Streit um Still Got the Blues[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] 2001 wurde Moore von Jürgen Winter, dem Bassisten der Krautrock-Gruppe Jud’s Gallery (1970-1974), verklagt.[7] Moores Hit Still Got the Blues von 1990 sei ein Plagiat von Winters Stück Nordrach (1974 aufgenommen, jedoch bis 1999 nicht veröffentlicht): die Gitarrenpassage am Ende von Nordrach bilde das Hauptthema von Still Got the Blues. 2008 bekam Winter in einer umstrittenen Entscheidung vom Landgericht München Recht.[8] Moore schloss 2009 mit Winter einen Vergleich, zahlte eine nicht genannte Summe und behielt die Rechte an Still Got the Blues.[9] Quelle : de.wikipedia.org/wiki/Gary_Moore
Der Gedanke, dass der Notar sichergehen muss, dass man selbst tatsächlich der Urheber ist, scheint nicht sinnig. Der Notar dokumentiert ja nur, wann man das Urheberrecht angemeldet hat. Wenn jemand für das gleiche Stück das Urheberrecht beansprucht, muss er nachweisen, dass er dies vor diesem Datum getan hat. Oder?
Im Grunde geht es doch darum, dass man als Urheber beweisen muss (könnte/sollte), dass sein Stück VOR der Veröffentlichung eines vermeintlich geklauten Stückes "geschrieben" wurde. Ergo könnte man doch eine CD mit seinem Stück erstellen und diese beim Notar einfach "hinterlegen". Dabei geht es ja nicht um ein Urheberstreit an sich, sondern lediglich um ein Datum. Wenn ich beispielsweise am 15.08.2017 den Song "AAA" auf eine CD brenne und diese beim Notar "hinterlege", ist dieser Song doch erstmal "save"?! Oder?
Sehr gute Erklärung. Ich arbeite als A&R Manager bei einem Verlag und neue Künstler, die sich damit nicht auskennen fragen mich auch immer ob sie ihre Urheberrechte bei einem Verlag abgeben müssen, was bei 5 Minuten nachdenken und googlen einfach völliger Schwachsinn ist. Und klauen in der Musik ist ein schwieriges Thema, vor allem bei kleinen Künstlern. Es wird doch überall geklaut und das ist auch gut so. Gibt ja auch nicht Milliarden Töne. Meine Meinung wäre in der Hinsicht auch, dass die Beweispflicht und ein entstehender finanzieller Schaden und die Realität Gründe sind, sich das Schützen von Songs zu sparen - Green Day werden dir nicht die Songs deiner Poppunk Band klauen, die 400 Likes auf FB hat. Keine Sorge.
Chuckjay M ja auf jeden Fall. Die Basswiedergabe ist in der Regel bei ner 4x12er wesentlich ausgepägter. Kommt aber auf das Volumen der Gehäuse an und auf den Speaker selbst.
Sei mir nicht böse: Als Gitarrenlehrer bist Du toll - als Jurist nicht. Bei Gitarrenfragen: Stahlverbieger fragen. Bei Rechtsfragen: Rechtsanwalt fragen.
Naja,.. er hat ja selber gesagt, dass diese Kiste mit dem Urheber ziemlich kompliziert ist. Er macht ja auch keine Rechtsberatung...habe das ganze eher als Gedankenspiel empfunden,...
er sagt, er kann es nicht richtig beantowrten, vielleicht schaffe man es mit der Schwarmintelligenz. also was willst du eigentlich? bist du irgendwie gestört oder so?
Hallo Stefan. Ich muss sagen, dass ich diese graue Wand hinter Dir recht ungemütlich finde. Ich fand die Videos an Deinem Schreibtisch wesentlich lebendiger - bitte wieder ändern.
