Falltraining Öffentliches Recht - Bengaloverbot ► juracademy.de

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  • Опубликовано: 28 июл 2024
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    Darf ich eigentlich uneingeschränkt meine Meinung durch das Abfackeln von "Bengalos" äußern? Und kann ein auf das Straßen- und Wegerecht gestütztes Verbot des Abfackelns erfolgreich mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden? Mit diesen Fragen befassen wir uns in diesem "Falltraining".
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Комментарии • 6

  • @Campingvanaten
    @Campingvanaten 3 года назад +1

    Cool, danke!

  • @lisaxo417
    @lisaxo417 3 года назад +1

    Dankeschön!

  • @jubr9603
    @jubr9603 Год назад

    Was ist denn nun das Allgemeine Gesetz ? Straße und Wegegesetz ?
    Ich kann nicht nachvollziehen, was die verfassungsgemäße Konkretisierung (Schranke) sein soll ?

  • @juliaborek5203
    @juliaborek5203 3 года назад

    warum Prüft man hier die Meinungsfreiheit ? ich hätte direkt auf 2 I geprüft und wäre nicht auf Art. 5 gekommen.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  3 года назад +6

      Das Abbrennen des Bengalo ist eine Meinungsäußerung (vgl. die Folien #5-8);
      Dieses Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. geht als spezielles Freiheitsrecht
      der allg. Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1) vor und ist somit vorrangig zu prüfen.