8:15 Sieht mir nach einem Reisebus aus. Also folgender Text zum Thema Busspur: "Außer Linienbussen und gekennzeichneten Schulbussen dürfen Fahrzeuge die Sonderspur nur benutzen, wenn das durch ein entsprechendes Zusatzschild unter dem blau-weißen Busspur-Schild erlaubt wird. Das können neben Elektroautos auch Taxis, Fahrräder, Reisebusse oder Krankenwagen sein."
Der Bus hatte ganz groß an der Seite eine Aufschrift "Sightseeing", war also kein Linienbus. Busspuren machen ja eigentlich auch nur Sinn, wenn dadurch der ÖPNV (Bus, Taxi, etc) bevorzugt wird, aber keinesfalls für "private" Busse, um denen eine gemütliche Kaffeefahrt dort zu ermöglichen. Ob Reisebusse im Fernverkehr auch als "ÖPNV" (bei denen fehlt das N vom ÖPNV) betrachtet werden sollten, könnte man vielleicht noch diskutieren, aber Sightseeing (bei denen fehlt das Ö vom ÖPNV) oder andere Busse (nur noch PV oder sogar bloß V) gehören garantiert nicht dazu. Sonst benutze ich einen Bus als Reisemobil und habe dann meine eigene freie Spur :-)
@@Anson_AKB Das ist eine feine Frage, denn "Nahverkehrszüge" sind definitiv ÖPNV, und fahren dennoch Strecken bis zu 500 KM. Und Sighseing-Busse sind ganz offensichtlich Ö, denn für ALLE zugänglich. Das mit dem Bus als Reisemobil ist nur dann von Vorteil, wenn der als "Bus" angemeldet wird. Aber Reisemobile sind überwiegend als "Reisemobil" angemeldet, weil als Bus ohne Ö in privater Hand sind die Maut-pflichtig.
@@Heiko881 Es gibt Sightseeing-Busse, die eine Rundtour machen, bei der man an mehreren Stellen aus- und wieder zusteigen kann, aber meistens eine teure Fahrkarte (oder eher wohl eine Eintrittskarte für die Veranstaltung "Stadtrundfahrt") braucht, und wo die Busse für eine solche Fahr/Eintritts-karte insgesamt von einer zentralen Stelle auf einer bestimmten Route zurück zu der gleichen Stelle fahren. Da wäre ich mir nicht sicher, ob das vielleicht noch als ÖPNV bezeichnet werden kann. Aber ein Bus, der eine ein- oder mehrstündige Rundfahrt (evtl. mit geplanten festgelegten Pausen für Besichtigungen) macht, kann doch nicht jederzeit einfach so benutzt und verlassen werden, erbringt also imho keinesfalls eine Transportdienstleistung im Sinne eines ÖPNV !?
@@Anson_AKB Nach den für Speditionen gültigen Verordnungen ist alles was man für Geld an Leistung erhält ÖPNV, denn es kommt darauf an, dass man dafür bezahlen muss, und nicht darauf, wie teuer es ist.. Denn alle Betreiber müssen Lizensiert sein, egal ob der Betrieb Öffentlich organisiert ist, oder privat arbeitet, wie UBER oder MOIA. Danach sind also auch der Transport in Taxen und MINICARS, oder über UBER, ebenso wie die Dienste von MOIA ÖPNV, insbesondere dort, wo sie zusätzlich auch noch als Zubringerdienste für Stadtbahnen, Straßenbahnen, überregionalen Buslinien und der DB fungieren. Und überall dort, wo man Sightseing-Busse antrifft hat man es mit ÖPNV zu tun. Ob man da feste Abfahrtsorte hat, oder an mehreren Punkten frei zusteigen kann, ist nicht weiter von Belang, denn die DB hält ja auch nur an Bahnhöfen..
Stimmt, an Schul- oder Linienbussen, die an einer Haltestelle stehen, muss man vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeifahren, das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, muss der Verkehr in Fahrtrichtung des Busses Schrittgeschwindigkeit fahren oder anhalten, wenn man nicht gefahrlos vorbeifahren kann.
@@lokomotivskiller der Einsender befindet sich auf einer Vorfahrtstraße, die beiden Radfahrer hatten ein Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. Die Vorfahrt hat er niemandem genommen, der Radfahrer von links hätte sich nur langsamer in die Kreuzung hineintasten sollen und auch nach rechts schauen, um ein Fahrzeug von rechts, welches durch den Bus verdeckt wird, besser erkennen zu können.
@@rallye_in_mitteldeutschland und dennoch darf Kangooruh am Bus nur vorsichtig vorbeifahren (auch im Gegenverkehr s.a. § 20 Abs. 1 StVO). Dass auch der Fahrradfahrer von links nicht hätte ohne wirkliche Sicht auf die Vorfahrtstraße hätte fahren dürfen, steht außer Frage. Fehler von beiden Seiten.
4:36 sicher das der Rollerfahrer rot hatte? Der PKW fährt auch noch über die Kreuzung und das nahezu gleichzeitig mit dem Rollerfahrer, der war nur schneller und der Passat Fahrer hat den Roller beim Abbiegen übersehen.
@@Innocentforscratcher die gilt aber nicht für den Radweg, da muss man die normale Ampel der Fahrbahn daneben, oder wenn vorhanden, die für den Radweg beachten. Wenn der PKW also bei grün oder gerade auf gelb umschaltender Ampel gefahren ist, dann ist auch der E-Scooter Fahrer auf dem Radweg bei grün oder auf gelb umschaltender Ampel gefahren und hat somit Vorrang vor dem Linksabbieger.
@@Innocentforscratcher Seit über 7 Jahren gelten reine Fußgängerampeln (so eine sehen wir) nicht mehr für Radfahrer und E-Scooter. Entweder gibt es eine reine Radfahrerampel (auch für E-Scooter) oder es gilt die Hauptampel. Ist auch logisch, denn der E-Scooter mit 20 km/h räumt die Kreuzung schneller als ein Fußgänger am Rollator. Am rechten Ampelmast sieht es so aus, als wäre hinter der Fußgängerampel noch eine weitere Ampel in die gleiche Richtung, vermutlich für Radfahrer. Bei der Fußgängerampel sehen wir auch nur die Gegenrichtung. Gerade bei Ampeln mit Mittelinsel sind die nicht immer sychron geschaltet. Das führt dazu, dass der Abbieger meint, der Fußgänger hat rot, aber nicht sieht, dass er eigentlich noch grün hat. Mit sowas will man verhindern, dass Leute unnötig auf der kleineren Mittelinsel warten.
5:27 Kangooruh 》Da war der Einsender ganz offensichtlich viel zu schnell unterwegs. Haltender Bus mit Blinker an = vorsichtig vorbeifahren (max. 30 km/h). Wenn Fahrgäste ein-oder aussteigen ist ein Vorbeifahren nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt (§20 1. und 2.). Hätte sich der Einsender an max. 30 km/h gehalten, so hätte ein hinterm Bus hervorlaufendes unachtsames Kind noch deutlich größere Chancen gehabt unverletzt aus der Situation rauszukommen und es wäre gar nicht zur Situation mit dem Radfahrer gekommen.
Also, natürlich muss man langsam mit gemäßigter Geschwindigkeit vorbeifahren. schrittgeschwindigkeit nur bei warnblinker (stehend) dass er in der 30er zu schnell war, sieht man.
@@christianneumann9585 In der gezeigten Situation sollte man mMn, wenn man sich schon zum Teil auf der Gegenfahrbahn befindet und ein Bus an der Haltestelle steht, hinter dem mit unvermittelt auftauchenden Passanten zu rechnen ist, nicht viel schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Hier könnte man fast schon §20 2 unterstellen. Fußgänger müssen nicht damit rechnen das sich Fzg. auf der falschen Fahrbahnseite nähern. Wobei, bei der gefühlt stark zunehmenden Rücksichtslosigkeit sollte man, egeal aus welcher Perspektive auch immer, mit Allem rechnen.
@@freefuelandyWieso andere Straßenseite? rechts von uns ist ein Parkstreifen Der 20/2 gilt bei Warnblinker und gekennzeichneten Schulbussen beides nicht der Fall Der Radler hat einfach Vorfahrt missachtet und der Bus hat nur die Sicht versperrt
Mach doch mal bitte was wegem Echo bei den Stimmaufnahmen - nimm bsp. ein Frottiertuch "doppelt" und mach das in 30cm Abstand um das Mikro rum fest um das Echo raus zu nehmen... Das klingt echt so als ob du das im Klo aufnehmen würdest...
Ich habe schon einigen Stoff hier überall im Zimmer verteilt, hat auch meiner Meinung nach ein bisschen geholfen. Ist aber für mich schwer zu prüfen, da ich den hall im Audio kaum aufnehme. Ist halt sehr schwer, was gegen den hall zu machen, da das Zimmer sehr hoch ist. Aber falls es dich glücklich macht: In meinem Bad halt es weniger, da der Raum viel kleiner ist und da Handtücher und so hängen.
6:00 ist kein Schleicher, der rekuperiert nur, um die elektrische Reichweite seines Hybrid Fahrzeugs zu erhöhen. Die wäre allerdings noch höher ausgefallen, wenn der Fahrer vor der roten Ampel durch bremsen angehalten hätte.
Auch beim Rekuperieren gilt: Es ist effizienter, nicht zu Bremsen/Rekuperieren. Sowohl Beschleunigung als auch Rekuperation sind ja nicht annähernd 100% effizient.
@@dasposeidon der alte Prius kann sicher noch nicht segeln, wie das bei modernen Fahrzeugen möglich ist, die dann den Verbrenner komplett abschalten. Bremsenergie wird aber auch dazu verwendet, um diese teilweise in den Akku einzuspeisen. Aber ob nun Verbrenner, Hybrid oder Voll elektrisches Fahrzeug, wenn eine Ampel rot wird, müssen alle Fahrer anhalten.
@@KangooRuh Das ist Unsinn, in der StVO steht kein fixer Wert. Ein Urteil habe ich gefunden, da ist jemand absichtlich (aus Protest) mit 20 in einer 50er Zone gefahren. Ansonsten habe ich nur allgemeine Aussagen gefunden, wie 50 außerorts oder 60 auf der Autobahn. Sprich: mit 80 außerorts bei gutem Wetter gilt noch nicht unbedingt als grundloses zu langsam fahren.
Danke zzzombie83! Richtig! Und um es zu verdeutlichen; Grundsätzlich dürfen nur " ... *_Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs_* ... " den Bussonderfahrstreifen benutzen. Wenn durch entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt, dürfen ihn auch Krankenfahrzeuge, Taxen, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr und elektrisch betriebene Fahrzeuge benutzen. Gruß Petter .
6:34 Kadett72 》Eine Situation die nicht nur Kadett72 nervt. Was man jedoch erkennen kann ist, daß sich das Abbiegen dort scheinbar zum Standard entwickelt. Beim genauen hinsehen kann man mehrere abbiegende Fzg'e erkennen. Verkehrsüberwachende Maßnahmen kann man hier vergeblich suchen . . .
@@freefuelandy Tatsächlich wurde deswegen eine weitere Ampel aufgestellt, die den Autos, die dort gar nicht sein können, rot zeigt, damit die Fußgänger sicher über die Straße können. Deswegen staut es sich auch immer so zurück.
@@dasposeidon Ok. Gebe mich geschlagen. Ich werde auch nicht wieder reagieren wenn Du zum Lambo Audi oder VW oder zum Mercedes Smart sagst. Die gehören ja jeweils auch zusammen . . .
@@k.aeffchen Bitte zukünftig nicht so offensichtlich beschleunigen, wenn man überholt wird und Menschenleben gefährden! (Vor allem nicht vom Gegenverkehr, der dadurch in Gefahr gerät)
Bei Minute 3:46 die Leute sollte man anzeigen und wenn die sagen die waren es nicht denn sollen sie sagen wer angeblich gefahren ist und dann einfach beiden den Lappen wegnehmen. Traurig für den jenigen der unschuldig ist aber anders lernt man es vielleicht nicht, sorry. Liebe Grüße
kenn ich von dir . Der rote linksabbieger kann ohne die Kreuzung zu blockieren nicht loshren das die Beiden Links gerade noch auf die Oma waten das diese wieder aufm fußweg ist
4:32: Kleiner Fehler vom Cammer: Ich weiß jetzt nicht, wie schnell die Straßenbahn hier fahren darf, man sieht bereits eine Bahn entgegenkommen… Ich werde also definitiv das Gleis aus der Gegenrichtung blockieren, denn beim Abbiegen hat auch das entgegenkommende Schienenfahrzeug Vorrang…
10:07 der Radfahrer kam von rechts aus dem Weg, der Bordstein ist nicht abgesenkt wie soll der da auf den Radweg kommen ohne abzusteigen und sein Fahrrad darüber zu heben oder zu springen? Der erste abgesenkte Bordstein ist an der Ampel bei 10:27 da sollte der Radfahrer dann auf den Radweg wechseln.
Sieht nach ner schlechten Konstruktion aus, falls(!) das ein Geh- und Radweg war. Dann müsste das auch eigentlich beschildert sein. Kann sein, dass er schon da nicht hätte fahren dürfen. DasPoseidon schreibt es ja auch. Ortskenntnis?
@@dasposeidon ..und alle zu Fuß gehenden sind ja auch in der Lage Treppen zu steigen ? Und Rolli-Fahrende hat der Ort offenbar auch keine ? Die Vorschrift öffentliche Wege barrierefrei zu gestalten gibt es seit 1984 (!), und immer noch findet man eine solche Grottenschlechte Struktur...
@@Heiko881 Danke für deinen Aufreger. Der Bordstein ist nicht abgesenkt, da man mit Rollstuhl die Straße an der Stelle nicht überqueren soll, sondern erst ca. 150 m weiter an der nächsten Ampel.
Also in Min 5:46 würde ich sagen es ist kein Rechts vor links. Der Rote Wagen kommt aus einer niederrangigen Straße. Die Straße ist klar von unserer Straße abgetrennt mit einer durchgehenden Regenrinne
Eine Regenrinne ist keine klare Abgrenzung. Der Bordstein ist nicht abgesenkt und geht rechts um die Ecke. Den roten und dem Einsender war dies auch klar. Der rote hat den Einsender durchgewunken, wie der hier in einem Kommentar schreibt.
0:22 Vielleicht wäre es besser, solchen Einsendern gar keine Bühne zu geben. Du kritisierst das Verhalten doch selbst. Keine Ahnung, warum er erst nur 79 km/h fährt, bei gleichen Straßenverhältnissen ist ihm 90 ja auch nicht zu viel. Er beschleunigt während er überholt wird und verlängert dadurch das Überholmanöver so, dass es gefährlich wird. Das geht schon in den Bereich einer Straftat. Aber er hat eine Szene fürs Video produziert. Wirkt fast so, als wäre das das Ziel der ganzen Aktion.
Ich würde demjenigen, der diesen Überholer einfach abschießt, einen Daumen nach oben geben! Meine dumme Meinung... Du rechtfertigst diesen Mist mit diesem Kommentar! Sicherheitsabstand ist wurscht, Hauptsache Arschloch überholt unnötig.
7:58 "Der Fußgänger hat rot gehabt". Das kann man anhand des Clips aber nicht nachvollziehen. Denn 1. Zum Zeitpunkt , als der Fußgänger die Fahrbahn betreten hat (noch 7:58) , kann man den Stand der sichtbaren Ampel nicht erkennen. Erst ab 8:00 ist da etwas zu erkennen. 2. die sichtbare Ampel ist nicht die, die der Fußgänger beachten muss.
1. Ich kann die rote Ampel auch schon bei 7:58 erkennen. 2. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese beiden Fußgängerampeln gleichzeitig schalten ist schon sehr groß. Man kann hier also auf jeden Fall ein Beispiel sehen, dass es eben für die anderen immer behindernd sein kann, noch schnell rüberzulaufen. Im übrigen steht nicht in der StVO, dass man als abbiegender Autofahrer nur Fußgänger, die grün haben, zu beachten hat. Eben schon weil man, die entscheidende Ampel ja gar nicht im Blickfeld hat.
Mal ganz ehrlich, bei 2:20, wann soll ein LKW denn fahren? Man kann auch mal schlicht das Gas wegnehmen und der LKW kommt ohne Probleme durch und du sitzt nicht direkt mit der Nase an der Stoßstange...
Empfehlenswert ist es zu fahren wenn frei ist Zu der Zeit ist nicht viel los und er hätte meine ich hinter mir gleich fahren können aber das weiß ich nicht mehr so genau Gas hab ich ja weggenommen reicht nur nicht aus wenn man insgesamt ca 40 km/h bremsen muss
Hej lokomotivskiller! Um es noch einfacher zu sagen; Fußgängerampeln gelten ausschließlich für Fußgänger / Fußgängerin und VT, die gemäß StVO Gehwege benutzen müssen. Gruß Petter .
Du meinst wohl 4:35. Auch wenn der E-Scooter von dem Linksabbieger nicht aufgehalten worden wäre, wäre er noch auf der Radfurt gewesen als der Einsender gelb bekommt. Damit ist schon sehr wahrscheinlich, dass auch die Autoampel schon mindestens gelb war.
Schau dir mal den Rastplatz Kassel an. Da kannst du sogar vom Rastplatz auf die Autobahn auffahren und dann nochmal auf den Rastplatz fahren, so merkwürdig ist der angelegt.
5:48 Falls du auf den roten PKW anspielst, Kopfsteinpflaster ist ein Anzeichen für eine Spielstraße / Verkehrsberuhigter Bereich, Schilder sind keine zu sehen (jene können aber auch durch den Bus auf der einen, und die Hauswand auf der anderen Seite verdeckt sein) also bleib es eine Vermutung! Aus 30-Zonen und Verkehrsberuhigten Bereichen heraus kommend, ist man automatisch im Vorfahrt gewähren müssen! Je nach dem wo das ist KANN das ganze auch als abgesenkter Bordstein gewertet werden, da gilt das gleiche, Vorfahrt gewähren.
Kopfsteinpflaster ist eigentlich nur ein Anzeichen für einen anderen Fahrbahnbelag als Asphalt, Betonpflaster, Kies oder keine Ahnung was es sonst noch so gibt. Die Vorfahrtregel rechts vor links in einer Zone 30 ist davon aber nicht abhängig, dazu muss ein abgesenkter Bordstein erkennbar sein, das ist aber eher eine Regenrinne und der Bordstein geht eindeutig nach rechts um die Kurve an der Einmündung.
Kopfsteinpflaster ist weder notwendiges noch hinreichendes Kriterium für einen verkehrsberuhigten Bereich. Schilder wären beides und die sieht man hier nicht. Einen abgesenkten Bordstein gibt es auch nicht, nur eine Regenrinne. Dass man aus 30er Zonen nicht warten muss, schrieben ja schon andere.
@@dasposeidon Mea Culpa - bei uns steht am Ausgang jeder 30-Zone ein Stopschild ein Vorfahrt achten Schild oder eine Ampel... Der Eimer im Ozean Effekt hat übernommen... Und für alle anderen NOCHMAL - VERMUTLICH bedeutet das es SEIN KANN NICHT MUSS!
... was er ja auch tat. Man sieht es und man hört es vor allem, wenn er nach dem Zebrastreifen wieder auf sein Fahrrad steigt und die Tretunterstützung am Pedelec mit einem Surren anspringt.
@@dvsperling9011 Ah ok, dann hat natürlich der Autofahrer gepennt. Kenn mich mit Pedelecs nich so aus, dachte er hat sich rollen lassen und das is dann beim wieder in die Pedale treten wieder angesprungen.
Man kanns eigentlich auch an der Linkskurve auf dem Zebrastreifen erkennen. Bei der Schieflage müsste er deutlich schneller sein oder würde umfallen, wenn er auf dem Fahrrad sitzen würde.
Christian bei Fahrnünftig, bei Lets LET'S DASHCAM!, UDCC, Dashcam Stories, DDG, überall mit seinen laaaaaangweiligen Videomaterial und seiner illegalen Bobbycar Hupe. Fährt den ganzen Tag nur rum, um Szenen zu filmen. Bestimmt 30 x um den Kreisverkehr, bis ein anderer was falsch macht. Keine anderen Hobbys?🙄
Also, er fährt zur Arbeit, nach Hause und zum Einkaufen. Mehr nicht. Die hupe wäre illegal, wenn sie am Rad befestigt wäre. Ansonsten geht es un die lebensgefährlichen Verstöße der dosentrottel.
@@UnsichtbarerChristian Lustig.🤡 Bist ein Typ Anzeigenhauptmeister, gell☝ Habe übrigens nur die bekanntesten Kanäle genannt, dass du bei den vielen neuen kleinen Anbietern dein Zeug schickst, war mir schon bekannt und ist typisch.🚴♂
@@hilmarbettinger2168 Für welchen Typ bist du denn typisch? Für Autofahrer, die sich nicht an Regeln halten und denen langweilig ist, ihr eigenes Fehlverhalten ständig in den Clips von Christian zu sehen? Auf jeden Fall beweist du, dass du die Gefährlichkeit von Autofahreraktionen nicht einschätzen kannst.
@@gerryhh4896 🤣lol, der Typ hat doch seinen eigenen Kanal. Vermutlich zu wenig Abonnenten, weil zu langweilig... Ja, ich bin der Typ, der Radfahrer mit 1,45m Abstand überholt. Böse böse...
bei 9 min mit dem Fahrrad über ein Fussgängerüberweg fahren geht gar nicht :Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
*über ein Fussgängerüberweg fahren geht gar nicht* Geht doch, wie du selber danach schreibst. Aber er ist ja nicht gefahren, sondern hat ab 8:51 geschoben und ist bei 8:59 zu Fuß neben seinem Rad, mitten auf dem Überweg, als vor ihm der PKW den Überweg überfährt. Bei 10:48 steigt er wieder auf um auf der Fahrbahn weiterzufahren. Schau Dir die Szene noch mal in ruhe an.
6:30 Nürnberg Sigmund-/Fürtherstr. Die 100jährige Baustelle und immer noch Verwirrte 😂
Wenn heute Gegenteiltag ist, ist heute nicht Gegenteiltag...
Schönes Video!! Grußen aus Holland. :D
8:15 Sieht mir nach einem Reisebus aus.
Also folgender Text zum Thema Busspur:
"Außer Linienbussen und gekennzeichneten Schulbussen dürfen Fahrzeuge die Sonderspur nur benutzen, wenn das durch ein entsprechendes Zusatzschild unter dem blau-weißen Busspur-Schild erlaubt wird. Das können neben Elektroautos auch Taxis, Fahrräder, Reisebusse oder Krankenwagen sein."
Der Bus hatte ganz groß an der Seite eine Aufschrift "Sightseeing", war also kein Linienbus. Busspuren machen ja eigentlich auch nur Sinn, wenn dadurch der ÖPNV (Bus, Taxi, etc) bevorzugt wird, aber keinesfalls für "private" Busse, um denen eine gemütliche Kaffeefahrt dort zu ermöglichen.
Ob Reisebusse im Fernverkehr auch als "ÖPNV" (bei denen fehlt das N vom ÖPNV) betrachtet werden sollten, könnte man vielleicht noch diskutieren, aber Sightseeing (bei denen fehlt das Ö vom ÖPNV) oder andere Busse (nur noch PV oder sogar bloß V) gehören garantiert nicht dazu. Sonst benutze ich einen Bus als Reisemobil und habe dann meine eigene freie Spur :-)
@@Anson_AKB Das ist eine feine Frage, denn "Nahverkehrszüge" sind definitiv ÖPNV,
und fahren dennoch Strecken bis zu 500 KM.
Und Sighseing-Busse sind ganz offensichtlich Ö, denn für ALLE zugänglich.
Das mit dem Bus als Reisemobil ist nur dann von Vorteil, wenn der als "Bus" angemeldet wird.
Aber Reisemobile sind überwiegend als "Reisemobil" angemeldet, weil als Bus ohne Ö in privater Hand sind die Maut-pflichtig.
@@Heiko881 Es gibt Sightseeing-Busse, die eine Rundtour machen, bei der man an mehreren Stellen aus- und wieder zusteigen kann, aber meistens eine teure Fahrkarte (oder eher wohl eine Eintrittskarte für die Veranstaltung "Stadtrundfahrt") braucht, und wo die Busse für eine solche Fahr/Eintritts-karte insgesamt von einer zentralen Stelle auf einer bestimmten Route zurück zu der gleichen Stelle fahren. Da wäre ich mir nicht sicher, ob das vielleicht noch als ÖPNV bezeichnet werden kann.
Aber ein Bus, der eine ein- oder mehrstündige Rundfahrt (evtl. mit geplanten festgelegten Pausen für Besichtigungen) macht, kann doch nicht jederzeit einfach so benutzt und verlassen werden, erbringt also imho keinesfalls eine Transportdienstleistung im Sinne eines ÖPNV !?
@@Anson_AKB Nach den für Speditionen gültigen Verordnungen ist alles was man für Geld an Leistung erhält ÖPNV, denn es kommt darauf an, dass man dafür bezahlen muss, und nicht darauf, wie teuer es ist..
Denn alle Betreiber müssen Lizensiert sein, egal ob der Betrieb Öffentlich organisiert ist, oder privat arbeitet, wie UBER oder MOIA.
Danach sind also auch der Transport in Taxen und MINICARS, oder über UBER, ebenso wie die Dienste von MOIA ÖPNV, insbesondere dort, wo sie zusätzlich auch noch als Zubringerdienste für Stadtbahnen, Straßenbahnen, überregionalen Buslinien und der DB fungieren.
Und überall dort, wo man Sightseing-Busse antrifft hat man es mit ÖPNV zu tun.
Ob man da feste Abfahrtsorte hat, oder an mehreren Punkten frei zusteigen kann, ist nicht weiter von Belang, denn die DB hält ja auch nur an Bahnhöfen..
7:26 Das Postauto steht da in der Kurve aber auch echt behindert.
zu mal da nen Parkplatz frei war wo es hätte reinfahren können
5:25 Anstatt noch weiter zu Beschleunigen hätte man ja auch mal vom Gas gehen können an der Stelle.
Richtig. Wenn da jemand hinter dem Bus hervorgekommen wäre, dann hätte der auf der Haube gelegen, bevor Kangooruh den überhaupt gesehen hätte.
Stimmt, an Schul- oder Linienbussen, die an einer Haltestelle stehen, muss man vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeifahren, das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, muss der Verkehr in Fahrtrichtung des Busses Schrittgeschwindigkeit fahren oder anhalten, wenn man nicht gefahrlos vorbeifahren kann.
Vor allem: danach erstmal dem Radfahrer von rechts kommend die Vorfahrt nehmen.
@@lokomotivskiller der Einsender befindet sich auf einer Vorfahrtstraße, die beiden Radfahrer hatten ein Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. Die Vorfahrt hat er niemandem genommen, der Radfahrer von links hätte sich nur langsamer in die Kreuzung hineintasten sollen und auch nach rechts schauen, um ein Fahrzeug von rechts, welches durch den Bus verdeckt wird, besser erkennen zu können.
@@rallye_in_mitteldeutschland und dennoch darf Kangooruh am Bus nur vorsichtig vorbeifahren (auch im Gegenverkehr s.a. § 20 Abs. 1 StVO). Dass auch der Fahrradfahrer von links nicht hätte ohne wirkliche Sicht auf die Vorfahrtstraße hätte fahren dürfen, steht außer Frage. Fehler von beiden Seiten.
4:36 sicher das der Rollerfahrer rot hatte? Der PKW fährt auch noch über die Kreuzung und das nahezu gleichzeitig mit dem Rollerfahrer, der war nur schneller und der Passat Fahrer hat den Roller beim Abbiegen übersehen.
Wenn die Fußgänger Ampel gleichgeschaltet ist dann hatte der ROT.
ähm die ampel sieht man
@@Innocentforscratcher die gilt aber nicht für den Radweg, da muss man die normale Ampel der Fahrbahn daneben, oder wenn vorhanden, die für den Radweg beachten. Wenn der PKW also bei grün oder gerade auf gelb umschaltender Ampel gefahren ist, dann ist auch der E-Scooter Fahrer auf dem Radweg bei grün oder auf gelb umschaltender Ampel gefahren und hat somit Vorrang vor dem Linksabbieger.
@@Innocentforscratcher Seit über 7 Jahren gelten reine Fußgängerampeln (so eine sehen wir) nicht mehr für Radfahrer und E-Scooter.
Entweder gibt es eine reine Radfahrerampel (auch für E-Scooter) oder es gilt die Hauptampel.
Ist auch logisch, denn der E-Scooter mit 20 km/h räumt die Kreuzung schneller als ein Fußgänger am Rollator.
Am rechten Ampelmast sieht es so aus, als wäre hinter der Fußgängerampel noch eine weitere Ampel in die gleiche Richtung, vermutlich für Radfahrer.
Bei der Fußgängerampel sehen wir auch nur die Gegenrichtung. Gerade bei Ampeln mit Mittelinsel sind die nicht immer sychron geschaltet. Das führt dazu, dass der Abbieger meint, der Fußgänger hat rot, aber nicht sieht, dass er eigentlich noch grün hat.
Mit sowas will man verhindern, dass Leute unnötig auf der kleineren Mittelinsel warten.
5:27 Kangooruh 》Da war der Einsender ganz offensichtlich viel zu schnell unterwegs. Haltender Bus mit Blinker an = vorsichtig vorbeifahren (max. 30 km/h). Wenn Fahrgäste ein-oder aussteigen ist ein Vorbeifahren nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt (§20 1. und 2.). Hätte sich der Einsender an max. 30 km/h gehalten, so hätte ein hinterm Bus hervorlaufendes unachtsames Kind noch deutlich größere Chancen gehabt unverletzt aus der Situation rauszukommen und es wäre gar nicht zur Situation mit dem Radfahrer gekommen.
Also, natürlich muss man langsam mit gemäßigter Geschwindigkeit vorbeifahren. schrittgeschwindigkeit nur bei warnblinker (stehend) dass er in der 30er zu schnell war, sieht man.
@@christianneumann9585 In der gezeigten Situation sollte man mMn, wenn man sich schon zum Teil auf der Gegenfahrbahn befindet und ein Bus an der Haltestelle steht, hinter dem mit unvermittelt auftauchenden Passanten zu rechnen ist, nicht viel schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Hier könnte man fast schon §20 2 unterstellen.
Fußgänger müssen nicht damit rechnen das sich Fzg. auf der falschen Fahrbahnseite nähern.
