Wenn ich mich richtig erinnere hat der Unfallfahrer sich mehr Sorgen um sein Auto nach dem Unfall gemacht als um den Menschen dessen Auto er gerammt hat. Lebenslang finde ich ok
Krass. Naja jetzt kann er sich ruhig Sorgen machen um sein Auto. Und zwar im Knast. Da hat er ja genug Bedenkzeit... Schade, dass jemand Unschuldiges wegen so einem Typen gestorben ist.
@@user-hp3hz2rh4g Sehe ich anders, ohne den anderen wäre es zu keinem Rennen und somit auch zu keinem Unfall gekommen. Hier sehe ich persönlich zumindest Beihilfe zum Mord
Naja, wenn man sagt "Wer nicht möchte, dass Menschen zu Tode kommen, der rast nicht nachts mit 170 Sachen durch die Stadt", dann ist das schon irgendwie logisch.
@@BruceCarbonLakeriver Grobe Fahrlässigkeit liegt normal vor, wenn jemand im Verkehr die ordentliche Sorgfalt außer Acht lässt. Jemand, der sehr unordentlich oder unachtsam ist könnte also Fahrlässig handeln. Diese Leute waren jedoch alles andere als unachtsam. Um mit 170 nachts durch die Stadt zu rasen, benötigt man wohl eine Menge Aufmerksamkeit. Der Tod Dritter wurde demnach billigend in Kauf genommen. Ich teile also die Meinung des Landgerichts Berlin.
@@zerto111 Das Verhalten war ja so unangemessen, dass man davon ausgehen muss, dass die Zwei offenbar die nötige Reife nicht hatten überhaupt mit einem Auto herumzufahren. Geschweigedenn, dass die überhaupt abwägen, ob sie nun Dritte schädigen oder nicht. Ergo stellte sich für die zwei die Fragestellung nicht, man müsste sie schon unterstellen und das wäre illegal. Somit sind die Merkmale von Mord nicht erfüllt. Ferner war das Ziel der beiden verschieden zu dem Ereignis. Was auch gegen Mord spricht. KV mit TF meinetwegen, ja. Aber kein Mord...
@@BruceCarbonLakeriver Das einzige was ich mich frage ist: Welche Beweggründe hast du, dass du ihr Handeln hier verteidigst? Innerhalb meines Horizonts gibt es absolut kein Verständnis in einer 50 Zone 170 zu fahren. Niemand würde jemanden wie den im Straßenverkehr vermissen, also weg mit dem und zwar fürs restliche Leben.
@@BruceCarbonLakeriver Wenn ich, weil ich Spaß an deinem schönen Knall habe, mit einer Haubize in ein bewohntes Gebiet schieße, obwohl ich weiß daß da ab und an Leute rumlaufen, und dort eine Gruppe Kinder in die Luft sprenge, dann soll das kein Mord sein? Das halte ich für durchaus vergleichbar mit dem Rasen durch die Innenstadt mit 170 Sachen.
Ein Hinweis an die Produzenten/RUclips-WBSler: Stimmt am besten den Titel auf das Video ab (oder umgekehrt). Es war jetzt schon mehrmals so, dass im Videotitel der Ausgang des Prozesses genannt wurde, aber der Ausgang im Intro dann noch offengelassen wurde. Danke für eure Arbeit, ganz ehrlich!
Müssen sie ja auch, alles andere wäre Clickbaiting. "OMG ihr werdet nicht glauben wie dieses Gericht die Ku'Damm-Raser erneut verurteilt hat". Er meint wohl eher, dass man anschließend tiefergehende Informationen erfahren wird, im Intro.
Es stört mich irgendwie, dass der Begriff Mord hier so weit gedehnt wird. Ich hätte es besser gefunden, wenn die Höchststrafe für grob fahrlässige Tötung erhöht worden wäre. Oder ein neuer Straftatbestand wie "gebilligte Tötung" oder sowas geschaffen wäre, mit dem dann solche Taten ähnlich hart/gerecht, wie eben Mord selbst gestraft werden könnten.
@@alter_Sack_im_Netz Ich finde nur es verwässert den Tatbestand. Ich persönlich finde es gibt einen Unterschied zwischen "Ich will ein Rennen fahren und denke nicht/verdränge/nehme in Kauf das etwas passiert" und "Ich stech die ab die Schlampe". Wenn ich mit 200 über die Autobahn fahre gehe ich auch ein deutlich höheres Risiko ein, dass mir oder anderen etwas passiert, nur weil es erlaubt ist ändert es nichts an dieser Tatsache. Mein Beweggrund ist dann aber nicht, dass ich sterben will oder andere töten will. Billigen bedeutet "(einer Sache) zustimmen; (etwas) gutheißen". Ich stimme zu dass ich gerne schneller als 5km/h fahre (ich billige sozusagen höhere Geschwindigkeiten) aber dann in Kauf nehme, dass ich jemanden dabei töten kann. Heißt aber nicht dass ich töten will.
@@chaosmagican das nennt man dann bewusst fahrlässig und ist kein Billigen. Diese Abgrenzung ist dann das Problem der Richtenden. Stark vereinfacht: "Wenn heute einer drauf geht, dann ist es halt so" und "es wird heute schon keiner drauf gehen" sind die Haltungen, mit denen man in ein Rennen gehen kann und die den Unterschied machen.
Wer mit 170 km/h durch die Innenstadt fährt, spielt russisches Roulette mit seinen Mitmenschen und mit sich selbst. Kontrolle über sein Fahrzeug gibt es in der Stadt nicht bei solchen Geschwindkeiten.
Ja, das ist genau der Punkt. Die gingen davon aus sie seien überlegene Fahrer und hätten Kontrolle. Fakt ist die besten Rennfahrer der Welt würden in solchen Situationen nicht ernsthaft behaupten, die Kontrolle über die Situation zu haben. Man kann querenden Verkehr, die Straße kreuzenden Fußgänger etc. bei den Geschwindigkeiten gar nicht rechtzeitig sehen.
Genau.. und die Geschwindigkeit ist auch ein Kritikpunkt. Wer bei 50km/h Zone, 170 fährt das ist schon heftig. Wir reden nicht von 80km/h oder 100. Von daher ist die Strafe schon ok.
Karl Dürken ich versteh euch ja alle aber nach der logik kannst du das gesetzbuch gleich weg werfen und den richter nach laune entscheiden lassen.... ein richter kann einem kinderschänder auch nicht lebenslang geben auch wenn er es für gerecht empfände (ganz abgesehen davon wo ist denn die grenze bei dem tempo?
@Mace Windu ja das versteh ich in der theorie auch aber in der praxis wird es meiner meinung nach einfach nicht konsequent durchgesetzt wieso sollt ich beim rasen davon ausgehen dass jemand stirbt beim schlagen einer perosn aber beispielsweise nicht? ich verstehe dass es das inkauf nehmen eines todes ist allerdings finde ich dass es nicht wie mord bestraft werden sollte da dies bei anderen taten ja auch angewandt werden könnte
In der Schweiz wird übrigens ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung das Auto gleich konfisziert. Sprich wenn du mit deinem Lambo durch die Stadt bretterst, kann das ein sehr teurer Abend werden =)
lol xD - Erinnert mich an meinen alten Werkstattmeister: Ich:" Wie fest soll ich anziehen?" - Er:"Wenn's abreißt eine viertel Umdrehung zurück!" ... xD
@Felix B Den Grund für ein lebenslanges Fahrverbot sehe ich nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe ehrlich gesagt nicht mehr. In Deutschland bedeutet lebenslang tatsächlich lebenslang. Sollte ein Täter wirklich Einsicht zeigen, seine Taten bereuen und am Ende seiner Strafe völlig rehabilitiert sein, dann darf die Antwort darauf nicht sein ihm eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft so schwer wie möglich zu gestalten. Und Autos gehören nun mal in vielen Bereichen zum Alltag dazu, sei es zur Arbeit, zum Einkaufen oder allgemein für Freizeitaktivitäten. Den Führerscheinentzug und erneute Tauglichkeitsüberprüfung würde ich allerdings noch verstehen.
@@bomber9912 Nehmen wir mal hypothetisch an, nach dieser Geschichte fährt da wieder einer von denen und fährt wieder einen Menschen tot, weil er wieder mal "Spaß" auf einen "Kick" hatte. Was dann? Sollen sie halt mit dem Fahrrad oder dem Bus ihren Geschäften nachgehen. Ich habe mir sogar sagen lassen, dass man ganz umsonst von A nach B kommt... zu FUSS.
@@mmeyerde Ich glaube dir ist nicht bewusst wie schwer es ist eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen. Man kann frühestens nach 15 Jahren eine vorzeitige Freilassung auf Bewährung beantragen (Bewährungszeit ist dann in der Regel 5 Jahre). Statistische werden tatsächlich die meisten lebenslangen Haftstrafen irgendwann zur Bewährung ausgesetzt und oft früher auch schon mit Privilegien wie Freigang versehen, aber das passiert ja nicht einfach so. Der Prozess wird streng begutachtet, diverse Meinungen werden eingeholt, beispielsweise von Arbeitsgebern, Ärzten oder gar Psychologen. Deutschland hat eine der niedrigsten Rückfallquoten der Welt. Wenn du einen Menschen sein Leben lang für etwas bestrafen willst, dann solltest du in die USA ziehen. Dort werden Verbrecher für 125 Jahre Haft ohne Bewährung verurteilt, obwohl sie weder vergewaltigt noch gemordet haben. Das deutsche Justizsystem ist auf Rehabilitation und Wiedereingliederung ausgelegt. Jemand, der seine Strafe abgesessen hat, ist hierzulande nicht minderwertiger zu betrachten wie jeder andere normale freie Mensch auch.
So sehr die Typen lebenslänglich verdient haben, das war kein Mord sondern Fahrlässigkeit. Ich finde die Argumentation sehr schwammig und kann mir eigentlich auch nicht vorstellen das die in der nächsten Instanz Bestand hat.
Rebell Falsch! Das Strafrecht kennt 3 Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades und 2. Grades und dolus eventualis! Bitte erst Jura studieren und dann Deine „Meinung“ kundtun! Laien, die hier rumproleten braucht nun wirklich niemand! 😊
Wenn du wüsstest, was alles unter fahrlässig fällt... Und wie weit weg das von dem ist, was die beiden Raser verzapft haben. Man muss, wenn man mit 170km/h durch die Stadt rast, zwingend davon ausgehen, daß bei einem Unfall jemand stirbt. Das ist den Tod von jemanden billigend in Kauf nehmen, fahrlässig wäre das nur gewesen, wenn die beiden sturzbesoffen und nicht zu rationalen denken fähig gewesen wären. Waren sie aber nicht.
@@Erdadler Wieso darf man nicht seine Meinung äußern, wenn man was nicht studiert hat? Ein "Experte" kann ja dann dagegen halten, aber die Meinungsäußerung ganz zu untersagen finde ich nicht nur nicht mit den Menschenrechten vereinbar sondern auch ziemlich arrogant. Studierst du auch erst Litertur, bevor du deine Meinung zu einem Buch abgibst?
Hmm driftet in eine falsche Richtung die Kommentare, bei Jura geht es um rechtliche Auslegung von Gesetzen und nicht um Emotionen. So hart es klingt, aber ich bin auch der Meinung es ist ein Fehlurteil, die beiden haben harte Strafen verdient, aber das war, weiß Gott , kein Mord.
Darum gibt es in Deutschland ausgebildete Richter die bei den Urteilen nicht auf ihren Bauch hören, sondern sich an das Gesetz halten. Was die Richter sich hier gedacht haben ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier haben zwei A********** sich völlig überschätzt. Aber ich glaube nicht das die wirklich daran gedacht haben sie könnten einen Tod fahren. Und nein, ich will die nicht verteidigen. Die gehören für mehrere Jahre in den Bau. Aber Mord ist das nicht. Wo setzt man hier die Grenze? Wenn ich mit 60 durch eine 30ger Zone fahre und jetzt jemanden Tod fahre ... ist das dann auch ein Mord?
Schwierig aber durchaus zu verstehen. Wer mit 170 km/h durch eine Stadt rast, egal ob bei Tag oder Nacht, nimmt es billigend in Kauf, dass es zu einem Unfall kommen kann und das jemand dabei zu Tode kommen kann. Bis zu 170km/h ist jenseits sämtlicher Risikoparameter die akzeptable wären. Gerade in einer Stadt, muss man immer damit rechnen, dass zu jeder Tages und Nachtzeit jemand auf die Straße treten kann oder ein Auto eine Kreuzung überquert, in einer Stadt wie Berlin sogar noch mehr. Das wird einem schon engebläut, wenn man den Führerschein macht und es ist keineswegs eine komplett neue Tatsache die erst seit heute existiert. Sicher, die beiden haben nicht damit gerechnet bzw. sie haben gehofft, dass es nicht so kommen wird, aber rechnen mussten sie damit und das auch in vollem Umfang. Von daher kann ich das Urteil mit der Begründung des Vorsatzes durchaus verstehen auch wenn es sehr grenzwertig ist und wahrscheinlich auch ein sehr starkes Zeichen mit diesem Urteil gesetzt werden soll und die Strafe härter ausgefallen ist, als sie es hätte müssen.
Ist in Bezug auf den Fahrer, der nun rechtskräftig verurteilt ist, ein Szenario denkbar, dass das Urteil doch noch mal aufgehoben wird? Hat es einen Fall, dass ein vom BGH bestätigtes Urteil aufgehoben wurde, schon mal gegeben?
@Kasashii Nein, das ist keine Berufung, das nennt sich Revision und bedeutet nur eine Aktendurchsicht. Re-Vision. Vision bedeutet Sehen / Anschauen. Und “Re“ bedeutet nochmals. Nachdem dem Bundesgerichtshof kann man innerhalb eines Monats eine Beschwerde beim einem Verfassungsgericht einreichen. (Verfassungsbeschwerde bei einem Landesverfassungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht) Scheitert die Beschwerde, dann kann man innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine Menschenrechtsbeschwerde beim Menschrechrechtsgerichtshof in Straßburg einreichen. Dazu bedarf es keiner anwaltlichen Vertretung. Als Fristwahrung der Beschwerdeeinreichung zählt hierbei das Datum des Poststempels, nicht der Eingang der Beschwerde. Als Fax ist die Menschenrechtsbeschwerde nicht zulässig. Innerhalb des Menschenrechtsgerichtshofes gibt es 3 Instanzen. Die letzte ist dann endgültig. Allerletzte Option ist dann ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten. Die Möglichkeit auf Begnadigung hat man nur einmal im Leben.
Leute, ich versthe ja, dass man die Fahrer hinter gittern sehen will, die begründung warum und ein vordefinirtes strafmass ist aber in einem rechtsstaat unabdingbar. Mann kann nicht nach gefühl und freischnautze irgendwelchle tatbestände hineininterpretieren und das Gesetz freischnautze auslegen, obwohl kann man schon, aber dann ist man irgendwann nicht mehr weit von Russland, Chnina, Nordkorea entfernt...
Erinnert mich an ein Ereignis, an dem ich vor gut 30 Jahren beteiligt war: Ich stehe an einer roten Ampel, an der die Rotphase sehr lang war. Neben mir taucht ein Jungspund mit Papis 7er BMW auf. Ich schaue zu ihm rüber, er schaut mich die ganze Zeit mit einem breiten Grinsen an. Ich lasse den Motor aufheulen gehe kurz von der Bremse, trete sie aber gleich wieder - mein Kadett war keine 30cm weit gerollt und ich stand noch immer vor der roten Ampel. Anders jedoch der BMW-Fahrer, der hat gar nicht auf die Ampel geachtet und ist mit durchgetretenem Gaspedal seitlich in einen Lkw gerauscht. Fand ich damals unheimlich lustig, der hatte seinen Lappen noch auf Probe und Papis Auto hat er wohl auch so schnell nicht mehr fahren dürfen. Heute mag ich mir gar nicht ausmalen, was noch hätte alles passieren können
"Die Anwälte der Angeklagten sehen keine niedrigen Beweggründe" - Jo, den wahrscheinlichen Tod eines Unbeteiligten in Kauf zu nehmen um ein Rennen zu gewinnen sind sehr ehrenwerte und gute Beweggründe! Von "niedrig" kann da natürlich keine Rede sein.
Teil eines Rechtsstaats ist das jeder das Recht auf eine angemessene Anwaltliche Vertretung hat. Die Aufgabe eines Anwalts ist das bestmögliche Urteil für den eigenen Mandanten zu erreichen. Die Mordmerkmale anzuzweifeln ist also Teil der Aufgaben des Anwalts. Wenn er damit durch kommt wäre es schonmal kein Mord mehr und die Strafe damit geringer.
@@Brot1984 vollkommen richtig, was sollen die Anwälte sonst sagen: ja mein Mandant ist schuldig ? Also manche Kommentare hier hier sind schon echt anstrengend
Der einzige Beweggrund und Vorsatz war, das Rennen zu gewinnen. Alles übrige entbehrt jeder Logik und jedem juristischem Grundsatz. Zum Beispiel dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Rechtsordnung wird seitens dieser Richter mit Füßen getreten. Rennen haben nunmal eine überhöhte Geschwindigkeit zum Anlass, um zu gewinnen. Sie haben keinen anderen Grund.
Ich finde es schade Christian, dass du nicht auf den Paragraphen 211 StGB eingegangen bist, der ist wirklich nicht lang und den tatsächlich Gesetzestext noch einmal allen hier vorzulesen hätte wahrscheinlich einige sehr unqualifizierte Kommentare verhindert. Natürlich ist dieses Video vor allem dafür gedacht die beiden Gerichtsinterpretationen zu vergleichen, aber der Kontext des Mordparagraphen hätte sicher nicht geschadet.
Lol, versteht mich nicht falsch, ich hab nichts dagegen, dass die Raser bestraft werden. Aber mit solch einer Argumentation kann man ja fast jedes Urteil rechtfertigen.
War es nicht einfach immens fahrlässig und gefährlich? Immerhin riskiert derjenige auch sein eigenes Leben. Die Mordabsicht und Mordlust fehlt meines Erachtens primär. Dann könnte man auch Krankenhäuser und Ärzte wegen Mordes rankriegen.
Mit dem Führerschein haben die beiden die Ausbildung am Fahrzeug und im Straßenverkehr erhalten. Sie tragen die Verantwortung über ihr Fahrzeug. Mit dem Vorsatz zu Gewinnen um jeden Preis, ein Rennen mit Tonnenschweren Maschienen in der Innenstadt zu fahren ist keine fahrlässigkeit! Sie nahmen den Tot eines dritten schon in kauf als sie losfuhren.
@john doe Es steht aber nicht im Strafgesetz, wenn jemand etwas in Kauf nimmt, dann soll es ein Mord sein. Wenn das Unfallopfer nun ein stabileres Fahrzeug gehabt hätte, dann wäre es kein Mord. Zufall und Schicksal spielen eine Rolle in so einem Fall und das risikoreiche Handeln ist laut Strafgesetzbuch nicht für Mord vorgesehen. Dann sollte bitte der Paragraph geändert werden, so dass jemand sich dessen auch bewusst ist und die Rechtslage eindeutig ist.
@@johndoe-is2fw Sie hätten trotzdem nicht die Absicht. Warum versteht denn kaum einer den Unterschied? Ich will jemanden tot sehen, plane es akribisch und töte diese Person -- Mord Ich fahre ein Rennen durch die Stadt und dabei stirbt bei einem Unfall jemand unschuldiges -- fahrlässig Das ist ein riesen Unterschied
@千尺乇ᗪᗪ丨乇 爪乇尺匚ㄩ尺ㄚ Ich verstehe es auch nicht, warum die Richter hier einen vorsätzlichen Mord sehen wollen. Selbst wenn die Geschwindigkeit keine 170 kmh, sondern nur 70 kmh gewesen wäre, hätte jemand sterben können. Wenn nun die Geschwindigkeit abhängig davon sein soll, ob es sich um Mord handelt, dann muss es im Strafgesetzbuch eindeutig verankert sein bzw noch werden. Irgendwie hatten sie auch nicht die geeigneten Anwälte, die energisch die Rechtsordnung verteidigen und leider sind sie darüber hinaus auch an Richter geraten, die die Gesetzte falsch deuten und auslegen. Eigentlich ist der Mordparagraph eindeutig und es gibt dort nichts zu deuteln. Sehr viel Paranoia in diesem Verfahren. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte nur erfolgen können, wenn es Zeugen geben würde, welche bezeugen, dass die Angeklagten gesagt haben, dass sie jemand umbringen wollen. In diesen Fall kann kein Wille nachgewiesen werden. Die Begründung ist reine Paranoia. Man hätte hier diese Richter wegen Befangenheit ablehnen müssen und wegen übler Nachrede, Verleumdung, vortäuschen eines Mordes, Rechtsbeugung und Macht- und Rechtsmissbrauch anzeigen müssen, weil sie einen Mord unterschieben wollen. Die einzigen die etwas Böses wollen sind die Richter, weil sie bösgläubig sind. Die beiden Täter waren einfach dumm oder unreif, aber gewiss keine Mörder. Eher mit jugendlichem Leichtsinn zu erklären. Es ging primär um ein Kräftemessen zweier Kontrahenten und nicht darum jemanden zu ermorden. Da muss man kein Experte oder Fachmann sein, um das zu erkennen. Die Rechtslage und die Gesetze sind eindeutig, was Mordmerkmale angeht. Die beiden können nur wegen Totschlag oder fahrlässiger Tötung belangt werden, weil es eben kein Mord war. Die Freiheitsstrafe ist dabei auch bis zu 15 Jahren. Aber jemanden einen Mord anzuhängen und dazu noch in der Eigenschaft als Richter, geht nun wirklich zu weit. Ich gehe davon aus, dass die Richter parteiisch sind. Wie der Bundesgerichtshof bereits feststellte, ist die Begründung unpassend, um einen Mord rechtlich zu begründen. Die neue Begründung wird genau wieder so ein Unsinn werden und die Sache geht wieder zurück. Die Richter an Landgerichten stecken alle unter einer Decke. Die versuchen Ihre Kollegen zu schützen. Der ehemalige Landgerichtspräsident Herr Häfner hat das selbst eingeräumt. Für mich gibt es keine Zweifel, dass dieses Gericht nicht ganz koscher ist. Achso, wenn dann nun jemand ohne TÜV mit einem Wrack rumfährt und es passiert etwas, dann ist er automatisch ein Mörder, wenn jemand sterben sollte aufgrund ungünstiger Konstellationen. (Z.B. Bremse oder Lenkung versagt plötzlich und eine Kollision mit anderem Verkehrsteilnehmer kann nicht mehr verhindert werden). Nun, wenn das so sein soll, dann muss es im Gesetz verankert sein bzw. werden. Und dann gibt es auch keine Überraschungen und fragwürdige Deuteleien. Ein Mord muss eindeutig sein. In dem Fall ist es alles andere als eindeutig. Eindeutig ist nur die Paranoia der Richter. Sie unterstellen hier Dinge, welche sie nicht bewiesen haben. Kein einziger Zeuge steht der Richtern zur Seite, der die Mutmaßungen der Richter bestätigt und beweist. Ohne eindeutige Beweise kann es keine Verurteilung geben. Diese Richter gehen garnicht. Vollkommen inkompetent können sie nicht sein, da sie Jura studiert haben müssen. Somit kommt nur Parteiigkeit und Rechtsbeugung in Betracht, wer so etwas abliefert. Die Intension der beiden leichtsinnigen (oder wahnsinnigen) Fahrer war ein Kräftemessen, ohne an etwaige Folgen zu denken und keine Mordabsicht. Da bin ich mir sicher. Immerhin hätte ihnen selbst viel mehr passieren können und sie hätten auch selbst sterben können. Gewöhnlich geschieht ein Mord auch nicht mitten in der Öffentlichkeit auf offener Strasse, sondern im Verborgenen und heimlich. Um hier einen Mord zu sehen, muss man schon sehr paranoid sein oder eben voreingenommen, rechtsbeugerisch und bösgläubig.
@Maximilian Scholz Ganz deiner Meinung. Das geht zu weit. Das geht sowieso wieder zurück. So einen Unsinn kann man doch als Gericht nicht durchgehen lassen. Die waren einfach unreif oder verblendet und dachten, es wird schon nichts passieren. Andererseits konnten sie vielleicht selbst nicht wissen, dass sie Geschwindigkeiten von 170 kmh erreichen werden. Vielleicht ist das ganze eskaliert und Hormone spielten eine Rolle, so dass sich die Raser massiv in die Situation hineinsteigerten. Vor allem durch das Hormon Adrenalin. Adrenalin sorgt evolutionsbiologisch dafür, dass das Blut in die Muskeln gelangt und dem Gehirn fehlt. Die Folge ist, dass keine besonders guten oder logischen Entscheidungen getroffen werden können. Immerhin müssten sie dann auch gewollt haben, dass sie ihr eigenes Auto zu Schrott fahren und selbst sterben können. Ein Mörder will aber in der Regel nicht selbst draufgehen oder sein Eigentum schädigen oder zerstören. Es wäre wohl dann mit Sicherheit der dümmste Mord der Geschichte, diesen in aller Öffentlichkeit auf einer Kreuzung inmitten einer Großstadt zu begehen und sofort aufzufliegen und sämtliche Beweise gleich mitzuliefern. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass das niemand gewollt haben kann. Zudem sind Morde Beziehungstaten aus persönlichen Gründen. Das heisst, Mörder und Opfer kannten sich regelmäßig. Allein schon die vielen Zufälle machen deutlich, dass es sich definitiv nicht um typische Mordmerkmale handelt, welche rechtlich vorgegeben sind und an denen nichts zu rütteln und zu deuteln ist, denn ein Mord geschieht nicht zufällig. Niemals. Ob sie psychisch krank sind wurde noch nicht einmal im Verfahren geprüft oder erwägt. Was ist das nur für ein stümperhaftes Verfahren? Wirklich enttäuschend. Es gibt nämlich Krankheiten, bei denen es zu Übermut und Reizbarkeit kommt. Ebenfalls könnte eine Reifestörung vorliegen, so dass sie sich dem Handeln und eventueller Folgen nicht bewusst waren. Solch stümperhafte Richter dürfen kein Strafverfahren führen, insbesondere keinen solches. Da wird ja die Glaubwürdigkeit aller anderen Richter und Gerichte in Mitleidenschaft gezogen. Solch ein Unsinn, diese Begründung ist vollumfänglich fragwürdig und das neue Urteil muss einkassiert werden. Jede weitere Begründung wird immer unglaubwürdiger und unsinniger. Alle, die ohne TÜV rumdüsen sind Mörder, kommt als nächstes. Wenn dieser Wahn weitergeht. Man merkt ganz deutlich, dass der Wahn schon bei Gerichten angekommen ist. Es gab mal einen ähnlichen Fall, wo letzten Endes die Richter selbst wegen Rechtsbeugung vor Gericht mussten. Rechtsbeugung ist, wenn das Recht falsch angewendet wird. Und das liegt hier vor. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Zufallsprodukt, bestehend aus mehreren Zufällen und einer leichtsinnigen Handlungsweise von zwei Duellanten. Lediglich einen Teil trugen die Angeklagten selbst bei, bei allen anderen Gründen hatten sie keinerlei Einfluss auf den Ausgang. Wäre die Ampel für das Opfer auf rot gestellt, dann wäre kein Unglück passiert. Wäre der Winkel des Aufprall's anders gewesen, dann wäre das Opfer noch am Leben. Hätte das Opferfahrzeug ein sichereres und stabileres Fahrzeug gehabt, dann wäre es am Leben, möglicherweise kaum oder nicht verletzt. Wäre das Opfer in einer besseren gesundheitlichen Verfassung gewesen, dann wäre die Überlebenschance besser, bei gleichem Unfallhergang. Wäre das Opfer nicht oder später an der Kreuzung gewesen, dann wäre nichts passiert. Wären die Unfallverursacher zu einem anderen Zeitpunkt losgefahren, dann wären sie nicht auf das Opfer getroffen. Ich habe 6 verschiedene andere Gründe zusammengefasst, welche bei dem Schicksal dieser Unfallkonstellation eine Rolle spielen. Nur einen Teil dieser mehreren zusammentreffenden Wahrscheinlichkeiten haben sie letztendlich zum Geschehen beigetragen. Es hätte schliesslich ebensogut ohne Zusammenstoß ausgehen können. Das wusste keiner. Einen Mord von dem man nichts weiß, wäre einmalig in der Geschichte des Rechtswesens. Weil es ihn nicht gibt und nicht geben kann. Dann ist es keiner. Schließlich sind betrunkene Fahrer auch keine Mörder, wenn etwas passieren sollte. Sie handeln nur riskant und leichtsinnig, ohne Sinn und Verstand, ohne irgendwelche Absichten und gleich garnicht eine Tötungs- oder gar Mordabsicht zu haben. Ebenso wird keiner wegen Mordes belangt, der wissentlich ohne TÜV herumfährt und es passiert ein schwerer Unfall mit Todesfolge, welcher zu verhindern gewesen wäre, wenn derjenige gewissenhafter gewesen wäre. Genau das ist Fahrlässigkeit. Wenn man hätte auch anders handeln können, aber dachte, mir wird schon nichts passieren, wird schon gut gehen.
Fabian Stiefel wer sowas wie die Beiden plant ist nicht mehr ganz dicht und ihnen fehlt jegliche Weitsicht es gibt dafür keine Entschuldigung und es bleiben Mörder, weil es Ihnen völlig egal war das noch andere Menschen unterwegs sind obwohl das dort nicht ungewöhnlich ist. Wer sowas nicht beachtet sollte nie wieder den Führerschein bekommen und ins Gefängnis gehen, weil es fahrlässig ist. Sie haben es eindeutig in Kauf genommen und vorsätzlich die Sicherheit anderer Gefährdet! Und diese Aussage das würd schon gut gehen usw. ist dummes Geschwätz dann Zweifel ich auch an deren geistigen Kompetenzen wenn ihnen nicht klar ist, dass sie vorsätzlich Menschenleben gefährden
@Lunaris Sommersonnenwende Dann ist es rechtlich kein Mord. Darum geht's doch. Genau das ist der springende Punkt. Wenn es dumm, riskant, leichtsinnig und fahrlässig war, dann ist es kein Mord. Einen fahrlässigen Mord gibt es rechtlich nicht. Und wer nicht alle Tassen im Schrank hat oder unreif ist, der ist nicht automatisch ein Mörder. Der ist unter Umständen sogar unzurechnungsfähig. Leider wurde in dem “Verfahren“ nichts dergleichen geprüft. Es gibt nichts was vom diesem Gericht kommt, was überzeugend wäre. Die Richter liefern nur Schrott und Müll ab, wie vor allem mutmaßende Unterstellungem. “müsse so gewollt sein“ Allein die Wortwahl “müsse“ ist extrem schwammig und als Begründung und Beweis eines Gerichts als unzumutbar anzusehen. Unterstellungen und Mutmaßungen haben bei Gericht nichts verloren. Echte Beweise und unabhängige Zeugen fehlen komplett. Solche Richter haben an Gerichten nichts verloren. Sie hätten sie doch verurteilen können, aber eben nicht wegen Mordes. Auch ohne Mordvorwurf könnte man rechtlich zu 15 Jahren Haft verurteilt werden. Den Richtern scheint es um etwas Persönliches zu gehen. Vielleicht Hass und Voreingenommenheit gegenüber den angeklagten Unfallfahrern oder sie kannten das Unfallopfer und verschweigen das. Dann dürfen sie den Fall nämlich nicht entscheiden. Normal ist diese Voreingenommenheit und Parteiigkeit jedenfalls nicht.
@@fabianstiefel5760 Mit 170 km/h (!!) durch eine Großstadt wie Berlin ist kein Leichtsinn oder fahrlässig mehr, das würde ich sagen wenn vorne die 1 weg wäre. Falls ich mal daran erinnern darf, innerorts ist das Tempolimit maximal 50 km/h. Hast du die Bilder von den Fahrzeugen gesehen? Sowas sieht man sonst allerhöchstens auf der Autobahn. Der Jeep Wrangler des Getöteten war total hinüber, und da kann man auch fahren was man will, Seitenaufprallschutz ist bei den meisten Fahrzeugen nicht wirklich toll verglichen mit Unfällen im Front- oder Heckbereich. Bei einem frontalen Zusammenstoß hätte er wahrscheinlich eher eine Chance gehabt... Und es müssen ja immer zwei Merkmale erfüllt sein. Und das wären in dem Fall hier die Arg- und Wehrlosigkeit. Es muss keiner damit rechnen das irgendwelche Spinner mit 170 durch die Stadt rasen und bei rot über alle Ampeln kacheln. Und bei der massiven Geschwindigkeitsübertretung kann man auch getrost von Vorsatz reden, denn da kann keiner mehr innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren. Und diese Situation und der Umstand wurden ja von diesen Leuten gezielt herbeigeführt, daher würde ich sowas auch nicht als mildernden Umstand geltend lassen. Und zu deinem anderen Kommentar hier, das liest sich wie Verkehrsdarwinismus. Sollen alle jetzt nur noch mit einem ATF Dingo oder einem SPZ Fuchs durch die Stadt fahren? Was ist mit Fußgängern? Die haben dann die A-Karte gezogen oder wie? Was laufen die denn auch bei grün über die Ampel, müssen doch wissen das ein paar Schwachmaten diese Straße zur Rennstrecke erklärt haben!
@@fabianstiefel5760 ich habe keine Ahnung von Recht, aber dein Satz "zudem sind Morde Beziehungstaten aus persönlichen Gründen. Das heisst, Mörder und Opfer kannten sich regelmäßig." ist hoffentlich kompletter Bullshit. Wenn ich auf die Straße gehe und den ersten Menschen den ich sehe töte, dann ist das deiner Meinung/Wissen nach kein Mord, weil sich Opfer und Täter nicht kannten? Kompletter Schwachsinn. Ich hab mir den Rest deines Textes nicht durchgelesen, aber wenn du schon so anfängst, dann wird in dem Rest wahrscheinlich auch nichts Wahres drinstehen.
An solchen Fällen finde ich sieht man, was das eigentlich schwierige an der juristerei ist: die persönliche Ansicht und die juristische trennen. Persönlich wünscht man sich, dass die beiden nie mehr einen Fuß auf freien Boden setzen, juristisch ist das aber schwierig(er). Gerade bei Mord eine sehr sehr schwierige Sache wie ich meine.
Im Prinzip sollte jedes Tötungsdelikt zuerst einmal als Mord behandelt werden! Eine spätere Abmilderung des Tatvorwurfs sollte dann der Richter in der Hauptverhandlung vornehmen, wenn sich berechtigte Gründe ergeben, die schwere des Vorwurfs zu reduzieren. Heute ist es aber leider meist schon der sich profilierende Staatsanwalt, mit Politikerambitionen, der vorab schon mal festlegt, um was es in den Gerichtssaalpossen gehen soll.
TechLounge Du hast recht. Mord ist ein sehr schwerer Vorwurf. Wird anschließende Sicherheitsverwahrung auch noch verhängt, kommt derjenige eventuell nie wieder auf freien Fuß. Für mich stellt sich in diesem und ähnlichen Fällen die Frage, ob da im Kopf dieser Leute eigentlich alles noch ganz richtig arbeitet. Vielleicht gehören sie eher lebenslang in die Geschlossene , als ins Gefängnis!
@@tasminoben686 Das kommt im Prinzip aufs Selbe raus. Aber Sicherungsverwahrung kommt in dem Fall nicht zum tragen. SV ist das letzte Mittel für Täter, die absolut nicht resozialisierbar sind und das auch mehrfach unter Beweis gestellt haben. Und selbst SV ist nicht das Ende. Nach 5 Jahren gibt es eine erste Prüfung und danach im Schnitt alle 2 Jahre. Es soll noch Menschen geben, die sich irgendwann ändern. Und diese haben dann, auch mit SV, die Chance auf ein Leben in Freiheit.
Lutz Labermann as weiß ich. ich wollte mit der erwähnung auch nur betonen, daß man es sich mit einer Mordanklage nicht leicht machen darf. Allein auch schon deshalb, weil es ja auch ein Fehlurteil sein kann, daß vielleicht erst viel später revidiert wird. Einer der Gründe, warum ich auch strikt gegen die Todesstrafe bin. Aber dies ist ein anderes Fass, daß hier nicht geöffnet werden muß.
@@lutzlabermann4208 Das wäre aber rechtsstaatlich nicht in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen, soweit ein hinreichender Tatverdacht besteht wegen einer Straftat. Fehlt es an Anknüpfungspunkten für einen Mord, so muss er auch nicht per se angeklagt werden. Weshalb sollte es geboten sein, stets von der schwersten Tat auszugehen?
Mein Stiefvater ist mitllerweile Rentner, aber seit ich den kenne sagte der immer: "Man muss immer dran denken, wenn man sich in ein Auto setzt, sitzt man in einer Mordwaffe." Die Kernaussage sollte eigentlich klar sein, aber wenn ich an die derzeitigen Erlebnisse im Straßenverkehr denke, welche ich hatte, ist klar, keiner kennt mehr Rücksicht, es gilt de Facto das Recht des Stärkeren, was NICHT SEIN DARF, aber de Facto ist. Zu dem Urteil sage ich nur: "Schon Recht so und richtig allemal."
bis du ganz oben angekommen bist... bzw. manchmal gibt es das auch, dass keine Revision zugelassen wird, aber dann kann man immer noch ne Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und es so wieder eröffnen...
In dieser Konstellation? 1x. Berufung gibt es dagegen nicht. Aber Revision eben gegen jedes erneute Urteil wieder, wenn das ursprüngliche aufgehoben wurde.
ich finde "umgangssprachlich" schon irgendwie, dass das Mord war, aber rechtlich (so wie es im Gesetzt definiert ist) sehe ich das anders, auch wenn ich trz mit dem gleichen Strafmaß einverstanden wäre!
@LuxLikeGaming Ja, das stimmt. Nur weil etwas drastisch ist oder so erscheint, ist es noch lange kein Mord. Das sind die Emotionen die dazu verleiten an Mord zu denken. Gestern kam in Aktenzeichen ein Fall, wo 26 kg schwere Teile von einer Brücke auf Autos geworfen worden. Die Verantwortlichen werden wegen versuchten Totschlags gesucht. Nur der Fahrer des getroffenen PKW spricht von einem Mordanschlag auf ihn. Hätte er ein Cabrio gefahren, dann hätte er tot sein können. Das wäre dann Schicksal, aber eben kein Mord. Einen zufälligen Mord gibt es nicht und halbe Morde, Teilmorde, Bedingte Morde oder beschränkte Morde gibt es auch nicht. Entweder war es eindeutig Mord oder Totschlag. Dazwischen gibt es rechtlich nichts. Auffällig ist, dass den Rasern vom Ku'Damm nichts passierte. Vielleicht war der verstorbene Fahrer in einem gesundheitlich desolatem Zustand und überlebte deshalb nicht. Das hat wohl keiner geprüft, aber auf Mord plädieren, das geht. Er wäre vielleicht auch bei einer Geschwindigkeit von 70 kmh verstorben. Selbst bei einem Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 50 kmh kann es schon Tote geben. Jede Fahrt im Straßenverkehr ist risikobehaftet. Die Mordtheorie entbehrt jedem rechtlichen Fundament. Beweise für die Mord-Unterstellungen fehlen auch vollständig. An die typische Situation, wie im Film “Manta Manta“, wo sich zwei Proleten mit ihren aufgemotzten und getunten Autos an einer Ampelkreuzung treffen, denkt keiner. Es wird permanent nur einseitig in eine Richtung geschossen, nämlich in Richtung Mord. Ich glaube, das die Richter damit das Gesetz überschreiten.
ich fände das strafmaß auch ok. vielleicht kann man ja fahrlässige tötung mit sicherungsverwahrung kombinieren. das wäre für mich eine elegante lösung.
Ein Berliner Urteil, hinter dem man ausnahmsweise stehen kann. Berlin sollte dringend neue Knäste bauen , damit auch alle Bedürftigen ausreichend lange sitzen können.
Ich finde es wichtig, dass die Gemeingefährlichkeit sich im Mord-Urteil niederschlägt, denn mit Strafzumessung bis fünf Jahre ist meiner Meinung nach zu wenig Spielraum für Raserfälle bei der fahrlässigen Tötung.
Total lächerlich das Urteil. Da merkt man richtig, wie sich die Interpretation des Geschehens so lange und abstrakt zurechtgebogen wurde, um daraus nen vorsätzlichen Mord zu machen. Hier sollte ganz klar einfach nur nen Exempel statuiert werden
ernsthaft jetzt? mit 170 nachts durch eine stadt rasen und jede verkehrsregel und rote ampel ignorieren ist für dich normales verhalten? wer so etwas macht, dem ist sein umfeld und andere verkehrsteilnehmer mehr als egal. die beiden haben billigend in kauf genommen, andere zu schädigen.
@@juergenmohrenz9321 ja aber es ist ein Unterschied zwischen "andere sind mir egal" und einem aktiven vorsetzlichen Mordbestreben. Wenn er den Alten rechtzeitig gesehen und absichtlich noch extra draufgehalten hätte, dann wäre es Mord gewesen. Mit Vorsatz. Das war aber nicht der Fall
@@AufeinWort ja, das ist schon richtig. aber jeder der sich in ein auto setzt und so losbrettert, muss wissen das etwas passieren kann. Klar in dem alter geht man von einem --- es wird schon gut gehen -- aus, aber das ist es ja diesmal nicht. und in so einem fall, finde ich es jedesmal traurig wenn die täter mit einem gutschi gutschi und tue das nie wieder davon kommen.
Hallo gibt es einen Kanal oder könnt ihr einen Zweitkanal aufmachen wo ihr diese ganzen Sachen quasi direkt mit den Paragraphen erklärt und den entsprechenden Bedingungen die für jeden Paragraphen erfüllt sein müssen? Ich meine hier erklärt ihr das ja verständlich und nicht wirklich speziell wie die Gesetze da zusammen wirken. Also quasi so wie man das in der Uni lernt wie sich sowas aufbaut.
Recht so und ich hoffe es bleibt bei dem Urteil. Was ich hoffe ist,das zukünftig auch bei Alkohol und Drogen am Steuer so geurteilt wird wenn es unbeteiligte das Leben kostet.
Am Anfang des Videos: Keine nervige Abo Erinnerung. Daumen hoch und abonniert. Perfekt. :-) Am Ende des Videos: Edit: OK ich nehme alles wieder zurück. Abo Erinnerung... Abo entzogen, Daumen runter.. wenn mir etwas gefällt, dann abboniere ich automatisch auch ohne Erinnerung. Jeder weiß wofür ein Abo wichtig ist und was man damit bezweckt. Nervig diese unterschwellige Werbung und Erklärung dazu, schade dachte es wird besser, jedenfalls nicht mehr 3x Erinnerung in einem Video... Der Anfang ist getan, Sie schaffen das.
Ich hoffe für die 2, dass der BGH das Urteil erneut kassiert. Denn auch ich tue mich schwer damit, da einen Vorsatz zu erkennen. Ich finde auch, dass es eher fahrlässige Tötung war. Ja, nach meinem Rechtsverständnis sollten die ins Gefängnis. Aber sicher nicht mindestens 15 Jahre.
Stimmt, aufgrund von lärmbelästigung und durch das Gummi auf der Straße etc gerne länger als 15 Jahre plus nie mehr Autofahren zu dürfen. Ganz ehrlich, spielt einfach forza oder NFS und lasst die Menschen u
Da ist jemand gestorben - der hatte sicher noch einige Lebensjahre vor sich. Wieso sollen die, die ihm das Leben so leichtfertig genommen haben, nicht 15 Jahre dafür sitzen? Ist ein Leben das nicht wert?
@@daarianaharis Die gleiche Argumentation kann man bei tatsächlicher fahrlässiger Tötung einbringen. Ein Autofahrer mäht ein Kind um, weil er nicht aufgepasst hat. Direkt 15 Jahre in den Knast. Ein Glück funktioniert das Gesetz so einfach nicht.
@@dieterhermannn genau... Apfel und Birne? Wenn ich ein illegales Straßenrennen in der Großstadt in einer gut belebten Straße mache... Das ist absolut mutwillig! Wer vor der roten Ampel zudem noch alles oder nichts Vollgas gibt, macht das zwar nicht mit der Absicht jemanden zu töten, jedoch ist denen das Menschenleben anderer scheiß egal. Sie wussten mit 150++ kmh stirbt man in den strasenwagen. Das als Mord zu sehen ist genau richtig. Alles für den win.. Das Urteil soll auch anderen abhalten sowas zu tun. Es ist das herdendenken. Sehr interessanter Fall, ich hoffe die kommen nicht davon
@@christophmeier1457 Na dann hoffe ich, dass die nächsten, die "rasen", und wenns nur 5 kmh mehr ist, wegen versuchten Mordes in den Knast kommen. Die hätten sich darüber im klaren sein müssen, dass sie jemanden mit ihrem Fahrverhalten umbringen können. Deine Meinung in allen Ehren aber maximal 5 Jahre Haft halte ich für angemessen.
Franzl Bertone jo alles klar schneiden wir vergewaltigern doch penise ab und dieben die hände wäre bestimmt abschreckend.... ist ja nicht so als würde deutschland eben nicht abschrecken wollen sondern resozialisieren (auch wenn das niemals funktioniert sondern eher das gegenteil bewirkt)
100km/h überm Tempolimit ist vielleicht fahrlässige Tötung wenn irgendwo im Niemandsland rumfährt. Aber nicht in einer Stadt. Da wirds immer billigend in kauf genommen jemanden zu töten oder schwer zu gefährden in dem Kontext Aber grundsätzlich verstehe ich alle Urteile, gut das die Gesetze geändert wurden/sich ändern.
Ich wünsche mir auch, dass sie lange ins Gefängnis kommen. Dennoch wird "Mord" anders definiert und somit ist das Urteil falsch. Wenn bei einem Autorennen Mord rauskommen kann, muss das im Gesetz so stehen!
Die beiden sind zu dem Zeitpunkt erwachsen gewesen und wussten worauf sie sich einlassen, was passiert wenn plötzlich jemand die Straße überquert und haben es ignoriert also ist es vorsätzlicher Mord ganz einfach. Da braucht man gar nicht lange diskutieren!
Ich finde es ja krass wieviele hier das Urteil für gerecht halten. Meiner Meinung nach kann das niemals Mord sein, sowas ist für mich die reine Definition von fahrlässiger Tötung
Ja, man merkt in diesem Video, was für ein Quatsch die Argumentation und Begründung sind. Die Täter sind der allergrößte Abschaum, aber hier wird/wurde nicht dem Recht entsprechend geurteilt. (Auch wenn es gerecht sein könnte, nicht dem Recht entsprechend)
nein, fahrlässig wäre es nur, wenn die Fahrer wirklich nicht damit gerechnet hätten, dass sie jemanden töten könnten. Aber wenn ich genau weiß, dass ich durch meine Raserei jemanden umbringen könnte und mich dann bewusst entscheide, trotzdem zu rasen, ist das eine Form von Vorsatz. Also völlig richtiges Urteil.
Richtig, solange da kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist und bleibt das eine fahrlässige Tötung wie sie im Lehrbuch steht. Und sehr viele geistig Benachteiligte beklatschen dieses Zurechtbiegen vom Gesetz, weil es sich mit ihren kindlichen Vorstellungen von Recht deckt. Ist mir eigentlich ziemlich latte, was mit diesem Knallkopp da jetzt juristisch passiert, dennoch bleibt es für mich ein Fehlurteil.
@@arcuz7862 "Billigend in Kauf nehmen" IST juristisch gesehen eine Form von Vorsatz. Die einzige Frage war: haben die Raser bewusst damit gerechnet, dass bei ihrer Raserei jemanden sterben kann? Und das haben die Richter bejaht, also MUSSTEN sie juristisch gesehen dann auch wegen Mordes verurteilen
@@DasSiriusLP Ok, der hat den Fall wieder wegen bestimmter Mängel dem Landgericht zugewiesen - hätte das Urteil aber auch selber bestätigen oder revidieren können....? Das wäre dann das letzte Wort gewesen. Kann er ein zweites oder drittes Mal zurück verweisen an das Landgericht?
@@gerwen12345 Ich glaube nicht das der BGH das darf. Eine Revisionsinstanz prüft doch hauptsächlich rechtliche Fehler der unteren Instanzen. Es gibt eben keinen Volkstrafgerichtshof der Höchstinstanzlich alle Strafurteile in Deutschland sprechen kann (und das aus gutem Grund). Ich meine das der BGH gar keinen Verurteilen kann (in Strafsachen), sondern lediglich Urteile unterer Instanzen bestätigen oder aufheben kann. Bin allerdings kein Jurist.
In gewisser Weise ist das richtig, ergo "bis einem Angeklagten das Urteil paßt", er also der Ansicht ist, dass das vorliegende angegriffene Urteil ihn nicht mehr in seinen Rechten verletzt. Er greift mit der Revision eben nicht die Vorentscheidungen, sondern nur die aktuell (letzte) vorliegende richterliche Entscheidung an. In der Praxis ist dies jedoch wohl nur bei Rita Ora vorgekommen, da der BGH die unteren Revisionsinstanzen neu "instruiert", will heißen, er gibt ihnen vor, wohn die Reise prozessual gehen muß. Oder so. Vielleicht? Kommt darauf an?!
Die müsste aber auch vorsätzlich laufen und der Vorsatz müsste es einschliessen. Hier haben sich die Täter ja beim besten Willen nicht heimlich oder unauffällig benommen, um das Opfer in Sicherheit zu wiegen. Aber bei dem Fall verstehe ich echt nix mehr ... ohne jetzt die Typen in Schutz nehmen zu wollen, aber für eine positive Prüfung auf Mord hätte ich derzeit in Strafrecht 1 eine glatte 5 kassiert. Zumindest nach der Berichtslage. Es kommt allerdings öfter vor, dass Gerichte 100% entgegengesetzt zur Rechtswissenschaft urteilen. Daher bin ich gepannt, wie die endgültige Lage hier aussehen wird.
@@TheCobraCom Also bei 170 sind Die so schnell da, da hast du noch nicht realisiert, was grad passiert. für mich als Laie wäre das Heimtücke. Aber, kann man nicht die aktive Entscheidung, jetzt das Gaspedal zutreten, als Vorsatz betrachten? Vorsatz ist ja auch ein Mordmerkmal
@@MrVogonendichter Reicht für mich nicht. Der Tötungsvorsatz an sich wirkt auf mich schon erheblich konstruiert (andere Gerichte nehmen den nicht einmal an, wenn mehrere Personen mit Stiefeln auf den Kopf einer am Boden liegenden Person eintreten). Jetzt noch dazu zu kommen, Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei BEWUSST ausgenutzt worden, überspannt für mich den Bogen erheblich. Nicht-reagieren-können aufgrund des Ablaufs alleine reicht dafür nicht. Kann mich aber irren, ich halte das Urteil an sich schon für inhaltlich falsch. Moral schlägt Jus, so to speak.
@@MrVogonendichter Das hilft beim Strafrecht oft auch nicht weiter ... die Formulierungen im Gesetz sind ja sehr abstrakt (und müssen das wegen der Vielzahl möglicher Szenarien ja auch sein). Deshalb sind diese Fälle ja so spannend. Dazu kommt der Bruch in der Rechtsfolge, wenn einzelne Senate auf einmal andere Linien fahren und zu anderen Ergebnissen kommen, z.B. früher, wo jeder mit Klagen gegen die Presse nach Hamburg gerannt ist, weil die deutlich "andere" Urteile fällten als Juristen anderswo. Gibt es also durchaus auch in anderen Rechtsgebieten. Hier gilt also: es wird spannend bleiben.
Grundsätzlich finde ich das Urteil gut und gerecht. Allerdings wirft es die Frage auf, ab wann zu schnelles Fahren rücksichtslose Raserei und ggf Mord ist. Angenommen die Angeklagten wären nicht 170 sondern "nur" 120 gefahren..oder 100..vielleicht 80? Wann ist es denn Mord und wann einfach nur normales zu schnell fahren?
Reaktionsweg = Geschwindigkeit / 10 x 3 170 km/h / 10 x 3 = 51m pro Sekunde Bremsweg = Geschwindigkeit / 10 x Geschwindigkeit / 10 170/10 x 170/10 = 289m Gefahren Bremsung = Geschwindigkeit / 10 x Geschwindigkeit / 10 : 2 170/10 x 170/10 :2 = 144,5m Von jemanden Sehen bis zum Reagieren .... Vergehen bei 170kmh 51m weg pro Sekunde .... Inklusiver Bremsung = 51 + 289 = 340m und bei einer Gefahren Bremsung (richtig in die Eisen) 51 + 144,5 = 195,5m (IN EINER STADT !). Ich denke damit ist jede weitere Diskussion über irgendwelche Kontrolle komplett absurd. Du kannst der beste Rennfahrer der Welt sein, bei solchem Tempo machst du absolut garnichts mehr.
es gibt keine fahrlässige tötung aus niederen beweggründen. zumindest juristisch gesehen. aber vielleicht geht fahrlässige tötung in verbindung mit sicherheitsverwahrung. bin mir aber nicht sicher. fände ich aber elegant.
Lebenslang heißt lebenslang und nicht 15 Jahre. Nach 15 Jahren gibt es eine haftprüfung, da das GG sagt Freiheit der Person muss irgendwie erhalten bleiben. Also jeder muss die Chance haben wieder rauszukommen. Wird die besondere schwere der Schuld festgestellt ist die haftprüfung erst nach 25 Jahren. Ansonsten wird alle 1-2 Jahre geguckt ob der verurteilte wieder freigelassen werden kann.
Die Begründung ist auch abenteuerlich. Das Urteil wird eh wieder kassiert. Das ist niemals Mord gewesen. In meinen Augen Rechtsbeugung was die Richter vom Landgericht hier gemacht haben.
@@samuelprince7895 Eben nicht. Wie mein Vorredner schon sagte: Schön, dass du hier so offen präsentierst von der Thematik nicht den Hauch einer Ahnung zu haben. Hinweis: Eventualvorsatz mal googlen
Das Urteil klingt zwar hart aber ich finde es gut, stellt euch mal vor ein Fahrradfahrer hätte die kreuzung überquert, das Auto hätte die Person bei 170 Kmh Zerfetzt. schaut euch mal an was mit einem Reh bei Tempo 80/100 Passiert!
Zum Glück sind die Leute hier in den Kommentarspalten keine Anwälte oder Richter. Hier wurde ein Exempel statuiert. Jeder Ersti lernt und weiß, dass es sich hier nicht um bedingten Vorsatz, sondern um bewusste Fahrlässigkeit handelt. Somit ist der Vorsatz zum Mord ebenso wie eine Strafbarkeit dessen nicht gegeben. Es kommt lediglich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.
Wer vorsätzlich auf dem Ku'damm, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist, der zudem lediglich aus einem einzigen Fahrstreifen zuzüglich einer Busspur pro Fahrtrichtung besteht, mit fast 200 km/h rast, soll keinen Vorsatz zur Tötung anderer Menschen haben? Der Ku'damm ist DIE Straße in der Berliner City, in der rund um die Uhr der Bär steppt. Dort bewegen sich tagsüber und nachts sehr viele Menschen und auch der Kfz-Verkehr ist dort ständig hoch. Der Ku'damm wurde nicht umsonst zur 30er-Strecke erklärt. Wer dort mit fast 200 km/h entlangschießt, absichtlich mehrere rote Ampeln überfährt, weiß von vornherein, dass er damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Menschen töten wird - was dann ja auch geschehen ist. Leider hat es meinen Freund Michael getroffen. 😢
Als sie bewusst über eine rote Ampel gefahren sind müssen sie sich klar gewesen sein sie könnten jemand töten, somit komplett gerechtfertigtes Urteil! Für beide Fahrer!
Schon krank, so ein Rennen auf öffentlichen Straßen und noch dazu in einer geschlossenen Ortschaft abzuhalten. Aber die Argumentation zum Tötungsvorsatz ist meiner Meinung nach sehr schwammig.
Frontalaufprall mit einem Frontmotor gegen die Flanke eines anderen Fahrzeugs: Das kann man nicht wirklich anders sehen als "Lebensgefahr im gerammten Fahrzeug, wenig Risiko im rammenden Fahrzeug."
Ein Rennen wurde gefahren, dass ist nunmal Tatsache. Die beiden Fahrer sind, durch ihre Ausbildung, über ihr Fahrzeug und dessen Eigenschaften informiert. Sie kennen die StVo und tragen die Verantwortung über ihr Fahrzeug und sein Verhalten im Straßenverkehr. Ich findes es sehr gut, dass das Gericht hier veruscht die maximale Haftstrafe rauszuholen! 5 Jahre sind nicht genug! Auch wenn ich mir sicher bin, dass es zu diesem Strafmaß im Endeffekt nicht kommen wird.
Ich fand das bisher immer nicht nachvollziehbar, dass das als Mord gelten soll, aber mit der neuen, ausführlicheren Begründung bin ich eher geneigt, dem zuzustimmen.
Wer mit 170 Sachen über eine Kreuzung fährt, handelt tatsächlich vorsätzlich und muss hierbei zu Recht wegen Mordes verurteilt werden. Allein die Tatsache dass der/die Täter u.a. gegen dieses Urteil vorgegangen sind, zeugt von fehlendem Unrechtsbewusstsein und macht diese zu besonders erbärmlichen Typen. Hierbei wurde endlich ein Exempel statuiert, welches hoffentlich Schule macht...
Könnten sie die beiden wegen fahrlässiger Tötung verurteilen aber eine besondere schwere der Tat feststellen oder etwas anderes machen um die Strafe zu erhöhen wenn Mord als Urteil nicht in Frage kommen sollte ?
Nein, fahrlässige Tötung endet bei 5 Jahren. Evtl. wäre Sicherheitsverwahrung denkbar (á la man muss schon gemeingefährlich irre sein um so zu agieren), aber da müssen dann auch die Ärzte mitspielen, und das werden sie wohl eher nicht, wenn die Typen soweit gesund, sind, nur eben mörderische A....
Finde es komplett sinnlos, Raser für Mord zu verurteilen. Wenn das Opfer knapp überlebt hätte, hätten die ja wegen versuchten Mordes verurteilt werden müssen nach dieser Logik.???
Nennt es wie ihr wollt. Wer mit 170 Stundenkilometern, innerorts über eine rote Ampel fährt, der nimmt alles inkauf und gehört aus dieser Gesellschaft entfernt. Selbst wenn nichts passiert wäre! Leben für Leben. Fairer geht es nicht.
Ich finde es ist ok wenn man mal auf der Autobahn oder einer geraden auf ner Landstraße ein bisschen Gas gibt aber in der Stadt mit 170 zu fahren ist alles andere als in Ordnung. Man sieht was da passieren kann.
Der BGH hat längst gezeigt, dass er dem Mord nicht abgeneigt ist, und bereits früher Mordurteile für schwere Verkehrsunfälle bestätigt, z.B. ein Fahrer der bereits mit Unfallflucht vor der Polizei abgehauen ist und jemanden totgefahren hat, ist wegen Mordes verurteilt worden.
@@fahrradmittelfranken8207 Ja, das ist durchaus richtig. Ungeachtet dessen halte ich die Argumentation für gewagt, zumal die Konzeption Mord vs. vorsätzliche Tötung ja auch kritisch diskutiert wird. Es ist erstaunlich, dass sich die deutsche Rechtssprechung nicht von der aus dem Dritten Reich stammenden Mordkonzeption lösen kann. Und ja, natürlich kann man einige Mordmerkmale durchaus in diesen Taten finden bzw. reinkonstruieren.
@@marc18hro Der Eventualvorsatz hat doch mit dem Mordparagraphen des dritten Reichs nichts zu tun, das ist etwas völlig anderes. Der Eventualvorsatz kann auf fast jede Straftat angewendet werden. Dass es hier dann der Mord ist, ist schlicht Zufall.
Ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine klare Antwort gefunden habe: Ist die Säge am Messerrücken als zweite Schneide anzusehen oder ist damit im Gesetz eine richtige schneide gemeint. Falls ich Arbeitstechnisch ein Messer mit mir führen müsste, mit einer Säge und einem Haken zum Seil oder Gurt schneiden; würde ich vorher gerne wissen, ob ich es in der Öffentlichkeit mit mir führen dürfte (Länge ca. 11 cm, also innerhalb der erlaubten 12 CM Klingenlänge für feststehende Messer).
Wenn das Urteil so umgesetzt wird, dann würde ich es gut finden. Es hat Signalwirkung. Doch leider fürchte ich, daß sich der Mordvorwurf nicht halten wird. Grobe Fahrlässigkeit ja, Vorsatz nein.
Meiner Meinung nach muss da das Strafmaß für fahrlässige Tötung angepasst werden und die Leute nicht für vorsätzlichen Mord verurteilt werden. Lebenslang ist schon ziemlich hart. So um die 15 Jahre haben sie aber schon verdient.
Bin in einer Ku'damm-Seitenstraße geboren und aufgewachsen. Die Raserei gibt es schon ewig. Ich kenn das garnicht anders. Da ist schon soviel Schlimmes passiert in den Jahrzehnten. Es wird allerhöchste Zeit, dass da mal ernsthaft etwas unternommen wird. Meiner Meinung nach haben Sportwagen und SUVs (Sicherheitsrisiko, Umweltverschmutzung, Platzmangel etc) eh nichts in der Stadt zu suchen. Wer so ein Auto in der Stadt fährt ist ein purer Egoist. Ich persönlich finde es absolut nicht verwunderlich, dass ab und zu mal teure Autos in Berlin brennen. Kann man auch als eine Art Selbstverteidigung/Notwehr ansehen.
Moritz19081980 Die Fahrer sind die Idioten und damit das Sicherheitsrisiko, die Fahrzeugklasse nicht. Könnten alle vernünftig ein Fahrzeug führen dann wäre es auch egal welches Fahrzeug man fährt. Und ich weiss nicht wie du bei dem Thema auf Sportwagen und SUVs kommst, man kann auch mit einem Kompaktwagen 170kmh fahren und hätte damit genau so ein hohes Unfallrisiko für sich selber und für andere.
@@Xg78 Klar man kann auch mit nem Fahrrad jemanden totfahren. Aber es geht darum, dass ein Sportwagen mehr PS hat und ein SUV schwerer und größer ist. Beides erhöht die Unfallgefahr, bzw. die schwere der Folgen. Und es ist 100% unnötig in der Stadt Sportwagen oder SUV zu fahren. Okay, wenn man mal durchfährt. Aber in der Stadt zu leben und sich so ein unsinniges Auto anzuschaffen, ist falsch. Und die, die Rasen, tun dies in der Regel nicht mit Smarts. Sondern mit Sportwagen oder zumindest Wagen mit hoher PS-Zahl. Wo in Berlin lebst du denn, wenn ich fragen darf?
@@Xg78 Mit dem gleichen Argument könnte man auch Waffen, Drogen usw. legalisieren. "Es sind ja nicht die Waffen, sondern die Menschen". Klar. Aber es geht darum die Risiken zu minimieren. Gerade weil man weiß, dass eben nicht alle verantwortungsvoll sind. Das wäre natürlich eine Traum-Welt. Aber in solcher leben wir nicht (du vielleicht, das weiß ich nicht^^). Und wer wirklich verantowrtlich ist, der schafft sich erst garkein Auto an, was für eine Großstadt völlig ungeeignet ist. Sportwagen? Wofür? Um eh alle paar Minuten an der Ampel zu halten? SUV? Wofür? Um den Kreuzberg hochzufahren? Das ist einfach nur lächerlich.
Moritz19081980 Achso und wenn man ohne Auto auskommt ist doch super, das erspart viel Stress. Es gibt aber viele Menschen die brauchen das Auto, sei es zum Wocheneinkauf, Getränkekisten transportieren oder einfach nur wenn man ein Grundstück mit Garten hat. Die Grünabfälle regelmäßig wegzubringen erfordern zwingend ein Auto. Und den unzuverlässigen ÖPNV gibts ja auch noch. Solange der nicht ausgebaut wird ist auch in der Stadt ein Auto wichtig. 15 Minuten Fahrzeit gegen 45min ÖPNV ohne Garantie das die Anschlüsse pünktlich sind bzw. überhaupt kommen.
@@Xg78 Ich sage ja auch nichts gegen Autos generell. Ich sage nur, dass man mit seinem Auto seine Mitmenschen weder unnötig gefährden noch unnötig belästigen sollte. Und wenn man mit einem Sportwagen durch die Stadt rast oder mit seinem SUV die Straßen blockiert, dann ist man ein Ärgernis und/oder eine Gefahr. Es ist einfach für die meisten Menschen UNNÖTIG in der Stadt. Dennoch sieht man es massenhaft. Ich denke, dass sollte nicht so schwer zu verstehen sein.
Die Richter im Bundesgerichtshof sollten sich einfach mal fragen: "Was wäre, wenn das Opfer ein mir geliebter Mensch gewesen wäre?" Und es war nachts, man hätte also einfach auf die Autobahn fahren können, um dort ein Rennen zu machen wo es kein Tempolimit gibt. Das wäre immer noch gefährlich und man sollte keine Rennen auf öffentlichen Straßen fahren, aber schnell zu fahren, auf einer freien Autobahn WO ES ERLAUBT IST, ist bei weitem ungefährlicher, als in der Innenstadt, weil es A erlaubt ist, B andere mit hoher Geschwindigkeit rechnen und C niemand plötzlich von der Seite kommen kann, sondern man würde andere Fahrer schon früh sehen. Anstatt dankbar für die weltweit einmalige Autobahn zu sein... so etwas zu tun sollte auf JEDEN Fall mit lebenslanger Haft und dem Totalverbot jemals wieder Autofahren zu dürfen bestraft werden! Wobei Rücksichtsloses fahren ohnehin viel schneller zu Führerschein-Verlust führen sollte, weil es IMMER eine Gefahr für andere, unschuldige Menschen darstellt und bloß weil noch nichts passiert ist, sollten diese Menschen nicht ungestraft davon kommen. Etwas mehr präventiv Maßnahmen wären eigentlich gut. Aber sinnvolle, wie regelmäßige Führerschein Nachprüfungen alle drei jahre, die von der KfZ steuer bezahlt werden. Jedenfalls niemals ein Tempolimit, da schnelles fahren, wo es erlaubt ist, die geringste Gefahr darstellt.
Wir brauchen ein Tempolimit zumindest auf Autobahnen. Nicht unbedingt 120 sondern etwas höher, aber wir brauchen eins. Allein wegen der Umweltbelastung dadurch. Wer knüppeln will, kann mal ein Tag auf eine Rennstrecke gehen, kostet nicht die Welt und man hat Gewissheit, nicht ein Stauende oder einer der rüberzieht zu erwischen. Gibt ja auch Renter die nur alle paar Monate mal auf der Autobahn sind, die sind da nicht so sicher. Kumpel und ich sind auch hin und wieder auf ner Rennstrecke mit unserer Bastelkarre. (Golf 7 GTI mit Phaselift, haben chiptuning, turbolader, luftfahrwerk,.. wen es interessiert). Ist viel entspannender als auf der Straße, weil man sich wirklich mehr aufs Fahrgefühl konzentrieren kann und nicht mit Verkehrsteilnehmer oder unübersichtlichen Streckenabschnitten rechnen muss.
Wenn ich mich richtig erinnere hat der Unfallfahrer sich
mehr Sorgen um sein Auto nach dem Unfall gemacht als um den Menschen dessen Auto
er gerammt hat. Lebenslang finde ich ok
Krass. Naja jetzt kann er sich ruhig Sorgen machen um sein Auto. Und zwar im Knast. Da hat er ja genug Bedenkzeit... Schade, dass jemand Unschuldiges wegen so einem Typen gestorben ist.
Ja stimmt, hat er nicht sogar das opfer noch verspottet
FrankausMünster naja ich hät auch kein bock auf ne delle in meinem auto
FrankausMünster ja er sollte in den Knast aber der andere nicht,der andere hat Keinen umgebracht
@@user-hp3hz2rh4g Sehe ich anders, ohne den anderen wäre es zu keinem Rennen und somit auch zu keinem Unfall gekommen. Hier sehe ich persönlich zumindest Beihilfe zum Mord
“Der Führerschein ist ein Waffenschein! Mach dir das immer klar!“ Diesen Satz hat mir mein Fahrlehrer eingebläut und ich denke damit hat er recht.
Wahr wenn man sieht was für einen Effekt sone Masse aus Metall und Plasik auf den menschlichen Körper haben ab den Geschwindigkeiten.
Solche Idioten machen aber auch ohne Auto und Führerschein genug gefährlichen Scheiß
Solche Subjekte machen das auch ohne einen Führerschein zu besitzen...Genauso wie sich die Masse der Gewaltverbrecher ums Waffengesetz scheren.
Japp das meiner mir auch gesagt.
@@danielbreitbach9560 meiner hat gesagt ich soll ihn mal da unten anfassen
Naja, wenn man sagt "Wer nicht möchte, dass Menschen zu Tode kommen, der rast nicht nachts mit 170 Sachen durch die Stadt", dann ist das schon irgendwie logisch.
Mag sein, aber Mord und fahrlässige Tötung wird nicht grundlos (also auch durch logische Ansichten) unterschieden ;)
@@BruceCarbonLakeriver Grobe Fahrlässigkeit liegt normal vor, wenn jemand im Verkehr die ordentliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Jemand, der sehr unordentlich oder unachtsam ist könnte also Fahrlässig handeln.
Diese Leute waren jedoch alles andere als unachtsam. Um mit 170 nachts durch die Stadt zu rasen, benötigt man wohl eine Menge Aufmerksamkeit.
Der Tod Dritter wurde demnach billigend in Kauf genommen.
Ich teile also die Meinung des Landgerichts Berlin.
@@zerto111 Das Verhalten war ja so unangemessen, dass man davon ausgehen muss, dass die Zwei offenbar die nötige Reife nicht hatten überhaupt mit einem Auto herumzufahren. Geschweigedenn, dass die überhaupt abwägen, ob sie nun Dritte schädigen oder nicht. Ergo stellte sich für die zwei die Fragestellung nicht, man müsste sie schon unterstellen und das wäre illegal. Somit sind die Merkmale von Mord nicht erfüllt. Ferner war das Ziel der beiden verschieden zu dem Ereignis. Was auch gegen Mord spricht. KV mit TF meinetwegen, ja. Aber kein Mord...
@@BruceCarbonLakeriver Das einzige was ich mich frage ist: Welche Beweggründe hast du, dass du ihr Handeln hier verteidigst? Innerhalb meines Horizonts gibt es absolut kein Verständnis in einer 50 Zone 170 zu fahren. Niemand würde jemanden wie den im Straßenverkehr vermissen, also weg mit dem und zwar fürs restliche Leben.
@@BruceCarbonLakeriver Wenn ich, weil ich Spaß an deinem schönen Knall habe, mit einer Haubize in ein bewohntes Gebiet schieße, obwohl ich weiß daß da ab und an Leute rumlaufen, und dort eine Gruppe Kinder in die Luft sprenge, dann soll das kein Mord sein? Das halte ich für durchaus vergleichbar mit dem Rasen durch die Innenstadt mit 170 Sachen.
Ein Hinweis an die Produzenten/RUclips-WBSler:
Stimmt am besten den Titel auf das Video ab (oder umgekehrt). Es war jetzt schon mehrmals so, dass im Videotitel der Ausgang des Prozesses genannt wurde, aber der Ausgang im Intro dann noch offengelassen wurde.
Danke für eure Arbeit, ganz ehrlich!
Müssen sie ja auch, alles andere wäre Clickbaiting. "OMG ihr werdet nicht glauben wie dieses Gericht die Ku'Damm-Raser erneut verurteilt hat".
Er meint wohl eher, dass man anschließend tiefergehende Informationen erfahren wird, im Intro.
Ich finde es gut, dass das Ergebnis im Titel steht!
@@MrFliederLP Man könnte auch den Titel neutral halten ala "Neues Urteil für Ku'Damm-Raser"
Nicht das Urteil, nur die Begründung ist neu.
@dontrequest
Urteil bedeutet aber “Wahrspruch“.
Es stört mich irgendwie, dass der Begriff Mord hier so weit gedehnt wird. Ich hätte es besser gefunden, wenn die Höchststrafe für grob fahrlässige Tötung erhöht worden wäre. Oder ein neuer Straftatbestand wie "gebilligte Tötung" oder sowas geschaffen wäre, mit dem dann solche Taten ähnlich hart/gerecht, wie eben Mord selbst gestraft werden könnten.
Mittlerweile gibt es §315d, der meines Wissens extra wegen diesem Fall eingeführt wurde. Die Höchststrafe liegt bei 10 Jahren.
Sehe ich ähnlich. Mord is meiner Meinung nach noch eine Stuffe schlimmer.
Es gilt nun mal der Grundsatz, dass das Billigen einer Folge auch Vorsatz ist.
@@alter_Sack_im_Netz Ich finde nur es verwässert den Tatbestand. Ich persönlich finde es gibt einen Unterschied zwischen "Ich will ein Rennen fahren und denke nicht/verdränge/nehme in Kauf das etwas passiert" und "Ich stech die ab die Schlampe". Wenn ich mit 200 über die Autobahn fahre gehe ich auch ein deutlich höheres Risiko ein, dass mir oder anderen etwas passiert, nur weil es erlaubt ist ändert es nichts an dieser Tatsache. Mein Beweggrund ist dann aber nicht, dass ich sterben will oder andere töten will. Billigen bedeutet "(einer Sache) zustimmen; (etwas) gutheißen". Ich stimme zu dass ich gerne schneller als 5km/h fahre (ich billige sozusagen höhere Geschwindigkeiten) aber dann in Kauf nehme, dass ich jemanden dabei töten kann. Heißt aber nicht dass ich töten will.
@@chaosmagican das nennt man dann bewusst fahrlässig und ist kein Billigen. Diese Abgrenzung ist dann das Problem der Richtenden. Stark vereinfacht: "Wenn heute einer drauf geht, dann ist es halt so" und "es wird heute schon keiner drauf gehen" sind die Haltungen, mit denen man in ein Rennen gehen kann und die den Unterschied machen.
Wer mit 170 km/h durch die Innenstadt fährt, spielt russisches Roulette mit seinen Mitmenschen und mit sich selbst. Kontrolle über sein Fahrzeug gibt es in der Stadt nicht bei solchen Geschwindkeiten.
Ja, das ist genau der Punkt. Die gingen davon aus sie seien überlegene Fahrer und hätten Kontrolle. Fakt ist die besten Rennfahrer der Welt würden in solchen Situationen nicht ernsthaft behaupten, die Kontrolle über die Situation zu haben. Man kann querenden Verkehr, die Straße kreuzenden Fußgänger etc. bei den Geschwindigkeiten gar nicht rechtzeitig sehen.
Genau.. und die Geschwindigkeit ist auch ein Kritikpunkt.
Wer bei 50km/h Zone, 170 fährt das ist schon heftig.
Wir reden nicht von 80km/h oder 100.
Von daher ist die Strafe schon ok.
Cux1970 naja gibt es schon aber ich möcht es dir jetzt ungern beweisen 😂
Karl Dürken ich versteh euch ja alle aber nach der logik kannst du das gesetzbuch gleich weg werfen und den richter nach laune entscheiden lassen.... ein richter kann einem kinderschänder auch nicht lebenslang geben auch wenn er es für gerecht empfände (ganz abgesehen davon wo ist denn die grenze bei dem tempo?
@Mace Windu ja das versteh ich in der theorie auch aber in der praxis wird es meiner meinung nach einfach nicht konsequent durchgesetzt wieso sollt ich beim rasen davon ausgehen dass jemand stirbt beim schlagen einer perosn aber beispielsweise nicht? ich verstehe dass es das inkauf nehmen eines todes ist allerdings finde ich dass es nicht wie mord bestraft werden sollte da dies bei anderen taten ja auch angewandt werden könnte
In der Schweiz wird übrigens ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung das Auto gleich konfisziert. Sprich wenn du mit deinem Lambo durch die Stadt bretterst, kann das ein sehr teurer Abend werden =)
Auto weg wäre ja noch schlimmer als lebenslänglich. Das geht ja nun wirklich nicht ;-)
@@Fluxdux Wir reden hier von einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung, dafür gibt es wohl kaum lebenslänglich :D
Die Strafen in der Schweiz verdienen den Namen "Strafe" wenigstens. Obwohl man die dort "Bussen" nennt 🙂
@Michael J.G. Vermutlich ein guter Weg günstig an nen Auto zu kommen.
Ab einer gewissen Höhe der Überschreitung ist es in der Schweiz eine Straftat!
Richtig so! Danke, Justiz!
Tja, erstmal die lebenslange Freiheitsstrafe absitzen und danach sehen wir weiter.
lol xD - Erinnert mich an meinen alten Werkstattmeister: Ich:" Wie fest soll ich anziehen?" - Er:"Wenn's abreißt eine viertel Umdrehung zurück!" ... xD
@Felix B Den Grund für ein lebenslanges Fahrverbot sehe ich nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe ehrlich gesagt nicht mehr. In Deutschland bedeutet lebenslang tatsächlich lebenslang. Sollte ein Täter wirklich Einsicht zeigen, seine Taten bereuen und am Ende seiner Strafe völlig rehabilitiert sein, dann darf die Antwort darauf nicht sein ihm eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft so schwer wie möglich zu gestalten. Und Autos gehören nun mal in vielen Bereichen zum Alltag dazu, sei es zur Arbeit, zum Einkaufen oder allgemein für Freizeitaktivitäten. Den Führerscheinentzug und erneute Tauglichkeitsüberprüfung würde ich allerdings noch verstehen.
@@bomber9912 Es ist aber auch fraglich ob sich jemand mit gesundem Menschenverstand nach solch einem Unglück sich überhaupt noch hinters Steuer traut.
@@bomber9912 Nehmen wir mal hypothetisch an, nach dieser Geschichte fährt da wieder einer von denen und fährt wieder einen Menschen tot, weil er wieder mal "Spaß" auf einen "Kick" hatte. Was dann?
Sollen sie halt mit dem Fahrrad oder dem Bus ihren Geschäften nachgehen. Ich habe mir sogar sagen lassen, dass man ganz umsonst von A nach B kommt... zu FUSS.
@@mmeyerde Ich glaube dir ist nicht bewusst wie schwer es ist eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen. Man kann frühestens nach 15 Jahren eine vorzeitige Freilassung auf Bewährung beantragen (Bewährungszeit ist dann in der Regel 5 Jahre). Statistische werden tatsächlich die meisten lebenslangen Haftstrafen irgendwann zur Bewährung ausgesetzt und oft früher auch schon mit Privilegien wie Freigang versehen, aber das passiert ja nicht einfach so. Der Prozess wird streng begutachtet, diverse Meinungen werden eingeholt, beispielsweise von Arbeitsgebern, Ärzten oder gar Psychologen. Deutschland hat eine der niedrigsten Rückfallquoten der Welt. Wenn du einen Menschen sein Leben lang für etwas bestrafen willst, dann solltest du in die USA ziehen. Dort werden Verbrecher für 125 Jahre Haft ohne Bewährung verurteilt, obwohl sie weder vergewaltigt noch gemordet haben.
Das deutsche Justizsystem ist auf Rehabilitation und Wiedereingliederung ausgelegt. Jemand, der seine Strafe abgesessen hat, ist hierzulande nicht minderwertiger zu betrachten wie jeder andere normale freie Mensch auch.
So viele Leben in Sekunden zerstört . Traurig sowas.
So sehr die Typen lebenslänglich verdient haben, das war kein Mord sondern Fahrlässigkeit.
Ich finde die Argumentation sehr schwammig und kann mir eigentlich auch nicht vorstellen das die in der nächsten Instanz Bestand hat.
Rebell Falsch! Das Strafrecht kennt 3 Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades und 2. Grades und dolus eventualis! Bitte erst Jura studieren und dann Deine „Meinung“ kundtun! Laien, die hier rumproleten braucht nun wirklich niemand! 😊
Wenn du wüsstest, was alles unter fahrlässig fällt... Und wie weit weg das von dem ist, was die beiden Raser verzapft haben. Man muss, wenn man mit 170km/h durch die Stadt rast, zwingend davon ausgehen, daß bei einem Unfall jemand stirbt. Das ist den Tod von jemanden billigend in Kauf nehmen, fahrlässig wäre das nur gewesen, wenn die beiden sturzbesoffen und nicht zu rationalen denken fähig gewesen wären. Waren sie aber nicht.
@@Erdadler Wieso darf man nicht seine Meinung äußern, wenn man was nicht studiert hat? Ein "Experte" kann ja dann dagegen halten, aber die Meinungsäußerung ganz zu untersagen finde ich nicht nur nicht mit den Menschenrechten vereinbar sondern auch ziemlich arrogant. Studierst du auch erst Litertur, bevor du deine Meinung zu einem Buch abgibst?
@@Erdadler hahaha, bestimmt nicht mal 1. staatsexamen in der Tasche :D
Ein Urteil, was den Teilsatz "Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil" verdient hat.
Hmm driftet in eine falsche Richtung die Kommentare, bei Jura geht es um rechtliche Auslegung von Gesetzen und nicht um Emotionen. So hart es klingt, aber ich bin auch der Meinung es ist ein Fehlurteil, die beiden haben harte Strafen verdient, aber das war, weiß Gott , kein Mord.
c c Warum kein Mord?
@@MrFreshfreddie Es fehlen schlicht die Mordmerkmale. Hier handelt das Gericht mM. emotional. Hoffe sehr das es vom Verfassungsgericht kassiert wird.
@@Alarith90 Niedere Beweggründe sind hier durchaus gegeben.
Darum gibt es in Deutschland ausgebildete Richter die bei den Urteilen nicht auf ihren Bauch hören, sondern sich an das Gesetz halten. Was die Richter sich hier gedacht haben ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier haben zwei A********** sich völlig überschätzt. Aber ich glaube nicht das die wirklich daran gedacht haben sie könnten einen Tod fahren. Und nein, ich will die nicht verteidigen. Die gehören für mehrere Jahre in den Bau. Aber Mord ist das nicht. Wo setzt man hier die Grenze? Wenn ich mit 60 durch eine 30ger Zone fahre und jetzt jemanden Tod fahre ... ist das dann auch ein Mord?
Schwierig aber durchaus zu verstehen. Wer mit 170 km/h durch eine Stadt rast, egal ob bei Tag oder Nacht, nimmt es billigend in Kauf, dass es zu einem Unfall kommen kann und das jemand dabei zu Tode kommen kann. Bis zu 170km/h ist jenseits sämtlicher Risikoparameter die akzeptable wären. Gerade in einer Stadt, muss man immer damit rechnen, dass zu jeder Tages und Nachtzeit jemand auf die Straße treten kann oder ein Auto eine Kreuzung überquert, in einer Stadt wie Berlin sogar noch mehr. Das wird einem schon engebläut, wenn man den Führerschein macht und es ist keineswegs eine komplett neue Tatsache die erst seit heute existiert. Sicher, die beiden haben nicht damit gerechnet bzw. sie haben gehofft, dass es nicht so kommen wird, aber rechnen mussten sie damit und das auch in vollem Umfang. Von daher kann ich das Urteil mit der Begründung des Vorsatzes durchaus verstehen auch wenn es sehr grenzwertig ist und wahrscheinlich auch ein sehr starkes Zeichen mit diesem Urteil gesetzt werden soll und die Strafe härter ausgefallen ist, als sie es hätte müssen.
Ist in Bezug auf den Fahrer, der nun rechtskräftig verurteilt ist, ein Szenario denkbar, dass das Urteil doch noch mal aufgehoben wird? Hat es einen Fall, dass ein vom BGH bestätigtes Urteil aufgehoben wurde, schon mal gegeben?
Endlich hat mal ein Gericht richtig entschieden!!
#fragwbs We oft darf man ein Urteil anfechten?
Ich galube bis zum eugh aber weis nicht genau oder olg irgendwie sowas
@@fragezeichen766 Ich glaube dann auch mal und sage einfach 10 mal.
Und nun? Er kann mit beiden Antworten nichts anfangen.
Ich meine in der obersten Instanz kann man einmal in Berufung gehen, selbst das kann aber abgelehnt werden
@Kasashii
Nein, das ist keine Berufung, das nennt sich Revision und bedeutet nur eine Aktendurchsicht. Re-Vision. Vision bedeutet Sehen / Anschauen. Und “Re“ bedeutet nochmals.
Nachdem dem Bundesgerichtshof kann man innerhalb eines Monats eine Beschwerde beim einem Verfassungsgericht einreichen. (Verfassungsbeschwerde bei einem Landesverfassungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht)
Scheitert die Beschwerde, dann kann man innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine Menschenrechtsbeschwerde beim Menschrechrechtsgerichtshof in Straßburg einreichen. Dazu bedarf es keiner anwaltlichen Vertretung. Als Fristwahrung der Beschwerdeeinreichung zählt hierbei das Datum des Poststempels, nicht der Eingang der Beschwerde.
Als Fax ist die Menschenrechtsbeschwerde nicht zulässig.
Innerhalb des Menschenrechtsgerichtshofes gibt es 3 Instanzen. Die letzte ist dann endgültig. Allerletzte Option ist dann ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten. Die Möglichkeit auf Begnadigung hat man nur einmal im Leben.
#fragwbs wie wird man beim 3. Geschlecht eigentlich angesprochen?
Leute, ich versthe ja, dass man die Fahrer hinter gittern sehen will, die begründung warum und ein vordefinirtes strafmass ist aber in einem rechtsstaat unabdingbar. Mann kann nicht nach gefühl und freischnautze irgendwelchle tatbestände hineininterpretieren und das Gesetz freischnautze auslegen, obwohl kann man schon, aber dann ist man irgendwann nicht mehr weit von Russland, Chnina, Nordkorea entfernt...
Sind wir sowieso nicht mehr. Andere bekommen 3 Jahre für Mord
dito und zu peter auch. willfährige judikative.
@@peterzingler6221 niemand bekommt 3 Jahre für Mord. Dafür geht jeder lebenslang ins Gefängnis
an welcher Stelle wird denn hier einfach irgendwas hineininterpretiert? Wo wird nach Gefühl und freischnautze entschieden?
Absolut richtig das Urteil.
Mir fehlt die anschliessende Sicherheitsverwahrung.
Erinnert mich an ein Ereignis, an dem ich vor gut 30 Jahren beteiligt war:
Ich stehe an einer roten Ampel, an der die Rotphase sehr lang war. Neben mir taucht ein Jungspund mit Papis 7er BMW auf. Ich schaue zu ihm rüber, er schaut mich die ganze Zeit mit einem breiten Grinsen an. Ich lasse den Motor aufheulen gehe kurz von der Bremse, trete sie aber gleich wieder - mein Kadett war keine 30cm weit gerollt und ich stand noch immer vor der roten Ampel. Anders jedoch der BMW-Fahrer, der hat gar nicht auf die Ampel geachtet und ist mit durchgetretenem Gaspedal seitlich in einen Lkw gerauscht. Fand ich damals unheimlich lustig, der hatte seinen Lappen noch auf Probe und Papis Auto hat er wohl auch so schnell nicht mehr fahren dürfen. Heute mag ich mir gar nicht ausmalen, was noch hätte alles passieren können
"Die Anwälte der Angeklagten sehen keine niedrigen Beweggründe" - Jo, den wahrscheinlichen Tod eines Unbeteiligten in Kauf zu nehmen um ein Rennen zu gewinnen sind sehr ehrenwerte und gute Beweggründe! Von "niedrig" kann da natürlich keine Rede sein.
Teil eines Rechtsstaats ist das jeder das Recht auf eine angemessene Anwaltliche Vertretung hat. Die Aufgabe eines Anwalts ist das bestmögliche Urteil für den eigenen Mandanten zu erreichen. Die Mordmerkmale anzuzweifeln ist also Teil der Aufgaben des Anwalts. Wenn er damit durch kommt wäre es schonmal kein Mord mehr und die Strafe damit geringer.
@@Brot1984 vollkommen richtig, was sollen die Anwälte sonst sagen: ja mein Mandant ist schuldig ?
Also manche Kommentare hier hier sind schon echt anstrengend
Jakob naja ist halt kein mord laut gesetz? Und wenn es einer wäre könne man jeden tödlichen unfall so bestrafen (beinahe jeden)
Inkaufnahme ist kein Beweggrund!
Der einzige Beweggrund und Vorsatz war, das Rennen zu gewinnen. Alles übrige entbehrt jeder Logik und jedem juristischem Grundsatz. Zum Beispiel dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten“.
Die Rechtsordnung wird seitens dieser Richter mit Füßen getreten.
Rennen haben nunmal eine überhöhte Geschwindigkeit zum Anlass, um zu gewinnen. Sie haben keinen anderen Grund.
Kommt auch mal ein Video zu dem "Jaguar Raser" Fall aus Stuttgart?
Ich finde es schade Christian, dass du nicht auf den Paragraphen 211 StGB eingegangen bist, der ist wirklich nicht lang und den tatsächlich Gesetzestext noch einmal allen hier vorzulesen hätte wahrscheinlich einige sehr unqualifizierte Kommentare verhindert. Natürlich ist dieses Video vor allem dafür gedacht die beiden Gerichtsinterpretationen zu vergleichen, aber der Kontext des Mordparagraphen hätte sicher nicht geschadet.
sehr sehr interessanter Fall
Lol, versteht mich nicht falsch, ich hab nichts dagegen, dass die Raser bestraft werden. Aber mit solch einer Argumentation kann man ja fast jedes Urteil rechtfertigen.
War es nicht einfach immens fahrlässig und gefährlich? Immerhin riskiert derjenige auch sein eigenes Leben.
Die Mordabsicht und Mordlust fehlt meines Erachtens primär.
Dann könnte man auch Krankenhäuser und Ärzte wegen Mordes rankriegen.
Mit dem Führerschein haben die beiden die Ausbildung am Fahrzeug und im Straßenverkehr erhalten. Sie tragen die Verantwortung über ihr Fahrzeug. Mit dem Vorsatz zu Gewinnen um jeden Preis, ein Rennen mit Tonnenschweren Maschienen in der Innenstadt zu fahren ist keine fahrlässigkeit! Sie nahmen den Tot eines dritten schon in kauf als sie losfuhren.
@john doe
Es steht aber nicht im Strafgesetz, wenn jemand etwas in Kauf nimmt, dann soll es ein Mord sein.
Wenn das Unfallopfer nun ein stabileres Fahrzeug gehabt hätte, dann wäre es kein Mord. Zufall und Schicksal spielen eine Rolle in so einem Fall und das risikoreiche Handeln ist laut Strafgesetzbuch nicht für Mord vorgesehen. Dann sollte bitte der Paragraph geändert werden, so dass jemand sich dessen auch bewusst ist und die Rechtslage eindeutig ist.
@@johndoe-is2fw Sie hätten trotzdem nicht die Absicht. Warum versteht denn kaum einer den Unterschied?
Ich will jemanden tot sehen, plane es akribisch und töte diese Person -- Mord
Ich fahre ein Rennen durch die Stadt und dabei stirbt bei einem Unfall jemand unschuldiges -- fahrlässig
Das ist ein riesen Unterschied
@千尺乇ᗪᗪ丨乇 爪乇尺匚ㄩ尺ㄚ
Ich verstehe es auch nicht, warum die Richter hier einen vorsätzlichen Mord sehen wollen.
Selbst wenn die Geschwindigkeit keine 170 kmh, sondern nur 70 kmh gewesen wäre, hätte jemand sterben können.
Wenn nun die Geschwindigkeit abhängig davon sein soll, ob es sich um Mord handelt, dann muss es im Strafgesetzbuch eindeutig verankert sein bzw noch werden.
Irgendwie hatten sie auch nicht die geeigneten Anwälte, die energisch die Rechtsordnung verteidigen und leider sind sie darüber hinaus auch an Richter geraten, die die Gesetzte falsch deuten und auslegen.
Eigentlich ist der Mordparagraph eindeutig und es gibt dort nichts zu deuteln.
Sehr viel Paranoia in diesem Verfahren.
Eine Verurteilung wegen Mordes hätte nur erfolgen können, wenn es Zeugen geben würde, welche bezeugen, dass die Angeklagten gesagt haben, dass sie jemand umbringen wollen.
In diesen Fall kann kein Wille nachgewiesen werden. Die Begründung ist reine Paranoia. Man hätte hier diese Richter wegen Befangenheit ablehnen müssen und wegen übler Nachrede, Verleumdung, vortäuschen eines Mordes, Rechtsbeugung und Macht- und Rechtsmissbrauch anzeigen müssen, weil sie einen Mord unterschieben wollen. Die einzigen die etwas Böses wollen sind die Richter, weil sie bösgläubig sind.
Die beiden Täter waren einfach dumm oder unreif, aber gewiss keine Mörder. Eher mit jugendlichem Leichtsinn zu erklären. Es ging primär um ein Kräftemessen zweier Kontrahenten und nicht darum jemanden zu ermorden. Da muss man kein Experte oder Fachmann sein, um das zu erkennen. Die Rechtslage und die Gesetze sind eindeutig, was Mordmerkmale angeht.
Die beiden können nur wegen Totschlag oder fahrlässiger Tötung belangt werden, weil es eben kein Mord war. Die Freiheitsstrafe ist dabei auch bis zu 15 Jahren. Aber jemanden einen Mord anzuhängen und dazu noch in der Eigenschaft als Richter, geht nun wirklich zu weit. Ich gehe davon aus, dass die Richter parteiisch sind.
Wie der Bundesgerichtshof bereits feststellte, ist die Begründung unpassend, um einen Mord rechtlich zu begründen. Die neue Begründung wird genau wieder so ein Unsinn werden und die Sache geht wieder zurück. Die Richter an Landgerichten stecken alle unter einer Decke. Die versuchen Ihre Kollegen zu schützen. Der ehemalige Landgerichtspräsident Herr Häfner hat das selbst eingeräumt. Für mich gibt es keine Zweifel, dass dieses Gericht nicht ganz koscher ist.
Achso, wenn dann nun jemand ohne TÜV mit einem Wrack rumfährt und es passiert etwas, dann ist er automatisch ein Mörder, wenn jemand sterben sollte aufgrund ungünstiger Konstellationen. (Z.B. Bremse oder Lenkung versagt plötzlich und eine Kollision mit anderem Verkehrsteilnehmer kann nicht mehr verhindert werden).
Nun, wenn das so sein soll, dann muss es im Gesetz verankert sein bzw. werden. Und dann gibt es auch keine Überraschungen und fragwürdige Deuteleien. Ein Mord muss eindeutig sein. In dem Fall ist es alles andere als eindeutig. Eindeutig ist nur die Paranoia der Richter. Sie unterstellen hier Dinge, welche sie nicht bewiesen haben. Kein einziger Zeuge steht der Richtern zur Seite, der die Mutmaßungen der Richter bestätigt und beweist. Ohne eindeutige Beweise kann es keine Verurteilung geben.
Diese Richter gehen garnicht.
Vollkommen inkompetent können sie nicht sein, da sie Jura studiert haben müssen. Somit kommt nur Parteiigkeit und Rechtsbeugung in Betracht, wer so etwas abliefert.
Die Intension der beiden leichtsinnigen (oder wahnsinnigen) Fahrer war ein Kräftemessen, ohne an etwaige Folgen zu denken und keine Mordabsicht. Da bin ich mir sicher. Immerhin hätte ihnen selbst viel mehr passieren können und sie hätten auch selbst sterben können. Gewöhnlich geschieht ein Mord auch nicht mitten in der Öffentlichkeit auf offener Strasse, sondern im Verborgenen und heimlich.
Um hier einen Mord zu sehen, muss man schon sehr paranoid sein oder eben voreingenommen, rechtsbeugerisch und bösgläubig.
Lebenslang ist absolut richtig
Beide gehören weg gesperrt.
Eigentlich sehr schade, wie sehr es auslegungssache ist.
@Maximilian Scholz
Ganz deiner Meinung. Das geht zu weit.
Das geht sowieso wieder zurück. So einen Unsinn kann man doch als Gericht nicht durchgehen lassen.
Die waren einfach unreif oder verblendet und dachten, es wird schon nichts passieren. Andererseits konnten sie vielleicht selbst nicht wissen, dass sie Geschwindigkeiten von 170 kmh erreichen werden. Vielleicht ist das ganze eskaliert und Hormone spielten eine Rolle, so dass sich die Raser massiv in die Situation hineinsteigerten.
Vor allem durch das Hormon Adrenalin. Adrenalin sorgt evolutionsbiologisch dafür, dass das Blut in die Muskeln gelangt und dem Gehirn fehlt. Die Folge ist, dass keine besonders guten oder logischen Entscheidungen getroffen werden können.
Immerhin müssten sie dann auch gewollt haben, dass sie ihr eigenes Auto zu Schrott fahren und selbst sterben können. Ein Mörder will aber in der Regel nicht selbst draufgehen oder sein Eigentum schädigen oder zerstören. Es wäre wohl dann mit Sicherheit der dümmste Mord der Geschichte, diesen in aller Öffentlichkeit auf einer Kreuzung inmitten einer Großstadt zu begehen und sofort aufzufliegen und sämtliche Beweise gleich mitzuliefern. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass das niemand gewollt haben kann. Zudem sind Morde Beziehungstaten aus persönlichen Gründen. Das heisst, Mörder und Opfer kannten sich regelmäßig.
Allein schon die vielen Zufälle machen deutlich, dass es sich definitiv nicht um typische Mordmerkmale handelt, welche rechtlich vorgegeben sind und an denen nichts zu rütteln und zu deuteln ist, denn ein Mord geschieht nicht zufällig. Niemals.
Ob sie psychisch krank sind wurde noch nicht einmal im Verfahren geprüft oder erwägt. Was ist das nur für ein stümperhaftes Verfahren? Wirklich enttäuschend.
Es gibt nämlich Krankheiten, bei denen es zu Übermut und Reizbarkeit kommt. Ebenfalls könnte eine Reifestörung vorliegen, so dass sie sich dem Handeln und eventueller Folgen nicht bewusst waren.
Solch stümperhafte Richter dürfen kein Strafverfahren führen, insbesondere keinen solches. Da wird ja die Glaubwürdigkeit aller anderen Richter und Gerichte in Mitleidenschaft gezogen. Solch ein Unsinn, diese Begründung ist vollumfänglich fragwürdig und das neue Urteil muss einkassiert werden. Jede weitere Begründung wird immer unglaubwürdiger und unsinniger.
Alle, die ohne TÜV rumdüsen sind Mörder, kommt als nächstes. Wenn dieser Wahn weitergeht.
Man merkt ganz deutlich, dass der Wahn schon bei Gerichten angekommen ist.
Es gab mal einen ähnlichen Fall, wo letzten Endes die Richter selbst wegen Rechtsbeugung vor Gericht mussten. Rechtsbeugung ist, wenn das Recht falsch angewendet wird. Und das liegt hier vor.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Zufallsprodukt, bestehend aus mehreren Zufällen und einer leichtsinnigen Handlungsweise von zwei Duellanten.
Lediglich einen Teil trugen die Angeklagten selbst bei, bei allen anderen Gründen hatten sie keinerlei Einfluss auf den Ausgang.
Wäre die Ampel für das Opfer auf rot gestellt, dann wäre kein Unglück passiert.
Wäre der Winkel des Aufprall's anders gewesen, dann wäre das Opfer noch am Leben.
Hätte das Opferfahrzeug ein sichereres und stabileres Fahrzeug gehabt, dann wäre es am Leben, möglicherweise kaum oder nicht verletzt.
Wäre das Opfer in einer besseren gesundheitlichen Verfassung gewesen, dann wäre die Überlebenschance besser, bei gleichem Unfallhergang.
Wäre das Opfer nicht oder später an der Kreuzung gewesen, dann wäre nichts passiert.
Wären die Unfallverursacher zu einem anderen Zeitpunkt losgefahren, dann wären sie nicht auf das Opfer getroffen.
Ich habe 6 verschiedene andere Gründe zusammengefasst, welche bei dem Schicksal dieser Unfallkonstellation eine Rolle spielen. Nur einen Teil dieser mehreren zusammentreffenden Wahrscheinlichkeiten haben sie letztendlich zum Geschehen beigetragen. Es hätte schliesslich ebensogut ohne Zusammenstoß ausgehen können. Das wusste keiner.
Einen Mord von dem man nichts weiß, wäre einmalig in der Geschichte des Rechtswesens. Weil es ihn nicht gibt und nicht geben kann. Dann ist es keiner.
Schließlich sind betrunkene Fahrer auch keine Mörder, wenn etwas passieren sollte. Sie handeln nur riskant und leichtsinnig, ohne Sinn und Verstand, ohne irgendwelche Absichten und gleich garnicht eine Tötungs- oder gar Mordabsicht zu haben.
Ebenso wird keiner wegen Mordes belangt, der wissentlich ohne TÜV herumfährt und es passiert ein schwerer Unfall mit Todesfolge, welcher zu verhindern gewesen wäre, wenn derjenige gewissenhafter gewesen wäre.
Genau das ist Fahrlässigkeit.
Wenn man hätte auch anders handeln können, aber dachte, mir wird schon nichts passieren, wird schon gut gehen.
Fabian Stiefel wer sowas wie die Beiden plant ist nicht mehr ganz dicht und ihnen fehlt jegliche Weitsicht es gibt dafür keine Entschuldigung und es bleiben Mörder, weil es Ihnen völlig egal war das noch andere Menschen unterwegs sind obwohl das dort nicht ungewöhnlich ist. Wer sowas nicht beachtet sollte nie wieder den Führerschein bekommen und ins Gefängnis gehen, weil es fahrlässig ist. Sie haben es eindeutig in Kauf genommen und vorsätzlich die Sicherheit anderer Gefährdet! Und diese Aussage das würd schon gut gehen usw. ist dummes Geschwätz dann Zweifel ich auch an deren geistigen Kompetenzen wenn ihnen nicht klar ist, dass sie vorsätzlich Menschenleben gefährden
@Lunaris Sommersonnenwende
Dann ist es rechtlich kein Mord. Darum geht's doch.
Genau das ist der springende Punkt.
Wenn es dumm, riskant, leichtsinnig und fahrlässig war, dann ist es kein Mord.
Einen fahrlässigen Mord gibt es rechtlich nicht.
Und wer nicht alle Tassen im Schrank hat oder unreif ist, der ist nicht automatisch ein Mörder. Der ist unter Umständen sogar unzurechnungsfähig.
Leider wurde in dem “Verfahren“ nichts dergleichen geprüft.
Es gibt nichts was vom diesem Gericht kommt, was überzeugend wäre. Die Richter liefern nur Schrott und Müll ab, wie vor allem mutmaßende Unterstellungem. “müsse so gewollt sein“
Allein die Wortwahl “müsse“ ist extrem schwammig und als Begründung und Beweis eines Gerichts als unzumutbar anzusehen.
Unterstellungen und Mutmaßungen haben bei Gericht nichts verloren. Echte Beweise und unabhängige Zeugen fehlen komplett.
Solche Richter haben an Gerichten nichts verloren.
Sie hätten sie doch verurteilen können, aber eben nicht wegen Mordes.
Auch ohne Mordvorwurf könnte man rechtlich zu 15 Jahren Haft verurteilt werden. Den Richtern scheint es um etwas Persönliches zu gehen.
Vielleicht Hass und Voreingenommenheit gegenüber den angeklagten Unfallfahrern oder sie kannten das Unfallopfer und verschweigen das. Dann dürfen sie den Fall nämlich nicht entscheiden.
Normal ist diese Voreingenommenheit und Parteiigkeit jedenfalls nicht.
@@fabianstiefel5760 Mit 170 km/h (!!) durch eine Großstadt wie Berlin ist kein Leichtsinn oder fahrlässig mehr, das würde ich sagen wenn vorne die 1 weg wäre. Falls ich mal daran erinnern darf, innerorts ist das Tempolimit maximal 50 km/h.
Hast du die Bilder von den Fahrzeugen gesehen? Sowas sieht man sonst allerhöchstens auf der Autobahn. Der Jeep Wrangler des Getöteten war total hinüber, und da kann man auch fahren was man will, Seitenaufprallschutz ist bei den meisten Fahrzeugen nicht wirklich toll verglichen mit Unfällen im Front- oder Heckbereich. Bei einem frontalen Zusammenstoß hätte er wahrscheinlich eher eine Chance gehabt...
Und es müssen ja immer zwei Merkmale erfüllt sein. Und das wären in dem Fall hier die Arg- und Wehrlosigkeit. Es muss keiner damit rechnen das irgendwelche Spinner mit 170 durch die Stadt rasen und bei rot über alle Ampeln kacheln. Und bei der massiven Geschwindigkeitsübertretung kann man auch getrost von Vorsatz reden, denn da kann keiner mehr innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren. Und diese Situation und der Umstand wurden ja von diesen Leuten gezielt herbeigeführt, daher würde ich sowas auch nicht als mildernden Umstand geltend lassen.
Und zu deinem anderen Kommentar hier, das liest sich wie Verkehrsdarwinismus. Sollen alle jetzt nur noch mit einem ATF Dingo oder einem SPZ Fuchs durch die Stadt fahren? Was ist mit Fußgängern? Die haben dann die A-Karte gezogen oder wie? Was laufen die denn auch bei grün über die Ampel, müssen doch wissen das ein paar Schwachmaten diese Straße zur Rennstrecke erklärt haben!
@@fabianstiefel5760 ich habe keine Ahnung von Recht, aber dein Satz "zudem sind Morde Beziehungstaten aus persönlichen Gründen. Das heisst, Mörder und Opfer kannten sich regelmäßig."
ist hoffentlich kompletter Bullshit.
Wenn ich auf die Straße gehe und den ersten Menschen den ich sehe töte, dann ist das deiner Meinung/Wissen nach kein Mord, weil sich Opfer und Täter nicht kannten?
Kompletter Schwachsinn.
Ich hab mir den Rest deines Textes nicht durchgelesen, aber wenn du schon so anfängst, dann wird in dem Rest wahrscheinlich auch nichts Wahres drinstehen.
Schönes Urteil, jeder der wissentlich in kauf nimmt, dass andere verletzt oder gar getötet werden, sollten keine Gnade erfahren.
An solchen Fällen finde ich sieht man, was das eigentlich schwierige an der juristerei ist: die persönliche Ansicht und die juristische trennen. Persönlich wünscht man sich, dass die beiden nie mehr einen Fuß auf freien Boden setzen, juristisch ist das aber schwierig(er). Gerade bei Mord eine sehr sehr schwierige Sache wie ich meine.
Im Prinzip sollte jedes Tötungsdelikt zuerst einmal als Mord behandelt werden! Eine spätere Abmilderung des Tatvorwurfs sollte dann der Richter in der Hauptverhandlung vornehmen, wenn sich berechtigte Gründe ergeben, die schwere des Vorwurfs zu reduzieren.
Heute ist es aber leider meist schon der sich profilierende Staatsanwalt, mit Politikerambitionen, der vorab schon mal festlegt, um was es in den Gerichtssaalpossen gehen soll.
TechLounge
Du hast recht. Mord ist ein sehr schwerer Vorwurf. Wird anschließende Sicherheitsverwahrung auch noch verhängt, kommt derjenige eventuell nie wieder auf freien Fuß.
Für mich stellt sich in diesem und ähnlichen Fällen die Frage, ob da im Kopf dieser Leute eigentlich alles noch ganz richtig arbeitet. Vielleicht gehören sie eher lebenslang in die Geschlossene , als ins Gefängnis!
@@tasminoben686 Das kommt im Prinzip aufs Selbe raus. Aber Sicherungsverwahrung kommt in dem Fall nicht zum tragen.
SV ist das letzte Mittel für Täter, die absolut nicht resozialisierbar sind und das auch mehrfach unter Beweis gestellt haben.
Und selbst SV ist nicht das Ende. Nach 5 Jahren gibt es eine erste Prüfung und danach im Schnitt alle 2 Jahre. Es soll noch Menschen geben, die sich irgendwann ändern. Und diese haben dann, auch mit SV, die Chance auf ein Leben in Freiheit.
Lutz Labermann
as weiß ich. ich wollte mit der erwähnung auch nur betonen, daß man es sich mit einer Mordanklage nicht leicht machen darf. Allein auch schon deshalb, weil es ja auch ein Fehlurteil sein kann, daß vielleicht erst viel später revidiert wird.
Einer der Gründe, warum ich auch strikt gegen die Todesstrafe bin.
Aber dies ist ein anderes Fass, daß hier nicht geöffnet werden muß.
@@lutzlabermann4208 Das wäre aber rechtsstaatlich nicht in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen, soweit ein hinreichender Tatverdacht besteht wegen einer Straftat. Fehlt es an Anknüpfungspunkten für einen Mord, so muss er auch nicht per se angeklagt werden. Weshalb sollte es geboten sein, stets von der schwersten Tat auszugehen?
Mein Stiefvater ist mitllerweile Rentner, aber seit ich den kenne sagte der immer:
"Man muss immer dran denken, wenn man sich in ein Auto setzt, sitzt man in einer Mordwaffe."
Die Kernaussage sollte eigentlich klar sein, aber wenn ich an die derzeitigen Erlebnisse im Straßenverkehr denke, welche ich hatte, ist klar, keiner kennt mehr Rücksicht, es gilt de Facto das Recht des Stärkeren, was NICHT SEIN DARF, aber de Facto ist.
Zu dem Urteil sage ich nur: "Schon Recht so und richtig allemal."
wie oft kann man in Revision gehen ?
bis du ganz oben angekommen bist... bzw. manchmal gibt es das auch, dass keine Revision zugelassen wird, aber dann kann man immer noch ne Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und es so wieder eröffnen...
In dieser Konstellation? 1x. Berufung gibt es dagegen nicht.
Aber Revision eben gegen jedes erneute Urteil wieder, wenn das ursprüngliche aufgehoben wurde.
Ah ok, Danke.
ich finde "umgangssprachlich" schon irgendwie, dass das Mord war, aber rechtlich (so wie es im Gesetzt definiert ist) sehe ich das anders, auch wenn ich trz mit dem gleichen Strafmaß einverstanden wäre!
@LuxLikeGaming
Ja, das stimmt.
Nur weil etwas drastisch ist oder so erscheint, ist es noch lange kein Mord.
Das sind die Emotionen die dazu verleiten an Mord zu denken.
Gestern kam in Aktenzeichen ein Fall, wo 26 kg schwere Teile von einer Brücke auf Autos geworfen worden. Die Verantwortlichen werden wegen versuchten Totschlags gesucht. Nur der Fahrer des getroffenen PKW spricht von einem Mordanschlag auf ihn.
Hätte er ein Cabrio gefahren, dann hätte er tot sein können. Das wäre dann Schicksal, aber eben kein Mord. Einen zufälligen Mord gibt es nicht und halbe Morde, Teilmorde, Bedingte Morde oder beschränkte Morde gibt es auch nicht.
Entweder war es eindeutig Mord oder Totschlag. Dazwischen gibt es rechtlich nichts.
Auffällig ist, dass den Rasern vom Ku'Damm nichts passierte.
Vielleicht war der verstorbene Fahrer in einem gesundheitlich desolatem Zustand und überlebte deshalb nicht. Das hat wohl keiner geprüft, aber auf Mord plädieren, das geht.
Er wäre vielleicht auch bei einer Geschwindigkeit von 70 kmh verstorben. Selbst bei einem Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 50 kmh kann es schon Tote geben. Jede Fahrt im Straßenverkehr ist risikobehaftet.
Die Mordtheorie entbehrt jedem rechtlichen Fundament. Beweise für die Mord-Unterstellungen fehlen auch vollständig.
An die typische Situation, wie im Film “Manta Manta“, wo sich zwei Proleten mit ihren aufgemotzten und getunten Autos an einer Ampelkreuzung treffen, denkt keiner. Es wird permanent nur einseitig in eine Richtung geschossen, nämlich in Richtung Mord.
Ich glaube, das die Richter damit das Gesetz überschreiten.
Gut, dass Laien, die keine Ahnung von Tatbestandsmerkmalen haben, nicht urteilen.
@@fabianstiefel5760 Falsch. Urteil lesen und sich vlt mal mit den Mordmerkmalen und Eventualvorsatz in einer jur. Bibliothek auseinandersetzen.
ich fände das strafmaß auch ok. vielleicht kann man ja fahrlässige tötung mit sicherungsverwahrung kombinieren. das wäre für mich eine elegante lösung.
Das ist doch kein Mord. Mein Gott.
Ein Berliner Urteil, hinter dem man ausnahmsweise stehen kann. Berlin sollte dringend neue Knäste bauen , damit auch alle Bedürftigen ausreichend lange sitzen können.
Ganz schwieriges Thema. Rein vom subjektiven Empfinden muss ich sagen, dass das Urteil absolut verdient ist. Aber objektiv betrachtet?
So wie das hier dargestellt wird, sofern das wirklich objektiv ist, klingt das aktuelle Urteil sehr konstruiert.
Ob sie besser weggekommen sind, seht iht im Video. (Gedächtnisprotokoll)
Dann mein Blick auf den Videotitel. 😁
Hoffentlich bestätigt der BGH...
Was passiert mit den Angeklagten während die Revision des Verfahrens läuft? Befinden sich diese in Untersuchungshaft?
Logischerweise ja. Bei so hohen Haftstrafen besteht immer Fluchtgefahr.
Ich finde es wichtig, dass die Gemeingefährlichkeit sich im Mord-Urteil niederschlägt, denn mit Strafzumessung bis fünf Jahre ist meiner Meinung nach zu wenig Spielraum für Raserfälle bei der fahrlässigen Tötung.
cool.
ist und bleibt kein mord und das sollte der bgh diesen voreingenommenen berlinern auch wieder aufzeigen.
Es gab doch mal die Diskussion ob das Auto ein gemeingefährliches Mittel und damit Mordmerkmal ist, gab es dazu auch eine Entscheidung?
nein, daran gibt es nämlich keine Zweifel. Außerdem kommt ja noch der niedere Beweggrund dazu
Total lächerlich das Urteil. Da merkt man richtig, wie sich die Interpretation des Geschehens so lange und abstrakt zurechtgebogen wurde, um daraus nen vorsätzlichen Mord zu machen. Hier sollte ganz klar einfach nur nen Exempel statuiert werden
ernsthaft jetzt? mit 170 nachts durch eine stadt rasen und jede verkehrsregel und rote ampel ignorieren ist für dich normales verhalten?
wer so etwas macht, dem ist sein umfeld und andere verkehrsteilnehmer mehr als egal. die beiden haben billigend in kauf genommen, andere zu schädigen.
@@juergenmohrenz9321 ja aber es ist ein Unterschied zwischen "andere sind mir egal" und einem aktiven vorsetzlichen Mordbestreben.
Wenn er den Alten rechtzeitig gesehen und absichtlich noch extra draufgehalten hätte, dann wäre es Mord gewesen. Mit Vorsatz. Das war aber nicht der Fall
@@AufeinWort ja, das ist schon richtig. aber jeder der sich in ein auto setzt und so losbrettert, muss wissen das etwas passieren kann. Klar in dem alter geht man von einem --- es wird schon gut gehen -- aus, aber das ist es ja diesmal nicht. und in so einem fall, finde ich es jedesmal traurig wenn die täter mit einem gutschi gutschi und tue das nie wieder davon kommen.
Hallo gibt es einen Kanal oder könnt ihr einen Zweitkanal aufmachen wo ihr diese ganzen Sachen quasi direkt mit den Paragraphen erklärt und den entsprechenden Bedingungen die für jeden Paragraphen erfüllt sein müssen? Ich meine hier erklärt ihr das ja verständlich und nicht wirklich speziell wie die Gesetze da zusammen wirken. Also quasi so wie man das in der Uni lernt wie sich sowas aufbaut.
Recht so und ich hoffe es bleibt bei dem Urteil.
Was ich hoffe ist,das zukünftig auch bei Alkohol und Drogen am Steuer so geurteilt wird wenn es unbeteiligte das Leben kostet.
Herr Solmecke, vielen Dank für den interessanten Podcast bei t3n.
Hast du nen Link der würde mich interessieren
Am Anfang des Videos:
Keine nervige Abo Erinnerung. Daumen hoch und abonniert. Perfekt. :-)
Am Ende des Videos:
Edit: OK ich nehme alles wieder zurück. Abo Erinnerung... Abo entzogen, Daumen runter.. wenn mir etwas gefällt, dann abboniere ich automatisch auch ohne Erinnerung. Jeder weiß wofür ein Abo wichtig ist und was man damit bezweckt. Nervig diese unterschwellige Werbung und Erklärung dazu, schade dachte es wird besser, jedenfalls nicht mehr 3x Erinnerung in einem Video... Der Anfang ist getan, Sie schaffen das.
Dann hast du das falsche Video erwischt, das macht er eigentlich häufiger xD
@@phantomlordmxvi hatte es in einem anderen Kommentar richtig gestellt und hier nun eingefügt. :-)
Ich hoffe für die 2, dass der BGH das Urteil erneut kassiert. Denn auch ich tue mich schwer damit, da einen Vorsatz zu erkennen. Ich finde auch, dass es eher fahrlässige Tötung war. Ja, nach meinem Rechtsverständnis sollten die ins Gefängnis. Aber sicher nicht mindestens 15 Jahre.
Stimmt, aufgrund von lärmbelästigung und durch das Gummi auf der Straße etc gerne länger als 15 Jahre plus nie mehr Autofahren zu dürfen. Ganz ehrlich, spielt einfach forza oder NFS und lasst die Menschen u
Da ist jemand gestorben - der hatte sicher noch einige Lebensjahre vor sich. Wieso sollen die, die ihm das Leben so leichtfertig genommen haben, nicht 15 Jahre dafür sitzen? Ist ein Leben das nicht wert?
@@daarianaharis Die gleiche Argumentation kann man bei tatsächlicher fahrlässiger Tötung einbringen. Ein Autofahrer mäht ein Kind um, weil er nicht aufgepasst hat. Direkt 15 Jahre in den Knast. Ein Glück funktioniert das Gesetz so einfach nicht.
@@dieterhermannn genau... Apfel und Birne?
Wenn ich ein illegales Straßenrennen in der Großstadt in einer gut belebten Straße mache...
Das ist absolut mutwillig! Wer vor der roten Ampel zudem noch alles oder nichts Vollgas gibt, macht das zwar nicht mit der Absicht jemanden zu töten, jedoch ist denen das Menschenleben anderer scheiß egal. Sie wussten mit 150++ kmh stirbt man in den strasenwagen.
Das als Mord zu sehen ist genau richtig. Alles für den win.. Das Urteil soll auch anderen abhalten sowas zu tun.
Es ist das herdendenken.
Sehr interessanter Fall, ich hoffe die kommen nicht davon
@@christophmeier1457 Na dann hoffe ich, dass die nächsten, die "rasen", und wenns nur 5 kmh mehr ist, wegen versuchten Mordes in den Knast kommen. Die hätten sich darüber im klaren sein müssen, dass sie jemanden mit ihrem Fahrverhalten umbringen können. Deine Meinung in allen Ehren aber maximal 5 Jahre Haft halte ich für angemessen.
Lebenslange Freiheitsstrafe ist im vorliegenden Fall hart - aber Strafe soll auch abschrecken!
Franzl Bertone jo alles klar schneiden wir vergewaltigern doch penise ab und dieben die hände wäre bestimmt abschreckend.... ist ja nicht so als würde deutschland eben nicht abschrecken wollen sondern resozialisieren (auch wenn das niemals funktioniert sondern eher das gegenteil bewirkt)
Hat man dich aus dem Mittelalter aufgetaut ?!
@@EricDerLetsPlayer Das meintest du also vorhin im anderen Kommentar .. hab ich jetzt erst gesehen... OMG O_o
15 Jahre Arbeitslager. Nach Russland!!!!!
Menschenrechte
Natürlich kann es keine fahrlässige Tötung sein, bei solchen Geschwindigkeiten fährt man nicht mehr lässig :D
Lmao well played sir
100km/h überm Tempolimit ist vielleicht fahrlässige Tötung wenn irgendwo im Niemandsland rumfährt. Aber nicht in einer Stadt. Da wirds immer billigend in kauf genommen jemanden zu töten oder schwer zu gefährden in dem Kontext
Aber grundsätzlich verstehe ich alle Urteile, gut das die Gesetze geändert wurden/sich ändern.
Wenn das Urteil geringer ausfällt gibt das nur für andere Raser auch ein Grund so zu fahren
Ich wünsche mir auch, dass sie lange ins Gefängnis kommen.
Dennoch wird "Mord" anders definiert und somit ist das Urteil falsch.
Wenn bei einem Autorennen Mord rauskommen kann, muss das im Gesetz so stehen!
Wer sieht in der roten Kugel auf dem tisch auch ein Gesicht mit aufgerissenem Mund ? 😄
Lektroball, Lektroball!
Jaaaa :D - hatte das auch kommentiert LOL :))
Danke, jetzt werde ich immer ein Gesicht darin sehen und es wird mich in jedem zukünftigen Video ablenken
Die beiden sind zu dem Zeitpunkt erwachsen gewesen und wussten worauf sie sich einlassen, was passiert wenn plötzlich jemand die Straße überquert und haben es ignoriert also ist es vorsätzlicher Mord ganz einfach. Da braucht man gar nicht lange diskutieren!
Lebenslang in den Knast mit diesen Mördern.
#fragwbs Juhu es gibt gute Neuigkeiten zu dem Fall, gibts dazu ein Update Video?
Ich finde die Neuigkeiten zwar nicht gut, aber ein Video würde mich auch freuen.
Ich finde es ja krass wieviele hier das Urteil für gerecht halten. Meiner Meinung nach kann das niemals Mord sein, sowas ist für mich die reine Definition von fahrlässiger Tötung
CrossfireEu Gaming exakt!
Ja, man merkt in diesem Video, was für ein Quatsch die Argumentation und Begründung sind. Die Täter sind der allergrößte Abschaum, aber hier wird/wurde nicht dem Recht entsprechend geurteilt. (Auch wenn es gerecht sein könnte, nicht dem Recht entsprechend)
nein, fahrlässig wäre es nur, wenn die Fahrer wirklich nicht damit gerechnet hätten, dass sie jemanden töten könnten. Aber wenn ich genau weiß, dass ich durch meine Raserei jemanden umbringen könnte und mich dann bewusst entscheide, trotzdem zu rasen, ist das eine Form von Vorsatz. Also völlig richtiges Urteil.
Richtig, solange da kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist und bleibt das eine fahrlässige Tötung wie sie im Lehrbuch steht. Und sehr viele geistig Benachteiligte beklatschen dieses Zurechtbiegen vom Gesetz, weil es sich mit ihren kindlichen Vorstellungen von Recht deckt. Ist mir eigentlich ziemlich latte, was mit diesem Knallkopp da jetzt juristisch passiert, dennoch bleibt es für mich ein Fehlurteil.
@@arcuz7862 "Billigend in Kauf nehmen" IST juristisch gesehen eine Form von Vorsatz. Die einzige Frage war: haben die Raser bewusst damit gerechnet, dass bei ihrer Raserei jemanden sterben kann? Und das haben die Richter bejaht, also MUSSTEN sie juristisch gesehen dann auch wegen Mordes verurteilen
Wie oft kann man denn vor den Bundesgerichtshof gehen? Bis einem das Urteil gefällt?
Mit jeder Berufung geht es eine Instanz höher. Das Bundesgerichtshof ist die letzte Station.
@@DasSiriusLP Ok, der hat den Fall wieder wegen bestimmter Mängel dem Landgericht zugewiesen - hätte das Urteil aber auch selber bestätigen oder revidieren können....? Das wäre dann das letzte Wort gewesen. Kann er ein zweites oder drittes Mal zurück verweisen an das Landgericht?
@@gerwen12345 Ich glaube nicht das der BGH das darf. Eine Revisionsinstanz prüft doch hauptsächlich rechtliche Fehler der unteren Instanzen.
Es gibt eben keinen Volkstrafgerichtshof der Höchstinstanzlich alle Strafurteile in Deutschland sprechen kann (und das aus gutem Grund).
Ich meine das der BGH gar keinen Verurteilen kann (in Strafsachen), sondern lediglich Urteile unterer Instanzen bestätigen oder aufheben kann.
Bin allerdings kein Jurist.
@@Temo990 OGH?
In gewisser Weise ist das richtig, ergo "bis einem Angeklagten das Urteil paßt", er also der Ansicht ist, dass das vorliegende angegriffene Urteil ihn nicht mehr in seinen Rechten verletzt. Er greift mit der Revision eben nicht die Vorentscheidungen, sondern nur die aktuell (letzte) vorliegende richterliche Entscheidung an. In der Praxis ist dies jedoch wohl nur bei Rita Ora vorgekommen, da der BGH die unteren Revisionsinstanzen neu "instruiert", will heißen, er gibt ihnen vor, wohn die Reise prozessual gehen muß. Oder so. Vielleicht? Kommt darauf an?!
Was ist mit dem Mordmerkmal "Heimtücke"?
Keiner denkt doch dran, das mir gleich einer in der Stadt mit 170 reinknallt.
Die müsste aber auch vorsätzlich laufen und der Vorsatz müsste es einschliessen. Hier haben sich die Täter ja beim besten Willen nicht heimlich oder unauffällig benommen, um das Opfer in Sicherheit zu wiegen.
Aber bei dem Fall verstehe ich echt nix mehr ... ohne jetzt die Typen in Schutz nehmen zu wollen, aber für eine positive Prüfung auf Mord hätte ich derzeit in Strafrecht 1 eine glatte 5 kassiert. Zumindest nach der Berichtslage. Es kommt allerdings öfter vor, dass Gerichte 100% entgegengesetzt zur Rechtswissenschaft urteilen. Daher bin ich gepannt, wie die endgültige Lage hier aussehen wird.
@@TheCobraCom Also bei 170 sind Die so schnell da, da hast du noch nicht realisiert, was grad passiert. für mich als Laie wäre das Heimtücke.
Aber, kann man nicht die aktive Entscheidung, jetzt das Gaspedal zutreten, als Vorsatz betrachten?
Vorsatz ist ja auch ein Mordmerkmal
@@MrVogonendichter Reicht für mich nicht. Der Tötungsvorsatz an sich wirkt auf mich schon erheblich konstruiert (andere Gerichte nehmen den nicht einmal an, wenn mehrere Personen mit Stiefeln auf den Kopf einer am Boden liegenden Person eintreten). Jetzt noch dazu zu kommen, Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei BEWUSST ausgenutzt worden, überspannt für mich den Bogen erheblich.
Nicht-reagieren-können aufgrund des Ablaufs alleine reicht dafür nicht.
Kann mich aber irren, ich halte das Urteil an sich schon für inhaltlich falsch. Moral schlägt Jus, so to speak.
@@TheCobraCom Ja, ich weis, man vermischt schnell pers. Rechtsempfinden mit dem was im Gesetz steht.
@@MrVogonendichter Das hilft beim Strafrecht oft auch nicht weiter ... die Formulierungen im Gesetz sind ja sehr abstrakt (und müssen das wegen der Vielzahl möglicher Szenarien ja auch sein).
Deshalb sind diese Fälle ja so spannend.
Dazu kommt der Bruch in der Rechtsfolge, wenn einzelne Senate auf einmal andere Linien fahren und zu anderen Ergebnissen kommen, z.B. früher, wo jeder mit Klagen gegen die Presse nach Hamburg gerannt ist, weil die deutlich "andere" Urteile fällten als Juristen anderswo. Gibt es also durchaus auch in anderen Rechtsgebieten.
Hier gilt also: es wird spannend bleiben.
Grundsätzlich finde ich das Urteil gut und gerecht. Allerdings wirft es die Frage auf, ab wann zu schnelles Fahren rücksichtslose Raserei und ggf Mord ist. Angenommen die Angeklagten wären nicht 170 sondern "nur" 120 gefahren..oder 100..vielleicht 80? Wann ist es denn Mord und wann einfach nur normales zu schnell fahren?
Würde mich auch interessieren, besonderst bei 80 und einem Ampeltakt über 100.
Wenn ein Anwalt, Gerichtsreporter wird.
Wozu hast, du das Komma, so bescheuert, gesetzt?
@@ArcticWolves2011dachte ich mir auch so😂
Reaktionsweg = Geschwindigkeit / 10 x 3
170 km/h / 10 x 3 = 51m pro Sekunde
Bremsweg = Geschwindigkeit / 10 x Geschwindigkeit / 10
170/10 x 170/10 = 289m
Gefahren Bremsung = Geschwindigkeit / 10 x Geschwindigkeit / 10 : 2
170/10 x 170/10 :2 = 144,5m
Von jemanden Sehen bis zum Reagieren .... Vergehen bei 170kmh 51m weg pro Sekunde ....
Inklusiver Bremsung = 51 + 289 = 340m und bei einer Gefahren Bremsung (richtig in die Eisen) 51 + 144,5 = 195,5m (IN EINER STADT !). Ich denke damit ist jede weitere Diskussion über irgendwelche Kontrolle komplett absurd. Du kannst der beste Rennfahrer der Welt sein, bei solchem Tempo machst du absolut garnichts mehr.
jahre lang wegsperren ja, aber den tötungswillen rein zu interpretieren ist meiner meinung nach subjektiv.
👍
da wurde nichts reininterpetiert. Du kannst ja auch nicht jemandem in dem Kopf schießen und dann behaupten du wolltest ihn nicht töten
Eine Verurteilung wegen Mordes finde ich recht fragwürdig, weil der Tötungsvorsatz nicht vollkommen nachgewiesen werden konnte.
Einfach feste 10 Jahre haft für fahrlässige Tötung aus niederen Beweggründen!
Richtig so! Von mir aus auch 15, aber Mord ist einfach das komplett falsche Wort.
es gibt keine fahrlässige tötung aus niederen beweggründen. zumindest juristisch gesehen. aber vielleicht geht fahrlässige tötung in verbindung mit sicherheitsverwahrung. bin mir aber nicht sicher. fände ich aber elegant.
Sehr geehrter Herr Solmecke, warum heißt es in der deutschen Rechtssprechung "lebenlange" Haftstrafe, wenn dies nur im Schnitt 15 Jahre bedeutet?
#FragWBS #WBSchallenge
Lebenslang heißt lebenslang und nicht 15 Jahre. Nach 15 Jahren gibt es eine haftprüfung, da das GG sagt Freiheit der Person muss irgendwie erhalten bleiben. Also jeder muss die Chance haben wieder rauszukommen. Wird die besondere schwere der Schuld festgestellt ist die haftprüfung erst nach 25 Jahren. Ansonsten wird alle 1-2 Jahre geguckt ob der verurteilte wieder freigelassen werden kann.
Im Schnitt sind es eher 17-18
krass das es möglich ist ? die sind immer noch viel zu gut weggekommen in meinen Augen....
Stimmt. Die anschliessende Sicherheitsverwahrung fehlt noch beim Strafmaß.
Wie häufig können die denn von Instanz zu Instanz hin und her eiern?
Die Begründung hört sich schon sehr abenteuerlich an.
das Gericht nahm wahrscheinlich einen dolus eventualis an=bedingter Vorsatz-> egal,was kommt wir brettern durch
Die Begründung ist auch abenteuerlich. Das Urteil wird eh wieder kassiert.
Das ist niemals Mord gewesen. In meinen Augen Rechtsbeugung was die Richter vom Landgericht hier gemacht haben.
@@jeffl7825 dito
und ja dachte ich mir wirklich wortgleich so auch. "abenteuerlich"
@@samuelprince7895 schön dass du dich traust hier so offen zu zeigen, dass du gar keine Ahnung hast
@@samuelprince7895 Eben nicht. Wie mein Vorredner schon sagte: Schön, dass du hier so offen präsentierst von der Thematik nicht den Hauch einer Ahnung zu haben.
Hinweis: Eventualvorsatz mal googlen
Das Urteil klingt zwar hart aber ich finde es gut, stellt euch mal vor ein Fahrradfahrer hätte die kreuzung überquert, das Auto hätte die Person bei 170 Kmh Zerfetzt.
schaut euch mal an was mit einem Reh bei Tempo 80/100 Passiert!
Zum Glück sind die Leute hier in den Kommentarspalten keine Anwälte oder Richter. Hier wurde ein Exempel statuiert. Jeder Ersti lernt und weiß, dass es sich hier nicht um bedingten Vorsatz, sondern um bewusste Fahrlässigkeit handelt. Somit ist der Vorsatz zum Mord ebenso wie eine Strafbarkeit dessen nicht gegeben. Es kommt lediglich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Betracht.
Dann sind die Richter am LG also weniger kompetent als Erstis? 🤔
@@e1woqf Das kommt tatsächlich vor, so tragisch das auch ist.
Ja sehe ich auch so und kann das argumentieren s.o. und mein Erstes Semester kommt 2020 LOL
@@e1woqf BINGO - das ist der Unterschied von einem "Hoppala" und einem ausgewachsenen Skandal. Das genannte Urteil ist Zweiteres!
Wer vorsätzlich auf dem Ku'damm, auf dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist, der zudem lediglich aus einem einzigen Fahrstreifen zuzüglich einer Busspur pro Fahrtrichtung besteht, mit fast 200 km/h rast, soll keinen Vorsatz zur Tötung anderer Menschen haben?
Der Ku'damm ist DIE Straße in der Berliner City, in der rund um die Uhr der Bär steppt. Dort bewegen sich tagsüber und nachts sehr viele Menschen und auch der Kfz-Verkehr ist dort ständig hoch.
Der Ku'damm wurde nicht umsonst zur 30er-Strecke erklärt.
Wer dort mit fast 200 km/h entlangschießt, absichtlich mehrere rote Ampeln überfährt, weiß von vornherein, dass er damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Menschen töten wird - was dann ja auch geschehen ist.
Leider hat es meinen Freund Michael getroffen. 😢
Als sie bewusst über eine rote Ampel gefahren sind müssen sie sich klar gewesen sein sie könnten jemand töten, somit komplett gerechtfertigtes Urteil! Für beide Fahrer!
Ich finde es absolut richtig diese ignoranten Egomanen wegen Mord zu verurteilen. Und niedrige Beweggründe sehe ich auch absolut als gegeben an.
Viel niedriger als in diesem Fall können Beweggründe ja kaum sein. Daher 👍 zum Urteil.
was kostet so ein Gerichtsverfahren für die zwei Angeklagten bis zum Obersten Gerichtshof pro Person?
Herr Solmecke Sie haben mich dazu inspiriert Jura zu studieren, nach 5 Semestern ist bei mir die Luft raus. Sie haben mein Leben zerstört. Danke :)
Jura studiert man nicht, man lebt es :)
:)
Das schwerste ist doch nach 5 Semestern vorbei:D
Schon krank, so ein Rennen auf öffentlichen Straßen und noch dazu in einer geschlossenen Ortschaft abzuhalten. Aber die Argumentation zum Tötungsvorsatz ist meiner Meinung nach sehr schwammig.
Frontalaufprall mit einem Frontmotor gegen die Flanke eines anderen Fahrzeugs: Das kann man nicht wirklich anders sehen als "Lebensgefahr im gerammten Fahrzeug, wenig Risiko im rammenden Fahrzeug."
Don't drop the Soap.
Unsere Rechtsprechung ist oft abenteuerlich..!
ne, gar nicht mal so
Ein Rennen wurde gefahren, dass ist nunmal Tatsache. Die beiden Fahrer sind, durch ihre Ausbildung, über ihr Fahrzeug und dessen Eigenschaften informiert. Sie kennen die StVo und tragen die Verantwortung über ihr Fahrzeug und sein Verhalten im Straßenverkehr.
Ich findes es sehr gut, dass das Gericht hier veruscht die maximale Haftstrafe rauszuholen! 5 Jahre sind nicht genug!
Auch wenn ich mir sicher bin, dass es zu diesem Strafmaß im Endeffekt nicht kommen wird.
Ich fand das bisher immer nicht nachvollziehbar, dass das als Mord gelten soll, aber mit der neuen, ausführlicheren Begründung bin ich eher geneigt, dem zuzustimmen.
Wer mit 170 Sachen über eine Kreuzung fährt, handelt tatsächlich vorsätzlich und muss hierbei zu Recht wegen Mordes verurteilt werden. Allein die Tatsache dass der/die Täter u.a. gegen dieses Urteil vorgegangen sind, zeugt von fehlendem Unrechtsbewusstsein und macht diese zu besonders erbärmlichen Typen. Hierbei wurde endlich ein Exempel statuiert, welches hoffentlich Schule macht...
Vorfahrt missachtet mit Unfal - 120 euro und 1 punkt( Motorrad fahrer tot).Passiert wie of in jahr??
Könnten sie die beiden wegen fahrlässiger Tötung verurteilen aber eine besondere schwere der Tat feststellen oder etwas anderes machen um die Strafe zu erhöhen wenn Mord als Urteil nicht in Frage kommen sollte ?
Nein, fahrlässige Tötung endet bei 5 Jahren. Evtl. wäre Sicherheitsverwahrung denkbar (á la man muss schon gemeingefährlich irre sein um so zu agieren), aber da müssen dann auch die Ärzte mitspielen, und das werden sie wohl eher nicht, wenn die Typen soweit gesund, sind, nur eben mörderische A....
Finde es komplett sinnlos, Raser für Mord zu verurteilen. Wenn das Opfer knapp überlebt hätte, hätten die ja wegen versuchten Mordes verurteilt werden müssen nach dieser Logik.???
Nennt es wie ihr wollt. Wer mit 170 Stundenkilometern, innerorts über eine rote Ampel fährt, der nimmt alles inkauf und gehört aus dieser Gesellschaft entfernt. Selbst wenn nichts passiert wäre! Leben für Leben. Fairer geht es nicht.
Lock them up !!!
Ich finde es ist ok wenn man mal auf der Autobahn oder einer geraden auf ner Landstraße ein bisschen Gas gibt aber in der Stadt mit 170 zu fahren ist alles andere als in Ordnung. Man sieht was da passieren kann.
Bei aller Sympathie für das Strafmaß, aber die Argumentation des Gerichts ist wirklich grenzwertig. Ich glaube nicht, dass es vor dem BGH standhält.
Der BGH hat längst gezeigt, dass er dem Mord nicht abgeneigt ist, und bereits früher Mordurteile für schwere Verkehrsunfälle bestätigt, z.B. ein Fahrer der bereits mit Unfallflucht vor der Polizei abgehauen ist und jemanden totgefahren hat, ist wegen Mordes verurteilt worden.
@@fahrradmittelfranken8207 Ja, das ist durchaus richtig. Ungeachtet dessen halte ich die Argumentation für gewagt, zumal die Konzeption Mord vs. vorsätzliche Tötung ja auch kritisch diskutiert wird. Es ist erstaunlich, dass sich die deutsche Rechtssprechung nicht von der aus dem Dritten Reich stammenden Mordkonzeption lösen kann. Und ja, natürlich kann man einige Mordmerkmale durchaus in diesen Taten finden bzw. reinkonstruieren.
@@marc18hro Der Eventualvorsatz hat doch mit dem Mordparagraphen des dritten Reichs nichts zu tun, das ist etwas völlig anderes. Der Eventualvorsatz kann auf fast jede Straftat angewendet werden. Dass es hier dann der Mord ist, ist schlicht Zufall.
Ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine klare Antwort gefunden habe: Ist die Säge am Messerrücken als zweite Schneide anzusehen oder ist damit im Gesetz eine richtige schneide gemeint.
Falls ich Arbeitstechnisch ein Messer mit mir führen müsste, mit einer Säge und einem Haken zum Seil oder Gurt schneiden; würde ich vorher gerne wissen, ob ich es in der Öffentlichkeit mit mir führen dürfte (Länge ca. 11 cm, also innerhalb der erlaubten 12 CM Klingenlänge für feststehende Messer).
Was ist denn mit den Fingerknöcheln von Herrn Solmecke passiert?
Threwyn tja vor Gericht geht es heiß her, da kann sowas passieren
@@schievel6047 😂😂😂😂
Boxautomatsession mit den Jungs aus dem Jura Studium
wie oft kann man denn in Revision gehen ?
Bis das Rechtsmittel nicht mehr zugelassen ist. Was spätestens beim OGH der Fall ist ^^
Wenn das Urteil so umgesetzt wird, dann würde ich es gut finden.
Es hat Signalwirkung.
Doch leider fürchte ich, daß sich der Mordvorwurf nicht halten wird. Grobe Fahrlässigkeit ja, Vorsatz nein.
Meiner Meinung nach muss da das Strafmaß für fahrlässige Tötung angepasst werden und die Leute nicht für vorsätzlichen Mord verurteilt werden. Lebenslang ist schon ziemlich hart. So um die 15 Jahre haben sie aber schon verdient.
Bin in einer Ku'damm-Seitenstraße geboren und aufgewachsen. Die Raserei gibt es schon ewig. Ich kenn das garnicht anders. Da ist schon soviel Schlimmes passiert in den Jahrzehnten. Es wird allerhöchste Zeit, dass da mal ernsthaft etwas unternommen wird. Meiner Meinung nach haben Sportwagen und SUVs (Sicherheitsrisiko, Umweltverschmutzung, Platzmangel etc) eh nichts in der Stadt zu suchen. Wer so ein Auto in der Stadt fährt ist ein purer Egoist.
Ich persönlich finde es absolut nicht verwunderlich, dass ab und zu mal teure Autos in Berlin brennen. Kann man auch als eine Art Selbstverteidigung/Notwehr ansehen.
Moritz19081980 Die Fahrer sind die Idioten und damit das Sicherheitsrisiko, die Fahrzeugklasse nicht.
Könnten alle vernünftig ein Fahrzeug führen dann wäre es auch egal welches Fahrzeug man fährt.
Und ich weiss nicht wie du bei dem Thema auf Sportwagen und SUVs kommst, man kann auch mit einem Kompaktwagen 170kmh fahren und hätte damit genau so ein hohes Unfallrisiko für sich selber und für andere.
@@Xg78 Klar man kann auch mit nem Fahrrad jemanden totfahren. Aber es geht darum, dass ein Sportwagen mehr PS hat und ein SUV schwerer und größer ist. Beides erhöht die Unfallgefahr, bzw. die schwere der Folgen. Und es ist 100% unnötig in der Stadt Sportwagen oder SUV zu fahren. Okay, wenn man mal durchfährt. Aber in der Stadt zu leben und sich so ein unsinniges Auto anzuschaffen, ist falsch.
Und die, die Rasen, tun dies in der Regel nicht mit Smarts. Sondern mit Sportwagen oder zumindest Wagen mit hoher PS-Zahl. Wo in Berlin lebst du denn, wenn ich fragen darf?
@@Xg78 Mit dem gleichen Argument könnte man auch Waffen, Drogen usw. legalisieren. "Es sind ja nicht die Waffen, sondern die Menschen". Klar. Aber es geht darum die Risiken zu minimieren. Gerade weil man weiß, dass eben nicht alle verantwortungsvoll sind. Das wäre natürlich eine Traum-Welt. Aber in solcher leben wir nicht (du vielleicht, das weiß ich nicht^^).
Und wer wirklich verantowrtlich ist, der schafft sich erst garkein Auto an, was für eine Großstadt völlig ungeeignet ist. Sportwagen? Wofür? Um eh alle paar Minuten an der Ampel zu halten? SUV? Wofür? Um den Kreuzberg hochzufahren? Das ist einfach nur lächerlich.
Moritz19081980 Achso und wenn man ohne Auto auskommt ist doch super, das erspart viel Stress. Es gibt aber viele Menschen die brauchen das Auto, sei es zum Wocheneinkauf, Getränkekisten transportieren oder einfach nur wenn man ein Grundstück mit Garten hat. Die Grünabfälle regelmäßig wegzubringen erfordern zwingend ein Auto. Und den unzuverlässigen ÖPNV gibts ja auch noch. Solange der nicht ausgebaut wird ist auch in der Stadt ein Auto wichtig. 15 Minuten Fahrzeit gegen 45min ÖPNV ohne Garantie das die Anschlüsse pünktlich sind bzw. überhaupt kommen.
@@Xg78 Ich sage ja auch nichts gegen Autos generell. Ich sage nur, dass man mit seinem Auto seine Mitmenschen weder unnötig gefährden noch unnötig belästigen sollte. Und wenn man mit einem Sportwagen durch die Stadt rast oder mit seinem SUV die Straßen blockiert, dann ist man ein Ärgernis und/oder eine Gefahr. Es ist einfach für die meisten Menschen UNNÖTIG in der Stadt. Dennoch sieht man es massenhaft. Ich denke, dass sollte nicht so schwer zu verstehen sein.
REAKTION auf "Fahrlässige Tötung durch Polizist" ruclips.net/video/QNlhNhKi-1E/видео.html
Die Richter im Bundesgerichtshof sollten sich einfach mal fragen:
"Was wäre, wenn das Opfer ein mir geliebter Mensch gewesen wäre?"
Und es war nachts, man hätte also einfach auf die Autobahn fahren können, um dort ein Rennen zu machen wo es kein Tempolimit gibt. Das wäre immer noch gefährlich und man sollte keine Rennen auf öffentlichen Straßen fahren, aber schnell zu fahren, auf einer freien Autobahn WO ES ERLAUBT IST, ist bei weitem ungefährlicher, als in der Innenstadt, weil es A erlaubt ist, B andere mit hoher Geschwindigkeit rechnen und C niemand plötzlich von der Seite kommen kann, sondern man würde andere Fahrer schon früh sehen.
Anstatt dankbar für die weltweit einmalige Autobahn zu sein...
so etwas zu tun sollte auf JEDEN Fall mit lebenslanger Haft und dem Totalverbot jemals wieder Autofahren zu dürfen bestraft werden!
Wobei Rücksichtsloses fahren ohnehin viel schneller zu Führerschein-Verlust führen sollte, weil es IMMER eine Gefahr für andere, unschuldige Menschen darstellt und bloß weil noch nichts passiert ist, sollten diese Menschen nicht ungestraft davon kommen. Etwas mehr präventiv Maßnahmen wären eigentlich gut.
Aber sinnvolle, wie regelmäßige Führerschein Nachprüfungen alle drei jahre, die von der KfZ steuer bezahlt werden.
Jedenfalls niemals ein Tempolimit, da schnelles fahren, wo es erlaubt ist, die geringste Gefahr darstellt.
Wir brauchen ein Tempolimit zumindest auf Autobahnen. Nicht unbedingt 120 sondern etwas höher, aber wir brauchen eins. Allein wegen der Umweltbelastung dadurch. Wer knüppeln will, kann mal ein Tag auf eine Rennstrecke gehen, kostet nicht die Welt und man hat Gewissheit, nicht ein Stauende oder einer der rüberzieht zu erwischen. Gibt ja auch Renter die nur alle paar Monate mal auf der Autobahn sind, die sind da nicht so sicher. Kumpel und ich sind auch hin und wieder auf ner Rennstrecke mit unserer Bastelkarre. (Golf 7 GTI mit Phaselift, haben chiptuning, turbolader, luftfahrwerk,.. wen es interessiert). Ist viel entspannender als auf der Straße, weil man sich wirklich mehr aufs Fahrgefühl konzentrieren kann und nicht mit Verkehrsteilnehmer oder unübersichtlichen Streckenabschnitten rechnen muss.
Eigentlich Wurscht-egal, ob es Mord war oder nicht. Die Strafe (lebenslänglich) ist auf alle Fälle angemessen!