Von Anfang an eine vertragliche Struktur reinbringen. Vertrag kommt von vertragen. Wenn man sich nicht mehr verträgt, kann es manchmal sehr hässlich werden, denn Urheberrechte müssen fair verhandelt werden und das Equipment hat ja auch einen schönen Betrag gekostet.
Um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen und juristische Aspekte zu beleuchten: Es lässt sich hier nur mutmaßen, wie die genaue Situation liegt. Ich konstruiere deshalb mal einen Fall, der so vorliegen könnte. Angenommen es geht um Songs, die durch das kreative Schaffen der Band als Ganzes entstanden sind. Es kommt nun darauf an, welches Mitglied welchen Beitrag geleistet hat. Hat eines der Mitglieder Songs komplett selbstständig komponiert, also sämtliche Melodien aller Instrumente und Texte geschrieben, sodass die übrigen Mitglieder "nur" spielen, liegt das Urheberrecht allein beim Komponisten. Dieser kann vom Rest der Band nach seinem Ausscheiden tatsächlich verlangen, dass diese Songs nicht mehr gespielt werden. Anders liegt der Fall, wenn jeder seinen Instrumentalteil selbst komponiert hat und das ausscheidende Mitglied beispielsweise nur den Text geschrieben hat. Text und Musik können jeweils für sich stehen, sind also trennbar und unterliegen deswegen auch einzeln dem Schutz des Urheberrechts. Das ausscheidende Mitglied kann nicht verlangen, dass die verbleibenden Mitglieder nun den Instrumentalteil nicht mehr spielen, kann aber sehr wohl die Verwendung des Texts untersagen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass sich in jedem Fall Darlegungs- und Beweisschwierigkeiten ergeben werden. Was den Bandnamen angeht, ist wiederum zu klären, ob der Name von allen Mitgliedern erdacht wurde oder nur von einem einzelnen. Ist letzteres der Fall, besteht auch hier wieder ein alleiniges Urheberrecht. Dass es - wie im Video angesprochen - nicht um Geld geht ist nur teilweise richtig. Bei der Verletzung von Urheberrechten können durchaus Schadensersatzforderungen entstehen. Ob das ganze professionell stattfindet, ist nicht ausschlaggebend. Trotzdem soll das hier nur als Ergänzung der juristischen Fragestellungen zu verstehen sein. Ich stimme voll und ganz zu, dass man eine einvernehmliche Lösung finden sollte, die wohl nur mit Kompromissen zu erreichen ist. Rein zwischenmenschlich gesehen erscheint es tatsächlich vermessen, seine Rechte mit aller Macht durchsetzen zu wollen. Man sollte sich des rechtlichen Rahmens dennoch bewusst sein.
Der AmPlug2 klingt schon ein bisschen scheiße, ist aber eine echt gute Idee und trotzdem brauchbar. Ich habe genau das gleiche Teil und habe meinen Spaß damit, bin aber mit dem Garagensound nicht wirklich zufrieden. Hätte man mir den nicht geschenkt, hätte ich ihn mir auch nicht selbst gekauft. Praktisch ist er aber schon. ;) Wiegt zumindest keine 12 Kg.
Wir haben in der Band ganz klare Verträge die genau solche Rechtsansprüche regeln. Das kann ich auch jedem nur empfehlen um klare Linien zu ziehen!
Moritz Baumert und was steht da zum Beispiel zu dem Thema drin?
Was war denn da mit der Katze los?
Von Anfang an eine vertragliche Struktur reinbringen. Vertrag kommt von vertragen. Wenn man sich nicht mehr verträgt, kann es manchmal sehr hässlich werden, denn Urheberrechte müssen fair verhandelt werden und das Equipment hat ja auch einen schönen Betrag gekostet.
Ich empfehle den Blackstar Fly 3
Bitte bitte... gern geschehen ... 😃
Um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen und juristische Aspekte zu beleuchten: Es lässt sich hier nur mutmaßen, wie die genaue Situation liegt. Ich konstruiere deshalb mal einen Fall, der so vorliegen könnte. Angenommen es geht um Songs, die durch das kreative Schaffen der Band als Ganzes entstanden sind. Es kommt nun darauf an, welches Mitglied welchen Beitrag geleistet hat. Hat eines der Mitglieder Songs komplett selbstständig komponiert, also sämtliche Melodien aller Instrumente und Texte geschrieben, sodass die übrigen Mitglieder "nur" spielen, liegt das Urheberrecht allein beim Komponisten. Dieser kann vom Rest der Band nach seinem Ausscheiden tatsächlich verlangen, dass diese Songs nicht mehr gespielt werden. Anders liegt der Fall, wenn jeder seinen Instrumentalteil selbst komponiert hat und das ausscheidende Mitglied beispielsweise nur den Text geschrieben hat. Text und Musik können jeweils für sich stehen, sind also trennbar und unterliegen deswegen auch einzeln dem Schutz des Urheberrechts. Das ausscheidende Mitglied kann nicht verlangen, dass die verbleibenden Mitglieder nun den Instrumentalteil nicht mehr spielen, kann aber sehr wohl die Verwendung des Texts untersagen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass sich in jedem Fall Darlegungs- und Beweisschwierigkeiten ergeben werden. Was den Bandnamen angeht, ist wiederum zu klären, ob der Name von allen Mitgliedern erdacht wurde oder nur von einem einzelnen. Ist letzteres der Fall, besteht auch hier wieder ein alleiniges Urheberrecht. Dass es - wie im Video angesprochen - nicht um Geld geht ist nur teilweise richtig. Bei der Verletzung von Urheberrechten können durchaus Schadensersatzforderungen entstehen. Ob das ganze professionell stattfindet, ist nicht ausschlaggebend.
Trotzdem soll das hier nur als Ergänzung der juristischen Fragestellungen zu verstehen sein. Ich stimme voll und ganz zu, dass man eine einvernehmliche Lösung finden sollte, die wohl nur mit Kompromissen zu erreichen ist. Rein zwischenmenschlich gesehen erscheint es tatsächlich vermessen, seine Rechte mit aller Macht durchsetzen zu wollen. Man sollte sich des rechtlichen Rahmens dennoch bewusst sein.
Der AmPlug2 klingt schon ein bisschen scheiße, ist aber eine echt gute Idee und trotzdem brauchbar. Ich habe genau das gleiche Teil und habe meinen Spaß damit, bin aber mit dem Garagensound nicht wirklich zufrieden. Hätte man mir den nicht geschenkt, hätte ich ihn mir auch nicht selbst gekauft. Praktisch ist er aber schon. ;) Wiegt zumindest keine 12 Kg.
hey :) da gibts ja verschiedene modelle, aber habe selber auch keinen ^^
erster