Kündigung wegen Arbeitsverweigerung | Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

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  • Опубликовано: 2 апр 2018
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Комментарии • 37

  • @kaim.8462
    @kaim.8462 3 года назад +3

    Ich weiß auf jeden, dass ich so schnell nicht mehr ohne RSV irgendwo arbeiten gehe ^^

  • @constanzemeinhardt7999
    @constanzemeinhardt7999 3 года назад

    Was ist, wenn der Arbeitgeber in einem BEM Gespräch vorher festgehalten hat, das der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Vorraussetzungen weiter tätig sein kann? Und der Arbeitgeber dann einen Dienstplan verfasst, in dem die zuvor festgehalten Parameter nicht angewandt werden. Wenn der Arbeitgeber nun diesen Dienstplan zurück weist, handelt es sich dann um eine Arbeitsverweigerung?

  • @m.f.8255
    @m.f.8255 3 года назад

    Ja alles schön und gut, aber wie sieht es denn aus wenn man einen Arbeitsversuch starten soll und dabei möglichen Schaden nimmt ( Hauterkrankung ) . Habe daraufhin auf die Führsorgepflicht hingewiesen und mir wurde gesagt, falls ich das nicht mache, wäre das Arbeitsverweigerung. Muss ich nun diese Tätigkeit trotzdem ausüben obwohl man weiß das man Schaden nimmt?

  • @amyn6337
    @amyn6337 Год назад

    Dazu eine Frage Herr Anwalt:
    Wenn in meinem Produktionsbetrieb in der Arbeitsbeschreibung steht: Reinigung von Produktionsanlagen und des Arbeitsumfeldes. Es geht NICHT um Lebensmittelindustrie! Muss ich dann Taubenscheiße mit einem Spachtel über 2h wegkratzen, nur weil ein Audit stattfindet, oder eine Betriebsbegehung?
    Sonst wäre ich in der Produktion tätig. Ich betreibe die Anlagen, setze Einsatzstoffe ein, fülle Produkte ab usw.

  • @pascaltimomeding6650
    @pascaltimomeding6650 6 лет назад

    ich habe von meinem Personaldienstleister in der Probezeit Kündigung wegen Urlaubsverweigerung erhalten. Im Entleihbetrieb wird an Brückentagen nicht gearbeitet, ich habe angeboten, anderweitig zu arbeiten, mir wurde nichts angeboten. Laut Entleiher darf der Personaldienstleister mich für die Dauer des Einsatzes dort nicht anderweitig einsetzen, selbst, wenn es mehrere Tage keine Arbeit für mich gibt. Und die Regel, dass ich auch während einsatzfreier Zeiten Anspruch auf 35-Stunden -Woche habe greift nicht, da ich ja in einem festen Betrieb im Einsatz bin. Der Personaldienstleister will die Kündigung zurückziehen , falls ich doch noch nachgebe und Urlaubsantrag/Überstundenabbau unterschreibe. Was sagen Sie dazu? Ist das Nötigung, oder kann es tatsächlich wahr sein?

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад

      Wenn Sie Kündigungsschutz haben, Sie also länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sind und dort regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, sollten Sie auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erheben. Soweit Sie noch kein halbes Jahr beschäftigt sind, haben Sie noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Die vorstehende Kündigung könnte allerdings maßregelnden Charakter haben und damit möglicherweise unwirksam sein. Sie müssten allerdings die genauen Umstände der Erpressung beweisen. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne würde ich darin noch nicht sehen. Wohl aber möglicherweise ein Verhalten, welches die Kündigung angreifbar macht. Hier müsste man den Fall aber noch einmal ganz genau prüfen. Wenden Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • @natalja4082
    @natalja4082 4 года назад +1

    , Hallo Fernseher-Anwalt, hab mal Frage. Ich arbeite im einem Betrieb im Berlin wo mehrere Häuser sind, vom spandau bis nach Marzahn. Im diesem Betrieb (Kindergarten) bin ich seit 13.5 Jahre tätig als Bei köchin,vom kurzem wurde ich nach 13 Jahre in anderen Haus versetzt wo gar kein Personal gebraucht wird. Letzte Woche hat mir Chef Freistellung vorgeschlagen mit Aufhebungsvertrag es, das will ich natürlich nicht, werde ich ihm nächste Woche auch das sagen ich vermute, das jetzt werde ich schikaniert mich los zu werden . Nun jetzt endlich meine Frage. Kann mich Vorgesetzte wo anderes schicken in anderen Haus zur Vertretung als Köchin(sie wissen, das ich kochen kann, hab öfter unsere köchin vertreten) ob woll im Vertrag ich als bei köchin stehe. Wenn ich das ablehne ist das arbeitsverweigung.?

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  4 года назад

      Sie sollten auf keinen Fall einfach ablehnen. Ggf. müsste man die Ansprüche zunächst prüfen und notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Das kann im Wege einer Feststellungsklage geschehen. Bis dahin sollte man der Weisung unter Vorbehalt nachgehen. Andernfalls droht die (fristlose) Kündigung.

    • @natalja4082
      @natalja4082 4 года назад

      @@Fernsehanwalt danke schön für die Antwort.

    • @binepuschner5578
      @binepuschner5578 4 года назад

      Meine Chefin hat mir Urlaub von 2018 den ich aber erst im Januar nehmen konnte auf den Urlaub von 2019 mit angerechnet.Habe versucht ihr zu erklären das daß nicht ok ist.Sie sagt sie könnte nichts machen.Wie soll ich mich verhalten?Da ich glaube das sie mich zwischen den Feiertagen wo einsetzen will.Kann ich das dann ablehnen?Lg. Sabine

  • @FreiherrVonArnswied
    @FreiherrVonArnswied 5 лет назад

    Hallo,
    wie sieht es aus, wenn man vom Betriebsarzt für seine arbeitsvertraglich beschriebene Tätigkeit vorübergehend untauglich geschrieben wurde, man aber sonst gesund ist und keine AU hat? Muss man dann andere Tätigkeiten verrichten wie Fenster putzen, Büroarbeit, Möbel rücken usw. also Dinge die man laut Arbeitsvertrag nicht schuldet? Und kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass man sich solange krankschreiben lässt, bis man seine medizinische Tauglichkeit wiedererlangt?

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 лет назад +1

      Wenn Sie die vertraglich geschuldete Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verrichten können, sind Sie arbeitsunfähig. Wenn doch sind Sie arbeitsfähig. Mit krank und gesund hat dies streng genommen gar nichts zu tun. Andere Tätigkeiten müssen Sie nur verrichten, wenn dies arbeitsvertraglich zu Ihren Verpflichtungen gehört.

    • @FreiherrVonArnswied
      @FreiherrVonArnswied 5 лет назад

      @@Fernsehanwalt Danke für Ihre Antwort. Von diesem Standpunkt habe ich das noch garnicht gesehen. Für die Kollegen, die das so mitmachen, iat dann eben nur der Vorteil, dass sie weiter ihren Lohn bekommen und nicht nach sechs Wochen in den Krankengeldbezug kommen. Aber gut zu wissen, dass man auch problemlos zu hause bleiben kann. Sie und Ihre Kanzlei werde ich mir merken. In meinem Unternehmen (Eisenbahn) brauchten schon einige Kollegen einen Anwalt. Ausserdem gefällt mir Ihr Auftreten. Sie scheinen kein sogenannter Kuschelanwalt zu sein sondern symbolisieren, dass Sie die Ansprüche Ihrer Mandanten so gut wie möglich durchsetzen. So muss es sein. Informative und interessante Videos! Machen Sie weiter so!

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 лет назад

      Vielen Dank für das Lob. Ich werde mich bemühen dem weiter gerecht zu werden. :) Alles Gute für Sie!

  • @smokass
    @smokass 6 лет назад

    Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker und arbeite als Kfz-Aufbereiter. In meinem Arbeitsvertrag steht Aufbereitung und andere „zumutbare“ Arbeiten.
    Mein Chef denkt er kann mir damit jede erdenkliche Drecksarbeit geben. Aber wie würde ein Arbeitsgericht „zumutbar“ interpretieren?
    Muss ich zum Beispiel die Arbeit von Kollegen (z.B.Verkäufer) machen, nur weil die zu faul sind und der Chef denen das durchgehen lässt?

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад

      Zunächst einmal müssen Sie prüfen lassen, ob die Weisung überhaupt vom Weisungsrecht gedeckt ist. Erste Frage wäre, ob die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag überhaupt wirksam ist. Da hätte ich schon mal gewisse Zweifel. Dann müsste die Weisung auch noch wirksam ausgeübt werden. Jedenfalls willkürlich, darf der Arbeitgeber sie nicht anderweitig beschäftigen. Ich empfehle Ihnen im Zweifel immer die Weisung auszuführen, da eine (unberechtigte) Weigerung als Arbeitsverweigerung zur Kündigung führen könnte. Man kann allerdings die Wirksamkeit einer solchen Weisung (notfalls gerichtlich) überprüfen lassen.

    • @smokass
      @smokass 6 лет назад

      Fernsehanwalt Damit kann ich schon sehr viel anfangen. Auch hier, vielen Dank

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад

      Gerne!

  • @klarheit3909
    @klarheit3909 3 года назад

    Wir haben keinen Arbeitsvertrag

  • @saengo10
    @saengo10 6 лет назад

    Ein Kollege verweigert die Arbeit, einfach weil er/ sie nicht mit den anderen zusammen arbeiten will, es passiert nichts. Ich verweigere die gleiche Arbeit , bekomme eine Abmahnung. Ist das rechtens? War jetzt nur ein Beispiel. Beide sind unter den gleichen Kriterien eingestellt.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад +1

      Es gibt hier keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Wenn es keine wirklich triftigen Gründe für die Arbeitsverweigerung gibt (zum Beispiel sexuelle Belästigung durch den betreffenden Kollegen oder Ähnliches) handelte sich um eine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine Abmahnung kommt daher grundsätzlich in Betracht. Eine ganz andere Frage ist die Wirksamkeit der Abmahnung. Hier machen Arbeitgeber regelmäßig viele Fehler. Eine interessantes Thema, ich werde das in einem der folgenden Videos nochmal etwas ausführlicher erläutern.

    • @saengo10
      @saengo10 6 лет назад

      Fernsehanwalt danke für die schnelle Antwort. Würden sie Mal ein Video zu Wohnrecht machen, für die, die erste Wohnung beziehen. Sprich auf was man beim Mietvertrag achten sollte.Gibt sicher viele Fallstricke

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад

      Gute Idee, mach ich.

  • @larsbeneken800
    @larsbeneken800 4 года назад

    Und wenn ich soviel Tätigkeiten habe das Täglich Arbeit liegen bleibt.Jeden Tag unter Stress.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  4 года назад

      Herr Bredereck ist in der Zeit vom 18.12.2019 bis 12.01.2020 im Urlaub.
      In dieser Zeit werden weiterhin täglich Videos veröffentlicht, er kann hier jedoch leider nicht kommentieren. Er wird dies aber nach Rückkehr aus dem Urlaub nachholen. Herzliche Grüße.

  • @Snickie83
    @Snickie83 6 лет назад

    Warum stellen sie sich in jedem Video als "Exander" vor ?

  • @marcopolo5803
    @marcopolo5803 5 лет назад

    Einen schönen guten Tag ich Verfolgen von Kanal seit Ende 2018 da mein Chef zum wiederholten Mal mein Gehalt nicht pünktlich bezahlt hat einmal am 10. November dann bin ich um die Silvester weihnachtszeit krank geworden ich hatte nichts an Weihnachten und Silvester aber so ist das halt mal man sucht sich nicht aus und was macht er überweist mir mein Gehalt erst am 18 Januar nachdem ich ihm mehrmals angerufen habe zuerst hat er sich verleugnen lassen dann hatte ich der Sekretärin gesagt er soll mich doch bitte zweimal war das an einem Montag und einem Dienstag sofort zurückrufen mein Gehalt ist noch nicht gekommen dann war ich am 11. Bei ihm im Büro er meinte er hätte es abgeschickt und letzten Endes kam es am 18.1 bei mir an dann hat er mich noch beim MDK angeschwärzt dzw das ist sein gutes Recht und in dem Fall ich hatte nichts zu verbergen hat die amtsärztin alles noch mal bestätigt und dazu noch gesagt ich bin mindestens noch weitere drei bis vier Wochen nicht arbeitsfähig also krank jetzt heute VII ich bin noch immer krank ich habe eine gebrochene Rippe und Schultern egal ich kann am Montag den 11. Wieder arbeiten aber mein Gehalt ist noch immer nicht da die Krankenkasse hat ihm bescheid gesagt er weiß komplett Bescheid aber er behauptet er möchte mit seinem steuerbüro reden er spielt auf Zeit er enthält absichtlich mein Gehalt zurück oder behält absichtlich mein Gehalt zurück meine Frage muss ich jetzt am Montag zur Arbeit gehen er hat mich heute gebeten vorbeizukommen dass wir reden können sie kennen diesen Menschen nicht alles was ich hier schreibe ist oberflächlich ich weiß ich hoffe sie können mit den Eckdaten was anfangen und mir helfen muss ich letztenendes am Montag zur Arbeit gehen wenn mein Gehalt noch immer nicht gekommen ist ich habe schon eine Abmahnung vom Vermieter bekommen ich habe ihn mehrmals gesagt wo ist mein Geld er antwortet nicht mal er schreibt nicht zurück er informiert mich nicht gar nichts ich bin schon drauf und dran ich lebe in Stuttgart mir hier einen Anwalt zu suchen das hat alles keinen Sinn ich bin krankentransportfahrer ich habe mit kranken Menschen zu tun die mich allesamt ohne zu übertreiben sehr sehr gern haben jeder der von diesen Leuten meine Nummer hat mich angerufen und gefragt wie es mir geht ich rede ohne Punkt und Komma weil ich per spracheingabe das ganze tätige ich habe es nicht so mit der Tastatur vielen vielen Dank für ihre Zeit einen schönen Tag und schöne Woche

