Die Fallkostenpauschale wird auch bei Privatpatienten gezahlt, das mit der GoÄ Abrechnung bezieht sich nur auf zusätzliche Leistungen, die nicht in jeder Pkv enthalten sind, z.B Wahlarzt, Einbettzimmer etc. Man muss auch bei den Fakten bleiben und die sind nunmal im KH ist die Grundversorgung identisch und man hat sowohl als Gkv, als auch Pkv Patient die Möglichkeit Wahlleistungen auszuwählen.
Die Fallkostenpauschale wird auch bei Privatpatienten gezahlt, das mit der GoÄ Abrechnung bezieht sich nur auf zusätzliche Leistungen, die nicht in jeder Pkv enthalten sind, z.B Wahlarzt, Einbettzimmer etc.
Man muss auch bei den Fakten bleiben und die sind nunmal im KH ist die Grundversorgung identisch und man hat sowohl als Gkv, als auch Pkv Patient die Möglichkeit Wahlleistungen auszuwählen.