Streit um Still Got the Blues[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
2001 wurde Moore von Jürgen Winter, dem Bassisten der Krautrock-Gruppe Jud’s Gallery (1970-1974), verklagt.[7] Moores Hit Still Got the Blues von 1990 sei ein Plagiat von Winters Stück Nordrach (1974 aufgenommen, jedoch bis 1999 nicht veröffentlicht): die Gitarrenpassage am Ende von Nordrach bilde das Hauptthema von Still Got the Blues. 2008 bekam Winter in einer umstrittenen Entscheidung vom Landgericht München Recht.[8] Moore schloss 2009 mit Winter einen Vergleich, zahlte eine nicht genannte Summe und behielt die Rechte an Still Got the Blues.[9]
Quelle : de.wikipedia.org/wiki/Gary_Moore
Der Gedanke, dass der Notar sichergehen muss, dass man selbst tatsächlich der Urheber ist, scheint nicht sinnig. Der Notar dokumentiert ja nur, wann man das Urheberrecht angemeldet hat. Wenn jemand für das gleiche Stück das Urheberrecht beansprucht, muss er nachweisen, dass er dies vor diesem Datum getan hat. Oder?
Kannst du nochmal einen Livestream demnächst machen?
Hen Drik der Livestream war schon echt geil ^^
Im Grunde geht es doch darum, dass man als Urheber beweisen muss (könnte/sollte), dass sein Stück VOR der Veröffentlichung eines vermeintlich geklauten Stückes "geschrieben" wurde. Ergo könnte man doch eine CD mit seinem Stück erstellen und diese beim Notar einfach "hinterlegen". Dabei geht es ja nicht um ein Urheberstreit an sich, sondern lediglich um ein Datum. Wenn ich beispielsweise am 15.08.2017 den Song "AAA" auf eine CD brenne und diese beim Notar "hinterlege", ist dieser Song doch erstmal "save"?! Oder?
Sehr gute Erklärung.
Ich arbeite als A&R Manager bei einem Verlag und neue Künstler, die sich damit nicht auskennen fragen mich auch immer ob sie ihre Urheberrechte bei einem Verlag abgeben müssen, was bei 5 Minuten nachdenken und googlen einfach völliger Schwachsinn ist.
Und klauen in der Musik ist ein schwieriges Thema, vor allem bei kleinen Künstlern. Es wird doch überall geklaut und das ist auch gut so. Gibt ja auch nicht Milliarden Töne.
Meine Meinung wäre in der Hinsicht auch, dass die Beweispflicht und ein entstehender finanzieller Schaden und die Realität Gründe sind, sich das Schützen von Songs zu sparen - Green Day werden dir nicht die Songs deiner Poppunk Band klauen, die 400 Likes auf FB hat. Keine Sorge.
Hallo Stahlverbieger,
macht es einen klanglichen Unterschied, wenn ich ein 120 Röhrentopteil über eine 2x12 und nicht 4x12 Box spiele?
Chuckjay M ja auf jeden Fall.
Die Basswiedergabe ist in der Regel bei ner 4x12er wesentlich ausgepägter. Kommt aber auf das Volumen der Gehäuse an und auf den Speaker selbst.
#fragwbs
Sei mir nicht böse: Als Gitarrenlehrer bist Du toll - als Jurist nicht. Bei Gitarrenfragen: Stahlverbieger fragen. Bei Rechtsfragen: Rechtsanwalt fragen.
Naja,.. er hat ja selber gesagt, dass diese Kiste mit dem Urheber ziemlich kompliziert ist. Er macht ja auch keine Rechtsberatung...habe das ganze eher als Gedankenspiel empfunden,...
er sagt, er kann es nicht richtig beantowrten, vielleicht schaffe man es mit der Schwarmintelligenz. also was willst du eigentlich? bist du irgendwie gestört oder so?
Hallo Stefan. Ich muss sagen, dass ich diese graue Wand hinter Dir recht ungemütlich finde. Ich fand die Videos an Deinem Schreibtisch wesentlich lebendiger - bitte wieder ändern.