Zueignung bei der Unterschlagung - Abkehr von den Manifestationstheorien?
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- Опубликовано: 26 дек 2024
- In Folge 45 von nachJuStiert geht es um die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal der Zueignung in § 246 I StGB (Unterschlagung) auszulegen ist. Bislang waren verschiedene Ausprägungen der Manifestationstheorie herrschend, ein aktueller Beschluss des 6. Strafsenats des BGH rückt jedoch hiervon ab. Das macht die Frage ausgesprochen prüfungsverdächtig.
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 29.11.2023 - 6 StR 191/23, JuS 2024, 568 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
Viel Spaß beim Video!
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Dieses Duo ist einfach super danke!
Bitte niemals aufhören !!!! Hab endlich die Manifestationstheorie verstanden. Super sympathisch die Professoren. Mein Verbesserungsvorschlag wäre nur, dass man gewisse Sachen, die oft vergessen werden wie z.B. dass der Tieflader durch die Sicherungsübereignung nicht zumindest im Alleineigentum des Täters stand und somit fremd i.S.d 246 StGB ist. Also so kleine übersehene Punkte von den meisten Studierenden nochmal zu thematisieren. Danke für das Video
Ihr seid die besten
Ihr seid echt klasse ! Macht richtig Spaß.
Ihr seid wundervoll !!
Vielen Dank!
Man kann Herrn Rengier wohl kaum vorwerfen, dass er diese Ausreißerentscheidung des 6. Senats nicht vorhergesehen hat, § 246 fristete jahrzehntelang ein Schattendasein in Klausuren, trotz ebenfalls jahrzehntelang anhaltender Kritik aus der Literatur an der Manifestationstheorie...