Antrag zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrüche

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  • Опубликовано: 27 апр 2022
  • Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 27. April 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ beraten. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
    Weitere Informationen: www.bundestag....

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