Kann ich nach derzeitigen Steuerrecht ein Mix machen? Share-Asset-Deal, d.h. ich kaufe 50% der Shares und gleichzeitig mach ich einen Betriebsplit (wenn es möglich ist) und in Name von dem neuen Unternehmen, welches bei dem Split entstanden ist, kaufe ich die Assets und am Ende wird die ursprüngliche GmbH aufgelöst?
Guten Tag, eine Frage bitte, wenn der Kunde keinen Share Deal möchte beim Grundstücksverkauf auch wenn in der GmbH keine Buchungen sind, die GmbH gehört der Holding muss man dann trotzdem 30% steuern zahlen oder gibt es hier eine Möglichkeit wie man das gestalten kann. Käufer ist ein Fond. Danke und Liebe Grüße
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Bei der Veräußerung der GmbH Anteile sind wegen TEV aber auch nur 60% der AK (25.000€) zu berücksichtigen §3c Abs. (2) EStG
Meine Bachelorthesis im Jahr 2013 :) Heute als StB würde ich mir die Arbeit aber nicht mehr anschauen wollen.
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Kann ich nach derzeitigen Steuerrecht ein Mix machen? Share-Asset-Deal, d.h. ich kaufe 50% der Shares und gleichzeitig mach ich einen Betriebsplit (wenn es möglich ist) und in Name von dem neuen Unternehmen, welches bei dem Split entstanden ist, kaufe ich die Assets und am Ende wird die ursprüngliche GmbH aufgelöst?
Bei einer veräußerten AG wäre aber der Erlös steuerfrei, oder?
5% nicht abzugsfähige Kosten § 8b (3) S. 1 KStG
Guten Tag, eine Frage bitte, wenn der Kunde keinen Share Deal möchte beim Grundstücksverkauf auch wenn in der GmbH keine Buchungen sind, die GmbH gehört der Holding muss man dann trotzdem 30% steuern zahlen oder gibt es hier eine Möglichkeit wie man das gestalten kann. Käufer ist ein Fond. Danke und Liebe Grüße
schöne Schlipse - wie 1984