Wobei, bei der gefühlt stark zunehmenden Rücksichtslosigkeit sollte man, egeal aus welcher Perspektive auch immer, mit Allem rechnen.
@@christianneumann9585da sind 50 keine 30
Der Radler kam aus der Straße und hätte Vorfahrt gewähren müssen
@@freefuelandyWieso andere Straßenseite? rechts von uns ist ein Parkstreifen
Der 20/2 gilt bei Warnblinker und gekennzeichneten Schulbussen beides nicht der Fall
Der Radler hat einfach Vorfahrt missachtet und der Bus hat nur die Sicht versperrt
Mach doch mal bitte was wegem Echo bei den Stimmaufnahmen - nimm bsp. ein Frottiertuch "doppelt" und mach das in 30cm Abstand um das Mikro rum fest um das Echo raus zu nehmen... Das klingt echt so als ob du das im Klo aufnehmen würdest...
Ich habe schon einigen Stoff hier überall im Zimmer verteilt, hat auch meiner Meinung nach ein bisschen geholfen. Ist aber für mich schwer zu prüfen, da ich den hall im Audio kaum aufnehme. Ist halt sehr schwer, was gegen den hall zu machen, da das Zimmer sehr hoch ist.
Aber falls es dich glücklich macht: In meinem Bad halt es weniger, da der Raum viel kleiner ist und da Handtücher und so hängen.
@@udcc oh... das ist der Ton MIT Massnahmen!? Wow. Ok.
@@udcc Dann nimm doch die Folgen im Bad auf ;)
5:11 Was ist denn mit dem kaputt? Andererseits hätte man dort auch eine kombinierte Ein- Ausfahrt anlegen können.
2:43 Dort ist links ein Radweg mit Benutzungspflicht in beide Richtungen, siehe Beschilderung links. Radfahrer so: Nö, nicht für mich!
6:00 ist kein Schleicher, der rekuperiert nur, um die elektrische Reichweite seines Hybrid Fahrzeugs zu erhöhen. Die wäre allerdings noch höher ausgefallen, wenn der Fahrer vor der roten Ampel durch bremsen angehalten hätte.
Auch beim Rekuperieren gilt: Es ist effizienter, nicht zu Bremsen/Rekuperieren. Sowohl Beschleunigung als auch Rekuperation sind ja nicht annähernd 100% effizient.
@@dasposeidon der alte Prius kann sicher noch nicht segeln, wie das bei modernen Fahrzeugen möglich ist, die dann den Verbrenner komplett abschalten. Bremsenergie wird aber auch dazu verwendet, um diese teilweise in den Akku einzuspeisen. Aber ob nun Verbrenner, Hybrid oder Voll elektrisches Fahrzeug, wenn eine Ampel rot wird, müssen alle Fahrer anhalten.
Ab 20 unter Limit wenn's Verkehrstechnisch nicht verfügbar nöten ist gilt man als Hindernis
@@KangooRuh Wo hast du das denn gelernt? Gibt's da auch einen Paragraphen zu oder hast du dir das nur mal so ausgedacht?
@@KangooRuh Das ist Unsinn, in der StVO steht kein fixer Wert. Ein Urteil habe ich gefunden, da ist jemand absichtlich (aus Protest) mit 20 in einer 50er Zone gefahren.
Ansonsten habe ich nur allgemeine Aussagen gefunden, wie 50 außerorts oder 60 auf der Autobahn.
Sprich: mit 80 außerorts bei gutem Wetter gilt noch nicht unbedingt als grundloses zu langsam fahren.
Bei 8:11, das ist ein Sightseeing Bus. Der darf gar nicht auf der regulären Busspur fahren.
Danke zzzombie83! Richtig!
Und um es zu verdeutlichen; Grundsätzlich dürfen nur " ... *_Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs_* ... " den Bussonderfahrstreifen benutzen.
Wenn durch entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt, dürfen ihn auch Krankenfahrzeuge, Taxen, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr und elektrisch betriebene Fahrzeuge benutzen.
Gruß
Petter
.
6:23 wusste nicht dass Mini jetzt BMW heißt
Kommt hier öfters vor. Er scheint sich nicht besonders mit Automarken auszukennen . . ..Wichtig ist ja das wir sehen was er meint 😂
6:34 Kadett72 》Eine Situation die nicht nur Kadett72 nervt. Was man jedoch erkennen kann ist, daß sich das Abbiegen dort scheinbar zum Standard entwickelt. Beim genauen hinsehen kann man mehrere abbiegende Fzg'e erkennen. Verkehrsüberwachende Maßnahmen kann man hier vergeblich suchen . . .
@@freefuelandy Aber Mini gehört doch zur BMW-Gruppe xD
@@freefuelandy Tatsächlich wurde deswegen eine weitere Ampel aufgestellt, die den Autos, die dort gar nicht sein können, rot zeigt, damit die Fußgänger sicher über die Straße können. Deswegen staut es sich auch immer so zurück.
@@dasposeidon Ok. Gebe mich geschlagen. Ich werde auch nicht wieder reagieren wenn Du zum Lambo Audi oder VW oder zum Mercedes Smart sagst. Die gehören ja jeweils auch zusammen . . .
3:05 Bitte in Zukunft Untertitel einblenden, habe wirklich gar nichts vom Einsender verstanden, welcher Dialekt ist das?
Des isch monheimerisch. Der Einsender spricht den lokalen Dialekt in Mannheim und sagt "alter wies asozial frech"
"Und hupt dann auch noch die Leute an"
@@lokomotivskiller Danke.
Ist eindeutig zu verstehen wasch dir mal die Ohren
@@k.aeffchen Bitte zukünftig nicht so offensichtlich beschleunigen, wenn man überholt wird und Menschenleben gefährden! (Vor allem nicht vom Gegenverkehr, der dadurch in Gefahr gerät)
Bei Minute 3:46 die Leute sollte man anzeigen und wenn die sagen die waren es nicht denn sollen sie sagen wer angeblich gefahren ist und dann einfach beiden den Lappen wegnehmen. Traurig für den jenigen der unschuldig ist aber anders lernt man es vielleicht nicht, sorry. Liebe Grüße
thank...
