Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Das JobCenter will einen immer Jobs anbieten - wo aufgestockt werden muß. Also kann man aus rechtlichen Gründen einen Job ablehnen - wo man aufstocken muß !! Denn wer weniger Lohn erhält - bekommt auch für die Zukunft weniger Rente. Da mit dies so nicht passiert - das ein JobCenter einen Arbeit zuweißt - sollte Frau oder Mann immer mit ener Begleitung zum JobCenter gehen - bitte nie allein !! Denn wer allein geht - kann kaum etwas belegen - was so gesagt wurde. Wer heut zu Tager noch gewerkschaftlich abgesichert ist - hat auch ein Recht auf ein Rechtsbeistand von seiner Gewekschaft !!
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
also Gesetzlich sieht es so aus: So äußerte er 1884 im Reichstag: „Ich will mich nur dahin resümieren: geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, geben Sie ihm Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist [...].“ · Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 enthält ein „Recht auf Arbeit“. Artikel 163 WRV lautet: „Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die sittliche Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. von frei wählbar steht da nichts, muss aber auch gestehen mit frei wählbar geht schon nur wenn man länger arbeitslos ist muss man nehmen was man bekommt wenn nicht dann gibts sanktionen zudem du bewirbst dich ja erstmal darauf ob du genommen wirst steht auf einem anderen blatt, ich war in den letzten 20 jahren öffters arbeitslos und auf etwa 1000 (eher mehr aber nutze die 1000 mal als beispiel) vorstellungsgesprächen davon waren 100 von mir ausgewählt mit meinen berufswünschen und der rest war vom amt und genau so sah es auch aus bei fast jeder vom amt gab es absagen, bei 10 von 100 von mir eine zusage auch wenn es manchmal nur teilzeit war oder sessonarbeit oder eine befristete festanstellung und auch unbefristete festanstellungen oder auch mal eine 2./3. ausbildung machten die eigens ausgesuchten stellen mehr spaß (das selbstsuchen kannst du privat machen und kosten für die bewerbungen und reiseweg vom jobcenter zurück bekommen also was gibts zu verlieren außer zeit die man gelangweilt rumsitzt?)
(ich erlaube mal zu ergänzen - >) Weil die Jobcenter das gerade verhindern ! Für entsprechende qualifizierte (!!!) Menschen wird kein passgenauer Job angeboten - falls überhaupt ! - aber genau diese eklige PROPAGANDA verbreiten sie bis heute - und sogar völlig ungestraft - da sieht man doch was das für ein verfassungsfeindlicher Lügner- und Betrügerstaat ist. Selbst Qualifizierungen und anderes werden abgelehnt - sogar von den Sozialgerichten !
Ein Hin- und Rückweg von zweieinhalb Stunden gilt bei sechs oder mehr Stunden pro Tag als zumutbar, bei weniger als sechs Stunden ein Arbeitsweg von zwei Stunden.
Mit diesen versucht man auch, dass du deine Arbeitsstelle aufgibst. Dein Betreuer, anders mag ich den Sachbearbeiter im Amt nicht bezeichnen, legt dir sogar nahe, dass du doch deinen Arbeitgeber um die Aufhebung des Vertrages bittest und verlangt von dir, dass du dir eine pauschale Erlaubnis zur Aufnahme einer weiteren Tätigkeit anforderst. Lustig und traurig zugleich, denn dass das Amt schon allein deswegen in Regress genommen werden könnte, ist solchen dusseligen Beschäftigten offensichtlich nicht bewusst.
Vielen Dank für die wichtigen Informationen! Bisher hatte ich fast immer verständnisvolle Sachbearbeiter. Einmal sollte ich (damals 62 Jahre alt, 156 cm bei knapp über 50 kg und keinesfalls sportlich durchtrainiert ) mich aber als Nachtportier auf einem Fabrikgelände bewerben! Zum Glück war diese Sachbearbeiterin gleich wieder verschwunden.
Ein Nachtportier erledigt Empfangsarbeiten (Lieferscheine unterschreiben, Schranken öffnen, Dienstausweise kontrollieren). Weiß ehrlich gesagt nicht, was Alter, Größe oder gar das Gewicht dagegen sprechen lässt. Also bei manchen Leuten kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Es handelte sich um ein leerstehendes Fabrikgelände welches ich überwachen sollte, das war das Problem! Ich habe kurz darauf in Eigenregie eine Stelle als Sekretärin in einer Ballettschule gefunden, hat irgendwie besser zu mir gepasst.
@christian_83_ Gibt nichts Besseres. Die Ruhe ist herrlich, die Gedanken beruhigen sich und man hat weniger Stress. Dann bei Sonnenaufgang Brötchen holen, essen und ins Bett in dem Wissen, dass gleich der ganze Lärm und Stress losgeht und man da nicht rausmuss. Bestes Gefühl.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe einen Vierfachen Herzfehler und eine Künstliche Herzklappe und 100 Prozent auf meinen Behinderten Ausweis. Bzw ich bin Schwerbehindert. Ich suche schon ewig nach etwas. Allerdings ist es wegen meiner Behinderung nicht so leicht was zu finden. Ich habe eine Ausbildung zum Buchbinder gemacht und abgeschlossen. Aber bis jetzt ohne Erfolg was gefunden. Nun will mich meine Sachbearbeiterin in einen 50 Euro Job schicken wen ich mich richtig erinnere. Ich soll da ein halbes Jahr arbeiten. Allerdings hat sie mir gesagt das es nicht garantiert ist das ich dann eingestellt werde. Und in das was sie mich da schicken will sehe ich mich überhaupt nicht und ich bin auch nicht mehr der jüngste. Muss ich Angst haben wen ich das nicht machen möchte das ich eine voll Sanktion bekomme, oder kann ich die ausschlagen ?
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Lehne es ab bevor sie dir einen Kooperationsvertrag anbieten. Sag doch einfach du möchtest dich noch weiterbilden und sie sollen dir lieber eine Qualifizierung anbieten. Das deine BAB nicht ausreichend ist, zeigt sich ja in den Absagen…
Guten Tag, bei der neuesten Entscheidung den Empfängern bis zu 2 Monate das Geld zu streichen interessiert mich folgendes. Werden in dieser Sanktionszeit auch die Krankenkassenbeiträge gestrichen oder vom JC weiter gezahlt? MfG
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Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Hallo Hr. Anhalt, ich habe da mal eine Frage. Was GENAU heisst denn einen Job ablehnen? Wenn ich VM= Vermittlungsborschläge im kaufmännischen Bereich von meinem JC bekomme, bewerbe ich mich IMMER darauf. In nahezu 100% der Fälle werde ich vom Arbeitgeber jedoch abgelehnt, weil ich nicht derem Profil entspreche. Wenn mal ein Vorstellungsgespräch zu stande kommt, dann meistens bei Zeitarbeitsfirmen; aber da kommt meistens auch nix bei rum, außer das man dann in deren "Bewerberpool" landet.
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Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ich bin irgendwie in das fallmanagment gekommen und da hab ich wenig Druck von denen Aber weiter kommt man halt nicht nur sinnlos die Maßnahmen und wenn das ausgeschöpft ist dann einen in Rente schicken wollen Und jetzt an dem Punkt wo Nix mehr geht vielen Dank für Nix nächstes Jahr werd ich 40
Da hat scheinbar viele das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 05.11.2019 nicht gelesen dort steht nämlich auch geschrieben das wenn das Jobangebot einen lohn bringt der mit Bürgergeld aufgestockt werden muss darf dieser abgelehnt werden denn das Bundesverfassungsgericht hat nämlich ins Urteil geschrieben das der Lohn dafür auskömmlich ist das bedeutet erheblich über dem Bürgergeld liegen muss.
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Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Hallo bin selber Aufstocker und gehe an 6 Tagen die Woche als Auslieferer arbeiten. Ich sehe hier aber einen Ausschluss durch den §5 Arbeitszeitgesetz. Ich müsste meine Tätigkeit, die ich nunmehr seit 10Jahren ausübe, als gefährdet. Wie sieht es den in meinem Fall aus?
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Guten Tag danke für dieses Video kurze frage an GegenHartz. Ist ein Arbeitsvertrag bei einer Leiharbeitsfirma zulässig und kann das JC sanktionieren bei ablehnung?
