Was ist der Erbschein?
HTML-код
- Опубликовано: 8 фев 2025
- Der Erbschein dient als amtliches Zeugnis über das Erbrecht und dokumentiert die Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und genießt öffentlichen Glauben hinsichtlich seines Inhalts. Mit dem Erbschein soll der Erbe grundsätzlich sein Recht, z.B. gegenüber Banken und dem Grundbuchamt, nachweisen können. Die Vorlage eines Erbscheins ist aber nicht mehr in jedem Fall erforderlich und kann gegebenenfalls im Einzelfall ersetzt werden.
Werden Sie im Rahmen der Beantragung eines Erbscheins als Nachlassbeteiligter angehört und haben Sie Zweifel, dass die Erteilung des Erbscheins durch den Antragsteller inhaltlich nicht richtig ist, oder werden Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert, sollten Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt zu Ihrer Unterstützung und Vertretung beauftragen.
Im Erbscheinsverfahren können die Nachlassbeteiligten beispielweise einwenden, dass:
• ein Testament formunwirksam errichtet worden ist,
• der Erblasser ein Testament nicht selbstständig errichtet hat
• der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war,
• ein Nachlassbeteiligter ein Anfechtungsrecht gegen das Testament hat,
• die Bindungswirkung eines Erbvertrages oder eines gemeinschaftlichen Testaments dem
zeitlich später errichteten Testament entgegensteht,
• die Erbquoten im beantragten Erbschein falsch sind.
Mit einem Abo unseres Kanals bleiben Sie auch künftig im Erbrecht und Stiftungsrecht auf dem Laufenden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Kanzlei befindet sich in Brühl bei Köln. Sie berät bundesweit zu allen Fragen rund um die Themen Erbrecht und Stiftungsrecht sowie dem dazugehörigem Steuerrecht.
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht
Pulheimer Straße 19
50321 Brühl
• Telefon: 02232 210511
• E-Mail: foerster@erbrecht-stiftungsrecht.de
• Homepage: www.erbrecht-stiftungsrecht.de