Super content. Es ist ja gut, dass der zukünftige Eigentümer nach dem Notartermin vor der Bezahlung rein kann mit dem Handwerker. Nun könnte der Handwerker ja den Interessenten umstimmen, das eben die Sanierung doch teurer wäre wie anfangs persönlich geschätzt. Dann kann der Käufer mit der Widerrufsbelehrung zurücktreten, und den Kaufprozess stoppen.
Hallo Ergün Erol, eigentlich sollte der Käufer die Gesamtinvestition schon längst auf dem Tisch haben, wenn er beim Notar unterschreibt. Ein Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag geht nämlich nicht mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Dies mal kurz zur Info. Viele Grüße Felix Hoffmann
Super content.
Es ist ja gut, dass der zukünftige Eigentümer nach dem Notartermin vor der Bezahlung rein kann mit dem Handwerker.
Nun könnte der Handwerker ja den Interessenten umstimmen, das eben die Sanierung doch teurer wäre wie anfangs persönlich geschätzt. Dann kann der Käufer mit der Widerrufsbelehrung zurücktreten, und den Kaufprozess stoppen.
Hallo Ergün Erol,
eigentlich sollte der Käufer die Gesamtinvestition schon längst auf dem Tisch haben, wenn er beim Notar unterschreibt.
Ein Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag geht nämlich nicht mit 14-tägigem Widerrufsrecht.
Dies mal kurz zur Info.
Viele Grüße
Felix Hoffmann
Danke ))
Sipas keko