@@Zürcher-i2k Herzlichen Glückwunsch, du hast offenbar absolut keine Ahnung von dem Umfang eines Geschichtsstudiums. Das ist eine eher weniger bekannte Parole aus der NS-Zeit. Und diese wiederum ist eine relativ kurze Zeit, innerhalb eines Jahrhunderts, in einer spezifischen Region.
@@Zürcher-i2k erwarten Sie jetzt Beifall? Der eine oder andere hat vielleicht die Losung zufällig mal aufgeschnappt, im Unterricht oder Studium kommt diese nicht vor. Ich kenne niemanden, der diese kannte - das zeigen auch die vielen Verwendungen, die man im Internet findet. Man hat nur wegen ihm daraus etwas konstruiert.
Die SA war in der Berichterstattung nie so im Fokus wie die Wehrmacht und SS, daher kennt diese Losung auch kaum jemand. Ich auch nicht, obwohl ich Abiturprüfung zum Thema Nationalsozialismus hatte und behaupte, hierzu viel gelesen und gesehen zu haben. Im Grundsatz hat man hier "im Zweifel gegen den Angeklagten" geurteilt und ein eindeutig politisches Urteil gesprochen. Er hat definitiv keine Vorstrafen!
Das Urteil ist irgendwie ein Witz nur weil ER es gesagt hat was die SA auch gesagt hat und viele danach ?....aber die SA hat auch Guten Morgen mit Sicherheit als Grußform gesagt und das hat ja wahrscheinlich jeder schon mal gesagt 🙄🙄
@@Zürcher-i2k geben Sie doch zu, dass es Ihnen um Ihre ideologischen Befindlichkeiten geht, weil sie politisch linksaußen stehen. Bei Äußerungsdelikten ist die Grenze zur Strafbarkeit gerade besonders hoch, dennoch hat man hier im Zweifel gegen den Angeklagten geurteilt, der Vorsatz kann schließlich nicht ansatzweise nachgewiesen werden. DAS ist Ihnen entweder zu hoch oder Sie sind so ideologisch verbohrt, dass es Ihnen darum ohnehin nicht geht.
Was ist am Gesetz unklar? Nur Sprüche/Losungen ehemaliger NS-Organisationen bzw. auch anderer verfassungsfeindlicher Gruppierungen sind hier betroffen. Über Amerika kannst du sagen, was du willst, da gibt es keine Grenzen. "Alles für Frankreich" wäre auch überhaupt kein Problem.
@@FU25555 Das ist lächerlich, demnächst werden dann Politiker - natürlich nur wenn Sie in der falschen Partei sind - verklagt, wenn Sie „Autobahn“ sagen.
Nichts anderes als ein lupenreiner Freispruch darf das endgültige Urteil sein ! Wo kommen wir den hin, wenn man immer erst nach "NS Parole" googeln muss, bevor man antwortet. Unfassbar !
Super Erklärung, wie erhofft nüchtern und sachlich. Deshalb schaue ich die Videos! Was mich etwas umtreibt ist: Was sind denn eigentlich genau die "Parolen" die Strafbewehrt wären. Ist es nicht normalerweise ein Grundsatz dass man wissen können müsste was strafbar ist. Ich meine, ich sehe es wie sie, vor diesem durcheinander hätte ich es nicht gewusst dass es sich um eine verbotene Parole handelt. Sollte es nicht eine Liste derer geben damit man klarheit hat?
@@jivettemoore8845 Das hatte ich anders verstanden, denn Unwissenheit führt nach meinem dafürhalten automatisch zum ausscheiden des Vorsatzes und damit wäre es Straffrei....
@@OliverHahn-dx2lp genau das wäre hier im Zweifelsfall für Höcke anzuwenden gewesen, nämlich im Zweifel für den Angeklagten (dies gilt besonders stark bei Äußerungsdelikten) - man hat hier den Vorsatz aber nicht nachweisen können und somit im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden. Man hat einfach postuliert, er wird es schon gewusst haben, basta. Absolut richtig, dieses Urteil nicht zu akzeptieren. Die hohe Anzahl der Tagessätze ist ebenfalls bewusst gewählt, um eine Vorstrafe ins Strafregister zu bekommen und ihn damit öffentlich weiter zu beschädigen.
@@OliverHahn-dx2lp Problem ist nur, die Unwissenheit zu beweisen. Nach dem vorliegenden Urteil ist anzunehmen, dass einem unterstellt wird, dass man etwas wusste. Daher halte ich schweigen für die bessere Option.
Entweder ist es verboten oder nicht! Was aus meiner Sicht aber nicht geht, ist, dass Person A das nicht sagen darf und Person B darf es ungestraft aussprechen (Gleichbehandlung und Gleichberechtigung)!
Das ändert nichts daran, dass der Vorsatz nachzuweisen ist. Das kann das Gericht nicht, hat also im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden. Cathy Hummels darf den Spruch neben vielen anderen Personen problemlos verwenden. Es gibt etliche Funde im Internet, die niemanden gestört haben.
Ich bin 22 Jahre Geschichtslehrer und habe es auch nicht gewusst
Geschichtslehrer haben es ehhh schwer!
Dann hast du vielleicht den falschen Beruf. Ich bin Handwerker und Schweizer und ich wusste es.
@@Zürcher-i2k Herzlichen Glückwunsch, du hast offenbar absolut keine Ahnung von dem Umfang eines Geschichtsstudiums. Das ist eine eher weniger bekannte Parole aus der NS-Zeit. Und diese wiederum ist eine relativ kurze Zeit, innerhalb eines Jahrhunderts, in einer spezifischen Region.
@@Zürcher-i2k erwarten Sie jetzt Beifall? Der eine oder andere hat vielleicht die Losung zufällig mal aufgeschnappt, im Unterricht oder Studium kommt diese nicht vor. Ich kenne niemanden, der diese kannte - das zeigen auch die vielen Verwendungen, die man im Internet findet. Man hat nur wegen ihm daraus etwas konstruiert.
@@LarsMcEbbes Dein letzter Satz sagt viel über dich aus.
Politisches Urteil....?
Was sonst. Die Anzeige kam ja auch von einem Grünen.
Eindeutig.
Ganz sicher nicht
@@yorkcruise1899 Aber sicher. Wäre er Mitglied einer anderen Partei gewesen, wäre vermutlich nicht einmal ein Verfahren eröffnet worden.
@@FU25555 Ändert aber nichts daran, dass er zu Recht verurteilt wurde. Glauben sie wirklich, dass er unschuldig ist?
Am 02.02.2018 schrieb Dorothee Bär von der CDU genau diese drei Wörter in einen Kommentar! Wann wurde diese Frau deswegen verurteilt?
Selbst ein Spiegel Artikel hatte mal diese Überschrift.
Cathy Hummels auch, sogar Gerhard Schröder.
Vor dem Gesetz sind alle gleich aber mache sind gleicher.
Die SA war in der Berichterstattung nie so im Fokus wie die Wehrmacht und SS, daher kennt diese Losung auch kaum jemand. Ich auch nicht, obwohl ich Abiturprüfung zum Thema Nationalsozialismus hatte und behaupte, hierzu viel gelesen und gesehen zu haben. Im Grundsatz hat man hier "im Zweifel gegen den Angeklagten" geurteilt und ein eindeutig politisches Urteil gesprochen. Er hat definitiv keine Vorstrafen!
Zu den Bildern, solche gibts von so gut wie jedem Politiker. Ich glaube nicht, dass man das als Anhaltspunkt werten kann.
Diese Pose gibt es nachweislich von Lauterbach
@@richard-schneidersagt man dem Karl auch nach er hätte eine rechtsradikale, demokratiefeindliche Gesinnung?
Hahaha
wie sagte Hausmeister Krause "alles für den Dackel, alles für den Club"
Willkür aus Angst
Das Urteil ist irgendwie ein Witz nur weil ER es gesagt hat was die SA auch gesagt hat und viele danach ?....aber die SA hat auch Guten Morgen mit Sicherheit als Grußform gesagt und das hat ja wahrscheinlich jeder schon mal gesagt 🙄🙄
Auf den Kontext kommt es an. Aber das ist für euch zu hoch gell? Dein Kommentar ist ein Witz.
@@Zürcher-i2k geben Sie doch zu, dass es Ihnen um Ihre ideologischen Befindlichkeiten geht, weil sie politisch linksaußen stehen. Bei Äußerungsdelikten ist die Grenze zur Strafbarkeit gerade besonders hoch, dennoch hat man hier im Zweifel gegen den Angeklagten geurteilt, der Vorsatz kann schließlich nicht ansatzweise nachgewiesen werden. DAS ist Ihnen entweder zu hoch oder Sie sind so ideologisch verbohrt, dass es Ihnen darum ohnehin nicht geht.
America first auch ein Nazispruch?
Was ist am Gesetz unklar? Nur Sprüche/Losungen ehemaliger NS-Organisationen bzw. auch anderer verfassungsfeindlicher Gruppierungen sind hier betroffen. Über Amerika kannst du sagen, was du willst, da gibt es keine Grenzen. "Alles für Frankreich" wäre auch überhaupt kein Problem.
@@FU25555 Das ist lächerlich, demnächst werden dann Politiker - natürlich nur wenn Sie in der falschen Partei sind - verklagt, wenn Sie „Autobahn“ sagen.
Nichts anderes als ein lupenreiner Freispruch darf das endgültige Urteil sein ! Wo kommen wir den hin, wenn man immer erst nach "NS Parole" googeln muss, bevor man antwortet.
Unfassbar !
Super Erklärung, wie erhofft nüchtern und sachlich. Deshalb schaue ich die Videos! Was mich etwas umtreibt ist: Was sind denn eigentlich genau die "Parolen" die Strafbewehrt wären. Ist es nicht normalerweise ein Grundsatz dass man wissen können müsste was strafbar ist. Ich meine, ich sehe es wie sie, vor diesem durcheinander hätte ich es nicht gewusst dass es sich um eine verbotene Parole handelt. Sollte es nicht eine Liste derer geben damit man klarheit hat?
Tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also hierzulande heißt es "Klappe halten"!
"Strafbewehrt", das hat nichts mit Bewährung zu tun.
@@jivettemoore8845 Das hatte ich anders verstanden, denn Unwissenheit führt nach meinem dafürhalten automatisch zum ausscheiden des Vorsatzes und damit wäre es Straffrei....
@@OliverHahn-dx2lp genau das wäre hier im Zweifelsfall für Höcke anzuwenden gewesen, nämlich im Zweifel für den Angeklagten (dies gilt besonders stark bei Äußerungsdelikten) - man hat hier den Vorsatz aber nicht nachweisen können und somit im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden. Man hat einfach postuliert, er wird es schon gewusst haben, basta. Absolut richtig, dieses Urteil nicht zu akzeptieren. Die hohe Anzahl der Tagessätze ist ebenfalls bewusst gewählt, um eine Vorstrafe ins Strafregister zu bekommen und ihn damit öffentlich weiter zu beschädigen.
@@OliverHahn-dx2lp Problem ist nur, die Unwissenheit zu beweisen. Nach dem vorliegenden Urteil ist anzunehmen, dass einem unterstellt wird, dass man etwas wusste. Daher halte ich schweigen für die bessere Option.
Herr Bredereck hat es doch sehr gut und einfach erklärt. Dazu noch das Foto. Was will man mehr fragen sich die Gerichte.
Entweder ist es verboten oder nicht! Was aus meiner Sicht aber nicht geht, ist, dass Person A das nicht sagen darf und Person B darf es ungestraft aussprechen (Gleichbehandlung und Gleichberechtigung)!
Das ändert nichts daran, dass der Vorsatz nachzuweisen ist. Das kann das Gericht nicht, hat also im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden. Cathy Hummels darf den Spruch neben vielen anderen Personen problemlos verwenden. Es gibt etliche Funde im Internet, die niemanden gestört haben.
Schnell Denker. Merkst immer noch nicht was in Deutschland läuft
@@FU25555linksgrün radikale bitte leise
@@derkleinelord8307 Du kapierst absolut überhaupt nicht, was ich sagen wollte. Peinlich.
1:31 Nicht 90 €, sondern 90 Tage(ssätzen), vermute ich schwer
Da könnte man zwei bis drei Highend Single Malt Scotch Whisky 🥃 für kaufen 👉😳
Law and Order fordern und dann jammern wenn geltendes Recht angewendet wird…. MIMIMI😢
Naja 13k = Monatsgehalt. 😅
Das Problem ist, dass er damit als vorbestraft gilt
@@korbologees muss erst einmal Rechtskraft erlangen. Das Urteil wird so natürlich nicht akzeptiert.