Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot? Nur für LKW oder auch Wohnwagen? | Recht? Logisch!

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  • Опубликовано: 28 авг 2024
  • Sonntags dürfen keine LKW fahren. Aber wie sieht es aus, wenn ihr sonntags privat unterwegs seid? Dürft ihr sonntags mit einem Anhänger, Wohnmobil oder Transporter für einen Umzug fahren? Für wen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wirklich gilt und wer davon ausgeschlossen ist, erklärt Clubjurist Alexander Sievers in diesem Video.
    Lkw Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot? bit.ly/30KF1dB
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Комментарии • 64

  • @machischo2192
    @machischo2192 4 месяца назад +1

    Dankesehr 👍

  • @sunnymas2656
    @sunnymas2656 2 года назад +1

    Vielen Dank für das Video.
    Ich wusste bisher nicht von dieser Änderung in 2017.
    Bin jetzt betroffen, weil ich privat ein Auto mit LKW-Zulassung kaufte. Damit Auto fahren für mich noch bezahlbar ist.

  • @Mythos_Ansteckung_8940
    @Mythos_Ansteckung_8940 Год назад +1

    Das Sonntagsfahrverbot nützt den Pkw-Fahrern und schadet den Lkw-Fahrern.

  • @Anrufbeantworter
    @Anrufbeantworter 2 года назад +2

    Das kann aber noch nicht Alles sein.
    Ein Freund von mir war sonntags im Sommer mit seinem als LKW zugelassenen Pickup und Motorradtrailer unterwegs. Er wurde von der Polizei der Autobahn verwiesen und bekam eine Anzeige. Ein Jurist aus unserem Kreis wusste sofort, gegen welchen Paragraphen der Pickupfahrer verstoßen hatte. Das sind Gesetze, die man als gelegentlicher LKW-Fahrer, der nur in Ausnahmefällen sonntags mit dem LKW unterwegs ist, nicht immer im Kopf hat. So hatte ich mal den Auftrag 400l Winterdiesel am Morgen des Heiligen Abends auf eine Baustelle zu bringen, wo mehrere Baufahrzeuge mit dem getankten Sommerdiesel nicht mehr fahrbereit waren. Die Menge Dieselkraftstoff darf man nur mit Gefahrgutschein und Kennzeichnung transportieren.

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +3

      Hallo Hans, früher wurde tatsächlich bei Gespannen darauf abgestellt, ob es sich beim Zugfahrzeug um einen Lkw handelte. So fielen auch Boots-, Pferde- und sogar Wohnanhänger unter das Verbot. Ausnahmen wurden in den Bundesländern sehr unterschiedlich praktiziert. Deshalb wurde die StVO 2017 dahingehend geändert, dass in § 30 Abs. 3 StVO sowie in der Ferienreiseverordnung klargestellt wurde, dass durch diese Regelung nur Fahrten „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten“ umfasst sind. Dadurch wurde insbesondere für private Gespanne bundesweit eine Rechtsklarheit erreicht, wenn das Zugfahrzeug als LKW anzusehen ist! VG Franz vom ADAC Team

    • @Anrufbeantworter
      @Anrufbeantworter 2 года назад

      @@ADAC Vielen Dank.
      Der Vorfall mit dem Pickup-LKW war tatsächlich 2007 (hab mal nachgerechnet) und das Fahrverbot am Sonntag galt nur für die Autobahn. Auf anderen Straßen durfte der Pickup mit Anhänger nach Hause fahren. Aus eigener Erfahrung weis ich, dass eine Reise/Fahrt abseits der BAB etwa doppelt so lange dauert.

  • @SGEfan78
    @SGEfan78 2 года назад

    Wie sieht das mit Havariefällen aus? Ich arbeite im der Bereich der Telekommunikation und dort gibt es zum Beispiel fahrbare Netzersatzanlagen, kurz NEA. NEA dienen dazu zum Beispiel im Falle eines Stromausfalls die Infrastruktur der Telekommunikation aufrechtzuerhalten. Daß heißt, ist der Strom weg, kann trotzdem noch telefoniert werden. Das Fahren am Sonntag mit dem Anhänger auf dem die NEA montiert ist, wäre ja dann auch eine gewerbliche Fahrt.

    • @Wildcard71
      @Wildcard71 2 года назад

      Das wird vermutlich nicht als Transport gewerblicher Güter gelten.

    • @edhoc2
      @edhoc2 2 года назад

      Das ist wohl ein Fall, für den man eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann. Technische Hilfsfahrzeuge - so wie z.B. THW, die dürfen natürlich auch fahren. Telekommunikation ist kritische Infrastruktur.

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +1

      Hallo SGEfan78, so wie du es darstellst, geht es tatsächlich nicht um die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern im Sinne von § 30 der StVO. Daher dürfte eine solche Fahrt nicht unter das Sonntagsfahrverbot fallen. Für Spezialfragen zum Güterverkehr kann man sich auch an das Bundesamt für Güterverkehr unter 0221/5776-0 wenden. VG Franz vom ADAC Team

  • @-...316...-
    @-...316...- 10 месяцев назад

    Danke Herr Sievers!
    Eine Nachfrage: Sind demnach gewerbliche Transferfahrten von LKWs > 7,5T z.B. von einer Filiale zu einer anderen an Sonntagen erlaubt? Dabei werden lediglich Fzg des Unternehmens von einer Filiale nach einer anderen verbracht, OHNE dass dabei Güter befördert werden > Leerfahrt.
    Da der Zweck der Fahrten eben NICHT die Güterbeförderung ist würde es doch eben NICHT unter das Sonntagsfahrverbot fallen m.E. Ist das richtig? Dabei wäre es auch unerheblich, ob es eine Szm oder ein vollwertiger LKW ist. Korrekt?
    Analog habe ich auch eine Klarstellung des BMVI gefunden bzgl. BKrFQ / 95, die analog für solche Fahrten NICHT benötigt wird. Gibt es analog so eine Klarstellung auch für das Thema Sonntagsfahrverbot?
    "...Daher habe der Minister Dobrindt entschieden, dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -händler, Werkstattbetreiben, Hol- und Bringdiensten im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das BKrFQG fallen."
    Bitte um kurze Stellungnahme. Danke

    • @ADAC
      @ADAC  10 месяцев назад +1

      Hallo @-...316...-, nach Ansicht des Bundesamtes für Logistik und Güterverkehr, gilt das Sonntagfahrverbot auch für Leerfahrten:
      Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren 👉 www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/LKW-Fahrverbote/LKW-Fahrverbote_node.html
      Auch aus dem Gesetzeswortlaut (§ 30 Abs. 3 StVO) ergibt sich eindeutig, dass Leerfahrten vom Sonntagsfahrverbot umfasst sind:
      (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. VG Marion/ Social Team

    • @-...316...-
      @-...316...- 10 месяцев назад

      ​@@ADAC vielen lieben Dank!
      Der Sachverhalt mit Leerfahrten im Güterkraftverkehr war mir bekannt. Ich akzeptiere gerne, wenn das die Klarstellung ist.
      Jedoch, so richtig beantwortet eure AW meine Frage m.E. leider nicht. Erlaubt ihr mir deswegen eine Nachfrage? :)
      Bei der allgemeinen Regelung geht es um Leerfahrten in Güterverkehr. Nach meinem Verständnis ist das der entscheidende Punkt, der bei meiner Frage NICHT zutrifft.
      Denn hierbei geht es zwar um gewerbliche Leerfahrten, aber eben NICHT zum Zweck der Güterbeförderung bzw. Vorbereitung o.ä. zum Zwecke der Güterbeförderung.
      Analog wurde u.a. auch vom Verband der Autovermieter argumentiert, weshalb KEINE BkfQ für solche Fahrten benötigt wird. Die IHK hat das auch auf ihren Seiten veröffentlicht.
      www.ihk.de/giessen-friedberg/geschaeftsbereiche/standortpolitik/berufszugang-verkehr/weitere-informationen-fuer-angehende-berufskraftfahrer/bkrfqg-auf-leerfahrten-2585576
      Dem wurde seitens BMVI in einer Klarstellung gefolgt.
      "...Daher habe der Minister Dobrindt entschieden, dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und händler, Werkstattbetreiben, Hol und Bringdiensten im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das BKrFQG fallen."
      Auch beim BkFQG ist die Prämisse eine "gewerbliche/entgeltliche Güterbeförderung" die beim fraglichen SV m.E. ebenfalls nicht zutrifft.
      Im Prinzip würde ich mir sowas vorstellen wie
      "...Daher habe der Minister Dobrindt entschieden, dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und händler, Werkstattbetreiben, Hol und Bringdiensten im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das BKrFQG fallen." + Ergänzung "Auch das Sonn- und Feiertagsverbot trifft für solchen Fahrten NICHT zu"
      Habt vielen Dank für Eure Geduld und Mühen!

    • @ADAC
      @ADAC  10 месяцев назад +1

      Das Sonntagsfahrverbot gilt für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten.
      Die Klarstellung von Herrn Dobrindt, auf die du verweist, betrifft eine andere Thematik, die Berufskraftfahrerqualifikation.
      Die hier gemachten Ausführungen sind auf das Sonntagsverbot nicht anwendbar.
      Der Gesetzeswortlaut regelt eindeutig, dass Leerfahrten mit umfasst sind, insoweit ist eine juristische Auslegung nicht möglich.
      Ein Gesetzestext kann nur ausgelegt werden, wenn er nicht eindeutig ist.
      Gibt ein Gesetz eindeutige Vorgaben ist für eine Auslegung kein Raum mehr.
      VG Andi / Social Team

  • @nRone4k
    @nRone4k 2 года назад +1

    hab gehört, dass bei einem verstoß des sonntagsfahrverbotes, der umsatz des auftrages als strafe auferlegt wird.

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo BeAmazing24x7, das ist so nicht richtig. Der Fahrer erhält ein Bußgeld von 120 Euro. Beim Halter werden 570 Euro fällig. Sind Halter und Fahrer eine Person kostet es 570 Euro. Punkte gibt es keine. Mehr Infos findest du im oben verlinkten Artikel => bit.ly/30KF1dB VG Marion vom ADAC Team

    • @nRone4k
      @nRone4k 2 года назад

      @@ADAC das war auch nur was ich gehört habe. also kann man als firma das risiko eingehen, wenn der auftrag mehr bringt, als das bußgeld. auch ein zeitlicher vorteil einer fahrt könnte doch einen vorteil geben. wenn der fahrer z.b. nur 200km schafft, dafür aber am montag eine tour mehr rausholen kann oder sowas

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo BeAmazing24x7, die Entscheidung, ob du ein Bußgeld in Kauf nimmst, bleibt natürlich dir überlassen. VG Marion vom ADAC Team

    • @earnmiddlow1320
      @earnmiddlow1320 2 года назад

      Als Strafe im eigentlichen Sinne eher nicht, aber soweit ich weiß, kann der Wert, den du durch unrechtmäßige Begehung erlangt hast, von der Ahndungsbehörde in Rahmen einer Gewinnabschöpfung eingezogen werden.
      Damit man eben nicht erst die Rechnung aufmacht: wenn ich erwischt werde, muss ich 570 Euro blechen, dann habe ich aber trotzdem noch Summe X verdient.
      Wenn du mal Gewinnabschöpfung bei einer Suchmaschine eingibst findest du dazu zum Beispiel auf der Seite des Landkreises Hameln-Pyrmont ne gute Erklärung. 👍👋

  • @user-hb8ms8wj6d
    @user-hb8ms8wj6d 8 месяцев назад

    Wie ist es in Österreich und Italien?

    • @ADAC
      @ADAC  7 месяцев назад

      Dort gibt es ebenso Fahrverbote am Wochenende:
      In Österreich gibt es für Lkw ohne Anhänger und Sattel-Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, wenn das zul. Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, ein allgemeines Fahrverbot an Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00 Uhr bis 22 Uhr. Pkw mit Wohnanhänger sind hiervon nicht betroffen.
      In Italien gibt es ein allgemeines Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Pkw mit Wohnanhänger sind demzufolge hiervon nicht betroffen.
      VG Andi / Social Team

  • @floriansander576
    @floriansander576 2 года назад

    Also dürfte Ich jetzt im August auf einen Freitag zum Truckertreff fahren. Und am Sonntag schön gemütlich wieder nach Hause? Ist ja zwar Firmen Lkw aber eine Private Sache ? Bitte um Erklärung.

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +2

      Hallo Florian, deinem Trucker-Treffen an einem August-Wochenende steht nichts im Wege 👍. Mit der Neufassung des § 30 Abs. 3 StVO durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist ausdrücklich geregelt worden, dass das Sonntagsfahrverbot nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten gilt. Insoweit kommt es nur auf den Zweck der Fahrt an. Da das Trucker Treffen nicht den Zweck einer geschäftsmäßigen Güterbeförderung hat, gilt das Sonntagsfahrverbot hier nicht. VG Marion/ADAC Team

  • @shanty-sheppard
    @shanty-sheppard Год назад

    Das Fahrverbot Samstags in der Ferienzeit , gilt nur auf einigen Strecken

  • @earnmiddlow1320
    @earnmiddlow1320 2 года назад

    3:56 Das verstehe ich gerade nicht ganz: Ich kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, trotz Genehmigung begehe ich dann aber dennoch eine Bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit - trotz Genehmigung? 🤔

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +2

      Hallo Earn Middlow, die Bußgelder werden nur fällig, wenn gegen die Ferienreiseverordnung verstoßen wird. Nicht aber, wenn von dieser eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. VG Marion vom ADAC Team

  • @testversucher
    @testversucher 2 года назад

    Seit wann sind Obst und Gemüse leichtverderblich? Wenn ich sowas kaufe muß ich das zu Hause erstmal reifen lassen. Theoretisch darf ich Sontags auch Heizöl fahren. Artikel 2 Abs.2 des Grundgesetzes. Körperliche Unversehrtheit. Die ist aber in einer kalten Wohnung nicht gewährleistet. So ein Urteil gabs mal in den Siebzigern. Aber dass heute noch jemand erklären?

    • @rolfrichter3984
      @rolfrichter3984 2 года назад

      Kurzzeitiges Heizen ist auch elektrisch möglich, also "Grundrechte" nicht beeinträchtigt.

  • @andreash.8990
    @andreash.8990 Год назад

    Ergänzend wichtig wäre die Info, dass das Verbot ausschließlich LKW betrifft. Ein Bus, i.d.R. über 7,5to und gewerblich unterwegs betrifft das Verbot nicht. Ich stolperte gerade beim Fahrschulfrage: 2.6.07-225 darüber, wo ich die Notwendigkeit der Prüfung von Sonn- und Feiertagen bei der Streckenplanung (fälschlicherweise) bestätigte.

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      Hallo Andreas H., danke für dein Feedback. Hoffentlich ist dir der Fehler nicht bei der Prüfung selber, sondern nur beim Üben passiert. Sowohl im Video als auch im verlinkten Artikel ist immer nur und ausdrücklich von Lkw bzw. Güterverkehr im gewerblichen Bereich die Rede. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt also nicht für Busse. Viele Grüße Marion

    • @andreash.8990
      @andreash.8990 Год назад +1

      @@ADAC Bei der Fahrschulfrage steht nicht explizit, dass es um einen Bus geht, sondern nur, was bei einer Streckenplanung berücksichtigt werden sollte. Da ich noch die alte Klasse 2 (aus 1985, dann nie benutzt, entspricht heute CE mit Zusatz 172, also Omnibus bis max. 8Personen) habe, bin sicher nicht nur ich hier auf den Leim gegangen und habe die Sonn- und Feiertage bei der Streckenplanung berücksichtigt. Jetzt weiß ich es besser.

  • @metinoruk6567
    @metinoruk6567 2 года назад

    Guten Abend
    Ich fahre einen Pick Up, Isuzu D Max.
    Das Fahrzeug ist im Fahrzeugschein als LKW eingetragen, wird aber von Zoll als PKW versteuert.
    Mit der Begründung, die Fahrerkabiene sei größer wie die Ladefläche.
    Nun zu meiner Frage.
    Ich möchte nächste Woche mit einen Hänger nach Belgien Fahren.
    Da ich dort die Baustelle von meinen Bruder reinigen soll.
    Es sind nur Machienen und Reinigungsmittel verladen, die ich wieder mitnehme.
    Da ich am Sonntag die Heimreise antreten möchte, wäre die Frage ob ich es tatsächlich darf?
    Habe leider keine konkrete Antwort gefunden.
    Vielen Dank im voraus.
    Freundliche Grüße

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo Metin, das Sonntagsfahrverbot in Deutschland gilt nicht für private Fahrten, da es nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten gilt. Auch in Belgien darfst du dein Fahrzeug am Sonntag fahren. 🙂

  • @PePe-mo2rw
    @PePe-mo2rw 6 месяцев назад

    Hallo, ist das Privatfahrt wenn ich einen frisch in Belgien gekaufte Lkw nach Deutschland überführen wollte ? (ohne jegliche Ware beförderung)..
    gekauft hat mein Kollege aus Polen , ich wollte ihm kleine Gefallen tun und das leere Fzg mit Zollkenzeichen am Sonntag nach Essen bringen wollte... Darf ich ?
    eigentlich keine Güterverkehr... Grüße
    wenn das "Privatfahrt" wäre brauche ich ach keine Tachokarte benutzen ?

    • @ADAC
      @ADAC  6 месяцев назад +1

      Hallo @PePe-mo2rw, wir gehen davon aus, dass du den Lkw am Sonntag nicht nach Essen fahren darfst, weil diese Fahrt bei einer Kontrolle als Transport des Lkw interpretiert werden könnte. Frage doch sicherheitshalber bei der Straßenverkehrsbehörde in NRW nach. VG Marion/ Social Team

    • @PePe-mo2rw
      @PePe-mo2rw 6 месяцев назад +1

      ​@@ADACDanke für die Blitzantwort... 😊

  • @beaTGamerLP0815
    @beaTGamerLP0815 2 года назад

    Hallo. Dürfte ich dann an einem Sonntag mit einem 12 oder 16 tonner einem Freund beim Umzug helfen? Die lkws gehören der Firma dürfte ich aber jederzeit ausleihen.
    Lg Vincent

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +1

      Hallo Vincent, private Fahrten sind nicht vom Sonn- und Feiertagsverbot umfasst, solange der Umzug nicht gewerblich ist, geht das also. VG Heidi vom ADAC Team

  • @christianeberz6885
    @christianeberz6885 2 года назад

    Wenn ich privat einen Sattel Auflieger der zu 100% als Wohnanhänger ( mit 20 Tonnen ) ist und nur privat genutzt wird . Darf ich da auch mit 24/7 mit fahren ?? Auch an Sonntag und Feiertage ? Gruß Christian 🙋🏻‍♂️

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +1

      Hallo Christian, wie wir weiter unten in den Kommentaren schon angemerkt haben, wurde bei Gespannen darauf abgestellt, ob es sich beim Zugfahrzeug um einen Lkw handelte. So fielen auch Boots-, Pferde- und sogar Wohnanhänger unter das Verbot. Ausnahmen wurden in den Bundesländern sehr unterschiedlich praktiziert. Deshalb wurde die StVO 2017 dahingehend geändert, dass in § 30 Abs. 3 StVO sowie in der Ferienreiseverordnung klargestellt wurde, dass durch diese Regelung nur Fahrten „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten“ umfasst sind. Dadurch wurde insbesondere für private Gespanne bundesweit eine Rechtsklarheit erreicht, wenn das Zugfahrzeug als LKW anzusehen ist. Deshalb kannst du deinen Anhänger auch an Sonn- und Feiertagen fahren, weil die Fahrt nicht geschäftsmäßig erfolgt. VG Marion vom ADAC Team

    • @christianeberz6885
      @christianeberz6885 2 года назад

      @@ADAC vielen Dank Gruß Christian 👍🏻🙋🏻‍♂️

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Immer gerne 👍VG

  • @Bob-der-Baumeister
    @Bob-der-Baumeister 2 года назад

    Was ist wenn ich mit einen Sprinter LKW einen jetski mit grüner Nummer ziehe ist das erlaubt?

    • @MrPummi88
      @MrPummi88 2 года назад +1

      Sobald das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist, und ein Anhänger dran hängt, ist man dabei.

    • @Bob-der-Baumeister
      @Bob-der-Baumeister 2 года назад

      @@MrPummi88 Dann dürfe ja auch niemand mit einen Pick up am Sonntag ein Pferd zum tunier bringen! das kann ja nicht sein

    • @edhoc2
      @edhoc2 2 года назад

      @@Bob-der-Baumeister Für den Transport lebender Tiere könnte es Ausnahmegenehmigungen geben - entweder grundsätzlich oder auf Antrag. Das ist ja ähnlich wie verderbliche Ware. Wenn ein Turnier z.B. an einem Sonntag stattfindet, müssen die Pferde ja an diesem Tag dort hin gebracht werden.

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +2

      Hallo JuTo, wenn der Jetski nicht gewerblich transportiert wird, dann ist es zulässig. VG Franz vom ADAC Team

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +1

      Hallo JuTo, MrPummi88, Tom S und edhoc2, früher wurde tatsächlich bei Gespannen darauf abgestellt, ob es sich beim Zugfahrzeug um einen Lkw handelte. So fielen auch Boots-, Pferde- und sogar Wohnanhänger unter das Verbot. Ausnahmen wurden in den Bundesländern sehr unterschiedlich praktiziert. Deshalb wurde die StVO 2017 dahingehend geändert, dass in § 30 Abs. 3 StVO sowie in der Ferienreiseverordnung klargestellt wurde, dass durch diese Regelung nur Fahrten „zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten“ umfasst sind. Dadurch wurde insbesondere für private Gespanne bundesweit eine Rechtsklarheit erreicht, wenn das Zugfahrzeug als LKW anzusehen ist! VG Franz vom ADAC Team

  • @thomasscharf9567
    @thomasscharf9567 6 месяцев назад

    Wat'n Quark 😂😂😂😂 es gibt einen Punkt und Milch zb fällt nur bei "Frischmilch" unter leicht verderbliche Waren...

    • @ADAC
      @ADAC  6 месяцев назад

      Hallo Thomas, richtig - zu den leicht verderblichen Waren zählt nur frische Milch. Einen Punkt gibt's aber bei Verstößen gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aber nicht, sondern nur saftige Geldstrafen - wie bei 2:45 erwähnt. VG Marion/ Social Team

    • @thomasscharf9567
      @thomasscharf9567 6 месяцев назад

      @@ADAC seid wann gibt's den ADAC den in Kirgisistan?? Natürlich gibt's Punkte. Und nicht erst seit gestern. Meinen ersten Punkt habe ich 2011 bei Wattenheim dafür kassiert...

    • @ADAC
      @ADAC  6 месяцев назад

      Nein, es gibt keine Punkte. Unseres Wissens auch nicht in der Vergangenheit. VG

  • @slawadell8308
    @slawadell8308 2 года назад

    Drachenhund labern nicht zu fiel

  • @oboumami6186
    @oboumami6186 2 года назад

    Interessiert niemanden.