Wie kam es denn zu dieser massenhaften Unwissenheit? Die Menschen wurden mit voller Absicht dumm gehalten. So sind die Menschen leichter zu verwirren und leichter lenkbar!!!
sie werden von Baby dahingehend indoktriniert, dass man alles glauben soll, was die Regierung sagt und sie erkennen nicht, dass die Täuschung des Widersachers ist...
falls sich intelligente leser fragen, wo die aussage meiner antwort ist, man sucht sie vergeblich. ich habe nur versucht den inhaltswert, des ursprünglichen kommentators vorzutragen.
Super erklärt 👍👍ich bin Soloselbständiger und habe bis jetzt 1500€ bekommen, meine Steuerberaterin hat für das stellen des Antrages 520€ in Rechnung gestellt 🙈 jetzt hab ich für den November und Dezember 980€ zum Leben...vielen Dank an die Politiker...
Vielen Dank für den Beitrag, wann drückt bloss jemand mal die Reset-Taste bei unseren Ministerien ! Jeder Beamte, der mit der Überbrückungshilfe zu tun hat, sollte erstmal verpflichtet werden, eigenhändig einen Antrag auf Hilfen zu stellen und erst bei 100%ig rechtssicheren Erfolg das Gehalt weitergezahlt bekommen, so wird der Staat ruckzuck wieder schuldenfrei. Wünsche Ihnen in jedem Fall Frohe Weihnachten!
Ich bin auch nicht mit der Arbeit zufrieden, aber ich weiß aus dem Bekanntenkreis, daß in verantwortlichen Ministerien - Arbeitsministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium - die Leute dort schon wissen, was sie tun und sich bemühen, alles korrekt zu erledigen, zu vereinfachen. Jedoch sind das Arbeitsgruppen und -kreise aus 3 Ministerien, die die Dinge erarbeiten und dann entscheiden. Denkt mal an eure Arbeitsstellen oder hört euren Bekannten zu, wie dort in einer Abteilung mnchmal schon Grütze erarbeitet und entschieden wird. Soll das bei einer Arbeitsgruppe aus 3 unterschiedlichsten Gremien und Arbeitsgebieten, die nun zusammengebracht werden sollen, in kürzester Zeit, anders sein? Fehlerquotient ist doch klar, ist gleich hoch einzustufen. Und am Ende springen dann doch bestimmte Dinge über die Klippe , weil mal das eine, mal das andere Ministerium und die entsprechende Arbeitsgruppe eben Bedenken hat und bestimmte Dinge nicht durchwinkt und dann nicht immer alles rund läuft. Es sind auch nur Menschen, die mit Hochdruck arbeiten und nicht dumm sind. Viele sind wohl mit Entscheidungen von den Entscheidungsträgern in den einzelnen Ministerien auch nicht zufrieden, obwohl zuvor entsprechend "Pro-Selbständige" ausgearbeitet wurde.
Guten Tag Herr Kolllege. Interesantes Video. Das Problem war mir bisher auch nicht klar. Vielen Dank für diesen Hinweis! Kollegiale Grüße aus Köln, Karl Silva
Das habe ich von meinem Arbeitskreis für Steuerberater (Schuka - Hammes & Kollegen) erhalten, was auch nicht ganz uninteressant ist, z.B. für GbR´s, die nicht im HR und damit nicht im Transparenzregister eingetragen sind: StB Volker Schuka schreibt: "Und jetzt leider noch einmal ein negativer Knaller des Tages: Anbei ein Link aus dem schönen Schleswig-Holstein zur Überbrückungshilfe 2 und der maßgeblichen Richtlinie (wird in anderen Bundesländern sicherlich ebenso umgesetzt): schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/richtlinie_Ueberbrueckungshilfen_2.html Nach der Richtlinie unter 6. Abs. 3 d) muss man folgende Erklärung abgeben: Erklärung des Antragsstellers, dass weder Überbrückungshilfen in Steueroasen abfließen, noch sonstige Gewinnverschiebungen in diese Jurisdiktionen erfolgen und dass er Steuertransparenz gewährleistet (siehe Anlage), Die Anlage führt dann folgendes aus: …die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Sofern die Mitteilungsfiktion des § 20 Absatz 2 GwG greift, weil die Angaben nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 - 4 GwG zu den wirtschaftlich Berechtigten aus einem in § 20 Abs. 2 Satz 1 GwG bezeichneten Register (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister) elektronisch abrufbar sind, ist keine separate Eintragung in das Transparenzregister, jedoch die Beifügung des Nachweises über die wirtschaftlich Berechtigten aus dem anderen Register (z.B. Gesellschafterliste aus dem Handelsregister) erforderlich. Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister besteht im Rahmen der Gewährung von Unterstützungsleistungen auch für antragstellende Unternehmen, die nicht ausdrücklich vom Wortlaut des § 20 Absatz 1 GwG erfasst sind (z.B. ausländische Gesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nicht aber eingetragene Kaufleute). Für ausländische Gesellschaften gilt die Pflicht allerdings nicht, wenn sie entsprechende Angaben bereits an ein anderes Register eines Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt haben. Wird im Nachgang festgestellt, dass diese Verpflichtungserklärung verletzt wurde, so sind die Überbrückungshilfen gemäß Ziffer 7 Absatz 4 vollumfänglich zurückzuzahlen. Nach meiner Recherche gilt dieses auch für die Überbrückungshilfe 1. Unbürokratische Hilfen sehen nach meinem Verständnis anders aus! Irgendwie bekommt man einen ungedeckten Leber-Haken nach dem anderen! " Ich wünsche allen einen halbwegs entspannten Jahreswechsel und hoffe, dass dieser ganze Wahnsinn, in meinen Augen ein Irrsinn, sich in 2021 aufklärt und damit die Plandemie, sofern es überhauot eine ist, als beendet erklärt wird!
Das können Kleine auch. Einfach mal die Bank nach einem Kredit fragen und später alles mit Zinsen wieder zurückbezahlen. ;) Denn die Großen bekommen nur Kredite. Aber ich glaube, dass ist auch nicht das was Du willst. Die da Oben wissen halt schon wie sie sich verkaufen können und am wenigsten zahlen müssen. Aber es sind ja bald Wahlen.
@@herbertthiebet211 naja, es wird zumindest mehr bringen als die AfD zu wählen. Sich nicht an die Corona-Vorgaben zu halten oder Verschwörungstheorien zu pushen. Ersteres ist ja verboten und man sieht was diese Hornochsen alles auslösen.
@Tilgungen von Krediten: muss das Geld fliesen? Ich habe meinem Unternehmen Anfang des Jahres einen Privatkredit gegeben um damit die kosten in den Folgemonaten abzufangen... inzwischen ist das Geld weg da über monate hinweg verluste entstanden sind. Der Kredit müsste zurück gezahlt werden... aktuell aber nicht möglich. Mit einer Förderung könnte dieser Kredit getilgt werden... aber eben erst wenn das Geld da ist. Henne-Ei Problem?
Bundestagsabgeordnete sind keine Fachkräfte! Sondern Langzeitstudenten oder Studienabrecher, die nie gearbeitet haben siehe unser Bundesarbeitsminister.
Danke für die Ausführungen. Ich kenne nichts was von "oben" kommt das durchdacht ist. Schließlich ist Politiker der einzige Beruf der keine Qualifikation erfordert...
Lieber Kollege, zunächst gebe ich Ihnen vollkommen Recht: Unser Berufsstand wird von der Bundesregierung auserkoren als Nadelöhr zur Liquiditätsversorgung der kleineren und mittleren Betriebe zu fungieren. Dabei sollen wir völlig unklare Anträge stellen, deren Umfeld und Hinweise sich beinahe im Wochenrhythmus ändern. Ein Haufen unklarer Definitionen und Auslegungen werden uns dann überlassen. Insofern kann ich Ihre Entscheidung zwar nachvollziehen - gegenüber den Mandanten, die aufgrund der Beschlüsse in Liquiditätsnot geraten aber auf den Steuerberater bei der Antragstellung angewiesen sind, stellt dies jedoch keine zufriedenstellende Lösung dar. Hinsichtlich Ihrer Angaben zu den Fixkosten im Bereich des Unternehmerlohns sehe ich das Umfeldn etwas anders: ausweislich Nr. 11 der FAQ unter 2.4 in der Tabelle "Enthält nicht" wird explizit ausgeführt, dass Lebenshaltungskosten oder ein fiktiver Unternehmerlohn nicht unter diese Nummer zählen. Dies wird auch unter 2.8 nocheinmal ausdrücklich ausgeführt "darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive / kalkulatorische Unternehmerlöhne ...“ Bitte mal prüfen. Ansonsten wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr!
Lieber Kollege, schließe mich voll Ihren Aussagen an. Ich kann meine Mandanten hier nicht im Regen stehen lassen; eine Rückzahlung halte ich für die meisten Antragsteller für ausgeschlossen, denn sollte dieser Wahnsinn so weitergehen, kann keiner mehr irgendetwas bezahlen. Fiktive Unternehmerlöhne sind von der Förderung ausgeschlossen (Fehler passieren). Für das neue Jahr wünsche ich viel Kraft, Mut und gute Nerven!
@@Lacky0021 Besten Dank für das Feedback. Klar, Fehler passieren, alles gut. Bin eher davon ausgegangen, dass ich die 13. Änderung der FAQ übersehen habe und noch doch wieder einmal alles anders ist. Zum Thema „ungedeckte Fixkosten bei November- und Dezemberhilfen“ noch ein kleiner Ausflug in die Logik, sofern diese im hier diskutierten Umfeld überhaupt relevant ist: So ziemlich alle Betriebe, die von den Beschlüssen vom 28.10.2020 betroffen sind und ab dem 02.11.2020 in den „Lockdown-light“ mussten, waren auch im Frühjahr von den Schließungen betroffen und wären daher grundsätzlich bei den Überbrückungshilfen II antragsberechtigt. Da diese die Fixkosten bereits im größtmöglichen Umfang (max. 70 % bzw. 90 % der ungedeckten Fixkosten) ausgleicht, welche Relevanz hätten November- und Dezemberhilfe dann noch, wenn hierbei die Überbrückungshilfe II angerechnet wird und ebenso nur ungedeckte Fixkosten ausgeglichen werden sollen? Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei den November- und den Dezemberhilfen inhaltlich nicht um Fixkostenhilfen, sondern Umsatzausfallentschädigungen, und wären daher nicht von den Beschränkungen der geänderten Kleinbeihilfenregelung betroffen. Im Ergebnis identisch äußert sich auch die StB-Kammer Sachsen-Anhalt, hier wird lediglich hinsichtlich der November- und Dezemberhilfen Stufe II Plus und Stufe III Plus auf die Begrenzung auf ungedeckte Fiskosten verwiesen, nicht jedoch für die „normalen“ November- und Dezemberhilfen. Insofern, liebe Kollegen, lassen Sie uns die Aufgaben, die uns die Bundesregierung anvertraut, verantwortungsvoll bewältigen und uns als zuverlässiger Partner unserer Mandanten beweisen. Natürlich gehört die Aufklärung der Mandanten über mögliche Rückzahlungsrisiken dazu - aber welche Alternativen bestehen denn für die meisten Mandanten als diese Risiken einzugehen? Im Rahmen unserer allgemeinen Berufspflichten sollte die Antragstellung nach meinem Dafürhalten auch ohne Haftungsrisiken weiterhin möglich sein.
Habe einen Kleinstbetrieb ( wirklich klein) und habe 9,87€ Dezemberhilfe bekommen. Davon soll ich Miete, Fixkosten und meinen Lebensunterhalt inkl priv Miete, Versicherungen etc. bestreiten. Ich verstehe die Welt nicht mehr. 😰
Vielen Dank Herr Spieker, Vielen Dank für Ihre Videos und die Informationen. Ich bin schon seit einiger Zeit auf der Suche nach Antworten auf meine speziellen Fragen und habe sie noch nicht finden können. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin freiberuflicher Heilpraktiker für Psychotherapie und betreibe mit meiner Frau eine Private Bildungseinrichtung (Heilerschule). Anerkannt und Steuerbefreit durch das Finanzministerium nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Es geht um die November- und Dezemberhilfe. Als Heilpraktiker durfte ich weiter arbeiten, nur sind sehr viele Klienten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr in die Praxis gekommen. Von November bis Januar ist traditionell die Zeit in der wir unsere Jahresausbildung für das nächste Jahr füllen. Dies war nicht möglich weil wir ja keine Info-, Schulungs- oder Seminarveranstaltungen durchführen durften. Daneben habe ich noch ein Kleinunternehmen, wo ich kleine Energie-Pyramiden herstelle und verkaufe. Dies geschieht in den allermeisten Fällen bei unseren Seminar und Ausbildungveranstaltungen. Umsatz Nov. & Dez. gleich Null. Frage 1: Gelte ich als Soloselbständiger Freiberufler mit einer Privaten Bildungseinrichtung, die keine Veranstaltungen durchführen darf auch als direkt betroffen? Oder als indirekt betroffen? Oder darf ich gar nicht beantragen? Frage 2: Mein Kleingewerbe mit den Pyramiden, darf ich das als verbundenes Unternehmen zum Umsatz hinzurechen? Frage 3: Wenn ja, wie gebe ich die zwei Steuernummern an? (HP/Schule und Pyramiden) Frage 4: Wieviel Tage der Schließung muss ich angeben? Die Schule war ganz Dicht, meine Praxis war zwar geöffnet aber es kam kaum noch jemand... Frage 5: Was ist, wenn ich ich nur im November 74,8% statt 80% weniger Umsatz gemacht habe? Habe ich dann keinen Anspruch auf Hilfe? Frage 6: ist es wirklich wahr, das ich die Dezemberhilfe nur beantragen kann wenn ich auch die Novemberhilfe beantragt habe? Frage 7: Das Überbrückungsgeld II habe ich bisher nicht in Betracht gezogen weil ich relativ geringe Fixkosten habe. Es sei denn, ich kann meinen fiktiven Unternehmerlohn mit einberechnen... Wenn das geht, wie berechne ich diesen? Farge 8: Ach ja, und dann noch die letzte Frage um die es auch in diesem Video geht. Ich habe einen Jahresgewinn gemacht. Hat sich da jetzt mittlerweile etwas geändert? oder muss ich dann am Ende das Geld doch wieder zurückzahlen? Oha, das sind ja fast so viele Fragen, dass Sie ein extra Video drehen könnten... Wie gesagt, ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im vorraus und freundliche Grüße Veta Kietzmann www.laiha-veta.de
Logische Konsequenz: Geschäftsführergehälter hoch ohne Rücksicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen. Und ich stelle Anträge, weil wenn ich das nicht mache habe ich einen Haftungsfall. Meine Anträge auf Überbrückungsholfe II sindan 1.12. raus, also bevor die FAQ geändert wurden. Wir prüfen jedenfalls ob eine Klare Sinn machen kann
Die haften für garnichts. Und sie haben sich rechtlich abgesichert. Wenn man die Coronahilfe annimmt, hat man ein großes Problem. Nimmt man sie nicht, hat man vermutlich auch eins. Die berühmte Aussage:,friss, oder stirb
Ich bin freiberuflicher Sprachdozent arbeitete sporadisch hoechstens 4 Wochen. Im Maerz NRW soforthilfe - kommuniziert als nicht rueckzahlbares Ueberbrueckungsgeld- kam 2 Wochen vor Weihnachten das Rueckzahlungsformular. Von den 9000 Euro muss ich 7000 zurueckzahlen, da Lebenshaltungskosten nicht vorgesehen sind. Dafür ab in die Sozialhilfe!!!! Ich habe ein kleines 6 Familienhaus, also wohne mietfrei, aber ausser den Mieteinnahmen -zum Glueck habe ich noch zahlende Mieter- gibt es nichts. Jede groessere Reparatur kann mich umwerfen. Existenzaengste sind da, waehrend durch lobbyarbeit Lohnfortzahlung und home office angesagt sind. Danke liebe Regierung, Versagen managen der Krise, wie auch bei der Imofstoff Beschaffung. Aber Herr Spahn feierr sich!!! Fuer mich nur noch Afd!!!!!!!!!
Bitte jetzt nicht weinen ! Im Ermessungsspielraum dieser Bundesregierung war das doch zu erwarten. Du must einfach realistisch bleiben. Verkaufe dein Haus ( wenn Du einen Käufer findest ) und such´ Dir einen guten Rechtsberater und Steuerberater. LOL
Verstehe ich das richtig, daß die Coronahilfen/Überbrückungshilfen irgendwann zurück gezahlt werden müßen, so wie Bafög z.B. ? Wenn ja, dann sind diese Hilfen ja keine Hilfen, sondern Kredit. Oder sehe ich das falsch ?
Natürlich wird es zurückbezahlt.... Entweder durch deine jährliche Lohnsteuer und wahrscheinlich noch zusätzlich von der Allgemeinheit, durch Steuern !
@@st.ho.6910 Meine Frage war gemeint, ob die Coronahilfen grundsätzlich, vom einzelnen Bezieher zurück gezahlt werden müssen, wann, und wie im Einzelfall ? Das weiß ich eben nicht, darüber hab ich noch nichts konkretes gehört.
@@matthiasnialki6126 Man wird das Geld sicher nicht so zurückzahlen müssen ,aber wie der Staat sein Geld wiederbekommt habe ich im ersten Kommentar geschrieben !
@@matthiasnialki6126 Nein , aber ich kenne unseren Staat mit den korrupten Betrügern , was sich Regierung nennt ! Und die verschenken nichts an das Volk !
Dabei wäre es bei Kleinstbetrieben doch ganz Einfach zu handhaben. ZB. Kleine Friseurbetriebe unter 5 Angestellte. Dezember 20 fehlten ca. 50% der Einnahme gegenüber Einnahme 19, Eben dieser Verlust ist dann berechtigte Soforthilfe.
Das ist grundsätzlich richtig, Aber hier sind sie Teile einer Gegenrechnung, also Umsatzförderung (November bzw. Dezemberhilfe) auf der einen Seiten, höchstens die ungedeckten Fixkosten auf der anderen Seite. Ganz schön kompliziert.
Beispiel: Jemand hat einen gut bezahlten Hauptjob. Daneben hat er ein Hotel als UG mit seiner Frau. Er zahlt vom Hotel an sich selbst eine Miete von € 2.000.- monatlich. Personal gibt es nicht. Das Hotel läuft nicht sonderlich gut, was auch vor Corona schon so war. Wo ist er also in seiner Existenz gefährdet.
Die Frage der Höhe des Unternehmerlohnes können Sie recht schnell beantworten: B.4. in den FAQ: Ein fiktiver Unternehmerlohn kann bei Unternehmen und Soloselbständigen, die kein Geschäftsführergehalt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen, bis zur Höhe der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze als Fixkosten angerechnet werden
*Wenn man auf dünnen Kufen über dünnes Eis unterwegs ist, liegt die Sicherheit in der Geschwindigkeit.* R.W. Emerson Nur in erhöhter Geschwindigkeit kann Berlin das durchziehen!
Ich dachte hier kommt mal was informatives. Ich frag mich gerade wieviele aus Gastro und Einzelhandel keinen Verlust aus November/ Dezember haben. Zumal das ja auch gestaffelt ist je nachdem wie hoch der Verlust ist . Ich denke behaupten zu können das keiner es schafft mit Ausser Haus Geschäften sein Vorjahresniveau zu halten .
Wer Vorjahresniveau erreicht hat, also keinen Verlust macht, ist somit nicht anspruchsberechtigt. 😉 hat er z.B. 15% weniger als im Vorjahr, bekommt er nix.
Ich habe eine andere Frage: Wenn es eine Lohn Prüfung gibt und der Prüfer verlangt die Lohn Blätter zu kontrollieren von Mitarbeitern, und der Steuerberater gibt den Prüfer diese Blätter, darf der Steuerberater dafür Honorar verlangen? Der Steuerberater hat schon diese Blätter davor eingereicht, dafür hat schon er seine Honorare erhalten! Vielen Dank!
Die Information habe ich von der Steuerberaterkammer Niedersachsen erhalten. Für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe habe ich ein neues Video erstellt, was nochmal auf das Beihilferecht (Stand 17.12.2020) eingeht. Das Video wird demnächst veröffentlicht. Hier die E-Mail von der Kammer. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das BMWi hat den FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe II (URL: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html ) bereits mehrfach überarbeitet. Unter 4.16 (beihilferechtliche Hinweise) gab es am 4. Dezember 2020 eine Aktualisierung, die zu vielen Rückfragen der Berufsangehörigen führt. Folgende Hinweise erreichten uns hier zu von Seiten der Bundessteuerberaterkammer: „Unter 4.16 wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten beschränkt wird. Das bedeutet, ungedeckte Fixkosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Soll beispielsweise Überbrückungshilfe für den Monat Oktober 2020 beantragt werden, muss im Oktober 2020 ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein. Die Höhe der maximalen Auszahlung wird auf die Höhe des Verlustes begrenzt. Grundlage für diese Regelung ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, welche die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umsetzt (sog. Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19). Wir gehen davon aus, dass die Einschränkung aufgrund des EU-rechtlichen Rahmens auch nicht mehr revidiert werden kann. Diese Regelung ist insofern unglücklich, als dass die Beschränkung auf ungedeckte Fixkosten erst nachträglich aufgenommen wurde. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl vor dieser Änderung gestellter Anträge damit unrichtig werden und die beantragten (und ggf. bereits ausge-zahlten) Überbrückungshilfen zu hoch sind. Wir haben beim BMWi erwirkt, dass eine Änderung der Anträge, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, nicht erforderlich ist. Die Korrektur kann im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Mandanten auf diese Änderung und die damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere die Rückzahlungspflicht hinzuweisen. Die gleichen beihilferechtlichen Vorgaben gelten im Übrigen auch für die November- und Dezemberhilfe plus sowie voraussichtlich für die Überbrückungshilfe III.“ Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bundessteuerberaterkammer zu Fragen des Beihilferechts, auch im Zusammenhang mit der November-/Dezemberhilfe, derzeit keine weiteren Auskünfte geben kann. Es besteht ein Austausch mit dem BMWi, dem wir den Informations- und Unterstützungsbedarf der Berufsangehörigen zu diesen Fragen mit Nachdruck vorgetragen haben. Das BMWi arbeitet derzeit an Arbeitshilfen zu dieser Thematik und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.
Was ich bis heute nicht verstehe: Ich bin Gesellsch.GF mit 100% an einer GmbH und beziehe Lohn. Ist meine einzigste Tätigkeit. Bin befreit von der soz.vers.Pflicht Wie kann es sein, dass mir absolut kein Cent zusteht was meinen Lohn angeht mit dem ich meinen Hauskredit abzahlen muss? Seit dem 15.12. ist mein Betrieb geschlossen (friseursalon)... ich weiß nicht wie es weiter gehen soll und wie ich meine privaten Kosten zahlen kann...
Ja aber wer hat denn geglaubt er bekommt etwas geschenkt. Und wer hat denn gedacht er kann sich mal eben so bereichern. Ich finde es richtig das man den Verlust auch nachweisen muss alles andere wäre doch Subventionsbetrug.
Was ist denn hieran bitte bereichern? Mal ein Beispiel: „ Wer als langjähriger Soloselbstständiger (also Jahrelang gespart hat fürs Alter und 61.000€ oder etwas mehr auf dem Sparbuch hat) zwar in 2020 deutlich weniger als 50% zum Vorjahr an Einnahmen hat (somit eigentlich antragsberechtigt ist) und i.d.R. geringe laufende Betriebskosten hat (~200.-€), aktuell nur 500.- €/Monat verdient hat, 600.-€ Miete und 300.-€ Krankenversicherung, RV ~400.-€, Lebenshaltungskosten 2-400.-€ zu zahlen hat (was ja alles nicht angerechnet wird!!!) würde ich eigentlich als Verlust sehen. Nach der aktuellen Regelung gibt es aber 0.- weil man ja angeblich 300.- Gewinn gemacht hat. Trotz 1900.-€ Ausgaben!!! Auch wer genau 500.-€ Betriebsausgaben hat bekommt nix, da nach der neuen Regelung mit 0.-€ kein Verlust vorliegt. Jetzt würde man, so wie die Politik einen ja auch schön darauf verweist, sagen dass man die Grundsicherung beantragen solle. Die bekommt man aber nicht. Obwohl immer so schön gesagt wird, man muss nicht sein Privatvermögen einsetzen. Derjenige hatte vorher 2500.-€ Einnahmen und jetzt nur 500.-€ Somit hat er 24.000€ weniger Einnahmen. Ok, die bekommt man verständlich natürlich nicht ersetzt. So wie BaWü ~1000.-€/Monat zur freien Verfügung stellte wäre einem in dem Beispiel schon sehr geholfen. Er hätte zumindest ~1500.-€. Zwar macht er immer noch Verlust, aber der ist ähnlich der Schwankungen der Einnahmen und verschmerzbarer als nur von seinen 500.-€. Der der sich nie was zur Seite gelegt hat ist eigentlich nicht richtig selbstständig. Obwohl der den Staat deutlich mehr kostet als er an dem einnimmt wird er jetzt auch noch weiter subventioniert. Ok, das kann und darf er ja auch nicht anders. Aber den korrekten Solo-Selbständigen der dem Staat fast nur Einnahmen bringt in der jetzigen Corona-Situation einfach links liegen zu lassen ist eine Schande. Kurzarbeitergeld wird erhöht, verlängert, alles mögliche wird da getan. Ist ja auch gut so, aber anderen zwar vieles versprechen und dann im Nachhinein durch verschiedene Hintertürchen einfach gänzlich abzuschmettern ist nicht die feine Englische.
Hallo, habe zufällig Ihr Video gesehen und auch schon mal durch bekannte Steuerberater gehört, dass allgemein von diesen Hilfen abgeraten wird. Aber grundsätzlich ist es doch richtig wenn ein Unternehmen insgesamt keine Verluste hatten, dass diesem Unternehmen keine Hilfen zustehen. Ich würde mir von meinen Steuerberater wünschen, was muss ich als Unternehmer tun, um möglichst viel Hilfe abzugreifen. Wenn Sie Ihren Kunden grundsätzlich von diesen Hilfen abraten, entgeht ihnen doch möglicherweise Geld. Gefühlt finden Konzerne, die ihre eigenen Berater beschäftigen immer Schlupflöcher. Warum also nicht für die Kleineren? LG
Hallo Herr Brinkmann, ich rate nicht ab, diese Hilfe zu beantragen. Nur die Rahmenbedingen müssen passen, dass man nicht im Nachgang eine böse Überraschung bekommt.
Hallo Herr Starke, ich betreue relativ viel Gastronomiebetriebe, die das mit dem Außer-Haus-Geschäft hinbekommen. Die Einen nutzen halt ihre Chancen und die anderen sehen immer nur, das es nicht geht.
@@Der-Steuerberater wir betreiben auch eine Gastronomie und unser Ausser-Haus Geschäft läuft. Ich kenne natürlich auch sehr viele andere Gastronomen bei denen das Ausser -Haus Geschäft auch läuft, aber große Gewinnen erwirtschaftet nun wirklich niemand. Es wird leider zu viel Verunsicherung betrieben. Warum? Ich weiß es nicht. Ich bin Mandant einer großen Steuerkanzlei. Die haben diesen neuen Punkt geprüft und sehen keine Problematik. Wie es natürlich bei anderen aussieht, kann ich nicht sagen. Auf der anderen Seite muss man aber auch festhalten: Wer große Gewinne einfahrt, der benötigt auch keine Hilfen vom Staat.
@@guidostarke9904 naja, wer als langjähriger Soloselbstständiger zwar nun deutlich weniger als 50% zum Vorjahr an Einnahmen hat (somit eigentlich antragsberechtigt ist) und i.d.R. geringe laufende Betriebskosten hat (~200.-€), aktuell nur 500.- €/Monat verdient hat, 600.-€ Miete und 300.-€ Krankenversicherung, RV ~400.-€, Lebenshaltungskosten 2-400.-€ zu zahlen hat (was ja alles nicht angerechnet wird!!!) würde ich nicht als „große Gewinne einfahren“ sehen. Nach der aktuellen Regelung gibt es nämlich 0.- weil man ja angeblich 300.- Gewinn gemacht hat. Trotz 1900.-€ Ausgaben!!! Auch wer genau 500.-€ Betriebsausgaben hat bekommt nix, da nach der neuen Regelung mit 0.-€ kein Verlust vorliegt. Und es gibt bei vielen Solos auch keine „außer Haus“ Option. Letztlich noch viel schlechtere Bedingungen als bei der Sofort-Hilfe und der Novemberhilfe für die Gastronomie.
@@josefm.7800 also ich bin kein Spezialist und muss mich natürlich auch auf meinen Steuerberater verlassen. Ich denke jedoch auch, dass der Staat aufpassen muss, dass keine Überförderung statt findet. Es soll sich sprichwörtlich keiner an den Zuschüssen und Förderungen gesundstoßen. Leider ist das aber bei vielen der Fall. Es geht auch um die Fixkosten und nicht um den Lebenserhaltungskosten. Wenn die nicht erbracht werden können, muss man Grundsicherung beantragen. Das ist alles nicht schön und jeder möchte endlich wieder seinen Lohn selbst erarbeiten.
@@guidostarke9904 somit sollten die, die mit ihren Einnahmen der letzten Jahren (Jahrzehnte) schon nicht genügend Geld für die Rente zur Seite legen können oder wollen also nicht fördern (gesundstoßen). Nur komisch, dass genau die, sofern sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sind, anstandslos alles bekommen. Der, der Jahrzehntelang Geld zur Seite gelegt hat um im Alter nicht ohne was dazustehen bekommt gar keine Grundsicherung und muss sein Erspartes erst mal verbrauchen. Um eine Rente im Grundsicherungs-Niveau zu erhalten muss man über 250.000€ zur Seite gelegt haben. Da sind die 60.000€ Freibetrag blanker Hohn. Sinnvoll wäre, wenn man jedem Soloselbstständigen einen Unternehmerlohn angerechnet hätte anstelle auf die Grundrente zu verweisen. Aber so werden nur die nicht wirklich Selbstständigen gefördert die am Schluss dem Staat auch bis zum Schluss weiter auf der Tasche liegen. Mein oben genanntes Beispiel hat nichts mit „gesundstoßen“ zu tun. Denn in dem Fall bekommt man trotz mehr als 50% Verlust zum Vorjahr nix (weder Förderung noch Grundsicherung). Somit ist man mehrfach in den Ar... gezwickt. Wenn man jedes Jahr einen Mio. Gewinn machen würde, würde das ja nicht weh tun, aber das wird wohl bei über 95% der Soloselbstständigen nicht der Fall sein. Hätte man in dem Beispiel nix gearbeitet und/oder nur 50.000€ gespart und den Rest auf den Putz gehauen, hätte man die Förderung und/oder Grundsicherung anstandslos bekommen. Somit wird man immer bestraft wenn man vorsorgt/arbeiten geht. Zumindest in der Corona-Situation hätte ich vom Staat mehr für die Soloselbstständigen erhofft. Zumal den Angestellten,staatl. Künstler, freiwillig Arbeitslosenversicherten, etc. alle möglichen Extras genehmigt wurden. Denn schließlich können die Soloselbstständigen auch nichts für Corona.
... wenn ich doch aber noch einen Gewinn erwirtschafte, sollte ich doch die Förderung auch nicht beantragen, ist doch korrekt! Ich finde die Förderregelungen auch mehr als suboptimal, aber sich beschweren, dass man es nicht beantragen kann, solange man noch Gewinne macht, ist doch lächerlich. Ich finde bsplw. eher schlimm, dass die Berechnungen aufgrund von Umsatzvergleichen und EBEN nicht auf Gewinneinbrüche gerechnet wird.
Ich habe mir jeden Antrag gespart, da nach Abzug der Steuerberaterkosten kaum was übrig bleibt und mir meine Nerven und mein Fokus aufs Business wichtiger ist. Da gehe ich lieber Rücklagen ein. Dafür ist mein Steuerberater quasi nicht mehr erreichbar. Fragen werden mit "Für steuerliche Gestaltung ist gerade keine Zeit" beantwortet und den Steuerberater wechseln ist unmöglich, da alle Steuerberater hier bei neuen Mandanten abwinken. Da hat die Politik RICHTIG scheiße gebaut und ganz ehrlich, die Steuerberater sind nicht besser. Ich hoffe, dass das System absehbar so vereinfacht wird oder durch EDV abgedeckt wird, dass man für Administration keine Steuerberater mehr braucht und sie wieder das machen, was ihr Name aussagt: Beraten. Von daher danke für die Berater, die online Videos drehen. Da bekomme ich inzwischen mehr KnowHow, als durch meinen Steuerberater.
Leider falsch... der beihilfefähige Zeitraum erstreckt sich von März bis Nov 2020 (bspw für NovH Plus). Es können die Verlustmonate frei gewählt werden, dann 70% als Förderdeckel.
@@Der-Steuerberater Das Beihilferecht wurde natürlich nicht geändert. Die Bundesregelungen sowie die zugrunde liegenden Kommissionsvereinbarungen gab es von Anfang an, nur wurden die Voraussetzungen vom Bund nicht kommuniziert. Das war der Hauptfehler des Bundes. Aber ich gebe Ihnen insofern Recht, dass noch Einzelfragen, zB verlustmindernde Anrechenbarkeit von KAG, offen sind und in den neuen FAQ Beihilferecht schnell geklärt werden sollten...
Frohes neues Jahr. Ob es froh wird ist wohl so eine Sache. Ich habe da mal Fragen. Ich arbeite in Teilzeit in einer Wäscherei. Kein 450€ Job. Denn anderen Teil arbeite ich als selbstständige Friseurin im Reisegewerbe. Seit November darf ich das ja nicht mehr. 😞 Was dazu kommt ich bin krank geworden ( das wird auch noch länger gehen.) Ich habe Lohnfortzahlung vom meinem 1 Job bekommen was ja nicht viel ist, ab 1.1 Rutsche ich ins Krankengeld rein was dann noch weniger ist. Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Kann ich diesen Antrag stellen? Wenn nicht was kann ich machen? Ich bin völlig verzweifelt 😫 leider kenne ich mich auch nicht gut aus mit diesen Anträgen. Im Frühling hätte ich 1x 5000€ bekommen als sofort Hilfe. Das Geld ist ausgeben . Meine Frage muss ich das bei der EÜR angeben? Wenn ja wo muss es aufgeführt werden. Bis jetzt habe ich das immer alleine gemacht aber nun bin ich immer mehr überfordert und verunsichert. Ich wäre sehr dankbar über rasche Antworten. Auch ein Video mit allen Hilfen und Ausführungen der Anträge wäre eine Riesen Hilfe. Genießen Sie das Neujahr 😃Dankeschön Andrea
Kann ich einfach mal durchrufen? Ich bin ein "Spezialfall" Ich hab Ende 2019 gegründet und hab mich eigentlich auf die Förderung bezogen. Ich bin einzelkämpfer und ich musste 2 Angestellte wieder frei stellen. Dann kam die Pandemie und ich stand im Regen. Ich hätt mir gewünscht, dass ich irgendwie unter die flügel gegriffen bekomme - aber mein tip war einfach in die Insolvenz zu gehen - weil, macht ja nix aus.
Ist mir unbegreiflich, wie ein Steuerberater sagen kann, dass er keine Hilfsanträge mehr stellt, weil gewisse Dinge nicht eindeutig geklärt sind und er deshalb nach bestem Wissen handeln müsste und dadurch für sich selber Gefahren (Haftungsprobleme sieht) sieht und gleichzeitig alle Leute in den Kommentaren ihm zujubeln. Ich bin selber Steuerberater und kann sagen, dass meine Mandanten teils überaus dringend jeden EUR gebrauchen können, weil die sich ansonsten bald keine Brötchen mehr kaufen können. Dann spielt es für mir doch Rolle, ob Details nicht geklärt sind bei den Hilfen. Das Problem haben wir Steuerberater ständig schon im Steuerrecht und hier gilt: Was nicht klar geregelt ist wird zugunsten des Mandanten ausgelegt. Und genauso mache ich es auch bei den Hilfsanträgen. Es würde mir niemals einfallen mich beleidigt in die Ecke zu stellen und zu sagen, dass ich ab sofort keine Anträge mehr stellen, niemals! Wie gesagt, absolut unverständlich, dass hier so viele Leute das Video gut bewerten. Inhaltlich ist es übrigens falsch. Die Fixkostenregelung gilt nicht für ersten die November- und Dezemberhilfen. Das hat auch das Bundesfinanzministerium mittlerweile bestätigt. Daumen runter.
Hallo Herr Bre, ich habe die Antragstellung ausgesetzt, solange noch keine Klärung vorliegt. Das ist zwischenzeitlich am 7.1.2021 durch die FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) erfolgt. Das „neue“ Beihilferecht habe ich in diesem Video zusammengestellt ruclips.net/video/PNtLvQtRasU/видео.html
Es war schon immer eine sehr große Dummheit, seine Lebenszeit mit Überbrückungshilfen zu verbringen. Ich bin von einer Überbrückung mit Alltara - kreative Gesellschaft überzeugt: ruclips.net/video/5Wavx4iw1cc/видео.html Was meint Ihr dazu? Ihre Erklärung ist super gut verständlich und am wertvollsten ist Ihre Aussage, dass Sie keine staatlichen Förderungen mehr beantragen, zumal die Bezahlung für Ihre Tätigkeit eventuell nicht zu den Fixkosten (Verlust) zählt.
Naja, damit die Hilfen lange und für alle wirklich Bedürftigen ausreicht, braucht es komplizierte Regelungen. Es ist für mich schon einleuchtend, dass wirklich nur der tatsächliche Verlust ausgeglichen werden soll, das Geld reicht ansonsten einfach nicht.
Es ist schon schlimm wenn man an der Basis sitzt und eigentlich keine Ahnung von tuten und blasen hat. Aber intelligent dreinschauen und wichtig reden und mit Sicherheit ein rhetorische Rhetorikkurs besucht und Millionen für Beraterverträge ausgegeben weil man selber ja eigentlich gar nichts kann.
also ich habe zwei künstler als freunde und die haben mehr hilfe bekommen als sie arbeiten hätten müssten. ihnen geht es super gut. ist wohl bei jedem ein lottospiel. und angeblich müssen sie nix zurück zahlen?
Das sind leider „nur“ Kredite und müssen ich glaube sogar mit Zinsen zurückgezahlt werden. Womit den meisten nicht geholfen ist. Kannst ja mal die KfW bzw. deine Bank fragen. www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Hier mal interessante Infos und Feedbacks darüber www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-II-versteckte-R%C3%BCckzahlverpflichtung-wenn/td-p/189205/jump-to/first-unread-message Und schon wird alles wieder so verlaufen wie mit der Soforthilfe......... :(((((
Ich hoffe dass Sie mich beraten könne.Ich bin selbständig und habe eine Schneiderei arbeite alleine ,und mein Geschäft ist zu wegen Corona ,woher bekomme ich Geld für Miete und Aok und Miete der Wohnung und Lebenssicherheit.??? Kann jemand mich helfe was ich machen soll
@@Rasheed_Mamorah Jobcenter vor Ort. Sie schaffen das! Mehr Tipps kann ich Ihnen nicht geben. Sie sind für sich verantwortlich! Einfach heute oder morgen mal anrufen und Termin vereinbaren, Lage schildern oder E-Mail schreiben.
Toi toi toi - bisher brauchte ich noch keine Unterstüzung beantragen - ja in manchen Monaten wurde es knapp aber da ich nur eine handvoll Mitarbeiter habe konnte ich alles noch kompensieren... Irgendwo habe ich was Richtig gemacht denn mein erstes volles Firmenjahr endete im Hoch von CoVid 1ste Welle puhh... geschafft. Warten wir die nächsten Monate ab... es geht wieder Bergauf wir müssen nur Durchhalten - irgendwie...
Wenn man die Corona Hilfe direkt am Anfang beantragt hätte und diese sofort in Bitcoin getauscht, dann wäre man jetzt schon fein raus. Ich habe das schon viele Jahre Früher gemacht als der Bitcoin noch unter 25 Cent war. Ein wenig Weitblick muss man schon haben :-)
Die Dummheit der Menschen, es ist das größte Problem!
Wie kam es denn zu dieser massenhaften Unwissenheit? Die Menschen wurden mit voller Absicht dumm gehalten. So sind die Menschen leichter zu verwirren und leichter lenkbar!!!
Ja, das stimmt leider. Sonst müssten längst alle auf der Straße sein.
Das größte Problem sind nicht die Menschen sondern unsere Regierung
sie werden von Baby dahingehend indoktriniert, dass man alles glauben soll, was die Regierung sagt und sie erkennen nicht, dass die Täuschung des Widersachers ist...
"Halt du sie dumm, ich halte sie arm", sagt der Politiker zum Kleriker. Zitat von Unbekannt
Beihilfe nur für System Treue Speichellecker, der Rest wird zurückzahlen müssen
falls sich intelligente leser fragen, wo die aussage meiner antwort ist, man sucht sie vergeblich. ich habe nur versucht den inhaltswert, des ursprünglichen kommentators vorzutragen.
@@tomwarp1 Nö, aber Du hast bewiesen, dass du zu dem Klientel der Marxisten/Leninisten/Stalinisten/Maoisten/Kommunisten gehörst.
@@kallegrabowski7303 diese schwachsinnige aussage musste mir mal erklären.. 😂
@@tomwarp1 troll dich einfach
@@axelschweiss6149 du bist ja auch ne große hilfe.
Super erklärt 👍👍ich bin Soloselbständiger und habe bis jetzt 1500€ bekommen, meine Steuerberaterin hat für das stellen des Antrages 520€ in Rechnung gestellt 🙈 jetzt hab ich für den November und Dezember 980€ zum Leben...vielen Dank an die Politiker...
Traurig 😢 Aber auf der anderen Seiten verschwendet das Merkel Regime unsere Steuergelder .
Hauptsache deiner Steuerberaterin geht es gut. Die verdient sich jetzt eine goldene Nase!
Warum beantragst Du nicht noch Arbeitslosengeld 1 oder 2?
Dann lesen Sie meinen Post dazu. Die Steuerberater sind Coronagewinnler
@@gebholddolten3247 Na sicher doch! Die haben doch genügend Lobbyisten im Bundestag sitzen.
Danke für Ihre Arbeit und das Sie uns darüber informieren. ☺
Vielen Dank für den Beitrag, wann drückt bloss jemand mal die Reset-Taste bei unseren Ministerien ! Jeder Beamte, der mit der Überbrückungshilfe zu tun hat, sollte erstmal verpflichtet werden, eigenhändig einen Antrag auf Hilfen zu stellen und erst bei 100%ig rechtssicheren Erfolg das Gehalt weitergezahlt bekommen, so wird der Staat ruckzuck wieder schuldenfrei. Wünsche Ihnen in jedem Fall Frohe Weihnachten!
Die Formulare werden doch bewusst mit Fallstricken kreiert, wahrscheinlich unter Mitwirkung von perfieden Beratern.
Ich bin auch nicht mit der Arbeit zufrieden, aber ich weiß aus dem Bekanntenkreis, daß in verantwortlichen Ministerien - Arbeitsministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium - die Leute dort schon wissen, was sie tun und sich bemühen, alles korrekt zu erledigen, zu vereinfachen. Jedoch sind das Arbeitsgruppen und -kreise aus 3 Ministerien, die die Dinge erarbeiten und dann entscheiden. Denkt mal an eure Arbeitsstellen oder hört euren Bekannten zu, wie dort in einer Abteilung mnchmal schon Grütze erarbeitet und entschieden wird. Soll das bei einer Arbeitsgruppe aus 3 unterschiedlichsten Gremien und Arbeitsgebieten, die nun zusammengebracht werden sollen, in kürzester Zeit, anders sein? Fehlerquotient ist doch klar, ist gleich hoch einzustufen. Und am Ende springen dann doch bestimmte Dinge über die Klippe , weil mal das eine, mal das andere Ministerium und die entsprechende Arbeitsgruppe eben Bedenken hat und bestimmte Dinge nicht durchwinkt und dann nicht immer alles rund läuft. Es sind auch nur Menschen, die mit Hochdruck arbeiten und nicht dumm sind. Viele sind wohl mit Entscheidungen von den Entscheidungsträgern in den einzelnen Ministerien auch nicht zufrieden, obwohl zuvor entsprechend "Pro-Selbständige" ausgearbeitet wurde.
@@meliodas_xrexenamy7071 Kurz geschrieben: Sie waren steht's bemüht, bemüht zu tun.
Massen Enteignung. Was für eine tolle Re- GIER - ung.
Ja, das wissen wir doch schon längst. Plan der NWO. Wer´s heute noch nicht mitgekriegt hat, ist verloren.
Steht alles im Plan ihr solltet euch anderst informieren und aufstehen
Wunderbar das es diese zügige "Hilfen" gibt! Sprach Adler Bekleidungsgeschäfte.
Ich bin kürzlich auf deinen Kanal gestoßen. Deine Ratschläge sind Gold wert. Vielen herzlichen Dank:)
Guten Tag Herr Kolllege. Interesantes Video. Das Problem war mir bisher auch nicht klar. Vielen Dank für diesen Hinweis! Kollegiale Grüße aus Köln, Karl Silva
Schöne Grüße aus Holzminden.
Das habe ich von meinem Arbeitskreis für Steuerberater (Schuka - Hammes & Kollegen) erhalten, was auch nicht ganz uninteressant ist, z.B. für GbR´s, die nicht im HR und damit nicht im Transparenzregister eingetragen sind:
StB Volker Schuka schreibt:
"Und jetzt leider noch einmal ein negativer Knaller des Tages:
Anbei ein Link aus dem schönen Schleswig-Holstein zur Überbrückungshilfe 2 und der maßgeblichen Richtlinie (wird in anderen Bundesländern sicherlich ebenso umgesetzt):
schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/richtlinie_Ueberbrueckungshilfen_2.html
Nach der Richtlinie unter 6. Abs. 3 d) muss man folgende Erklärung abgeben:
Erklärung des Antragsstellers, dass weder Überbrückungshilfen in Steueroasen abfließen, noch sonstige Gewinnverschiebungen in diese Jurisdiktionen erfolgen und dass er Steuertransparenz gewährleistet (siehe Anlage),
Die Anlage führt dann folgendes aus:
…die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Sofern die Mitteilungsfiktion des § 20 Absatz 2 GwG greift, weil die Angaben nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 - 4 GwG zu den wirtschaftlich Berechtigten aus einem in § 20 Abs. 2 Satz 1 GwG bezeichneten Register (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister) elektronisch abrufbar sind, ist keine separate Eintragung in das Transparenzregister, jedoch die Beifügung des Nachweises über die wirtschaftlich Berechtigten aus dem anderen Register (z.B. Gesellschafterliste aus dem Handelsregister) erforderlich. Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister besteht im Rahmen der Gewährung von Unterstützungsleistungen auch für antragstellende Unternehmen, die nicht ausdrücklich vom Wortlaut des § 20 Absatz 1 GwG erfasst sind (z.B. ausländische Gesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nicht aber eingetragene Kaufleute). Für ausländische Gesellschaften gilt die Pflicht allerdings nicht, wenn sie entsprechende Angaben bereits an ein anderes Register eines Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt haben.
Wird im Nachgang festgestellt, dass diese Verpflichtungserklärung verletzt wurde, so sind die Überbrückungshilfen gemäß Ziffer 7 Absatz 4 vollumfänglich zurückzuzahlen.
Nach meiner Recherche gilt dieses auch für die Überbrückungshilfe 1.
Unbürokratische Hilfen sehen nach meinem Verständnis anders aus! Irgendwie bekommt man einen ungedeckten Leber-Haken nach dem anderen! "
Ich wünsche allen einen halbwegs entspannten Jahreswechsel und hoffe, dass dieser ganze Wahnsinn, in meinen Augen ein Irrsinn, sich in 2021 aufklärt und damit die Plandemie, sofern es überhauot eine ist, als beendet erklärt wird!
folglich, nur die Grossen haben die man power die Hilfen abzugreifen
Das können Kleine auch. Einfach mal die Bank nach einem Kredit fragen und später alles mit Zinsen wieder zurückbezahlen. ;)
Denn die Großen bekommen nur Kredite. Aber ich glaube, dass ist auch nicht das was Du willst.
Die da Oben wissen halt schon wie sie sich verkaufen können und am wenigsten zahlen müssen. Aber es sind ja bald Wahlen.
@@josefm.7800 Wenn Wahlen für die kleinen Leute was Gutes bringen würden, wären diese längst verboten...
@@herbertthiebet211 naja, es wird zumindest mehr bringen als die AfD zu wählen.
Sich nicht an die Corona-Vorgaben zu halten oder Verschwörungstheorien zu pushen. Ersteres ist ja verboten und man sieht was diese Hornochsen alles auslösen.
@Tilgungen von Krediten: muss das Geld fliesen? Ich habe meinem Unternehmen Anfang des Jahres einen Privatkredit gegeben um damit die kosten in den Folgemonaten abzufangen... inzwischen ist das Geld weg da über monate hinweg verluste entstanden sind. Der Kredit müsste zurück gezahlt werden... aktuell aber nicht möglich. Mit einer Förderung könnte dieser Kredit getilgt werden... aber eben erst wenn das Geld da ist. Henne-Ei Problem?
Herr GAULAND hatte Recht mit seiner Aussage vom Vogelschiss.
Ich wünsche euch allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2021 !!!
Danke... ziemlich cool erklärt :-)
Bundestagsabgeordnete sind keine Fachkräfte! Sondern Langzeitstudenten oder Studienabrecher, die nie gearbeitet haben siehe unser Bundesarbeitsminister.
sie haben eine sehr sympatische und beruhigende stimme 😉
Vielen Dank für das Kompliment.
Danke für die Info-und ein gutes 2021@all!
Ein frohes Jahr 2021 werden wir wohl nicht haben . Es ist uns nicht gegönnt!Leider!
Lieben Dank!! Und alles Gute 🍀👍
Danke für die Ausführungen. Ich kenne nichts was von "oben" kommt das durchdacht ist. Schließlich ist Politiker der einzige Beruf der keine Qualifikation erfordert...
Sie sind der netteste Steuerberater ever!!
Danke für diesen Beitrag.
Ich hab Sie abonniert.
Wir brauchen keine Coronahilfen sondern Aufhebung des Lockdowns. Ich hoffe, meine Chefetage ist auch schlau genug.
Lieber Kollege, zunächst gebe ich Ihnen vollkommen Recht: Unser Berufsstand wird von der Bundesregierung auserkoren als Nadelöhr zur Liquiditätsversorgung der kleineren und mittleren Betriebe zu fungieren. Dabei sollen wir völlig unklare Anträge stellen, deren Umfeld und Hinweise sich beinahe im Wochenrhythmus ändern. Ein Haufen unklarer Definitionen und Auslegungen werden uns dann überlassen. Insofern kann ich Ihre Entscheidung zwar nachvollziehen - gegenüber den Mandanten, die aufgrund der Beschlüsse in Liquiditätsnot geraten aber auf den Steuerberater bei der Antragstellung angewiesen sind, stellt dies jedoch keine zufriedenstellende Lösung dar.
Hinsichtlich Ihrer Angaben zu den Fixkosten im Bereich des Unternehmerlohns sehe ich das Umfeldn etwas anders: ausweislich Nr. 11 der FAQ unter 2.4 in der Tabelle "Enthält nicht" wird explizit ausgeführt, dass Lebenshaltungskosten oder ein fiktiver Unternehmerlohn nicht unter diese Nummer zählen. Dies wird auch unter 2.8 nocheinmal ausdrücklich ausgeführt "darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive / kalkulatorische Unternehmerlöhne ...“
Bitte mal prüfen.
Ansonsten wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr!
Lieber Kollege, schließe mich voll Ihren Aussagen an.
Ich kann meine Mandanten hier nicht im Regen stehen lassen; eine Rückzahlung halte ich für die meisten Antragsteller für ausgeschlossen, denn sollte dieser Wahnsinn so weitergehen, kann keiner mehr irgendetwas bezahlen. Fiktive Unternehmerlöhne sind von der Förderung ausgeschlossen (Fehler passieren).
Für das neue Jahr wünsche ich viel Kraft, Mut und gute Nerven!
@@Lacky0021 Besten Dank für das Feedback. Klar, Fehler passieren, alles gut. Bin eher davon ausgegangen, dass ich die 13. Änderung der FAQ übersehen habe und noch doch wieder einmal alles anders ist.
Zum Thema „ungedeckte Fixkosten bei November- und Dezemberhilfen“ noch ein kleiner Ausflug in die Logik, sofern diese im hier diskutierten Umfeld überhaupt relevant ist:
So ziemlich alle Betriebe, die von den Beschlüssen vom 28.10.2020 betroffen sind und ab dem 02.11.2020 in den „Lockdown-light“ mussten, waren auch im Frühjahr von den Schließungen betroffen und wären daher grundsätzlich bei den Überbrückungshilfen II antragsberechtigt. Da diese die Fixkosten bereits im größtmöglichen Umfang (max. 70 % bzw. 90 % der ungedeckten Fixkosten) ausgleicht, welche Relevanz hätten November- und Dezemberhilfe dann noch, wenn hierbei die Überbrückungshilfe II angerechnet wird und ebenso nur ungedeckte Fixkosten ausgeglichen werden sollen?
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei den November- und den Dezemberhilfen inhaltlich nicht um Fixkostenhilfen, sondern Umsatzausfallentschädigungen, und wären daher nicht von den Beschränkungen der geänderten Kleinbeihilfenregelung betroffen. Im Ergebnis identisch äußert sich auch die StB-Kammer Sachsen-Anhalt, hier wird lediglich hinsichtlich der November- und Dezemberhilfen Stufe II Plus und Stufe III Plus auf die Begrenzung auf ungedeckte Fiskosten verwiesen, nicht jedoch für die „normalen“ November- und Dezemberhilfen.
Insofern, liebe Kollegen, lassen Sie uns die Aufgaben, die uns die Bundesregierung anvertraut, verantwortungsvoll bewältigen und uns als zuverlässiger Partner unserer Mandanten beweisen. Natürlich gehört die Aufklärung der Mandanten über mögliche Rückzahlungsrisiken dazu - aber welche Alternativen bestehen denn für die meisten Mandanten als diese Risiken einzugehen? Im Rahmen unserer allgemeinen Berufspflichten sollte die Antragstellung nach meinem Dafürhalten auch ohne Haftungsrisiken weiterhin möglich sein.
Habe einen Kleinstbetrieb ( wirklich klein) und habe 9,87€ Dezemberhilfe bekommen. Davon soll ich Miete, Fixkosten und meinen Lebensunterhalt inkl priv Miete, Versicherungen etc. bestreiten. Ich verstehe die Welt nicht mehr. 😰
Die Steuer ist wie bei der Bank, sie gibt dir einen Regenschirm, aber wenn es anfängt zu regnen, müssen sie ihn zurückgeben.
Bei den Überbrückungshilfen können kleine und Kleinstunternehmen in den Bankrott getrieben werden.
Vielen Dank Herr Spieker,
Vielen Dank für Ihre Videos und die Informationen. Ich bin schon seit einiger Zeit auf der Suche nach Antworten auf meine speziellen Fragen und habe sie noch nicht finden können. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich bin freiberuflicher Heilpraktiker für Psychotherapie und betreibe mit meiner Frau eine Private Bildungseinrichtung (Heilerschule). Anerkannt und Steuerbefreit durch das Finanzministerium nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Es geht um die November- und Dezemberhilfe.
Als Heilpraktiker durfte ich weiter arbeiten, nur sind sehr viele Klienten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr in die Praxis gekommen.
Von November bis Januar ist traditionell die Zeit in der wir unsere Jahresausbildung für das nächste Jahr füllen. Dies war nicht möglich weil wir ja keine Info-, Schulungs- oder Seminarveranstaltungen durchführen durften.
Daneben habe ich noch ein Kleinunternehmen, wo ich kleine Energie-Pyramiden herstelle und verkaufe. Dies geschieht in den allermeisten Fällen bei unseren Seminar und Ausbildungveranstaltungen. Umsatz Nov. & Dez. gleich Null.
Frage 1: Gelte ich als Soloselbständiger Freiberufler mit einer Privaten Bildungseinrichtung, die keine Veranstaltungen durchführen darf auch als direkt betroffen? Oder als indirekt betroffen? Oder darf ich gar nicht beantragen?
Frage 2: Mein Kleingewerbe mit den Pyramiden, darf ich das als verbundenes Unternehmen zum Umsatz hinzurechen?
Frage 3: Wenn ja, wie gebe ich die zwei Steuernummern an? (HP/Schule und Pyramiden)
Frage 4: Wieviel Tage der Schließung muss ich angeben? Die Schule war ganz Dicht, meine Praxis war zwar geöffnet aber es kam kaum noch jemand...
Frage 5: Was ist, wenn ich ich nur im November 74,8% statt 80% weniger Umsatz gemacht habe? Habe ich dann keinen Anspruch auf Hilfe?
Frage 6: ist es wirklich wahr, das ich die Dezemberhilfe nur beantragen kann wenn ich auch die Novemberhilfe beantragt habe?
Frage 7: Das Überbrückungsgeld II habe ich bisher nicht in Betracht gezogen weil ich relativ geringe Fixkosten habe. Es sei denn, ich kann meinen fiktiven Unternehmerlohn mit einberechnen... Wenn das geht, wie berechne ich diesen?
Farge 8: Ach ja, und dann noch die letzte Frage um die es auch in diesem Video geht. Ich habe einen Jahresgewinn gemacht. Hat sich da jetzt mittlerweile etwas geändert? oder muss ich dann am Ende das Geld doch wieder zurückzahlen?
Oha, das sind ja fast so viele Fragen, dass Sie ein extra Video drehen könnten...
Wie gesagt, ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im vorraus und
freundliche Grüße
Veta Kietzmann
www.laiha-veta.de
Logische Konsequenz: Geschäftsführergehälter hoch ohne Rücksicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen. Und ich stelle Anträge, weil wenn ich das nicht mache habe ich einen Haftungsfall. Meine Anträge auf Überbrückungsholfe II sindan 1.12. raus, also bevor die FAQ geändert wurden. Wir prüfen jedenfalls ob eine Klare Sinn machen kann
Mal einen von den 100. Beratern fragen. Ich glaube nicht das es jemanden in dieser Regierung gibt der sich damit auskennt !!!!
Die haften für garnichts.
Und sie haben sich rechtlich abgesichert.
Wenn man die Coronahilfe annimmt, hat man ein großes Problem. Nimmt man sie nicht, hat man vermutlich auch eins.
Die berühmte Aussage:,friss, oder stirb
Ich bin freiberuflicher Sprachdozent arbeitete sporadisch hoechstens 4 Wochen. Im Maerz NRW soforthilfe - kommuniziert als nicht rueckzahlbares Ueberbrueckungsgeld- kam 2 Wochen vor Weihnachten das Rueckzahlungsformular. Von den 9000 Euro muss ich 7000 zurueckzahlen, da Lebenshaltungskosten nicht vorgesehen sind. Dafür ab in die Sozialhilfe!!!! Ich habe ein kleines 6 Familienhaus, also wohne mietfrei, aber ausser den Mieteinnahmen -zum Glueck habe ich noch zahlende Mieter- gibt es nichts. Jede groessere Reparatur kann mich umwerfen. Existenzaengste sind da, waehrend durch lobbyarbeit Lohnfortzahlung und home office angesagt sind. Danke liebe Regierung, Versagen managen der Krise, wie auch bei der Imofstoff Beschaffung. Aber Herr Spahn feierr sich!!! Fuer mich nur noch Afd!!!!!!!!!
Bitte jetzt nicht weinen ! Im Ermessungsspielraum dieser Bundesregierung war das doch zu erwarten. Du must einfach realistisch bleiben. Verkaufe dein Haus ( wenn Du einen Käufer findest ) und such´ Dir einen guten Rechtsberater und Steuerberater.
LOL
@@richardwagner1559 tolle antwort recht vielen dank
Ich kenne selber viele die ganz schön zurückzahlen haben müssen. Darum habe ich als selbständiger keine Hilfe von der BRD Firma GmbH beantragt.
Verstehe ich das richtig, daß die Coronahilfen/Überbrückungshilfen irgendwann zurück gezahlt werden müßen, so wie Bafög z.B. ? Wenn ja, dann sind diese Hilfen ja keine Hilfen, sondern Kredit. Oder sehe ich das falsch ?
Natürlich wird es zurückbezahlt....
Entweder durch deine jährliche Lohnsteuer und wahrscheinlich noch zusätzlich von der Allgemeinheit, durch Steuern !
@@st.ho.6910 Meine Frage war gemeint, ob die Coronahilfen grundsätzlich, vom einzelnen Bezieher zurück gezahlt werden müssen, wann, und wie im Einzelfall ?
Das weiß ich eben nicht, darüber hab ich noch nichts konkretes gehört.
@@matthiasnialki6126 Man wird das Geld sicher nicht so zurückzahlen müssen ,aber wie der Staat sein Geld wiederbekommt habe ich im ersten Kommentar geschrieben !
@@st.ho.6910 Also weißt Du auch nichts amtliches darüber ?
@@matthiasnialki6126 Nein , aber ich kenne unseren Staat mit den korrupten Betrügern , was sich Regierung nennt !
Und die verschenken nichts an das Volk !
Danke.
Dabei wäre es bei Kleinstbetrieben doch ganz Einfach zu handhaben. ZB. Kleine Friseurbetriebe unter 5 Angestellte. Dezember 20 fehlten ca. 50% der Einnahme gegenüber Einnahme 19, Eben dieser Verlust ist dann berechtigte Soforthilfe.
Ja auch die Corona Sofort Hilfe vom Sommer muss auch zu Millionen zurückbezahlt werden.
Was haben denn Fixkosten mit Umsatz zu tun ? Nix oder ?
Das ist grundsätzlich richtig, Aber hier sind sie Teile einer Gegenrechnung, also Umsatzförderung (November bzw. Dezemberhilfe) auf der einen Seiten, höchstens die ungedeckten Fixkosten auf der anderen Seite. Ganz schön kompliziert.
Aber als Künstler haben wir Auftrittsverbot also keine einnahmen möglich
Dann sollten doch die die Gerne in die Oper Theater und Konzerte gehen den Künstlern unter die Arme greifen
@@sputnikapollo1661 Ach so....Aber Steuern dürfen die Künstler bezahlen?
@@B.Ga. sind freischaffende Künstler sowie Notare nicht Steuerbefreit ??🤔🤔
Von der UmSt ja aber nicht von der Ekst die muss jeder zahlen.
@@uh1huey727 haha nee schön wärs !
Mit den Worten von General Akbar aus Star Wars:
"ES IST EINE FALLE"
Noch nicht gemerkt?!
Wie alles.....666!
Beispiel: Jemand hat einen gut bezahlten Hauptjob. Daneben hat er ein Hotel als UG mit seiner Frau. Er zahlt vom Hotel an sich selbst eine Miete von € 2.000.- monatlich. Personal gibt es nicht. Das Hotel läuft nicht sonderlich gut, was auch vor Corona schon so war. Wo ist er also in seiner Existenz gefährdet.
Was die uns erzählen ist nicht mehr wichtig
Die Frage der Höhe des Unternehmerlohnes können Sie recht schnell beantworten: B.4. in den FAQ: Ein fiktiver Unternehmerlohn kann bei Unternehmen und Soloselbständigen, die kein Geschäftsführergehalt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen, bis zur Höhe der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze als Fixkosten angerechnet werden
Überreguliert, ja, quasi ausreguliert von der politischen Inkompetenz. WIR HABEN FERTIG und sollten auch dementsprechend agieren...
*Wenn man auf dünnen Kufen über dünnes Eis unterwegs ist, liegt die Sicherheit in der Geschwindigkeit.* R.W. Emerson
Nur in erhöhter Geschwindigkeit kann Berlin das durchziehen!
Ich dachte hier kommt mal was informatives.
Ich frag mich gerade wieviele aus Gastro und Einzelhandel keinen Verlust aus November/ Dezember haben.
Zumal das ja auch gestaffelt ist je nachdem wie hoch der Verlust ist .
Ich denke behaupten zu können das keiner es schafft mit Ausser Haus Geschäften sein Vorjahresniveau zu halten .
Wer Vorjahresniveau erreicht hat, also keinen Verlust macht, ist somit nicht anspruchsberechtigt. 😉 hat er z.B. 15% weniger als im Vorjahr, bekommt er nix.
Danke 😥
Ich habe eine andere Frage: Wenn es eine Lohn Prüfung gibt und der Prüfer verlangt die Lohn Blätter zu kontrollieren von Mitarbeitern, und der Steuerberater gibt den Prüfer diese Blätter, darf der Steuerberater dafür Honorar verlangen? Der Steuerberater hat schon diese Blätter davor eingereicht, dafür hat schon er seine Honorare erhalten! Vielen Dank!
Die Teilnahme an der Prüfung darf berechnet werden.
Herzlichen Dank! Gottes Segen!
Zu behaupten, das würde auch für die November und Dezember-Hilfen gelten ist für einen Steuerberater sehr gewagt!
Die Information habe ich von der Steuerberaterkammer Niedersachsen erhalten. Für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe habe ich ein neues Video erstellt, was nochmal auf das Beihilferecht (Stand 17.12.2020) eingeht. Das Video wird demnächst veröffentlicht.
Hier die E-Mail von der Kammer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das BMWi hat den FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe II (URL: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html ) bereits mehrfach überarbeitet. Unter 4.16 (beihilferechtliche Hinweise) gab es am 4. Dezember 2020 eine Aktualisierung, die zu vielen Rückfragen der Berufsangehörigen führt. Folgende Hinweise erreichten uns hier zu von Seiten der Bundessteuerberaterkammer:
„Unter 4.16 wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten beschränkt wird. Das bedeutet, ungedeckte Fixkosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen.
Soll beispielsweise Überbrückungshilfe für den Monat Oktober 2020 beantragt werden, muss im Oktober 2020 ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein. Die Höhe der maximalen Auszahlung wird auf die Höhe des Verlustes begrenzt.
Grundlage für diese Regelung ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, welche die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umsetzt (sog. Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19). Wir gehen davon aus, dass die Einschränkung aufgrund des EU-rechtlichen Rahmens auch nicht mehr revidiert werden kann. Diese Regelung ist insofern unglücklich, als dass die Beschränkung auf ungedeckte Fixkosten erst nachträglich aufgenommen wurde. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl vor dieser Änderung gestellter Anträge damit unrichtig werden und die beantragten (und ggf. bereits ausge-zahlten) Überbrückungshilfen zu hoch sind. Wir haben beim BMWi erwirkt, dass eine Änderung der Anträge, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, nicht erforderlich ist. Die Korrektur kann im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, die Mandanten auf diese Änderung und die damit
verbundenen Konsequenzen, insbesondere die Rückzahlungspflicht hinzuweisen.
Die gleichen beihilferechtlichen Vorgaben gelten im Übrigen auch für die November- und Dezemberhilfe plus sowie voraussichtlich für die Überbrückungshilfe III.“
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Bundessteuerberaterkammer zu Fragen des Beihilferechts, auch im Zusammenhang mit der November-/Dezemberhilfe, derzeit keine weiteren Auskünfte
geben kann. Es besteht ein Austausch mit dem BMWi, dem wir den Informations- und Unterstützungsbedarf der Berufsangehörigen zu diesen Fragen mit Nachdruck vorgetragen haben.
Das BMWi arbeitet derzeit an Arbeitshilfen zu dieser Thematik und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.
Mc Donalds bekommt 75% obwohl die die ganze Zeit Mc Drive offen hatten 😬
Ich sollte eine Dezemberhilfe von unter 5 Euro bekommen. Wurde aber wegen Geringfügigkeit gar nicht erst ausgezahlt.
Was ich bis heute nicht verstehe:
Ich bin Gesellsch.GF mit 100% an einer GmbH und beziehe Lohn. Ist meine einzigste Tätigkeit. Bin befreit von der soz.vers.Pflicht
Wie kann es sein, dass mir absolut kein Cent zusteht was meinen Lohn angeht mit dem ich meinen Hauskredit abzahlen muss? Seit dem 15.12. ist mein Betrieb geschlossen (friseursalon)... ich weiß nicht wie es weiter gehen soll und wie ich meine privaten Kosten zahlen kann...
Beantrage bitte Grundsicherung. Das steht jedem zu, der keinen Lohn bekommt. Davon kannst Du die Hauskosten bezahlen, aber andere Privatkosten.
Darlehen/ Katze im Sack kaufen!
Ja aber wer hat denn geglaubt er bekommt etwas geschenkt. Und wer hat denn gedacht er kann sich mal eben so bereichern. Ich finde es richtig das man den Verlust auch nachweisen muss alles andere wäre doch Subventionsbetrug.
Was ist denn hieran bitte bereichern? Mal ein Beispiel:
„ Wer als langjähriger Soloselbstständiger (also Jahrelang gespart hat fürs Alter und 61.000€ oder etwas mehr auf dem Sparbuch hat) zwar in 2020 deutlich weniger als 50% zum Vorjahr an Einnahmen hat (somit eigentlich antragsberechtigt ist) und i.d.R. geringe laufende Betriebskosten hat (~200.-€), aktuell nur 500.- €/Monat verdient hat, 600.-€ Miete und 300.-€ Krankenversicherung, RV ~400.-€, Lebenshaltungskosten 2-400.-€ zu zahlen hat (was ja alles nicht angerechnet wird!!!) würde ich eigentlich als Verlust sehen. Nach der aktuellen Regelung gibt es aber 0.- weil man ja angeblich 300.- Gewinn gemacht hat. Trotz 1900.-€ Ausgaben!!! Auch wer genau 500.-€ Betriebsausgaben hat bekommt nix, da nach der neuen Regelung mit 0.-€ kein Verlust vorliegt. Jetzt würde man, so wie die Politik einen ja auch schön darauf verweist, sagen dass man die Grundsicherung beantragen solle. Die bekommt man aber nicht. Obwohl immer so schön gesagt wird, man muss nicht sein Privatvermögen einsetzen.
Derjenige hatte vorher 2500.-€ Einnahmen und jetzt nur 500.-€ Somit hat er 24.000€ weniger Einnahmen. Ok, die bekommt man verständlich natürlich nicht ersetzt. So wie BaWü ~1000.-€/Monat zur freien Verfügung stellte wäre einem in dem Beispiel schon sehr geholfen. Er hätte zumindest ~1500.-€. Zwar macht er immer noch Verlust, aber der ist ähnlich der Schwankungen der Einnahmen und verschmerzbarer als nur von seinen 500.-€.
Der der sich nie was zur Seite gelegt hat ist eigentlich nicht richtig selbstständig. Obwohl der den Staat deutlich mehr kostet als er an dem einnimmt wird er jetzt auch noch weiter subventioniert. Ok, das kann und darf er ja auch nicht anders. Aber den korrekten Solo-Selbständigen der dem Staat fast nur Einnahmen bringt in der jetzigen Corona-Situation einfach links liegen zu lassen ist eine Schande.
Kurzarbeitergeld wird erhöht, verlängert, alles mögliche wird da getan. Ist ja auch gut so, aber anderen zwar vieles versprechen und dann im Nachhinein durch verschiedene Hintertürchen einfach gänzlich abzuschmettern ist nicht die feine Englische.
....ist es möglich dass versucht wird zu einem späteren Zeitpunkt viele Unternehmer eines verschleppten Konkurses zu bezichtigen......?
Dieses inflationäre und unangebrachte geduze nervt...
und wenn ihre mandanten am ende der finanziellen belastbarkeit sind? denen sagen sie auch, tut mir leid, ich hab die regeln nicht verstanden?
Ich weiß, dass ich nicht weiß.
@@Der-Steuerberater stand das auch in ihrer abschlussprüfung?
Hallo, habe zufällig Ihr Video gesehen und auch schon mal durch bekannte Steuerberater gehört, dass allgemein von diesen Hilfen abgeraten wird. Aber grundsätzlich ist es doch richtig wenn ein Unternehmen insgesamt keine Verluste hatten, dass diesem Unternehmen keine Hilfen zustehen. Ich würde mir von meinen Steuerberater wünschen, was muss ich als Unternehmer tun, um möglichst viel Hilfe abzugreifen. Wenn Sie Ihren Kunden grundsätzlich von diesen Hilfen abraten, entgeht ihnen doch möglicherweise Geld. Gefühlt finden Konzerne, die ihre eigenen Berater beschäftigen immer Schlupflöcher. Warum also nicht für die Kleineren? LG
Hallo Herr Brinkmann, ich rate nicht ab, diese Hilfe zu beantragen. Nur die Rahmenbedingen müssen passen, dass man nicht im Nachgang eine böse Überraschung bekommt.
Welcher Gastronom außer MC Donalds und Co. macht denn mit dem Außer-Haus Gewinne^^
Hallo Herr Starke, ich betreue relativ viel Gastronomiebetriebe, die das mit dem Außer-Haus-Geschäft hinbekommen. Die Einen nutzen halt ihre Chancen und die anderen sehen immer nur, das es nicht geht.
@@Der-Steuerberater wir betreiben auch eine Gastronomie und unser Ausser-Haus Geschäft läuft. Ich kenne natürlich auch sehr viele andere Gastronomen bei denen das Ausser -Haus Geschäft auch läuft, aber große Gewinnen erwirtschaftet nun wirklich niemand. Es wird leider zu viel Verunsicherung betrieben. Warum? Ich weiß es nicht. Ich bin Mandant einer großen Steuerkanzlei. Die haben diesen neuen Punkt geprüft und sehen keine Problematik. Wie es natürlich bei anderen aussieht, kann ich nicht sagen. Auf der anderen Seite muss man aber auch festhalten: Wer große Gewinne einfahrt, der benötigt auch keine Hilfen vom Staat.
@@guidostarke9904 naja, wer als langjähriger Soloselbstständiger zwar nun deutlich weniger als 50% zum Vorjahr an Einnahmen hat (somit eigentlich antragsberechtigt ist) und i.d.R. geringe laufende Betriebskosten hat (~200.-€), aktuell nur 500.- €/Monat verdient hat, 600.-€ Miete und 300.-€ Krankenversicherung, RV ~400.-€, Lebenshaltungskosten 2-400.-€ zu zahlen hat (was ja alles nicht angerechnet wird!!!) würde ich nicht als „große Gewinne einfahren“ sehen. Nach der aktuellen Regelung gibt es nämlich 0.- weil man ja angeblich 300.- Gewinn gemacht hat. Trotz 1900.-€ Ausgaben!!! Auch wer genau 500.-€ Betriebsausgaben hat bekommt nix, da nach der neuen Regelung mit 0.-€ kein Verlust vorliegt. Und es gibt bei vielen Solos auch keine „außer Haus“ Option.
Letztlich noch viel schlechtere Bedingungen als bei der Sofort-Hilfe und der Novemberhilfe für die Gastronomie.
@@josefm.7800 also ich bin kein Spezialist und muss mich natürlich auch auf meinen Steuerberater verlassen. Ich denke jedoch auch, dass der Staat aufpassen muss, dass keine Überförderung statt findet. Es soll sich sprichwörtlich keiner an den Zuschüssen und Förderungen gesundstoßen. Leider ist das aber bei vielen der Fall. Es geht auch um die Fixkosten und nicht um den Lebenserhaltungskosten. Wenn die nicht erbracht werden können, muss man Grundsicherung beantragen. Das ist alles nicht schön und jeder möchte endlich wieder seinen Lohn selbst erarbeiten.
@@guidostarke9904 somit sollten die, die mit ihren Einnahmen der letzten Jahren (Jahrzehnte) schon nicht genügend Geld für die Rente zur Seite legen können oder wollen also nicht fördern (gesundstoßen). Nur komisch, dass genau die, sofern sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sind, anstandslos alles bekommen.
Der, der Jahrzehntelang Geld zur Seite gelegt hat um im Alter nicht ohne was dazustehen bekommt gar keine Grundsicherung und muss sein Erspartes erst mal verbrauchen. Um eine Rente im Grundsicherungs-Niveau zu erhalten muss man über 250.000€ zur Seite gelegt haben. Da sind die 60.000€ Freibetrag blanker Hohn.
Sinnvoll wäre, wenn man jedem Soloselbstständigen einen Unternehmerlohn angerechnet hätte anstelle auf die Grundrente zu verweisen. Aber so werden nur die nicht wirklich Selbstständigen gefördert die am Schluss dem Staat auch bis zum Schluss weiter auf der Tasche liegen.
Mein oben genanntes Beispiel hat nichts mit „gesundstoßen“ zu tun. Denn in dem Fall bekommt man trotz mehr als 50% Verlust zum Vorjahr nix (weder Förderung noch Grundsicherung). Somit ist man mehrfach in den Ar... gezwickt. Wenn man jedes Jahr einen Mio. Gewinn machen würde, würde das ja nicht weh tun, aber das wird wohl bei über 95% der Soloselbstständigen nicht der Fall sein.
Hätte man in dem Beispiel nix gearbeitet und/oder nur 50.000€ gespart und den Rest auf den Putz gehauen, hätte man die Förderung und/oder Grundsicherung anstandslos bekommen. Somit wird man immer bestraft wenn man vorsorgt/arbeiten geht. Zumindest in der Corona-Situation hätte ich vom Staat mehr für die Soloselbstständigen erhofft. Zumal den Angestellten,staatl. Künstler, freiwillig Arbeitslosenversicherten, etc. alle möglichen Extras genehmigt wurden. Denn schließlich können die Soloselbstständigen auch nichts für Corona.
Das gilt aber nicht für bereits erhaltene Hilfen?
FRAGEZEICHEN ? JA - SIE KÖNNEN SICHER SEIN - DASS NICHTS SICHER IST - BEI DIESER C-REGIERUNG
... wenn ich doch aber noch einen Gewinn erwirtschafte, sollte ich doch die Förderung auch nicht beantragen, ist doch korrekt! Ich finde die Förderregelungen auch mehr als suboptimal, aber sich beschweren, dass man es nicht beantragen kann, solange man noch Gewinne macht, ist doch lächerlich.
Ich finde bsplw. eher schlimm, dass die Berechnungen aufgrund von Umsatzvergleichen und EBEN nicht auf Gewinneinbrüche gerechnet wird.
Wer Verluste macht bekommt, wer Gewinne macht bekommt nichts.
Ich habe mir jeden Antrag gespart, da nach Abzug der Steuerberaterkosten kaum was übrig bleibt und mir meine Nerven und mein Fokus aufs Business wichtiger ist. Da gehe ich lieber Rücklagen ein. Dafür ist mein Steuerberater quasi nicht mehr erreichbar. Fragen werden mit "Für steuerliche Gestaltung ist gerade keine Zeit" beantwortet und den Steuerberater wechseln ist unmöglich, da alle Steuerberater hier bei neuen Mandanten abwinken.
Da hat die Politik RICHTIG scheiße gebaut und ganz ehrlich, die Steuerberater sind nicht besser. Ich hoffe, dass das System absehbar so vereinfacht wird oder durch EDV abgedeckt wird, dass man für Administration keine Steuerberater mehr braucht und sie wieder das machen, was ihr Name aussagt: Beraten.
Von daher danke für die Berater, die online Videos drehen. Da bekomme ich inzwischen mehr KnowHow, als durch meinen Steuerberater.
Leider falsch... der beihilfefähige Zeitraum erstreckt sich von März bis Nov 2020 (bspw für NovH Plus). Es können die Verlustmonate frei gewählt werden, dann 70% als Förderdeckel.
Das Beihilferecht wurde am 07.01.2021 geändert!
@@Der-Steuerberater Das Beihilferecht wurde natürlich nicht geändert. Die Bundesregelungen sowie die zugrunde liegenden Kommissionsvereinbarungen gab es von Anfang an, nur wurden die Voraussetzungen vom Bund nicht kommuniziert. Das war der Hauptfehler des Bundes. Aber ich gebe Ihnen insofern Recht, dass noch Einzelfragen, zB verlustmindernde Anrechenbarkeit von KAG, offen sind und in den neuen FAQ Beihilferecht schnell geklärt werden sollten...
@@mark120886 Das Video für die "neuen" FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) habe ich bereits erstellet und wird demnächst veröffentlicht.
@@mark120886 Hier ist das neue Video zum Beihilferecht. ruclips.net/video/PNtLvQtRasU/видео.html
Frohes neues Jahr. Ob es froh wird ist wohl so eine Sache. Ich habe da mal Fragen. Ich arbeite in Teilzeit in einer Wäscherei. Kein 450€ Job. Denn anderen Teil arbeite ich als selbstständige Friseurin im Reisegewerbe. Seit November darf ich das ja nicht mehr. 😞 Was dazu kommt ich bin krank geworden ( das wird auch noch länger gehen.) Ich habe Lohnfortzahlung vom meinem 1 Job bekommen was ja nicht viel ist, ab 1.1 Rutsche ich ins Krankengeld rein was dann noch weniger ist. Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Kann ich diesen Antrag stellen? Wenn nicht was kann ich machen? Ich bin völlig verzweifelt 😫 leider kenne ich mich auch nicht gut aus mit diesen Anträgen. Im Frühling hätte ich 1x 5000€ bekommen als sofort Hilfe. Das Geld ist ausgeben . Meine Frage muss ich das bei der EÜR angeben? Wenn ja wo muss es aufgeführt werden. Bis jetzt habe ich das immer alleine gemacht aber nun bin ich immer mehr überfordert und verunsichert. Ich wäre sehr dankbar über rasche Antworten. Auch ein Video mit allen Hilfen und Ausführungen der Anträge wäre eine Riesen Hilfe. Genießen Sie das Neujahr 😃Dankeschön Andrea
Gehen Sie zum Jobcenter und beantragen Sie Grundsicherung.
Sinn und Zweck der politischen Planlosigkeit?
Kann ich einfach mal durchrufen? Ich bin ein "Spezialfall" Ich hab Ende 2019 gegründet und hab mich eigentlich auf die Förderung bezogen. Ich bin einzelkämpfer und ich musste 2 Angestellte wieder frei stellen. Dann kam die Pandemie und ich stand im Regen. Ich hätt mir gewünscht, dass ich irgendwie unter die flügel gegriffen bekomme - aber mein tip war einfach in die Insolvenz zu gehen - weil, macht ja nix aus.
ist nur noch peinlich, würde die Regel für Unternehmen ab 1 Mio Umsatz gelten, aber für alle? Kommt schon!
Ist mir unbegreiflich, wie ein Steuerberater sagen kann, dass er keine Hilfsanträge mehr stellt, weil gewisse Dinge nicht eindeutig geklärt sind und er deshalb nach bestem Wissen handeln müsste und dadurch für sich selber Gefahren (Haftungsprobleme sieht) sieht und gleichzeitig alle Leute in den Kommentaren ihm zujubeln. Ich bin selber Steuerberater und kann sagen, dass meine Mandanten teils überaus dringend jeden EUR gebrauchen können, weil die sich ansonsten bald keine Brötchen mehr kaufen können. Dann spielt es für mir doch Rolle, ob Details nicht geklärt sind bei den Hilfen. Das Problem haben wir Steuerberater ständig schon im Steuerrecht und hier gilt: Was nicht klar geregelt ist wird zugunsten des Mandanten ausgelegt. Und genauso mache ich es auch bei den Hilfsanträgen. Es würde mir niemals einfallen mich beleidigt in die Ecke zu stellen und zu sagen, dass ich ab sofort keine Anträge mehr stellen, niemals! Wie gesagt, absolut unverständlich, dass hier so viele Leute das Video gut bewerten. Inhaltlich ist es übrigens falsch. Die Fixkostenregelung gilt nicht für ersten die November- und Dezemberhilfen. Das hat auch das Bundesfinanzministerium mittlerweile bestätigt. Daumen runter.
Hallo Herr Bre, ich habe die Antragstellung ausgesetzt, solange noch keine Klärung vorliegt. Das ist zwischenzeitlich am 7.1.2021 durch die FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) erfolgt.
Das „neue“ Beihilferecht habe ich in diesem Video zusammengestellt ruclips.net/video/PNtLvQtRasU/видео.html
Vielen Dank !
Es war schon immer eine sehr große Dummheit, seine Lebenszeit mit Überbrückungshilfen zu verbringen. Ich bin von einer Überbrückung mit Alltara - kreative Gesellschaft überzeugt: ruclips.net/video/5Wavx4iw1cc/видео.html Was meint Ihr dazu? Ihre Erklärung ist super gut verständlich und am wertvollsten ist Ihre Aussage, dass Sie keine staatlichen Förderungen mehr beantragen, zumal die Bezahlung für Ihre Tätigkeit eventuell nicht zu den Fixkosten (Verlust) zählt.
anstatt steuern zu sparen, empfehle ich von bord zu gehen
man lasse sich das wort CORONAHILFE mal auf der zunge zergehen!
Hallo Lutz,
wird die Novemberhilfe in der EÜR als Einnahme erfasst, oder nur bei der Einkommenssteuererklärung?
Gruß
Max
Ist eine Betriebseinnahme ohne Umsatzsteuerr.
Ja, ist nicht umsatzsteuerberechtigt.
@@Der-Steuerberater korrekt.
Es muß schließlich Geld übrigbleiben für üppige Pensionen und Migranten Fachkräfte in 7stelliger Anzahl ! Nich?
Da würde ich doch nach China gehen, da gibt es 10.000 €....
Es ist egal was du willst weil die nicht hören wollen armer Mann
Naja, damit die Hilfen lange und für alle wirklich Bedürftigen ausreicht, braucht es komplizierte Regelungen. Es ist für mich schon einleuchtend, dass wirklich nur der tatsächliche Verlust ausgeglichen werden soll, das Geld reicht ansonsten einfach nicht.
Es ist schon schlimm wenn man an der Basis sitzt und eigentlich keine Ahnung von tuten und blasen hat. Aber intelligent dreinschauen und wichtig reden und mit Sicherheit ein rhetorische Rhetorikkurs besucht und Millionen für Beraterverträge ausgegeben weil man selber ja eigentlich gar nichts kann.
Da hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera.
also ich habe zwei künstler als freunde und die haben mehr hilfe bekommen als sie arbeiten hätten müssten. ihnen geht es super gut. ist wohl bei jedem ein lottospiel. und angeblich müssen sie nix zurück zahlen?
Abwarten...... das dicke Ende kommt noch.....
Wen soll man noch sein glauben schenken????
Spongebob Schwammkopf ist der ehrlichste. Den möchte ich als Kanzler.
Wie machen Adidas, Mercedes Benz und Co. das sie Milliarden bekommen?
Das sind leider „nur“ Kredite und müssen ich glaube sogar mit Zinsen zurückgezahlt werden. Womit den meisten nicht geholfen ist. Kannst ja mal die KfW bzw. deine Bank fragen. www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Fragen Sie auch nach "Selbstständigen" bei Altparteiengästen
Hier mal interessante Infos und Feedbacks darüber www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-II-versteckte-R%C3%BCckzahlverpflichtung-wenn/td-p/189205/jump-to/first-unread-message
Und schon wird alles wieder so verlaufen wie mit der Soforthilfe......... :(((((
nicht beantragen sondern betragen........
Ist mir auch aufgefallen.
Ganz klar, wenn kein Verlust, dann keine Hilfe. Warum auch ?
Die Krankenschwestern und Pfleger bekommen bisher keinen Cent mehr !!!
Es will keiner hören, man lügt ja.
Zum Glück musste ich nichts beantragen.
Omg was für lächerliche Regelungen🙈
Auch nur heiße Luft
Wenn du nicht der Überbringer schlechter Nachrichten sein möchtest, hast du dir vielleicht den falschen Job ausgesucht 🤔
Haben Sie aber bischen spät mit bekommen
Ich hoffe dass Sie mich beraten könne.Ich bin selbständig und habe eine Schneiderei arbeite alleine ,und mein Geschäft ist zu wegen Corona ,woher bekomme ich Geld für Miete und Aok und Miete der Wohnung und Lebenssicherheit.???
Kann jemand mich helfe was ich machen soll
Private Miete, KV und H4 Satz sofort beantragen. Das steht Ihnen zu.
@@JanineKatharinaPoetsch Danke für Ihre Antwort, aber was bedeuten Kv und H4?
@@Rasheed_Mamorah Krankenversicherung und Regelsatz von 446 € wenn man aufgrund der Schließung kein Geld verdient, um seine Lebenshaltung zu bezahlen.
@@JanineKatharinaPoetsch und wo kann ich das beantragen
@@Rasheed_Mamorah Jobcenter vor Ort. Sie schaffen das! Mehr Tipps kann ich Ihnen nicht geben. Sie sind für sich verantwortlich! Einfach heute oder morgen mal anrufen und Termin vereinbaren, Lage schildern oder E-Mail schreiben.
Vielen Dank für das Video!
Lockdown bis Juli? - Das Wirtschaftsministerium sagt „Ja“ - ruclips.net/video/YYBxi8gvTZ4/видео.html
Werden die Fallzahlen steigen oder sinken?
ruclips.net/video/MDpq9rkcilc/видео.html
Toi toi toi - bisher brauchte ich noch keine Unterstüzung beantragen - ja in manchen Monaten wurde es knapp aber da ich nur eine handvoll Mitarbeiter habe konnte ich alles noch kompensieren... Irgendwo habe ich was Richtig gemacht denn mein erstes volles Firmenjahr endete im Hoch von CoVid 1ste Welle puhh... geschafft. Warten wir die nächsten Monate ab... es geht wieder Bergauf wir müssen nur Durchhalten - irgendwie...
Wenn man die Corona Hilfe direkt am Anfang beantragt hätte und diese sofort in Bitcoin getauscht, dann wäre man jetzt schon fein raus. Ich habe das schon viele Jahre Früher gemacht als der Bitcoin noch unter 25 Cent war. Ein wenig Weitblick muss man schon haben :-)
ruclips.net/video/4A_q0Rdsrss/видео.html hört euch das an, das ist wichtig zu wissen, warum und wiese hier alles so läuft wie es läuft
ruclips.net/video/v1c_GYvI_vM/видео.html
Bald gibt's eh ein neues FinSys, Gesara Nesara und BGE kommt und dann ist genug Hilfe da.
Hier treiben sich mir zu viele Wutbürger rum, daher werde ich den Kanal nun meiden, schade.