Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. Wir haben, wie versprochen, mit einem echten Steuer-Experten gesprochen: Stefan Heine von smartsteuer hat in diesem Video auf eure Fragen geantwortet: ruclips.net/video/1WE7al5hCP4/видео.html
Erklärt mal an einem Beispiel, wie bereits gezahlte Steuern aufgrund Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet werden. Es darf ja nichts doppelt besteuert werden. Gibt es dafür einen Topf, den man aufzehren kann, indem man solange steuerfrei Anteile verkaufen kann, bis der Topf leer ist? Oder müssen für jeden einzelnen Wertpapieranteil, der nach FIFO verkauft wird, alle über die Haltedauer anteilig bezahlten Steuern einzeln aufsummiert werden?
Ich besitze noch Anteile eines Fonds ( DWS VERM.BILDUNG I. ) die vor 2009 gekauft wurden. Eigentlich wäre bei Verkauf keine Steuer fällig. Mir wurde trotzdem die Vorabpauschale abgezogen. Ist es richtig??
Vor 2009 gekaufte Anteile haben ihre Steuerfreiheit verloren. Anlegerinnen und Anleger, die solche Anteile im Depot haben, profitieren aber von einem Freibetrag von 100.000 Euro. d.h. gezahlte Steuern sollte man bei der Steuererklärung zurückbekommen.
Hallo und danke für deine Frage - schau am besten mal unser Experten-Interview an. Da wird deine Frage von Steuerfachmann Stefan Heine beantwortet. Hier geht's zum Video: ruclips.net/video/1WE7al5hCP4/видео.html
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. Wir haben, wie versprochen, mit einem echten Steuer-Experten gesprochen: Stefan Heine von smartsteuer hat in diesem Video auf eure Fragen geantwortet: ruclips.net/video/1WE7al5hCP4/видео.html
Erklärt mal an einem Beispiel, wie bereits gezahlte Steuern aufgrund Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet werden. Es darf ja nichts doppelt besteuert werden. Gibt es dafür einen Topf, den man aufzehren kann, indem man solange steuerfrei Anteile verkaufen kann, bis der Topf leer ist? Oder müssen für jeden einzelnen Wertpapieranteil, der nach FIFO verkauft wird, alle über die Haltedauer anteilig bezahlten Steuern einzeln aufsummiert werden?
Bitte auf die Verlustverrechnung eingehen, auch wie sie bei Depots von unterschiedlichen Anbietern funktioniert. Danke😊
Ich besitze noch Anteile eines Fonds ( DWS VERM.BILDUNG I. ) die vor 2009 gekauft wurden. Eigentlich wäre bei Verkauf keine Steuer fällig. Mir wurde trotzdem die Vorabpauschale abgezogen. Ist es richtig??
Der Bestandsschutz für Fonds die vor 2009 gekauft wurden ist m.W. 2018 ausgelaufen... einfach mal googeln!
Vor 2009 gekaufte Anteile haben ihre Steuerfreiheit verloren. Anlegerinnen und Anleger, die solche Anteile im Depot haben, profitieren aber von einem Freibetrag von 100.000 Euro.
d.h. gezahlte Steuern sollte man bei der Steuererklärung zurückbekommen.
Hallo und danke für deine Frage - schau am besten mal unser Experten-Interview an. Da wird deine Frage von Steuerfachmann Stefan Heine beantwortet. Hier geht's zum Video: ruclips.net/video/1WE7al5hCP4/видео.html
Verlustverrechnung geht nur mit Verlusten aus etfs nicht mit Aktien.