Das nicht mal die eigene Rente voll bei der Witwe/Witwer ver- bleibt ist eine Sauerei, da man dafür ja selbst eingezahlt hat und die Kosten (Miete,Heizung Strom, Gaskosten, Versiche- rung, Auto u. andere feste Ko- sten, die weiterhin anfallen. Die Rente des Verstorbenen wird ja auch noch kräftig ge- kürzt. Wenn vorher 1.500€ + 2.000€= 3.500€ an Einkünf- ten da waren, sind es jetzt nur noch 60% (altes Recht) also 1.200€ + 1.082€=2.282€ verbleiben. Verloren gehen bei fast gleichen Kosten 1.218€. Wenn ihre selbst er- arbeitete Rente von 1.500€ bleibt u. die vermindete Rente des Verstorbenen bei 1.200€ gezahlt wird, verbleiben aus beiden Renten 2.700€. Das wäre fair, da nur die Lebens- mittelaufwendungen weniger werden, die anderen Kosten bleiben. So muss es sein und nicht anders, sonst ist es ein Betrug an der Zurückgebliebe- nen, da ihre Rente selbst er- arbeitet u. eingezahlt worden ist. Die Pensionäre, die selbst nie eingezahlt haben, sonnen u. baden wie Dabobert Duck im Geld.
Haben sie schon mal erlebt, das irgendeine staatliche Zahlung gerecht ist? Vergessen haben sie, das von der Witwenrente Beiträge zur Krankenkasse und pflegeversicherung einbehalten werden.
Wenn es keine Witwen-bzw.Witwerrente mehr gibt dann muss man von dem verstorbenen zumindest die eingezahlten Beiträge auszahlen, wenn er noch nicht Rentner war!
Wenn im privaten Bereich jemand die Geschäftsbedingungen ändern will braucht er die Zustimmung des Betroffenen. So. Eigentlich müsste es bei der Rente genauso sein. Es gilt die gesetzliche Lage zu der Zeit in der ein Rentner zum ersten Mal in die gesetzliche. Rentenversicherung. Eingezahlt hat. Und nach dieser gesetzeslage als Grundlage muss die Rente ausbezahlt werden. Meine Meinung. Es darf keine gesetze geben die rückwirkend gelten.
Nicht vergessen dass davon Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden und die sind sehr happig, auch dann wenn der Verstorbene vorher Privatpatient war! Außerdem müssen Steuern bezahlt werden. Das tut schon weh.....
Ich bin seit Oktober Witwe, habe mich erschrocken was ich für Witwenrente bekomme davon geht noch Krankengeld und Pflegegeld ab ist eine Sauerei. Wenn ich nicht Jahre gearbeitet und 3 Kinder erzogen hätte, Könnte ich von der Witwenrente nicht leben.
Habe diese Konstellation. Ich beziehe Witwenrente und eine Erwerbsminderungsrente. Jede Rentenerhöhung meiner Erwerbsminderungsrente erzeugt automatisch eine weitere Kürzung der Witwenrente. Und die Betriebsrente zieht auch noch mit, so dass ich seit Jahren keine wirkliche Erhöhung erhalte. Das Beispiel in dem Film ist sehr hoch gegriffen, ich bewege mich da eher im absolut niedrigen Sektor bei der Witwenrente (mein Mann hatte zum Todeszeitpunkt 1200 € reguläre Rente). Bei solchen Beträgen müsste eine Mindestrente gezahlt werden. Mir stellt sich immer die Frage, warum auf Pensionen (Hinterbliebenrenten) das Einkommen des Hinterbliebenen nicht angerechnet werden, obwohl diese aus Steuergeldern finanziert werden, und oft um einiges höher ausfallen, bei der gesetzlichen Renten, sprich Witwenrente, aber schon.
Vielen Dank für das Teilen Ihrer Situation. Dass Sie sich im Vergleich zu Pensionärs-Witwen ungerecht behandelt fühlen, kann ich persönlich gut nachvollziehen!
Das ist völliger Blödsinn. Die Beiträge für die Pensionen werden vom Einkommen abgezogen. Das ist schon seit 1957 so. Bei jeder Gehaltserhöhung oder Pensionserhöhung werden 2 Prozent einbehalten. Wo das Geld hinkommt? Da fragen Sie was.
Das Einkommen von Hinterbliebenen wird doch angerechnet. Wenn Sie über die Grenze (wird jedes Jahr zum 01.07. neu festgelegt. Wenn bei eigenem Einkommen die Grenze überschritten wird werden 40% abgezogen. Außerdem muss man Steuern zahlen wenn beide Rente ensprechend hoch sind. Allerdings wird bei der Witwenrente nur der Ertragsanteil versteuert.
@@rentenfuchswie schafft man es so viel Rente zu bekommen die Rentner die ich betreue bekommen alle zwischen 500 und 1000 Euro Rente und weil sie in einem Eigentum wohnen müssen sie auch noch Steuern bezahlen. In einem Fall Berufsunfähigkeitsrente mit etwas Unterhalt für beide Kinder diese unterhalt wird drauf gerechnet und dann alles zusammen noch einmal versteuert und der Steuerberater kostet auch noch mal Geld dann bleiben gerade mal 700 € und davon müssen dann die Versicherungen Wasser Strom Öl Grundsteuer und andere Nebenkosten bezahlt werden einschließlich Lebensmittel und Kleidung das ist die Wahrheit und nicht das was hier erzählt wird wenn die Rentner die ich betreue alle 1500 Euro bekommen würden das wäre zu schön um wahr zu sein das wäre ja fast schon Schlaraffenland es ist erschreckend zu sehen dass Nachbarn die hier eingewandert sind kostenlos wohnen dürfen alle Nebenkosten bezahlt bekommen und obendrein noch 1200 € und sich keine Sorgen machen müssen vielleicht können Sie ja mal als Steuerberater den Vaterstaat bitten tatsächlich 1500 Euro Rente zu bezahlen selbst dann hätten die Rentner noch weniger als diejenigen die hier einwandern und 1200 Euro Taschengeld bekommen und alles umsonst wie wird einfach nur schlecht wenn ich diese ganzen Beispiele sehe und Menschen keine Ahnung haben wie es anderen Menschen geht die hart gearbeitet haben jahrelang
Achtung ⚠️ Die Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig und daher grundsätzlich zu vermeiden. Allerdings wird das Finanzamt die Bescheide nicht eigenständig zugunsten der Steuerpflichtigen ändern.10.02.2022 das heißt glagen.
Zu dem Thema empfehle ich meine beiden folgenden Videos: Ende der Doppelbesteuerung von Renten? - Neues Gesetz beschlossen! (ruclips.net/video/t0wIQH5koyg/видео.html) Keine Doppelbesteuerung von Renten - Der Bundesfinanzhof hat entschieden! Was nun? (ruclips.net/video/ljRlR4pcGT0/видео.html)
Wie ist das bei Pasionärenwitwengeld ich habe gehört die eigene Pansion nicht mit dem Witwengeld nicht verrechnet wird Wieder sind die noormalen Rentner benachteiligt
Dreist finde ich , dasman auf der Witwenrente auch noch Krrankenkasse und Pflegeversicherung für den Toten Mann zahlen muss. Und dann wird das schon besteuerte nochmal besteuertt. Das ist eine Bodenlose Frechheit, wie die Rentner die dann zu zweit mehr als 90 bis 100 Jahre gearbeitet haben.
Von der Witwenrente zahlt man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht für den Verstorbenen, sondern für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich nach dem Gesamteinkommen, das jemand hat. Wer zum Beispiel zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, muss auch von beiden Gehältern Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
@@rentenfuchs und letzten Endes zahlst du doch Doppelt und demnach für den Toten . Denn logisch ist es nicht , von der Witwenrente auch noch Zu bezahlen, zumar diese ja schon um 40 Prozent gesenkt werden.
Super erklärt. Hatten kürzlich im Bekanntenkreis (70 plus) eine Diskussion darüber. Nichts genaues weiß man nicht 😉. Jetzt haben wir eine Erklärung. Wie ist es, wenn beide noch berufstätig sind/waren.
Vielen Dank! Freut mich, dass ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen konnte. Wenn die Witwe oder der Witwer noch berufstätig ist, wird das erzielte Arbeitsentgelt auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Hierzu werde ich in nächster Zeit noch ein eigenes Video veröffentlichen. Wie die Anrechnung von Arbeitsentgelt auf eine Witwenrente erfolgt, habe ich aber auch auf meinem Blog schon ausführlich erläutert: www.rentenfuchs.info/anrechnung-arbeitsentgelt-auf-witwenrente/
Ja, wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch von der Witwen- oder Witwerrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Hier muss man mit ca. 12 % rechnen.
Bei Witwen-Pensionen wird die eigene Rente der Witwe nicht angerechnet. Anders ist dies, wenn die Witwe noch erwerbstätig ist. Denn Einkünfte aus Erwerbstätigkeit werden auf die Witwenpension angerechnet, sofern die Summe der Einkünfte einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet.
Vielen Dank für die Frage, die ich gerne beantworte: Angerechnet wird nur eigenes Einkommen der Hinterbliebenen. Wird aus einer Betriebsrente oder einer Riesterrente des Verstorbenen eine Hinterbliebenenleistung gezahlt, wirkt sich diese bei der Einkommensanrechnung daher nicht aus.
@@rentenfuchs ...Vielen Dank! Habe schon befürchtet dass meine Rente als hohes Einkommen gezählt wir. Schade nur dass man im Alter dann finanziell herabgestuft wird obwohl man sehr viel in den "Sozialtopf" eingezahlt hat.
@@williw8365Wir dürfen eben nicht zuviel haben. Womöglich werden wir noch übermütig... Hauptsache, die Pensionäre bekommen ihr Geld. Nebenan wohnt ein Oberstudienrat a.D., der kurz vor der Rente noch ein halbes Jahr Rektor sein durfte. Der schleppt alles ohne Abzüge nach Hause, ist aber so sparsam, dass er sich das Salz in der Suppe nicht gönnt und hat keine Erben...... Da fragt man sich.....
Was soll man da rechnen, da wird die Rente auch nicht mehr, vor allem bei den meisten Frauen mit Kinder. Da bekommen Menschen mit Grundsicherung mehr. 🥴🙏😏
@@renate5773 Weil jeweils im Juli die Renten angepasst werden und dann auch die Einkommensanrechnung neu berechnet wird - und natürlich, weil es so im Gesetz steht 😁
Vielen Dank 😊...ob Mieteinkünfte angerechnet werden oder nicht, hängt davon ab, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt. Nach altem Recht erfolgt keine Anrechnung, nach neuem Recht hingegen schon. Mehr Informationen zur Anrechnung von Mieteinkünften auf Witwen- und Witwerrenten gibt es auch auf meinem Blog: www.rentenfuchs.info/werden-mieteinkuenfte-auf-witwen-und-witwerrenten-angerechnet/
Was leider überhaupt nicht angesprochen wurde, ist: werden noch weitere Einkunftsarten angerechnet? Da das nicht erwähnt wurde, gehe ich davon aus, so etwas wird NICHT angerechnet. Ist dem so? Angesprochen wurde einzig, Arbeitslohn wird sehr wohl angerechnet. Naheliegende weitere Einkünfte für Rentner können z.B. sein: -. Betriebsrenten, -. weitere wiederkehrende Zahlungen aus den fünf Säulen der Altersversorgung, -. Einkünfte aus Vermietung, -. Einkünfte aus Kapitalerträgen -. und, und, und ...
In dem Video geht es allein um die Frage, wie die eigene Rente auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Es gibt noch eine Vielzahl an weiterer Einkunftsarten, aufgrund derer sich die Hinterbliebenenrente verringern kann. Hierzu verweise ich auf mein allgemeines Video zur Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten: ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html (ab Minute 5:10)
Ja. Ist Einkommen. In welcher Höhe aber der angerechnet wird, hängt von weiteren Faktoren ab. Dies kann aber nur der zahlende RV-Träger (wahrscheinlich München, siehe Rentenbescheid) beantworten.
Wenn man selbst einen Grundrentenzuschlag erhält, erhöht dieser ja die eigene Rente, sodass bei der Einkommensanrechnung ein höherer Betrag berücksichtigt wird. Hat der Verstorbene Grundrente erhalten, kann es auch bei der Witwen- oder Witwerrente einen Grundrentenzuschlag geben - hier gelten dann die besonderen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen auf den Grundrentenzuschlag, die ich in diesem Video erklärt habe: ruclips.net/video/b7qcYhRGICM/видео.html.
Das man gar kein Witwenrente, bekommt dass hab ich an mir erfahren.36 jahre verheiratet immer gearbeitet,nach dem Tod von meinem Mann nur 3monate erhalten,das jahr dannach dem finanzamt weiter geben müssen.Wie wann kann ich meine witwenrente kriegen,bin 62jahre alt.Dankeschön im vorraus.
Danke für die gute erklärung. Meine frage wäre, wie ist es, wenn die ehefrau vor dem ehemann stirbt. Bekommt dann der mann die witwerrente von seiner frau nach gleicher regel?
Ja, auch der Ehemann hat Anspruch auf eine Witwerrente aus der Versicherung seiner verstorbenen Ehefrau. Eine Ausnahme: Die Eheleute haben bis zum 31. Dezember 1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Hinterbliebenenrechts abgegeben. Dann erhält der Ehemann keine Witwenrente. Diese Fehler dürften heutzutage aber sehr selten sein.
Warum rechnen ihr nicht noch Zuschlag für langjährige Versicherung? Bei mi ist so berechnet: 60%von Rente meines Mannes, - Zuschlag für langjährige Versicherung ( steht nicht wie viel % ) , - alle Versicherungen, - 40% von meine Rente . Und dieses Jahr kriege ich weniger Witwenrente als 2023 . Und nirgendwo erzählt man über diesen Zuschlag.
Es kommt drauf an: Ist der Verdienst aus dem Minijob das einzige Einkommen ist, das man neben der Witwenrente hat, kommt es zu gar keiner Kürzung. Denn mit 520 Euro liegt man unterhalb des Freibetrags. Hat man den Freibetrag bereits ausgeschöpft - zum Beispiel durch die eigene Rente, hängt die Anrechnung davon ab, ob man vom Minijob selbst Rentenbeiträge zahlt oder nicht. Hat man auf die Versicherungspflicht beim Minijob verzichtet, werden 40 % des Einkommens auf die Witwenrente angerechnet. Bei einem Verdienst von 520 Euro reduziert sich die Witwenrente also um 208 Euro. Zahlt man hingegen die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 3,6 %), werden nur 24 % des Einkommens angerechnet. Bei 520 Euro reduziert sich die Witwenrente also um 124,80 Euro.
Was ist wenn die Witwe einen Minijob hat und diesen aber vor dem 1.7. Also vor der Berechnung der Rente wieder aufgibt. Wird der Minijob dann gar nicht mit berechnet?
Das haben Sie richtig erfasst. Wenn man als Rentner beispielsweise nur von Oktober bis Mai einem Minijob nachgeht, wirkt sich dies nicht rentenmindernd aus.
@@inesmad8660 Solange die Beschäftigung regulär beendet und dann irgendwann wieder aufgenommen wird, stünde dem nichts entgegen. Wichtig ist, dass Sie auch in der Zwischenzeit über Einkommen verfügen - aber ich gehe mal davon aus, dass Sie auch eine eigene Rente bekommen, sodass das dann alles passen sollte.
Solange Sie den Freibetrag nicht überschreiten, kommt es auch nicht zu einer Kürzung der Witwenrente. Wenn Sie sich etwas dazuverdienen wollen, wäre mein Tipp ein Minijob und dabei auch selbst Rentenbeiträge zahlen. Dann wird nämlich maximal 24 % des Verdienstes auf die Witwenrente angerechnet.
@@FritzWepper34 Dem kann ich mich nur anschließen: Ob und in welcher Höhe eine Betriebs-Witwenrente gezahlt wird, ist von den vertraglichen Konditionen abhängig.
Ja, auch die Unfallrente zählt - mit Ausnahme des Freibetrags nach § 93 SGB VI - zum anzurechnenden Einkommen. Der Freibetrag nach § 93 SGB VI ist abhängig von der Minderung der Erwerbsfähigkeit, die der Unfallrente zugrunde liegt. Bei einer Minderung von 30 % liegt dieser beispielsweise bei 169,95 Euro im Monat. Der übersteigende Betrag wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Sind die 650 Euro brutto oder netto? Sollte es sich um einen Netto-Betrag handeln, würden ca. 560 Euro als fiktives Netto-Einkommen berücksichtigt. Bis zum Freibetrag von 992,64 Euro wäre dann noch Luft für ca. 430 Euro monatlich. Bei einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung könnten Sie sogar bis zu 716 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Witwenrente käme.
Blümlein ehemalige Arbeitsminister,die Rente ist sicher und seine Aufstellung nicht besser was heute ist, für erwarte Rente,je nach dem ,sogar 1000 Euro weniger,allso Leute bescheißen,der Focus hatte es damals schon offen gelegt.Wenns brennt, zurück treten.👍 Später im Fernseher die Klappe auf machen und TV Geld verdienen zusätzlich.Am TV Stelle würde ich solche Flaschen überhaupt nicht einladen.😅
2.000 Euro Rente ist auf jeden Fall überdurchschnittlich viel - da haben Sie recht -; aber jetzt auch nicht utopisch: Von vielen Zuschauern und Mandanten weiß ich, dass Sie mehr als 2.000 Euro an Brutto-Rente erhalten.
Moin ! Joo,so isses . 48% vom Netto als Rente minus 11% für die KK u. Pfgv. . Dann nochmal nur 60% von den48 % minus 🤢14% als Restzahlung für derdiedas Witwe. Wenn es dann noch „Zuviel Geld „ ist. Kommt das Finanzamt u. kassiert auf den ganzen Salat nochmal Einkommenssteuer.
Ich lebe in Deutschland.Habe 5 Kinder groß gezogen, alleine.Ich beziehe jetzt,seid demJuni 2023 eine Erwerbsunfähigkeitsrente.Ich bekomme nur 900 €.Ich beziehe diese Rente nur 3 Jahr,bis 2026.Ich bin unverhofft krank geworden.
Das tut mir leid für Sie. Sofern sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht ändert, dürfte die Erwerbsminderungsrente auch über 2026 hinaus verlängert werden.
Was mich interessieren würde ist Folgendes: bei der Scheidung wurden Rentenanteile von einem auf den anderen Partner übertragen. Jetzt ist der Partner der die Anteile erhalten hat, verstorben, vor Beginn der Rentenzahlung. Bekommt der andere Partner jetzt die übertragenen Anteile zurück?
Ja, den Versorgungsausgleich kann man rückgängig machen, wenn der Partner, der Rentenpunkte erhalten hat, verstirbt. Voraussetzung ist, dass dieser maximal drei Jahre lang Rente bezogen hat. Verstirbt der Partner vor dem Rentenbeginn, ist diese Voraussetzung ja auf jeden Fall erfüllt.
@@rentenfuchsVor ca 2Jahren ist meine Frau verstorben. Direkt danach ist mir die Witwenrente komplett gestrichen wordenweil ich angeblich eine recht hohe Rente beziehe und meine Frau nur Anspruch auf eine sehr geringe Rente gehabt hätte. Ist es rechtens die Witwenrente komplett zu streichen? Ich verstehe die Berechnungen der RV leider überhaupt nicht, vielen Dank für ihre Hilfe
@@BerndTollet Wenn die eigene Rente hoch ist und Ihre verstorbene Frau einen recht geringen Rentenanspruch hatte, kann dies durchaus sein. Wie genau hier gerechnet wird, habe ich im Video ja erläutert.
Vielen Dank für das gut erklärte Thema. Könnten Sie das auch für Pensionäre erklären? Einmal gegenseitig und bei der Konstellation Pensionäre und Rentner? Dankeschön!
Das ist relativ leicht erklärt: Verstirbt der Pensionär, wird die Witwenpension gezahlt, ohne dass auf diese Einkommen der Witwe angerechnet wird. Verstirbt die Rentnerin und der Ehegatte ist Pensionär, läuft es eigentlich genauso wie bei der Anrechnung der Rente mit dem Unterschied, dass die Pension nicht pauschal um 14 %, sondern um 25 % gekürzt wird.
@@rentenfuchs Danke, aber mir wurde gesagt, dass ich als Pensionärin nur höchstens von der Pension meines Mannes 20% und umgekehrt er auch erhalten würde, da ansonsten eine Überversorgung besteht.
@@desireeLamere Da habe ich mich unklar ausgedrückt: Meine Aussagen bezogen sich auf die Konstellation: Ein Ehegatte ist Pensionär und der andere erhält eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn beide Pensionär sind, scheint es noch Sonderregelungen zu geben. Hier bin ich jedoch nicht so tief in der Materie, als dass ich Ihnen das im Detail erläutern könnte.
Während der ersten drei Monate - dem Sterbevierteljahr - erfolgt keine Einkommensanrechnung. Dies ist auch der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Eine Verrechnung braucht es also nicht. Die reguläre Zahlung der Witwenrente - ggf. nach Anrechnung von Einkommen - erfolgt einfach ab dem 4. Monat.
Geht es Ihnen um eine eigene Betriebsrente oder um die Betriebsrente Ihres geschiedenen Mannes? Ob Sie Ansprüche auf Letztere erworben haben, hängt davon, ab, wie das Familiengericht die Rentenansprüche bei der Scheidung aufgeteilt hat.
Der Minijob wird doch auch zum Einkommen mit angerechnet, ich wollte für 400 Euro arbeiten gehen, da ich dann mit meiner Rente über den Freibetrag komme würde meinen Witwenrente um 200Euro gekürzt.
Korrekt, auch Einkünfte aus einem Minijob werden als Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Bei Minijobs gibt es jedoch einen Trick: Stockt man die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung um eigene Beiträge auf (3,6 %), wird nur 60 % des Verdienstes aus dem Minijob als Einkommen berücksichtigt. Angenommen, mit der eigenen Rente ist der Freibetrag bereits ausgeschöpft, hieße dies bei 400 Euro Minijob-Verdienst: Als Einkommen zählen 60 %, also 240 Euro. Hiervon werden dann 40 %, also 96 Euro auf die Witwenrente angerechnet. Im Ergebnis hat man somit rund 300 Euro zusätzlich in der Tasche.
Ich wohne in Frankreich , mein Mann und ich haben als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet . Mein Mann starb 4 Monate vor seiner Rente , ich war 6 Jahre jünger und habe bis zu meiner Rente [ 64 Jahre , in der Schweiz ], eine Witwenrente erhalten , diese entfiel dann bei meinem Rentenantritt .
At least one year. Unless death occurs unexpectedly - for example due to an accident. In this case, you are entitled to a widows's pension even after less than one year. I have also published a video about this: ruclips.net/video/2zwPb1dbjo4/видео.html
Mir ist nicht ganz klar, wie die Situation in dem Beispiel genau aussieht: Wer ist verstorben und wer erhält die Witwen- oder Witwerrente? Ich nehme an, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich an dieser Stelle nicht auswirkt, habe mich hiermit im Detail aber auch noch nicht beschäftigt.
@@katharinastreitner Bei der Einkommensanrechnung spielt der Unterhalt an die erste geschiedene Frau keine Rolle. Diese erfolgt genauso wie im Video erklärt. Was die Weiterzahlung des Unterhalts betrifft, hat meine Recherche ergeben, dass dies unter anderem davon abhängig ist, um welche Art von Unterhalt es sich handelt. Der nacheheliche Unterhalt muss von den Erben beispielsweise weiterhin gezahlt werden, dieser wird jedoch auf den Betrag beschränkt, der der Frau als Pflichtteil beim Erbe zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b BGB).
Steuern? Auf Geld= Eigentum bestehend aus Lebensarbeitszeiten, der Rentenversicherung in Treuhand gegebene Gelder. Wie sieht es da mit 😏Diäten-Gelder, wie viel Steuern fallen da an😉
Wie Sie auf die 2.810,06 Euro kommen, ist mir nicht ganz klar: Wie bei Minute 5:25 zusammengerechnet, erhält Martha in Summe 2.581,06 Euro an Brutto-Rente (1.500 Euro eigene Rente + 1.081,06 Euro Witwenrente).
Sie haben völlig Recht ich habe da falsch gerechnet ausserdem irritiert mich oft der Begriff Witwenrente erst ist es ihre Rente dann ist es Witwenrente normal wäre das die Rente des Ehemanns wenn sie Kein Einkommen hätte, also nimmt der Staat einfach insgesamt 918€ weg dafür müssen viele 30 Jahre und mehr arbeiten , aber danke für Ihren Hinweis@@rentenfuchs
Pps. Wenn ich Unterstützung und hilfe hätte, dann: könnte ich ein neues und hilfreiches PunkteWertesystem aufbauen wo die menschen nicht belogen und betrogen werden.
Guten Tag ! Ich habe eine Fragen ! Bekomme ich Wittwerente 60 % . Bin 2006 heiratet, 17 Jahr zusammen, 2024 ist Er gestorben, 2017 bis 2024 ich haben ihm Pflege gemacht , die DAK ,hat, bei Renten Kasse fur mich Bezahlt, Jetzt ich haben keine Einkommen. Auch keinen kinder, und 53 Jahre alt ! Viele Grüße.
Guten Tag, sofern Ihr Mann mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, dürften Sie Anspruch auf eine große Witwenrente haben. Am besten vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, um dies abklären zu lassen.
Was der eine als gerecht betrachtet, bewertet der andere als ungerecht: So gibt es beispielsweise auch diejenigen, die argumentieren: Warum soll jemand mit einer hohen Rente zusätzlich noch eine Witwenrente erhalten?
@@rentenfuchs ...diejenigen...gibt es immer. Bei jedem Problem. Antwort: Weil er Witwer ist. Vlt hat er sogar- als er noch zu zweit war- mehr der Gesellschaft genutzt ?!
Vielen Dank 😊. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden im Falle von Martha nicht angerechnet, da bei ihr noch das alte Hinterbliebenenrentenrecht gilt. Gilt hingegen das neue Recht, werden auch diese Einkünfte auf die Rente angerechnet. Hierzu habe ich auch einen Beitrag auf meinem Blog veröffentlicht: www.rentenfuchs.info/werden-mieteinkuenfte-auf-witwen-und-witwerrenten-angerechnet/
Wenn Martha gesetzlich krankenversichert ist, muss sie von der Witwenrente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Sie erhält die Witwenrente also netto.
Vielen Dank für den interessanten Beitrag, sehr gut erklärt. Vielleicht können sie mir bei einem ähnlichen Thema weiterhelfen. Meine Freundin ist seit Dez.2023 Witwe nur kurze Zeit später bekam sie Ihre eigene Rente. Sie war wegen Kindererziehung und späterer Pflege ihres Mannes nicht lange berufstätig. Sie würde gerne die Verhinderungspflege von meinem Mann übernehmen, hat aber bereits einen Minijob angefangen. Jetzt hat sie Angst die Verhinderunspflege würde bei ihrer Witwenrente angerechnet. Ist das tatsächlich so, oder ist es bei Pflegeangelegenheiten anders, sodem sich um eine sittliche oder moralische Verpflichtung handelt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen L.G. Silvia
Vielen Dank für den netten Kommentar! Bei der Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten gibt es ja einige Besonderheiten: Unter anderem werden Einkommenserhöhungen immer erst ab dem nächsten 1.7. berücksichtigt. Das heißt: Wenn Ihre Freundin die Verhinderungspflege in einem anderen Monat als im Juli übernimmt, haben die Einkünfte keine Auswirkungen auf ihre Witwenrente.
Ich habe jetzt eine pauschale Anrechnung auf meinen Brutto-Lohn von 40%. Warum beim Bezug der eigenen Rente dann pauschal nur noch 14% für KV und PV abgezogen werden, ist nicht zu verstehen, da man auch als Rentner gut Steuern zahlen muss. Wenn auch i.R. der EKST-Erklärung.
Ich arbeite noch und gehe in drei Jahren in Rente, ich bekomme schon lange Wittwenrente. Da die Rente wesentlich geringer ausfallen wird müsste die Wittwenrente ja steigen!? Damit auch die Steuern ?
Ja, wenn bisher das Arbeitsentgelt auf die Witwenrente angerechnet wird und die Rente deutlich niedriger ist als das Arbeitsentgelt, dürfte die Witwenrente steigen. Da die Steuern immer vom Gesamteinkommen abhängen, lässt sich schwer abschätzen, was Sie dann an Steuern zahlen müssen. Denn einerseits ist Ihr Gesamteinkommen dann ja niedriger, weil Sie kein Arbeitsentgelt mehr erhalten, andererseits haben Sie höhere Renteneinkünfte, von denen ja nicht direkt die Steuern abgezogen werden wie beim Arbeitsentgelt, sondern durch Sie zu entrichten sind.
Hängt davon ab, ob das neue oder das alte Recht gilt: Nach altem Recht nicht, nach neuem Recht hingegen schon. Mehr Infos gibt es hier: ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html
Ich finde die ganze Berechnung ungerecht und verstößt m.E. gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Witwen, die ihre eigene Rente bekommen, haben ja schließlich auch dafür gearbeitet und jahrelang die Doppelbelastung gehabt. Nun werden sie dafür bestraft, indem die eigene Rente angerechnet wird. Zumal die Kosten für Wohnen, Versicherung und Kfz gleich bleiben.
Beim Thema Witwen- und Witwerrenten lässt sich über die Frage der Gerechtigkeit trefflich streiten: So gibt es ja auch das Lager, dass die Zahlung von Witwen- und Witwerrenten generell für ungerecht hält. Denn derjenige, der nicht verheiratet ist, muss ja auch allein von seiner eigenen Rente leben und erhält nicht zusätzlich noch eine Witwen- oder Witwerrente aus der Versicherung des Ehegatten.
Witwe Rente ich bin enschpant wer nimnt ,ich nicht aber gut habe ich geflegt und viel investiert in seine Gesundheit und in seine Familie das einfach traurig sehr traurig
Ich bekomme meine Rente und vom Ehemann die Hinterbliebnenrente nach altem Recht. Als Waldbesitzer soll ich einen Betrieb anmelden. Obwohl ich kein Holz verkaufe und nur zum Eigenverbrauch Holz schlage will das Finanzamt, dass ich einen Betrieb anmelde. Wie wirkt sich dies auf meine Rente aus? Ich habe keine Zentralheizung nur 1 Kachelofen und soll dann mein eigenes Holz versteuern lassen
Würden Sie auch bitte noch erklären, wie die Berechnung erfolgt, wenn ich Witwenrente aus Österreich erhalte. Denn je nach Erhöhung in Deutschland wird diese Rente gekürzt. Mir allerdings unverständlich denn das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun, angeblich ein EU Gesetz, in meinen Augen aber Betrug.
Mit dem österreichischen Recht kenne ich mich leider nicht im Detail aus. Wie in Österreich Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird, kann ich Ihnen daher leider nicht sagen.
Naja, wer 45 Jahre lang gearbeitet und immer durchschnittlich verdient hat, kommt aktuell auf eine Brutto-Rente in Höhe von rund 1.770 Euro. Die Brutto-Rente des Mannes ist also etwas überdurchschnittlich, die Rente der Frau liegt etwas unter der Eckrente. Letztlich ist es aber doch auch völlig egal, mit welchem Betrag man hier rechnet. Es geht ja darum, das Grundprinzip der Einkommensanrechnung zu erklären. Das kann dann ja jeder auf seine individuelle Situation übertragen.
Das nicht mal die eigene Rente
voll bei der Witwe/Witwer ver-
bleibt ist eine Sauerei, da man
dafür ja selbst eingezahlt hat
und die Kosten (Miete,Heizung
Strom, Gaskosten, Versiche- rung, Auto u. andere feste Ko-
sten, die weiterhin anfallen.
Die Rente des Verstorbenen
wird ja auch noch kräftig ge-
kürzt. Wenn vorher 1.500€ +
2.000€= 3.500€ an Einkünf-
ten da waren, sind es jetzt
nur noch 60% (altes Recht)
also 1.200€ + 1.082€=2.282€
verbleiben. Verloren gehen
bei fast gleichen Kosten
1.218€. Wenn ihre selbst er-
arbeitete Rente von 1.500€
bleibt u. die vermindete Rente
des Verstorbenen bei 1.200€
gezahlt wird, verbleiben aus
beiden Renten 2.700€. Das
wäre fair, da nur die Lebens-
mittelaufwendungen weniger
werden, die anderen Kosten
bleiben. So muss es sein und
nicht anders, sonst ist es ein
Betrug an der Zurückgebliebe-
nen, da ihre Rente selbst er-
arbeitet u. eingezahlt worden
ist. Die Pensionäre, die selbst
nie eingezahlt haben, sonnen
u. baden wie Dabobert Duck
im Geld.
Nicht vergessen, man zahlt noch Steuer . Das ist ungefähr minus eine eigene Rente pro Jahr.
Das sehe ich auch so, einzahlen ist ok, kassieren tut der Staat, Sauerei!!
Es ist erbärmlich, wie man ins das Geld abnimmt.
Haben sie schon mal erlebt, das irgendeine staatliche Zahlung gerecht ist? Vergessen haben sie, das von der Witwenrente Beiträge zur Krankenkasse und pflegeversicherung einbehalten werden.
Wenn es keine Witwen-bzw.Witwerrente mehr gibt dann muss man von dem verstorbenen zumindest die eingezahlten Beiträge auszahlen, wenn er noch nicht Rentner war!
Wunderbar kompliziert gemacht vom Gesetzgeber.
Hauptsache man bekommt nicht mehr sein eingezahltes Geld vollständig zurück.
Das nennt man SOZIALVERSICHERUNG
Wenn im privaten Bereich jemand die Geschäftsbedingungen ändern will braucht er die Zustimmung des Betroffenen. So. Eigentlich müsste es bei der Rente genauso sein. Es gilt die gesetzliche Lage zu der Zeit in der ein Rentner zum ersten Mal in die gesetzliche. Rentenversicherung. Eingezahlt hat. Und nach dieser gesetzeslage als Grundlage muss die Rente ausbezahlt werden. Meine Meinung.
Es darf keine gesetze geben die rückwirkend gelten.
Es ist halt kein Privatrecht. Wenn neue Verkehrsschilder aufgestellt werden, müssen ja vorher auch nicht die Autofahrer um Zustimmung gebeten werden….
Die Gesetze wirken ja nicht rückwirkend sondern es gilt das Recht, welchen zum Eintritt des Versicherungsfalles, in diesem Fall also des Todes gilt!
Nicht vergessen dass davon Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden und die sind sehr happig, auch dann wenn der Verstorbene vorher Privatpatient war! Außerdem müssen Steuern bezahlt werden. Das tut schon weh.....
Hauptsache die Diäten stimmen
Krass 🤮 Abzüge Abzüge
😅
Ich bin seit Oktober Witwe, habe mich erschrocken was ich für Witwenrente bekomme davon geht noch Krankengeld und Pflegegeld ab ist eine Sauerei. Wenn ich nicht Jahre gearbeitet und 3 Kinder erzogen hätte, Könnte ich von der Witwenrente nicht leben.
0
Habe diese Konstellation. Ich beziehe Witwenrente und eine Erwerbsminderungsrente. Jede Rentenerhöhung meiner Erwerbsminderungsrente erzeugt automatisch eine weitere Kürzung der Witwenrente. Und die Betriebsrente zieht auch noch mit, so dass ich seit Jahren keine wirkliche Erhöhung erhalte. Das Beispiel in dem Film ist sehr hoch gegriffen, ich bewege mich da eher im absolut niedrigen Sektor bei der Witwenrente (mein Mann hatte zum Todeszeitpunkt 1200 € reguläre Rente). Bei solchen Beträgen müsste eine Mindestrente gezahlt werden. Mir stellt sich immer die Frage, warum auf Pensionen (Hinterbliebenrenten) das Einkommen des Hinterbliebenen nicht angerechnet werden, obwohl diese aus Steuergeldern finanziert werden, und oft um einiges höher ausfallen, bei der gesetzlichen Renten, sprich Witwenrente, aber schon.
Vielen Dank für das Teilen Ihrer Situation. Dass Sie sich im Vergleich zu Pensionärs-Witwen ungerecht behandelt fühlen, kann ich persönlich gut nachvollziehen!
Das ist völliger Blödsinn. Die Beiträge für die Pensionen werden vom Einkommen abgezogen. Das ist schon seit 1957 so. Bei jeder Gehaltserhöhung oder Pensionserhöhung werden 2 Prozent einbehalten. Wo das Geld hinkommt? Da fragen Sie was.
Das Einkommen von Hinterbliebenen wird doch angerechnet. Wenn Sie über die Grenze (wird jedes Jahr zum 01.07. neu festgelegt. Wenn bei eigenem Einkommen die Grenze überschritten wird werden 40% abgezogen. Außerdem muss man Steuern zahlen wenn beide Rente ensprechend hoch sind. Allerdings wird bei der Witwenrente nur der Ertragsanteil versteuert.
Auch bei HinterbliebenenPENSIONEN findet eine Einkommensanrechnung statt
@@elfiemeier5267 Es sind 0,2%, nicht 2%.
Fantastisch erklärt! Ich danke ihnen!
Vielen, vielen Dank für den netten Kommentar!
Sehr gut erklärt, in einfachen Worten und Begriffen !! Für Jeden verständlich !
Vielen herzlichen Dank 😊
Sehr angenehme Stimme und endlich mal einer der es ruhig und verständlich erklärt … Dankeschön 😊
Vielen herzlichen Dank für den sehr netten Kommentar ☺️
super toll erklärt ! Vielen Dank
Vielen Dank 😊
Wie gewohnt, perfekt erklärt.
Vielen Dank 😊
@@rentenfuchswie schafft man es so viel Rente zu bekommen die Rentner die ich betreue bekommen alle zwischen 500 und 1000 Euro Rente und weil sie in einem Eigentum wohnen müssen sie auch noch Steuern bezahlen.
In einem Fall Berufsunfähigkeitsrente mit etwas Unterhalt für beide Kinder diese unterhalt wird drauf gerechnet und dann alles zusammen noch einmal versteuert und der Steuerberater kostet auch noch mal Geld dann bleiben gerade mal 700 € und davon müssen dann die Versicherungen Wasser Strom Öl Grundsteuer und andere Nebenkosten bezahlt werden einschließlich Lebensmittel und Kleidung das ist die Wahrheit und nicht das was hier erzählt wird wenn die Rentner die ich betreue alle 1500 Euro bekommen würden das wäre zu schön um wahr zu sein das wäre ja fast schon Schlaraffenland es ist erschreckend zu sehen dass Nachbarn die hier eingewandert sind kostenlos wohnen dürfen alle Nebenkosten bezahlt bekommen und obendrein noch 1200 € und sich keine Sorgen machen müssen vielleicht können Sie ja mal als Steuerberater den Vaterstaat bitten tatsächlich 1500 Euro Rente zu bezahlen selbst dann hätten die Rentner noch weniger als diejenigen die hier einwandern und 1200 Euro Taschengeld bekommen und alles umsonst wie wird einfach nur schlecht wenn ich diese ganzen Beispiele sehe und Menschen keine Ahnung haben wie es anderen Menschen geht die hart gearbeitet haben jahrelang
Achtung ⚠️ Die Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig und daher grundsätzlich zu vermeiden. Allerdings wird das Finanzamt die Bescheide nicht eigenständig zugunsten der Steuerpflichtigen ändern.10.02.2022 das heißt glagen.
Zu dem Thema empfehle ich meine beiden folgenden Videos:
Ende der Doppelbesteuerung von Renten? - Neues Gesetz beschlossen! (ruclips.net/video/t0wIQH5koyg/видео.html)
Keine Doppelbesteuerung von Renten - Der Bundesfinanzhof hat entschieden! Was nun? (ruclips.net/video/ljRlR4pcGT0/видео.html)
Herzlichen Dank für Ihren kompetenten Beitrag. 👍
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Jkl 0:24
0:24
Die Erklärung ist so gut, dass selbst ich - Grufti - sie verstanden habe, Danke.
Das freut mich sehr! Vielen Dank 😊
Wie ist das bei Pasionärenwitwengeld ich habe gehört die eigene Pansion nicht mit dem Witwengeld nicht verrechnet wird
Wieder sind die noormalen Rentner benachteiligt
Stimmt nicht
Alles wie bei der gesetzlichen Rente !
Dreist finde ich , dasman auf der Witwenrente auch noch Krrankenkasse und Pflegeversicherung für den Toten Mann zahlen muss. Und dann wird das schon besteuerte nochmal besteuertt. Das ist eine Bodenlose Frechheit, wie die Rentner die dann zu zweit mehr als 90 bis 100 Jahre gearbeitet haben.
Von der Witwenrente zahlt man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht für den Verstorbenen, sondern für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich nach dem Gesamteinkommen, das jemand hat. Wer zum Beispiel zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, muss auch von beiden Gehältern Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
@@rentenfuchs und letzten Endes zahlst du doch Doppelt und demnach für den Toten . Denn logisch ist es nicht , von der Witwenrente auch noch Zu bezahlen, zumar diese ja schon um 40 Prozent gesenkt werden.
Sehr gut erklärt diese komplizierte Rentensprache. Jetzt sehe ich klar durch. Danke 😂😊😊
Das freut mich sehr 😊
Vielen Dank für die Infos!
Vielen Dank für den Kommentar 😊
Super erklärt. Hatten kürzlich im Bekanntenkreis (70 plus) eine Diskussion darüber. Nichts genaues weiß man nicht 😉. Jetzt haben wir eine Erklärung. Wie ist es, wenn beide noch berufstätig sind/waren.
Vielen Dank! Freut mich, dass ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen konnte. Wenn die Witwe oder der Witwer noch berufstätig ist, wird das erzielte Arbeitsentgelt auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Hierzu werde ich in nächster Zeit noch ein eigenes Video veröffentlichen. Wie die Anrechnung von Arbeitsentgelt auf eine Witwenrente erfolgt, habe ich aber auch auf meinem Blog schon ausführlich erläutert: www.rentenfuchs.info/anrechnung-arbeitsentgelt-auf-witwenrente/
Toll erklärt ohne viel Schnick Schnack,danke sehr
Kranken und Pflegeversicherung Abzug von der Witwenrente ?
Ja, wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch von der Witwen- oder Witwerrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Hier muss man mit ca. 12 % rechnen.
Vielen Dank für diese sehr gute Erklärung. Endlich habe ich es auch kapiert:)
Vielen Dank für den netten Kommentar! Freut mich, dass das Thema nun klar geworden ist!
Wirklich gut erklärt, danke
Vielen Dank 😊
Vielen Dank, sehr interessant 😊
Danke 😊
Jetzt habe ich es auch begriffen !!!
Danke - supi erklärt
Klasse, das freut mich sehr! Vielen Dank für den Kommentar 😊
Und wie sieh es bei den fetten Witwen-Pensionen aus ?
Bei Witwen-Pensionen wird die eigene Rente der Witwe nicht angerechnet. Anders ist dies, wenn die Witwe noch erwerbstätig ist. Denn Einkünfte aus Erwerbstätigkeit werden auf die Witwenpension angerechnet, sofern die Summe der Einkünfte einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet.
Wie sieht es aus, wenn der Verstorbene eine Betriebsrente oder Riesterrente bezogen hat? Wird diese angerechnet?
Vielen Dank für die Frage, die ich gerne beantworte: Angerechnet wird nur eigenes Einkommen der Hinterbliebenen. Wird aus einer Betriebsrente oder einer Riesterrente des Verstorbenen eine Hinterbliebenenleistung gezahlt, wirkt sich diese bei der Einkommensanrechnung daher nicht aus.
Sehr guter Beitrag ✅
Danke 😊
Sehr gut.😊
Verständlich erklärt 👍 ! Verstehe nur nicht warum ich eine Witwerrent von 28 € bekomme obwohl die Rente meiner verstorbenen Frau 850 € betrug.
Vielen Dank 😊...Grund für die niedrige Rente ist vermutlich die Anrechnung Ihres eigenen Einkommens.
@@rentenfuchs ...Vielen Dank! Habe schon befürchtet dass meine Rente als hohes Einkommen gezählt wir. Schade nur dass man im Alter dann finanziell herabgestuft wird obwohl man sehr viel in den "Sozialtopf" eingezahlt hat.
@@williw8365Wir dürfen eben nicht zuviel haben. Womöglich werden wir noch übermütig... Hauptsache, die Pensionäre bekommen ihr Geld. Nebenan wohnt ein Oberstudienrat a.D., der kurz vor der Rente noch ein halbes Jahr Rektor sein durfte. Der schleppt alles ohne Abzüge nach Hause, ist aber so sparsam, dass er sich das Salz in der Suppe nicht gönnt und hat keine Erben...... Da fragt man sich.....
Wie wird Beamtenwitwenpension auf die eigene Rente angerechnet?
Was soll man da rechnen, da wird die Rente auch nicht mehr, vor allem bei den meisten Frauen mit Kinder. Da bekommen Menschen mit Grundsicherung mehr. 🥴🙏😏
Sehr interessant Danke❤
Vielen Dank für das Feedback! 😊
Warum wird das jeweil im Juli neu festgesetzt
@@renate5773 Weil jeweils im Juli die Renten angepasst werden und dann auch die Einkommensanrechnung neu berechnet wird - und natürlich, weil es so im Gesetz steht 😁
Nicht vergessen: Dann kommt noch die Steuer!!!
Das hängt von der Höhe der Rente ab. Ich zahl keine Steuern.
Danke, alles verständlich erklärt.
Werden Mieteinnahmen auch berücksichtigt?
Vielen Dank 😊...ob Mieteinkünfte angerechnet werden oder nicht, hängt davon ab, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt. Nach altem Recht erfolgt keine Anrechnung, nach neuem Recht hingegen schon. Mehr Informationen zur Anrechnung von Mieteinkünften auf Witwen- und Witwerrenten gibt es auch auf meinem Blog: www.rentenfuchs.info/werden-mieteinkuenfte-auf-witwen-und-witwerrenten-angerechnet/
Was leider überhaupt nicht angesprochen wurde, ist:
werden noch weitere Einkunftsarten angerechnet?
Da das nicht erwähnt wurde, gehe ich davon aus, so etwas wird NICHT angerechnet. Ist dem so?
Angesprochen wurde einzig, Arbeitslohn wird sehr wohl angerechnet.
Naheliegende weitere Einkünfte für Rentner können z.B. sein:
-. Betriebsrenten,
-. weitere wiederkehrende Zahlungen aus den fünf Säulen der Altersversorgung,
-. Einkünfte aus Vermietung,
-. Einkünfte aus Kapitalerträgen
-. und, und, und ...
In dem Video geht es allein um die Frage, wie die eigene Rente auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Es gibt noch eine Vielzahl an weiterer Einkunftsarten, aufgrund derer sich die Hinterbliebenenrente verringern kann. Hierzu verweise ich auf mein allgemeines Video zur Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten: ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html (ab Minute 5:10)
Alle anderen Einkünfte werden nur nach neuem Recht angerechnet
Warum wird die Witwenrente angerechnet,bei Pensionen aber nicht?
Stimmt doch nicht
Bei den Pensionen ist es genau wie bei der gesetzlichen Rente. Eigentlich noch schlimmer weil der Pensionär sich PRIVATKRANKENVERSICHERN muss.
Ich lebe in Österreich, brkomme meine Witwenrente aus Deutschland. Da mein Mann in Deutschland gearbeitet hat. Ich muß Einkommensteuer zahlen 🤮
Ist ja auch ein Einkommen.
Darf der Midijob auf die Rente angerechnet werden?
Ja. Ist Einkommen. In welcher Höhe aber der angerechnet wird, hängt von weiteren Faktoren ab. Dies kann aber nur der zahlende RV-Träger (wahrscheinlich München, siehe Rentenbescheid) beantworten.
Ganz normal oder was glaubst du 😯
@@GeliMischke Ab 65 Jahren nicht.😆
Wie siehst das aus bei grundrente ,wie die abgezogen ,oder hinzu gerecht bei witwentente ?
Wenn man selbst einen Grundrentenzuschlag erhält, erhöht dieser ja die eigene Rente, sodass bei der Einkommensanrechnung ein höherer Betrag berücksichtigt wird. Hat der Verstorbene Grundrente erhalten, kann es auch bei der Witwen- oder Witwerrente einen Grundrentenzuschlag geben - hier gelten dann die besonderen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen auf den Grundrentenzuschlag, die ich in diesem Video erklärt habe: ruclips.net/video/b7qcYhRGICM/видео.html.
Das man gar kein Witwenrente, bekommt dass hab ich an mir erfahren.36 jahre verheiratet immer gearbeitet,nach dem Tod von meinem Mann nur 3monate erhalten,das jahr dannach dem finanzamt weiter geben müssen.Wie wann kann ich meine witwenrente kriegen,bin 62jahre alt.Dankeschön im vorraus.
Sehr gut erklärt, vielen Dank
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Danke für die gute Erklärung!!!!!
Danke für den netten Kommentar 😊
Danke für die gute erklärung. Meine frage wäre, wie ist es, wenn die ehefrau vor dem ehemann stirbt. Bekommt dann der mann die witwerrente von seiner frau nach gleicher regel?
Ja, auch der Ehemann hat Anspruch auf eine Witwerrente aus der Versicherung seiner verstorbenen Ehefrau. Eine Ausnahme: Die Eheleute haben bis zum 31. Dezember 1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Hinterbliebenenrechts abgegeben. Dann erhält der Ehemann keine Witwenrente. Diese Fehler dürften heutzutage aber sehr selten sein.
Das geht aber nur, wenn beide vor 1936 geboren sind
Warum rechnen ihr nicht noch Zuschlag für langjährige Versicherung? Bei mi ist so berechnet: 60%von Rente meines Mannes, - Zuschlag für langjährige Versicherung ( steht nicht wie viel % ) , - alle Versicherungen, - 40% von meine Rente . Und dieses Jahr kriege ich weniger Witwenrente als 2023 . Und nirgendwo erzählt man über diesen Zuschlag.
Wer bekommt scho so große Rente?
Aber wenn man Mini Job hat wird die Witwenrente um die 520 EU gekürzt oder nicht ?
Es kommt drauf an:
Ist der Verdienst aus dem Minijob das einzige Einkommen ist, das man neben der Witwenrente hat, kommt es zu gar keiner Kürzung. Denn mit 520 Euro liegt man unterhalb des Freibetrags.
Hat man den Freibetrag bereits ausgeschöpft - zum Beispiel durch die eigene Rente, hängt die Anrechnung davon ab, ob man vom Minijob selbst Rentenbeiträge zahlt oder nicht.
Hat man auf die Versicherungspflicht beim Minijob verzichtet, werden 40 % des Einkommens auf die Witwenrente angerechnet. Bei einem Verdienst von 520 Euro reduziert sich die Witwenrente also um 208 Euro.
Zahlt man hingegen die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 3,6 %), werden nur 24 % des Einkommens angerechnet. Bei 520 Euro reduziert sich die Witwenrente also um 124,80 Euro.
Sehr gut erklärt. Vielen Dank!
Vielen Dank 😊
Danke ! Das war mal sehr verständlich erklärt 🤗
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Vielen, vielen Dank für die Info 😊
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Wer arbeitet wird bestraft. Versteuert wird ebenfalls, was bereits versteuert wurde.
Als Rentnerin bedanke ich mich für die Beitrag. Danke!
Vielen Dank für Ihren Kommentar 😊
Was ist wenn die Witwe einen Minijob hat und diesen aber vor dem 1.7. Also vor der Berechnung der Rente wieder aufgibt. Wird der Minijob dann gar nicht mit berechnet?
Das haben Sie richtig erfasst. Wenn man als Rentner beispielsweise nur von Oktober bis Mai einem Minijob nachgeht, wirkt sich dies nicht rentenmindernd aus.
@@rentenfuchs kann man das dann jedes Jahr so machen?
@@rentenfuchs Ich möchte jedes von September bis Mai arbeiten. Das geht dann ohne Abzüge?
@@inesmad8660 Solange die Beschäftigung regulär beendet und dann irgendwann wieder aufgenommen wird, stünde dem nichts entgegen. Wichtig ist, dass Sie auch in der Zwischenzeit über Einkommen verfügen - aber ich gehe mal davon aus, dass Sie auch eine eigene Rente bekommen, sodass das dann alles passen sollte.
@@rentenfuchs ja, ich bekomme Witwenrente und ich habe eine steuerpflichtige Beschäftigung im Krankenhaus
Hallo ich bekomme nicht so viel, und wenn ich was zusätzlich zu verdiene wird die Witwenrente dauerhaft gekürzt.
Solange Sie den Freibetrag nicht überschreiten, kommt es auch nicht zu einer Kürzung der Witwenrente. Wenn Sie sich etwas dazuverdienen wollen, wäre mein Tipp ein Minijob und dabei auch selbst Rentenbeiträge zahlen. Dann wird nämlich maximal 24 % des Verdienstes auf die Witwenrente angerechnet.
Wird die Betriebsrente meines Mannes ebenfalls mit nur 60% ausbezahlt.
Wir sind z.Zt. 51 Jahre verheiratet.
Für ihre Antwort bin ich dankbar
Das kann nur der Arbeitgeber, der die Betriebsrente dann zahlt sagen.
@@FritzWepper34 Dem kann ich mich nur anschließen: Ob und in welcher Höhe eine Betriebs-Witwenrente gezahlt wird, ist von den vertraglichen Konditionen abhängig.
Wird eine Unfallrente BGN ( Arbeitsunfall ) auf die Witwenrente + Erwerbsminderungsrente angerechnet ?
Ja, auch die Unfallrente zählt - mit Ausnahme des Freibetrags nach § 93 SGB VI - zum anzurechnenden Einkommen. Der Freibetrag nach § 93 SGB VI ist abhängig von der Minderung der Erwerbsfähigkeit, die der Unfallrente zugrunde liegt. Bei einer Minderung von 30 % liegt dieser beispielsweise bei 169,95 Euro im Monat. Der übersteigende Betrag wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
@@rentenfuchs Dank für Antwort!
Ich bekomme 1100€ Witwenrente und 650€ eigene Rente was darf ich noch hinzuverdienen vielen lieben Dank für kurze rückantwort LG Ingrid
Sind die 650 Euro brutto oder netto? Sollte es sich um einen Netto-Betrag handeln, würden ca. 560 Euro als fiktives Netto-Einkommen berücksichtigt. Bis zum Freibetrag von 992,64 Euro wäre dann noch Luft für ca. 430 Euro monatlich. Bei einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung könnten Sie sogar bis zu 716 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Witwenrente käme.
Blümlein ehemalige Arbeitsminister,die Rente ist sicher und seine Aufstellung nicht besser was heute ist, für erwarte Rente,je nach dem ,sogar 1000 Euro weniger,allso Leute bescheißen,der Focus hatte es damals schon offen gelegt.Wenns brennt, zurück treten.👍 Später im Fernseher die Klappe auf machen und TV Geld verdienen zusätzlich.Am TV Stelle würde ich solche Flaschen überhaupt nicht einladen.😅
War ja auch sicher und gut, bis Schröder sie demontiert hat. SPD
Wer bekommt soviel Rente, oder Witwenrente 😂
2.000 Euro Rente ist auf jeden Fall überdurchschnittlich viel - da haben Sie recht -; aber jetzt auch nicht utopisch: Von vielen Zuschauern und Mandanten weiß ich, dass Sie mehr als 2.000 Euro an Brutto-Rente erhalten.
Moin ! Joo,so isses . 48% vom Netto als Rente minus 11% für die KK u. Pfgv. . Dann nochmal nur 60% von den48 % minus 🤢14% als Restzahlung für derdiedas Witwe. Wenn es dann noch „Zuviel Geld „ ist. Kommt das Finanzamt u. kassiert auf den ganzen Salat nochmal Einkommenssteuer.
2 Grossverdiener - Durchschnitt in Deutschland ist für Männer 1200 und für Frauen 800
Und davon noch Miete und Versicherungen zahlen🙈 Armutszeugnis für Deutschland.
Lässt sich mit den Zahlen gut erklären...
Ich lebe in Deutschland.Habe 5 Kinder groß gezogen, alleine.Ich beziehe jetzt,seid demJuni 2023 eine Erwerbsunfähigkeitsrente.Ich bekomme nur 900 €.Ich beziehe diese Rente nur 3 Jahr,bis 2026.Ich bin unverhofft krank geworden.
Das tut mir leid für Sie. Sofern sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht ändert, dürfte die Erwerbsminderungsrente auch über 2026 hinaus verlängert werden.
Was hat das mit diesem Video zu tun?
Was mich interessieren würde ist Folgendes: bei der Scheidung wurden Rentenanteile von einem auf den anderen Partner übertragen. Jetzt ist der Partner der die Anteile erhalten hat, verstorben, vor Beginn der Rentenzahlung. Bekommt der andere Partner jetzt die übertragenen Anteile zurück?
Ja, den Versorgungsausgleich kann man rückgängig machen, wenn der Partner, der Rentenpunkte erhalten hat, verstirbt. Voraussetzung ist, dass dieser maximal drei Jahre lang Rente bezogen hat. Verstirbt der Partner vor dem Rentenbeginn, ist diese Voraussetzung ja auf jeden Fall erfüllt.
@@rentenfuchs danke für die Antwort, dann lohnt es sich ja, dass ich mich drum kümmere. Danke 🙏🏻
@@norikerfreundin Gerne, gerne ☺
@@rentenfuchsVor ca 2Jahren ist meine Frau verstorben. Direkt danach ist mir die Witwenrente komplett gestrichen wordenweil ich angeblich eine recht hohe Rente beziehe und meine Frau nur Anspruch auf eine sehr geringe Rente gehabt hätte. Ist es rechtens die Witwenrente komplett zu streichen? Ich verstehe die Berechnungen der RV leider überhaupt nicht, vielen Dank für ihre Hilfe
@@BerndTollet Wenn die eigene Rente hoch ist und Ihre verstorbene Frau einen recht geringen Rentenanspruch hatte, kann dies durchaus sein. Wie genau hier gerechnet wird, habe ich im Video ja erläutert.
Vielen Dank für das gut erklärte Thema. Könnten Sie das auch für Pensionäre erklären? Einmal gegenseitig und bei der Konstellation Pensionäre und Rentner? Dankeschön!
Das ist relativ leicht erklärt: Verstirbt der Pensionär, wird die Witwenpension gezahlt, ohne dass auf diese Einkommen der Witwe angerechnet wird. Verstirbt die Rentnerin und der Ehegatte ist Pensionär, läuft es eigentlich genauso wie bei der Anrechnung der Rente mit dem Unterschied, dass die Pension nicht pauschal um 14 %, sondern um 25 % gekürzt wird.
@@rentenfuchs Danke, aber mir wurde gesagt, dass ich als Pensionärin nur höchstens von der Pension meines Mannes 20% und umgekehrt er auch erhalten würde, da ansonsten eine Überversorgung besteht.
@@desireeLamere Da habe ich mich unklar ausgedrückt: Meine Aussagen bezogen sich auf die Konstellation: Ein Ehegatte ist Pensionär und der andere erhält eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn beide Pensionär sind, scheint es noch Sonderregelungen zu geben. Hier bin ich jedoch nicht so tief in der Materie, als dass ich Ihnen das im Detail erläutern könnte.
@@michaelvogt334 Nein, kann nicht sein. Ca. 20 % müssten von der Pension verbleiben. Wie es bei Renten aussieht weiß ich nicht, aber vermutlich mehr.
J@@rentenfuchs
Keine Witwenrente wegen Fotovoltaik Anlage (Einkünfte)😢😮
Wie wird die Vorauszahlung der Witwenrente verrechnet ?
Während der ersten drei Monate - dem Sterbevierteljahr - erfolgt keine Einkommensanrechnung. Dies ist auch der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Eine Verrechnung braucht es also nicht. Die reguläre Zahlung der Witwenrente - ggf. nach Anrechnung von Einkommen - erfolgt einfach ab dem 4. Monat.
Danke
Bitte 😊
Ich bekomme meine Rente
Zeit November 2022 ,bin gechieden mein Exmann ist lang Tod, Frage Habe ich ein Recht auf Betrieb Rente vielen Dank.
Geht es Ihnen um eine eigene Betriebsrente oder um die Betriebsrente Ihres geschiedenen Mannes? Ob Sie Ansprüche auf Letztere erworben haben, hängt davon, ab, wie das Familiengericht die Rentenansprüche bei der Scheidung aufgeteilt hat.
@@rentenfuchs vielen lieben Dank .
Der Minijob wird doch auch zum Einkommen mit angerechnet, ich wollte für 400 Euro arbeiten gehen, da ich dann mit meiner Rente über den Freibetrag komme würde meinen Witwenrente um 200Euro gekürzt.
Korrekt, auch Einkünfte aus einem Minijob werden als Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Bei Minijobs gibt es jedoch einen Trick: Stockt man die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung um eigene Beiträge auf (3,6 %), wird nur 60 % des Verdienstes aus dem Minijob als Einkommen berücksichtigt. Angenommen, mit der eigenen Rente ist der Freibetrag bereits ausgeschöpft, hieße dies bei 400 Euro Minijob-Verdienst: Als Einkommen zählen 60 %, also 240 Euro. Hiervon werden dann 40 %, also 96 Euro auf die Witwenrente angerechnet. Im Ergebnis hat man somit rund 300 Euro zusätzlich in der Tasche.
@@rentenfuchs danke, das wusste ich nicht.
Sehr böse und ungerecht
Ich wohne in Frankreich , mein Mann und ich haben als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet . Mein Mann starb 4 Monate vor seiner Rente , ich war 6 Jahre jünger und habe bis zu meiner Rente [ 64 Jahre , in der Schweiz ], eine Witwenrente erhalten , diese entfiel dann bei meinem Rentenantritt .
Nein sicher gibt es KEIN extra Buergergeld.... was ein joke
How long do you have to be married to get a widow's pension in Germany
At least one year. Unless death occurs unexpectedly - for example due to an accident. In this case, you are entitled to a widows's pension even after less than one year. I have also published a video about this: ruclips.net/video/2zwPb1dbjo4/видео.html
Und wie ist es, wenn für die noch lebende geschiedene erste Frau Alimente zu zahlen waren?
Mir ist nicht ganz klar, wie die Situation in dem Beispiel genau aussieht: Wer ist verstorben und wer erhält die Witwen- oder Witwerrente? Ich nehme an, dass die Unterhaltsverpflichtungen sich an dieser Stelle nicht auswirkt, habe mich hiermit im Detail aber auch noch nicht beschäftigt.
@@rentenfuchs
Erste geschiedene Frau erhielt bisher Untehalt, die 2. Frau ist verwitwet, war mit dem unterhaltspflichtigen Mann verheiratet - danke!
@@katharinastreitner Bei der Einkommensanrechnung spielt der Unterhalt an die erste geschiedene Frau keine Rolle. Diese erfolgt genauso wie im Video erklärt. Was die Weiterzahlung des Unterhalts betrifft, hat meine Recherche ergeben, dass dies unter anderem davon abhängig ist, um welche Art von Unterhalt es sich handelt. Der nacheheliche Unterhalt muss von den Erben beispielsweise weiterhin gezahlt werden, dieser wird jedoch auf den Betrag beschränkt, der der Frau als Pflichtteil beim Erbe zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b BGB).
Wer bekommt so eine große Rente ,wau.???
Steuern? Auf Geld= Eigentum bestehend aus Lebensarbeitszeiten, der Rentenversicherung in Treuhand gegebene Gelder. Wie sieht es da mit 😏Diäten-Gelder, wie viel Steuern fallen da an😉
Auch Abgeordneten-Diäten müssen regulär versteuert werden.
Freibetrag muss wie ehefreibetrag rechnen,...DVR Zahlungsrechnungnach Grundrecht die RT diskriminierung.
Also bekommt Sie als Summe und das ist nunmal wichtig 2810.06 RENTE brutto im Monat Rente
Wie Sie auf die 2.810,06 Euro kommen, ist mir nicht ganz klar: Wie bei Minute 5:25 zusammengerechnet, erhält Martha in Summe 2.581,06 Euro an Brutto-Rente (1.500 Euro eigene Rente + 1.081,06 Euro Witwenrente).
