Senioren aufgepasst: Kommt 2024 die Entscheidung zur Doppelbesteuerung von Renten?
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- Опубликовано: 7 фев 2025
- Langt der Fiskus bei Rentnern zweimal zu? Diese Frage ließ der Bund der Steuerzahler (BdSt) gerichtlich klären. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, werden künftige Rentnerinnen und Rentner tatsächlich doppelt besteuert, wenn nicht gehandelt wird. Der BFH hatte bereits im Mai 2021 (Az.: X R 20/19, X R 33/19) erstmals eine Rechenformel aufgestellt, wie eine Doppelbesteuerung konkret zu ermitteln sei. Nach Ansicht der Richter kann es danach vor allem bei künftigen Rentnern zu einer zweifachen Belastung kommen. Deshalb fordert der BdSt mit Nachdruck: Eine Reform ist dringend notwendig! Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen, erklärt die Details.
Eine nützliche Hilfe für die Steuererklärung für Senioren 2022 bietet der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler. Damit vergisst man keine wichtigen Eintragungen. Das Heft kann beim BdSt Hessen auf www.steuerzahl... kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht).
Einen umfassenden Überblick über die Materie bietet die Broschüre "Senioren und Steuern", die hier ebenfalls kostenfrei bestellt werden kann (solange der Vorrat reicht): www.steuerzahl...
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Auch wenn in den beiden konkreten Klagefällen (Rentenbeginn 2007 bzw. 2009) keine Doppelbesteuerung festgestellt wurde, muss die Politik handeln. Die dazu eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 1143/21) hat das Bundesverfassungsgericht zwar nicht angenommen und für unzulässig erachtet. Dennoch hat der Verband erreicht, dass der BFH für künftige Jahrgänge, die in Rente gehen, eine Doppelbesteuerung (offiziell „Zweifachbesteuerung“) feststellte. Diese liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Der BFH hat erstmals eine konkrete Rechenformel zur Bestimmung einer solchen Doppelbesteuerung vorgelegt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass bestimmte Rechengrößen im Steuerrecht - etwa der Grundfreibetrag, der zur Absicherung des steuerfreien Existenzminimums dient - nicht zu Ungunsten der Senioren berücksichtigt werden dürfen.
Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Denn die bisherige Rechenweise der Finanzverwaltung, nach der diese zu keiner Doppelbesteuerung kommt, wurde bereits 2021 gekippt. Zwar haben die BFH-Richter die Revisionen zurückgewiesen, weil sie in den betreffenden Fällen rechnerisch keine „Zweifachbesteuerung“ ermitteln konnten - und das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht angenommen. In der Sache jedoch sind die beiden Entscheidungen wegweisend. In diesem Sinne fordern wir: Der Gesetzgeber muss das geltende Recht anpassen! Die Finanzverwaltung muss Fälle von nachgewiesener Doppelbesteuerung ändern!
Der Bundesfinanzhof hat einige Parameter genannt, wann vor allem eine strukturelle Doppelbesteuerung vorliegt. Dies ist bei Seniorinnen und Senioren der Fall, die
erst kürzlich in Rente gegangen sind
selbstständig tätig waren und damit keine steuerfreien Arbeitgeberanteile erhalten haben
unverheiratet und männlich sind, weil ihre statistische Lebenserwartung dann kürzer ist
einen unstetigen Rentenversicherungsverlauf haben
Wichtig: Dabei müssen prinzipiell mehrere der genannten Voraussetzungen vorliegen, aber nicht zwingend alle vier erfüllt sein. Es können zum Beispiel auch unverheiratete Frauen, die nach einer freiberuflichen Tätigkeit erst kürzlich in Rente gingen, doppelt belastet sein. Dies hängt stets von der individuellen Erwerbs- und Rentenbiografie ab. Ehemalige Arbeitnehmer sind nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs momentan eher nicht betroffen.
Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten müssen angepasst werden! Der steuerpflichtige Anteil der Rente, je nach Rentenbeginn, muss langsamer ansteigen. Zudem müssen auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Entsprechende Vorschläge hat der Verband bereits dem Bundesfinanzministerium unterbreitet. Bislang hat das Ministerium noch keine konkrete Handlungsanweisung veröffentlicht. Dies sollte nun zeitnah erfolgen.
Diejenigen, die nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs nicht von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, dies aber bei sich vermuten, können Einspruch gegen ihren Bescheid erheben und sollten die mögliche Doppelbesteuerung darlegen.
Die Rentner sollten überhaupt keine Steuer mehr zahlen müssen!!!
Die Forderung, die Rentenbesteuerung generell abzuschaffen, ist politisch nicht durchsetzbar, vor allem die Steuersystematik steht dieser entgegen.
Erstmals sind das gute Nachrichten. Und gut das es den Bund der Steuerzahler gibt Aber ich empfinde das als eine Unverschämtheit das Thema über Jahre in die Länge zu ziehen. Schade das Rentner keinen Druck ausüben können wie so manche Gewerkschaften.
Ja, das Thema zieht sich schon Jahre hin. Wir bleiben für alle Betroffenen am Ball. Die gegenwärtige Rentenbesteuerung ist insgesamt reformbedürftig. Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten sind zu hart und müssen angepasst werden. Und auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden. Wir werden hinsichtlich unserer Forderungen an die Politik nicht lockerlassen.
Ich glaube nicht das da was zum positiven für die Rentner ändert.
Danke für die sehr wichtige Informationen.
Wir freuen uns, dass Ihnen die Informationen nützlich sind!
Ich glaube ich habe es berufsanfang 1976mit wechelschicht und 48 wocheenden Schicht und 2006 wurde die besteuerung eingeführt und ich hatte
2011 eine 25 %lohnkürzung und bin 2023 in Rente gegangen mit 83 %besteuerung
Und ich denke die ist zu hoch die besteuerung
Eine Doppelbesteuerung liegt immer dann vor, wenn der steuerfreie Anteil der Rente über die voraussichtliche Lebensdauer bei Rentenbeginn niedriger ist als die aus versteuertem Einkommen eingezahlten Beträge. Ob die Rente doppelbesteuert wird, muss in jedem einzelnen Fall geklärt werden. Hier sind umfangreiche Berechnungen erforderlich und entsprechende Nachweise dem Finanzamt gegenüber zu erbringen.
Mehr Informationen finden Sie auch im BdSt-INFO-Service Nr.4: steuerzahler.de/aktuelles/detail/nr-04-doppelbesteuerung-von-renten-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Meine Mutter ist schon 4 Jahre tot. Jetzt bekam ich ein Schreiben von dem Finanzamt. Ich mus eine Einkommenssteuer für meine verstorbene Mutter für 2019 und 2020 einreichen. Für die 2 Jahre mußte ich 1315 Euro nachzahlen. Eigentlich schlimm bei unseren Ost- Löhnen
Als Erbe ist man verpflichtet, die offenen Steuerverbindlichkeiten des Erblassers zu begleichen. Wann diese angefallen sind, spielt grundsätzlich keine Rolle. So kann es zu einer Ballung von Steuerzahlungen kommen. Hier kann unter Umständen ein Stundungs-/Ratenzahlungsantrag weiterhelfen.
Guten Tag, gibt es bei Ihnen die Möglichkeit, sich beraten zu lassen? Ich bräuchte dringend Hilfe.
Wir bieten keine Steuerberatung an, informieren aber gerne über das Steuerrecht und beantworten allgemeine Fragen. Am besten schicken Sie uns mal eine E-Mail an info@steuerzahler-hessen.de mit Ihrem Anliegen und wir schauen, ob und was wir tun können.
Hat man die Menschen nicht schon genug vor der Rente ausgenommen,wie eine Weihnachtsgans ?
Der Bund der Steuerzahler hält die gegenwärtige Rentenbesteuerung für insgesamt reformbedürftig, sie muss deutlich milder gestaltet werden. Zudem müssen auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Aktuell wird jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent in die Steuerberechnung miteinbezogen. Das muss geändert werden. Und auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden.