Hallo Hr. Dr. Ferstl, ich bin derzeitig noch in der Probezeit und habe zu mit zwei Kollegen zu einer Betriebsratswahl eingeladen. Die Wahl des Betriebsrats ist nicht zustande gekommen. 1. Frage: Habe ich trotz meiner Probezeit den Kündigungsschutz? 2. Frage: Hält dieser Kündigungsschutz wirklich nur 3 Monate ab Einladung? MfG Jannik
Vielen dank super verstandlich
Hallo Hr. Dr. Ferstl,
ich bin derzeitig noch in der Probezeit und habe zu mit zwei Kollegen zu einer Betriebsratswahl eingeladen. Die Wahl des Betriebsrats ist nicht zustande gekommen.
1. Frage: Habe ich trotz meiner Probezeit den Kündigungsschutz?
2. Frage: Hält dieser Kündigungsschutz wirklich nur 3 Monate ab Einladung?
MfG Jannik