Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) als Grundanforderung der GAP 2024

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  • Опубликовано: 22 окт 2024
  • Um die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu erhalten, ist unter anderem auf 80 % der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung im Winter einzuhalten.
    Seit 2023 gibt es die neue, grüne Architektur der GAP. Jeder gezahlte Euro erfordert Umweltleistungen der Landwirtschaft. Das ist definiert über die so genannte Konditionalität mit ihren neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen, kurz GLÖZ. Eine der neun Vorgaben ist die Mindestbodenbedeckung im Winter, zum Schutz des Bodes vor Auswaschungen von Nährstoffen.
    Die Fragen dazu beantwortet in diesem Video Madlen Klapproth.
    Alle FAQ-Videos zur GAP 2024
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