Das Problem ist, dass die meisten nicht in der Lage sind, zweifelsfrei zu wissen bzw. festzustellen, ob eine Strecke stillgelegt bzw. der Betrieb eingestellt ist, oder nicht.
Wer sich unmittelbar HINTER EINER GLEIS-KURVE, die gerade mal zu 200m einsehbar ist auf die Schwellen legt um den Schienenverlauf besonders eindrucksvoll dokumentieren zu können, handelt eindeutig fahrlässig.
@@Wachtmeister-Ruediger Auf Rumpelbahnstrecken sollte alles kein Problem sein. Wer sich für seine Aufnahmen eine Hauptstrecke aussucht mit dichtem und/oder schnellem Verkehr, dem ist eh nicht zu helfen.
Ich würde noch ergänzen: wer Fotos an oder nahe bei Bahnanlagen macht oder anderen Aktivitäten dort nachgeht, sollte immer eine zweite Person dabei haben, die *nur* darauf achtet, was um einen herum passiert. Ja, Sprayen ist illegal, weiß jeder, aber es sterben einfach viel zu viele Sprayer weil sie nicht mitbekommen dass sich ein Zug nähert.
Hi, ja da hast Du vollkommen recht! Nur war definitiv in dem Video die Ansage, dass solche Fotos / Videos immer nur auf NICHT mehr genutzten Bahngleisen / Bereichen durchgeführt werden können, ohne sich in Gefahr zu begeben. Nicht falsch verstehen, deine Aussage impliziert, dass mit einer "Aufsicht" auch an genutzten Bahn /Gleisbereiche solche Aktionen möglich sind. DAS IST NATÜRLICH NICHT DER FALL! Solche Bilder / Videos, sollten nur in gesicherten NICHT in betrieb stehenden Bereichen durchgeführt werden. (Museen, Parks usw.) Danke für deinen Beitrag, den ich sehr zu schätzen weiß! Gruß Frank
@@ICUart. Naja, gerade bei Sprayern liegt es ja auf der Hand dass die noch an aktiven Bahnstrecken unterwegs sind ;) Leider achten da echt viele nicht auf ihre eigene Sicherheit.
Hallo, hierbei wie auch in dem Video schon erwähnt, handelt es sich um eine Stillgelegte / Museale Schienenverbindung, die seit Jahren in dem Museumsbetrieb integriert ist. Grundsätzlich muss so etwas abgesichert sein, dass es kein Aktives Gleis ist. Das wäre lebensgefährlich und zu recht verboten! Gruß Frank
@@Schwebung8 Eine Strecke muss ja auch nicht stillgelegt sein. Es muss nur gewährleistet sein, dass während der Aufnahmen nicht unerwartet doch ein Fahrzeug kommt. Wenn ein Bahnhof noch mit Fahrdienstleiter besetzt ist, kann man sich mit ihm abstimmen und hat seine Ruhe.
Solange das Gleis da liegt, kann jederzeit ein Schienenfahrzeug daherkommen! Das muss kein Zug sein, sondern kann zum Beispiel auch ein Baufahzeug sein. Als nicht-Eisenbahner habt ihr NICHTS IM GLEIS VERLOREN! Jeder Aufenthalt dort ist eine Straftat und, noch viel schlimmer, mit ein bisschen Pech werdet ihr sterben. Dieses Video ist gefährlich und gehört gelöscht! mit sehr unfreunlichen Grüßen, ein Fahrdienstleiter.
Das Problem ist, dass die meisten nicht in der Lage sind, zweifelsfrei zu wissen bzw. festzustellen, ob eine Strecke stillgelegt bzw. der Betrieb eingestellt ist, oder nicht.
Hallo @danielhoffmann67, da muss ich dir leider recht geben.
Hier ist nur "zweifelsfrei Nichtwissen", es dann gar nicht zu tun angesagt.
Wer sich unmittelbar HINTER EINER GLEIS-KURVE, die gerade mal zu 200m
einsehbar ist auf die Schwellen legt um den Schienenverlauf besonders eindrucksvoll dokumentieren zu können, handelt eindeutig fahrlässig.
@@Wachtmeister-Ruediger
Auf Rumpelbahnstrecken sollte alles kein Problem sein. Wer sich für seine Aufnahmen eine Hauptstrecke aussucht mit dichtem und/oder schnellem Verkehr, dem ist eh nicht zu helfen.
@@APiesc SO ... hab' ich das auch gemeint.
Habe mal versucht in Frankreich einen TGV auf freier Bahn zu fotografieren, keine Chance, beim ersten Geräusch ist er auch schon wieder vorbei ..
Ich würde noch ergänzen: wer Fotos an oder nahe bei Bahnanlagen macht oder anderen Aktivitäten dort nachgeht, sollte immer eine zweite Person dabei haben, die *nur* darauf achtet, was um einen herum passiert. Ja, Sprayen ist illegal, weiß jeder, aber es sterben einfach viel zu viele Sprayer weil sie nicht mitbekommen dass sich ein Zug nähert.
Hi, ja da hast Du vollkommen recht!
Nur war definitiv in dem Video die Ansage, dass solche Fotos / Videos immer nur auf NICHT mehr genutzten Bahngleisen / Bereichen durchgeführt werden können, ohne sich in Gefahr zu begeben.
Nicht falsch verstehen, deine Aussage impliziert, dass mit einer "Aufsicht" auch an genutzten Bahn /Gleisbereiche solche Aktionen möglich sind.
DAS IST NATÜRLICH NICHT DER FALL!
Solche Bilder / Videos, sollten nur in gesicherten NICHT in betrieb stehenden Bereichen durchgeführt werden.
(Museen, Parks usw.)
Danke für deinen Beitrag, den ich sehr zu schätzen weiß!
Gruß Frank
@@ICUart. Naja, gerade bei Sprayern liegt es ja auf der Hand dass die noch an aktiven Bahnstrecken unterwegs sind ;) Leider achten da echt viele nicht auf ihre eigene Sicherheit.
Blanke Schienen und da soll kein Zug fahren 😮 ???
Dachte ich mir auch...
Hallo, hierbei wie auch in dem Video schon erwähnt, handelt es sich um eine Stillgelegte / Museale Schienenverbindung, die seit Jahren in dem Museumsbetrieb integriert ist.
Grundsätzlich muss so etwas abgesichert sein, dass es kein Aktives Gleis ist.
Das wäre lebensgefährlich und zu recht verboten!
Gruß Frank
@@ICUart. ...also nicht stillgelegt
@@Schwebung8
Eine Strecke muss ja auch nicht stillgelegt sein. Es muss nur gewährleistet sein, dass während der Aufnahmen nicht unerwartet doch ein Fahrzeug kommt.
Wenn ein Bahnhof noch mit Fahrdienstleiter besetzt ist, kann man sich mit ihm abstimmen und hat seine Ruhe.
@@APiesc Das macht es zwar marginal ungefährlicher, jedoch nicht legal und kann auch für den Fdl viel Ärger nach sich ziehen.
Solange das Gleis da liegt, kann jederzeit ein Schienenfahrzeug daherkommen! Das muss kein Zug sein, sondern kann zum Beispiel auch ein Baufahzeug sein. Als nicht-Eisenbahner habt ihr NICHTS IM GLEIS VERLOREN! Jeder Aufenthalt dort ist eine Straftat und, noch viel schlimmer, mit ein bisschen Pech werdet ihr sterben. Dieses Video ist gefährlich und gehört gelöscht! mit sehr unfreunlichen Grüßen, ein Fahrdienstleiter.
Aber wenn das Gleis nicht angeschlossen ist?