Die Meinungsfreiheit Art. 5 GG Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG I Grundrechte Grundlagen 15

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  • Опубликовано: 28 янв 2025

Комментарии • 26

  • @fridolin1237
    @fridolin1237 3 года назад +7

    Deine Videos geben mir einen recht guten Überblick nach den Vorlesungen, die ich besucht habe. Gerne weiter so, hilft mir gerade bei der Vorbereitung zu den SAK‘s👌

  • @Alles_Machbar
    @Alles_Machbar Год назад +4

    Du bist der Beste vielen Dank!

  • @FlasherGTX
    @FlasherGTX 2 года назад +2

    Deine Erläuterungen insbesondere zu Allgemeinen Gesetzen bzw. zu der Wechselwirkungslehre haben mir sehr geholfen. Danke.

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  2 года назад

      Danke dir!

    • @FlasherGTX
      @FlasherGTX 2 года назад

      @@Der_Jurastudent eine Frage hätte ich allerdings noch: Zu was würdest du Blogs, Messenger-Dienste,
      Chats oder Profilseiten zählen? Grds. fallen diese ja auch unter die Meinungsfreiheit, aber zu welchem der in Art.5 (1) GG genannten Grundrechte genau? Presse, Rundfunk, Informationsfreiheit? Gruß.

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  2 года назад

      ​@@FlasherGTX Ich hätte jetzt gesagt, dass Äußerungen in Chats etc. nur unter die Meinungsfreiheit fallen. Natürlich muss man sich den Einzelfall anschauen und dann den Einzelfall unter die jeweiligen Definitionen subsumieren.
      Beispiel: Ein Artikel der von der FAZ veröffentlicht wird: dort kann sich die FAZ auf die Pressefreiheit berufen und der Autor des Artikels auf die Meinungsfreiheit.

  • @rahelschulte7059
    @rahelschulte7059 2 года назад +3

    Dein Video hat mir sehr gut geholfen! Vor allem Deine Definitionen sind echt super. Danke Dir:)

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  2 года назад

      Vielen Dank! Ich freue mich immer über so Kommentare :)

  • @2malschauen
    @2malschauen Год назад +1

    Es ist so ein wertvoller Artikel. Ich bin der Meinung, dass er seit 74 Jahren (bisher) in den Medien nicht umgesetzt wurde.
    Wäre er mit einer ÖR-Medienplattform umgesetzt? Wie soll ich rein rechtlich zur Umsetzung vorgehen?

  • @kathiw.2886
    @kathiw.2886 17 дней назад

    Wie ist es bei dem Aufbau einer Verfassungsbeschwerde wenn es auf einer pro-Pal demo unter freiem Himmel z.B Aufrufe zur gewalt gegen zb Juden und Jüdinnen kommt?. Muss man die materiellen Verfassungsmäßigkeit der StGb norm im bezug auf Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (legitimer zweck, geeignet, erforderlich angemessen) prüfen und danach nochmal die anwendung im konkreten einzelfall?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  17 дней назад +1

      Es kommt auf den Akt der öffentlichen Gewalt an der angegriffen wird. Wird der Erlass eines Gesetzes angegriffen? -> dann keine Einzelfallprüfung
      Wird die Versammlung aufgelöst? -> Einzelfallprüfung

    • @kathiw.2886
      @kathiw.2886 17 дней назад

      @ also wenn es um ein Urteil als akt der öffentlichen Gewalt geht dann sowohl das Gesetz sowie den Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit prüfen? :(

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  17 дней назад +1

      ja

    • @kathiw.2886
      @kathiw.2886 17 дней назад

      Super danke. Wenn z.B eine Zeitung verboten wird prüft man dann die Meinungsfreiheit (wenn es um eine Bestimmte Aussage geht) und das recht auf Vereinbildung oder?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  17 дней назад

      Pressefreiheit prüft man dann. Wenn es um einen einzelnen Beitrag in einer Zeitung geht, der verboten wird = Meinungsfreiheit.
      Vereinbildung habe ich jetzt überhaupt nicht dran gedacht. Musst du mal im Kommentar nachschauen