Die Meinungsfreiheit Art. 5 GG Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG I Grundrechte Grundlagen 15
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- Опубликовано: 29 июл 2024
- In diesem Video geht es weiter mit den Grundrechten und heute mit der Meinungsfreiheit.
Diese wird anhand eines Schemas und mit Beispielen einfach erklärt.
Playlist Grundrechte: • Grundrechte
ABO:
/ @der_jurastudent
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Timestamps:
0:00 Intro
0:05 Schutzbereich
0:30 Sachlicher Schutzbereich
1:30 Beispiel
2:26 Nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt
4:18 Modalität der Kundgabe
4:59 persönlicher Schutzbereich
5:08 Eingriff
5:13 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
9:02 Beispiel
10:23 Gutachten
12:54 Sonstiges
Du bist der Beste vielen Dank!
Danke!
Deine Videos geben mir einen recht guten Überblick nach den Vorlesungen, die ich besucht habe. Gerne weiter so, hilft mir gerade bei der Vorbereitung zu den SAK‘s👌
Danke dir!
Dein Video hat mir sehr gut geholfen! Vor allem Deine Definitionen sind echt super. Danke Dir:)
Vielen Dank! Ich freue mich immer über so Kommentare :)
Deine Erläuterungen insbesondere zu Allgemeinen Gesetzen bzw. zu der Wechselwirkungslehre haben mir sehr geholfen. Danke.
Danke dir!
@@Der_Jurastudent eine Frage hätte ich allerdings noch: Zu was würdest du Blogs, Messenger-Dienste,
Chats oder Profilseiten zählen? Grds. fallen diese ja auch unter die Meinungsfreiheit, aber zu welchem der in Art.5 (1) GG genannten Grundrechte genau? Presse, Rundfunk, Informationsfreiheit? Gruß.
@@FlasherGTX Ich hätte jetzt gesagt, dass Äußerungen in Chats etc. nur unter die Meinungsfreiheit fallen. Natürlich muss man sich den Einzelfall anschauen und dann den Einzelfall unter die jeweiligen Definitionen subsumieren.
Beispiel: Ein Artikel der von der FAZ veröffentlicht wird: dort kann sich die FAZ auf die Pressefreiheit berufen und der Autor des Artikels auf die Meinungsfreiheit.
Es ist so ein wertvoller Artikel. Ich bin der Meinung, dass er seit 74 Jahren (bisher) in den Medien nicht umgesetzt wurde.
Wäre er mit einer ÖR-Medienplattform umgesetzt? Wie soll ich rein rechtlich zur Umsetzung vorgehen?