Lehrerin meldet explizites Video von Schülerin & riskiert Karriere | Anwalt Christian Solmecke

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  • Опубликовано: 26 авг 2024
  • Checkt hier, ob ihr vom Deezer-Datenleck betroffen seid: wbs.law/deezer...
    Eine 13-jährige Schülerin nimmt ein intimes Video für ihren 14- jährigen Freund auf. Dieser behält das Video jedoch nicht für sich, sondern gibt es an seine Mitschüler weiter. Eine Lehrerin will die weitere Verbreitung stoppen und besorgt sich die Aufnahmen, um anschließend die Eltern zu informieren. Das sollte ein fataler Fehler sein, wie sich anschließend herausstellte. Ihr droht jetzt nämlich eine Anklage wegen eines Verbrechens und der Jobverlust. Was es damit auf sich hat, erfahrt ihr in diesem Video!
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    Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer.
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Комментарии • 2,5 тыс.

  • @wbs_legal
    @wbs_legal  6 месяцев назад +22

    🤔 Wie findet ihr das Verhalten der Lehrerin?
    🔓 Checkt hier, ob ihr vom Deezer-Datenleck betroffen seid: wbs.law/deezer-check

    • @MakeMyDay366
      @MakeMyDay366 6 месяцев назад

      Die Lehrerin konnte zum Zeitpunkt des Erhalts des Videos ja noch gar nicht sicher sein, dass sie tatsächlich einen Porno erhält.

    • @arneheinrich2034
      @arneheinrich2034 6 месяцев назад +38

      Man muss sagen, dass die Lehrerin sich schon echt dämlich angestellt hat, aber trotzdem wäre eine Verurteilung und evl Berufsverbot meiner Meinung nach unangebracht. Das Menschen die helfen wollen und dabei Fehler machen genauso bestraft werden sollen wie die Täter ist lächerlich.

    • @MrGANZALT
      @MrGANZALT 6 месяцев назад

      meiner meinung nach alles richtig gemacht
      wenn nichts gemacht wird ist man angekackt in soclhen fällen
      macht man was ist man angekackt in solchen fällen
      willkommen in deutschland.... man will helfen als erwachsener/erziehungsperson und wird gef... die kiddies machen was wie wollen ohne an die folgen zu denken (was einmal im internet ist bleibt im internet) #mobbing

    • @12Monkeysable
      @12Monkeysable 6 месяцев назад +8

      Als erstes muss dem Schulleiter Bescheid gegeben werden.

    • @ricky9626
      @ricky9626 6 месяцев назад +9

      Sie hätte doch genau so gut eines der Handys der Mitschüler einkassieren können und damit zu zur Polizei , oder würde das am Besitz nichts ändern?
      Es wäre ja nicht ihr Eigentum gewesen

  • @user-ot7fu2ne6p
    @user-ot7fu2ne6p 6 месяцев назад +1745

    Sie hat aus Reflex Beweise sichern wollen, völlig verständlich. Falls dieses Gesetz bei ihr so in der Form angewandt wird, ist das ein verheerendes Signal, dass man besser wegschaut, wenn Missbrauch im Umfeld geschieht. Ich hoffe für sie, dass neben den Gesetzesformulierungen auch der gesunde Menschenverstand zum Einsatz kommen wird.

    • @markus_wi
      @markus_wi 6 месяцев назад +68

      Zum Zweck der Beweissicherung halte ich für einen guten Ansatz.

    • @tcap112
      @tcap112 6 месяцев назад +1

      Richter können nur im Rahmen des Gesetzes handeln, da bringt gesunder Menschenverstand nichts. Das hätte die CDU bei der Verschärfung des Gesetzes beachten müssen.

    • @michaelsander523
      @michaelsander523 6 месяцев назад +68

      Die Beweissicherung ist Aufgabe der Polizei. Es ist nicht in Ordnung, wenn die Lehrerin durch die Speicherung einer Kopie eine weitere Verbreitung des Videos erreicht. Wozu war es nötig, das Video zu speichern? Trotzdem ist das Strafmaß vollkommen überzogen

    • @Baumbart
      @Baumbart 6 месяцев назад +12

      ​@@markus_wi
      Definitiv eben nicht.

    • @5chneemensch138
      @5chneemensch138 6 месяцев назад

      @@michaelsander523 Eine Vertrauensperson kommt eher an die Beweismittel als die Polizei. Besonders im heutigem politischen Klima.

  • @xXFebo92Xx
    @xXFebo92Xx 6 месяцев назад +659

    Okay, ich sehe jetzt schon, dass solche Fälle in Zukunft einfach (wieder) unter den Teppich gekehrt werden, weil sich keine Lehrkraft diesem Risiko aussetzen will. Deutsches Recht in Bestform ❤

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад +23

      Nein, das ist sogar Richtig so. Denn die Aussage "ich wollte nur helfen" werte ich als Schutzbehauptung. Gerade wenn man sagt "schick mir das mal zu".

    • @xXFebo92Xx
      @xXFebo92Xx 6 месяцев назад

      @@dieterhermannn Aber alleine sowas zu behaupten bringt vor Gericht doch nichts. Das Problem hier ist doch, das es nicht einmal etwas bringt, wenn man Belegen kann, dass die Absicht der Unterbindung bestand. Und ja, ich kann schon jetzt sagen, dass diese Form der Regelung bei diesem Problem nichts als abträglich ist, weil sich Opfer und Zeugen auch erstmal davor fürchten, selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Diese Regelung schützt niemanden außer die Tätet

    • @ren_dhark
      @ren_dhark 6 месяцев назад

      Wieso, sie haette das ganze doch einfach direkt zur Anzeige bringen koennen!
      Ich muss mich doch nicht und sogar meine eigenen Schutzbefohlenen bitten sich strafbar machen um das exakt gleiche Vergehen zur Anzeige zu bringen. Die Schuelerin hat freiwillig ein Video, welches sie selbst in einer sexuellen Handlung zeigt, ihrem Freund geschickt welcher dieses widerrechtlich verbreitet hat. Der psychiche Schaden den das Maedchen dadurch erleidet ist der Verbreitung dieses Videos unter ihren Mitschuelern geschuldet. Die Absichten der Lehrerin in allen Ehren, aber glaubt diese wirklch, dass das Opfer sich besser fuehlt wenn sie weiss, dass nicht nur ihre Mitschueler das Video gesehen haben, sondern auch ihre Lehrerin und wie in einem anderen Fall geschildert sogar die ganze Elternkreis der Klasse via Whatsapp?
      Die Pflicht der Lehrerin waere es imho gewesen, die Tat der Verbreitung sofort nach Schilderung des Vergehens zur Anzeige zu bringen und mit dem Opfer zu reden und ihr psychologische Hilfe zu vermitteln, aber keinesfalls sich selbst in Besitz des Videos zu bringen und sich dies selbst anzuschauen und erstrecht nicht einen der Schueler aufzufordern sich selbst der widerrechtlichen Verbreitung strafbar zu machen in dem er ihr dieses Video weiterleitet!

    • @MrM3lvyn
      @MrM3lvyn 6 месяцев назад +70

      ​@@dieterhermannndem spricht doch dagegen das sie es gemeldet hat oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    • @maddin2005
      @maddin2005 6 месяцев назад +60

      Sie lässt sich das Video, dessen inhalt sie nur aus höhren sagen kennt schicken ums es den Eltern und Ermittlungsbehörden zu kommen zu lassen. Wo genau ist denn hier bitte die Schutzbehauptung? @@dieterhermannn

  • @timokratzmann8749
    @timokratzmann8749 6 месяцев назад +141

    Was lernt man aus dem Urteil. Dienst nach Vorschrift. Kurze Meldung an den Vorgesetzten und dann sind mir die Probleme meiner Schutzbefohlenen egal... so motiviert man Pädagogen.

    • @x201t
      @x201t 5 месяцев назад +2

      Welches Urteil? Es gibt noch kein Urteil.

    • @crazyedo9979
      @crazyedo9979 5 месяцев назад +1

      Richtig! Melden macht frei!😁

    • @tabeakunz4485
      @tabeakunz4485 5 месяцев назад +1

      Genau. Sehr gut auf den Punkt gebracht.

    • @frankbock211
      @frankbock211 26 дней назад

      ​@@x201taber es wurde erklärt, dass es strafbar ist und eine Verurteilung unabwendbar ist.

    • @TH-ms9lp
      @TH-ms9lp 25 дней назад

      ​@@frankbock211Viele Juristen und viele Meinungen

  • @richardschneider7563
    @richardschneider7563 6 месяцев назад +38

    Das ist absolut krank! Könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, eine Lehrerin, die die Schülerin im Erziehungsauftrag schützen wollte, ins Gefängnis zu packen.

    • @MrTrollo2
      @MrTrollo2 3 месяца назад +1

      so funktioniert es halt nicht. Könnte jeder behaupten, dass er Kinderpornos aus "guten" Gründen hat. Es gibt halt keinen guten Grund. Keinen einzigen.

  • @neptun2810
    @neptun2810 6 месяцев назад +247

    Und die Moral von der Geschichte: Alles was irgendwie in diese Richtung geht muss man so behandeln wie eine physische Gefahrensituation, also zuerst den Eigenschutz sicherstellen, sprich darauf achten, dass man nicht selber verklagt wird, bevor man irgendwas unternimmt.

    • @arneheinrich2034
      @arneheinrich2034 6 месяцев назад +50

      Das traurige ist, dass sich durch solche Fälle manche Menschen dazu entscheiden könnten nicht zu helfen…

    • @rheinlandpaule4730
      @rheinlandpaule4730 6 месяцев назад +4

      ​@@arneheinrich2034
      Was hat die Verbreitung von Jugendpornographie mit Hilfe zu tun?

    • @Keksemann666
      @Keksemann666 6 месяцев назад +2

      Also grundsätzlich in dem fall immer erstmal DDOS gegen alle, damit hat sich das mit der Verbreitung.

    • @fazzkefraktal8004
      @fazzkefraktal8004 6 месяцев назад +15

      ​@@rheinlandpaule4730 Die Verbreitung fand bereits statt, die Lehrkraft wollte diese Verbreitung verhindern. Eventuell hatte sie Empathie, weil sie auch eine Frau ist und weiß, dass die Betroffene eventuell nach so einem Fall nie ein normales Leben führen kann...

    • @BlueTocho
      @BlueTocho 6 месяцев назад +5

      @@fazzkefraktal8004 Das ändert nichts daran, dass sie durch das Herunterladen des Videos an der Verbreitung teilgenommen hat. Die Verbreitung hätte sie verhindert, wenn sie nach Kenntnisstand direkt die Polizei informiert hätte.

  • @tabeakunz4485
    @tabeakunz4485 5 месяцев назад +39

    Bin selbst Lehrerin. Was lehrt uns die Geschichte? Lieber wegschauen, liebe Kollegen, falls ihr euren Job behalten wollt. Engagement und Verantwortungsbewusstsein wird mit Gefängnis bestraft.

    • @monigeff3845
      @monigeff3845 5 месяцев назад

      Schlimm, oder? Und genau dann wird gemeckert, wieso die Kinder in der Schule keine Unterstützung bekommen, wenn sie gemobbt werden usw. - als ich Schülerin war, wurde da auch gezielt weg geschaut, weil es einfach nichts brachte, sich sogar gegen die Eltern zu stellen. Was jetzt ja nichts mit diesem Fall aber zu tun hat. 🫡

    • @alfredalle4869
      @alfredalle4869 5 месяцев назад

      Kümmert euch lieber darum dass die Schüler was lernen ,anstatt ihnen hinterher zu spionieren .Erziehung ist Sache der Eltern .

    • @falkmahrmat6473
      @falkmahrmat6473 4 месяца назад +12

      @@alfredalle4869Das klappt ja auch so gut, mit den Eltern....
      Außerdem haben Lehrer pädagogische Pflichten.

    • @rudiratlos4999
      @rudiratlos4999 4 месяца назад +12

      @@alfredalle4869echt peinlicher Kommentar !

    • @mmeyerde
      @mmeyerde 4 месяца назад

      Ist doch absoluter Quatsch. Aber Lehrende sind nicht die Polizei. Das einzig richtige: Schulleitung und ggf. Eltern informieren. Danach Polizei anrufen, die kommen vorbei, sichern das Handy und damit das Video und veranlassen alles weitere. Wenn ich das schon lese: WhatsApp Kontakte mit Schüler:innen. JEDER seriöse Schulleiter macht jedes Schuljahr klar, dass Lehrende keine privaten Kontakte mit Schüler:innen haben sollen. Auch jede Schulung diesbezüglich schult das o.g. Prozedere seit Jahren. Sie hat eigenmächtig und (wenn auch gut gemeint) außerhalb des Rahmens ihrer Möglichkeiten agiert und muss damit zurecht die Strafe tragen.

  • @Felixonthetrail
    @Felixonthetrail 6 месяцев назад +142

    Ich bin männlicher Lehrer und hatte einen sehr ähnlichen Fall vor etwa 15 Jahren. In meiner Funktion als Klassenleitung habe ich davon Wind bekommen, dass es von einer Schülerin ein in der Schule umlaufendes Sexvideo gab. Die Schülerin verteidigte sich vom Hörensagen, dass sie willenlos gewesen sei (was dann eine Vergewaltigung gewesen wäre). Ich habe an dieser Stelle sofort die Schulleitung hinzugezogen. Zusammen haben mehrere vertrauenswürdige Schüler*innen befragt, was an den Gerüchten dran ist. Dabei wurde uns angeboten das Video zu schicken oder zu zeigen. Das haben wir damals aus genau den im Video genannten abgelehnt und uns die Sache mündlich beschreiben lassen. Mit der Information, dass meine Schülerin bei aktiven sexuellen Handlungen zu sehen ist und keinesfalls willenlos war, haben wir dann die Eltern informiert. Der Sexualpartner war nicht Schüler unserer Schule und meine Schülerin hatte das Video selber in Umlauf gebracht.
    Lange Rede kurzer Sinn: dass man als Lehrkraft nicht die Polizei ist sollte einem irgendwie schon klar sein. Ich darf zB auch nicht die Tasche eines Schülers ohne dessen Einverständnis durchsuchen. Ich darf das noch einmal mit Einverständnis, wenn die Person unter 14 Jahre ist (ok, das wissen nur wenige). Verweigert ein Schüler dies, kann ich aber die Tasche solange als Beweis sichern, bis die Polizei da ist.
    Ich finde es aber eine Fürsorgeverletzung von unserem Dienstherren, dass die Lehrerschaft nicht aktiv darin geschult wird und zwar schon im Studium.

    • @meretsteiner3124
      @meretsteiner3124 5 месяцев назад +1

      @Felix Stimme 100% zu🤝🏿

    • @Domenik1.0
      @Domenik1.0 5 месяцев назад +3

      Danke. Endlich Mal eine vernünftige alternative möglichkeit. Mit ein bisschen nachdenken könnte ich darauf kommen. Wäre ich jetzt aber auch nicht. Gut ich bin zwar kein Lehrer aber ich arbeite viel mit Jugendlichen. Daher danke für diese gute Information.

    • @panasonics346
      @panasonics346 5 месяцев назад

      Hört mit dem gendern scheiss auf
      Es heißt die Schüler. Punkt!!

    • @crazyedo9979
      @crazyedo9979 5 месяцев назад +1

      Ich sag ja immer, dass es wichtig ist, etwas daraus zu lernen. Was also lernen wir hier?😁

    • @charli4815
      @charli4815 5 месяцев назад +2

      beginne am 1. Mai meinen Vorbereitungsdienst. habe selbst im privaten Bereich leider schon Kontakt mit Übergriffen gehabt und daher ist dieses ein Thema, das mich sofort mitnimmt. ich denke ich wäre nicht auf die Idee gekommen, mir das schicken zu lassen. ich hätte vermutlich die Handys der Schüler eingesammelt und diese dann als Beweisstück der Polizei übergeben. Dennoch braucht es hier Aufklärung. Aber bei allen drei Parteien: Lehrern, Schülern und Eltern! Vorallem Schülern. Ich will gar nicht wissen, wie viele junge Mädchen da draußen an soetwas leiden, sich nicht trauen etwas zu sagen oder sie es einfach nicht wissen, was sie tun können.
      Wie gesagt, dieses Thema macht mich privat unfassbar wütend. Ich hoffe dennoch, dass alle Beteiligten, auch die Lehrerin, ein gutes Ende finden

  • @Konslufius
    @Konslufius 6 месяцев назад +32

    Wegschauen statt helfen 👍 Das ist die Moral von der Geschicht.

  • @msjc7799
    @msjc7799 6 месяцев назад +239

    Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich habe direkt die Polizei gerufen, die kam, hat zuerst Zeugen gehört und dann den Schüler zur Rede gestellt. Er hat das Video den Polizisten gezeigt (ich saß daneben und habe es gehört). Er war unter 14, daher keine direkten Folgen für ihn und ich war fein raus. Wir Lehrer müssend da wirklich vorsichtig sein. Ich wollte das Video auf keinen Fall sehen, habe aber mit dem Opfer gesprochen und abgefragt was da ungefähr zu sehen ist, das hat mir gereicht um die Polizei zu rufen. Was ich von dem Video gehört habe als es vor der Polizei abgespielt wurde, war weit schlimmer als das, was mit das Opfer erzählt hatte.

    • @syrocoo1
      @syrocoo1 6 месяцев назад

      Da merkt man wirklich, das Smartphones Segen und Fluch zur selben Zeit sind. Kinder wollen glaub ich gar nicht verstehen, was die da anstellen können!
      Sowas ähnliches wäre fast der Tochter (11) von meinen Bekannten passiert. Grund der Kinder: Ist doch nur Spaß und passiert doch nichts. Kann man sich nicht ausdenken 🤨

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +48

      Danke. Einige Leute in den Kommentaren scheinen der Meinung zu sein, dass man die Polizei zu solchen "Gerüchten" nicht informieren sollte, bevor man nicht "Beweismaterial" gesichert hat. Ich würde als Elternteil nicht wollen, dass ein Lehrer mein Kind in so einem Video zu sehen bekommt. Ich hoffe, dass die meisten Lehrer in solchen Fällen genauso reagieren wie du.

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад +8

      @@hubble5755Dir ist hoffentlich klar das wenn dein Kind 14 wäre es sich auch Strafbar gemacht hat?

    • @m.....367
      @m.....367 6 месяцев назад +5

      Glaub nicht dass du Lehrerin bist aufgrund deiner Rechtschreibfehler.

    • @jojodicus
      @jojodicus 6 месяцев назад +15

      @@wyred was wäre denn dann das richtige Vorgehen um sowas zu melden? Ohne Beweise geht das ja nicht, wenn man aber Beweise hat ist man selber dran... Also einfach wegschauen und nichts unternehmen?

  • @superheinzhorst
    @superheinzhorst 6 месяцев назад +246

    Als ein an vermutlich allen Schulen wichtiges und relevantes Thema, wären hier Kultusministerien, Schulämter und Schulleiter in der Pflicht, eine adäquate Schulung der Lehrkräfte sicherzustellen, damit diese nicht in solche juristischen Fallen tappen. Wie es scheint werden diese damit aber allein gelassen und müssen dann aus einer aktuellen Situation heraus entscheiden. Dabei passieren eben Fehler, das ist menschlich. Die Lehrerin bedaure ich, auch wenn ihr Vorgehen trotz guter Absichten suboptimal war.

    • @tomeckhoff6719
      @tomeckhoff6719 6 месяцев назад +6

      Medienkompetenz ist heute wichtiger denn je...

    • @Trinity-rt6mk
      @Trinity-rt6mk 6 месяцев назад +5

      Ja, Lehrer sind nicht allein sondern sollten wissen wer im Netzwerk für was zuständig ist.
      Sie hätte die Polizei einschalten müssen, allein bei Verdacht und die hätten dann weiter ermittelt.

    • @tobiasurban8065
      @tobiasurban8065 6 месяцев назад +5

      Wichtiges Thema: Ja, es feht vermutlich Schulung. Ich persönlich würde solches Lehrpersonal aber auch ungern in Schutz nehmen wollen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass das Verhalten grenzüberschreitend ist, aber es gibt leider noch viele Lehrende an der Schule, die keinen Sinn für den Persönlichkeitsschutz ihrer Schüler/innen haben.

    • @erikapetsch6758
      @erikapetsch6758 6 месяцев назад

      ​@@Trinity-rt6mkdie Polizei wäre doch gar nicht an das Beweisvideo gekommen ... und bei Verdacht auf eine Straftat ist zum Zwecke der Sicherung von Beweisen die vorübergehende Beschaffung zur Weitergabe an die Polizei m. M. n. kein "Verbrechen". Das Gericht will hier nur auf eine absurde Regelung aufmerksam machen, denke ich, aber ich bin absolut überzeugt, dass die Lehrerin nicht wie eine Verbrecherin behandelt werden kann. Es gibt Rechtsgrundsätze.

    • @erikapetsch6758
      @erikapetsch6758 6 месяцев назад

      ​@@tobiasurban8065in letzter Konsequenz werden sich immer mehr Leute überhaupt dagegen entscheiden, überhaupt Lehrer zu werden und sich diesen groben Unfug anzutun. Soll der Staat doch zusehen, wie er mit seinen Problemen, mit Pornografie, Gewalt, Drogen, im Internet und in Schulen fertig wird😄

  • @michaelblodow7779
    @michaelblodow7779 6 месяцев назад +89

    es war eine bewusste Entscheidung des gesetzgebers. Entgegen hunderter Warnungen selbst von Staatsanwälten welche genau das Szenario skizziert hatten.

    • @BubatzBoss
      @BubatzBoss 6 месяцев назад +3

      Naja. Die deutsche Regierung hatte noch nie im Sinn gegen sowas vorzugehen. Warum auch immer...

    • @michaelblodow7779
      @michaelblodow7779 6 месяцев назад

      @@BubatzBoss Sie behaupten also, die Regierung wäre damals vollständig ignorant und handwerklich komplett unfähig gewesen? Eine dritte Erklärung gibt es ja wohl nicht. Entweder man hat gepfuscht ohne Plan und alle Warnungen ignoriert.
      Oder es war eine bewusste Entscheidung.

    • @karlgruwe5948
      @karlgruwe5948 6 месяцев назад +5

      @@BubatzBoss Warum hat das Kabinett dann beschlossen, das Gesetz dahingehend abzuändern?

    • @pi_xi
      @pi_xi 6 месяцев назад +6

      Das ist parallel zu dem Besitz von Rauschgift. Das kann ein Lehrer auch nicht von einem Schüler beschlagnahmen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Es reicht die vorsätzliche Inbesitznahme aus.

    • @stormnr2
      @stormnr2 6 месяцев назад +3

      @@pi_xi Ein lehrer darf gar nichts beschlagnahmen, das darf nur die Polizei.

  • @elib.3884
    @elib.3884 6 месяцев назад +139

    Ich melde mich mal aus der Perspektive als Kollegin. Dass die Lehrerin hätte anders reagieren können, ist an dieser Stelle bereits deutlich geworden. Eine "Sicherung" der Materialien hätte vom Schülerhandy zur Polizei hin erfolgen können/müssen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Jetzt stellt sich die Frage: Wäre der Schüler bereit gewesen, dies zu tun? Als Lehrer bleibt uns das - in diesem Falle - sofortige pädagogische Gespräch mit dem Schüler.
    Das Problem: Hier muss die Schulleitung involviert werden. Aber ist die gerade ansprechbar? Dann kommt hinzu, dass ich in die nächste Klasse muss - möglichweise eine sehr schwierige, die nicht alleingelassen werden kann. Ich müsste also für eine Aufsicht sorgen, die für die Zeit des Gesprächs die andere Klasse beaufsichtigt.
    In der Aufgabenvielfalt dieses Schulalltages hat die Lehrerin pragmatisch gehandelt vielleicht mit der Absicht, dies zu melden, wenn sie frei ist von weiteren Beaufsichtigungen und sonstigen Aufgaben des Schulalltags. Ich würde hier die Stresssituation, der sie durch den Schulalltag ausgesetzt war, mit berücksichtigen.

    • @manuelabilek2573
      @manuelabilek2573 6 месяцев назад

      Also diese Lehrerin überhaupt anzuklagen ist eine Schweinerei so oder so......in einer Zeit in der väterliche Vergewaltigung von 8 jährigen als eine nachvollziehbare Stressreaktion aufgrund beruflicher Belastung gilt.
      In der Schauspieler ihre Kokssucht als Argument benutzen dürfen, um den Konsum und Besitz von tausendfachen pornografischen pädophilen Missbrauchsbeweisen

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад

      Und wie geht die Geschichte dann weiter? Man lässt sich das Material zusenden, geht dann entspannt in den Unterricht, macht sein Aufgaben, während man die ganze Zeit Material auf seinem Handy hat, dass einem Ärger einbringt und nach den Doppelstunden informiert man kurz die Polizei? Wirklich? Wer bitte soll das glauben? Ja nein ich habe es mir zusenden lasse und ich schwöre, nach dem Unterricht wollte ich gleich zur Polizei.
      Da muss man halt abwägen was einem gerade wichtiger ist. Die Polizei in der Schule aufgrund einer möglichen schweren Straftat oder die Kinder zu unterrichten, während die Straftat dann Zeit hat, noch weiter um sich zu greifen.

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад +8

      Dir ist klar das der Schüler wenn er es freiwillig der Polizei gibt selber verurteilt werden könnte? Der unterschied wäre hier nur das nicht die Lehrerin sondern der Schüler angeklagt werden würde.

    • @Peter-Ja
      @Peter-Ja 6 месяцев назад +8

      wenn du dem Schüler das Handy "zur Beweismittelsicherung" abnimmst, bist du im Besitz vom Handy und damit auch im Besitz vom Video. Spielt eigentlich keine Rolle, wessen Handy es ist, sondern wer es in der Hand hat.
      Das Handy bleibt Eigentum des Schülers. Aber Besitzer ist, wer unmittelbaren Zugriff hat.

    • @fabianbinder3681
      @fabianbinder3681 6 месяцев назад +6

      Leider ist das viel zu differenziert gedacht für die ganzen schlauen Sofahelden in der Kommentarfunktion hier. 😢

  • @HorslONE
    @HorslONE 6 месяцев назад +401

    Der Wahnsinn, kann man sich nicht ausdenken

    • @romanski5811
      @romanski5811 6 месяцев назад

      Leute lassen sich halt extrem leicht emotionalisieren beim Thema Pädophilie. Sowas kommt davon, wenn man Rache- und Mordgelüste der Bevölkerung in Gesetze gießt.

    • @Wyattforever115
      @Wyattforever115 6 месяцев назад +15

      Ja doch ist schon richtig auf einer Art.
      Warum guckt sich die Lehrerin das an ?
      Warum will die Lehrerin das Video auf ihrem Handy ?
      Merkste was ?
      Sie hätte auch das Handy vom Schüler einsammeln können und die Polizei sowie die Eltern des Geschädigten Kindes und die des Kindes dessen Handy sie eingesammelt hat verständigen.

    • @Wyattforever115
      @Wyattforever115 6 месяцев назад +14

      Aber ob es so schlau ist die Lehrerin zu verurteilen ist was anderes. Das wäre ein präzedenzfall der dafür sorgen würde das der nächste Lehrer eben nicht mehr eingreifen würde

    • @lx6381
      @lx6381 6 месяцев назад +1

      "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    • @mpeGii
      @mpeGii 6 месяцев назад +5

      @@Wyattforever115 dass der nächste Lehrer sich nicht mehr dieses Video auf seinem Handy besorgt. Was auch richtig so ist, oder willst du, dass ein 50 jähriger deine zb 16 jährige Tochter beim Sex sieht und das Video abgespeichert hat? egal für welchen Zweck?

  • @Keffalos
    @Keffalos 6 месяцев назад +413

    Dieser Fall zeigt deutlich, das Recht mit Gerechtigkeit absolut null gemein hat.

    • @Dragonfire2505
      @Dragonfire2505 6 месяцев назад +38

      @@pandorakplays5782 Ja hat sie aber nicht um sich selbst daran zu bereichern sondern dem Mädchen zu helfen.
      Also ist es besser nicht zu helfen da man ja vielleicht selbst dafür belangt werden kann?

    • @pandorakplays5782
      @pandorakplays5782 6 месяцев назад +13

      @@Dragonfire2505man kann keine Straftaten tolerieren um Selbstjustiz zu ermöglichen…
      Grade ein schutzbeauftragter sollte nicht so in meine Freiheit eingreifen, und seinen Status als schutzbeauftragter benutzen um an diese Fotos etc zu kommen.

    • @user-ku5be4nc3g
      @user-ku5be4nc3g 6 месяцев назад +11

      In diesem Fall geht das auseinander aber die Aussage es hat null damit zu tun ist natürlich Blödsinn.

    • @herbertherbertson7892
      @herbertherbertson7892 6 месяцев назад +22

      @@pandorakplays5782Problem bei deiner Argumentation ist, dass die Lehrerin sich das Video auf dem Handy des Schülers hätte zeigen lassen können (konsumieren) und dann zur Behörde hätte gehen können. Da hätte sie sich nicht strafbar gemacht und nur weil sie es sich hat schicken lassen um es an die Polizei zu übergeben soll sie nun verurteilt werden. Da kann man nicht von Gerechtigkeit sprechen.

    • @sayb4431
      @sayb4431 6 месяцев назад +8

      @@Dragonfire2505 das Problem ist dass man bei Besitz von Kinderpornographie nicht "vielleicht" belangt werden kann sondern garantiert belangt wird. Das hätte die Lehrerin wissen sollen, auch wenn ich ihre guten Absichten definitiv nachvollziehen kann.

  • @FlimmerBob
    @FlimmerBob 6 месяцев назад +36

    Ich hab letztens die Daten von meinem ganz alten Laptop sichern wollen, bevor ich diesen zurück setze. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass unter den Bildern noch das ein oder andere explizite Foto/Video meiner Ex-Freundin (im Alter von 13-16) ist. Ich habe das natürlich nicht mit gesichert und mich, passend zu dem Videothema, gefragt, inwiefern das strafrechtlich verfolgt werden könnte, wenn man das bei mir finden würde. Fänd ich interessant zu wissen, da wir ja bei "Beschaffung" minderjährig waren und alles einvernehmlich war. Wäre schon heftig dafür auch 1 Jahr zu bekommen...

    • @Merrsharr
      @Merrsharr 5 месяцев назад

      Ab 14 Jahre gilt § 184 c, nicht b. Hier heißt es im Absatz 4: "Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."
      Mit 13 gilt diese Ausnahme nicht! Die Beschaffung mag wegen eigener Strafunmündigkeit zu diesem Zeitpunkt straffrei sein, aber der Besitz ist auch strafbar. Hier kommt Mangel an Vorsatz in Frage, wenn der Besitz schlichtweg vergessen wurde. Prompte Löschung bei Wiederentdeckung könnte als Unwille zum Besitz gewertet werden, aber ich spekuliere hier nur.
      In diesem Sinne hoffe ich das "letztens" mittlerweile 5 Jahre her ist (Verjährungsfrist).

    • @RainerWahnsinn-09
      @RainerWahnsinn-09 5 месяцев назад +1

      Anzeige ist jedenfalls raus

    • @dustinw4470
      @dustinw4470 5 месяцев назад

      @@RainerWahnsinn-09 :D

    • @btmg4828
      @btmg4828 25 дней назад

      @@Merrsharrwenn die Daten aber noch vorhanden sind kann die Verjährung ja nicht einsetzen weil der besitzt ja immer noch statt findet

    • @Merrsharr
      @Merrsharr 25 дней назад

      @@btmg4828 Ich gehe hier davon aus dass die Bilder beim Fund ("letztens") sofort gelöscht wurden

  • @fipskirchinger319
    @fipskirchinger319 6 месяцев назад +25

    Die Gefahr, dass Menschen eher nicht reagieren und solche Dinge zur Anzeige bringen, steigt durch so ein zu erwartendes Urteil. Hier besteht Handlungsbedarf, um juristische Laien vor ungerechtfertigter Strafverfolgung zu schützen und den Staatsanwaltschaften Ermessensspielraum zu geben.

    • @MonomythosOG
      @MonomythosOG 6 месяцев назад +4

      Die Staatsanwaltschaft hätte die Möglichkeit gehabt die Lehrerin als Kronzeugin im Verfahren gegen den Exfreund zu führen, dann wäre sie straffrei ausgegangen.

    • @luniba478
      @luniba478 6 месяцев назад

      ​@@MonomythosOGFalls der Täter zum Tatzeitpunkt auch 13 war gibt es kein Verfahren, weil er nicht Schuldfähig wäre.

    • @MonomythosOG
      @MonomythosOG 6 месяцев назад +1

      @@luniba478 Das ist richtig, der Täter war meines Wissens jedoch bereits 14.

    • @LRM12o8
      @LRM12o8 5 месяцев назад

      @@luniba478 Stimmt. Und wenn man richtig zugehört hätte, hätte man diesen unnötigen Kommentar nicht verfasst, den der Täter war bereits 14!

  • @PascalGienger
    @PascalGienger 6 месяцев назад +171

    Und damit zum Hauptproblem: Die Ampel bzw Justizminister Buschmann legte ein Gesetz vor um diese Fälle auszuschliessen, d.h. damit diese Lehrerin dafür nicht bestraft wird.
    Was machten BILD, AfD & Co? "AMPEL WILL KINDERPORNOGESETZE ABSENKEN". _DAS_ ist das Problem. BILD regiert immer.

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад +3

      Hier bin ich ausnahmsweise mal bei der BILD. Ich habe auch null Verständnis für eine Strafentschärfung in diesem Fall.

    • @PascalGienger
      @PascalGienger 6 месяцев назад +56

      @@dieterhermannn Sie wissen schon dass in der momentanen Rechtslage es ausreicht wenn eine Website Ihnen unsichtbar ein solches Bild unterschiebt oder das in einer grossen Whatsapp Gruppe gepostet wird (von einem Land mit z.B. anderer Rechtslage) und das befindet sich dann auf Ihrer Festplatte/SSD im Chrome Cache? Ihr Bilderindexdienst des Betriebssystems indiziert das dann auch noch brav mit Vorschau. Weia. Da wären Sie drin. Auch das möchte Buschmann so nicht mehr.

    • @gulmen1919
      @gulmen1919 6 месяцев назад +2

      ​@@dieterhermannn
      Die Strafentschärfung sorgt dafür, dass Verfahren in solchen Fällen wie bei der Lehrerin schneller eingestellt werden können. Aktuell ist der Besitz von Kinderpronographie ein Verbrechen, dh Verfahren sind unter anderem deutlich schwieriger einzustellen.
      Außerdem geht es um die Absenkung des Mindeststrafmaßes, daher haben die Richter weiterhin Spielraum, höhere Strafen zu vergeben.
      Die Hochstufung dieses Paragraphen zum Verbrechen war nichts als bloßer politischer Aktionismus der damaligen GroKo

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад +1

      @Gienger Ja das ist dann aber mein Problem. Dann hätte ich dafür sorgen müssen, dass ich solche Sachen gar nicht erst erhalte.
      Ich wäre trotzdem ein krimineller. Ich kann nicht für andere schwerere Strafen fordern als für mich selbst.

    • @PascalGienger
      @PascalGienger 6 месяцев назад

      @@dieterhermannn Sie wollen also selbst als Kriminell gelten wenn eine WhatsApp Gruppe was Verbotenes postet? Ist das ein Opfer für höhere Ziele?

  • @immanuelmarx4203
    @immanuelmarx4203 6 месяцев назад +116

    Mir scheint, als ob diejenigen, die das Gesetz verschärft haben, so auf das Ziel und Ergebnis fixiert waren, dass sich niemand über Grenzfälle Gedanken gemacht hat. Es geht hier um den reinen Besitz von kinderpornografischen Material ohne Rücksicht darauf, wie oder warum man in den Besitz kam. Was, wenn eine Person einen Datenträger findet, behält, ohne sich anzusehen? Oder einen gefundenen arglos Datenträger weitergibt? Oder wenn ich eine gebrauchte Festplatte stehle? Was wenn ich eine solche Datei erbe? Was wenn ein Fundstück nach Frist dem Finder ausgehändigt wird. Was wenn einer Person eine Straftat angehängt werden soll. Wie fantasielos waren hier die Legislative?

    • @alicemayee512
      @alicemayee512 6 месяцев назад +4

      Uiiiii hast recht.....

    • @PeHaFez
      @PeHaFez 6 месяцев назад +22

      @@alicemayee512 Du brauchst die gebrauchte Festplatte nicht finden, du kannst sie auch kaufen und der Vorbesitzer hat seine Daten nicht sauber gelöscht.

    • @Keksemann666
      @Keksemann666 6 месяцев назад

      War die CDU, die haben in den letzten Jahren bevor die endlich abgesägt wurden einen Haufen solcher dummen Gesetze gemacht und durchgeprügelt, vorallem sind einige davon gegen EU Recht... Siehe Maut...

    • @MartinAmbrosiusHackl
      @MartinAmbrosiusHackl 6 месяцев назад +19

      Man muß sich willentlich in den Besitz des Materials gebracht haben. Das wird im Video gesagt. Problem ist hier also v.a., daß sie die Kinder aufforderte, es ihr zu schicken und sie die automatische Downloadfunktion (zur Datensicherung) eingeschaltet hatte.

    • @Mightydoggo
      @Mightydoggo 6 месяцев назад +16

      @@MartinAmbrosiusHackl Das ist doch reine Auslegungssache. Wie willst du denn beweisen, dass du etwas nicht wolltest?

  • @janweller3191
    @janweller3191 6 месяцев назад +95

    Als Lehrer kann ich sagen, dass man sehr wohl hin und wieder "ermitteln" muss. Manchmal reicht ein gutes Gespräch, dann gibt es Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen und wenn es ganz schlimm kommt, muss ich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Ich kann nicht immer wenn ich auf dem Schulhof etwas höre, sofort zur Polizei gehen, ich muss mir vorab ein Bild machen, um angemessen handeln zu können.

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +2

      Warum hätte man nicht erst die Eltern kontaktieren können?

    • @Jonas_Meyer
      @Jonas_Meyer 6 месяцев назад +5

      Ja aber sie kann sich das Video ja auch einfach zeigen lassen von der Person die es ihr geschickt hat und muss es nicht extra auf ihren Handy haben.

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад +9

      @@Jonas_Meyerdir ist aber Klar das dann derjenige der ihr das Video Zeigt die Gefängnisstrafe bekommt wenn wer 14+ ist?

    • @Soulseller33
      @Soulseller33 6 месяцев назад +25

      @@Jonas_Meyer und was meinst du wie schnell das Video verschwunden ist, wenn es heißt wir gehen jetzt zur Polizei /Eltern..

    • @janweller3191
      @janweller3191 6 месяцев назад +5

      @@Soulseller33 Ja genau, das passiert in solchen Fällen regelmäßig.

  • @johannesschroter8984
    @johannesschroter8984 6 месяцев назад +33

    Ich finde es sollte ein Gesetz geben, dass Juristen auch mal ihren gesunden Menschenverstand einsetzen dürfen. 😅

  • @IsaacShekelberg
    @IsaacShekelberg 6 месяцев назад +55

    Wenn der (Ex-)Freund 14 ist, müsste dann nicht auch gegen ihn wegen der Verbreitung ermittelt werden?

    • @arneheinrich2034
      @arneheinrich2034 6 месяцев назад +26

      Wird vermutlich auch, aber das ist ja richtig so und nicht das Thema des Videos

    • @haiza4life_
      @haiza4life_ 6 месяцев назад +4

      Auch gegen 10 Jährige wird ermittelt

    • @Darky-vz1mr
      @Darky-vz1mr 6 месяцев назад +6

      Sicher, aber das Verfahren ist nicht so brisant, wie das der Lehrerin, die eigentlich nur die Beweise sichern wollte

    • @IsaacShekelberg
      @IsaacShekelberg 6 месяцев назад

      @@Darky-vz1mr @arneheinrich2034 Danke!

    • @rheinlandpaule4730
      @rheinlandpaule4730 6 месяцев назад +4

      ​@@Darky-vz1mr
      Beweissicherung ist Aufgabe der Polizei, aber nicht einer Lehrerin.🤦🏻

  • @svenmielke8923
    @svenmielke8923 6 месяцев назад +35

    Und dann wundert man sich ,wenn man sich nicht mehr kümmert und so eine Straftat nicht mehr anzeigt

    • @smib3811
      @smib3811 6 месяцев назад +4

      Warum das denn? Man muss sich das Video nicht erst zuschicken lassen, um dann damit zur Polizei hingehen. Man kann die auch einfach direkt anrufen - geht sogar schneller!

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +6

      Das wäre eine extreme Reaktion. Wenn man mitbekommt, dass der Ex-Freund einer Schülerin ein sensibles Video kursieren lässt, informiert man die Eltern. Das ignoriert man nicht einfach. Solange man sich keine Nacktvideos von Minderjährigen aufs Handy schicken lässt, braucht man keine Angst haben, so eine Straftat zur Anzeige zu bringen. Alles andere wäre ein falscher Vorwand.

    • @psygonzo7974
      @psygonzo7974 6 месяцев назад

      Laber kein Müll :D Und begehe keine Straftaten

    • @erikapetsch6758
      @erikapetsch6758 6 месяцев назад +7

      ​@@hubble5755Stell Dir vor, die Eltern und der beschuldigte Schüler bezichtigen dich der Verleumdung und Falschbeschuldigung. Was tust du ?

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад

      @@erikapetsch6758Den Kopf schütteln. Ich habe schließlich weder jemanden verleumdet, noch eine Falschäußerung getätigt.

  • @irina8436
    @irina8436 6 месяцев назад +12

    Ich sehe da auch das Land als Arbeitgeber in seiner Pflicht. Es sollte zu Themen wie solchen verpflichtende Fortbildungen für Lehrer geben und es muss aufhören, dass man sich zu allen Themen in der eigenen Freizeit fortbilden muss. Das ist nicht zu schaffen. Alleine schon, wenn diese Lehrerin sich mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt hätte, wäre ihr das nicht passiert. Ich sehe in meiner Arbeit täglich unwissentliche Datenschutzverletzungen und bis heute gab es noch keine verpflichtende Fortbildung für Lehrer dazu. In meinen Augen fahrlässig.

  • @paccystyle
    @paccystyle 6 месяцев назад +5

    Auf jeden Fall führt so etwas dazu, dass man lieber wegsieht, statt zu helfen.

    • @TH-ms9lp
      @TH-ms9lp 25 дней назад

      Wer sowas schreibt, nimmt es als Rechtfertigung für sein ohnehin schon vorhandenes Handeln.
      Etwas logischer Menschenverstand und die Sache ist geritzt. Wozu sich das Video gleich holen ? Warum nicht einfach die Polizei informieren. Selbstjustiz ist aus bestimmten Grund nicht gewollt.

  • @MrGTAmodsgerman
    @MrGTAmodsgerman 6 месяцев назад +8

    Also die meisten Lehrer die ich kennen lernen durfte, denen war alles egal was so passiert. Ausgerechnet die, die wirklich ihren Job lieben, werden immer bestraft. So war es auch mit den guten Lehrern aus meiner Schulzeit die immer alle schwere Krankheiten wie Krebs bekommen hatten, oder unfassbar unfair von Schülern behandelt worden sind.

  • @blumedeslebens
    @blumedeslebens 6 месяцев назад +9

    Mich beschäftig viel mehr was so etwas mit der Lehrerinn macht und welche Konsequenzen sie für ihr zukünftiges Verhalten zieht und ferner was wir alle daraus lernen müssen. Keine schönen Gedanken.

    • @Martanderwaise
      @Martanderwaise 6 месяцев назад +4

      Die Lehrerin wird sich raushalten das nächste mal und es einfach ignorieren. Wie ungefecht ist das deutsche kinderporno gesetz eigentlich? Wie soll sie ohne das video zu haben denn beweisen das es exestiert?

    • @user-km3vz5oc8v
      @user-km3vz5oc8v 5 месяцев назад

      @@Martanderwaise Nach jetzt geltendem Recht dürfte es kein "Nächstes Mal" als Lehrerin geben, Mindeststrafe 1 Jahr = Beamtensatus ade. Und auf Unterstützung der Vorgesetzten würde ich mich auch nicht verlassen, weil solche Themen immer kontrovers diskutiert werden. Welche Schule möchte dieses Thema im Hause haben? Heiße Kartoffeln läßt man schnell fallen!

    • @user-km3vz5oc8v
      @user-km3vz5oc8v 5 месяцев назад +1

      @blumedeslebens Es ist ihr eine gewisse Robustheit zu wünschen, weil sowas für sehr sensible Menschen kaum verkraftbar ist. Konsequenzen? Wie Du schon sagst - das sind keine schönen Gedanken.

  • @StAngerNo1
    @StAngerNo1 6 месяцев назад +11

    Was für ein Signal soll das bitte an alle Lehrer senden? Wenn die Frau verurteilt werden sollte und womöglich sogar noch ihren Job und Beamtenstatus verliert, was würde das allen anderen Lehrern zeigen? Dass man lieber so tun sollte, als würde man davon nichts mitbekommen, als in solchen Fällen einzugreifen?
    Ich bin mir auch nicht so sicher, ob das Gericht in Montabaur nicht doch zu dem Schluss kommt, dass das die Beweissicherung im Rahmen der dienstlichen Pflichten geboten war. In dem Artikel steht ja nur, dass das Landgericht (ohne Anhörung) davon ausgeht, dass es nicht notwendig war, das ist noch keine rechtskräftige Feststellung.
    Falls es zur Verurteilung kommen sollte, hoffe ich, dass die Strafe zumindest aufgrund des Verbotsirrtums auf unter 1 Jahr verringert und dann auf Bewärung ausgesetzt wird, dann würde sie ihren Beamtenstatus nicht verlieren und könnte vermutlich weiterarbeiten, soweit ich das verstanden habe.

    • @stefanthoma2934
      @stefanthoma2934 6 месяцев назад +9

      Ich kann ganz genau sagen, was das für Auswirkungen bei uns im Kollegium gehabt hat. Wir sind eine Schule in Rheinland-Pfalz, nicht weit weg von den Geschehnissen.
      Als die ersten Berichte ihre Runden drehten, war helle Aufregung im Kollegium, dass man sich bloß nichts in irgendeiner Weise aufs Handy spielen lassen sollte, und in der nächsten Dienstbesprechung war das auch sofort Thema. Wenn man dann aber in Kollegium reingehört hat, gab es so den Zwiespalt zwischen Verwunderung, warum die Kollegin dort so naiv und unprofessionell gehandelt hat und auf der anderen Seite die Überlegung, dass das so manchem bei uns im Kollegium im Eifer des Gefechts wahrscheinlich auch passiert wäre. Letztlich endete die ganze Debatte im Kontext von anderen Anekdoten zu rechtlichen Fallstricken damit, dass man am besten gar nichts macht, überall wegguckt und sich besser um nichts kümmert. Und beim Rausgehen sagt dann doch jeder, dass er nicht weggucken will und sich letztlich alleingelassen fühlt - mal wieder.
      Das ist leider in ganz, ganz vielen Punkten so: Die Politik, Medien, irgendwelche selbsternannten „Experten“ und so mancher Besserwisser haben hunderttausend lebensferne Ratschläge und machen sich dann einen schlanken Fuß, wenn es um konkrete Verbesserungen geht. Denn letztlich zieht sich die Öffentlichkeit zusammen mit der Schulaufsicht hinter den Schutzmantel der juristischen Leitplanken zurück und überlässt die Lehrerkollegien dann wieder dem Wildwuchs dazwischen - soll halt irgendwie funktionieren und nicht stören… und natürlich am besten auch nichts kosten - wie immer eben, wenn es um Bildung oder Kinder geht. Und dann wundert man sich groß, warum wir überall Lehrermangel haben, die Stunden ausfallen und kaum noch Nachwuchs im Beruf nachkommt.
      Wenn ich mir das Gefluche und Geschimpfe der Kollegen über Ministerien, schlechte Eltern, verfallendes Niveau und andere Dinge anhöre, könnte man meinen, dass die Leute ihren Beruf hassen. Aber zwischen all der Aufregung hört man am Ende immer, dass man sich darüber aufregt, dass letztlich immer die Kinder unter all den Fehlentscheidungen leiden. Man hört raus, dass die Kollegen gern im Unterricht sind und gern mit den Kindern arbeiten - nur das Drumherum hängt mittlerweile wirklich auch dem Letzten zum Hals raus. Und dieses ganze Verfahren in dem Fallbeispiel ist nur wieder ein weiterer Stein in einer Mauer, die immer schwerer wird und langsam droht, die Leute zu erschlagen, die sie seit Jahrzehnten die Bildungsgrundlage im Land legen.

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад +6

      @@stefanthoma2934 Ich bin selbst Lehrer, ich wollte mich nur nicht outen. Ich denke jedem ist klar, dass die Situation wie sie abgelaufen ist, suboptimal von der Lehrerin gelöst wurde, aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich nicht genauso gehandelt hätte.
      Ich bin in Bayern, da ist das etwas weiter weg, war bei uns schon ein Thema im Kollegium, aber es gab darüber keine Dienstbesprechung. Leider ist das bei vielen Bereichen so, dass viele Lehrer lieber wegschauen, weil potentielle Gefahren zu groß sind. "Lieber keine Disziplinarmaßnahmen anstrengen, man könnte ja verklagt werden", "Ich fahre prinzipiell nicht auf Klassenfahrten mit, wenn einem Schüler was passiert, hänge ich am Galgen" sind so Sätze, die man leider viel zu oft hört.

    • @stefanthoma2934
      @stefanthoma2934 6 месяцев назад +5

      @@StAngerNo1 Gerade das Thema Klassenfahrten war bei uns in dem Kontext auch wieder relevant. Es ist noch nicht lange her, da gab es (mal wieder) ein Urteil, dass zwei Kollegen mitverantwortlich seien, weil eine Schülerin ein Medikament nicht genommen hat und dann verstarb - die Kollegen hätten sich laut Gericht informieren und handeln müssen. Es gab große Aufregung im Kollegium, weil wir von der Schulaufsicht explizit verboten bekommen haben, irgendwelche Medikamente zu geben oder gar ein Pflaster aufzukleben - der Schüler könnte ja unbekannterweise ein Klebestreifenallergie haben. Auf der einen Seite steht dann aber eine Justiz, die ganz selbstverständlich erwartet, dass man vieles tut. Es ist ja nicht das Problem, etwas zu tun, sondern sich darauf verlassen zu können, dass dann im Nachhinein auch alle Behörden hinter uns stehen.
      Im Arbeitsalltag ist das aber alles schnell wieder vergessen, weil man eben mit Menschen arbeitet, die einem nicht egal sind und die man nicht als juristisches Ding ansieht, dem gegenüber man sich aktengerecht zu verhalten hat.
      Es ist noch keinen Monat her, da gab es innerhalb einer Woche zwei verletzte Schüler durch gebrochene Glasfaschen auf dem Schulhof, die dann blutüberströmt mit Glasscherben in der Hand vor mir standen - mit entsprechenden Schmerzen. Was soll ich dann der lieben Aktenlage nach machen? Weggucken, bedauernd daneben sitzen und nichts tun oder doch lieber den Krankenwagen rufen? Aber natürlich nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern! Gab nämlich schon Ärger mit der Schulaufsicht, wenn wir als Schule ohne Rücksprache mit den Eltern den RTW gerufen haben…
      Oder ist das alles am Ende unterlassene Hilfeleistung, weil ich nicht meiner Ausbildung nach geholfen habe?
      Dummerweise bin ich nicht nur Bio-Lehrer, sondern bilde auch seit 10 Jahren Schulsanitäter aus und unterrichte an einer FOS (spezielle berufliche Oberstufenform in RLP) Medizin inklusive Erster Hilfe und Rettungswesen. Soll ich an das der Stelle vergessen, wenn da ein blutender Sechstklässler vor mir steht, oder unterstellt mir ein Gericht dann, dass ich das doch besser wissen müsste? Am besten soll ich vorher noch einen Anwalt anrufen und erstmal abklären, was ich denn nun machen soll, während mein blutender und brüllender Schüler vor mir steht…
      Aber um auf die Klassenfahrten zurück zu kommen: Bei meiner letzten Klassenfahrt waren wir mit zwei Klassen/Kursen in Berlin, aus Personalmangel nur ich allein mit einer Kollegin. Auf der Fahrt wurde sie krank (Magen-Darm-Infekt) und ich flog eine Treppe runter und verdrehte mir das Knie, sodass ich den Rest der Reise unter Schmerzen hinkte. Das waren ab da noch tolle drei weitere Tage mit vielen Unternehmungen - zum Glück haben die Schüler das gut überstanden und kamen heil zuhause an. Die Schulleitung und die (allermeisten) Eltern wussten das zu schätzen. Unser Arbeitgeber hingegen hat sich beschwert, dass die Abrechnung für die Fahrtkosten so spät kam. Da fühlt man sich richtig toll aufgehoben im Landesdienst… Was wäre eigentlich passiert, wenn einer der Schüler die Treppe runtergeflogen wäre? Wären wir dann noch schuld gewesen, weil wir mit denen das falsche Gästehaus mit schlechten Treppen gebucht haben? Ich bin mir sicher, dass irgendwelche Juristen der Meinung sind, dass man das ja vorher hätte abklären können.

    • @irgendjemand9458
      @irgendjemand9458 6 месяцев назад +1

      Wer hat denn so viel Geld, daß er wegen jedem Furz gleich einen Anwalt bezahlen kann?

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад +1

      @@stefanthoma2934 Bei uns wird das zum Glück nicht so streng gesehen, aber uns wird auch gesagt, dass wir nicht notwendige Behandlungen lieber die Schüler selbst machen lassen oder sie zu einem Arzt schicken sollen. Prinzipiell denke ich gilt aber, dass man Hilfe leisten muss, wenn man kann und wenn man dadruch schlimmeres Verhindern kann.
      Ich fahre dieses Schuljahr auch mit einer Klasse nach Berlin, da wurde uns (also denen die ebenfalls nach Berlin fahren) insbesonderen in Anbetracht der Situation mit der verstorbenen Schülerin, die du angesprochen hast, gesagt, dass wir ganz dringend abfragen müssen, ob es chronische Krankheiten oder Allergien gibt und dass die Eltern uns bestätigen müssen, dass und wie wir in einer Situation handeln müssen. Ich finde es zwar auch fraglich für soetwas den Lehrern eine Teilschuld zukommen zu lassen, aber man muss schon auch sagen, dass sich die Lehrer hätten informieren müssen (eigentlich hätten auch die Eltern von sich aus Bescheid geben müssen).
      Ich selbst hatte mal eine Schülerin, die Epileptikerin war, die hatte zwar zu dem Zeitpunkt seit 2 Jahren keinen epileptischen Anfall mehr, die waren da aber anscheinend so stark, dass sie lebenbedrohlich waren, deswegen hatte die Schülerin immer einen Epipen in der Tasche und wir Lehrer hätten den im Fall eines Anfalls einsetzen müssen, aber das wurde uns von den Eltern aber auch schriftlich bestätigt.

  • @cinnobar7467
    @cinnobar7467 6 месяцев назад +31

    Für Lehrer ist das immer schwierig. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Aufklärung/Schulung für Lehrer immer erst stattfindet, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Was ich auch schon bei einem Kollegen erlebt habe, ist, dass dem Kollegen nach Anzeige eines Schülers (jeder wusste, dass an den Vorwürfen etwas dran ist u. dass der Schüler entsprechende Bilder auf dem Handy hatte), das Handy war unauffindbar, durch Eltern eine Anzeige wegen übler Nachrede/Verleumdung angedroht wurde - unfassbar.
    Es wird auch unter Garantie ein Wegschauen gefördert, im Zweifelsfall gilt der Selbstschutz!

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад +11

      Meine Mutter war Lehrerin (jetzt im Ruhestand) und ich bin selbst Lehrer. Meine Mutter sagte immer: "Als Lehrer ist man immer mit einem Bein im Gefängnis." und den ersten Rat, den sie mir gegeben hat, als ich anfing, war auch "Lieber nichts tun oder sagen, das einem am Ende falsch ausgelegt werden kann. Am besten dumm spielen und so tun als hätte man nichts bemerkt." Ich teile diese Ansicht nicht und bisher hatte ich noch keine Fälle, in denen ich mich in Gefahr gebracht habe (oder ich hab es nicht bemerkt, weil die mir nicht falsch ausgelegt wurden), aber ich muss gestehen, ich weiß nicht, ob ich an der Stelle der Lehrerin nicht ähnlich gehandelt hätte. Wenn ich sowas sehe, dann bin ich mir nicht mehr so sicher, ob meine Mutter mit ihrer Meinung unrecht hatte.

    • @Proto.Hipster
      @Proto.Hipster 6 месяцев назад +3

      Und jetzt lies mal die Kommentare, wo andere Lehrer sagen ich habe in einen fall die Polizei gerufen und war dann fein raus ..und dann wie du es schilderst, gibt es keinen beweise und auf einmal bist du dran, weil du helfen wolltest.
      Da brauch man sich nicht zu wundern, das Lehrer wegschauen, schon aus eigenen Schutz.

  • @bigmichael6156
    @bigmichael6156 6 месяцев назад +3

    Dann müssen (sollten) die Polizisten, die sowas beschlagnahmen, auch wegen Besitz ins Gefängnis.

  • @AirKhanFPV
    @AirKhanFPV 6 месяцев назад +11

    Seien wir mal ehrlich sehr warscheinlich kam die Anzeige von einem der Eltern, in diesem Fall frage ich mich was mit den Eltern der heutigen Kinder nicht stimmt damit Sie so etwas ausnutzen um die Lehrerin zu denunzieren. Unsere Gesellschaft ist in den letztens zwei Jahrzehnten äußerst toxisch geworden, ich bin 31 Jahre alt und hätte damals, als ich noch in der Schule war ein Lehrer oder eine Lehrerin so etwas getan wären die Kinder und auch die Eltern froh darüber gewesen. ES IST EINFACH NUR NOCH EKLIG!

    • @kontor170
      @kontor170 6 месяцев назад +1

      generation internetkinder eben...

    • @jamanletsgo
      @jamanletsgo 5 месяцев назад +4

      Ich meine verstanden zu haben, dass die Anzeige von der Staatsanwaltschaft gekommen ist.

    • @queeri_o
      @queeri_o 5 месяцев назад +2

      Nein, das ist ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt. Das bedeutet Polizei/Staatsanwaltschaft müssen es verfolgen sobald sie davon wissen.

    • @user-km3vz5oc8v
      @user-km3vz5oc8v 5 месяцев назад

      @@jamanletsgo Dem ist so, aber was soll der Staatsanwalt machen, wenn er davon erfährt - laut Gesetz muß er so handeln!

  • @BufferTheHutt
    @BufferTheHutt 6 месяцев назад +17

    Da haben wieder Leute Gesetze verabschiedet, die keine Ahnung von Computer Technik haben. Wer sich ein bisschen mit digitaler Forensik auskennt, weiß, dass eine Datei nie wirklich vom Datenträger gelöscht wird. Sondern nur der "Wegweiser" zur Datei, damit diese wieder überschrieben werden kann. Ich würde behaupten, die meisten haben den automatischen Download bei ihrem Nachrichtendienst aktiviert. Somit haben diejenigen gar keine Chance, wenn sie etwas geschickt bekommen, sich dagegen zu wehren.
    Selbst wenn der automatische Download deaktiviert ist, wird die Datei im Cache Ordner zu finden sein.

    • @pi_xi
      @pi_xi 6 месяцев назад

      Wenn die Datei nur im Cache liegt, aber nicht vorsätzlich empfangen wurde, liegt keine vorsätzliche Inbesitznahme vor. Durch das Löschen wird zwar technisch nur der Link im Dateisystem entfernt, aber es liegt eine Absicht vor, den Besitz an Daten aufzugeben.

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад +3

      @ Und 2 Wochen später überlegt man es sich anders und stellt die Datei wieder her. Also eine Absicht, den Besitz der Daten aufzugeben, den sehe ich nur, wenn der Speicher mehrfach überschrieben wird.
      Und auch wenn das Handy verkauft wird. Es gibt Menschen die Interessieren sich brennend für das, was darauf ist. Die stellen einfach alle Daten her, die zu finden sind. Und schon hat man ein wunderbares Gesamtbild des Vorbesitzers.
      Wo ist er zur Schule gegangen, welche Seiten hat er besucht und oh, ist das ein Leberfleck auf dem Genital? Damit sollte er mal zum Hautarzt gehen, das sieht schon besorgniserregend aus, mit weniger Fokus auf Besorgnis.

    • @xCwieCHRISx
      @xCwieCHRISx 5 месяцев назад

      ​@@dieterhermannngrundsätzlich geb ich dir recht. Aber ein Gesetz ist immer ein zweischneidiges Schwert. Macht man es zu lasch, kann sich der Beschuldigte leicht heraus reden. Ist es zu strikt werden zuviele Unschuldige bestraft.

  • @CNC-Lasercraft
    @CNC-Lasercraft 6 месяцев назад +4

    Aber jetzt hat der Polizist und der Richter dieses Video auch…. SOFORT Verurteilen! 🙈

  • @two-face7913
    @two-face7913 6 месяцев назад +235

    So lächerlich. Und echte Fälle werden wegignoriert

    • @stefanieehrenbaum3813
      @stefanieehrenbaum3813 6 месяцев назад +18

      Jaja, aber wenn ein LKW Fahrer vor unserer KiTa handgreiflich gegenüber Kleinkindern wird:
      Verfahren eingestellt.

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 6 месяцев назад +5

      Ja, die Gesetzeslage ist diesbezüglich lächerlich, aber derzeit Gesetz und auch schon seit ca. über 10 Jahren bekannt. Sie hätte also wissen müssen, dass der bloße Besitz sie bereits in den Bau bringt und sie daher so nicht vorgehen kann.

    • @derdiktator2
      @derdiktator2 6 месяцев назад

      ​@@OpenGL4ever gesetzeslage wirde aber jetzt wegen genau solchen Fällen geändert! Und bild schreibt überall, dass die ampel pedophile nichtmehr bestrafen will 😇

    • @arneheinrich2034
      @arneheinrich2034 6 месяцев назад +22

      Wie ist es seit 10 Jahren bekannt, wenn das Gesetz von 2021 ist?

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 6 месяцев назад +5

      @@arneheinrich2034 Der bloße Besitz von solchem Material war auch schon vorher strafbar, nicht nur erst seit 2021.

  • @michaelsander523
    @michaelsander523 6 месяцев назад +35

    Ich finde das Verhalten der Lehrerin zwar nicht in Ordnung, aber 1 Jahr Knast und die vollständige Zerstörung ihrer Existenz ist vollkommen unverhältnismäßig. Man kann ihr aber tatsächlich vorwerfen, dass durch den Besitz des Videos eine weitere Verbreitung stattfand, die nicht notwendig gewesen wäre. Es hätte völlig gereicht, wenn sie sich das Video entweder auf dem Handy des Schülers angesehen hätte oder wenn sie es sofort wieder gelöscht hätte. Ich glaube nicht, dass das arme Mädchen damit einverstanden gewesen wäre, dass ihr Sexvideo auf dem Handy einer Lehrerin gespeichert ist.

    • @alicemayee512
      @alicemayee512 6 месяцев назад

      Jub glaube ich auch nicht

    • @Skyokia
      @Skyokia 6 месяцев назад +4

      Hättest du die selbe Meinung, wäre der Lehrer männlich wäre?

    • @Keksemann666
      @Keksemann666 6 месяцев назад +6

      ​@@Skyokiaich schon.

    • @jensen7875
      @jensen7875 6 месяцев назад +6

      "oder wenn sie es sofort wieder gelöscht hätte." Dann hätt es sie es trotzdem im Besitz gehabt...

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +6

      Hätte mich als Lehrer ein Schüler gefragt, ob ich das Material sehen will, hätte ich reflexartig mit "auf keinem Fall!" reagiert. Daher für mich völlig unverständlich, warum eine Lehrerin dies tut. Ich kann mir das nur durch eine Stresssituation erklären.
      Für so einen Fehler sollte ihr aber kein einziger Tag Freiheit entzogen werden.

  • @F-Andre
    @F-Andre 6 месяцев назад +6

    Merke also: Wer solche Vermutungen hört, weghören. Die Strafe, die man selbst bekommt, ist wesentlich höher, als die Strafe, die der Täter selbst bekommt

    • @ravanpee1325
      @ravanpee1325 23 дня назад

      An die Polizei und Schulleitung melden, anstatt sich selbst als Geaetztesh aufzuschwingen

    • @F-Andre
      @F-Andre 23 дня назад

      @@ravanpee1325 hahahah

    • @ravanpee1325
      @ravanpee1325 23 дня назад

      @@F-Andre Warum verbreitet die Lehrerin auch Kinderpornos? So blöd muss man ja erstmal sein

  • @Lothrean
    @Lothrean 6 месяцев назад +9

    Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum sie das Video jetzt persönlich haben wollte.
    Wenn ich höre, dass meine Schüler 1kg Koks in der Garage lagern, dann will doch auch nicht erstmal testen bevor ich die Polizei informiere…

    • @stefanthoma2934
      @stefanthoma2934 6 месяцев назад +10

      Auch wenn ich als Kollege und Mitglied der erweiterten Schulleitung prinzipiell davon abraten würde, irgendwas aus der Schule aufs eigene Handy überspielen zu lassen, so sollte man eventuell die Situation mal aus der Lehrerperspektive sehen, um zu verstehen, warum die Kollegin so gehandelt hat - auch wenn ich die Reaktion so, wie sie war, unprofessionell finde.
      Im Schulalltag heute (und das ist wirklich etwas anderes als noch vor 10 oder gar 20 Jahren - also bitte nicht mit der eigenen Schulzeit verwechseln) ist es leider normal, dass man gut zehnmal in einer einzigen Stunde und genauso in Pausen von irgendeinem Schüler darauf aufmerksam gemacht wird, dass irgendjemand anderes irgendwas tut oder getan hat, was in dessen Auge bestraft gehört. Es hat sich leider eine Kultur des Petzens und Denunzierens etabliert und Kinder empfinden eine gewaltige Genugtuung darin, dass andere für irgendwas bestraft werden. (Vielleicht auch, weil heute vieles in der Kindererziehung überreguliert ist und man den Kindern kaum noch Freiraum lässt, Konflikte unter sich auszutragen…) Und während manche Sachen davon absoluter Blödsinn und Kleinkram sind, den man überhaupt nicht wissen will, kommen auch immer wieder schwere Anschuldigungen vor, die sich aber zu gut 80% als Falschbehauptung oder Überspitzung herausstellen. Denn auch davor schrecken einige nicht zurück - vollkommen egal, was das für den Beschuldigten bedeuten könnte. Am Ende ist es für die Petzenden oft damit getan, ein einfaches „Entschuldigung!“ rauszuhauen und einfach weiter zu machen, als wenn nichts gewesen wäre. Meist bleibt es auch schlicht bei dem Stand, dass Aussage gegen Aussage steht, weil die „Täter“ wissen, dass man ihnen nichts nachweisen kann, wenn sie einfach das Gegenteil behaupten - am liebsten noch eine ganze Freundesriege zusammen, die sich gegenseitig decken.
      Als Lehrer ist man jeden Tag aufs Neue in der Zwickmühle, auf der einen Seite unglaubwürdige Beschwerden abzulehnen und gleichzeitig ernsthafte Anliegen eben auch ernst zu nehmen. Dabei muss man immer im Nebel stochern und hoffen, dass man sich nicht falsch entscheidet. Ich hätte einen anderen Weg als die Kollegin in dem Fall gewählt, aber ich kann schon verstehen, dass sie sichergehen wollte, dass sie da keinem Gespenst nachrennt oder am Ende nur eine unbeweisbare Aussage im Raum steht.
      Und dass solche Fälle realistisch sind, muss ich leider aus der eigenen Erfahrung bestätigen - das ist kein Einzelfall. Die Kollegien hat sich letztlich blöd verhalten, aber nicht grundsätzlich falsch gehandelt. Wenn wir immer bei allem sofort die Polizei rufen würden, weil ein Anfangsverdacht für irgendwas im Raum steht, könnten die bei uns im Schulgebäude eine eigene Polizeiwache aufmachen.
      Die Schule ist wirklich nicht mehr das, was sie mal früher war…

    • @user-km3vz5oc8v
      @user-km3vz5oc8v 5 месяцев назад

      @Lothrean Testen nicht, aber ggf. sehen!

  • @NerdJake
    @NerdJake 6 месяцев назад +6

    Perfektes Beispiel, wenn man ideologisch verblendet Gesetze macht.

  • @nightrider4477
    @nightrider4477 6 месяцев назад +56

    Sie wird auf jeden Fall nie wieder versuchen zu helfen und lieber wegschauen, dank des super Systems.

    • @syrocoo1
      @syrocoo1 6 месяцев назад +2

      Oder einfach schlauer handeln

    • @alexlehrersh9951
      @alexlehrersh9951 6 месяцев назад +1

      Naja als Lehrkraft kann ich sagen die wird dann keine Gelegenheit mehr dann wegzuschauen. Ich habe ja schon Porbleme wegen versehtliche Schwarzfahren bekommen

    • @syrocoo1
      @syrocoo1 6 месяцев назад +4

      @@alexlehrersh9951 Deutsch unterrichtest du schonmal nicht!
      Was genau willst du uns Mitteilen? Versteht man echt nicht.

    • @alexlehrersh9951
      @alexlehrersh9951 6 месяцев назад

      Dann lerne lesen@@syrocoo1

    • @isocity-info
      @isocity-info 6 месяцев назад +1

      ​@@alexlehrersh9951 echt 'mal...
      Wie kann man als Lehrer so eine Rechtschreibung und Grammatik haben...

  • @markusbombadil6665
    @markusbombadil6665 6 месяцев назад +17

    Was wäre denn bei einem physischen Medium? Hätte die Lehrerin nun gesagt "Rückt das Photo raus!" um es aus dem Verkehr zu ziehen und der Polizei vorzulegen, wäre das anders?

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад

      Nö Knast it is. Das aktuelle Gesetzt ist von Geistig unterbemittelten gemacht wurden und schützt nur Täter.

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад +1

      Das ist eine sehr interessante Frage!

    • @dabbasw31
      @dabbasw31 6 месяцев назад +9

      Auch das wäre Besitz gewesen.

    • @pi_xi
      @pi_xi 6 месяцев назад +8

      Das wäre genau wie bei der Beschlagnahmung von Drogen. Das darf der Lehrer auch nicht, ohne sich damit selbst strafbar zu machen. Für solche Amtshandlungen ist die Polizei zuständig.

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад

      @@pi_xi Das Problem bei der Sache ist nur, die Lehrkraft kann schön die Polizei anrufen, aber bis die da sind, ist kein Beweis mehr auffindbar. Und ganz ehrlich, bei Drogen würde ich in den sauren Apfel beißen und die Strafe, wenn nötig in Kauf nehmen, alleine schon um ein Zeichen zu setzen, dass da dringend was geändert werden muss. Nachdem ich jetzt weiß wie hart die Strafen bei p*rnographischem Material ist, würde da aber lieber die Finger davon lassen.

  • @dawvideokanal7369
    @dawvideokanal7369 6 месяцев назад +3

    Das schlimmere finde ich diesen unfassbaren Vertrauensbruch des Freundes um sie schlecht dastehen zu lassen. Wie kommt man drauf solche Videos der ganzen Klasse zu zeigen, wie verdorben muss man sein?? Aber auch schlimm finde ich, dass man so ein Video der Mutter weiterleitet, gehts noch? Das ist unfassbar peinlich und is niemals für die Augen der Mutter bestimmt! Was ist nur an dieser Schule los?

  • @justyours8766
    @justyours8766 6 месяцев назад +11

    Ich bin selbst Lehrer
    Mir ist noch nicht ganz klar, wie ist das zu werten wenn mir ein Schüler so etwas ungewollt zuschickt?
    Sprich kann man jetzt jeden Lehrer canceln, wenn man ihm sowas schickt?

    • @OpenGL4ever
      @OpenGL4ever 6 месяцев назад +1

      Der Besitz ist strafbar, man wäre daher mindestens in der Pflicht es sofort nach Kenntnis zu löschen, eben weil der Besitz strafbar ist.

    • @justyours8766
      @justyours8766 6 месяцев назад

      @@OpenGL4ever Für mich stellen sich da jetzt 2 Probleme:
      1. Wenn mir das jemand in böswillger Absicht schickt ist das Video möglicherweise erst nach der Sichtung einzuordnen.
      2. Wenn darauf keine mir bekannte Person zu sehen ist kann man nicht immer zwischen unter/über 18 Jahren entscheiden... Wenn ich das Video dann melde begehe ich ja selbst rechtlichen Selbstmord...
      Oder kann man hier ggf. von keinen subjektiven "Tatsanhaltpunken" sprechen?
      P.s. ich bin auch ein großer OpenGL Fan😉

    • @smib3811
      @smib3811 6 месяцев назад +3

      Sofort löschen und den entsprechenden Schüler anzeigen! Das ist absolut kein Spaß!

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +2

      Wie im Video erwähnt, muss der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt sein.
      Der wäre vermutlich erfüllt, wenn du das Video nach Kenntnis nicht sofort löschst.
      Dir kann keiner gegen deinen Willen so einfach eine Straftat anhängen.

    • @StAngerNo1
      @StAngerNo1 6 месяцев назад

      @@smib3811 Ich denke sofort löschen und gut sein lassen ist der beste Weg. Im besten Fall, war das wirklich nur ein blödes Versehen und man spart sich und dem Schüler/der Schülerin die Ärgernis das an die Öffentlichkeit zu tragen, im schlimmsten Fall könnte eine Anzeige dazu führen, dass man von den Eltern wegen Verleumdung angezeigt wird, weil man durch das Löschen ja keine Beweise hat, dass die Behauptung stimmt.

  • @emilwandel
    @emilwandel 6 месяцев назад +10

    Wieso soll man denn Material löschen?
    Besitzgesetze sind generell ein Problem, kann einem jemand leicht unter jubeln. upps ein USB Stick in deiner Wohnung gefunden, ...

  • @ichselbst4798
    @ichselbst4798 6 месяцев назад +3

    Na, zum Glück haben wir genug Leerkräfte, so dass man besonders engagierte Lehrer ruhig aus dem Beruf drängen kann...

  • @oliverl.
    @oliverl. 6 месяцев назад +6

    Demnach ist auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei im Besitz dieses Videos. Der Besitz ist aber strafbar. Also muss man den Staatsanwalt auch verklagen.....

    • @TheHeli777
      @TheHeli777 4 месяца назад

      Wenn du das Video geschaut hast weißt du, dass dem nicht so ist.

  • @ingobothe2000
    @ingobothe2000 6 месяцев назад +56

    Eine kleine Analogie zum Thema Strafverschärfungen:
    Ich habe 10 Fischkutter mit Netzen mit denen man Schadfische mit 10cm Durchmesser fangen kann. Das Ziel ist es auch eben primär diesen großen Schadfische (Invasive Art) zu fangen und den Fangunwürdigen Beifang zu vermeiden. Nun geht man hin und reduziert die Maschengröße auf 5cm und hofft so unter Beibehaltung der Kutteranzahl mehr von den 10cm Fischen zu fangen. Fr5age: Ist dies zielführend? Wohl eher nicht, da eher der Beifang erhöht wird. Was helfen würde wäre die Beschaffung von 10 weiteren teuren Kuttern mit Netzen deren Maschengröße 10cm Fische ausgelegt ist.
    Wo ist der Zusammenhang zu unserer werten Politprominenz:
    Es sind wieder mehr Missbrauchsskandale zu Tage gefördert worden (was gut ist). Was macht man also als schlaue Politprominenz: Man verschärft die Gesetzte in der Hoffnung über höhere Strafmaße eine höhere Abschreckung und somit Verringerung der Begehung an Straftaten zu erreichen während man den Kontrolldruck gleich lässt. Ergebnis: Anzahl der begangenen Straftaten bleibt nahezu gleich. Anzahl an Fällen wie dem Hier vorgestellten steigt massiv an. Ist dies Zielführend? Ich denke eher nicht.
    Was wäre Zielführender gewesen als das Strafmaß zu erhöhen: Höchstwahrscheinlich mehr Geld in mehr und vor allem besser ausgebildetes / ausgestattetes IT/Cybercrime Strafverfolgungspersonal zu investieren, um den Kontrolldruck im Darkweb sowie den zahlreichen Telegram Gruppen massiv zu erhöhen. Das Strafmaß war möglicherweise auch vor der Erhöhung bereits hoch genug, wenn man denn genug Schadfische fischen würde und dann das mögliche Strafmaß auch entsprechend ausschöpfen würde.
    Nur so ein paar Gedanken eines Laien.

    • @piano_and_bouldering
      @piano_and_bouldering 6 месяцев назад

      Gibt es denn Zahlen dazu? Dass die Straftaten gleich bleiben aber falsche Anklagen "massiv" steigen?

    • @ingobothe2000
      @ingobothe2000 6 месяцев назад +7

      @@piano_and_boulderingFür verlässliche statistische Auswertungen dürfte die Zeitspanne noch zu kurz sein (typisch 5 Jahre+ notwendig), trotzdem will der Gesetzgeber bereits gegensteuern, was zeigt, dass man ganz offensichtlich über das Ziel hinaus geschossen ist. Es dürfte in der Vergangenheit genug andere entsprechend ausgewertet Strafmaß- und Bußgelderhöhungen geben die, die These: Kein signifikanter Rückgang ohne Kontrolldruck Erhöhung untermauern. Ein gewisses Maß an Rückgang kann/wird es auch kurzfristig immer geben. Aber wenn nicht medial berichtet nachhaltig permanent deutlich mehr Fälle zu Tage gefördert und auch abgeurteilt werden, tritt ein Gewöhnungseffekt ein und die Anzahl steigt wieder an. Auch in der Jährlichen Kriminalstatistik müsste sich ein signifikanter Rückgang widerspiegeln, wenn Strafmaßerhöhungen ohne Kontrolldruckerhöhung wirklich wirken würden. Das konnte ich persönlich bislang nicht beobachten. Logische kette: Wenn sich die Wahrscheinlichkeit beim Besitzt erwischt zu werden (wenn man sich nicht allzu naiv anstellt) auf dem Niveau eines Lottogewinns befindet, ist es quasi egal ob man mit 5, 10 oder 15 Jahren Knast bedroht ist. Die gefühlte Wahrscheinlichkeit wirklich erwischt zu werden, ist einfach so gering, dass die Strafen bei sehr vielen einfach nicht abschreckend wirkt.
      BTW: Schönes Strohmann Argument von Ihnen: Von falschen Anklagen habe ich ich kein Wort geschrieben. Falsch war die Anklage nicht, da rechtskonform. Nur ist sie auch Zielführend im Bestreben die Menge an in den Verkehr gebrachten und erzeugten Material zu reduzieren, und die wirklich dicken Fische (Produzenten und Großkonsumenten). Ich bezweifle es.

    • @alexlehrersh9951
      @alexlehrersh9951 6 месяцев назад +1

      Kannst dich bei UN; wokies, snowflakes, lefties und antis bedanken

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад

      @@piano_and_boulderingSchau dir aktuelle Polizei Statistiken an. Ein großer Teil des Materials wird von Kindern/Teens für andere Kinder/Teens hergestellt. Mit dem neuem Gesetzt müssen die alle Verurteilt werden. Vorher als es keine Straftat war (also Mindeststrafe von einem Jahr) konnte man das immer noch einstellen jetzt musst du alle Teens (14+) wenn sie selbst von sich Bilder oder Videos machen vor Gericht zerren und Verurteilen.
      Dummes Gesetz von dummen Menschen, geschaffen wegen Blutdurst.

    • @psygonzo7974
      @psygonzo7974 6 месяцев назад +1

      Einfach mal über was komplett anderes brabbeln

  • @bobster9133
    @bobster9133 6 месяцев назад +7

    Bin selbst Lehrer und genau auf diesen Sachverhalt wurden wir von unserer Schulleitung bei einer Fortbildung zu Schulrecht extrem scharf eingenordet.

    • @ReinersBlauerHoden
      @ReinersBlauerHoden 6 месяцев назад +1

      Wäre es ein Lehrer und keine Lehrerin gewesen wäre die Empörung groß und alle würden die Höchststrafe fordern

  • @drealoxar9705
    @drealoxar9705 6 месяцев назад +2

    Wer Kinderpornographischesmaterial zum Zwecke der böswilligen Verwendung oder Weiterverbreitung sichert sollte gesetzlich belangt werden, nicht derjenige der versucht zum Schutze des Kindes zu handeln. Das Gesetz muss ganz klar überarbeitet werden.

    • @dieterhermannn
      @dieterhermannn 6 месяцев назад

      Es gibt die böswillige Verwendung oder Verbreitung und dann noch die gutwillige...
      Ein Wort, 🤦‍♂

  • @amiganer681130
    @amiganer681130 5 месяцев назад

    Wenn das dann wirklich so genau nimmt, dann muss man auch gegen ALLE Schüler ermitteln.

  • @MakeMyDay366
    @MakeMyDay366 6 месяцев назад +9

    Eigentlich ist unsere Gesetzgebung (mit Ausnahme des Verwaltungsrechts) ja so aufgebaut, dass man durchaus abwägen darf. Also: Welcher Verwaltungsrechtler ist für diesen Käse verantwortlich?

    • @Mungukun
      @Mungukun 6 месяцев назад

      "Welcher Verwaltungsrechtler ist für diesen Käse verantwortlich?"
      Kein Verwaltungsrechtler, sondern die Politiker im Bundestag. Diese haben mit dem Gesetz vom 16.06.2021 BGBl. I S. 1810 (Nr. 33) die Verschärfung zu einem Verbrechen beschlossen. Gesetze machen in Deutschland immer noch unsere Politiker.

    • @akademischungebildet5564
      @akademischungebildet5564 6 месяцев назад

      die Frage is: Ist es wirklich Aufgabe der Lehrerin gewesen, Beweismittel sicherzustellen? Hätte sie nicht auch auf andere Weise, ohne sich das Video zuschicken zu lassen, sich vergewissern können, dass das ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist? Denn wie in den Kommentaren hier schon erwähnt wurde: Das Wort "Beweismittelsicherung" schnell als Vorwand verwendet werden zum eigenen Konsum/Besitz des pornographischen Materials.
      Sprich: "Ich bin unschuldig, ich wollte ja nur Beweismittel sichern". Wie sollst du als Staatsanwaltschaft denn entscheiden, wann die Verbreitung pornographischen Materials aus guten Intentionen geschehen ist und wann nicht? So funktioniert das Gesetz nicht. Es wurde pornographisches Material verbreitet, so oder so. Und wenn wir uns mal die Beweggründe hinter dem Gesetz ansehen (bspw Schutz der Privatsphäre der Opfer von Rage Porn), dann ist es auch nicht wirklich dienlich oder förderlich, wenn mehr Menschen das Material konsumieren/besitzen als UNBEDINGT notwendig, ergo Staatsanwaltschaft und Polizei.
      Wenn ich in so nem Video vorkäme oder gar mein hypothetisches Kind, würde ich auch nicht wollen, dass das bspw die Lehrerin von meinem Kind sieht. Und sie hat auch kein Anrecht darauf, das Video irgendwie zu besitzen. Also steht es ihr auch nicht zu, sich das Video zuschicken zu lassen.
      Der Vergleich hinkt zwar, aber stell dir vor, Lehrkräfte würden sehen, wie Schüler*innen von ihnen Drogen konsumieren und sagen "besorg mir auch was davon, aber nur um sicherzugehen, dass das auch wirklich Cannabis ist". Eine Lehrkraft hat zwar gewisse sagen wir mal enteignende oder Besitztum übernehmende Befugnisse, aber mehr auch nicht. Sprich, wenn ich als Lehrkraft sehe, dass ein Schüler von mir (verbotene) pornographische Inhalte auf seinem Handy anguckt, darf ich ihm das Handy rechtmäßig abnehmen und das Video der Polizei melden. Ich darf mir das Video aber nicht selbst zuschicken lassen. Ich bin ja nicht die Polizei, das ist deren Aufgabe.
      Und wenn eine Schülerin zu mir käme und mir erzählen würde, dass ein Video mit (verbotenem) pornographischem Inhalt im Klassenchat kursiert, würde ich fragen, ob sie mir das beschreiben kann, würde mit anderen Kindern darüber sprechen, mir das Video ggf zeigen lassen oder Screenshots von dem Video schicken lassen. Besonders würde ich sagen, dass sie mit Screenshot das Senden des Videos in die Gruppe sichern soll. Dann würde ich mit der Angelegenheit zur Schulleitung gehen und mich juristisch beraten lassen, auch bezüglich der Vorgehensweise der Kinder, die das Video unwillentlich empfangen haben und nun im Besitz von ggf. verbotenem pornographischem Material sind.
      Aber dass man sich verbotene Dinge nicht zuschicken lassen sollte, sie nicht in den eigenen Besitz nehmen sollte, kann man sich denken und hat seinen Grund. Mag sein, dass die Lehrerin nur das Richtige tun wollte, aber weiß man es? Ne. Behaupten kann das ja jeder. Und da das Gericht nicht einfach nur willkürlich nach Glaubwürdigkeit und Sympathie urteilen kann (wir sind ja nicht mehr im alten Rom, wo es mehr auf die Rhetorik und Überzeugungskraft eines Angeklagten ankam als auf tatsächliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung), muss es natürlich nach der Tatsache urteilen, dass der Straftatbestand nunmal erfüllt wurde und das ist erstmal das einzige was zählt. Is für die Lehrkraft blöd gelaufen, man kann da natürlich auch über eine Strafmilderung nachdenken, wenn sie ihren Fall besonders plausibel darlegen und gut begründen konnte, aber ein erfüllter Straftatbestand kann ja nicht einfach unbestraft bleiben, wenn du mich fragst

    • @Anson_AKB
      @Anson_AKB 6 месяцев назад

      @@akademischungebildet5564_"ihm das Handy rechtmäßig abnehmen und das Video der Polizei melden"_
      Auch wenn das so sein sollte, behält der Schüler das Handy in seinem Eigentum, aber der BESITZ geht an den Lehrer über, verursacht also fast das gleiche Problem wie beim zugeschickten Video, denn der Lehrer hätte es dem Schüler ja weggenommen, weil er den vermutlichen Inhalt des Videos kannte und dem Schüler den Besitz vorläufig entziehen wollte, um es sich freiwillig anzusehen oder zumindest in Besitz zu nehmen. Beim _"mir das Video ggf zeigen lassen oder Screenshots von dem Video schicken lassen"_ sieht es auch nicht viel anders aus. "zeigen" bedeutet, es absichtlich anzusehen, und "Screenshots schicken lassen" wäre genauso riskant wie sich das Video schicken zu lassen.
      Soweit ich gelesen habe (Pause-Taste bei RUclips), hat die Lehrerin sich das Video nicht selber angesehen, sondern es sich (nachdem sie Gerüchte gehört hat) schicken lassen, um es den Eltern zu geben zur Einleitung weiterer Schritte (Prüfen des Videos, Anzeige bei der Polizei). Wieviel Erfolg hätte es gehabt, der Polizei (evtl. nicht ausreichende) Gerüchte zu erzählen, die man nicht belegen kann, und wieviel zusätzlichen Schaden hätte es anstellen können, wenn die Eltern oder das Mädchen wegen des Streisand-Effekts lieber nichts unternehmen wollten, oder wenn sogar die Gerüchte nicht stimmen ? Von einer möglichen Verleumdungsklage des ex-Freundes gegen die Lehrerin mal ganz abgesehen.
      _"verbotene Dinge nicht zuschicken lassen, sie nicht in den eigenen Besitz nehmen"_ ist theoretisch klar, aber "Besitz (des Videos)" wäre es auch, dem Schüler das Handy vorläufig abzunehmen, und "Besitz (von Cannabis)" wäre es auch, den Schülern im anderen Beispiel das Zeug abzunehmen. Jeweils auch, wenn man es dann der Polizei weitergibt.
      _"über eine Strafmilderung nachdenken, wenn sie ihren Fall besonders plausibel darlegen und gut begründen konnte" wäre wohl beim Cannabis möglich, weil es da keine absolute Mindeststrafe von einem Jahr gibt. Aber wie kann man denn eine Mindeststrafe mildern, wenn es einen Strafrahmen mit Untergrenze gibt, was auch genauso beabsichtigt war, weil man nicht weit genug über mögliche "Randfälle" nachgedacht hatte. Genau darum geht es bei der geplanten erneuten Änderung, daß es wieder einen Ermessensspielraum geben soll.
      ps: Um das Argument mal vorwegzunehmen: "der Lehrer hat doch bloß jahrelang eine komplette Sammlung aller solcher Videos gemacht" ist wohl eindeutig eine Schutzbehauptung, die sich selbst widerlegt, im Gegensatz zum Fall wenn lediglich ein einzelnes Video kurz im Besitz war und dann gleich Eltern oder Polizei übergeben wurde.
      Nicht umsonst gibt es sonst auch die Möglichkeit der Einstellung, etc, die hier aber absichtlich ausgeschlossen wurde, damit *_niemand(!)_* entkommen kann, egal wie unsinning es im Einzelfall ist. _"lieber ein Schuldiger nicht bestraft als ein Unschuldiger verurteilt"_ gilt zur Zeit hier nicht.

  • @spacemoon2222
    @spacemoon2222 4 месяца назад +1

    Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte gestern verschiedene Experten dazu angehört und es wurde intensiv darüber diskutiert. Die Herabsenkung der Mindeststrafe ist notwendig und geradezu überfällig, damit eine differenzierte Sanktionierung wieder auf den jeweiligen Einzelfall bezogen gewährleistet ist und die Strafverfolgungsbehörden wieder die Möglichkeiten der flexiblen Beendigungen der Verfahren erhalten.

  • @netzwerkbienne
    @netzwerkbienne 26 дней назад

    Das führt nur dazu, dass niemand mehr eine Anzeige stellen wird.

  • @TheBrainstormie
    @TheBrainstormie 6 месяцев назад +60

    Einfach unglaublich! Ja, Unwissenheit schützt vor Schaden nicht, aber das ist ja komplett daneben. Müssen wir uns nicht wundern, dass zukünftig einfach weggeschaut wird. Wenn doch nur immer unsere Gesetze so rigoros verfolgt werden würden.

    • @DieWahrheit2.0
      @DieWahrheit2.0 6 месяцев назад +2

      Ja, aber die werden nicht bei allen so verfolgt!

    • @Vittrich
      @Vittrich 6 месяцев назад +2

      Als IT'ler hätte ich direkt die Polizei gerufen, "schick das Video mal her, ich will das sehen" ist bei einem KP Video schon eine extrem dumme Aussage und auch wenn es gut gemeint war, sie hatte halt KP aufm Handy.

    • @F-Andre
      @F-Andre 6 месяцев назад

      So will es das Gesetzt. Deutsche Gesetze....

    • @OldIslayNick
      @OldIslayNick 6 месяцев назад +2

      Die Reaktion ist einfach grundfalsch und auch nicht schön zu reden. Die Lehrerin kann durch ihr wohlgemeintes Verhalten deutlich mehr Schaden anrichten. Es gibt zig Möglichkeiten und die erste, die ihr einfällt ist "Schick mir das Video? "
      Bitte...

  • @schnelma605
    @schnelma605 6 месяцев назад +3

    17:07 Bin auch der Meinung, dass man beim Schreiben des Gesetzes nicht sorgfältig genug war (Aktionismus). Was mir noch einfällt - neben dem im Video erwähnte verzögern, bis das Gesetz verbessert wurde - wäre die Begnadigung.

  • @np_dev
    @np_dev 2 месяца назад

    Ich arbeite aktuell selber in einer Grundschule und habe starke Bauchschmerzen mit dem Fall. Wenn ein Schüler auf dich zukommt, womöglich weil er dir am meisten vertraut und dir etwas zeigen und oder schicken möchte (oder auch nur davon erzählt), schickst du diesen nicht einfach weg. Auch passiert es tagtäglich, dass wenn sich ein Schüler über das Verhalten in Chats beschwert, diese Gruppe oder auch nur die betroffenen Nachrichten direkt gelöscht werden. In diesem Fall keine Sicherheitskopie zu haben, macht eine mögliche Verfolgung fast unmöglich. Die Lehrerin hat vielleicht nicht nach Lehrbuch, sondern vielmehr aus dem Herzen gehandelt. Und genau so ist es richtig!

  • @basti110983
    @basti110983 6 месяцев назад +1

    Niemand bekommt ohne Vorstrafe eine Gefängnisstrafe für sowas. Ist überhaupt nicht verhältnismäßig.

    • @jamanletsgo
      @jamanletsgo 5 месяцев назад +1

      Er hat ja auch gesagt, dass sie dann auf Bewährung käme, aber ihren Job wäre sie leider dennoch los.

  • @DanielDerFreak
    @DanielDerFreak 6 месяцев назад +61

    Vielleicht könnte man die Gesetze da noch etwas nachschärfen.
    Ich finde, der nachweislich kurzfristige Besitz(zur unverzüglichen und direkten Weitergabe an die Polizei) solchen Materials, sollte in jedem Fall straffrei sein. Zumindest würde ich nicht wollen, dass jemand Beweise löschen muss, weil er/sie sich sonst strafbar macht.
    Clever wäre dann auch eine gestezlich verpflichtend im Smartphone eingebaute "sichere" Löschfunktion.

    • @rabenklang7
      @rabenklang7 6 месяцев назад

      Durch "nachschärfen" ist ja das herausgekommen, man hat Spielräume für Richter rausgenommen, damit eben jede:r immer ne Haftstrafe bekommt. D.H. Augen auf, wenn Recht immer verschärft werden soll.

    • @tcap112
      @tcap112 6 месяцев назад +8

      Naja dsnn sagen KiPo Besitzer, dass sie das Material nur kurz besessen haben und am nächsten Tag damit zur Polizei wollten.. Wie willst du denen dann das Gegenteil nachweisen?

    • @sayb4431
      @sayb4431 6 месяцев назад +7

      Wie definiert man "kurzfristig"? 5min? 1h? 1tg? Und dann stellt sich die nächste Frage: Wäre es nicht das beste den Notruf zu wählen damit innerhalb von wenigen Minuten die Polizei auftaucht und die Beweise sichern kann? Die Lehrerin hatte bestimmt nur beste Absichten und war auf keinen Fall am Inhalt des Filmes interessiert. Nur könnte sie ihre gute Absicht den Job kosten und wir können es uns nicht leisten solche einfühlsame Lehrkräfte zu verlieren.

    • @rabenklang7
      @rabenklang7 6 месяцев назад +9

      @@tcap112 wenn man die Festplatte auswertet, kann man vermutlich feststellen wann die Dateien erstellt wurden?

    • @PascalxSome
      @PascalxSome 6 месяцев назад

      Technisch ist so eine sichere Löschfunktion schon schwierig. Wie will man sichergehen, dass die Standards eingehalten werden? Mit einem gerooteten Smartphone lässt sich viel tricksen. Ein Experte sollte diese Löschung vornehmen oder verifizieren. Wird AI noch etwas besser, ist Videomaterial kaum noch verwertbar. Dahingehend sollten die Gesetze umgehend angepasst werden. Sie hätte es sich niemals schicken lassen dürfen. Eine ganz kurze Einsicht über ein Smartphone eines Mitschülers hätte gereicht, um die Polizei einzuschalten. Ist für genau solche Situationen nicht ein Gerichtsverfahren wichtig? Jede Seite äußert sich und dann muss nunmal abgewogen werden..

  • @Mintaka.
    @Mintaka. 6 месяцев назад +6

    EKELHAFTE Welt.😢
    Und der, der seinen Sohn missbraucht hat, "stand unter Stress" und ist deswegen frei.
    Eine Krähe hackt der anderen usw..
    Karma.

  • @EinfachU
    @EinfachU 6 месяцев назад +6

    Ich hab jetzt irgendwie nicht verstanden warum eine Lehrerin cp Ihrerer Schüler auf dem Privathandy benötigt, zur Beweissicherung. Wtf?! Vorallem wenn die Daten trotz einfachem löschen weiterhin im überschreibbarem Speicher sind. Die Geräte müssten von sämtlichen Schülern zerstört werden. Ich seh auch nicht, dass eine Verbreitung gestoppt wird wenn die Lehrerin das Material auch besitzt. An das Beweismaterial kommt die Polizei auch selber ran.

    • @wyred
      @wyred 6 месяцев назад +1

      Anscheinend verstehst du nicht wie der Speicher im Smartphone funktioniert. Nein nach löschen ist das weg. An was du denkst sind alte Festplatten da würde noch etwas vorhanden sein nicht aber bei einer SSD.
      Was meistens nach einfachen löschen vorhanden ist, wäre das Thumbnail hier hängt es dann davon ab ob auf diesem etwas illegales zu sehen ist oder nicht.

    • @Uerdue
      @Uerdue 6 месяцев назад +2

      @@wyredAuch auf einer SSD kann es unter Umständen noch lange rekonstruierbar bleiben.

  • @Eichelkaese
    @Eichelkaese 6 месяцев назад +2

    Ein Lehrer an meiner ehemaligen Schule hatte 50.000 Datein mit derartigem Material auf seinem Computer, auch von den eigenen Schülerinnen. 8 Monate Bewährung

    • @DerProfessor626
      @DerProfessor626 6 месяцев назад +2

      Wie kann das denn sein wenn 1 Jahr mindeststrafe ist?

    • @Eichelkaese
      @Eichelkaese 6 месяцев назад +2

      @@DerProfessor626 das frage ich mich nach diesem Video auch. Das ganze stand Ende letzten Jahres in unseren lokalen Zeitungen, der Artikel dazu ist leider hinter einer paywall. Wenn du nach „Schülerin fotografiert Halle Westfalen“ googelst findest du aber etwas vom Radio Gütersloh diesbezüglich

    • @jamanletsgo
      @jamanletsgo 5 месяцев назад +2

      ​@@DerProfessor626Das liegt daran, dass das die Mindeststrafe erst vor wenigen Jahren gesetzt wurde, das Beispiel hier muss länger zurück liegen.

  • @shanamckenzie242
    @shanamckenzie242 6 месяцев назад +4

    wer sich Kinderpornografie schicken lässt und besitzt gehört bestraft ... so einfach ist das. Als Lehrerin hätte ich so viel Verstand erwartet, zur Polizei zu gehen und dies dort anzuzeigen und nicht sich den Kram auch noch schicken zu lassen.

  • @antilos
    @antilos 5 месяцев назад

    Sie hätte einfach Anzeige gegen den Schüler der das Video in Umlauf gebracht hat stellen sollen

  • @Wesenskern
    @Wesenskern 6 месяцев назад

    Mir tut die Frau einfach nur leid. Sie wollte wahrscheinlich Verantwortung übernehmen und helfen. Gruselig.

  • @Jonas_Meyer
    @Jonas_Meyer 6 месяцев назад +2

    Ich bin der Meinung, dass man sich innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei melden muss, sonst macht man sich strafbar. Punkt.

    • @baustellenschild7916
      @baustellenschild7916 6 месяцев назад

      Das öffnet Tür und Tor für Schutzbehauptungen, du kannst ja schlecht jemandem nachweisen, dass er nicht zur Polizei gehen wollte.

  • @vrlord7949
    @vrlord7949 6 месяцев назад +1

    Müssen dann Polizisten, die sich zu Ermittlungszwecken kinderpornografisches Material anschauen müssen, auch in Haft? Und jeder, der ungewollt so was zugeschickt kriegt durch teilen eines Videos?🤔

  • @Faro-tb3sk
    @Faro-tb3sk 5 месяцев назад

    Wenn sich eine Lehrerin ein derartiges Video meines Kindes runterlädt, dann sehe ich das schon als krassen Übergriff. Ich würde diese Person nicht mehr in die Nähe meines Kindes lassen. Straffreiheit geht in diesem Fall gar nicht.

  • @Conker1337
    @Conker1337 5 месяцев назад +1

    Als Lehrer sollte man einfach nichts tun und abwarten bis sich der/die Betroffene selbst umbringt. Das sind die besten Lehren aus dem Urteil 🙂

  • @Fleischkopf
    @Fleischkopf 5 месяцев назад +2

    im umkehrschluss heißt das ja, dass man Kinderpornographie gar nicht mit klarnamen den behörden melden kann, weil wie soll man es sonst beweisen? wenn man zb einen link hat, würden die bilder ja zum beispiel in den temporären dateien gespeichert werden. Und man könnte ja auch jemandem solche bilder unterschieben oder einfach nur per Whatsapp schicken, wenn man dieser Person schaden möchte... sehe ich eher kritisch.

  • @BangerMitCharme
    @BangerMitCharme 6 месяцев назад +2

    Gerne mehr von solchen Interessanten Fällen

  • @marianjonasch4604
    @marianjonasch4604 5 месяцев назад +1

    Löschen der Daten, wäre das nicht Vernichtung von Beweismaterial? Genauso strafbar

  • @derandiheissst
    @derandiheissst 5 месяцев назад +1

    16:16 Sie können die Verhandlung vertagen und in die Zukunft schieben, solange, bis das Gesetz geändert ist.

  • @timm4h
    @timm4h 26 дней назад

    Das ist doch nur noch traurig.

  • @trainerfrank9786
    @trainerfrank9786 5 месяцев назад +1

    Die Rechtslage ist absurd. Unfassbar, dass lt. Gesetz der Besitz alleine für eine Haftstrafe ausreicht. Also auch, wenn das Material ungefragt zugesendet oder untergeschoben wird. Im konkreten Fall kann ich die Lehrerin gut verstehen. Es ist nachvollziehbar, dass sie sichergehen wollte, dass es nicht nur Gerüchte sind und dass es sich wirklich um eine Schülerin der Schule handelt, bevor sie Schulleitung, Eltern oder die Polizei einschaltet. In dem Alter erfinden und übertreiben Schüler auch ne Menge, und am Ende stünde die Lehrerin dumm da, wenn sie viel Lärm um nichts gemacht hätte.

  • @DerProfessor626
    @DerProfessor626 6 месяцев назад +4

    Ok hier bei der Lehrerin könnte man noch argumentieren, dass sie das Video ja selber angefordert hat, was nicht wirklich nötig gewesen wäre. Besser hätte sie die Beweise (Schülerhandies) sichern sollen und die Polizei verständigen.
    Was dann aber viel eher das Problem wäre:
    Wenn ein Schüler so ein Video in eine Klassengruppe stellt, dann sind laut dem Gesetz ja alle die das Video erhalten haben auch strafbar und können dementsprechend schlecht zur Polizei gehen damit.
    Bzw wenn die Lehrerin die Handies aller Schüler einsammelt und die Polizei ruft, sind ja alle Schüler rechtlich gesehen schuldig, selbst wenn sie noch gar nicht in die Klassengruppe reingeschaut haben zu dem Zeitpunkt!

    • @Anson_AKB
      @Anson_AKB 6 месяцев назад

      Was Du schreibst ist ein Problem, das vielleicht noch zu lösen wäre ("unaufgefordet erhalten und gelöscht"), aber die Lehrerin, die Handies "beschlagnahmt", gelangt dadurch in deren BESITZ und SIE wusste ja, was vermutlich auf den Handies gespeichert ist, so daß es für ihren Besitz an Videos kaum einen Unterschied macht, wenn das Gesetz strengt befolgt wird.

  • @siruLLii
    @siruLLii 5 месяцев назад +1

    ich vermute das die lehrerin nie wieder irgendwen helfen wird, aufgrund solch einen schwachsinn. kann man sich nicht ausdenken. dem richter der die klage stattgegeben hat, genau dem soll das gleiche passieren, nur das es eben niemand meldet um angst vor strafen zu haben.
    also bei so einem bürokratischen und gesetzlichen müllhaufen, fällt einem nichts mehr ein. sry

  • @doublecrossharp
    @doublecrossharp 6 месяцев назад +4

    Sehr gut erklärt. Bravo.

  • @piekay7285
    @piekay7285 6 месяцев назад +9

    Warum gibt es überhaupt Besitzsstrafen für irgendetwas. Wenn ich eine Waffe im Wald finde und sie der Polizei bringe mache ich mich ja auch strafbar. Wenn man diese Verbrechen unterbinden will, dann soll man gegen die Verbreitung vorgehen, nicht gegen Besitzer

    • @CXSGroupie
      @CXSGroupie 6 месяцев назад

      Weil bei KiPo scheinbar das Gehirn aussetzt, auch beim Gesetzgeber. Die Empörung killt jeden gesunden Menschenverstand. Danke Merkel... und die Ampel muss den Scherbvenhausen aufkehren, mal wieder.

    • @syrocoo1
      @syrocoo1 6 месяцев назад +3

      Tja da hast du schon den Fehler, du sollst der Polizei ja auch sagen wo und die kommen dann! Genauso mit solchen Videos, wenn die nun das Smartphone beschlagnahmt hätte und der Polizei gegeben hätte, wäre es eine ganz andere Geschichte 🤷‍♂

    • @smib3811
      @smib3811 6 месяцев назад

      Also wenn dann heraus kommt, dass jemand tonnenweise illegales Filmmaterial besitzt, kann er nicht bestraft werden, solange nicht nachgewiesen wird, dass er es auch verbreitet hat? Kinderpornos zum "privat Vergnügen" wären demnach völlig okay - das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint!

    • @falvlynn2303
      @falvlynn2303 6 месяцев назад +5

      @@syrocoo1"Hallo, Polizei - ich hab irgendwo da hinten im Wald eine Waffe gefunden. Viel Spaß bei der Suche!" - klingt praktisch.

    • @syrocoo1
      @syrocoo1 6 месяцев назад

      @@falvlynn2303 Ja, tatsächlich kannst die da hinführen und die übernehmen das dann! Was genau ist so unverständlich? Stell dir vor, die Waffe könnte noch Spuren von einer Tat haben, die du natürlich dann verfälschst 🤷‍♂
      Stell dich halt an, dein Gehirn zu nutzen, man man man

  • @Muuuurio100sachen80
    @Muuuurio100sachen80 5 месяцев назад

    Jeder Lehrer so:" Und die Moral von der Geschicht, was die Kinder außerhalb der Schule machen interessiert mich nicht"

  • @Royal_Pets_Shop
    @Royal_Pets_Shop 5 месяцев назад

    Wenn die Lehrerin verurteilt wird, dann bitte den Staatsanwalt und Richter mit verurteilen. Für mich bedeutet so ein Urteil nur, das Gericht will, daß alle wegschauen, wenn ein Verbrechen stattfindet. 🤦🏻

    • @user-km3vz5oc8v
      @user-km3vz5oc8v 5 месяцев назад

      Der Staatsanwalt ist gesetzlich verpflichtet zu ermitteln wenn er davon erfährt, also verhält er sich gesetzeskonform. Wird Anklage erhoben (nach geltender Gesetzeslage zwingend) bekommt der Richter den Fall auf den Tisch und kann nicht unter 1 Jahr Knast verurteilen (bis auf die zitierten winzigen Ausnahmeregelungen, die hier wohl nicht anwendbar sind).
      Man sollte nicht der Illusion verfallen, das es vor Gericht zwangsläufig um Gerechtigkeit geht, sondern nur um geltendes Recht, zwei völlig verschiedene Dinge. Recht haben und Recht bekommen sind dabei auch noch unterschiedliche Dinge (ein guter Anwalt ist immer vorteilhaft)

  • @timophillip7971
    @timophillip7971 6 месяцев назад +3

    Das Gesammtbild der geschilderten Situation vermittelt den Eindruck einer großen ungerechtigkeit. Ich möchte jedoch dazu anregen mal darüber nachzudenken welchen Eindruck das Gesammtbild machen würde, wäre es ein Lehrer gewesen. An der eigentlichen Situation ändert das nichts, aber der Gedanke, daß es andere Möglichkeiten gegeben hätte helfend einzuschreiten, als das Video selbst in Besitz zu nehmen dränge sich unweigerlich auf.
    Ich sehe hier langfristig den Gesetzgeber in der Pflicht legale Wege zu schaffen Beweise zu sichern, nicht nur in Bezug auf derartige Videos.

  • @tobiasurban8065
    @tobiasurban8065 6 месяцев назад +4

    Verstehe die Lehrerin nicht! Man hätte das anzeigen können! Stattdessen muss sie sich das auch noch beschaffen und ansehen! Entgegen der Mehrheitsmeinung hier, finde ich das gegenüber der Betroffenen als extrem demütigend! Die Vorstellung ist doch psychologisch unerträglich, dass sich das meine Lehrer/in angeschaut hat.

    • @willguggn2
      @willguggn2 5 месяцев назад

      Dann sind die Videos weg und die Lehrerin hat möglicherweise eine Klage wegen Verleumdung am Hals. Pest oder Cholera, such's Dir aus.

  • @KalkuehlGaming
    @KalkuehlGaming 6 месяцев назад +21

    Eigentlich passt Absatz 5 perfekt.
    Lediglich die Begründung des Landgerichts ist eine Frechheit.
    Die Lehrerin hat zu dem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht und muss evaluieren können, ob es zu einer Straftat gekommen ist.

    • @rheinlandpaule4730
      @rheinlandpaule4730 6 месяцев назад +6

      Nein, das ist die Aufgabe der Polizei!🤦🏻🤦🏻

    • @TheCobraCom
      @TheCobraCom 6 месяцев назад +4

      Nein, das würde gelten, wenn sie nebenbei bei der Kripo oder StA jobbt. Aufklärung von Straftaten ist kein Hobby für Amateure. Zumindest nicht risikolos.

    • @cyl2002
      @cyl2002 6 месяцев назад +1

      @@rheinlandpaule4730 Blödsinn, das ist Aufgabe des Gerichts. Die Polizei kann höchstens bei Verdachtsfällen handeln aber bestimmt nicht darüber entscheiden, was eine Straftat ist.

    • @hubble5755
      @hubble5755 6 месяцев назад +1

      Ob es zur Straftat gekommen ist, kann sie ja von der Polizei erfahren... die man übrigens auch in Verdachtsfällen informieren kann und sollte.

  • @K-H_Felger
    @K-H_Felger 6 месяцев назад +1

    Für mich klarer Fall von „fehlendes öffentliches Interesse“. Wenn es bei Helmut Kohl gegolten hat, muss es hier in jedem Falle gelten.

  • @Zamanta-jn4kh
    @Zamanta-jn4kh 6 месяцев назад

    Das ist echt traurig, wenn sie schlechte Absichten hätte, hätte sie das sicherlich nicht direkt angezeigt. Als Polizist gibt es ja auch „ausnahme-Gesetze“ um im Notfall handeln zu können. Normal möchte man ja handfeste Beweise um jemanden anzuzeigen

  • @TheHeli777
    @TheHeli777 4 месяца назад

    Verstehe immernoch nicht, warum die Lehrerin hier in Schutz genommen wird. Sie hat von Kinderpornografie erfahren und die erste Reaktion ist, dass ihr das Video geschickt werden soll, damit sie es sich "anschauen" kann. Was erwartet sie zu sehen? Tanzende Elefanten? Sie hätte es genauso bei der Schulleitung und/oder der Polizei melden können wenn ein dringender Verdacht besteht. Keine Notwendigkeit aus meiner Sicht sich das Video schicken zu lassen.

  • @gabriellekoneczny8662
    @gabriellekoneczny8662 5 месяцев назад +1

    Einzelfälle wie dieser müssen geprüft werden. Generell ist die Diskussion wichtig damit auch allen , Lehrer Schüler, Eltern klar wird, dass es keinen Spielraum gibt. Es war nicht nötig das "Material" selbst zu sichten und zu "besitzen". Wenn es ein Lehrer gewesen wäre ? Wäre der Fall dann klarer ? MfG G.K.

    • @MazerMP
      @MazerMP 5 месяцев назад

      Vorletzer Satz. Wichtige Frage, die ich mir während des Videos auch gestellt hab. Leider viel zu wenig in den Kommentaren gesehen

    • @willguggn2
      @willguggn2 5 месяцев назад

      Immer diese pauschale Vorverurteilung männlicher Betreuungspersonen. Furchtbar.

  • @thsherlok
    @thsherlok 6 месяцев назад

    Die Kritik an der Verschärfung gab es doch direkt nach der Verschärfungsankündigung. Hat den Gesetzgeber damals nicht gekümmert. Und jetzt ist man von den Nebenwirkungen überrascht?

  • @FalcoGer
    @FalcoGer 5 месяцев назад

    Gibt es nicht so eine Grundklausel, die besagt, dass Richter nicht nur das Gesetz wortwörtlich anwenden müssen, sondern auch den Zweck und die Intention hinter den Gesetzen berücksichtigen sollten, um gerechte Entscheidungen zu treffen.

  • @Schon1Kevin
    @Schon1Kevin 6 месяцев назад

    Aber hauptsache der Hinterwäldler-Schreihals Carsten Stahl ist so stolz auf diesen Paragraphen. "Geht ja um die Kinder"

  • @indicabadu89
    @indicabadu89 6 месяцев назад

    Mich wundert ja fast, dass sie nicht noch wegen Aufforderung zur Verbreitung solchen Materials angeklagt wurde. Nicht dass ich es ihr wünsche, aber unsere Justiz ist teilweise entsprechend absurd

  • @konstantinbellmann5305
    @konstantinbellmann5305 6 месяцев назад

    Hört sich inszeniert an, um die gesetze wieder schwächer zu machen.
    Falls das tatsächlich so gewesen ist, sollte die Lehrerin selbstverständlich nicht bestraft werden.
    Wenn der wille da ist, kann jedes verfahren eingestellt werden.

    • @baustellenschild7916
      @baustellenschild7916 6 месяцев назад

      Nein es kann nicht eingestellt werden. Es ist ein Verbrechen, Mindeststrafe 1 Jahr. Das ist kein Bagatell, das man mal eben so einstellen kann.

  • @meka0711
    @meka0711 6 месяцев назад

    Bedeutet dringende Nachbesserung des Gesetzes

  • @KlingelTimi.
    @KlingelTimi. 6 месяцев назад +1

    13:54 mal pausieren und den Absatz lesen: Ein acht-jähriges Mädchen schickt einer Mitschülerin eine Großaufnahme ihres Intimbereiches! Was zum F... bezweckte sie damit?

  • @killbasto5366
    @killbasto5366 24 дня назад +1

    Nur zur Info. Gesetz wurde angepasst und das Verfahren eingestellt.

  • @zer0x64
    @zer0x64 25 дней назад

    Ich verstehe den Ansatz und finde es auch gut das generell das es für das besitzen von kinderpornos keine Ausnahme mehr geben soll aber diese Frau dafür zu verurteilen wäre ein lächerlicher Präzedenzfall dafür in allen solchen misständen einfach wegzuschauen

  • @DerMitDenZweiHoernern
    @DerMitDenZweiHoernern 5 месяцев назад +1

    Meine Meinung: die deutsche Justiz ist oftmals behämmert. Die Lehrerin zu verurteilen, würde nicht nur bedeuten einem Menschen, der Gutes tun sollte, das Leben zu versauen, ja, niemand wird dann solche Dinge den Behörden zu melden, aus Angst, selbst bestraft zu werden. Was passiert denn nun denjenigen, der dieses Video der Lehrerin zugeschickt hat? Der/die/das, müsste ja dann auch bestraft werden... Ist doch alles bekloppt und vom Gesetzgeber wurde dieses Gesetz unüberlegt erstellt.

  • @kaimartinboenki
    @kaimartinboenki 6 месяцев назад

    Sie hat verständlich etwas getan, was gegen die Verbreitung von "Kinderpornografie" hilft. Sie hat dies der Polizei gemeldet.
    Es scheint nicht ihre Absicht des Besitzes u/o Verbreitung von "Kinderpornografie" zu sein.
    Deshalb wäre es super, wenn es tatsächlich demnächst eine entsprechende Gesetzesänderung gibt. Rückwirkend noch besser.
    Die Person sollte nicht verurteilt werden.

  • @osf1
    @osf1 6 месяцев назад

    Wenn ausnahmslos JEDER, der den Tatbestand verwirklicht, mit Gefängnis rechnen muss, wäre auch jeder Ermittler der Polizei, Staatsanwalt, Richter zu belangen, der das Material z.B. zur Beweissicherung besichtigt! Ich denke, da müssten eine ganze Reihe von Polizisten und Justizbeamte auch verurteilt werden.

    • @baustellenschild7916
      @baustellenschild7916 6 месяцев назад

      Wird doch im Video gezeigt, ca. 7:20, Absatz 5 des entsprechenden Paragraphen…

  • @travotino1
    @travotino1 5 месяцев назад

    Der Gesetzgeber hat zumindest in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

  • @arminweber6026
    @arminweber6026 5 месяцев назад

    Das zeigt doch wieder niemals mit der Polizei zusammen zu arbeiten.

    • @Hoto74
      @Hoto74 5 месяцев назад

      Quark, es zeigt, dass man die Polizei einschalten sollte bevor man zu viel selbst macht.