Geh einfach hin und nehm den Job an und lass dich direkt krank schreiben oder mach Unfall… wo ist das Problem? Geh danach zum Arzt und lass dich krank schreiben und beschwer dich danach über den SB und sag der nötigt dich richtig droh dann mit Anzeige. Unterschreib nix und lass alles über Verwaltungsakt laufen. Mach dann Widerspruch. Und geh direkt in Verdi kostet für Hartzer 2,50 im Monat und du hast einen Anwalt für Arbeits und Sozirecht.
WER unterschreibt denn überhaupt eine "EGV" ? (falls es diese noch gibt) Dort müssen auch alle deine Rechte mit rein ! Auch wenn das verfassungsfeindliche Jobcenter das nicht will, weil es seit Hartz IV nur auf Sozialleistungsbetrug programmiert ist (weshalb eigentlich?) - und das OHNE jegliche Rechtsgrundlage und erst recht gegen das GG.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ist doch ganz einfach wenn man einen job nicht will Ein paar Minuten zu spät zum Vorstellungsgespräch kommen vorher ein paar Tage nicht duschen und mit dreckigen Klamotten hingehen und schon wird man nicht eingestellt.
Es gibt Menschen, die sind nicht mehr gewollt. Das nennt sich dann "Vermittlungshemmnisse". Aber die Jobcenter machen gerade NICHTS um diese Hemmnisse zu beseitigen, sondern machen erst recht nur Probleme und machen dazu noch viele neue Probleme - bis auf Ewigkeit. So kann ich das seit fast 20 Jahren selbst berichten und habe auch die entsprechenden Dokumente zum Beweis.
Dem neuen Arbeitgeber eine E Mail schicken mit einer Leeren Bewerbung ohne Inhalt und Telenummer,die Eingangsbestätigung das du die Bewerbung dort hinversendest hast ist schonmal Save😂und dann diese Eingangsbestätigung das du dich beworben hast dem JC schicken😂
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ich verweise vollumfänglich auf das GG und den sozialen Staat (und beide mit "Ewigkeitsgarantie") - und damit beantwortet sich dann auch deine Frage: Wie lange wird es überhaupt noch Sozialleistungen geben?
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Einige Kommentare hier zeigen mal wieder, warum Sanktionen absolut wichtig sind! "Diese Arbeit ist nichts für mich" ist keine Ausrede, wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist.
Achso und es ist besser einen Job anzunehmen bei dem man aufgrund fehlender Eignung oder Motivation direkt nach 2 Wochen wieder gekündigt wird oder krank wird aufgrund von Druck und entstehender Minderwertigkeit? 😂 pack dir mal an den Kopp und sag Kürbis gedeihe. Da schätze ich eher Leute die sich selber korrekt einschätzen und man mit dem SB zsm arbeitet und nach einer Stelle schaut die kein Missmatch ist anstatt auf Teufel komm raus mit Zwang!
WO sind die Sanktionen gegen diesen gesamten Staat - der sämtliche Verbrechen und Kriminalität völlig in Ordnung findet - sogar die Praktiken der Nationalsozialisten ?
Warum soll man für einen Nazi-Verbrecher-Staat arbeiten, der sich garnicht an das GG hält und heute sogar ganz fleißig Nazi-Methoden praktiziert ? Den Menschen sämtliche Rechte abspricht und auf das GG scheißt ? Plötzlich sind auch wieder alle Arbeitslosen faul - das war schon ein Narrativ im Nationalsozialismus - und sollen auch noch bestraft werden - und das von der Ampel wohlgemerkt ! Zur Zeit des Nationalsozialismus hätte man (angeblich) froh sein sollen, wenn man sich diesem Staat nicht gebeugt hat. Und heute ??? Weshalb sind verfassungstreue Menschen in diesem Staat nicht mehr erwünscht und werden zugrundegerichtet anstatt geehrt ???
@@kaptnkirk2740 Ich gebe dir völlig recht ! "der grassierende Egoismus" ! Und woher kommt der ? Es ist zu erkennen, daß die Menschen in diesem Land sehr oft das GG und deren Werte garnicht kennen (warum?) und verfassungsfeindliche Ansichten haben. Verfassungsfeinde sind. UND das kann man bei allen bekannten Parteien und deren Anhängern feststellen. Was ist da in den letzten Jahrzehnten passiert ?
Vielen Dank für die unermüdliche Aufklärungsarbeit, die ist mehr als wichtig.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Das JobCenter will einen immer Jobs anbieten - wo aufgestockt werden muß. Also kann man aus rechtlichen Gründen einen Job ablehnen - wo man aufstocken muß !! Denn wer weniger Lohn erhält - bekommt auch für die Zukunft weniger Rente. Da mit dies so nicht passiert - das ein JobCenter einen Arbeit zuweißt - sollte Frau oder Mann immer mit ener Begleitung zum JobCenter gehen - bitte nie allein !! Denn wer allein geht - kann kaum etwas belegen - was so gesagt wurde. Wer heut zu Tager noch gewerkschaftlich abgesichert ist - hat auch ein Recht auf ein Rechtsbeistand von seiner Gewekschaft !!
Von seiner Gewerkschaft? Ja wenn man ein Haufen Geld zahlt u dennoch kommen sie nicht u sind nicht erreichbar!
Guter Tipp Danke😀
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Das, was Sie beschreiben, hat schon seinen Grund: Sie unterwerfen sich weiter einem System, das man mal steinigen müsste.
Was ist mit dem Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf frei wählbare Arbeit?
Kannst du ja…was hat das mit dem Jobcenter zu tun.
also Gesetzlich sieht es so aus:
So äußerte er 1884 im Reichstag: „Ich will mich nur dahin resümieren: geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, geben Sie ihm Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist [...].“ · Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 enthält ein „Recht auf Arbeit“. Artikel 163 WRV lautet: „Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die sittliche Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.
von frei wählbar steht da nichts, muss aber auch gestehen mit frei wählbar geht schon nur wenn man länger arbeitslos ist muss man nehmen was man bekommt wenn nicht dann gibts sanktionen zudem du bewirbst dich ja erstmal darauf ob du genommen wirst steht auf einem anderen blatt, ich war in den letzten 20 jahren öffters arbeitslos und auf etwa 1000 (eher mehr aber nutze die 1000 mal als beispiel) vorstellungsgesprächen davon waren 100 von mir ausgewählt mit meinen berufswünschen und der rest war vom amt und genau so sah es auch aus bei fast jeder vom amt gab es absagen, bei 10 von 100 von mir eine zusage auch wenn es manchmal nur teilzeit war oder sessonarbeit oder eine befristete festanstellung und auch unbefristete festanstellungen oder auch mal eine 2./3. ausbildung machten die eigens ausgesuchten stellen mehr spaß
(das selbstsuchen kannst du privat machen und kosten für die bewerbungen und reiseweg vom jobcenter zurück bekommen also was gibts zu verlieren außer zeit die man gelangweilt rumsitzt?)
@@xxsylarxx1464 🤔😒
(ich erlaube mal zu ergänzen - >) Weil die Jobcenter das gerade verhindern !
Für entsprechende qualifizierte (!!!) Menschen wird kein passgenauer Job angeboten - falls überhaupt ! - aber genau diese eklige PROPAGANDA verbreiten sie bis heute - und sogar völlig ungestraft - da sieht man doch was das für ein verfassungsfeindlicher Lügner- und Betrügerstaat ist.
Selbst Qualifizierungen und anderes werden abgelehnt - sogar von den Sozialgerichten !
Frage an die Rechtsanwälte: Wie setzt man das durch ???
Was ist, wenn man anderthalb Stunden zur Arbeit fahren müsste? Gilt das noch als zumutbar?
Das würde mich auch interessieren
Ein Hin- und Rückweg von zweieinhalb Stunden gilt bei sechs oder mehr Stunden pro Tag als zumutbar, bei weniger als sechs Stunden ein Arbeitsweg von zwei Stunden.
@@GegenHartz2023wenn man gesund ist, nehme ich an. Bei Schwerbehinderungen mit Einschränkungen eher nicht. Mit ärztl. Gutachten versteht sich.
@@GegenHartz2023 pro Strecke oder hin und Rückfahrt zusammen gerechnet?
@@christian_83_ Hin-/Rückweg von zweieinhalb Stunden geht noch.
Sie sind eine wichtige Lobby für die Betroffenen im Bürgergeldbezug. Unpassende Jobangebote haben in den Jobcentern Tradition.
Mit diesen versucht man auch, dass du deine Arbeitsstelle aufgibst.
Dein Betreuer, anders mag ich den Sachbearbeiter im Amt nicht bezeichnen, legt dir sogar nahe, dass du doch deinen Arbeitgeber um die Aufhebung des Vertrages bittest und verlangt von dir, dass du dir eine pauschale Erlaubnis zur Aufnahme einer weiteren Tätigkeit anforderst.
Lustig und traurig zugleich, denn dass das Amt schon allein deswegen in Regress genommen werden könnte, ist solchen dusseligen Beschäftigten offensichtlich nicht bewusst.
Vielen Dank für die wichtigen Informationen!
Bisher hatte ich fast immer verständnisvolle Sachbearbeiter. Einmal sollte ich (damals 62 Jahre alt, 156 cm bei knapp über 50 kg und keinesfalls sportlich durchtrainiert ) mich aber als Nachtportier auf einem Fabrikgelände bewerben! Zum Glück war diese Sachbearbeiterin gleich wieder verschwunden.
Ein Nachtportier erledigt Empfangsarbeiten (Lieferscheine unterschreiben, Schranken öffnen, Dienstausweise kontrollieren). Weiß ehrlich gesagt nicht, was Alter, Größe oder gar das Gewicht dagegen sprechen lässt. Also bei manchen Leuten kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Es handelte sich um ein leerstehendes Fabrikgelände welches ich überwachen sollte, das war das Problem! Ich habe kurz darauf in Eigenregie eine Stelle als Sekretärin in einer Ballettschule gefunden, hat irgendwie besser zu mir gepasst.
Also nachts arbeiten würde für mich gar nicht infrage kommen
@christian_83_
Gibt nichts Besseres. Die Ruhe ist herrlich, die Gedanken beruhigen sich und man hat weniger Stress. Dann bei Sonnenaufgang Brötchen holen, essen und ins Bett in dem Wissen, dass gleich der ganze Lärm und Stress losgeht und man da nicht rausmuss. Bestes Gefühl.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Sehr gute Informationen! Vielen Dank 👍
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe einen Vierfachen Herzfehler und eine Künstliche Herzklappe und 100 Prozent auf meinen Behinderten Ausweis. Bzw ich bin Schwerbehindert. Ich suche schon ewig nach etwas. Allerdings ist es wegen meiner Behinderung nicht so leicht was zu finden. Ich habe eine Ausbildung zum Buchbinder gemacht und abgeschlossen.
Aber bis jetzt ohne Erfolg was gefunden. Nun will mich meine Sachbearbeiterin in einen 50 Euro Job schicken wen ich mich richtig erinnere. Ich soll da ein halbes Jahr arbeiten. Allerdings hat sie mir gesagt das es nicht garantiert ist das ich dann eingestellt werde.
Und in das was sie mich da schicken will sehe ich mich überhaupt nicht und ich bin auch nicht mehr der jüngste.
Muss ich Angst haben wen ich das nicht machen möchte das ich eine voll Sanktion bekomme, oder kann ich die ausschlagen ?
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Lehne es ab bevor sie dir einen Kooperationsvertrag anbieten. Sag doch einfach du möchtest dich noch weiterbilden und sie sollen dir lieber eine Qualifizierung anbieten. Das deine BAB nicht ausreichend ist, zeigt sich ja in den Absagen…
Guten Tag, bei der neuesten Entscheidung den Empfängern bis zu 2 Monate das Geld zu streichen interessiert mich folgendes. Werden in dieser Sanktionszeit auch die Krankenkassenbeiträge gestrichen oder vom JC weiter gezahlt?
MfG
Ne nichtmal die Miete
@@xxsylarxx1464 Die Miete ist doch ausgenommen.
@@BukeAlexaja meine ich ja die können dir nichtmal die miete sperren und mehrbedarf auch nicht geht nur um den reinen regelsatz alles andere ist safe
WAS steht denn im Gesetz ???
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Hallo Hr. Anhalt, ich habe da mal eine Frage. Was GENAU heisst denn einen Job ablehnen?
Wenn ich VM= Vermittlungsborschläge im kaufmännischen Bereich von meinem JC bekomme, bewerbe ich mich IMMER darauf. In nahezu 100% der Fälle werde ich vom Arbeitgeber jedoch abgelehnt, weil ich nicht derem Profil entspreche. Wenn mal ein Vorstellungsgespräch zu stande kommt, dann meistens bei Zeitarbeitsfirmen; aber da kommt meistens auch nix bei rum, außer
das man dann in deren "Bewerberpool" landet.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ich bin irgendwie in das fallmanagment gekommen und da hab ich wenig Druck von denen
Aber weiter kommt man halt nicht nur sinnlos die Maßnahmen und wenn das ausgeschöpft ist dann einen in Rente schicken wollen
Und jetzt an dem Punkt wo Nix mehr geht vielen Dank für Nix nächstes Jahr werd ich 40
Da hat scheinbar viele das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 05.11.2019 nicht gelesen dort steht nämlich auch geschrieben das wenn das Jobangebot einen lohn bringt der mit Bürgergeld aufgestockt werden muss darf dieser abgelehnt werden denn das Bundesverfassungsgericht hat nämlich ins Urteil geschrieben das der Lohn dafür auskömmlich ist das bedeutet erheblich über dem Bürgergeld liegen muss.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Hallo bin selber Aufstocker und gehe an 6 Tagen die Woche als Auslieferer arbeiten. Ich sehe hier aber einen Ausschluss durch den §5 Arbeitszeitgesetz. Ich müsste meine Tätigkeit, die ich nunmehr seit 10Jahren ausübe, als gefährdet. Wie sieht es den in meinem Fall aus?
Wo kann man denn in Deutschland als Organspender tätig sein?
Leute, besorgt Euch Atteste!!!
Seit 20 Jahren kann das Amt mir nix anhaben. 😎
Ja bin einmal beim Amtsarzt gewesen seit dem wahr schlagartig Ruhe.
7 Jahre jetzt.
@@xxsylarxx1464 👍😎
@@xxsylarxx1464 Was hast du denn "angestellt" ?
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Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Habe Pflegegrad 2, darf der Jobcenter mich Sanktionen geben ?
Guten Tag danke für dieses Video kurze frage an GegenHartz. Ist ein Arbeitsvertrag bei einer Leiharbeitsfirma zulässig und kann das JC sanktionieren bei ablehnung?
Geh einfach hin und nehm den Job an und lass dich direkt krank schreiben oder mach Unfall… wo ist das Problem? Geh danach zum Arzt und lass dich krank schreiben und beschwer dich danach über den SB und sag der nötigt dich richtig droh dann mit Anzeige. Unterschreib nix und lass alles über Verwaltungsakt laufen. Mach dann Widerspruch. Und geh direkt in Verdi kostet für Hartzer 2,50 im Monat und du hast einen Anwalt für Arbeits und Sozirecht.
WER unterschreibt denn überhaupt eine "EGV" ? (falls es diese noch gibt) Dort müssen auch alle deine Rechte mit rein ! Auch wenn das verfassungsfeindliche Jobcenter das nicht will, weil es seit Hartz IV nur auf Sozialleistungsbetrug programmiert ist (weshalb eigentlich?) - und das OHNE jegliche Rechtsgrundlage und erst recht gegen das GG.
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
@@user-yz2xu7id5z Das Jobcenter darf hier sanktionieren, wenn du den Job nicht annimmst. Job ausschlagen = Kein Bock auf Arbeit.
Weshalb verweigern die Jobcenter schon seit fast 20 Jahren sämtliche gesetzlichen Leistungen ? (das ist doch die allererste Voraussetzung !)
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Ist doch ganz einfach wenn man einen job nicht will Ein paar Minuten zu spät zum Vorstellungsgespräch kommen vorher ein paar Tage nicht duschen und mit dreckigen Klamotten hingehen und schon wird man nicht eingestellt.
und gut einen antrinken...
demnächst auch gern kiffen. Die roten Augen werden jeden Sklaventreiber abschrecken. 😎
Es gibt Menschen, die sind nicht mehr gewollt. Das nennt sich dann "Vermittlungshemmnisse".
Aber die Jobcenter machen gerade NICHTS um diese Hemmnisse zu beseitigen, sondern machen erst recht nur Probleme und machen dazu noch viele neue Probleme - bis auf Ewigkeit. So kann ich das seit fast 20 Jahren selbst berichten und habe auch die entsprechenden Dokumente zum Beweis.
Dem neuen Arbeitgeber eine E Mail schicken mit einer Leeren Bewerbung ohne Inhalt und Telenummer,die Eingangsbestätigung das du die Bewerbung dort hinversendest hast ist schonmal Save😂und dann diese Eingangsbestätigung das du dich beworben hast dem JC schicken😂
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Was ist wenn man das mir die wenn die Kenntnisse fehlen und Mann glaubt eine Ausbildung nicht Schafen zu können ?
+49
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Wie lange wird es überhaupt noch Sozialleistungen geben?
Die Kassen sind mehr als leer!
quatsch... die sind nicht leer
Einnahmen 2023 - > 1 860,0 Milliarden Euro - das ist also über 1 Billion !!!
Ich verweise vollumfänglich auf das GG und den sozialen Staat (und beide mit "Ewigkeitsgarantie") - und damit beantwortet sich dann auch deine Frage: Wie lange wird es überhaupt noch Sozialleistungen geben?
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Abahh
Wir haben ein Grundgesetz mit Grundrechten ( Verfassung ), dies Gesetz steht über den Sozialgesetzen. Lies mal bitte Artikel 12 Absatz 1-3 Grundgesetz, Freie Berufswahl und Zwangsarbeit ist verboten + lies bitte das ILO - Übereinkommen ( Berlin ) Artikel 2 über Zwangs- und Pflichtarbeiten...Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Also nur wenn Du es freiwillig machen möchtest. Ansonsten bleibt dann bei Zwang ( Androhung mit Rechtsfolgen ) nur das Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt in Form eines Widerspruchs, und bei Ablehnungsbescheid des Widerspruch die Klage vor dem Sozialgericht.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen, die sich aufgrund geringem oder fehlendem Einkommen keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit wird in Deutschland jedem das Grundrecht eingeräumt, die eigenen Rechte durchsetzen zu können - wenn nötig, mithilfe eines staatlich finanzierten Rechtsbeistandes. Rechtlicher Beistand darf keine Frage des Geldes sein. In erster Linie dient der Beratungsschein der Vorbeugung sozialer Ungerechtigkeit.
Einige Kommentare hier zeigen mal wieder, warum Sanktionen absolut wichtig sind!
"Diese Arbeit ist nichts für mich" ist keine Ausrede, wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist.
Achso und es ist besser einen Job anzunehmen bei dem man aufgrund fehlender Eignung oder Motivation direkt nach 2 Wochen wieder gekündigt wird oder krank wird aufgrund von Druck und entstehender Minderwertigkeit? 😂 pack dir mal an den Kopp und sag Kürbis gedeihe. Da schätze ich eher Leute die sich selber korrekt einschätzen und man mit dem SB zsm arbeitet und nach einer Stelle schaut die kein Missmatch ist anstatt auf Teufel komm raus mit Zwang!
Aha! Dir geht es offenbar gut, und das ist natürlich die Hauptsache. Das ist das eigentliche Problem unserer Gesellschaft - der grassierende Egoismus.
WO sind die Sanktionen gegen diesen gesamten Staat - der sämtliche Verbrechen und Kriminalität völlig in Ordnung findet - sogar die Praktiken der Nationalsozialisten ?
Warum soll man für einen Nazi-Verbrecher-Staat arbeiten, der sich garnicht an das GG hält und heute sogar ganz fleißig Nazi-Methoden praktiziert ? Den Menschen sämtliche Rechte abspricht und auf das GG scheißt ?
Plötzlich sind auch wieder alle Arbeitslosen faul - das war schon ein Narrativ im Nationalsozialismus - und sollen auch noch bestraft werden - und das von der Ampel wohlgemerkt !
Zur Zeit des Nationalsozialismus hätte man (angeblich) froh sein sollen, wenn man sich diesem Staat nicht gebeugt hat. Und heute ??? Weshalb sind verfassungstreue Menschen in diesem Staat nicht mehr erwünscht und werden zugrundegerichtet anstatt geehrt ???
@@kaptnkirk2740 Ich gebe dir völlig recht ! "der grassierende Egoismus" ! Und woher kommt der ?
Es ist zu erkennen, daß die Menschen in diesem Land sehr oft das GG und deren Werte garnicht kennen (warum?) und verfassungsfeindliche Ansichten haben. Verfassungsfeinde sind.
UND das kann man bei allen bekannten Parteien und deren Anhängern feststellen.
Was ist da in den letzten Jahrzehnten passiert ?
👍