Minijob neben der Rente - so viel Hinzuverdienst ist erlaubt

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  • Опубликовано: 2 июл 2024
  • Update (Januar 2024) Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Dadurch hat sich ab Januar 2024 auch die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die neue Jahresverdienstgrenze im Minijob liegt nun entsprechend bei 6.456 Euro statt bisher 6.240 Euro. Ausführliche Informationen findest du hier: magazin.minijob-zentrale.de/m...
    Zum 1. Januar 2024 sind außerdem die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten gestiegen. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2024 ein jährlicher Hinzuverdienst von 18.558,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2024 bei 37.117,50 Euro.
    Minijob und Rente kann eine super Kombination sein. In diesem Video erfährst du, was sich 2023 für Rentner geändert hat.
    Unter anderem dürfen Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen - die Renten werden also nicht mehr gekürzt. Auch für Erwerbsminderungsrenten haben sich die Hinzuverdienstgrenzen erhöht. Alle Informationen dazu haben wir dir in diesem Video zusammengefasst.
    Hier findest du die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicheru...
    Alles zum Thema Rente und Hinzuverdienst findest du auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicheru...
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    Weiterführende Links
    Webseite: www.minijob-zentrale.de/
    Minijobber-Magazin: minijobber-magazin.de/
    Haushaltsjob-Börse: www.haushaltsjob-boerse.de/
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    Social Media
    Facebook: / minijobzentrale
    Instagram: / minijobzentrale
    LinkedIn: / minijobzentrale
    Twitter: / minijobzentrale
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    Über die #MinijobZentrale
    Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs. Wir helfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei allen Formalitäten - sowohl bei gewerblichen Minijobs als auch bei meldepflichtigen Minijobs im Privathaushalt. Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Gartenarbeit, Kinderbetreuung oder die Unterstützung im Haushalt.
    #Minijob #Rente #MinijobBasics #MeinMinijob
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    0:00 Intro: Änderungen Januar 2023
    0:36 Unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen
    1:12 Regelungen während Corona
    1:23 Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen
    2:15 Andere Rentenarten
    2:32 Verdienstgrenzen im Minijob

Комментарии • 36

  • @elkebruhn1603
    @elkebruhn1603 7 месяцев назад +4

    Ja , wenn ich mehr als auf 520 Euro komme, dann rutsche ich in Steuerklasse 6, bedeutet mindestens die Hälfte meines Lohnes geht an das Finanzamt. Bin doch nicht bescheuert, sorry

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  7 месяцев назад

      Hallo,
      bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie zu steuerrechtlichen Themen nicht beraten können. Fragen zur individuellen Steuerklasse beantwortet das zuständige Finanzamt.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @GW-ii6sx
    @GW-ii6sx Год назад +2

    Verstehe nicht wie man als Vollerwerbsminderungsrentner jetzt über 17800 Euro verdienen kann. Die Voraussetzung der EM Rente ist doch weniger als 3 Stunden täglich. Wie soll man da auf solche Summen kommen? Wiederspricht sich doch total.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  Год назад +1

      Hallo,
      genau, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich.
      Ungeachtet der erhöhten Hinzuverdienstgrenze, darf der Hinzuverdienst auch weiterhin nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erzielt werden. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung also in einer Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich. Anderenfalls kann der Rentenanspruch entfallen. Dazu beraten die zuständigen Rentenversicherungsträger.
      Als Minijob-Zentrale wollen wir hier über die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der Rente informieren. Wir können nicht bewerten, wie realistisch ein solcher Verdienst im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens tatsächlich ist.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @kennymarschall589
    @kennymarschall589 4 месяца назад

    Aber muss man dann auch in die teure Steuerklasse wechseln wenn ich neben der Rente arbeiten will?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  4 месяца назад

      Hallo,
      für Rentner mit einem Minijob gilt das gleiche wie für alle anderen Minijobber: Auch, wenn ein Minijob grundsätzlich steuerpflichtig ist, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel die pauschale Lohnsteuer. Diese liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Nur wenn sich Ihr Arbeitgeber für die individuelle Besteuerung entschieden hat, wird der Minijob nach Ihrer Lohnsteuerklasse versteuert.
      Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als 538 Euro monatlich verdienen, also einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben. Dann wird der Zusatzverdienst neben der Rente entsprechend Ihrer Steuerklasse versteuert.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie zu steuerrechtlichen Fragen nicht weiter beraten können. Fragen zu Ihrer individuellen Steuerklasse beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @texttorpedo0com
    @texttorpedo0com 8 месяцев назад