Sie haben völlig Recht ich habe da falsch gerechnet ausserdem irritiert mich oft der Begriff Witwenrente erst ist es ihre Rente dann ist es Witwenrente normal wäre das die Rente des Ehemanns wenn sie Kein Einkommen hätte, also nimmt der Staat einfach insgesamt 918€ weg dafür müssen viele 30 Jahre und mehr arbeiten , aber danke für Ihren Hinweis@@rentenfuchs
Pps. Wenn ich Unterstützung und hilfe hätte, dann: könnte ich ein neues und hilfreiches PunkteWertesystem aufbauen wo die menschen nicht belogen und betrogen werden.
Guten Tag ! Ich habe eine Fragen ! Bekomme ich Wittwerente 60 % . Bin 2006 heiratet, 17 Jahr zusammen, 2024 ist Er gestorben, 2017 bis 2024 ich haben ihm Pflege gemacht , die DAK ,hat, bei Renten Kasse fur mich Bezahlt, Jetzt ich haben keine Einkommen. Auch keinen kinder, und 53 Jahre alt ! Viele Grüße.
Guten Tag, sofern Ihr Mann mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, dürften Sie Anspruch auf eine große Witwenrente haben. Am besten vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, um dies abklären zu lassen.
@@rentenfuchs Viele Dank für Ihre Antwort !
Eine einzige Sauerei
👍👍💡💶💡👍👍
😊
Q😅😊❤❤
Blödsinniges Verkomplizieren. Eigene Rente plus 60% der verstorbenen Rente. Das wäre einfach und gerecht!
Was der eine als gerecht betrachtet, bewertet der andere als ungerecht: So gibt es beispielsweise auch diejenigen, die argumentieren: Warum soll jemand mit einer hohen Rente zusätzlich noch eine Witwenrente erhalten?
@@rentenfuchs ...diejenigen...gibt es immer. Bei jedem Problem. Antwort: Weil er Witwer ist. Vlt hat er sogar- als er noch zu zweit war- mehr der Gesellschaft genutzt ?!
Gutes Video, Frage: Wir bei Matha Vermietung angerechnet
Vielen Dank 😊. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden im Falle von Martha nicht angerechnet, da bei ihr noch das alte Hinterbliebenenrentenrecht gilt. Gilt hingegen das neue Recht, werden auch diese Einkünfte auf die Rente angerechnet. Hierzu habe ich auch einen Beitrag auf meinem Blog veröffentlicht: www.rentenfuchs.info/werden-mieteinkuenfte-auf-witwen-und-witwerrenten-angerechnet/
bekommt MARTHA die Bruttorente des Mannes ausbezahlt oder seine Nettorente dreimal?
Wenn Martha gesetzlich krankenversichert ist, muss sie von der Witwenrente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Sie erhält die Witwenrente also netto.
Vielen Dank für den interessanten Beitrag, sehr gut erklärt. Vielleicht können sie mir bei einem ähnlichen Thema weiterhelfen. Meine Freundin ist seit Dez.2023 Witwe nur kurze Zeit später bekam sie Ihre eigene Rente. Sie war wegen Kindererziehung und späterer Pflege ihres Mannes nicht lange berufstätig. Sie würde gerne die Verhinderungspflege von meinem Mann übernehmen, hat aber bereits einen Minijob angefangen. Jetzt hat sie Angst die Verhinderunspflege würde bei ihrer Witwenrente angerechnet. Ist das tatsächlich so, oder ist es bei Pflegeangelegenheiten anders, sodem sich um eine sittliche oder moralische Verpflichtung handelt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen L.G. Silvia
Vielen Dank für den netten Kommentar! Bei der Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten gibt es ja einige Besonderheiten: Unter anderem werden Einkommenserhöhungen immer erst ab dem nächsten 1.7. berücksichtigt. Das heißt: Wenn Ihre Freundin die Verhinderungspflege in einem anderen Monat als im Juli übernimmt, haben die Einkünfte keine Auswirkungen auf ihre Witwenrente.
Eine Frage muss man den Freibetrag jedes Jahr stellen, oder nur einmal.
Der Freibetrag wird von der Rentenversicherung automatisch berücksichtigt. Eines gesonderten Antrags bedarf es hierfür nicht.
Ich habe jetzt eine pauschale Anrechnung auf meinen Brutto-Lohn von 40%.
Warum beim Bezug der eigenen Rente dann pauschal nur noch 14% für KV und PV abgezogen werden, ist nicht zu verstehen, da man auch als Rentner gut Steuern zahlen muss. Wenn auch i.R. der EKST-Erklärung.
Ich arbeite noch und gehe in drei Jahren in Rente, ich bekomme schon lange Wittwenrente. Da die Rente wesentlich geringer ausfallen wird müsste die Wittwenrente ja steigen!? Damit auch die Steuern ?
Ja, wenn bisher das Arbeitsentgelt auf die Witwenrente angerechnet wird und die Rente deutlich niedriger ist als das Arbeitsentgelt, dürfte die Witwenrente steigen. Da die Steuern immer vom Gesamteinkommen abhängen, lässt sich schwer abschätzen, was Sie dann an Steuern zahlen müssen. Denn einerseits ist Ihr Gesamteinkommen dann ja niedriger, weil Sie kein Arbeitsentgelt mehr erhalten, andererseits haben Sie höhere Renteneinkünfte, von denen ja nicht direkt die Steuern abgezogen werden wie beim Arbeitsentgelt, sondern durch Sie zu entrichten sind.
Wird eine Betriebsrente auch mit zum Einkommen angerechnet oder nur die Renten aus der Deutschen RV?
Hängt davon ab, ob das neue oder das alte Recht gilt: Nach altem Recht nicht, nach neuem Recht hingegen schon. Mehr Infos gibt es hier: ruclips.net/video/UAZwiRiisDg/видео.html
Ich finde die ganze Berechnung ungerecht und verstößt m.E. gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Witwen, die ihre eigene Rente bekommen, haben ja schließlich auch dafür gearbeitet und jahrelang die Doppelbelastung gehabt. Nun werden sie dafür bestraft, indem die eigene Rente angerechnet wird. Zumal die Kosten für Wohnen, Versicherung und Kfz gleich bleiben.
Beim Thema Witwen- und Witwerrenten lässt sich über die Frage der Gerechtigkeit trefflich streiten: So gibt es ja auch das Lager, dass die Zahlung von Witwen- und Witwerrenten generell für ungerecht hält. Denn derjenige, der nicht verheiratet ist, muss ja auch allein von seiner eigenen Rente leben und erhält nicht zusätzlich noch eine Witwen- oder Witwerrente aus der Versicherung des Ehegatten.
Min 0:03 woher hast du denn diese bekloppte Statistik ? Wer logisch denken kann weiß auch welche Altersgruppe am meisten Wittwenrente bezieht.
Vielen Dank, jetzt verstehe ich das ganze viel besser
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte 😊
Verstehen kann man das nicht.
Wie sieht es den dann mit der kleinen Witwenrente aus?
Die Regelungen zur Einkommensanrechnung finden hier genauso Anwendung wie bei der großen Witwenrente.
Super erklärt.
Vielen Dank 😊
Witwe Rente ich bin enschpant wer nimnt ,ich nicht aber gut habe ich geflegt und viel investiert in seine Gesundheit und in seine Familie das einfach traurig sehr traurig
Herzlichen Dank für die gute Erklärung.
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
❤
Danke 😊
Wie viel Steuern muss Marta zahlen?
Ich bekomme meine Rente und vom Ehemann die Hinterbliebnenrente nach altem Recht. Als Waldbesitzer soll ich einen Betrieb anmelden. Obwohl ich kein Holz verkaufe und nur zum Eigenverbrauch Holz schlage will das Finanzamt, dass ich einen Betrieb anmelde. Wie wirkt sich dies auf meine Rente aus? Ich habe keine Zentralheizung nur 1 Kachelofen und soll dann mein eigenes Holz versteuern lassen
Ggf. wird auch dieses Einkommen angerechnet, wenn dadurch der Freibetrag überschritten wird
Würden Sie auch bitte noch erklären, wie die Berechnung erfolgt, wenn ich Witwenrente aus Österreich erhalte. Denn je nach Erhöhung in Deutschland wird diese Rente gekürzt. Mir allerdings unverständlich denn das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun, angeblich ein EU Gesetz, in meinen Augen aber Betrug.
Mit dem österreichischen Recht kenne ich mich leider nicht im Detail aus. Wie in Österreich Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet wird, kann ich Ihnen daher leider nicht sagen.
😊😊
😊😊
Wie wird berechnet wenn der Zuverdienst höher ist als ein Minishop
Also das sie die Rente der Beiden hoch ansetzen, ist wohl utopisch
Naja, wer 45 Jahre lang gearbeitet und immer durchschnittlich verdient hat, kommt aktuell auf eine Brutto-Rente in Höhe von rund 1.770 Euro. Die Brutto-Rente des Mannes ist also etwas überdurchschnittlich, die Rente der Frau liegt etwas unter der Eckrente. Letztlich ist es aber doch auch völlig egal, mit welchem Betrag man hier rechnet. Es geht ja darum, das Grundprinzip der Einkommensanrechnung zu erklären. Das kann dann ja jeder auf seine individuelle Situation übertragen.