Neue Krankheit - neue Blockfrist - wieder Krankengeld?
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- Опубликовано: 27 авг 2024
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Vielen Dank für die transparente wie gut vorgetragene Darstellung eines nicht gerade unkomplexen Themas.
Ein Abo lasse ich selbstverständlich da...
VG
Du bist Genial.
Hut ab
Wie immer top erklärt, war mir so mit dem Urlaub nicht bekannt…
Hallo, bei mir ist so ein Sonderfall eingetreten. Bei mir hat die KH angerufen und mir das extra mitgeteilt, dass ich ein Jahr länger KH erhalten könnte. Ja sowas gibt es auch um mal etwas Positives beizutragen.
Sehr gutes Video
Danke für den Einblick in Ihren speziellen Fall!
Vielen Dank für die Infos LG 😉👍
Bitte noch erwähnen, dass die Krankenkassen von den 78 Wochen die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abziehen. Effektiv bekommt man also nur 72 Wochen Krankengeld! War jedenfalls bei mir so...
Super Video
Danke für die super Aufklärung.
Eine Frage habe ich noch dazu: das Krankengeld ist ausgeschöpft und Lt Reha ist man mit seiner chronischen Krankheit aber wieder voll arbeitsfähig entlassen worden. Also geht man wieder arbeiten, die Blockfrist hat aber erst vor 2 Jahren begonnen. Sie läuft rhetorisch noch ein Jahr.
Was würde passieren, wenn man nach zB 8 Monaten Arbeit erneut krank geschrieben werden würde?
1. bekäme man dann die für ersten
sechs Wochen LFZ vom AG?
2. wenn man dann wieder länger als sechs Wochen krank wäre? Kein Krankengeld ?
(Dabei handelt es sich immer um die selbe chronische Krankheit.)
Nochmals danke für die vielen tollen Videos 👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼
Carola
Hallo Carola, in Ihrem Beispiel würde es Lohnfortzahlung geben. Aber noch kein Krankengeld, da ja die Blockfrist noch läuft.
@@sovd-sh-sozialrecht super, und danke Auskunft
Ich beziehe jetzt nach 78 Wochen Krankengeld ALG 1. Laut Arbeitgeber brauche ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr an meinem Arbeitgeber schicken. Bekomme ich dann irgendwann Mal wieder Krankengeld auf einer anderen Krankheit
Vielen Dank für das sehr gute Video! Bei welchem Profi kann man sich denn Rat einholen? Bei Minute 5:15 hattest du es erwähnt. Ich befinde mich in so einer sehr speziellen Situation und wüsste gern, ob ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Krankenkasse sagt pauschal, die Diagnosen würden Zusammenhängen. Mein Arzt sagt jedoch, dass es unterschiedliche und nicht Zusammenhängend sind.
Hier hilft ein Fachanwalt für Sozialrecht. Gibt es in jeder Stadt. Oder bei meinen Kollegen vom SoVD: www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Vielen Dank für diese Infos.
Ich bin 61 Jahre alt und habe wegen Knie Arthrose einen unbefristeten GDB von 50. Stehe im Angestellten Verhältnis und möchte vor der Inanspruchnahme der Schwerbehinderten Rente meine beiden Knie operieren lassen. Für eine Seite kann man ca. 1,5 Jahre Rekonvaleszenz bis zum erreichen der Arbeitsfähigkeit rechnen, so dass ich bei der Version mit kurzzeitiger Beschäftigung oder Urlaub zwischen den beiden Operationen die Zeit bis zur Schwerbehinderten Rente füllen könnte. Die Frage ist halt ob die Diagnose jeweils getrennt für beide Knie bewertet werden. Wer könnte mir da Auskunft geben, zur Krankenkasse zu gehen ist evtl. nicht so klug.
Herzliche Grüße Peter
Hallo Peter, ich denke, dass es hier schwer sein dürfte, wirklich zweimal Krankengeld zu beziehen. Wirklich bewerten kann das vielleicht ein Fachanwalt für Sozialrecht. Auch der eine oder andere Berater des SoVD - das ist aber wirklich knifflig.
Ich war 78 Wochen,zuletzt bis Mai 2018 arbeitsunfähig wegen Depressionen,war auch in der Reha wurde artbeitsunfähig entlassen,dann habe ich wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten bis Januar 2020.seit Januar 2020 bin ich laufend arbeitsunfähig wegen Rückenschmerzen,war auch diesbezüglich in der Reha und wurde artbeitsunfähig entlassen,mit der Empfehlung ein psychiatrisches Gutachten zu machen weil ich wieder Depressionen habe.im Mai diesen Jahres wird mein Krankengekd erschöpft sein. Ich möchte versuchen in Teilzeit zu arbeiten.Wenn ich nach der Arbeitsaufnahme feststelle das ich wegen Depressionen erneut arbeitsunfähig bin, hätte ich erneut Anspruch auf Krankengeld oder wûrde die Blockfrist eintreten?
Die Blockfrist ist immer relevant. Innerhalb von drei Jahren können Sie daher maximal 78 Wochen Krankengeld für diese Krankheit erhalten.
@@sovd-sh-sozialrecht Guten Morgen danke für die Rückmeldung,wegen Depressionen war ich zuletzt im Mai 2018 krankgeschrieben,d.h. die 3 Jahre wären im Mai 2021 vorbei.Tritt trotzdem die Blockfrist ein weil ich aktuell wegen Rückenschmerzen arbeitsunfähig bin?
@@cookie7248 Kommt darauf an, ob die Krankheiten miteinander zusammenhängen. Das kann man nur anhand der Unterlagen klären.
@@sovd-sh-sozialrecht okay ich verstehe und verbleibe mfG.
Vielen Dank für diese Videos und Erklärungen.
Hätte zu diesem Thema auch noch Fragen. Ich war das erste Mal 02/2019 bis 01/2020 krank geschrieben und dann arbeiten wieder bis Oktober, seitdem durchgängig AU geschrieben,3 Jahre sind ja rum und auch die Krankengeldzahlung des Arbeitsamtes ausgelaufen. Leider bin ich körperlich immernoch nicht belastbar wenigstens Teilzeit arbeiten zu können. Hätte ich jetzt Anspruch auf Krankengeld wieder? Bin völlig kopflos und die Existenz geht gerade bergab.
Hi Adina, grundsätzlich kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld da sein, die Blockfrist ist ja abgelaufen. Außerdem müssen in der Zwischenzeit allerdings mindestens 6 Monate Beiträge an die Krankenkasse gezahlt worden sein. Durch Arbeit oder den Bezug von ALG. Mehr dazu im Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Ich war jetzt 8 Monate wegen einer atrhose krankgeschrieben, jetzt habe ich wegen der atrhose eine neue hüfte bekommen, und habe vom Facharzt eine erstbesvheinigubg ausgestellt und somit nur ein Abschluss und keine Auszahlung bekommen, aber es ist ja eine fortlaufende Krankheit was tu ich jezzt
Solange Sie weiter krankgeschrieben sind, gibt es Krankengeld. Bei Problemen lassen Sie sich bitte persönlich beraten - hier im Forum können wir das nicht klären.
Hallo. Bei mir ist folgendes Szenario der Fall: Ich war bis 15.02.22 wegen einer schweren psychischen Erkrankung krank geschrieben. Am 16.02.22 habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen. Ich war bis zum 15.02. knapp 78 Wochen im Krankengeldbezug und konnte somit kurz vor knapp der Aussteuerung entkommen. Die Blockfrist läuft bis zum 21.02.23. Seit 1 Woche bin ich wegen einem Bandscheibenvorfall auf unbestimmte Zeit krank geschrieben. Im April 22 war ich bereits 2 Wochen wegen Kreuzschmerzen krank geschrieben. Falls die Entgeltfortzahlung enden sollte, erhalte ich dann wegen der Bandscheibe einen neuen Krankgeldanspruch von 78 Wochen ? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe.
Ja, das klingt nach einem neuen Anspruch auf Krankengeld.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe noch etwas vergessen. In der fast 1 1/2 jährigen Erkrankung wegen der Psyche wurde ich einmal von der Vertretung meiner Hausärztin bei der Verlängerung meiner AU fälschlicherweise mit der Diagnose „Kreuzschmerz“ weiter krank geschrieben. Danach natürlich wieder wegen der Psyche. ich habe mir damals keine weiteren Gedanken dazu gemacht. Das Krankengeld wurde ja weiter gezahlt. Könnte das zu einem Problem werden ? Vielen Dank.
@@RedDevilJazda Eher nicht. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt. Im Zweifel sollten Sie sich ohnehin persönlich beraten lassen.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Vielen Dank für Ihre Hilfe ! Sie machen einen tollen Job. Damit helfen Sie vielen Menschen. Weiter so 👏🏻
Hallo, was aber wenn man auf Grund einer Krankheit in der Blockfrist ist, danach aber eine andere schwere Krankheit bekommt? Also z.B nach Aussteuerung von Krankheit A, vier Monate später eine völlig neue Krankheit B bekommt. Kann man da nach 6 Wochen wieder Krankengeld bekommen???
Ja, wenn Sie zu dieser Zeit nicht wegen Krankheit A krankgeschrieben sind. Es ist recht komplex, lassen Sie sich in dieser Frage in jedem Fall individuell beraten.
Frage 1:
Also, die 3-jährige Blockfrist beginnt ab dem Tag der ersten Krankschreibung...(zB 01.01.2018). Egal wieviele dieser AU- Bescheinigungen mein Arzt ausstellt.
Nach der Aussteuerung (78 Wochen inkl. Reha) und anschließendem ALG1- Bezug werde ich vom Arzt ab 01.01.2021 wieder wg derselben Krankheit krankgeschrieben und sende die AU- Bescheinigung an das Arbeitsamt:
Startet DANN der neue Krankengeldbezug???
Nein, nur wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Ich habe für Krankheit (A) Krankengeld bekommen. 3 Wochen lang vom 08.08.21 - 30.08.21. Am 31.08.21 wurde ich wegen einer völlig anderen Diagnose bis zum 12.09.21 krank geschrieben. Wer zahlt in dem Fall das Geld ? Krankenkasse oder AG ? Ich war dazwischen keinen Tag arbeiten, wurde lückenlos krank geschrieben aber mit 2 völlig unterschiedlichen Diagnosen.
Das müsste man sich genau anschauen. Wenn auf der Krankmeldung steht, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt, läuft das Krankengeld ganz normal weiter.
@@sovd-sh-sozialrecht auf der "neuen" Krankmeldung 31.08 - 12.09 steht Erstbescheinigung.
@@derdon9023 Dann kann es kompliziert werden. Falls es Schwierigkeiten gibt, sollten Sie sich persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Hallo
Wie sieht es denn nach der Aussteuerung aus wenn man danach arbeitslos ist und eine neue Krankheit dazu kommt. Gibt es dann auch eine Speerfrist bei der Krankenkasse. Oder müssen die dann nach 6 Wochen Krankengeld bezahlen.
Gruss Christian
Hallo Christian, wenn es eine völlig neue Krankheit ist, beginnt tatsächlich ein neuer Anspruch auf Krankengeld.
@@sovd-sh-sozialrecht
Muss die Arbeitsagentur nicht erst 6 Monate Krankenversicherungbeiträge zahlen um wieder Anspruch zu Haben?
@@christianschmidt2703 Das gilt für die gleiche Erkrankung. Nicht bei einer davon unabhängigen Krankheit.
Ok Danke schön
Man ist arbeitssuchend bekommt Arbeitslosengeld. Ist aber krank auf der alten Krankheit. Wenn die alte Krankheit wo man mit ausgesteuert ist und auch krankgeschrieben ist noch läuft und eine neue Krankheit dazukommt und sich dann auf die neue Krankheit krankschreiben lässt dann zahlt die Krankenkasse sofort oder nach 6 Wochen wenn man arbeitslos ist.
hallo, die empfohlene seite öffnet sich nicht...erbitte um hilfe
Welche Seite genau?
@@sovd-sh-sozialrecht hab es irgendwie doch geschafft, da war eine sperre bei mir. ich brauche dringend infos, habe auch mitgliedschaft beantragt, muss ich da anrufen oder wie geht das mit beratung ? dringend bitte
@@natronfart618 Ja, am besten direkt in der nächstgelegenen Sozialberatungsstelle einen Termin ausmachen. Telefonisch oder per Mail.
Hallo Christian,
während Krankengeldbezug wegen Wirbelsäule wurde Parkinson diagnostiziert. Es fand eine Behandlung in einer Spezialklinik statt. Die AU wurde jedoch immer nur auf Wirbelsäule geschrieben. Dir neue Diagnose taucht nicht auf. Gilt Parkinson dann auch als hinzugetretene Erkrankung? Hätte ich, wenn ich kurzfristig arbeitsfähig bin und dann wegen Parkinson arbeitsunfähig werde, Anspru auf 78 Wochen Krankengeld?
Liebe Grüße
Grit
Hallo Grit, theoretisch wäre das vielleicht möglich, ja. Aber es kommt hier immer sehr auf die Details an, da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Hallo Christian! Vielen Dank für das Video. Habe noch Frage: zählt es als neue Krankheit, wenn zwischen alter Erkrankung ( am Freitag Endkrankenmeldung) und neuer Erkrankung nur ein Wochenende ist ( ab Montag neue Krankenmeldung mit anderen Diagnose) ?
Rein von der Zeit würde das gehen. Das Problem in der Praxis ist meist, dass die Krankenkasse einen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen herstellt.
Hallo Christian! Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Habe noch eine Frage:
Berechnen die Krankenkasse 4 Wochen Reha auch in die 78 Wochen Krankengeld, oder werden die nicht berücksichtigt?
Beziehungsweise abgezogen von den 78 Wochen?
Ich war 18 Monate krank und danach habe ich 10 Monate gearbeitet.Jetzt werde ich wieder wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben.Bekomme ich jetzt Geld vom Arbeitsamt und muss ich mich da Arbeitslos melden?
Danke im vorraus für die Antwort.LG
Krankengeld werden Sie vermutlich aktuell nicht erhalten. Das liegt an der Blockfrist. Ob die aber tatsächlich abgelaufen ist, sollten Sie unbedingt in Erfahrung bringen.
Ich gehe davon aus, dass Sie Anspruch auf ALG I haben. Falls es bei der Beantragung Probleme gibt, sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.
Ab wann würde die Blockfrist denn gelten - von erstem Tag der Erkrankung (1.1.2023) oder vom letzten Tag der AU (1.1.2024)?
Die Daten sind rein fiktiv und theoretisch gewählt. Und falls man zwischenzeitlich kurz arbeiten gehen würde, würde bei einer neuen Erkrankung dann die Lohnfortzahlung und das Krankengeld neu beginnen?
Die Blockfrist beginnt immer mit der ersten offiziellen Krankschreibung durch den Arzt. Und wenn Sie zwischendurch "gesund" sind und eine neue Erkrankung hinzutritt, entsteht dadurch ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld. Die Krankheiten müssen aber unabhängig voneinander sein.
Wann bekomme ich wieder Krankengeld wenn die 78woch aufgebraucht sind auf die Selbe Krankheit
Wie lange muss man nach EM Rente arbeiten um bei Krankschreibung, Lohnfortzahlung/Krankengeld zu bekommen?
Wenn Sie nach der EM-Rente einen neuen Job anfangen, haben Sie nach vier Wochen wieder einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und im Anschluss auf auch Krankengeld - zumindest in aller Regel, da müsste man noch ein Auge auf die Blockfristen haben.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke für die Antwort
Hallo Christian,
wer ist für den Fall eine professionelle Hilfe?
An wen kann ich mich da wenden?
Mfg
Johannes
Na, zum Beispiel meine Kollegen vom SoVD. Gibt es in ganz Deutschland.
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin im Krankengeld bis 18.1. und dann voraussichtlich noch länger. Würden für den kompletten Monat Monat Februar 30 Tage bezahlt werden anstatt 29? Müßte ich mich dann erst bis 31.1. krankschreiben lassen? Und danach für den ganzen Monat Februar?
Das Krankengeld wird pro Tag gezahlt. Und immer nur für die Dauer der Krankschreibung.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke für Ihre Antwort. Ich hatte gelesen dass für komplette Monate immer 30 Tage angesetzt werden, egal wie viele Tage der Monat hat, auch wenn er nur 28 oder 29 Tage hat.
Angenommen man würde Krankengeld beziehen, hätte aber privat noch eine Krankentagegeldversicherung bei einer anderen Krankenversicherung, die erst nach der 78. Woche leistet. (Die müsste dann auch billiger sein). Würden man dann wegen dem gleichen Problem/Krankheit nach Woche 78, von der privaten Krankentagegeldversicherung Geld erhalten? Von der ersten gibt es dann ja nichts.
Das müsste man sich anhand der Versicherungsbedingungen anschauen.
@@sovd-sh-sozialrecht Dennoch danke, lieber eine ehrliche Antwort, als eine falsche!
Bei mir wurden Zeiten addiert wie z.B. 6 Monate Orthopädisch / nach einem Jahr dann /Orthopädisch /Psychosomatisch. Zahlt das dann zusammen? Sind ja nicht die gleichen Diagnosen.
Hi Regina, wenn die Krankmeldungen nahtlos ineinander übergehen, läuft das alles innerhalb der 78 Wochen Krankengeld. Es gibt zwar mehrere Blockfristen, aber das Krankengeld wird dadurch nicht verlängert.
Wer macht zu diesem Thema Beratungen. Kann ich das mit den Blockfristen auch selber berechnen? Kann ich die Krankenkasse anschreiben und mir eine Berechnungsaufstellung schicken lassen?
Ich bin aktuell krankgeschrieben wegen Depressionen. Jetzt muss ich operiert werden wegen einer anderen Sache. Läuft das krankengeld von der Depressionen weiter, auch wenn ich wegen der anderen Krankheit im Krankenhaus krankgeschrieben werde ?
Ja, wenn die Krankschreibung ohne Unterbrechung verläuft. Sonst wird es komplizierter. Am einfachsten ist aber, wenn Ihr Psychiater Sie auch für die Zeit im Krankenhaus arbeitsunfähig schreibt.
@@sovd-sh-sozialrecht vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂
Hallo Christian! Wie werden 4 Wochen Reha, während der Krankenmeldung berechnet? Werden die von 78 wochen abgezogen ?
Ja
Danke für die ausführliche Erklärung. In meinem Fall sieht es so aus, dass ich nach Aussteuerung Arbeitslosengeld bekommen habe. Dann wieder Eingliederung bei meinem alten Arbeitgeber. Nun nach 3 Monaten wegen einer neuen Diagnose krankgeschrieben. Tritt dann erneut Krankengeld wieder in Kraft? Vielen Dank für eine Antwort
Wenn die neue Erkrankung unabhängig von der alten läuft, sollten Sie nun einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben.
@@sovd-sh-sozialrecht lieben Dank für die schnelle Reaktion
Was ist ,wenn nicht Urlaub, sondern ALG 1 zwischen krankengeld ist. Wie ist da die Situation ? Danke für Antwort.
Es kommt ja vor allem darauf an, ob Sie krankgeschrieben sind oder nicht.
Hallo Christian!
Wenn ich 42 Wochen krankgeschrieben war. Danach 7 Monaten gearbeitet habe und wieder erkrankte. Ist von der Krankenkasse als alte Krankheit berechnet worden. Wie werden die neue 6 Wochen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, von der Krankenkasse berechnet? Wird das Krankengel erst ab 7 Woche weiter berechnet oder Zählen die 6 Wochen in die 78 Wochen von der ersten Erkrankung?
Das kann ich nicht aus dem Stehgreif beantworten. Haben Sie denn zwischendurch noch einmal Lohnfortzahlung erhalten?
Ja, ich habe Lohnfortzahlung bekommen
Das kann ich leider nicht beantworten. Bitte in diesem Fall direkt bei der Kasse nachfragen. Es wäre schön, wenn Sie die Antwort hier mitteilen, dann lernen wir alles daraus.
zu dem Thema könnte ja meine Frage passen ...wenn ich 1 Woche krank bin wegen einem Infekt anschl. 5 Wochen weil es zu einer erneuten Erkrankung gekommen ist, zählt da die 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschl. würde es in die Krankengeld Zahlung übergehen? oder beginnt diese Krankheitsdauer je nach Krankheit?
Bei einer neuen Diagnose können Sie auch zweimal bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank für die schnelle Antwort
@@sovd-sh-sozialrecht Gilt Hier nicht der Grundsatz des Verhinderungsfalls?
Habe eine ähnliche Frage, wenn ich wegen einer Krankheit( A )von Arzt A=6 Wochen krankgeschrieben wurde und in der 7.Woche von Arzt (B) für Krankheit (B) krankgeschrieben werde (Erstdiagnose) erhalte ich dann Krankengeld oder Lohnfortzahlung?
@@u-gralpachdialzino6560 Ganz sicher bin ich mir hier nicht. Aber ich glaube, dass es nur noch einmal Lohnfortzahlung gibt, wenn sich die Krankheiten nicht "überlappen". Aber das müsste man sich noch einmal genauer angucken.
Guten Abend,
was ist denn wen man sein Krankengeld welches man seit 7 Monaten bekommt freiwillig beendet weil man noch 3 Monate auf die nächste OP warten muss und so lange wieder arbeiten gehen möchte ? Kann ich dann einfach erneut Krankengeld beantragen weil ich ja die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft habe ?Danke und Grüße
Wenn Sie ein paar Wochen nicht arbeitsunfähig sind, ruht das Krankengeld in dieser Zeit. Lassen Sie sich anschließend wieder krankschreiben, muss die Krankenkasse weiterzahlen. Es sei denn, die 78 Wochen sind bereits ausgereizt.
Bin leider nicht bei Instagramm,
Ich bin Krankgeschrieben, die vollen 18 Monate, gehe dann wieder 2 Jahre arbeiten und werde dann mit einer neuen Krankheit krank. Dann bekomme ich doch wieder Krankengeld bis zu den 18 Monaten?
Wie ist das mit der blockfrist ,wenn ich die KK wechsel.zählt es dann von vorne ?
Nein, die alte Blockfrist bleibt bestehen.
Ich bin vom 18.11.2020 - 03.12.2020 wegen Husten Krankgeschrieben ( Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt) & Ab dem 03.12.2020 Wegen Rückenschmerzen. Jetzt will die Krankenkrasse nicht zahlen, aufgrund von anderem Krankheitsgrund. Soll ich direkt am besten zum Anwalt oder was sagen Sie? Sehr gerne freue ich mich über eine Antwort. Liebe Grüße
Dazu muss ich erwähnen das die Krankmeldung Lückenlos ist.
Hi Denis, wenn es finanziell brenzlig ist, würde ich mir umgehend Hilfe holen.
Ich habe Mal eine Frage zur Blockfrist. Bei mir steht was von Blockfrist vom 16.10.2020 bis 15.10.2023 sind folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten anzurechnen Ich war aber Krank vom 12.07.2021 bis 08.012023. und von daher verstehe ich das nicht
Das können wir hier nicht auflösen. Kommen Sie mit Ihren Unterlagen gern in die Sozialberatung des SoVD: www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Danke für die super Erklärung! Bei meinem Papa ist genau dieser Fall eingetreten. Er hat zwischen den Erkrankungen 6 Wochen Urlaub gehabt bevor die neue Erkrankung eingetreten ist. Dh die Krankenkasse müsste normalerweise erneut zahlen oder?
Wahrscheinlich schon. Aber das müsste man sich natürlich genau anschauen.
Wann beginnt denn die Blockfrist von 3 Jahren ? Nach der ersten Krankschreibung oder bei der letzten nach 15 Monaten Krankengeld ?
Mit der ersten Dokumentation beim Arzt, also mit der ersten Krankschreibung.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank! Super
Wie verhält sich die Blockfrist wenn das Krankenheld bereits ausgelaufen ist und man ist weiter krankgeschrieben ?Läuft diese dann erst ab wenn man nicht mehr krankgeschrieben ist ?
Die Blockfrist läuft immer ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Unabhängig vom Krankengeld. Genau drei Jahre lang.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank.
Hallo...zusammen,
Bin seit 4 Monaten wg. chronischer Erkrankung krank geschrieben. Bekomme zum ersten Mal auch Krankengeld. Wenn ich weiterhin stabil bleibe würde ich gerne wieder arbeiten gehen. Was passiert wenn ich eine zweite Krankheit bekomme? Zahlt mir die Fa. die ersten 6 Wochen? Und bekomme ich danach ein neues Krankengeld oder nicht?
Das kommt darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt, an dem die zweite Krankheit auftaucht, arbeitsunfähig waren oder nicht. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Hallo miteinander, muss mir die Krankenkasse Auskunft geben, wenn ich sie frage wie meine Blockfristen aussehen?
Ja, muss sie.
Wenn man die 78 Wochen Krankengeld erhalten hat und im nächsten Jahr wieder wegen der selben Krankheit erkrankt und die Lohnfortzahlung beendet ist. Müsste man dann Arbeitslosengeld 1 beantragen?
Das kommt darauf an, ob es aufgrund der Blockfrist wieder Krankengeld gibt oder nicht. Hängt sehr vom Einzelfall ab.
Hallo
Ich bin seit 1Jahr krank und werde es wohl bleiben zumindest für meinen Beruf.
Ich bin Angestellt, meine Frage:
Kann ich über meine Firma meinen Urlaubsanspruch nehmen, wärend der Krankheit?
Und muß ich mich für diese Zeit gesund melden?
Danke
Sie können auch zwischen den Krankmeldungen Urlaub nehmen. Das machen viele Leute. Aber hier sollten Sie sich sozialrechtlich für Ihre individuelle Situation beraten lassen.
Ich bin seit acht Monaten krankgeschrieben gesundheitlich geht mir auch nicht gut zwei Op. hinter mir meine Frage wann kann ich Frührente beantragen mein. Rente Anspruch ist. erst mit 63 und habe von der ganzen Krankheit nur 20 % Versorgungsamt bekommen. ansonsten muss ich kündigen mein Arbeitsverhältnis ich kann einfach nicht mehr. was kannst du mir empfehlen bin ratlos.l
Erst mit einem GdB von mindestens 50 kann man früher als mit 63 in Rente. Vorher geht es nur mit EM-Rente oder über ein, zwei Jahre Arbeitslosengeld vor dem Rentenbeginn. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Ich hab nach der Aussteuerung eine neue Arbeit angefangen und wurde nach 1 Monat erneut krank ,eine andere Krankheit ,die Kasse hat nun geschrieben das ich mindestens 6 Monate arbeiten müsste um wieder Krankengeld zu bekommen stimmt das so ?
Eigentlich nur, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Lassen Sie am besten einen Profi auf Ihre Unterlagen gucken.
Was ist denn wenn die 2te Krankheit nach Aussteuerung eintritt?