    Tja, in der Praxis ist ja alles immer viel komplizierter. Wenn ich in vorzeitige Altersrente gehe, kann ich mit einem Minijob steuerfrei etwas dazuverdienen. Was wird allerdings versteuert, wenn ich a) vorgezogene Altersrente UND b) Minijobeinkommen UND c) darüber hinaus noch Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit im Homeoffice erziele? Werden dann alle Einkommensarten addiert und besteuert? Oder wird das Minijobeinkommen außen vor gelassen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  8 месяцев назад

      Hallo,
      allgemein gilt: Auch Minijobs sind steuerpflichtig. Der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Besteuerung. Der Minijob kann pauschal mit 2 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin versteuert werden.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie zu steuerrechtlichen Fragen nicht weiter beraten können. Hierfür können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @birgitkruger8592
    @birgitkruger8592 6 месяцев назад

    Wieviel kann ich Verdienen um keine Steuern mehr zu bezahlen ,da ich ein Witwenrente bekomme und im April mit 63 in Rente gehen muss weil sie mir sonst die Witwenrente kürzen

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  6 месяцев назад

      Hallo,
      wenn Sie eine Witwenrente beziehen, dürfen Sie bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen. Ein Minijob mit 520-Euro-Grenze liegt innerhalb des Freibetrages und führt somit nicht zur Kürzung Ihrer Rente. Der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger informiert über die Höhe des Freibetrages.
      Was gilt, wenn Sie zusätzlich zur Witwenrente eine Altersrente beziehen, erklären wir in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/hinterbliebenenrente-neben-altersvollrente-wie-minijobber-profitieren/
      In diesem Fall kann bereits die Aufnahme eines Minijobs zu einer Einkommensanrechnung führen.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @irinatalmann1120
    @irinatalmann1120 3 месяца назад

    O ja...

  • @ChopperHein
    @ChopperHein 5 месяцев назад

    Und was ist mit den Steuern ???

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  5 месяцев назад

      Hallo,
      für Rentner mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gilt das gleiche wie für alle anderen Minijobber: Auch, wenn ein Minijob grundsätzlich steuerpflichtig ist, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel die pauschale Lohnsteuer. Diese liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Für Rentner spielt sie in der Steuererklärung keine Rolle.
      Anders sieht es aus, wenn Rentner einen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben, also mehr verdienen als 538 Euro monatlich. Dann wird der Zusatzverdienst neben der Rente entsprechend der Steuerklasse versteuert.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @MrUdolino
    @MrUdolino 10 месяцев назад

    Bezieher einer Regelaltersrente konnten immer schon unbegrenzt hinzuverdienen.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  10 месяцев назад

      Hallo,
      Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze konnten bisher auch schon unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
      Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, mussten bis zum 31. Dezember 2022 jedoch eine jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten.
      Seit dem 1. Januar 2023 können nun alle Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen. Unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Magazin-Artikel: magazin.minijob-zentrale.de/hinzuverdienst-rentner/
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @reinholdgoebel4737
    @reinholdgoebel4737 5 месяцев назад

    Wer Altersrente erhält kann soviel arbeiten wie er möchte.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  4 месяца назад

      Das stimmt. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, dürfen Sie so viel dazu verdienen, wie Sie möchten. Ihre Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Sie können als Rentner also sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 538 Euro im Monat ausüben.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @martina8721
    @martina8721 Год назад +1

    Hallo, habe ich das richtig verstanden? Ich darf als voll erwerbsgemindert berentet 17.823 € jährlich dazu verdienen, ohne dass mir die Rente gekürzt oder andere Nachteile entstehen? Danke für eure Hilfe

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  Год назад +1

      Hallo Martina,
      bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Wichtig ist aber, dass im Minijob die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro gilt. Wird diese überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren, eine Kürzung der Rente oder andere Nachteile zu vermeiden, sollten Minijobberinnen und Minijobber sich unbedingt vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Bei Fragen können Sie sich auch unter 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @rainergrzanna9316
      @rainergrzanna9316 11 месяцев назад +2

      Ja ja, anrechnungsfrei 😂😂😂Aber Steuerklasse 6 versteuern, da bleibt kaum was über. Da geht man nur für das Finanzamt arbeiten

    • @totomaru7462
      @totomaru7462 10 месяцев назад +2

      Ich kenne das Deutsche System nicht im Detail, ich komme aus der Schweiz.
      Ich wäre sehr vorsichtig, die aufgenommene Tätigkeit sollte vom Pensum und Arbeit. keinesfalls im Widerspruch stehen mit dem Medizinischen oder Versicherungs Sachverhalt. Wenn eine Volle EU-Rente bedeutet weniger als 3 Stunden Arbeit pro Tag wäre ein 4 Stundenjob ein Widerspruch der eine Volle Erwerbsminderung in Frage stellen würde.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  10 месяцев назад

      Hallo @totomaru7462,
      um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren oder eine Kürzung der Rente zu vermeiden, sollten Minijobberinnen und Minijobber sich unbedingt vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Bei Fragen hilft auch das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @cookie7248
    @cookie7248 9 месяцев назад

    Also 17.823€ darf man bei voller Erwerbsminderung dazu verdienen aber wieviel ist davon steuerfrei.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  9 месяцев назад

      Hallo Cookie,
      es sind zwei Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die unabhängig voneinander gelten.
      Zum einen gibt es die Hinzuverdienstgrenze, die für Ihren Rentenbezug gilt. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente liegt diese bei derzeit 17.823,75 Euro.
      Bis zu dieser Grenze können sie anrechnungsfrei hinzu verdienen, ohne das Ihre Rente gekürzt wird.
      Zum anderen gibt es die Verdienstgrenze im Minijob. Diese liegt bei durchschnittlich 520 Euro im Monat. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen dabei den Großteil der Abgaben - in der Regel auch die Steuern.
      Verdienen sie regelmäßig mehr als monatlich 520 Euro (6.240 Euro im Jahr), liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor. Die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.
      Dadurch fallen höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Die Steuern werden in der Regel anhand der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhoben.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @cookie7248
      @cookie7248 9 месяцев назад

      @@MinijobZentrale Danke für die Rückmeldung,ich beziehe volle EM- Rente und beabsichtige ein Minijob über 520€ auszuüben,muss ich dabei achten das ich unter 3 Stunden am Tag, unter 15 Stunden in der Woche arbeite, oder ist die Stundenverteilung egal. Will das die DRV wissen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  9 месяцев назад

      Hallo Cookie,
      ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt immer dann vor, wenn der Verdienst regelmäßig im Monat 520 Euro nicht übersteigt. Wird mehr verdient, ist es kein Minijob mehr sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
      Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren oder eine Kürzung der Rente zu vermeiden, sollten Sie sich vor der Aufnahme der Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
      individuell beraten lassen. Bei rentenrechtlichen Fragen können Sie sich auch unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @cookie7248
      @cookie7248 9 месяцев назад +1

      @@MinijobZentrale das war nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe nach der Stunden Verteilung bei einem 520€ Job gefragt.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  9 месяцев назад

      Hallo Cookie,
      als Minijob-Zentrale können wir leider keine Auskunft zu den Regelungen einer vollen Erwerbsminderungsrente geben.
      Bei Fragen zu Arbeitszeitgrenzen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
      Informationen finden Sie auch hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @user-rm2ws1jj3k
    @user-rm2ws1jj3k 6 месяцев назад

    wAs für ein Blödsinn! Eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wer nicht regelmäßig 3 h/täglich arbeiten kann. Neben wir mal an, dass der Betreffende 15 Euro/ verdient und keine 3 Std täglich arbeiten kann, also lediglich 14 Std. in der Woche, dann bewkommt er knappe 11.000 Euro./Jahr. Zeig mir einen Frührentner, der 45 Euro/h verdient... nur dann macht die Anhebung der Grenze Sinn!

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  6 месяцев назад

      Hallo,
      als Minijob-Zentrale wollen wir über die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der Rente informieren. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Jahr 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Im Jahr 2024 wird die Hinzuverdienstgrenze auf 18.558,75 Euro angehoben.
      Ungeachtet der Hinzuverdienstgrenze, darf der Hinzuverdienst auch weiterhin nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erzielt werden. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung also in einer Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich. Anderenfalls kann der Rentenanspruch entfallen. Dazu beraten die zuständigen Rentenversicherungsträger.
      Wir können nicht bewerten, wie realistisch ein solcher Verdienst im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens tatsächlich ist.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale