt nicht funktioniert und hatte reihenweise Zündversager.
Hallo, meine Frage wäre, darf ich als legaler Besitzer (z.B. Sammler), Militärische Platzpatronen oder Munition, oder alte Munition ohne CIP etc. verschießen oder nicht?
Ja, das darf man. Nur das Überlassen dieser Munition an Schützen und Jäger usw. ist verboten.
Macht man sich strafbar, wenn man als Jäger 308 Manövermuntion "Platzpatronen" ohne cip überlassen bekommt? Überlasser verstorben.
@@1wasserbitte255 Nein, Jäger und Schützen dürfen die Munition besitzen (der Sportschütze natürlich nur wenn er eine Erlaubnis für das Kaliber hat). Nur das Überlassen ist eine OWI. Wenn der Überlasser verstorben ist, spielt das eh keine Rolle.
@@tactical-dad Vielen, vielen Dank für die Antwort, eigentlich hab ich mir bisher auch gedacht, es wäre kein Problem. War nur nach deinem Beitrag leicht verunsichert. In den Gesetzestexten konnte ich die Antwort jetzt auch nicht direkt finden.
Weißt du, ob z.B. die 9mm PT Munition zum "zurück kommen" neigt und damit eine Gefahr darstellt, z.B. bei Distanzen auf 10m oder weniger auf normale Pappscheiben?
In einem Forum heißt es, die durchdringen angeblich oft nicht den Kugelfang.
Ja das tun sie. Aber dann ist das super leichte 9mm Geschoss schon so weit geflogen, dass keine Gefahr mehr davon ausgeht. Auf 20m prallen die teilweise ja sogar von der Papierscheibe ab. Du hast aber schon Recht und man sollte aufpassen und überlegen was man tut und eine Schutzbrille kann dabei nicht schaden.
Das möchte ich vor den Kopf bekommen