5:46 Irgendwie habe ich hier ein Déjà-vu , aber genau weiß ich es auch nicht mehr, was ich mir gerade hier denke.
kenn ich von dir . Der rote linksabbieger kann ohne die Kreuzung zu blockieren nicht loshren das die Beiden Links gerade noch auf die Oma waten das diese wieder aufm fußweg ist
4:32: Kleiner Fehler vom Cammer: Ich weiß jetzt nicht, wie schnell die Straßenbahn hier fahren darf, man sieht bereits eine Bahn entgegenkommen… Ich werde also definitiv das Gleis aus der Gegenrichtung blockieren, denn beim Abbiegen hat auch das entgegenkommende Schienenfahrzeug Vorrang…
Wegen der Vorfahrtssituation:
Der Fahrer hat mich mit einer Geste durchgewunken
10:07 der Radfahrer kam von rechts aus dem Weg, der Bordstein ist nicht abgesenkt wie soll der da auf den Radweg kommen ohne abzusteigen und sein Fahrrad darüber zu heben oder zu springen? Der erste abgesenkte Bordstein ist an der Ampel bei 10:27 da sollte der Radfahrer dann auf den Radweg wechseln.
Der Bordstein ist nicht abgesenkt, da er von einem Fußweg kommt und er daher sowieso schieben musste
Sieht nach ner schlechten Konstruktion aus, falls(!) das ein Geh- und Radweg war.
Dann müsste das auch eigentlich beschildert sein.
Kann sein, dass er schon da nicht hätte fahren dürfen.
DasPoseidon schreibt es ja auch. Ortskenntnis?
@@heretic2032Ich hatte extra nochmal auf Streetview nachgeschaut und da steht ein Blaues Schild für einen Gehweg
@@dasposeidon ..und alle zu Fuß gehenden sind ja auch in der Lage Treppen zu steigen ?
Und Rolli-Fahrende hat der Ort offenbar auch keine ?
Die Vorschrift öffentliche Wege barrierefrei zu gestalten gibt es seit 1984 (!),
und immer noch findet man eine solche Grottenschlechte Struktur...
@@Heiko881 Danke für deinen Aufreger. Der Bordstein ist nicht abgesenkt, da man mit Rollstuhl die Straße an der Stelle nicht überqueren soll, sondern erst ca. 150 m weiter an der nächsten Ampel.
Also in Min 5:46 würde ich sagen es ist kein Rechts vor links.
Der Rote Wagen kommt aus einer niederrangigen Straße. Die Straße ist klar von unserer Straße abgetrennt mit einer durchgehenden Regenrinne
Eine Regenrinne ist keine klare Abgrenzung. Der Bordstein ist nicht abgesenkt und geht rechts um die Ecke.
Den roten und dem Einsender war dies auch klar. Der rote hat den Einsender durchgewunken, wie der hier in einem Kommentar schreibt.
hey, selbst wenn die andere Straße einen andere. Belag hat, gilt dort rechts vor links
@@Garfield1970und wenn das Wasser entgegengesetzt fließt,, haben nur rückwärtsfahrende Fahrzeuge vorfahrt
0:22 Vielleicht wäre es besser, solchen Einsendern gar keine Bühne zu geben. Du kritisierst das Verhalten doch selbst.
Keine Ahnung, warum er erst nur 79 km/h fährt, bei gleichen Straßenverhältnissen ist ihm 90 ja auch nicht zu viel.
Er beschleunigt während er überholt wird und verlängert dadurch das Überholmanöver so, dass es gefährlich wird.
Das geht schon in den Bereich einer Straftat.
Aber er hat eine Szene fürs Video produziert. Wirkt fast so, als wäre das das Ziel der ganzen Aktion.
Ich würde demjenigen, der diesen Überholer einfach abschießt, einen Daumen nach oben geben! Meine dumme Meinung... Du rechtfertigst diesen Mist mit diesem Kommentar! Sicherheitsabstand ist wurscht, Hauptsache Arschloch überholt unnötig.
7:58 "Der Fußgänger hat rot gehabt". Das kann man anhand des Clips aber nicht nachvollziehen. Denn
1. Zum Zeitpunkt , als der Fußgänger die Fahrbahn betreten hat (noch 7:58) , kann man den Stand der sichtbaren Ampel nicht erkennen. Erst ab 8:00 ist da etwas zu erkennen.
2. die sichtbare Ampel ist nicht die, die der Fußgänger beachten muss.
1. Ich kann die rote Ampel auch schon bei 7:58 erkennen.
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese beiden Fußgängerampeln gleichzeitig schalten ist schon sehr groß.
Man kann hier also auf jeden Fall ein Beispiel sehen, dass es eben für die anderen immer behindernd sein kann, noch schnell rüberzulaufen.
Im übrigen steht nicht in der StVO, dass man als abbiegender Autofahrer nur Fußgänger, die grün haben, zu beachten hat. Eben schon weil man, die entscheidende Ampel ja gar nicht im Blickfeld hat.
Der Fußgänger ist über rot gelaufen, wollte hinter dem radfahrer die Straße queren, so wie es viele machen
Mal ganz ehrlich, bei 2:20, wann soll ein LKW denn fahren? Man kann auch mal schlicht das Gas wegnehmen und der LKW kommt ohne Probleme durch und du sitzt nicht direkt mit der Nase an der Stoßstange...
Empfehlenswert ist es zu fahren wenn frei ist
Zu der Zeit ist nicht viel los und er hätte meine ich hinter mir gleich fahren können aber das weiß ich nicht mehr so genau
Gas hab ich ja weggenommen reicht nur nicht aus wenn man insgesamt ca 40 km/h bremsen muss
4:10 der e-scooter ist auf dem Radweg und dieser fahrbahnbegleitend, d.h es zählen für ihn die LSA der Fahrbahn und nicht die Fußgängerampel
Hej lokomotivskiller! Um es noch einfacher zu sagen; Fußgängerampeln gelten ausschließlich für Fußgänger / Fußgängerin und VT, die gemäß StVO Gehwege benutzen müssen.
Gruß
Petter
.
Du meinst wohl 4:35. Auch wenn der E-Scooter von dem Linksabbieger nicht aufgehalten worden wäre, wäre er noch auf der Radfurt gewesen als der Einsender gelb bekommt. Damit ist schon sehr wahrscheinlich, dass auch die Autoampel schon mindestens gelb war.
1:19 komische Autobahn mit Vorfahrtsregelung und Kreuzungen.
Rastplatz Rimberg
@@k.aeffchen sieht auch nicht wie ein typischer Rastplatz aus, okay.
Auf einem Rastplatz kommen allerdings viele nicht klar.
Schau dir mal den Rastplatz Kassel an. Da kannst du sogar vom Rastplatz auf die Autobahn auffahren und dann nochmal auf den Rastplatz fahren, so merkwürdig ist der angelegt.
5:50 kein rechts vor links, strasse sagt nein ;)
Ich glaube nicht, dass die Straße spricht
@@udcc die steinstriche auf dem boden zählen.
Letztes Mal als ich in die StVO geschaut habe waren Steine noch keine Verkehrszeichen
5:48 Falls du auf den roten PKW anspielst, Kopfsteinpflaster ist ein Anzeichen für eine Spielstraße / Verkehrsberuhigter Bereich,
Schilder sind keine zu sehen (jene können aber auch durch den Bus auf der einen, und die Hauswand auf der anderen Seite verdeckt sein)
also bleib es eine Vermutung!
Aus 30-Zonen und Verkehrsberuhigten Bereichen heraus kommend, ist man automatisch im Vorfahrt gewähren müssen!
Je nach dem wo das ist KANN das ganze auch als abgesenkter Bordstein gewertet werden, da gilt das gleiche, Vorfahrt gewähren.
Aus 30 Zonen kommend gilt sehr wohl rechts vor links, aus einem verkehrsberuhigten Bereich heraus aber natürlich nicht. Das ist aber keiner.
Kopfsteinpflaster ist eigentlich nur ein Anzeichen für einen anderen Fahrbahnbelag als Asphalt, Betonpflaster, Kies oder keine Ahnung was es sonst noch so gibt. Die Vorfahrtregel rechts vor links in einer Zone 30 ist davon aber nicht abhängig, dazu muss ein abgesenkter Bordstein erkennbar sein, das ist aber eher eine Regenrinne und der Bordstein geht eindeutig nach rechts um die Kurve an der Einmündung.
Die fahrbahn hat nichts mit einer geänderten Verkehrsführung zu tun.
Kopfsteinpflaster ist weder notwendiges noch hinreichendes Kriterium für einen verkehrsberuhigten Bereich.
Schilder wären beides und die sieht man hier nicht.
Einen abgesenkten Bordstein gibt es auch nicht, nur eine Regenrinne.
Dass man aus 30er Zonen nicht warten muss, schrieben ja schon andere.
@@dasposeidon Mea Culpa - bei uns steht am Ausgang jeder 30-Zone ein Stopschild ein Vorfahrt achten Schild oder eine Ampel... Der Eimer im Ozean Effekt hat übernommen...
Und für alle anderen NOCHMAL - VERMUTLICH bedeutet das es SEIN KANN NICHT MUSS!
8:55 Ne, er muss nicht unsichtbar sein, er muss vom Fahrrad absteigen, sonst gibt's keinen Vorrang am FUSSGÄNGERüberweg.
Er steigt ab. 😉 blöd, wenn dosentrottel die stvo nicht kennen
... was er ja auch tat. Man sieht es und man hört es vor allem, wenn er nach dem Zebrastreifen wieder auf sein Fahrrad steigt und die Tretunterstützung am Pedelec mit einem Surren anspringt.
@@dvsperling9011 Ah ok, dann hat natürlich der Autofahrer gepennt. Kenn mich mit Pedelecs nich so aus, dachte er hat sich rollen lassen und das is dann beim wieder in die Pedale treten wieder angesprungen.
Man kanns eigentlich auch an der Linkskurve auf dem Zebrastreifen erkennen.
Bei der Schieflage müsste er deutlich schneller sein oder würde umfallen, wenn er auf dem Fahrrad sitzen würde.
Christian bei Fahrnünftig, bei Lets LET'S DASHCAM!, UDCC, Dashcam Stories, DDG, überall mit seinen laaaaaangweiligen Videomaterial und seiner illegalen Bobbycar Hupe. Fährt den ganzen Tag nur rum, um Szenen zu filmen. Bestimmt 30 x um den Kreisverkehr, bis ein anderer was falsch macht. Keine anderen Hobbys?🙄
Also, er fährt zur Arbeit, nach Hause und zum Einkaufen. Mehr nicht. Die hupe wäre illegal, wenn sie am Rad befestigt wäre.
Ansonsten geht es un die lebensgefährlichen Verstöße der dosentrottel.
25h und 8 Tage in der Woche, zusätzlich hast du noch einige Dashcam Kanäle vergessen!
@@UnsichtbarerChristian Lustig.🤡 Bist ein Typ Anzeigenhauptmeister, gell☝ Habe übrigens nur die bekanntesten Kanäle genannt, dass du bei den vielen neuen kleinen Anbietern dein Zeug schickst, war mir schon bekannt und ist typisch.🚴♂
@@hilmarbettinger2168 Für welchen Typ bist du denn typisch? Für Autofahrer, die sich nicht an Regeln halten und denen langweilig ist, ihr eigenes Fehlverhalten ständig in den Clips von Christian zu sehen? Auf jeden Fall beweist du, dass du die Gefährlichkeit von Autofahreraktionen nicht einschätzen kannst.
@@gerryhh4896 🤣lol, der Typ hat doch seinen eigenen Kanal. Vermutlich zu wenig Abonnenten, weil zu langweilig... Ja, ich bin der Typ, der Radfahrer mit 1,45m Abstand überholt. Böse böse...
bei 9 min mit dem Fahrrad über ein Fussgängerüberweg fahren geht gar nicht :Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
*über ein Fussgängerüberweg fahren geht gar nicht* Geht doch, wie du selber danach schreibst.
Aber er ist ja nicht gefahren, sondern hat ab 8:51 geschoben und ist bei 8:59 zu Fuß neben seinem Rad, mitten auf dem Überweg, als vor ihm der PKW den Überweg überfährt. Bei 10:48 steigt er wieder auf um auf der Fahrbahn weiterzufahren.
Schau Dir die Szene noch mal in ruhe an.
Er hat geschoben und nun?