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 лет назад +1

      Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber länger das Gehalt nicht bezahlt. Ich wäre aber bei der Ausübung sehr vorsichtig. Auf jeden Fall muss man die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ankündigen und ich kann nicht raten so etwas ohne Anwalt zu machen. Es droht dann immer die Kündigung. In Ihrem Fall empfehle ich, das Arbeitsentgelt einzuklagen. Das können Sie gegebenenfalls auch ohne Anwalt bei der zuständigen Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Solche Klagen sind nicht allzu kompliziert.

    • @mr.kraebs
      @mr.kraebs 3 года назад +1

      Das ist eine riesen Frechheit. Ich gehe davon aus, dass jeder Arbeitgeber weiß, dass die Arbeitnehmer Rechnungen zu bezahlen haben. Dieser Chef ist das allerletzten

    • @carlospeedpolo9420
      @carlospeedpolo9420 3 года назад

      @@mr.kraebs hat er sogar zugegeben dass er das mit Absicht gemacht hat.

  • @matsumurasokon4873
    @matsumurasokon4873 6 лет назад

    Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und unterliege dem TVöD. Die Voraussetzungen für Kündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 TVöD (Neuregelung) liegen bei mir vor. Mein Frage: Die Stellenbeschreibung für meine Funktion beeinhaltet keine Projektleitung, allerdings gibt es im Arbeitsvertrag einen Passus, dass ich auch nach Weisung des Arbeitgebers auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden kann. Nun möchte meine Chefin, dass ich in einem mir fachlich nicht bekannten Arbeitsgebiet zusätzlich zu meiner Linientätigkeit die Leitung oder Stellvertretung für ein technisches IT-Umsetzungsprojekt übernehme. Ich komme nicht aus der IT, sondern von der Fachseite und kenne mich technisch nicht aus. Ferner habe ich auch keine Kenntnisse und Erfahrung in der Leitung von Projekten. Hinzu kommt, dass die Chefin keine Personaleinsatzplanung macht und bereits die Linienaufgaben zu viel sind. Kann ich dies ablehnen und wäre eine Überlastungsanzeige gemäß dem Arbeitsplatzschutzgesetz hilfreich? Kann die Stellenbeschreibung im Nachhinein ggf. ohne meine Zustimmung durch den Arbeitgeber geändert werden? Besten Dank!

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад +1

      Ich werde Ihre Frage in einem Video ein bisschen erläutern, da es etwas umfassender ist. Zusammengefasst: Ich habe Zweifel ob Ihre Chefin das verlangen kann. Sie sollten ggf. zeitnah arbeitsrechtliche Beratung einholen. Die Überlastungsanzeige wäre wahrscheinlich hilfreich, zumindest, wenn insgesamt eine Überlastung zu befürchten ist. Für die Frage welche Art Tätigkeit auszuüben ist, hilft die Überlastungsanzeige nicht. Grundsätzlich warne ich immer davor, Aufgaben zu übernehmen, die man nicht beherrscht. Man riskiert dann Arbeitsvertragsverstöße, Abmahnungen und ggf. sogar eine Kündigung. Einfache Arbeitsverweigerung ist gefährlich, weswegen ich in solchen Fällen auch dazu rate, den Arbeitgeber aufzufordern, zu erklären, dass er an der Weisung/ Versetzung nicht festhält und dies dann notfalls sogar gerichtlich klären zu lassen. Alles Andere ist zu riskant. Auch § 34 Abs. 2 S. 1 TVöD schließt eine Kündigung aus wichtigem Grund mit Auslauffrist nicht aus!

    • @matsumurasokon4873
      @matsumurasokon4873 6 лет назад

      Vielen Dank!

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 лет назад

      Gerne!