Zueignung bei der Unterschlagung - Abkehr von den Manifestationstheorien?

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 26 дек 2024
  • In Folge 45 von nachJuStiert geht es um die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal der Zueignung in § 246 I StGB (Unterschlagung) auszulegen ist. Bislang waren verschiedene Ausprägungen der Manifestationstheorie herrschend, ein aktueller Beschluss des 6. Strafsenats des BGH rückt jedoch hiervon ab. Das macht die Frage ausgesprochen prüfungsverdächtig.
    Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 29.11.2023 - 6 StR 191/23, JuS 2024, 568 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
    Viel Spaß beim Video!
    Zum Beitrag JuS 2024, 568, in beck-online: beck-online.be....
    Noch kein JuS-Abo (inkl. Online-Zugang und Klausurfinder)? Dann hier entlang: ch.beck.de/JuS...
    Alle bisherigen Folgen: / @jus-videocast
    Mehr Infos zum Jurastudium erhalten Sie regelmäßig auf www.JuS.de.
    Folgen Sie den JuS-Inhalten auch bei Instagram und Facebook:
    Jurastudentin Instagram: / jurastudent_in
    JuraStudentIn Facebook: / jurastudentin

Комментарии • 7

  • @ErgünYurdakul-o4q
    @ErgünYurdakul-o4q 6 месяцев назад +17

    Dieses Duo ist einfach super danke!

  • @ye5527
    @ye5527 Месяц назад +1

    Bitte niemals aufhören !!!! Hab endlich die Manifestationstheorie verstanden. Super sympathisch die Professoren. Mein Verbesserungsvorschlag wäre nur, dass man gewisse Sachen, die oft vergessen werden wie z.B. dass der Tieflader durch die Sicherungsübereignung nicht zumindest im Alleineigentum des Täters stand und somit fremd i.S.d 246 StGB ist. Also so kleine übersehene Punkte von den meisten Studierenden nochmal zu thematisieren. Danke für das Video

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 3 месяца назад +2

    Ihr seid die besten

  • @lorbeer27
    @lorbeer27 5 месяцев назад +1

    Ihr seid echt klasse ! Macht richtig Spaß.

  • @hbSkill
    @hbSkill 5 месяцев назад +1

    Ihr seid wundervoll !!

  • @ik1zv
    @ik1zv 6 месяцев назад

    Vielen Dank!

  • @mr.xx101
    @mr.xx101 6 месяцев назад +6

    Man kann Herrn Rengier wohl kaum vorwerfen, dass er diese Ausreißerentscheidung des 6. Senats nicht vorhergesehen hat, § 246 fristete jahrzehntelang ein Schattendasein in Klausuren, trotz ebenfalls jahrzehntelang anhaltender Kritik aus der Literatur an der Manifestationstheorie...