Wenn Sie in dieser Zeit nicht krankgeschrieben sind, kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Allerdings nur, wenn die Erkrankungen nicht miteinander in Verbindung stehen. Das ist in der Praxis oft ein Problem.
Ich werde am 1.2.2021 ausgestreut von krankengeld. Bin grade in die Reha bis 1.02.21..muss ich mich arbeitslos oder beim Arbeitsgeber melden wenn ich von der Reha als arbeitsunfähig in mein Beruf aber mit leichte Arbeit entlassen werde?
Hallo Ursula, wenn das Krankengeld ausläuft, sollten Sie sich ohnehin beim Arbeitsamt melden. Denn von irgend etwas müssen Sie ja Ihre Miete zahlen.
@@sovd-sh-sozialrecht a wie läuft das ab wenn der Anspruch auf KK zu Ende geht und man sich arbeitslos meldet jedoch immer noch Arbeitsunfähig ist ?
@@GKerim Dann wäre wohl die "Nahtlosigkeitsregelung" eine Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu bekommen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
@@sovd-sh-sozialrecht danke
Wer bitte soll der angesprochene Profi sein?wohl kaum die KK
Nein, das sollte eine unabhängige Instanz sein. Entweder ein Anwalt oder ein Verband wie VdK, Unabhängige Patientenberatung oder SoVD.
Wenn ich drei Monate Krankengeld bezogen habe,dann wieder arbeiten gehe und die alte Krankheit kommt zurück. Habe ich dann wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Lohnfortzahlung gibt es in der Regel erst nach einem Jahr wieder für die gleiche Erkrankung. Dann müsste also die Krankenkasse direkt zahlen.
@@sovd-sh-sozialrecht Woher weiß denn der Arbeitgeber auf welche Krankheit man Arbeitsunfähig ist
@@helmutdreblow2817 Weiß er nicht. Es sei denn, Sie sagen es ihm.
Wenn jemand krank ist ,
ist er dann nicht krank ? 🤔🤷
Richtet sich die Krankheit
nach der Krankenkasse ?
Hier wird dann zwischen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Das ist bei allen Krankenkassen gleich.
@@sovd-sh-sozialrecht ist das nicht " Krank" ?
Zählt die Blockfrist ab dem 1. Tag der Krankschreibung. Also werden die 78 Wochen mit gezählt. Oder muss man 3 Jahre nicht erkranken
Hi Steffi, die Blockfrist zählt ab dem ersten dokumentierten Krankheitstag. Also ab dem Tag, an dem Sie zum ersten Mal beim Arzt waren.
@@sovd-sh-sozialrecht Bedeutet das, dass nach 78 Wochen Krankengeldzahlung nur noch weitere 1,5 Jahre Blockfrist übrig sind? Und ich, wenn ich in diesen 1,5 Jahren gearbeitet habe, dann erneut Anspruch auf 78 (neue) Wochen Krankengeld habe?
@@the-KA- Wenn das Krankengeld ununterbrochen lief, sind bis zum Ende der Blockfrist noch ca. 1,5 Jahre übrig - ja. Unter Umständen gibt es dann einen neuen Krankengeld-Anspruch. Ist in der Praxis aber selten.
@@sovd-sh-sozialrecht Vielen Dank für die schnelle Antwort. 👍
28.10.20 - 06.12.21 AU Krankheit A Krankengeld
07.12.21 - 28.11.22 Arbeit
29.11.22- 01.05 .23 AU Krankheit A Krankengeld
ab 02.05.23 entweder Aussteuerung oder AU Krankheit B neues Krankengeld für 78 Wochen
Ist das so richtig gedacht, weil der 02.05.23 kein Tag mit AU mit Krankheit A ist? Für jemanden der unbedingt im Krankengeldbezug bleiben möchte,weil Rentenzeiten weiterhin generiert werden, wäre das eine Lösung oder?
Das können wir hier im Forum leider nicht klären, dafür ist das mit den Blockfristen zu individuell. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende