Muss der WEG-Verwalter einzelnen Eigentümern Auskünfte erteilen?

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  • Опубликовано: 18 дек 2021
  • Eine alltägliche Situation für jede WEG-Verwaltung:
    Ein*e Eigentümer*in ruft an oder schickt eine E-Mail und fragt, ob die Verwaltung schon den Beschluss zu TOP 7 aus der letzten Eigentümerversammlung umgesetzt und den beschlossenen Auftrag erteilt hat. Oder wie teuer die Reparatur des Garagentors Nr. 5 war. Oder wie der neue Eigentümer der Wohnung 7 heißt.
    Das Landgericht Frankfurt/Main hatte sich mit der extrem praxisrelevanten Frage, ob die WEG-Verwaltung diese Fragen einzelnen Eigentümer*innen beantworten muss, zu beschäftigen.
    Es prüft dazu die Regelungen im neuen WEG, das ab dem 01.12.2020 gilt. Dort hat der Gesetzgeber in einer neuen Regelung den Informationsanspruch jedes Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt.
    Landgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2021, AZ: 2-13 S 120/20
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