Cannabis als Medizin: Worauf sollte ich achten? Dr. Christian Kessler im Interview

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 23 июл 2024
  • Am 10. März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, mit dem der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert hat.
    Doch noch immer bestehen bei Patientinnen und Patienten viele Unsicherheiten: Bei welchen Krankheiten ist Cannabis sinnvoll? In welcher Form? Wer darf die Arzneien überhaupt verschreiben und wer übernimmt die Kosten?
    Diese und weitere Fragen beantwortet Dr. Christian Kessler, Oberarzt für Forschungskoordination und Projektmanagement am Immanuel Krankenhaus Berlin.
    © Carstens-Stiftung : Natur und Medizin, 2018
    www.carstens-stiftung.de
    Verwendete Musik:
    Kalimba jingle melody with vibrato © michaelkoehler, 2013, creative commons, freesound.org
    NirvanaVEVO © Chris Zabriskie, 2012, creative commons, freemusicarchive.org
  • НаукаНаука

Комментарии • 27

  • @CarstensStiftungNuM
    @CarstensStiftungNuM  Год назад

    Unser RUclips-Kanal ist nicht monetarisiert, das heißt, Sie können alle Videos ohne Werbeunterbrechungen genießen.
    Spenden und die Förderbeiträge der MitgliederInnen von Natur und Medizin e.V. ermöglichen die wissenschaftliche Erforschung von Naturheilkunde und Homöopathie, die Förderung des medizinischen Nachwuchses und die fundierte Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Anwendung der Komplementärmedizin.

  • @micheloderso
    @micheloderso 5 лет назад +9

    Hervorragender, informativer Beitrag. So wünsche ich mir jeden Arzt. Danke dafür!

  • @onelifeonemission9354
    @onelifeonemission9354 5 лет назад +20

    Lasst euch nicht das Cannabis von Dummmenschen verbieten

  • @petraleeb5686
    @petraleeb5686 3 года назад +2

    Lässt endlich Cannabis in Ruhe. Es hilft bei so vielen. Recht herzlichen Dank für s Video. Gibt es weitere Videos mit Cannabis? Oder ähnliche Videos?

  • @CannaMoe
    @CannaMoe 3 года назад +2

    Schön gemacht 💚Frage mich, ob sich Richter sowas mal anschauen. Ich als Schmerzpatient muss 1,5 Jahren warten bis sich bis dato dadurch jetzt Depressionen eingeschlichen haben. Danke an die KK. Rechnung kommt...

  • @dnnykstnr9219
    @dnnykstnr9219 5 лет назад +6

    Nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieser Bestimmung kommt im Wertehorizont des Grundgesetzes eine große Bedeutung zu. Leben und körperliche Unversehrtheit sind in weiten Bereichen elementare Voraussetzung für die Wahrnehmung der übrigen Grundrechtsgewährleistungen. In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden. Das gilt insbesondere durch die staatliche Unterbindung des Zugangs zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden zur nicht unwesentlichen Minderung von Leiden (vgl. BVerfG , Beschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 - NJW 1999, 3399, 3400 f.; Schulze-Fielitz bei Dreier, GG, 2. Auflage 2004, Art. 2 II. Rn. 48; Murswieck bei Sachs, GG, 3. Auflage 2003, Art. 2 Rn. 159 a).

    • @dnnykstnr9219
      @dnnykstnr9219 5 лет назад +2

      Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht in enger Beziehung zur Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 GG Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Schwere Krankheit und das Leiden an starken, lange dauernden Schmerzen können den Betroffenen hindern, ein selbstbestimmtes und seinen Vorstellungen von einem menschenwürdigen Leben entsprechendes Leben zu führen. Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur jeweils deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist. Der vom Verwaltungsgericht insoweit aufgebaute Gegensatz ist nicht haltbar. Die Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann auch für die Therapie eines einzelnen Patienten erteilt werden.
      Die Auffassung, die Behandlung eines einzelnen Patienten mit Cannabis könne von vornherein nicht im öffentlichen Interesse liegen, ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil zwar der konkret zu bescheidende Antrag jeweils von einer Person gestellt ist, dasselbe Anliegen aber häufig von einer größeren Zahl von Patienten geteilt wird. Die Frage des Einsatzes von Cannabis zur Krankheitsbehandlung nimmt seit langem in der öffentlichen Diskussion breiten Raum ein (vgl. BTDrucks 13/3282; BTDrucks 15/2331; Körner, a.a.O., § 3 Rn. 56). Dabei geht es stets um die Frage, ob der mögliche Nutzen eines solchen Therapieeinsatzes die Gefahr eines Betäubungsmittelmissbrauchs ausgleicht oder gar übersteigt. Diesen Fragen kann nicht dadurch ausgewichen werden, dass die Therapierung des einzelnen Patienten ausschließlich zur Privatsache erklärt wird.

    • @dnnykstnr9219
      @dnnykstnr9219 5 лет назад +5

      Niemand darf mich zwingen, schulmedizinische Medikamente auszuprobieren. Beruft Euch auf das Grundgesetz!

  • @hanzmaier9847
    @hanzmaier9847 4 года назад +3

    Endlich mal ein Arzt der nicht den Finger von der Pharma Industrie im Arsch hat...

  • @kinderehre2309
    @kinderehre2309 5 лет назад

    Sativex ganz ok, aber meinen ersten Bad medizintrip hatte ich auf Sativex, mit Blüten hab ich es noch nie geschafft. So viel dazu.

  • @schmerzfrei-Online-Shop
    @schmerzfrei-Online-Shop 3 года назад

    Gibt es bei uns mit Beratung

  • @zdenelovric1039
    @zdenelovric1039 4 года назад

    Dr. Christian Kessler schauen Sie sich mal dieses Interview von der Schwester Inbal Sikorin aus Israel an .
    ://ruclips.net/video/xmB3hJgv_44/видео.html