Gewinnausschüttung, steuerfrei aus der GmbH. GmbH-Steuern-Spezial

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  • Опубликовано: 2 окт 2024
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    Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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    thesaurierte Gewinne - alo nicht ausgeschüttete Gewinne - unterliegen nur der Unternehmensbesteuerung von ca. 30 Prozent. Solange Gewinne nicht an natürliche Anteilseigner ausgeschüttet werden, bestehen die Besteuerungsvorteile bei der GmbH. Nachteil dabei ist, dass diese Gewinne als Haftkapital den Drittgläubigern zur Verfügung stehen.
    Ausgeschüttete Gewinne sind den Gläubigern der GmbH entzogen - müssen aber bei den natürlichen Gesellschaftern besteuert werden.
    Ist Anteilseigner allerdings eine juristische Person, dass sind die Gewinnausschüttungen faktisch steuerfrei. Es ist also clever, die Anteile in einer Zwischen-GmbH zu halten und nicht benötigte Gewinne dort zu parken. Verdiente Gewinne werden der Haftmasse entzogen und müssen nicht besteuert werden. Vermögensaufbau kann dann in der Zwischen-GmbH erfolgen. Die Zwischen-GmbH kann auch als Besitzunternehmen im Rahmen einer (kapitalistischen) Betriebsaufspaltung fungieren. Selbst das Anlagevermögen ist dann vor dem Gläubigerzugriff geschützt.
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    StB Stefan Mücke

Комментарии • 6

  • @AkRocket
    @AkRocket 9 месяцев назад

    Tätigt man in einer GmbH Termingeschäfte, so sind diese mit 30% zu versteuern. Gibt es eine Gestaltung, um diese hohe Steuerlast zu verringern bie Gewinnen aus Termingeschäften?

  • @Hantarolu
    @Hantarolu 7 месяцев назад +1

    Ihr solltet mal erzählen wie man keine Steuern zahlt und nicht wie Ihr Steuerberater mehr Geld verdient

  • @KatsarovDesign
    @KatsarovDesign 2 года назад

    Auch mit der Holdingstruktur sind die Gewinne leider nicht privat erreichbar. Es geht also nur um Steuerersparnis für Betriebskapital und das lohnt sich sogar erst nach XXX.XXX Umsatz im Jahr :/

    • @ChrisBSB25
      @ChrisBSB25 2 года назад

      Man zahlt sogar mehr Steuern bei einer Holding-Struktur, da die Ausschüttung an die Holding auch nochmal 5% an Steuern kostet. Lohnt sich als nur, wenn man das Geld in der Holding lassen will und/oder reinvestiert. Mache ich so.

    • @Radioquatsch
      @Radioquatsch 3 месяца назад

      @@ChrisBSB25legt man das Betriebsvermögen aber an, entstehen durch die Therausierungseffekte viel höhere Gewinnmöglichkeiten, die sich dann bei einer eventuellen Ausschüttung trotzdem besser rechnen. Gewinne aus Beteiligung, also auch als Streubesitz in Aktien, sind zu 95% steuerfrei. Die tatsächliche Steuerlast liegt dann bei 1,5%. Als Privatperson zahlt man Kapitalertragssteuer 25% plus Soli. Es bleibt also mehr Kapital zum reinvestieren. Dann gibt es viele Wege, wie man privat und steueroptimiert, teilweise steuerfrei an das Kapital kommt und das unter 25% Steuerlast. So lohnt sich die Holding bei entsprechendem Vermögen mehr als wenn man das Vermögen privat hält.